Werbung für Medizinprodukte gegenüber niedergelassenen Ärzten

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Werbung für Medizinprodukte gegenüber niedergelassenen Ärzten"

Transkript

1 Werbung für Medizinprodukte gegenüber niedergelassenen Ärzten Arne Thiermann, LL.M. (LSE), Rechtsanwalt Hogan Lovells International LLP, München 7. Augsburger Forum für Medizinprodukterecht 14. September 2011

2 Rechtliche Grenzen der werblichen Kooperation Berufsrecht Sozialrecht Strafrecht 2

3 Berufsrecht Ein Brillenhersteller stellt Augenärzten ein E-System zur Verfügung. Das System enthält ein E-Brillensortiment und ermöglicht eine individuelle Brillenanpassung. Der Patient wählt mit Hilfe des Arztes ein bestimmtes Brillengestell in der Augenarztpraxis aus. Der Arzt passt die Brille über das E-System an, gibt die Patientendaten ein und übermittelt sie an den Brillenhersteller. Bestellt der Patient eine Brille, erhält der Augenarzt eine bestimmte (aufwandsbezogene) Vergütung. 3

4 Berufsrecht BGH v (GRUR 2010, 850 Brillenversorgung II): Es stellt eine unangemessene unsachliche Einflussnahme dar, wenn durch das Gewähren oder Inaussichtstellen eines finanziellen Vorteils darauf hingewirkt wird, dass Ärzte entgegen ihren Pflichten aus dem Behandlungsvertrag und dem Berufsrecht nicht allein anhand des Patienteninteresses entscheiden. Werbung für Medizinprodukte darf nicht zu berufswidrigem Verhalten anstiften Verstoß gegen MBO führt zu Wettbewerbsverstoß 4

5 Berufsrecht BGH v (GRUR 2010, 850 Brillenversorgung II): Dem Augenarzt wird mit den ausgelobten Zahlungen eine Verdienstmöglichkeit eröffnet, die mit der eigentlichen augenärztlichen Tätigkeit nicht in einem Zusammenhang steht. Verkürzter Versorgungsweg ist nur erlaubt, soweit die Tätigkeit zu den notwendigen Bestandteilen ärztlicher Therapie gehört, vgl. 3 II MBO Bejaht bei Abgabe und Anpassung von Hörhilfen (BGH GRUR 2000, 1080 Verkürzter Versorgungsweg) Verneint bei Brillenanpassung und -abgabe (BGH Brillenversorgung II) Angemessenheit der Gegenleistung (vgl. 33 I MBO) ist irrelevant, soweit berufsrechtlich nicht zulässig! Bei erstattungsfähigen Hilfsmitteln nur zulässig bei Vertrag zwischen KK und Vertragsarzt, 128 IV, IVa SGB V! 5

6 Berufsrecht Ein HNO-Arzt verweist Patienten für Hörgeräteversorgung stets an nur ein Hörgeräteakustik-Unternehmen. Einige Patienten haben den Arzt um eine Empfehlung gebeten, andere nicht. In der Praxis liegen Broschüren und Flyer des Hörgeräteakustik- Unternehmens aus. Der Arzt hat gute Erfahrungen mit dem empfohlenen Unternehmen gemacht, außerdem ist es durchschnittlich am Günstigsten. Der Arzt nimmt einen Ohrenabdruck für die Herstellung des Hörgeräts und reinigt den Gehörgang; der Ohrabdruck wird direkt an das Unternehmen verschickt. Die Frau des Arztes hat vor einigen Jahren Aktien des Unternehmens erworben. 6

7 Berufsrecht BGH v (GRUR 2011, 345 Hörgeräteversorgung II): "Verweisung" in 34 V MBO umfasst alle Empfehlungen für bestimmte Leistungserbringer, die der Arzt unaufgefordert erteilt. schon Plakate, Flyer, Visitenkarten, Gutscheine ausreichend! Verweisung mit hinreichendem Grund isv 34 V MBO zulässig: (+): spezielle Patientenbedürfnisse in Bezug auf Versorgungsqualität (+): medizinischer Grund (jedoch nicht, wenn nur ein Anbieter des verkürzten Versorgungsweges vor Ort) (-): größere Bequemlichkeit im Allgemeinen, gute Erfahrung oder allgemein hohe Kompetenz Offenlegung von Beteiligungen heilt Verstoß nicht! 7

8 Berufsrecht BGH v , GRUR 2011, 345 Hörgeräteversorgung II: "Zuweisung" in 31 MBO umfasst alle Fälle der Überweisung, Verweisung und Empfehlung von Patienten an Ärzte, Apotheken, Geschäfte oder Anbieter von gesundheitlichen Leistungen Entscheidend ist allein, dass der Arzt einen Vorteil erhält oder sich versprechen lässt. 8

9 Sozialrecht Beteiligungs- und Zuwendungsverbot nach 128 II 1 SGB V: "Leistungserbringer dürfen Vertragsärzte [...] nicht gegen Entgelt oder Gewährung sonstiger wirtschaftlicher Vorteile an der Durchführung der Versorgung mit Hilfsmitteln beteiligen oder solche Zuwendungen im Zusammenhang mit der Verordnung von Hilfsmitteln gewähren." Verkürzter Versorgungsweg ist nur zulässig bei Vertrag zwischen KK und Vertragsarzt ( 128 IV, IVa SGB V) und soweit berufsrechtlich erlaubt, vgl. 3 II MBO. 9

10 Zuwendungsverbot - Beispiele aus der Praxis Medizinprodukte werden gratis mitgeliefert = sonstiger wirtschaftlicher Vorteil zulässig als Sprechstundenbedarf, da nicht individuell verordnet zulässig als handelsübliches Zubehör nach 7 I Nr. 3 HWG? zulässig als Geld- oder Naturalrabatt nach 7 I Nr. 1 HWG? Ausleihe oder Vermietung von teuren Medizinprodukten = sonstiger wirtschaftlicher Vorteil? zulässig nur soweit zu marktüblichen Konditionen Sanktion bei Verstoß nur in den vertraglichen Beziehungen möglich, 128 III SGB V 10

11 Strafrecht Ein Unternehmen vertreibt Geräte, die von Patienten zu Hause zur Schmerzbehandlung, zur Muskelstimulation sowie zur Behandlung von Harninkontinenz eingesetzt werden. Es besteht ein Versorgungsvertrag mit einer Krankenkasse. Verschreibt ein niedergelassener Arzt ein solches erstattungsfähiges Gerät, so erhält er eine Gutschrift von 10 Euro. Mietet oder least der Arzt ein hochwertiges medizinisches Gerät von dem Unternehmen für seine Praxis, so kann er die Gutschrift anrechnen lassen. Strafrechtliche Relevanz? 11

