Neues Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien in Polen
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- Ursula Steinmann
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1 Neues Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien in Polen mag. iur. Karolina Markowska (LL.M.) Abteilung für Handel und Investitionen des Generalkonsulats der Republik Polen in Köln
2 Die Informationen in diesen Arbeitsunterlagen sind allgemeiner Art und stelle keine betriebswirtschaftliche, steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Sie können und sollen insbesondere nicht die qualifizierte individuelle Beratung ersetzen. Für weitergehende Informationen bitten wir Sie, sich individuell beraten zu lassen.
3 Prinzipien des EEG in Polen Ziel des EEG-Gesetzes ist es, die nachhaltige Entwicklung der erneuerbaren Energiequellen in Polen durch Optimierung vom Durchfluss von Finanzmitteln für einzelne EEG-Technologien und ihre Stabilisierung innerhalb von 15 Jahren zu gewährleisten
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5 Die ersten Entwürfe des EEG bis 2013 sahen das Fortbestehen des Systemse der Zertifikaten vor. 4. Februar 2014 Veröffentlichung des neuesten Entwurfes des EEG 20. Februar 2015 Verabschiedung des Gesetzes in Sejm 23. Februar 2015 Weiterleiten des Gesetzes an Präsidenten zur Unterzeichnung 11. März 2015 Unterzeichnung des Gesetzes durch den Präsidenten 3. April 2015 Veröffentlichung des Gesetzes in dem Gesetzesblatt 4. Mai 2015 Inkrafttreten des Gesetzes 1. Januar 2016 Inkrafttreten des Vorschriften über Ausschreibungen
6 Prinzipien des EEG in Polen Das EEG-Gesetz bezieht sich auf die komplexen Lösungen zur Unterstützung der erneuerbaren Energiequellen, bestehend in: Beibehalten vom aktuellen Unterstützungssystem für die vorhandenen EE-Anlagen, damit die erworbenen Rechte der Unternehmen, die die erneuerbaren Energien vor dem Inkrafttreten des Gesetzes erzeugt haben, beachtet werden Einführung von neuen Möglichkeiten für vorhandene EE-Anlagen, um Optimierung der Wirtschaftsrechnung zu gewährleisten (dedizierte Auktionen) Einführung von einem modernen Auktionssystem für neue und modernisierte EE-Anlagen
7 Die Bedeutung des EEG in Polen das EEG ändert das bisherige Unterstützung der EEQ und fördert die Entwicklung der Erzeugungseinheiten an den Stellen mit möglichst niedrigsten Herstellungskosten der Energie das EEG führt das neue Unterstützung, basierend auf dem Auktionssystem (sog. Feed-in-Premium) in erster Reihe richtet sich die Unterstützung an die bereits geprüften und beherrschten Technologien, die unter polnischen Bedingungen höchste Stabilität und niedrigste Kosten der erzeugten Stromenergie garantieren
8 Die Bedeutung des EEG in Polen Dank der im EEG eingeführten Optimalisierung werden 11,5-26,5 Mrd. PLN in gespart das EEG fördert die Entwicklung der sog. Prosumentenenergetik, d.h. den Verbrauch der im Rahmen der EEQ für Eigenbedarf erzeugten Energie und im Verkauf der Überschüsse im Stromnetz (sog. Prosumenten = Produzenten und Konsumenten)
9 Die Struktur des polnischen EEGs Regelungen und Bedingungen im Bereich der Erzeugung der Stromenergie und vom landwirtschaftlichen Biogas im Rahmen der erneuerbaren Energiequellen Mechanismen und Instrumente zur Unterstützung der Erzeugung der Stromenergie im Rahmen der erneuerbaren Energiequellen sowie vom Biogas und Wärme in den EE-Anlagen Die Regelungen zur Erteilung der Ursprungsgarantie für die im Rahmen der EE-Anlage erzeugten Stromenergie
10 Die Struktur des polnischen EEGs Landesplan von Handlungen in Bezug auf die im Rahmen der erneuerbaren Energiequellen erzeugten Energie Bedingungen zur Zertifizierung der Mikroanlagen und Kleinanlagen (sowie der Wärmeanlagen bis zu 600 kw) und Akkreditierung der Schulungsanstalten Regelungen zur internationalen Zusammenarbeit im Bereich der erneuerbaren Energiequellen und die gemeinsamen Investitionsprojekte sowie Die finanzielle Unterstützung für die Anlagen zur Erzeugung der erneuerbaren Energie
