Argentinienkrise bis Vattenfall: Investitionsschutz auf dem Prüfstand
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- Wolfgang Krämer
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1 Dr. Sebastian Seelmann-Eggebert Argentinienkrise bis Vattenfall: Investitionsschutz auf dem Prüfstand Produkthaftung und Litigation 2014
2 AKTUELLE SCHLAGZEILEN
3 AKTUELLE SCHLAGZEILEN
4 AKTUELLE SCHLAGZEILEN
5 AKTUELLE SCHLAGZEILEN
6 AKTUELLE SCHLAGZEILEN 6
7 AUSLANDSDIREKTINVESTITIONEN Quelle: UNCTAD
8 DEUTSCHE DIREKTINVESTITIONEN
9 ZAHL DER INVESTITIONSSCHUTZABKOMMEN Quelle: UNCTAD, vorläufige Daten für 2012
10 ICSID MITGLIEDSTAATEN Quelle: ICSID
11 WELCHE INVESTITIONEN SIND GESCHÜTZT? Investitionsschutzabkommen definieren den Begriff investment meist weit: jeder Vermögensgegenstand, materielles und immaterielles Eigentum, Gesellschaftsanteile oder andere Formen der Unternehmensbeteiligung, gesetzliche oder vertragliche Konzessionen, indirekte Investitionen sind meist ebenfalls geschützt. 11
12 WELCHER SCHUTZ WIRD GEWÄHRT? faire und gerechte Behandlung, Schutzpflichten gegenüber Dritten, Inländerbehandlung, Meistbegünstigung (MFN), Schutz vor Enteignung, Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Investition, freier Zahlungsverkehr. 12
13 WELCHEN RECHTSSCHUTZ GIBT ES? Investitionsschutzabkommen geben dem Investor typischerweise eine gewisse Wahlmöglichkeit. Verfahren vor Gerichten des Gaststaats, ICSID-Schiedsverfahren, UNCITRAL-Schiedsverfahren, Schiedsverfahren der Stockholmer Handelskammer (SCC), ICC-Schiedsverfahren. 13
14 WELCHE BESONDERHEITEN GELTEN? Konsultationen und cooling off period, Fork in the road, Erschöpfung des Rechtswegs im Gaststaat, Öffentlichkeit, Vollstreckung. 14
15 ICSID VERFAHRENSSTADIEN 15
16 ZAHL DER INVESTITIONSSCHIEDSVERFAHREN Quelle: UNCTAD
17 AKTUELLE KRITIK Investitionsschutz bevorzugt globale Unternehmen und Kapitalexportierende Staaten. Er bevorzugt Investoren. Er beschränkt die Möglichkeiten des Staats, im öffentlichen Interesse zu regulieren. Eine kleine Clique von Schiedsrichtern entscheidet eine Vielzahl an Fällen.
18 ICSID GEOGRAPHISCHE VERTEILUNG VON FÄLLEN Quelle: ICSID
19 ICSID VERFAHRENSAUSGANG Quelle: ICSID
20 ICSID HERKUNFT DER RICHTER UND SCHLICHTER Quelle: ICSID
21 GIBT ES VERBESSERUNGEN ODER ALTERNATIVEN? Konkretisierung der Schutzstandards? Regulierungsvorbehalte? mehr Öffentlichkeit? internationaler Gerichtshof? nationale Investitionsschutzgesetze? multilaterale Abkommen? 21
22 WELTWEIT VERNETZT Mehr als Anwälte weltweit Nordamerika Europa Naher Osten Asien Boston Chicago Houston Los Angeles New York Orange County San Diego San Francisco Silicon Valley Washington, D.C. Barcelona Brüssel Düsseldorf Frankfurt Hamburg London Madrid Mailand Moskau München Paris Rom Abu Dhabi Doha Dubai Riad Hong Kong Peking Shanghai Singapur Tokio 22
23 Düsseldorf Dreischeibenhaus Düsseldorf Deutschland t: f: Frankfurt Reuterweg Frankfurt am Main Deutschland t: f: Hamburg Warburgstrasse Hamburg Deutschland t: f: München Maximilianstrasse München Deutschland t: f: Dieses Dokument erhalten Sie auf Grundlage des Verständnisses, dass Sie keinerlei vertrauliche Informationen bezüglich des potenziellen Mandats an Latham & Watkins weitergeben, bevor ein Vertragsverhältnis schriftlich vereinbart wurde. Latham & Watkins ist weltweit als Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung (LLP) nach dem Recht des Staates Delaware (USA) tätig, wobei die Niederlassungen in Großbritannien, Frankreich, Italien und Singapur als LLPs und die Niederlassungen in Hongkong und Japan als Partnerschaften angeschlossen sind. Für unsere Praxis in Saudi-Arabien sind wir mit der Kanzlei Salman M. Al-Sudairi assoziiert. In Katar praktiziert Latham & Watkins LLP mit der Genehmigung der Qatar Financial Centre Authority. Copyright 2014 Latham & Watkins. Alle Rechte vorbehalten.
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