12 Strafrecht Vorlagebeschluss BGH (3. Senat) vom 5. Mai 2011 (Az. 3 StR 458/10): Handelt ein niedergelassener, für die vertragsärztliche Versorgung zugelassener Arzt bei Wahrnehmung der ihm in diesem Rahmen übertragenen Aufgaben ( 73 II SGB V; hier: Verordnung eines Hilfsmittels) als Amtsträger im Sinne des 11 I Nr. 2 Buchst. c StGB? bzw. hilfsweise: im Sinne des 299 StGB als Beauftragter der gesetzlichen Krankenkassen? (anders Vorinstanz LG Stade Az. 12 KLs 170 Js 18207) 12

13 Voraussetzungen des 331 StGB KK = sonstige Stelle, da behördenähnliche Institution, die rechtlich befugt ist, bei der Ausführung von Gesetzen und bei der Erfüllung von öffentlichen Aufgaben mitzuwirken. Bestellung als Amtsträger = Zulassung des Arztes zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung nach 95 SGB V. Tatsächliche Eingliederung in die Organisation der öffentlichen Verwaltung ist entscheidend. Nicht erforderlich: "verlängerter Arm" oder Weisungs-/ Aufsichtsverhältnis (so aber Vorinstanz LG Stade) 13

14 Schlüsselfigur 3. Senat Gesamtvergütung 85 SGB V Krankenkasse (KK) Vergütung Kassenärztliche Vereinigung Vertrag über Erbringung der Leistung 2 II 3, 69ff, insb. 126, 127 SGB V Leistungsanspruch 11, 27 SGB V Vertragsarzt Verordnung Zulassung 95 SGB V Leistungserbringer Leistungserbringung Versicherter 14

15 Hilfsweise 299 StGB: Arzt als Beauftragter der KK Verordnung ist für die Begründung des Sachleistungsanspruchs des Versicherten "conditio sine qua non" Letztentscheidungszuständigkeit über Gewährung einer bestimmten Sachleistung nicht erforderlich für Beauftragtenstellung nach 299 StGB (so aber Vorinstanz LG Stade) Entscheidend ist, dass der Beauftragte die tatsächliche Möglichkeit hat, die betrieblichen Entscheidungen über den Erwerb von Waren oder Leistungen unmittelbar oder mittelbar zu beeinflussen und es ihm im Interesse des Betriebes verwehrt ist, Leistungen der anderen Vertragsseite anzunehmen 15

16 Dienstherrengenehmigung An sich nur vorgesehen bei 331 StGB Wer ist Dienstherr des niedergelassenen Arztes? alle 155 gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland? Einrichtung einer Koordinierungsstelle für die Einholung / Prüfung der Dienstherrengenehmigungen? Sachverhalt muss genehmigungsfähig sein soweit Unrechtsvereinbarung vorliegt oder der Arzt pflichtwidrig handelt ist eine Genehmigung nicht möglich 16

17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

18 Hogan Lovells hat Büros in: Abu Dhabi Alicante Amsterdam Baltimore Berlin Boulder Brüssel Budapest* Caracas Colorado Springs Dschidda* Denver Dubai Düsseldorf Frankfurt am Main Hamburg Hanoi Ho Chi Minh Stadt Hongkong Houston London Los Angeles Madrid Miami Mailand Moskau München New York Northern Virginia Paris Peking Philadelphia Prag Riad* Rom San Francisco Schanghai Silicon Valley Singapur Tokio Ulaanbaatar* Warschau Washington DC Zagreb* "Hogan Lovells" oder "die Sozietät" bezeichnet eine internationale Anwaltssozietät bestehend aus Hogan Lovells International LLP, Hogan Lovells US LLP, Hogan Lovells Worldwide (einem Verein schweizerischen Rechts) und zugehörigen anderen Gesellschaften, die jeweils eigene Rechtspersönlichkeit besitzen. Hogan Lovells International LLP ist als Limited Liability Partnership unter OC in England und Wales registriert. Registersitz: Atlantic House, Holborn Viaduct, London EC1A 2FG. Hogan Lovells US LLP ist als Limited Liability Partnership im District of Columbia, USA, registriert. Die Bezeichnung Partner bezieht sich auf Mitglieder der Hogan Lovells International LLP oder Partner der Hogan Lovells US LLP oder Mitarbeiter mit entsprechender Stellung und Qualifikation und Partner, Mitglieder oder Mitarbeiter in einer der zugehörigen Gesellschaften mit entsprechender Stellung. Ranglisten und Zitate aus juristischen Verzeichnissen und anderen Quellen können sich auf die Vorgängersozietäten Hogan & Hartson LLP und Lovells LLP beziehen. Sofern Fallstudien dargestellt sind, garantieren die dort erzielten Ergebnisse nicht einen ähnlichen Ausgang für andere Mandanten. Hinweis für den Staat New York: Anwaltswerbung. Hogan Lovells Alle Rechte vorbehalten. *Kooperationsbüros

Update Patentrecht 2010/2011. Intellectual Property

Update Patentrecht 2010/2011. Intellectual Property Update Patentrecht 2010/2011 Intellectual Property Inhalt Unsere Experten aus den Büros von Hogan Lovells in Düsseldorf, Hamburg, München und London freuen sich, Ihnen über wichtige patentrechtliche Neuerungen

Mehr

M&A Update 2011 Damit Sie mit Ihrem nächsten Deal keinen Schiffbruch erleiden. Donnerstag, 12. Mai 2011. Corporate/M&A

M&A Update 2011 Damit Sie mit Ihrem nächsten Deal keinen Schiffbruch erleiden. Donnerstag, 12. Mai 2011. Corporate/M&A M&A Update 2011 Damit Sie mit Ihrem nächsten Deal keinen Schiffbruch erleiden Donnerstag, 12. Mai 2011 Corporate/M&A Sehr geehrte Damen und Herren, auch in diesem Jahr möchten wir Ihnen bei einer Veranstaltung,

Mehr

Film und TV im neuen Jahrzehnt Rechtliche Hürden und Chancen. Berlin, 11. Februar 2011. Intellectual Property

Film und TV im neuen Jahrzehnt Rechtliche Hürden und Chancen. Berlin, 11. Februar 2011. Intellectual Property Film und TV im neuen Jahrzehnt Rechtliche Hürden und Chancen Berlin, 11. Februar 2011 Intellectual Property Über Hogan Lovells Mit ca. 2.500 Anwälten an über 40 Standorten in den bedeutendsten Geschäfts-

