Psychotherapieausbildung

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1 Perspektiven der Psychotherapieausbildung Ein Diskussionspapier Peter Lehndorfer Sitzung des Länderrates Berlin, 23. Oktober 2009 Überblick: Forschungsgutachten: Umfassende Evaluation der Aus-bildungen zum Psychologischen Psychotherapeuten (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten () liegt vor. Zentrale Problemfelder: zunehmende Heterogenität von Studiengängen Defizite bei Qualität und Vergütung der praktischen Tätigkeit (PT) künftige Berufsperspektiven der zwei Berufe PP und Perspektivenpapier diskutiert Lösungen mit Blick auf: Folgen der Bologna-Reformen sich verändernde Versorgungsanforderungen und -struk-turen demografischen Wandel künftige Tätigkeitsprofile von Psychotherapeuten 1

2 Überblick: I. Anforderungen aus der Versorgung g II. Kompetenzerwerb an der Hochschule III. Reform Praktische Tätigkeit IV. Berufsprofile fil V. Fazit und nächste Schritte I. Anforderungen aus der Versorgung 4 2

3 I. Anforderungen aus der Versorgung Fakten zur Versorgung psychisch kranker Menschen im Jahr 2009 Wartezeiten bei psychotherapeutischer Behandlung Verordnungshäufigkeit von Psychopharmaka bei Kindern und/oder älteren Menschen Pharmakolastigkeit der Krankenhausversorgung Fehlende Versorgungskonzepte für spezifische Patienten- t gruppen (wie Kinder psychisch kranker Eltern, schwer kranke Kinder, chronisch kranke, ältere Menschen, geistig Behinderte) Unter- und Fehlversorgung ist Versorgungsalltag 5 I. Anforderungen aus der Versorgung Annahmen zur Versorgung psychisch kranker Menschen im Jahr 2020 Gestiegener Behandlungsbedarf Gewachsener Stellenwert von Psychotherapie Neuer Zuschnitt von Professionsgrenzen 6 3

4 Indikator: Entwicklungstrend bei AU-Tagen und -fällen Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in Prozent Muskeloskelettale Erkrankungen Herz-Kreislauferkrankungen Neubildungen Psychische Erkrankungen Sonstige Erkrankungen Quelle: Statistik der DRV

5 I. Anforderungen aus der Versorgung Wachsende Bedeutung von Psychotherapie: Indikationsspektrum Berücksichtigung in Versorgungsleitlinien Präferenz für Psychotherapie Nachfrage nach psychotherapeutischen Behandlungsangeboten wachsender Bedarf an maßgeschneiderten und bedarfsorientierten Behandlungen 9 I. Anforderungen aus der Versorgung Neuer Zuschnitt von Professionsgrenzen Demografischer Wandel führt zu Fachkräftemangel bei n Berufen im Gesundheitswesen (EU-Grünbuch Gesundheitsberufe 2009) Bedarfsorientierte Gesundheitsversorgung des 21. Jahrhunderts bedeutet mehr Kooperation der Gesundheitsberufe (Sachverständigengutachten g 2009) Lösung: Neuzuschnitt von Professionsgrenzen Bereits in der Diskussion: psychotherapeutische Kurzinterventionen durch Pflegekräfte 10 5

6 Reformen von morgen für die Versorgung von übermorgen Option 1: Status quo beibehalten Psychotherapeuten schwerpunktmäßig qualifiziert für ambulantes Versorgungssetting Niederlassung in Einzelpraxis Behandlung nach Psychotherapie-Richtlinie Bestandsschutz, wenn Versorgungsbedürfnisse in eine sich ändernde Gesellschaft integriert werden Qualität und Wirtschaftlichkeit belegt werden 11 Reformen von morgen für die Versorgung von übermorgen Option 2: Kompetenzspektrum weiterentwickeln Psychotherapeuten erwerben ein Kompetenzprofil, das zu verantwortlichen Tätigkeiten in Kuration, Rehabilitation und Prävention in unterschiedlichen Versorgungssettings und -sektoren befähigt für die gemeinsame Gestaltung der Versorgung psychisch kranker Menschen mit anderen Gesundheitsberufen qualifiziert zu notwendigen Management- und Steuerungsfunktionen in neuen Versorgungsformen befähigt für die Übernahme von Gesamtverantwortung (Leitungsfunktion) im Professionenmix (z. B. MVZ, Krankenhaus, Versorgungsnetzen etc.) qualifiziert 12 6