11 Regelungen und Bedingungen im Bereich der Erzeugung von der Stromenergie und vom landwirtschaftlichen Biogas im Rahmen der erneuerbaren Energiequellen In Bezug auf den Anschluss einer EE-Anlage ans Stromnetz finden die Vorschriften des Gesetzes vom 10. April Energierecht Anwendung Die Erzeugung und Verkauf der Stromenergie aus erneuerbaren Energiequellen -Mikroanlage (bis zu 40 kw) -zum Eigenbedarf durch die natürlichen Personen, die kein wirtschaftliches Gewerbe ausüben, wird als wirtschaftliches Gewerbe im Sinne des Gesetzes über Freiheit der Gewerbeausübung nicht betrachtet Die Erzeugung der Stromenergie im Rahmen einer Mikroanlage, Kleinanlage, die Erzeugung vom landwirtschaftlichen Biogas und Bioflüssigkeiten bedarf keiner Konzessionserlangung
12 Regelungen und Bedingungen im Bereich der Erzeugung von der Stromenergie und vom landwirtschaftlichen Biogas im Rahmen der erneuerbaren Energiequellen der sog. verpflichtete Verkäufer die Verpflichtung zum Einkauf der aus den EEQ erzeugten Stromenergie die anwesenden Erzeuger der Stromenergie, stammend von EEQ dürfen zwischen der Einhaltung der bisherigen Förderregelungen in Form der Herkunftszeugnissen oder der Möglichkeit der Beteiligung an dem neuen Auktionssystem wählen der Referenzpreis für die vorhandenen EE-Anlagen wird in Anlehnung an den historischen Preis aus den Herkunftszeugnissen und in Anlehnung an den Strompreis auf dem Wettbewerbsmarkt auf dem Vorjahr ermittelt
13 Regelungen und Bedingungen im Bereich der Erzeugung von der Stromenergie und vom landwirtschaftlichen Biogas im Rahmen der erneuerbaren Energiequellen für die neuen Investoren auf dem Gebiet der Erzeugung der EEQ wird ein ganz neues, innovatives Verfahren zur Berechnung vom fixen 15 Jahre lang garantierten Preis vorgeschlagen der Gesamtzeitraum der Unterstützung für die anwesenden Erzeuger der Stromenergie stammend von EEQ sowie der Biogasenergie beträgt maximal 15 Jahre (jedoch nicht länger als bis zum )
14 Regelungen und Bedingungen im Bereich der Erzeugung von der Stromenergie und vom landwirtschaftlichen Biogas im Rahmen der erneuerbaren Energiequellen Einleitung der Auktionen in die Auktionen für die Anlagen von bis 1 MW und für die Anlagen von mehr als 1 MW aus der Auktion sind die Anlagen für die Multi-Treibstoff-Verbrennung (ohne dedizierte Anlagen), große Biomasse-, Bioflüßigkeiten, Biogas und Landwirtschaftsbiogas-Kraftwerke (>50 MW) sowie Wasserkraftwerke über MW ausgeschlossen die Auktionen finden zumindest einmal im Jahr statt Investitionsdurchführung 48 Monate nach dem Auktionsabschluss (72 Monate für off-shore) die Referenzpreise für die Auktionen (18) für jede EE-Anlage (PLN/1 MWh)
15 Unterstüzungsinstrumente für die Erzeugung der Stromenergie aus den EEQ sowie Biogasmenge und Wärme in den EE-Anlagen Prosumenten-Energetik 1 Verpflichtung zum Einkauf der Überschüßen der Stromenergie, erzeugt in einer Mikroanlage (bis 3kW gesamt) zum Preis: 1) Wasserenergie 0,75 PLN für 1 kwh; 2) Landerzeugte Windenergie 0,75 PLN für 1 kwh; 3) Solarenergie 0,75 PLN für 1 kwh.
16 Unterstüzungsinstrumente für die Erzeugung der Stromenergie aus den EEQ sowie Biogasmenge und Wärme in den EE-Anlagen Prosumenten-Energetik 1 Verpflichtung zum Einkauf der Überschüße der Stromenergie, erzeugt in einer Mikroanlage (3kW bis 10 kw) zum Preis: 1) Landwirtschaftsbiogas 0, 70 PLN für 1 kwh; 2) Müllbiogas 0,55 PLN für 1 kwh; 3) Kläranlagebiogas 0,45 PLN für 1 kwh; 4) Wasserenergie 0,65 PLN für 1 kwh; 5) Landerzeugte Windenergie 0,65 PLN für 1 kwh; 6) Solarenergie 0,65 PLN für 1 kwh.