Mehr

Update Arbeitsrecht Frühjahr 2014

Update Arbeitsrecht Frühjahr 2014 Update Arbeitsrecht Frühjahr 2014 Inhalt In gewohnter Art und Weise bringen wir Sie mit unserer Veranstaltungsreihe Update Arbeitsrecht an allen deutschen Hogan Lovells Standorten auf den neuesten Stand

Mehr

draft/version 05/04/20124

draft/version 05/04/20124 Umwandlungen im Steuer- und Gesellschaftsrecht Breakfast Meeting Berlin, 10. Mai 2012 Tax und Corporate Sehr geehrte Damen und Herren, wir laden Sie herzlich zu unserem Breakfast Meeting Umwandlungen

Mehr

Update M&A Carve Out / M&A in India Inbound/Outbound. Einladung

Update M&A Carve Out / M&A in India Inbound/Outbound. Einladung Update M&A Carve Out / M&A in India Inbound/Outbound Einladung Inhalt Die Marke Made in Germany steht als Zugpferd der deutschen Wirtschaft international nach wie vor für Zuverlässigkeit und Innovation.

Mehr

Medizinprodukte Update Klinische Bewertung und klinische Prüfung. Hamburg, 23. November 2011 München, 1. Dezember 2011 jeweils 17.00 Uhr.

Medizinprodukte Update Klinische Bewertung und klinische Prüfung. Hamburg, 23. November 2011 München, 1. Dezember 2011 jeweils 17.00 Uhr. Medizinprodukte pdate Klinische Bewertung und klinische Prüfung Hamburg, 23. November 2011, 1. Dezember 2011 jeweils 17.00 hr Einladung Medizinprodukte pdate 2011 Beim Hogan Lovells Medizinprodukte pdate

Mehr

Einladung Fashion & Law

Einladung Fashion & Law Einladung Fashion & Law Hamburg, 10. April 2014 Die Veranstaltung Hiermit laden wir Sie herzlich zur Hogan Lovells Fashion & Law Veranstaltung 2014 an unserem Standort in Hamburg ein. Im Rahmen von Kurzvorträgen

Mehr

Medizinprodukte Update. Hamburg, 22. November 2012 München, 29. November 2012. Einladung

Medizinprodukte Update. Hamburg, 22. November 2012 München, 29. November 2012. Einladung Medizinprodukte pdate Hamburg, 22. November 2012 München, 29. November 2012 Einladung Medizinprodukte pdate 2012 Hiermit laden wir Sie herzlich zum diesjährigen Hogan Lovells Medizinprodukte pdate ein,

Mehr

Dienstag, 25. November 2014, in Frankfurt Donnerstag, 4. Dezember 2014, in München

Dienstag, 25. November 2014, in Frankfurt Donnerstag, 4. Dezember 2014, in München Logistik- Outsourcing betriebswirtschaftliche und rechtliche Aspekte Dienstag, 25. November 2014, in Frankfurt Donnerstag, 4. Dezember 2014, in München Logistik-Outsourcing betriebswirtschaftliche und

Mehr

Brennpunkt Compliance Was müssen Sie beachten? Wohin gehen die Entwicklungen? Compliance im globalen Umfeld

Brennpunkt Compliance Was müssen Sie beachten? Wohin gehen die Entwicklungen? Compliance im globalen Umfeld Brennpunkt Compliance Was müssen Sie beachten? Wohin gehen die Entwicklungen? Compliance im globalen Umfeld Compliance Day 2010, 25. November 2010 Frankfurt Brennpunkt Compliance Das Thema Compliance hat

Mehr

Veranstaltung Schadensersatz bei Kartellverstößen: Herausforderungen für die Praxis. 17. April 2013, Uhr, München

Veranstaltung Schadensersatz bei Kartellverstößen: Herausforderungen für die Praxis. 17. April 2013, Uhr, München Veranstaltung Schadensersatz bei Kartellverstößen: Herausforderungen für die Praxis 17. April 2013, 16.00 Uhr, München Einladung Sehr geehrte Damen und Herren, wir freuen uns, Sie am 17. April 2013 zu

Mehr

Münchner Restrukturierungs-Summit 2013

Münchner Restrukturierungs-Summit 2013 Münchner Restrukturierungs-Summit 2013 4. Juni 2013, Literaturhaus in München Einladung Sehr geehrte Damen und Herren, wir laden Sie herzlich ein zu unserem Münchner Restrukturierungs-Summit 2013 am 4.

Mehr

Augsburg. 8. Augsburger Forum für Medizinprodukterecht 13. September 2012. Der Modulbegriff der MEDDEV 2.1/6

Augsburg. 8. Augsburger Forum für Medizinprodukterecht 13. September 2012. Der Modulbegriff der MEDDEV 2.1/6 Augsburg August 2012 Subtitle 8. Augsburger Forum für Medizinprodukterecht 13. September 2012 Der Modulbegriff der MEDDEV 2.1/6 RA Arne Thiermann, Hogan Lovells International LLP, München Der Modulbegriff

Mehr

Pharma-Recht Update 2013. 19. März 2013, Hamburg 21. März 2013, München 11. April 2013, Frankfurt

Pharma-Recht Update 2013. 19. März 2013, Hamburg 21. März 2013, München 11. April 2013, Frankfurt Pharma-Recht Update 2013 19. März 2013, Hamburg 21. März 2013, München 11. April 2013, Frankfurt Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mandanten, wir laden Sie herzlich zu unserem diesjährigen Pharma-Recht

Mehr

B2-20/09 VERBAND DÜR DAS DEUTSCHE HUNDEWESEN E.V., DORTMUND

B2-20/09 VERBAND DÜR DAS DEUTSCHE HUNDEWESEN E.V., DORTMUND Vorab per Telefax: 0228 9499 166 (7 Seiten inkl. Anlagen) Bundeskartellamt 2. Beschlussabteilung Frau Elke Zeise Kaiser-Friedrich-Straße 16 53113 Bonn 3. September 2010 B2-20/09 VERBAND DÜR DAS DEUTSCHE

Mehr

128 SGB V. Der aktuelle Anti-Korruptionsparagraph. Konsequenzen und Strafen

128 SGB V. Der aktuelle Anti-Korruptionsparagraph. Konsequenzen und Strafen Präambel Im Rahmen des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes ist am 1. Januar 2012 auch eine Novellierung des 128 SGB V in Kraft getreten. Ziel der Gesetzesnovellierung war u.a., vertragsärztliche Zuweisungen

Mehr

Update Patentrecht 2015 am 10. November 2015 in Leipzig

Update Patentrecht 2015 am 10. November 2015 in Leipzig Update Patentrecht 2015 am 10. November 2015 in Leipzig Steigenberger Grandhotel Handelshof Einladung Sehr geehrte Damen und Herren, wir laden Sie herzlich zu unserer kostenlosen Seminarveranstaltung ein.