7 Reformen von morgen für die Versorgung von übermorgen Option 2: Kompetenzspektrum weiterentwickeln Voraussetzung für Gesamtverantwortung ist u. a. die Kompetenz und Befugnis Heilmittel (Ergotherapie, Logopädie) zu verordnen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auszustellen in Krankenhäuser einzuweisen (Psychopharmaka zu verordnen oder abzusetzen) 13 Ausbildung für die Zukunft: Eckpunkte einer Reform Die theoretische und praktische Ausbildung qualifizieren für die Behandlung eines breiten Spektrums psychischer Erkrankungen unterschiedlichen Schweregrades Die praktische Ausbildung setzt Schwerpunkte auf die Versorgung in n Sektoren Die Ausbildung befähigt zur gemeinsamen Gestaltung der Versorgung psychisch kranker Menschen mit anderen Gesundheitsberufen 14 7

8 II. Kompetenzerwerb an der Hochschule 15 II. Kompetenzerwerb an der Hochschule Psychotherapie ist die Behandlung von Individuen mit überwiegend psychischen Mitteln (Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie) 16 8

9 II. Kompetenzerwerb an der Hochschule Voraussetzungen der Behandlung mit überwiegend psychischen Mitteln : Kenntnisse über gesunde und gestörte psychische Funktionen und Strukturen Kenntnisse über deren biologische und soziale Grundlagen Kenntnisse über soziale Systeme Kenntnisse in der Diagnostik, Störungslehre und Veränderungsmodellen 17 II. Kompetenzerwerb an der Hochschule Patienten erwarten, unter Berücksichtigung g der bestverfügbaren externen Evidenz beraten, behandelt oder ggf. weiterverwiesen zu werden Basis einer eigen- und inverantwortlichen psychotherapeutischen Tätigkeit ist wissenschaftliche Fach- und Methodenkompetenz o auf niveau eau 18 9

10 II. Kompetenzerwerb an der Hochschule (Un-)mittelbare Folgen den Bologna-Reformen: Nach Wegfall von Rahmenstudien- und Prüfungsordnungen: Erwerb notwendiger Kenntnisse in den im PsychThG genannten Studiengängen nicht mehr sichergestellt Nach Einführung der neuen Studienabschlüsse: Bei der Zulassung zur -Ausbildung fach- und Methodenkompetenz auf niveau kein bundesweiter Standard II. Kompetenzerwerb an der Hochschule Lösung: Normierung fachlich-konzeptioneller Kompetenzen Die Kompetenzen, die Psychotherapeuten im Rahmen ihres Hochschulstudiums mindestens erwerben sollten, sind von der Profession in Zusammenarbeit mit den Hochschulvertretern konkret zu definieren Die Bezeichnung des Studienganges und die Art der Hochschule ist für die Zulassung zur Ausbildung irrelevant 10

11 II. Kompetenzerwerb an der Hochschule Lösung: Normierung fachlich-konzeptioneller Kompetenzen Wesentlich sind Kenntnisse (s. o.) über die gesunden und gestörten psychischen Funktionen und Strukturen über deren biologische und soziale Grundlagen über soziale Systeme in der Diagnostik, Störungslehre und Veränderungsmodellen Einschlägige Inhalte machen den weitaus überwiegenden Teil des Bachelor- und studiums aus II. Kompetenzerwerb an der Hochschule Lösung: Normierung fachlich-konzeptioneller Kompetenzen Kriterium für die Zulassung zur Ausbildung ist der Nachweis entsprechender Studienleistungen (durch Modulbeschreibungen, Zeugnisse, Diploma-Supplements o. ä.) 11