17 Unterstüzungsinstrumente für die Erzeugung der Stromenergie aus den EEQ sowie Biogasmenge und Wärme in den EE-Anlagen Prosumenten-Energetik 2 Verpflichtung zum Einkauf der Überschüße der Stromenergie, erzeugt in einer Mikroanlage (zw. 10kW und 40kW) innerhalb von nächsten 15 Jahren zum Preis von 100% des Durchschnittsverkaufspreises der Stromenergie auf dem Konkurrenzmarkt im vorigen Vierteljahr Entsprechende Erleichterungen im Zusammenhang mit dem Anschluss der Mikroanlagen an das vorhandene Netz aufgrund der entsprechenden, vorgesehenen Anzeige Keine Netzanschlusskosten für die Mikroanlagen
18 Unterstüzungsinstrumente für die Erzeugung der Stromenergie aus den EEQ sowie Biogasmenge und Wärme in den EE-Anlagen Prosumenten-Energetik 2 Keine Einbaukosten von den Sicherheits- sowie Mess- und Abrechnungssystemen Präferenzregelungen zur Abrechnung der aus den EEQ stammenden Energie 6-monatige Abrechnungszeitraum (Differenz zw. der Strommenge aus dem Netz und der Strommenge die ins Netz eingeführt wurde) gemäß der netmetering-regelung
19 Die Regelungen zur Ausstellung der Herkunftszeugnisse für die im Rahmen der EE-Anlage erzeugten Stromenergie Eine Urkunde zur Bestätigung, dass der Erzeuger die entsprechende Menge der Energie aus den erneuerbaren Energiequellen in das Verteilnetz eingeführt hat (ohne Vermögensrechte) Gültig für 12 Monate, elektronisch ausgestellt, in der EU anerkannt Das Verfahren wird durch den Vorsitzenden des Amtes für Energieregelung durchgeführt (Urząd Regulacji Energetyki
20 Die Regelungen zur Ausstellung der Herkunftszeugnisse für die im Rahmen der EE-Anlage erzeugten Stromenergie
21 Die Regelungen zur Ausstellung der Herkunftszeugnisse für die im Rahmen der EE-Anlage erzeugten Stromenergie Landesplan von Handlungen für EE-Energie Bestimmt nationale Ziele und Tätigkeiten im Bereich der Beteiligung der EEQ in Transport, Stromenergie sowie Heiz- und Kühlsektor bis 2020 Kontrolliert durch Wirtschaftsminister
22 Zertifizierung der Installateure der Mikro, Klein und Wärmeanlagen (bis 600 kw) und Akkreditierung von Schulungszentren Das Zertifikat ist zu erhalten für: a) Kessel und Ofen für Biomasse b) Photovoltaik Systeme c) Sonnenwärmepumpen d) in geringer Tiefe gelegene geothermische Systeme e) Wärmepumpen Der Prozess wird durch das Amt für Technische Aussicht und seine Niederlassungen verwaltet (Urząd Dozoru Technicznego:
23 Zertifizierung der Installateure der Mikro, Klein und Wärmeanlagen (bis 600 kw) und Akkreditierung von Schulungszentren
24 Zertifizierung der Installateure der Mikro, Klein und Wärmeanlagen (bis 600 kw) und Akkreditierung von Schulungszentren Das Zertifikat wird nach dem Abschluss der Schulung und Ablegung einer Prüfung ausgestellt (Kosten für die Prüfung ca. 700 PLN) Schulungskosten- durch Marktbedingungen bestimmt Das Zertifikat gilt 5 Jahre lang (ganze EU) - es besteht die Möglichkeit der Verlängerung um weitere fünf Jahre
25 Regelungen zur internationalen Zusammenarbeit im Bereich der erneuerbaren Energiequellen und die gemeinsamen Investitionsprojekte Die Vorschriften bestimmen sog. statische Übermittlung der Stromenergie aus den erneuerbaren Energiequellen d.h. sie sehen eine internationale Zusammenarbeit vor, die in der Übermittlung der im gegebenen Jahr festgelegten Menge der Stromenergie aus den erneuerbaren Energiequellen zwischen Polen und den anderen EU-Mitgliedsstaaten besteht - diese Übertragung erfolgt aufgrund vom internationalen Vertrag. Das gemeinsame Energieprojekt besteht in der Investition zwischen den Unternehmen Polen - EU (Aufbau der neuen Anlagen zur Erzeugung der Energie aus erneuerbaren Energiequellen) - der Beitritt zum Projekt bedarf der Genehmigung des Wirtschaftsministers.