Mehr

Gewollte und ungewollte Dritte bei der Vermarktung von Medizinprodukten: OEM, Ersatzteile, Reparatur, Zubehör und mehr

Gewollte und ungewollte Dritte bei der Vermarktung von Medizinprodukten: OEM, Ersatzteile, Reparatur, Zubehör und mehr Gewollte und ungewollte Dritte bei der Vermarktung von Medizinprodukten: OEM, Ersatzteile, Reparatur, Zubehör und mehr Arne Thiermann, Counsel 24. September 2015 Hogan Lovells, Commercial & Regulatory,

Mehr

Pharma-Recht Update März 2014, Hamburg 3. April 2014, Frankfurt 10. April 2014, München

Pharma-Recht Update März 2014, Hamburg 3. April 2014, Frankfurt 10. April 2014, München Pharma-Recht Update 2014 25. März 2014, Hamburg 3. April 2014, Frankfurt 10. April 2014, München Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mandantinnen und Mandanten, wir laden Sie herzlich zum diesjährigen

Mehr

Automotive Talk 2013 Aktuelle globale Trends in der Automobilindustrie

Automotive Talk 2013 Aktuelle globale Trends in der Automobilindustrie Automotive Talk 2013 Aktuelle globale Trends in der Automobilindustrie München, Donnerstag, 13. Juni 2013 Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mandanten, wir laden Sie herzlich zu unserer Veranstaltung

Mehr

299a StGB ante portas

299a StGB ante portas Praxis Dr. Hasenbein MedTech Compliance aktuelle Herausforderungen 10. Augsburger Forum für Medizinprodukterecht RA Marc Oeben, LL.M. Agenda I. Hintergrund, Entwicklungen und derzeitiger Stand der Korruptionsstrafbarkeit

Mehr

Verhältnis Arzt Industrie

Verhältnis Arzt Industrie Dr. Philipp Schloßer Verhältnis Arzt Industrie 8. Symposium Krankenhaus und Recht 1 Kooperation Arzt/Krankenhaus Industrie Anwendungsfälle Leistungsaustauschverhältnisse einseitige Unterstützungsleistungen

Mehr

Bringing the best together. Get in Touch

Bringing the best together. Get in Touch Bringing the best together Get in Touch Bringing the best together 2016 3 Bringing the best together Bei Hogan Lovells ist juristische Exzellenz ebenso gefragt wie das Verständnis für wirtschaftliche

Mehr

Aktuelle Themen der Corporate Governance im Aufsichtsrat

Aktuelle Themen der Corporate Governance im Aufsichtsrat Aktuelle Themen der Corporate Governance im Aufsichtsrat Dr. Tim Oliver Brandi, LL.M. (Columbia) 15. Mai 2013 Übersicht I. Anfechtung von Aufsichtsratswahlen II. BGH-Urteil vom 19.2.2013 zur Anfechtung

Mehr

40. Deutscher Krankenhaustag

40. Deutscher Krankenhaustag 40. Deutscher Krankenhaustag BMVZ-Praxisseminar: Kooperation zwischen trägergleichen MVZ und Krankenhaus in der besonderen Perspektive des Anti-Korruptionsgesetzes Ass. jur. Christoph Heppekausen Leiter

Mehr

Neue Strafbarkeitsrisiken für Ärzte, insb. im Hinblick auf Kooperationen

Neue Strafbarkeitsrisiken für Ärzte, insb. im Hinblick auf Kooperationen Neue Strafbarkeitsrisiken für Ärzte, insb. im Hinblick auf Kooperationen Dr. Michael Tsambikakis, Köln Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Fachanwalt für Medizinrecht Lehrbeauftragter der Universität

Mehr

Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel

Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel Wolfsschlucht 18A 34117 Kassel Telefon: 0561/20865900 Telefax: 0561/20856909 www.rae-med.de und Berufsordnung werden wir Ärzte in die Zange genommen? Kooperation

Mehr

Kooperationsmodelle und sozialrechtliche Vorgaben nach 128 SGB V Was wird aus dem verkürzten Versorgungsweg?

Kooperationsmodelle und sozialrechtliche Vorgaben nach 128 SGB V Was wird aus dem verkürzten Versorgungsweg? Kooperationsmodelle und sozialrechtliche Vorgaben nach 128 SGB V Was wird aus dem verkürzten Versorgungsweg? Dr. Peter Wigge Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Lehrbeauftragter an der WWU Münster

Mehr

Argentinienkrise bis Vattenfall: Investitionsschutz auf dem Prüfstand

Argentinienkrise bis Vattenfall: Investitionsschutz auf dem Prüfstand Dr. Sebastian Seelmann-Eggebert Argentinienkrise bis Vattenfall: Investitionsschutz auf dem Prüfstand Produkthaftung und Litigation 2014 AKTUELLE SCHLAGZEILEN AKTUELLE SCHLAGZEILEN AKTUELLE SCHLAGZEILEN

Mehr

Hogan & Hartson Raue LLP

Hogan & Hartson Raue LLP Unsere Immobilienrechtspraxis in Deutschland Hogan & Hartson Raue LLP Immobilienrechtspraxis Beratungsschwerpunkte Architektenrecht Baugenehmigungen Bauleitplanung Bauvertragsrecht Due Diligence Finanzierung

Mehr

Im Fokus: Neuerungen der Korruptionsdelikte im Gesundheitswesen

Im Fokus: Neuerungen der Korruptionsdelikte im Gesundheitswesen Im Fokus: Neuerungen der Korruptionsdelikte im Gesundheitswesen Bezüge zum Berufsrecht Matthias Wrana, LL.M. Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Berlin, 19. Mai 2016 Normierung der ärztlichen Unabhängigkeit

Mehr

Wir nehmen Abschied von. sektorenübergreifenden Kooperationen von Krankenhäusern und Ärzten. geboren am gestorben am

Wir nehmen Abschied von. sektorenübergreifenden Kooperationen von Krankenhäusern und Ärzten. geboren am gestorben am KOOPERATIONEN Wir nehmen Abschied von sektorenübergreifenden Kooperationen von Krankenhäusern und Ärzten geboren am 01.01.2007 gestorben am 05.04.2016 nach langer Krankheit Die Trauerfeier ist WELCHE KOOPERATIONEN

Mehr

IV. Tätigkeit als Privatarzt Rechtsbeziehungen zwischen Privatarzt und Patient Rechtsbeziehungen zwischen Privatarzt und privater