12 III. Reform Praktische Tätigkeit 23 III. Reform Praktische Tätigkeit Defizite der praktischen Tätigkeit heute : Finanzielle Situation der meisten Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) unhaltbar Stark variierende Qualität der Psychotherapie (Anleitung, Einarbeitung, Anforderungen, Aufgaben usw.) Gesetzliche Vorgaben sehen Praktikum vor/ faktisch sind viele PiA aktiv an Versorgung beteiligt 24 12

13 III. Reform Praktische Tätigkeit /Vergütung Ausbildungsförderung keine Option Verbreiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten von BAföG oder Ausweitung des Meister-BAföG setzt umfassende Reformen der jeweiligen Fördergesetze voraus Gewährung in Form von Darlehen = Schulden Höchstsätze zu gering PiA sind keine Studenten oder Praktikanten, sondern tragen zur Versorgung bei: ihre Leistungen sind angemessen zu vergüten Fazit: Nur geringe finanzielle Entlastung der PiA nach Überwindung hoher Hürden durch den Gesetzgeber 25 III. Reform Praktische Tätigkeit /Vergütung Option Vergütungsanspruch durch Tarifvertrag: Tarifpartner müssten sich zur Regelung entschließen durch gesetzliche (Mindest-)Vergütung: Gesetzgeber müsste sich dazu entschließen durch gesetzlichen Anspruch auf angemessene Vergütung: Gesetzgeber müsste sich dazu entschließen 26 13

14 III. Reform Praktische Tätigkeit /Vergütung Fazit: Vergütungsanspruch für leistungsgerechte Vergütung für PiA, wenn PiA zur Versorgung beitragen und über die erforderlichen Kompetenzen verfügen PiA befugt sind, unter Supervision heilkundlich tätig zu sein 27 III. Reform Praktische Tätigkeit /Qualität Qualitätsdefizite heute : Überholte und zugleich unzureichende Vorgaben: Kennenlernen solcher psychischer Störungen, bei denen Psychotherapie nicht indiziert ist Oft unzureichendes Spektrum der Störungsbilder Vielfach keine ausreichende Einarbeitung und Anleitung Häufig unzureichende Vorgaben der Aufgaben und Tätigkeiten 28 14

15 III. Reform Praktische Tätigkeit /Vergütung Option Angemessene und klare Standards definieren Festlegung eines Spektrums versorgungsrelevanter Störungen, die PiA kennenlernen müssen Definierte Qualitätsstandards und curriculare Vorgaben: Zu vermittelnde praktische Kompetenzen Tätigkeit t in verschiedenen ede e Versorgungsbereichen gsbe e e Art und Umfang der fachlichen Begleitung, z. B. Mentorensystem 29 III. Reform Praktische Tätigkeit /Qualität Praktische Tätigkeit versus praktische Ausbildung? Im stationären Bereich : praktische Tätigkeit, teilweise konzipiert als Praktikum, häufig gar keine Vergütung Im ambulanten Bereich : praktische Ausbildung, die auch vergütet wird 30 15

16 III. Reform Praktische Tätigkeit /Vergütung Option: Praktische Ausbildung mit stationärem und ambulanten Teil! Vorverlagerung des Hospitierens in ein studienbegleitendes Praktikum Strukturierung der Ausbildung in eine theoretische und praktische Ausbildung, die wiederum in einen stationären und einen ambulanten Teil unterteilt ist 31 Exkurs Eingeschränkte Behandlungserlaubnis Hintergrund: Für BMG sind psychotherapeutische Behandlungen im Rahmen der praktischen Tätigkeit durch Ausbildungsteilnehmer in der psychotherapeutischen Ausbildung unzulässig (Folge u. a. Ablehnung einer Vergütungsreglung) Unter Haftungsgesichtspunkten ist fraglich, ob Supervision und Anleitung in den verschiedenen Phasen der Ausbildung in der tatsächlich durchgeführten Intensität zur Überwachung ausreichen Faktische psychotherapeutische Kompetenz der PiA nicht geringer als die von Assistenzärzten mit uneingeschränkter Approbation 32 16

