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1 Aus zwei mach eins... Perspektiven des Berufes des Psychotherapeuten / der Psychotherapeutin Peter Lehndorfer Kammer für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Land Berlin 22. Januar 2010 in Berlin Ausgangslage: Forschungsgutachten: Umfassende Evaluation der Ausbildungen zum Psychologischen Psychotherapeuten (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten () liegt vor. Zentrale Problemfelder: Defizite bei Qualität und Vergütung der praktischen Tätigkeit (PT) zunehmende Heterogenität von Studiengängen künftige Berufsperspektiven der zwei Berufe PP und Diskussions- und Eckpunktepapier diskutiert Lösungen mit Blick auf: Notwendige Änderung der praktischen Tätigkeit Folgen der Bologna-Reformen Struktur der künftigen Psychotherapieausbildung und des Berufs Peter Lehndorfer 2 1

2 Überblick Diskussions- und Eckpunktepapier des Vorstands der BPtK Reform Praktische Tätigkeit Akademische Grundqualifikationen Common Trunk, eine, Übergangsregelungen Peter Lehndorfer 3 Überblick Diskussions- und Eckpunktepapier des Vorstands der BPtK Reform Praktische Tätigkeit Akademische Grundqualifikationen Common Trunk, eine, Übergangsregelungen Peter Lehndorfer 4 2

3 Kompetenzerwerb an der Hochschule (Un-)mittelbare Folgen den Bologna-Reformen: Nach Wegfall von Rahmenstudien- und Prüfungsordnungen: Erwerb notwendiger Kenntnisse in den im PsychThG genannten Studiengängen nicht mehr sichergestellt Nach Einführung der neuen Studienabschlüsse: Bei der Zulassung zur -Ausbildung fach- und Methodenkompetenz auf niveau kein bundesweiter Standard Peter Lehndorfer 5 Kompetenzerwerb an der Hochschule Lösung: Normierung fachlich-konzeptioneller Kompetenzen Die Kompetenzen, die Psychotherapeuten im Rahmen ihres Hochschulstudiums mindestens erwerben sollten, sind von der Profession in Zusammenarbeit mit den Hochschulvertretern konkret zu definieren Die Bezeichnung des Studienganges und die Art der Hochschule ist für die Zulassung zur Ausbildung nicht von Bedeutung Peter Lehndorfer 6 3

4 Kompetenzerwerb an der Hochschule Lösung: Normierung fachlich-konzeptioneller Kompetenzen Wesentlich sind Kenntnisse (s. o.) über die gesunden und gestörten psychischen Funktionen und Strukturen über deren biologische und soziale Grundlagen über soziale Systeme in der Diagnostik, Störungslehre und Veränderungsmodellen Einschlägige Inhalte machen den weitaus überwiegenden Teil des Bachelor- und studiums aus Peter Lehndorfer 7 Berufsprofile von Psychotherapeuten Ziele einer Reform Profile innerhalb der Psychotherapeutenschaft orientieren sich am Versorgungsbedarf der Bevölkerung Kinder, Jugendliche und erhalten eine qualitätsgesicherte Behandlung auf hohem Niveau Die Psychotherapieausbildung ist im Wettbewerb mit den anderen Heilberufen eine attraktive Berufsperspektive für den akademischen Nachwuchs Das Profil der Psychotherapeuten innerhalb der Heilberufe wird geschärft Peter Lehndorfer 8 4

5 Berufsprofile von Psychotherapeuten Grenzen einer Reform Die bestehenden berufs- und sozialrechtlichen Spielräume zur Gestaltung der Berufstätigkeit von Psychotherapeuten werden nicht eingeschränkt Die Qualifikationsanforderungen für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen dürfen nicht sinken Akademische Grundqualifikation Ausbildung zum Psychotherapeuten Peter Lehndorfer 9 und PP heute: PP Peter Lehndorfer 10 5

6 und PP heute: PP Psychologie Peter Lehndorfer 11 und PP heute: PP Psychologie Bachelor (Sozial-) Pädagogik Peter Lehndorfer 12 6

7 und PP heute: PP Psychologie alle Bachelor (Sozial-) Pädagogik Peter Lehndorfer 13 und PP heute: PP Psychologie alle Bachelor (Sozial-) Pädagogik Peter Lehndorfer 14 7