IV. Tätigkeit als Privatarzt Rechtsbeziehungen zwischen Privatarzt und Patient Rechtsbeziehungen zwischen Privatarzt und privater Inhaltsverzeichnis Vorwort... VII Einleitung: Gegenstand und Gang der Untersuchung... 1 Erstes Kapitel Grundlagen... 5 A. Begriff und Arten der Korruption... 5 I. Begriff der Korruption... 5 II. Arten

Mehr

und Männern verabschiedet (sog. Frauenquote)

und Männern verabschiedet (sog. Frauenquote) 16. März 2015 Bundestag hat Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern verabschiedet (sog. Frauenquote) Der Bundestag hat am 6. März 2015 das Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von

Mehr

Verstöße gegen das ärztliche Berufsrecht und strafrechtliche Sanktionen

Verstöße gegen das ärztliche Berufsrecht und strafrechtliche Sanktionen Verstöße gegen das ärztliche Berufsrecht und strafrechtliche Sanktionen Dr. jur. Alexander Gruner, Leiter Rechtsabteilung Sächsische Landesärztekammer RECHTSARENA FÜR PRÄVENTION UND REPRESSION Strafgesetzbuch

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung AK Medizinrecht

Aktuelle Rechtsprechung AK Medizinrecht Aktuelle Rechtsprechung AK Medizinrecht 10.10.2011 1. BGH 5.05.2011, 3 StR 458/10; 20.07.2011, 5 StR 115/11; 2. OVG Niedersachsen, A&R 2011, S.185; PharmR 2011, S.335 1. BGH Beschlüsse 5.05.2011, 3 StR

Mehr

Neue Strafbarkeitsrisiken für Ärztinnen und Ärzte? Informationsveranstaltung zum geplanten 299a StGB

Neue Strafbarkeitsrisiken für Ärztinnen und Ärzte? Informationsveranstaltung zum geplanten 299a StGB 1 Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen Neue Strafbarkeitsrisiken für Ärztinnen und Ärzte? Informationsveranstaltung

Mehr

Zusammenarbeit mit der Pharma- und Medizinprodukteindustrie bei ärztlicher Fortbildung und Dienstleistungen

Zusammenarbeit mit der Pharma- und Medizinprodukteindustrie bei ärztlicher Fortbildung und Dienstleistungen Zusammenarbeit mit der Pharma- und Medizinprodukteindustrie bei ärztlicher Fortbildung und Dienstleistungen von Rechtsanwältin Stefanie Broß, Münster 97. Deutscher Röntgenkongress, Leipzig Management-Workshop,

Mehr

Umsetzungsgesetz zur sog. Transparenzrichtlinie- Änderungsrichtlinie tritt demnächst. Neue Meldepflichten müssen beachtet werden

Umsetzungsgesetz zur sog. Transparenzrichtlinie- Änderungsrichtlinie tritt demnächst. Neue Meldepflichten müssen beachtet werden 17. November 2015 Umsetzungsgesetz zur sog. Transparenzrichtlinie- Änderungsrichtlinie tritt demnächst in Kraft Neue Meldepflichten müssen beachtet werden In den kommenden Tagen wird das Umsetzungsgesetz

Mehr

Der Einsatz von Honorarärzten ambulant/stationär: Rechtsfragen und Untiefen

Der Einsatz von Honorarärzten ambulant/stationär: Rechtsfragen und Untiefen Der Einsatz von Honorarärzten ambulant/stationär: Rechtsfragen und Untiefen Jörn Schroeder-Printzen Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Sozialrecht Übersicht Begriffsbestimmung Sozialversicherungspflichtige

Mehr

Antikorruptionsgesetz. Kooperationen

Antikorruptionsgesetz. Kooperationen 16. Bundeskongress Pathologie Berlin 07. 09. Oktober 2016 Antikorruptionsgesetz und Kooperationen DR. CHRISTOPH JANSEN RECHTSANWALT Fachanwalt für Medizinrecht Arzt- / Vertragsarzt- u. Chefarztrecht Arbeits-

Mehr

Kollegium Medizin und Recht. Bedeutung des BGH-Urteils zur ärztlichen Freiberuflichkeit

Kollegium Medizin und Recht. Bedeutung des BGH-Urteils zur ärztlichen Freiberuflichkeit Kollegium Medizin und Recht Bedeutung des BGH-Urteils zur ärztlichen Freiberuflichkeit Referent: Historie Vertragsarzt als Beauftragter der Krankenkassen bei Ausstellung eines Rezeptes (OLG Braunschweig)

Mehr

Datenschutz im Outsourcing Dr. Martin Munz, LL.M. (Univ. of Illinois)

Datenschutz im Outsourcing Dr. Martin Munz, LL.M. (Univ. of Illinois) Arbeitskreis Risko + Recht 2012 Datenschutz im Outsourcing 2012 Dr. Martin Munz, LL.M. (Univ. of Illinois) Outsourcing-Datenschutz rechtl. Grundsätze Grundsatz I: Datenschutz ist ein Menschenrecht und

Mehr

Konsequenzen der neuen Rechtsprechung zu 299 StGB für die Ärzteschaft

Konsequenzen der neuen Rechtsprechung zu 299 StGB für die Ärzteschaft Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main Konsequenzen der neuen Rechtsprechung zu 299 StGB für die Ärzteschaft 12. Deutscher Medizinrechtstag Recht statt Vertrauen 16./17.09.2011 in Berlin Referent:

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / Antrag. Stellungnahme. 14. Wahlperiode der Abg. Andreas Hoffmann u. a. CDU.

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / Antrag. Stellungnahme. 14. Wahlperiode der Abg. Andreas Hoffmann u. a. CDU. 14. Wahlperiode 22. 04. 2009 Antrag der Abg. Andreas Hoffmann u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Soziales Situation der Hörgeräteversorgung in Verbindung mit 128 SGB V Antrag Der

Mehr

Bringing the best together.