17 Exkurs Eingeschränkte Behandlungserlaubnis Gab es schon: Berufsausübungserlaubnis für den (ehemaligen) AiP Arzt erhielt im Anschluss an das Studium eine Berufsausübungserlaubnis und nach 18 Monaten Tätigkeit die Approbation: Personen, die die ärztliche Prüfung... bestanden haben, erhalten auf Antrag eine auf die Tätigkeit als Arzt im Praktikum... beschränkte Erlaubnis. Diese Erlaubnis darf nur widerruflich und bis zu einer Gesamtdauer der Tätigkeit erteilt werden, deren es zum Abschluß der Ausbildung bedarf. ( 10 Abs. 4 BÄO af) 33 Exkurs Eingeschränkte Behandlungserlaubnis Gab es schon: Berufsausübungserlaubnis für den (ehemaligen) AiP Hintergrund: Gesetzgeber hatte den Arzt nach dem Medizinstudium noch nicht für ausreichend qualifiziert für eine Approbation gehalten Abschaffung: Änderungen der Voraussetzungen auch weil heute bereits im Medizinstudium die erforderlichen Kompetenzen erworben werden 34 17

18 Exkurs Eingeschränkte Behandlungserlaubnis Erlaubnis für PiA würde klare rechtliche h Befugnis für Tätigkeiten it schaffen, die vielfach heute schon ausgeübt werden könnte weniger Kompetenzen voraussetzen als Approbation am Ende der Ausbildung wäre zeitlich und inhaltlich beschränkt: zeitlich auf die (tatsächliche) Dauer der Ausbildung inhaltlich auf Tätigkeiten im Rahmen der Ausbildung unter Supervision 35 IV. Berufsprofile von Psychotherapeuten Ziele einer Reform 18

19 IV. Berufsprofile von Psychotherapeuten Ziele einer Reform Profile innerhalb der Psychotherapeutenschaft orien- tieren sich am Versorgungsbedarf der Bevölkerung Kinder, Jugendliche und erhalten eine qualitätsgesicherte Behandlung auf hohem Niveau Die Psychotherapieausbildung ist im Wettbewerb mit den anderen Heilberufen eine attraktive Berufs- perspektive für den akademischen Nachwuchs Das Profil der Psychotherapeuten innerhalb der Heilberufe wird geschärft IV. Berufsprofile von Psychotherapeuten Grenzen einer Reform Die bestehenden berufs- und sozialrechtlichen Spielräume zur Gestaltung der Berufstätigkeit von Psychotherapeuten werden nicht eingeschränkt Die Qualifikationsanforderungen für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen dürfen nicht sinken Akademische Grundqualifikation Ausbildung zum Psychotherapeuten 19

20 und PP heute: PP Erweiterung innerhalb GKV und PP heute: PP Psychologie Erweiterung innerhalb GKV 20

21 und PP heute: PP Psychologie Bachelor (Sozial-) Pädagogik Erweiterung innerhalb GKV und PP heute: PP Psychologie Bachelor (Sozial-) Pädagogik Erweiterung innerhalb GKV 21

22 und PP heute: PP Psychologie Bachelor (Sozial-) Pädagogik Erweiterung innerhalb GKV und PP heute: (Fachkunde) Erweiterung innerhalb GKV PP Psychologie Bachelor (Sozial-) Pädagogik 22

23 und PP heute: (Fachkunde) Erweiterung innerhalb GKV PP Psychologie Bachelor (Sozial-) Pädagogik und PP heute: (Fachkunde) PP Psychologie Bachelor (Sozial-) Pädagogik Erweiterung innerhalb GKV durch Zusatzqualifikation 23

24 und PP heute: (Fachkunde) PP Psychologie Bachelor (Sozial-) Pädagogik Erweiterung innerhalb GKV durch Zusatzqualifikation Für pädagogische Grundberufe unmöglich und PP heute: PP Psychologie Bachelor (Sozial-) Pädagogik Erweiterung innerhalb GKV durch Zusatzqualifikation Für pädagogische Grundberufe unmöglich 24