26 Die finanzielle Unterstützung für die Investitionen im Bereich der Anlagen zur Erzeugung der erneuerbaren Energie EU-Fonds für EE werden dafür Mio. Euro bestimmt 16 polnische Woiwodschaften werden für die Unterstützung der Erzeugung und Vertrieb der EE mindestens 800 Mio. Euro bestimmen. Die Verwaltungsinstitutionen sind Marschallämter/Regionalagenturen zuständig für Aufnahme und Abrechnung der Projekte.
27 Die finanzielle Unterstützung für die Investitionen im Bereich der Anlagen zur Erzeugung der erneuerbaren Energie EU-Fonds für EE werden dafür Mio. Euro bestimmt Für Landesprojekt wurden 300 Mio. Euro bestimmt, diese Investitionen werden mit der Erzeugung der Energie aus den EEQ Aufbau der Infrastruktur zur Anbindung der Energie aus EEQ an das inländische Stromenergiesystem verbunden Für die Verwaltung der vorhandenen Mittel, Aufnahme und Abrechnung der Projekte wird das Wirtschaftsministerium /PARP zuständig sein.
28 Die finanzielle Unterstützung für die Investitionen im Bereich der Anlagen zur Erzeugung der erneuerbaren Energie Prosument - Programm Budget Mio. PLN bis zu 2020 (240 Mio. PLN- Subventionen und 560 Mio. PLN- niedrig verzinste Darlehen /Kredite). Verwaltungsamt: Nationaler Fonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft (NFOSiGW: )
29 Die finanzielle Unterstützung für die Investitionen im Bereich der Anlagen zur Erzeugung der erneuerbaren Energie
30 Die finanzielle Unterstützung für die Investitionen im Bereich der Anlagen zur Erzeugung der erneuerbaren Energie Prosument - Programm Es gibt drei Formen der Subventionen: Für die Selbstverwaltungsorgane seitens (NFOŚiGW)- Aufnahme im Jahre 2014, Fortsetzung im Jahre 2015, Anträge aus 14 Gemeinden für 39,8 Mio. PLN* Durch Banken - Aufnahme im Jahre 2015 Durch (WFOSiGW )- Aufnahme im Jahre 2014, Fortsetzung im Jahre 2015, Anträge aus 7 Fonds für 85 Mio. PLN*
31 Die finanzielle Unterstützung für die Investitionen im Bereich der Anlagen zur Erzeugung der erneuerbaren Energie Prosument - Programm (NFOŚiGW) Typen der Investitionen: Einkauf und Einbau der neuen Mikroanlagen und Kleinanlagen zur Erzeugung der Energie aus erneuerbaren Quellen in den vorhandenen und neuen Gebäuden, zur Herstellung der Stromenergie oder der Strom- und Wärmeenergie für: 1) Wärmequellen bis zu 300 kwt (Kessel für Biomasse, Wärmepumpe; Sonnenkollektoren) - Hybridsystem 2) Stromenergie bis zu 40 kwt (photovoltaische Systeme, Kleinwindkraftwerke, Mikro-Kraft-Wärme-Kopplung).
32 Die finanzielle Unterstützung für die Investitionen im Bereich der Anlagen zur Erzeugung der erneuerbaren Energie Prosument - Programm (NFOŚiGW) Subventionen: Subvention: 20% für die Wärme und 40% für die Stromenergie (15% oder 30% nach 2015). Darlehen: Verzinsung 1% bis zu 15 Jahren, Karenz bis zu 6 Monaten
33 Die finanzielle Unterstützung für die Investitionen im Bereich der Anlagen zur Erzeugung der erneuerbaren Energie Programm Storch Verwaltungsbehörde: Nationaler Fonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft (NFOŚiGW) Zeitraum: Budget: 570 mln PLN
34 Die finanzielle Unterstützung für die Investitionen im Bereich der Anlagen zur Erzeugung der erneuerbaren Energie Programm Storch Typen der Investitionen Aufbau, Ausbau oder Umbau der Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen sowie Systeme zur Energielagerung, errichtet im Rahmen der EE-Investitionen. Die Unterstützung ist nur für die Unternehmer bestimmt. Subventionen: Darlehen: Verzinsung 2% bis zu 15 Jahren, Karenz bis zu 18 Monaten Finanzierung von bis zu 85% der Kosten, max. Darlehen bis zu 40 Mio. PLN für das Projekt
35 Karolina Markowska, LL.M. Vizekonsulin Abteilung für Handel und Investitionen Des Generalkonsulats der Republik Polen in Köln An der Alteburger Mühle Köln karolina.markowska@trade.gov.pl Tel.: (0221)
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