Bringing the best together. Bringing the best together start@hoganlovells.com 3 Bringing the best together Auf den ersten Blick mögen die Angebote vieler Sozietäten an qualifizierte Nachwuchsjuristen austauschbar erscheinen. Doch

Mehr

Zusammenarbeit von Vertragsärzten und Krankenhäusern - Beispiele und Problemfelder -

Zusammenarbeit von Vertragsärzten und Krankenhäusern - Beispiele und Problemfelder - Zusammenarbeit von Vertragsärzten und Krankenhäusern - Beispiele und Problemfelder - Arbeitsgruppe Vertragsarztrecht der Arge MedR im DAV Essen, 24.09.2010 Dr. Kyrill Makoski LL.M. (Boston University)

Mehr

Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel

Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel Wolfsschlucht 18A 34117 Kassel Telefon: 0561/20865900 Telefax: 0561/20856909 www.rae-med.de Antikorruption Up-date Antikorruption Thesen Ärzte sind Gatekeeper im

Mehr

INSIGHTS. Das Praktikantenprogramm für Nachwuchsjuristen

INSIGHTS. Das Praktikantenprogramm für Nachwuchsjuristen INSIGHTS Das Praktikantenprogramm für Nachwuchsjuristen 2 Hogan Lovells The People Development Firm. At first Sight Auf den ersten Blick mögen die Angebote vieler Sozietäten für qualifizierte Nachwuchsjuristen

Mehr

Tatort Gesundheitsmarkt

Tatort Gesundheitsmarkt Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen Forschungsstelle für Sozialrecht und Sozialpolitik an der Fakultät für

Mehr

Hinweise der DKG zu Kooperationeninsbesondere. angemessenen Vergütung

Hinweise der DKG zu Kooperationeninsbesondere. angemessenen Vergütung Hinweise der DKG zu Kooperationeninsbesondere zum Grundsatz der angemessenen Vergütung RA Andreas Wagener Stellvertretender Hauptgeschäftsführer Deutsche Krankenhausgesellschaft e.v. Berlin DKG Informationsveranstaltung

Mehr

Im Fokus: Neuerungen der Korruptionsdelikte im Gesundheitswesen

Im Fokus: Neuerungen der Korruptionsdelikte im Gesundheitswesen Im Fokus: Neuerungen der Korruptionsdelikte im Gesundheitswesen Tatbestände 299a, 299b StGB Dr. Silke Dulle Rechtsanwältin Fachanwältin für Medizinrecht Berlin, 19. Mai 2016 Übersicht 2 I. Motivation des

Mehr

Online Services für Mandanten

Online Services für Mandanten Online Services für Mandanten 2 Online Services für Mandanten Ein partnerschaftliches Verhältnis mit unseren Mandanten zu pflegen, bedeutet für uns auch, Sie über alle relevanten und aktuellen rechtlichen

Mehr

Seminar.»Korruption im Gesundheitswesen«

Seminar.»Korruption im Gesundheitswesen« Seminar»Korruption im Gesundheitswesen«27.04.2016 dhk Daniel Hagelskamp & Kollegen Rechtsanwälte und Steuerberater RA Thomas Oedekoven Jülicher Str. 215 52070 Aachen I. Zeitschiene Entscheidung des Großen

Mehr

Produktpiraterie im Pharmasektor effektiv bekämpfen

Produktpiraterie im Pharmasektor effektiv bekämpfen Produktpiraterie im Pharmasektor effektiv bekämpfen Vorgehen gegen Schwarze und Graue Märkte Beratungskonzept und Strategien Produktpiraterie im Pharmasektor effektiv bekämpfen 3 Inhalt Schwarz- und Graumarkthandel

Mehr

BEGINNEN SIE HIER.

BEGINNEN SIE HIER. BEGINNEN SIE HIER. www.mayerbrown.com STELLEN SIE ANSPRÜCHE. Christof Gaudig Partner, Köln Gesellschaftsrecht Mayer Brown ist eine internationale Full Service Law Firm. Unsere Mandanten stellen höchste

Mehr

Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Hilfsmittelleistungserbringern Was ist zulässig, was nicht?

Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Hilfsmittelleistungserbringern Was ist zulässig, was nicht? Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Hilfsmittelleistungserbringern Was ist zulässig, was nicht? 1. Sinn und Zweck des 128 SGB V und damit verbundener Regelungen Ziel des 128 SGB V ist es, unzulässige Zuwendungen

Mehr

Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen

Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen 31. Vertreterversammlung der KV BW am 13.07.2016 Vorgeschichte, Wortlaut und Tatbestand DAS ANTIKORRUPTIONSGESETZ 3 Vorgeschichte Ratiopharm und

Mehr

Unsere Praxisgruppe Vergaberecht

Unsere Praxisgruppe Vergaberecht Unsere Praxisgruppe Vergaberecht Allen & Overy Deutschland 2018 2 Unsere Praxisgruppe Vergaberecht Allen & Overy Deutschland 2018 Vergaberecht Viele Auftraggeber und Bieter vertrauen unserer Vergaberechtspraxis

Mehr

Öffentliches Baurecht in Deutschland Unsere Expertise

Öffentliches Baurecht in Deutschland Unsere Expertise Öffentliches Baurecht in Deutschland Unsere Expertise Januar 2018 Hogan Lovells Unsere Expertise im öffentlichen Baurecht Januar 2018 1 Unsere Expertise im öffentlichen Baurecht Das Öffentliche Baurecht

Mehr

Unsere Praxisgruppe Vergaberecht

Unsere Praxisgruppe Vergaberecht Unsere Praxisgruppe Vergaberecht Allen & Overy Deutschland 2017 2 Unsere Praxisgruppe Vergaberecht Allen & Overy Deutschland 2017 Vergaberecht Viele Auftraggeber und Bieter vertrauen unserer Vergaberechtspraxis

Mehr

Faktenblatt Thema: Rechtsrahmen zum Verbot von Zuweisungen gegen Entgelt

Faktenblatt Thema: Rechtsrahmen zum Verbot von Zuweisungen gegen Entgelt Die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Leistungserbringern bei der Patientenversorgung wird in verschiedenen Rechtsgebieten geregelt. Diese Regelungen sind für die jeweiligen Akteure verbindlich. Sichergestellt

Mehr

Situation der ambulanten ärztlichen Versorgung

Situation der ambulanten ärztlichen Versorgung Situation der ambulanten ärztlichen Versorgung Zukunft des Gesundheitswesens aus Ärztesicht? Eckwerte der ambulanten ärztlichen Versorgung in MV Über 2.450 niedergelassene Vertragsärzte Über 1.100 Hausärzte

Mehr

Vertragsgestaltung: Mieten, Werken, Dienstleisten

Vertragsgestaltung: Mieten, Werken, Dienstleisten Vertragsgestaltung: Mieten, Werken, Dienstleisten Sabine Reimann, Rechtsanwältin, Partner Hogan Lovells Int. LLP November 2010 Asset Managementvertrag / Property Managementvertrag / Facility Managementvertrag

Mehr

Vertrag. nach 115 Abs. 2 Nr. 4 SGB V für Nordrhein-Westfalen

Vertrag. nach 115 Abs. 2 Nr. 4 SGB V für Nordrhein-Westfalen Vertrag nach 115 Abs. 2 Nr. 4 SGB V für Nordrhein-Westfalen z w i s c h e n der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf u n d der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf, Kassenärztlichen

Mehr

Erfahrungsbericht aus den Clearingstellen - Garantie für rechtssichere Verträge?