25 und PP heute: PP Psychologie Bachelor (Sozial-) Pädagogik Erweiterung innerhalb GKV durch Zusatzqualifikation Für pädagogische Grundberufe unmöglich und PP heute: PP Psychologie Bachelor (Sozial-) Pädagogik Erweiterung innerhalb GKV durch Zusatzqualifikation Für pädagogische Grundberufe unmöglich 25

26 IV. Berufsprofile von Psychotherapeuten Option 1: Fortschreibung des Status quo Qualitativ unterschiedliche Zugänge Folge: Kinder, Jugendliche und erhalten künftig eine Behandlung auf unterschiedlichem wissenschaftlichen Niveau Berufliche Entwicklungsmöglichkeiten Folge: PP- und -Ausbildung nicht in gleicher Weise attraktive Berufsperspektiven für den Nachwuchs Unterschiedliches Profil von PP und Folge: Unscharfes Profil der Psychotherapeuten innerhalb der Heilberufe IV. Berufsprofile von Psychotherapeuten Option 2: Common trunk mit Fortschreibung der zwei Berufe Zugang zur Ausbildung für Absolventen von programmen, wenn diese einschlägige und definierte Kompetenzen und Kenntnisse vermitteln Die Psychotherapieausbildung umfasst allgemeinen Teil für Ausbildungsteilnehmer ( Common trunk ) und Spezialisierung für die Behandlung von n oder Kindern und Jugendlichen Approbation in Abhängigkeit von der Spezialisierung: npsychotherapeut (EP) oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut () 26

27 Option 2: Common trunk mit Fortschreibung der zwei Berufe Approbation KJ Approbation EP Schwerpunkt Kinder und Jugendliche Gemeinsame Psychotherapieausbildung in einem Common trunk Postgradual und verfahrensorientiert Schwerpunkt studiengang in Psychologie/(Heil-, Sozial-)Pädagogik mit in ECTS definierten gemeinsamen Inhalten Peter Lehndorfer und EP: Erweiterung innerhalb GKV EP durch Zusatzqualifikation Bachelor Für pädagogische Grundberufe unmöglich 27

28 und EP: Erweiterung innerhalb GKV EP durch Zusatzqualifikation Für pädagogische Grundberufe unmöglich und EP: Erweiterung innerhalb GKV EP durch Zusatzqualifikation Für pädagogische Grundberufe unmöglich 28

29 und EP: Erweiterung innerhalb GKV EP durch Zusatzqualifikation Für pädagogische Grundberufe unmöglich und EP: Erweiterung innerhalb GKV EP durch Zusatzqualifikation Für pädagogische Grundberufe unmöglich 58 29

30 und EP: Erweiterung innerhalb GKV EP durch Zusatzqualifikation Für pädagogische Grundberufe unmöglich 59 und EP: Erweiterung innerhalb GKV EP durch Zusatzqualifikation Für pädagogische Grundberufe unmöglich 60 30

31 und EP: Erweiterung innerhalb GKV EP durch zweite Approbation Für pädagogische Grundberufe unmöglich 61 und EP: Erweiterung innerhalb GKV EP durch zweite Approbation durch zweite Approbation 62 31

32 und PP: Deutliche Verbesserungen für Absolventen r für die Ausbildung zugelassenen Studiengänge hätten bei entsprechender Zusatzqualifikation die Option, sich für die Behandlung auch von n zu qualifizieren Statusverschlechterung von EP gegenüber heutigen PP Behandlungsbefugnisse nicht nur sozial-, sondern auch berufsrechtlich auf das nalter beschränkt Reduzierung des Tätigkeitsprofils des EP gegenüber dem heutigen Tätigkeitsprofil des PP Unterschiedliches Profil von PP und Unscharfes Profil innerhalb der Heilberufe IV. Berufsprofile von Psychotherapeuten Option 3: Ein Beruf mit Schwerpunktsetzungen Zugang zur Ausbildung für Absolventen von - programmen, wenn diese einschlägige und definierte Kompetenzen und Kenntnisse vermitteln Die Psychotherapieausbildung umfasst allgemeinen Teil für Ausbildungsteilnehmer ( Common trunk ) und Spezialisierung für die Behandlung von n oder Kindern und Jugendlichen Ausbildungsziel ist ein gemeinsamer Approbationsberuf Psychotherapeut mit Schwerpunkt oder mit Schwerpunkt (und jeweiligem Fachkundenachweis) 32