8 und PP heute: (Fachkunde) PP Psychologie alle Bachelor (Sozial-) Pädagogik Peter Lehndorfer 15 und PP heute: (Fachkunde) PP Psychologie alle Bachelor (Sozial-) Pädagogik Peter Lehndorfer 16 8

9 und PP heute: (Fachkunde) PP Psychologie alle Bachelor (Sozial-) Pädagogik Peter Lehndorfer 17 und PP heute: (Fachkunde) PP Psychologie alle Bachelor (Sozial-) Pädagogik Für pädagogische Grundberufe unmöglich Peter Lehndorfer 18 9

10 und PP heute: PP Psychologie alle Bachelor (Sozial-) Pädagogik Für pädagogische Grundberufe unmöglich Peter Lehndorfer 19 und PP heute: PP Psychologie alle Bachelor (Sozial-) Pädagogik Für pädagogische Grundberufe unmöglich Peter Lehndorfer 20 10

11 und PP heute: PP Psychologie alle Bachelor (Sozial-) Pädagogik Für pädagogische Grundberufe unmöglich Peter Lehndorfer 21 Berufsprofile von Psychotherapeuten Option 1: Fortschreibung des Status quo Qualitativ unterschiedliche Zugänge Folge: Kinder, Jugendliche und erhalten künftig eine Behandlung auf unterschiedlichem wissenschaftlichen Niveau Berufliche Entwicklungsmöglichkeiten Folge: PP- und -Ausbildung nicht in gleicher Weise attraktive Berufsperspektiven für den Nachwuchs Unterschiedliches Profil von PP und Folge: Unscharfes Profil der Psychotherapeuten innerhalb der Heilberufe Peter Lehndorfer 22 11

12 Option 2: Common Trunk mit Fortschreibung der zwei Berufe KJ Schwerpunkt Kinder und Jugendliche Gemeinsame Psychotherapieausbildung in einem Common Trunk Postgradual und verfahrensorientiert Schwerpunkt studiengang in Psychologie/(Heil-, Sozial-)Pädagogik mit in ECTS definierten gemeinsamen Inhalten Peter Lehndorfer 23 und PP: alle Bachelor Für pädagogische Grundberufe unmöglich Peter Lehndorfer 24 12

13 und PP: alle Für pädagogische Grundberufe unmöglich Peter Lehndorfer 25 und PP: alle Für pädagogische Grundberufe unmöglich Peter Lehndorfer 26 13

14 und PP: alle Für pädagogische Grundberufe unmöglich Peter Lehndorfer 27 und PP: Für pädagogische Grundberufe unmöglich Peter Lehndorfer

15 und PP: Für pädagogische Grundberufe unmöglich Peter Lehndorfer und PP: Für pädagogische Grundberufe unmöglich Peter Lehndorfer

16 und PP: zweite Für pädagogische Grundberufe unmöglich Peter Lehndorfer und PP: zweite zweite Peter Lehndorfer

17 und : Deutliche Verbesserungen für : => Absolventen aller für die Ausbildung zugelassenen Studiengänge hätten nach einer zweiten Staatsprüfung und die Option, sich für die Behandlung auch von n zu qualifizieren Statusverschlechterung von gegenüber heutigen PP: => Behandlungsbefugnisse nicht nur sozial-, sondern auch berufsrechtlich auf das nalter beschränkt. => Qualifikation für KJ nur über zweite => Reduzierung des Tätigkeitskeitsprofils des gegenüber dem heutigen Tätigkeitsprofil des PP Unterschiedliches Profil von PP und : => Unscharfes Profil innerhalb der Heilberufe Berufsprofile von Psychotherapeuten Option 3: Ein Beruf mit Schwerpunktsetzungen Psychotherapeut Schwerpunkt Kinder und Jugendliche Gemeinsame Psychotherapieausbildung in einem Common Trunk Postgradual und verfahrensorientiert Schwerpunkt studiengang in Psychologie/(Heil-, Sozial-)Pädagogik mit in ECTS definierten gemeinsamen Inhalten Peter Lehndorfer 34 17