Erfahrungsbericht aus den Clearingstellen - Garantie für rechtssichere Verträge? Erfahrungsbericht aus den Clearingstellen - Garantie für rechtssichere Verträge? Rechtsanwältin Carmen Brinkmann Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein e.v. Gliederung Hintergründe / Grundlagen Clearingverfahren

Mehr

All-year fares EUROPE

All-year fares EUROPE All-year fares EUROPE ab Basel Barcelona ab CHF 129.- London Heathrow ab CHF 159.- Brüssel ab CHF 169.- Manchester ab CHF 159.- Budapest ab CHF 159.- Prag ab CHF 159.- Hamburg ab CHF 129.- Rom ab CHF 129.-

Mehr

Das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen

Das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen Das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen Round Table 08.12.2016 Vorgeschichte und Wortlaut DAS ANTIKORRUPTIONSGESETZ 3 Vorgeschichte Ratiopharm und das Verordnungsmanagement (LG Hamburg,

Mehr

Korruption im Gesundheitswesen 299a, 299b StGB

Korruption im Gesundheitswesen 299a, 299b StGB 19./20.2.2016 Korruption im 299a, 299b StGB Prof. Dr. Gerhard Dannecker Universität Heidelberg Institut / Thema / Verantwortliche(r) / Position 1 Inhaltsverzeichnis I. Hintergrund des Gesetzgebungsverfahrens

Mehr

Vereinbarung. über. die Vergütung delegierter vertragsärztlicher Leistungen. im Rahmen der Home-Care-Betreuung. zwischen

Vereinbarung. über. die Vergütung delegierter vertragsärztlicher Leistungen. im Rahmen der Home-Care-Betreuung. zwischen Vereinbarung über die Vergütung delegierter vertragsärztlicher Leistungen im Rahmen der Home-Care-Betreuung zwischen dem VdAK - Verband der Angestellten-Krankenkassen e.v. dem AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband

Mehr

Zuweisung gegen Entgelt

Zuweisung gegen Entgelt Zuweisung gegen Entgelt Grenzbereich zwischen Kooperation und Korruption Ass. jur. Jörg Hofmayer Berlin, 13. September 2014 Agenda Einleitung Das Verbot der Zuweisung gegen Entgelt Das Spannungsfeld zur

Mehr

I 1

I 1 1 Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht e.v. Korruption im Gesundheitswesen Beteiligung von Leistungserbringern an Unternehmen Dr. Paul Harneit Fachanwalt für Medizinrecht CAUSACONCLO Rechtsanwälte.

Mehr

Pharmaindustrie im Visier

Pharmaindustrie im Visier Pharmaindustrie im Visier Keyfacts über 299 StGB - Strafrechtliche Ermittlungen werden bereits bei einem Anfangsverdacht eingeleitet - Das Gesetz war bereits seit 2012 geplant - Compliance-Officer sind

Mehr

Antrag der Fraktion der SPD Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen unter Strafe stellen (BT-Drs. 17/12213)

Antrag der Fraktion der SPD Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen unter Strafe stellen (BT-Drs. 17/12213) Antrag der Fraktion der SPD Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen unter Strafe stellen (BT-Drs. 17/12213) Antrag der Fraktion DIE LINKE Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidungen sichern

Mehr

Fünfsternehotels in 50 Städten weltweit

Fünfsternehotels in 50 Städten weltweit Fünfsternehotels in 50 Städten weltweit durchschnittliche Zimmerpreise von Oktober 2016 bis September 2017 Juli 2017 CHECK24 2017 Agenda 1 2 3 Zusammenfassung Methodik Durchschnittspreise in 50 ausgewählten

Mehr

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung Bundesrecht Titel: Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: SGB

Mehr

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung Bundesrecht Titel: Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: SGB

Mehr

REAL ESTATE ACADEMY. für Young Professionals. Wiederholung der Module 1 und 2

REAL ESTATE ACADEMY. für Young Professionals. Wiederholung der Module 1 und 2 REAL ESTATE ACADEMY für Young Professionals Wiederholung der Module 1 und 2 2 Hogan Lovells Real Estate Academy 2017 3 Zielgruppe: Young Professionals und andere Interessierte im Bereich des Immobilienwirtschaftsrechts

Mehr

Aktuelle Fragen des Abrechnungsbetrugs

Aktuelle Fragen des Abrechnungsbetrugs Prof. Dr. Hans Kudlich Aktuelles zum Abrechnungsbetrug 1 Prof. Dr. Hans Kudlich Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie Universität Erlangen-Nürnberg Aktuelle Fragen des Abrechnungsbetrugs

Mehr

Anti-Korruptionsgesetz: Sachstand und Auswirkungen auf Kooperationen

Anti-Korruptionsgesetz: Sachstand und Auswirkungen auf Kooperationen Netz-Konferenz der Agentur deutscher Arztnetze 29.04.2016 1 Anti-Korruptionsgesetz: Sachstand und Auswirkungen auf Kooperationen Netz-Konferenz der Agentur deutscher Arztnetze am 29.04.2016 Dr. Christoph

Mehr

Korruption im Gesundheitswesen

Korruption im Gesundheitswesen Korruption im Gesundheitswesen 2. Saarländischer Medizinrechtstag, 28. 11. 2015, Saarbrücken Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery Inhaltsverzeichnis I. Wie kam es zum Gesetzgebungsvorhaben? II. Stand des

Mehr

Rechtliche Probleme bei der Verstetigung von Forschungsverbünden

Rechtliche Probleme bei der Verstetigung von Forschungsverbünden Rechtliche Probleme bei der Verstetigung von Forschungsverbünden Dr. Maren Bedau 12. Juni 2009 Hogan & Hartson L.L.P. All rights reserved. Probleme von Forschungsverbünden ohne eigene Rechtspersönlichkeit

Mehr

Rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses der Leistungserbringer im Recht der GKV. 18. Münsterische Sozialrechtstagung

Rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses der Leistungserbringer im Recht der GKV. 18. Münsterische Sozialrechtstagung Rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses der Leistungserbringer im Recht der GKV 18. Münsterische Sozialrechtstagung Fallkonstellationen Vertragsarzt gegen Arzt wegen Überschreitung der Grenzen