33 IV. Berufsprofile von Psychotherapeuten Option 3: Ein Beruf mit Schwerpunktsetzungen Approbation Psychotherapeut EP Schwerpunkt Kinder und Jugendliche Gemeinsame Psychotherapieausbildung in einem Common trunk Postgradual und verfahrensorientiert Schwerpunkt studiengang in Psychologie/(Heil-, Sozial-)Pädagogik mit in ECTS definierten gemeinsamen Inhalten Peter Lehndorfer Schwerpunkt EP und : EP Erweiterung innerhalb GKV durch zweite Approbation durch zweite Approbation 66 33

34 Schwerpunkt EP und : EP Erweiterung innerhalb GKV durch zweite Approbation durch zweite Approbation 67 Schwerpunkt EP und : EP Erweiterung innerhalb GKV durch zweite Approbation durch zweite Approbation 68 34

35 Schwerpunkt EP und : EP Erweiterung innerhalb GKV durch zweite Approbation durch zweite Approbation 69 Schwerpunkt EP und : EP Erweiterung innerhalb GKV durch zweite Approbation durch zweite Approbation 70 35

36 Schwerpunkt EP und : EP Erweiterung innerhalb GKV durch zweite Approbation durch zweite Approbation 71 Schwerpunkt EP und : EP Erweiterung innerhalb GKV durch Zusatzqualifikation durch Zusatzqualifikation 72 36

37 Psychotherapeut mit Schwerpunkt: Zugang über unterschiedliche Grundberufe Erhalt einer hohen Qualität der Ausbildung und der psychotherapeutischen Versorgung von n, Kindern und Jugendlichen Maximale Durchlässigkeit ohne Verlust der Ausbildungsqualität ohne Statusverschlechterungen gegenüber den heutigen beiden Berufen attraktive Berufsperspektiven für Alle Scharfes Profil des einen Berufs innerhalb der Heilberufe Vertretung von Psychotherapeuten bei der Schwerpunktsetzungen in den Gremien der Selbstverwaltung Vertretung eines Berufs auf europäischer Ebene IV. Berufsprofile von Psychotherapeuten Option 4: Direktausbildung von Psychotherapeuten Qualifizierungsweg von Psychotherapeuten wie bei anderen akademischen Heilberufen: Approbation als Psychotherapeut am Ende eines Psychotherapiestudiums Im Anschluss Erwerb einer Fachkunde 37

38 IV. Berufsprofile von Psychotherapeuten Option 4: Direktausbildung von Psychotherapeuten Die Reformziele lassen sich innerhalb weniger Jahre nicht erreichen: Kurzfristig lassen sich keine ausreichenden Kapazitäten für entsprechende Studiengänge schaffen Ungewiss, ob Hochschulen einen Studiengang Psychotherapie integrieren können Ungewiss, ob Hochschulen eine praktische Ausbildung mit Patientenkontakt unter Supervision sowie Selbsterfahrung anbieten können und die Breite der wissenschaftlich anerkannten Verfahren abdecken können Aber: Experimentierklausel zur Erprobung der Option V. Fazit 38