18 Schwerpunkt und : zweite zweite Peter Lehndorfer Schwerpunkt und : alle zweite zweite Peter Lehndorfer

19 Schwerpunkt und : alle alle zweite zweite Peter Lehndorfer Schwerpunkt und : alle alle zweite zweite Peter Lehndorfer

20 Schwerpunkt und : alle alle zweite zweite Peter Lehndorfer Schwerpunkt und : alle alle zweite Peter Lehndorfer

21 Schwerpunkt und : alle alle Peter Lehndorfer Schwerpunkt und : alle alle Peter Lehndorfer

22 Psychotherapeut mit Schwerpunkt: Zugang über unterschiedliche Grundberufe Erhalt einer hohen Qualität der Ausbildung und der psychotherapeutischen Versorgung von n, Kindern und Jugendlichen Maximale Durchlässigkeit ohne Verlust der Ausbildungsqualität ohne Statusverschlechterungen gegenüber den heutigen beiden Berufen attraktive Berufsperspektiven für Alle Scharfes Profil des einen Berufs innerhalb der Heilberufe Vertretung von Psychotherapeuten bei der Schwerpunktsetzungen in den Gremien der Selbstverwaltung Vertretung eines Berufs auf europäischer Ebene Peter Lehndorfer 43 Land Offiziell anerkannte Verfahren Zur Ausbildung zugelassene Berufe Kompensation von Psychotherapie im Gesundheitssystem Belgien Keine Ä, Ps, Pä Partiell (75%) f. ärztl. Psychotherapie Bulgarien Keine Ä, Ps, SA, KS (u.a. die nicht prakt.) Keine Dänemark Keine Alle (da keine Regelung) Psychiater, [extreme] Ausnahmen für Psychologen Deutschland PD, PA, CBT, KZP, ST Ä, Ps, Pä, SP, SÄ (PP vs. ) Zugelassene Psychotherapeuten in Richtlinienverfahren Finnland 9 Modalitäten Ä, Ps, SA, KS, Pr Registrierte Psychotherapeuten (50-80%) Frankreich Keine Ä (Psy), Ps, Ni-Ni Nur Mediziner Griechenland Keine Alle (außer Theologen) 40-80%, Psychiater, klein. Psychologen Italien Alle A, PS Ja, bei med. Verordnung Lettland PD Ä, Ps, Le, Pä, SA, KS, The, Soz u.a. Keine Luxemburg Keine Ä, Ps, Pä, Le, SA Nur Ärzte Niederlande CBT, PD, CCT, Fam, Gr Ä. Ps, Pä, Mental health Care s Ja, registrierte Psychotherapeuten Österreich 22 Modalit. Ä, Ps, Le, Pä, SA, KS, The, KG Partiell Polen Keine Ä, Ps, Pä, SA, KS, The, Soz Ja, Psychiater/Psychologen Portugal Keine Ä, Ps, (SA, KS) Partiell (ca. 1/3), Psychiater/Psychologen Rumänien Alle Ä, Ps, Pä, SA, Th Nein Schweden PD, CBT, Gr, Fam, PA A, Ps, SA, KS, Phys, Soz, The, AT Ja, komplett Slowakei 12 Modalität. Ä, Ps, SA, KS, HP, SP Ja, bis zu 25 Sitzungen Slowenien 9 Modal. Alle Ausgew. Berufe Spanien CBT, PD, ST Ä, Ps Keine Peter Lehndorfer 44 Klinische Psychologen, Ärzte, im Ermessen der Tschechische R. 9 Modalitäten Ä, Ps Versicherungen 22

23 Berufsprofile von Psychotherapeuten Option 4: Direktausbildung von Psychotherapeuten Qualifizierungsweg von Psychotherapeuten wie bei anderen akademischen Heilberufen: als Psychotherapeut am Ende eines Psychotherapiestudiums Im Anschluss Erwerb einer Fachkunde Peter Lehndorfer 45 Berufsprofile von Psychotherapeuten Option 4: Direktausbildung von Psychotherapeuten Die Reformziele lassen sich innerhalb weniger Jahre nicht erreichen: Kurzfristig lassen sich keine ausreichenden Kapazitäten für entsprechende Studiengänge schaffen Ungewiss, ob Hochschulen einen Studiengang Psychotherapie integrieren können Ungewiss, ob Hochschulen eine praktische Ausbildung mit Patientenkontakt unter Supervision sowie Selbsterfahrung anbieten können und die Breite der wissenschaftlich anerkannten Verfahren abdecken können Aber: Experimentierklausel zur Erprobung der Option Peter Lehndorfer 46 23