Mehr

39. DEUTSCHER KRANKENHAUSTAG VLK-FORUM. Rechtsanwalt Norbert H. Müller Fachanwalt für Medizin-, Steuer- u. Arbeitsrecht

39. DEUTSCHER KRANKENHAUSTAG VLK-FORUM. Rechtsanwalt Norbert H. Müller Fachanwalt für Medizin-, Steuer- u. Arbeitsrecht 39. DEUTSCHER KRANKENHAUSTAG VLK-FORUM Rechtsanwalt Norbert H. Müller Fachanwalt für Medizin-, Steuer- u. Arbeitsrecht VLK FORUM Thema Die wesentlichen Inhalte des Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption

Mehr

Genehmigung zur Durchführung einer Leistungserbringergemeinschaft gem. 15 Abs. 3 BMV-Ä. (Für Ihre Unterlagen bestimmt)

Genehmigung zur Durchführung einer Leistungserbringergemeinschaft gem. 15 Abs. 3 BMV-Ä. (Für Ihre Unterlagen bestimmt) Genehmigung zur Durchführung einer Leistungserbringergemeinschaft gem. 15 Abs. 3 BMV-Ä. (Für Ihre Unterlagen bestimmt) Dem Antrag auf Genehmigung der gemeinsamen Berufsausübung sind nachstehende Unterlagen

Mehr

Berufsrecht und Vertragsarztrecht eine Ehe vor der Scheidung?!

Berufsrecht und Vertragsarztrecht eine Ehe vor der Scheidung?! Berufsrecht und Vertragsarztrecht eine Ehe vor der Scheidung?! 3. Saarländischer Medizinrechtstag 17.09.2016 Dr. Florian Wölk Fachanwalt für Medizinrecht www.ra-glw.de Blog: http://medizinrecht.ra-glw.de

Mehr

Vereinbarung. über die Vergütung delegierter vertragsärztlicher Leistungen im Rahmen der Home-Care-Betreuung

Vereinbarung. über die Vergütung delegierter vertragsärztlicher Leistungen im Rahmen der Home-Care-Betreuung Vereinbarung über die Vergütung delegierter vertragsärztlicher Leistungen im Rahmen der Home-Care-Betreuung zwischen dem BKK-Landesverband Ost für die Betriebskrankenkassen mit Mitgliedern mit Wohnort

Mehr

Wirtschaftsstrafrecht SS 2014 PD Dr. Luís Greco Teil 5. Besonderer Teil. D. 299 StGB, Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr

Wirtschaftsstrafrecht SS 2014 PD Dr. Luís Greco Teil 5. Besonderer Teil. D. 299 StGB, Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr D. 299 StGB, Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr 299 Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (1) Wer als Angestellter oder Beauftragter eines geschäftlichen Betriebes

Mehr

128 SGB V in Theorie und Praxis- Überlegungen

128 SGB V in Theorie und Praxis- Überlegungen 128 SGB V in Theorie und Praxis- Überlegungen Fachanwalt für Medizinrecht Jörg Brochnow Eisenbeis Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Dresden 1 Du sollst nicht, Du darfst nicht- Architektur des Sanktionssystems

Mehr

Die Haftung des Domain-Registrars in Deutschland

Die Haftung des Domain-Registrars in Deutschland Domain pulse 2010 Luzern, 1. Februar 2010 Die Haftung des Domain-Registrars in Deutschland Dr. Boris Uphoff Partner Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Solicitor (England & Wales) McDermott

Mehr

Stellungnahme des FS Arzneimittelindustrie e.v.:

Stellungnahme des FS Arzneimittelindustrie e.v.: Stellungnahme des FS Arzneimittelindustrie e.v.: Warum eine Genehmigung des Dienstherrn von Klinikärzten bei der vertraglichen Zusammenarbeit mit Pharmaunternehmen notwendig und sinnvoll ist (Stand: Mai

Mehr

Twobirds.cup 2016 Das rheinländische Charity-Fußballturnier der Juristen. Nachlese

Twobirds.cup 2016 Das rheinländische Charity-Fußballturnier der Juristen. Nachlese Twobirds.cup 2016 Das rheinländische Charity-Fußballturnier der Juristen Nachlese Auf einen Blick Der 14. Twobirds.cup Das rheinländische Charity- Fußballturnier der Juristen Am letzten Samstag im August

Mehr

Luxushotels in 50 Städten weltweit. durchschnittliche Zimmerpreise in Fünf-Sterne-Hotels von August 2015 bis Juli 2016

Luxushotels in 50 Städten weltweit. durchschnittliche Zimmerpreise in Fünf-Sterne-Hotels von August 2015 bis Juli 2016 Luxushotels in 50 Städten weltweit durchschnittliche Zimmerpreise in Fünf-Sterne-Hotels von August 2015 bis Juli 2016 CHECK24 2016 Agenda: Übernachtungspreise in Luxushotels 1 Zusammenfassung 2 Methodik

Mehr

Verzahnung ambulant/stationär in der Rechtsprechung des BSG

Verzahnung ambulant/stationär in der Rechtsprechung des BSG Verzahnung ambulant/stationär in der Rechtsprechung des BSG Landesvereinigung Gesundheit Niedersachsen Hannover 15. 04. 2015 16.04.2015 Ulrich Wenner 1 Übersicht Ambulante spezialfachärztliche Versorgung

Mehr

Vereinbarung. über die Zahlung einer Sachkostenpauschale für die Versorgung mit Schienenverbänden gemäß 128 Abs. 1 Satz 1 SGB V

Vereinbarung. über die Zahlung einer Sachkostenpauschale für die Versorgung mit Schienenverbänden gemäß 128 Abs. 1 Satz 1 SGB V Vereinbarung über die Zahlung einer Sachkostenpauschale für die Versorgung mit Schienenverbänden gemäß 128 Abs. 1 Satz 1 SGB V - Knieruhigstellungsschienen/Immobilisationsschienen - zwischen der Kassenärztlichen

Mehr

Die Beteiligung von Ärzten an Unternehmen nichtärztlicher Leistungserbringer Praxistauglichkeit von 128 SGB V? Dr. iur.

Die Beteiligung von Ärzten an Unternehmen nichtärztlicher Leistungserbringer Praxistauglichkeit von 128 SGB V? Dr. iur. Die Beteiligung von Ärzten an Unternehmen nichtärztlicher Leistungserbringer Praxistauglichkeit von 128 SGB V? Dr. iur. Constanze Püschel Übersicht I. Berufsrechtliche Ausgangslage II. BGH Hörgeräteversorgung

Mehr

Illegalen Pharma-Handel effektiv bekämpfen

Illegalen Pharma-Handel effektiv bekämpfen Illegalen Pharma-Handel effektiv bekämpfen Vorgehen gegen Schwarze und Graue Märkte Beratungskonzept und Strategien Produktpiraterie im Pharmasektor effektiv bekämpfen 3 Inhalt Illegale Geschäfte im Gesundheitsbereich

Mehr