39 V. Fazit Bei Frage des Abschlusses nahezu einstimmiges Votum für Bei den Themen Zugang zur Ausbildung, eingeschränkte Behandlungserlaubnis, Common trunk und ein oder zwei Berufe im Vergleich zu den vorherigen Symposien und Workshops eine größere Bereitschaft, notwendige Weiterentwicklungen zu diskutieren. Abkoppelung der Forderung nach erweiterten Befugnissen von der Debatte um Zukunft der Ausbildung, soweit Kompetenzen bereits heute verfügbar (s. Verordnung von Heilmitteln wie z. B. Logopädie oder Ergotherapie, Ausstellen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Einweisung in ein Krankenhaus, Übernahme von Leitungsfunktionen durch PP und ) V. Fazit Konkretisierung der Themenbereiche: Hochschulqualifikationen: Konkretisierung der Kompetenzen, Fertigkeiten und Fähigkeiten, die für den Zugang zum Common trunk erforderlich sind Struktur der Ausbildung: Konkretisierung der Inhalte einer Common-trunk-Ausbildung, berufs- und sozialrechtliche Implikationen der Option Ein oder zwei Berufe, Übergangsregelung Eingeschränkte Behandlungserlaubnis: Konkretisierung der erforderlichen Kompetenzen, die Voraussetzung für die Erteilung einer eingeschränkten Behandlungserlaubnis und ihre Reichweite mit Blick auf die Tätigkeit während der Ausbildung 39

40 Vorschlag zum weiteren Vorgehen 1. Reform des PsychThG Verdichtung des Perspektivenpapiers zu einem Eckpunktepapier 15. DPT: Aussprache zum Eckpunktepapier Konkretisierung der Themenbereiche Diskussion der Konkretisierungen und der Eckpunkte einer Reform des PsychThG mit der Profession, um die Meinungsbildung auf dem 16. DPT vorzubereiten 16. DPT: Entscheidungen für eine Positionierung der Profession zu einer Reform des PsychThG 2. abschluss Gemeinsames Engagement, dass die Zulassung zur Ausbildung de facto nur mit einem abschluss möglich ist ENDE 40

41 Empfehlungen des Forschungsgutachtens Daraus leitet sich die Empfehlung ab, dass die bisherige Konstruktion von zwei ungleichen Berufsbildern zu Gunsten eines einheitlichen Psychotherapeutenberufes aufgegeben werden sollte (S. 368, Abs. 3., Hervorhebung im Original) Empfehlungen des Forschungsgutachtens Die beiden Lösungen (B, C) wären konsequente Weiterent- wicklungen der bisherigen Struktur mit Beibehaltung der Approbation am Ende der Ausbildung zum/zur (Psychologischen) Psychotherapeuten/in mit Schwerpunkt n oder mit Schwerpunkt. Der Begriff Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutIn würde künftig obsolet. Der Approbationsberuf hieße dann (Psychologische/r) Psychotherapeutin und wird um den Zusatz der Spezialisierung in mindestens einem Bereich (, Kinderund Jugendliche) ergänzt. (S. 369, Abs. 3.) 41

42 Empfehlungen des Forschungsgutachtens Im Hinblick auf die Differenzierung von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie p und Behandlung von n wird ein Modell vorgeschlagen, das vorsieht, dass Inhalte, welche für beide Ausbildungsgänge relevant sind und als Basiswissen angesehen werden, in einem Common trunk unterrichtet werden können. Diesem Common trunk sollten dann spezifische Ausbildungen folgen. Durch eine entsprechende Verlängerung der Ausbildungszeit könnte in einem solchen Modell von n AusbildungsteilnehmerInnen die Doppelapprobation erworben werden. Mit dieser Lösung würden künftig Psychotherapeuten/ Psychotherapeutinnen mit Schwerpunkt oder mit Schwerpunkt Kinder- und Jugendliche gleichberechtigt ausgebildet. (S. 370, Abs. 3f) IV. Berufsprofile von Psychotherapeuten Option 3: Ein Beruf mit Schwerpunktsetzungen Beschränkung des Behandlungsspektrums durch Fachkunde Berufsrecht: Die Approbation als PP berechtigt zur uneingeschränkten Ausübung der Psychotherapie im Sinne des PsychThG (Behnsen & Berhnardt, 1999) = Anwendung jedes mittels wissenschaftlicher anerkannter Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Heilung von Störungen mit Krankheitswert Berufsrechtlich keine Beschränkung auf das vertiefte Verfahren! Einschränkung auf vertiefte Verfahren nur in Bezug auf Behandlung zu Lasten der GKV ( durch Fachkundenachweis) 42

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