24 Erste Gedanken zu einem Ausbildungsmodell mit einem Common Trunk (Lehndorfer et al., keine BPtK-Position) Fachkundenachweis mit Verfahrensbezug und Schwerpunktsetzung Staatliche Abschlussprüfung Schwerpunkt KJ Kasuistik/Fallarbeit KJ Common Trunk Kasuistik/Fallarbeit Praktische Ausbildung Praktische Tätigkeit (Behandlung unter Supervision (Hospitation in Psychiatrie/KJamb./stat.) Psychiatrie) Theorie im Vertiefungsverfahren Theorie in Vertiefungsverfahren Schwerpunkt Kasuistik / Fallarbeit Praktische Ausbildung (Behandlung unter Supervision amb./stat.) Theorie Im Vertiefungsverfahren Theorie Grundkenntnisse Selbsterfahrung Studium an Hochschule Studienabschluss auf niveau 60 ECTS klinische Anteile plus 90 ECTS von der Profession zu definierende ECTS in einschlägigen Kompetenzen 24

25 Common Trunk Common Trunk und Ausbildung im Schwerpunkt erfolgen parallel Common Trunk und Ausbildung im Schwerpunkt erfolgen z.t. verfahrensübergreifend und auch verfahrensbezogen Kasuistik / Fallarbeit erfolgen im Common Trunk und in der Schwerpunktsetzung, so dass alle PiA praktische Kenntnisse bei der Behandlung aller erwerben Hospitation in Psychiatrie und KJ-Psychiatrie (je xx Wochen) ist obligatorisch für beide Schwerpunkte Common Trunk Schriftlicher Teil der staatlichen Abschlussprüfung: Grundlage: Theorievermittlung im Common Trunk (übergreifend KJ und ) Mündlicher Teil der staatlichen Abschlussprüfung: Grundlage: Verfahrens- und Schwerpunktbezug : Fachkundenachweis und Nachweis der Schwerpunktsetzung in Anlage 3 APrV Anlage 1 der PsychTh-APrV bzw. der sychth-aprv ist zu überarbeiten (Inhalt, Zusammenführen zu einer APrV) 25

26 sychth-aprv - Einzelnorm :40 PsychTh-APrV - Einzelnorm :41 Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Anlage 1 (zu 3 Abs. 1) Theoretische Ausbildung < Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1998, 3768 > A. Grundkenntnisse 200 Stunden Entwicklungs-, sozial-, persönlichkeits- und neuropsychologische Grundlagen normalen und abweichenden Verhaltens im Kindes- und Jugendlichenalter Konzepte über die Entstehung, Aufrechterhaltung und den Verlauf psychischer und psychisch mitbedingter Erkrankungen im Kindes- und Jugendlichenalter Allgemeine und spezielle Krankheitslehren von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist, unter Berücksichtigung der wissenschaftlich anerkannten Verfahren Psychosomatische Krankheitslehre Kinder- und jugendpsychiatrische Krankheitslehre, Psychiatrische Krankheitslehre verschiedener Methoden und Erkenntnisse der Psychotherapieforschung unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Säuglingsund Kleinkindforschung Diagnostik und Differentialdiagnostik einschließlich Testverfahren zur Abgrenzung verschiedener Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist, psychosozial- und entwicklungsbedingter Krisen sowie körperlich begründbarer Störungen bei Kindern und Jugendlichen Besondere entwicklungs- und geschlechtsspezifische Aspekte der Persönlichkeit, der Psychopathologie und der Methodik der Psychotherapie verschiedener Intra- und interpersonelle Aspekte psychischer und psychisch mitbedingter Störungen in Paarbeziehungen, Familien und Gruppen Prävention und Rehabilitation Medizinische und pharmakologische Grundkenntnisse für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Methoden und differentielle Indikationsstellung wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren Dokumentation und Evaluation von psychotherapeutischen Behandlungsverläufen Berufsethik und Berufsrecht, medizinische und psychosoziale Versorgungssysteme, Organisationsstrukturen des Arbeitsfeldes, Kooperation mit Ärzten und anderen Berufsgruppen Geschichte der Psychotherapie B. Vertiefte Ausbildung 400 Stunden Theorie und Praxis der Diagnostik, insbesondere Anamnese, Indikationsstellung und Prognose, Fallkonzeptualisierung und Behandlungsplanung bei Kindern und Jugendlichen unter Einbeziehung der bedeutsamen Beziehungspersonen Rahmenbedingungen der Psychotherapie, Behandlungssetting, Einleitung und Beendigung der Behandlung insbesondere im Hinblick auf bestehende Abhängigkeit von Beziehungspersonen Therapiemotivation und Widerstand des Kindes oder Jugendlichen und seiner bedeutsamen Beziehungspersonen, Entscheidungsprozesse des Therapeuten, Dynamik der Beziehungen zwischen dem Therapeuten und dem Kind oder Jugendlichen sowie seinen Eltern oder anderen bedeutsamen Beziehungspersonen im psychotherapeutischen Behandlungsprozeß Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Anlage 1 (zu 3 Abs. 1) Theoretische Ausbildung Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1998, 3756 A. Grundkenntnisse 200 Stunden 1. Entwicklungs-, sozial-, persönlichkeits- und neuropsychologische Grundlagen der Psychotherapie 2. Konzepte über die Entstehung, Aufrechterhaltung und den Verlauf psychischer und psychisch mitbedingter Erkrankungen verschiedener 2.1 Allgemeine und spezielle Krankheitslehren der Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist, unter Berücksichtigung der wissenschaftlich anerkannten Verfahren 2.2 Psychosomatische Krankheitslehre 2.3 Psychiatrische Krankheitslehre 3. Methoden und Erkenntnisse der Psychotherapieforschung 4. Diagnostik und Differentialdiagnostik einschließlich Testverfahren zur Abgrenzung verschiedener Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist, psychosozial- und entwicklungsbedingter Krisen sowie körperlich begründbarer Störungen 5. Besondere entwicklungs- und geschlechtsspezifische Aspekte der Persönlichkeit, der Psychopathologie und der Methodik der Psychotherapie verschiedener 6. Intra- und interpersonelle Aspekte psychischer und psychisch mitbedingter Störungen in Paarbeziehungen, Familien und Gruppen 7. Prävention und Rehabilitation 8. Medizinische und pharmakologische Grundkenntnisse für Psychotherapeuten 9. Methoden und differentielle Indikationsstellung wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren 10. Dokumentation und Evaluation von psychotherapeutischen Behandlungsverläufen 11. Berufsethik und Berufsrecht, medizinische und psychosoziale Versorgungssysteme, Organisationsstrukturen des Arbeitsfeldes, Kooperation mit Ärzten und anderen Berufsgruppen 12. Geschichte der Psychotherapie B. Vertiefte Ausbildung 400 Stunden 1. Theorie und Praxis der Diagnostik, insbesondere Anamnese, Indikationsstellung und Prognose, Fallkonzeptualisierung und Behandlungsplanung 2. Rahmenbedingungen der Psychotherapie, Behandlungssetting, Einleitung und Beendigung der Behandlung 3. Behandlungskonzepte und -techniken sowie deren Anwendung 4. Krisenintervention 5. Behandlungstechniken bei Kurz- und Langzeittherapie 6. Therapiemotivation des Patienten, Entscheidungsprozesse des Therapeuten, Therapeuten-Patienten-Beziehung im Psychotherapieprozeß 7. Einführung in Behandlungsverfahren bei Kindern und Jugendlichen 8. Behandlungsverfahren bei Paaren, Familien und Gruppen zum Seitenanfang Datenschutz Seite ausdrucken Seite 1 von 2 Seite 1 von 1 Weiteres Vorgehen BPtK: Konkretisierung der Themenbereiche: Praktische Tätigkeit: Konkretisierung der erforderlichen Bildung von vier Expertengruppen Kompetenzen, die Voraussetzung für die Erteilung einer eingeschränkten Behandlungserlaubnis und ihre Reichweite mit Blick auf die Tätigkeit während der Ausbildung Symposien zur Psychotherapieausbildung und zur Frage der künftigen Struktur des Berufs Hochschulqualifikationen: Konkretisierung der Kompetenzen, Fertigkeiten am 22. und Februar Fähigkeiten, und die für 12. den April Zugang 2010 zum Common trunk erforderlich sind, auf niveau Struktur der Ausbildung und des Berufs: Konkretisierung der Inhalte einer 8. Common-trunk-Ausbildung, Mai 2010: 16. Deutscher berufs- und sozialrechtliche Psychotherapeutentag Implikationen der Option Ein oder zwei Berufe, Übergangsregelung Peter Lehndorfer 52 26

27 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Fragen Diskussion Peter Lehndorfer 53 27

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