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1 DE R SCH Stand: Oktober 2011 WE RPU NK T

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3 Vorwort Liebe Studierende, nach drei Jahren haltet Ihr die Neuauflage unseres Schwerpunktheftes in den Händen. Neben Hinweisen des Prüfungsamtes über den erfolgreichen Abschluss des Hauptstudiums, werden hier alle 15 Schwerpunktbereiche vorgestellt. Jeder Schwerpunktbereich enthält zunächst eine Beschreibung, das Veranstaltungsangebot (Kern- und Wahlbereichsvorlesungen) und eine kurze detaillierte Beschreibung aller Kernbereichsvorlesungen. Am Ende werden noch hilfreiche Tipps für die richtige Planung gegeben. Zum Schluss haben wir noch die relevanten Passagen des Schwerpunktstudiums aus der aktuellen Studien- und Prüfungsordnung abgedruckt. Nun ist es an Euch, den passenden Schwerpunktbereich auszusuchen. Viel Spaß beim Lesen und viel Erfolg bei der Wahl eines Schwerpunktbereichs wünscht eure Redaktion! Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen AutorInnen für die Unterstützung bei der Erstellung dieser Publikation. Fachschaft Jura Universitätsstraße 16 Die Fachschaft Jura übernimmt keine Haftung oder Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der gemachten Angaben Köln Telefon: 0221/ Fax: 0221/ Die Fachschaft Jura gibts auch bei Facebook: 3

4 Inhaltsverzeichnis Editorial 3 Hinweise des Prüfungsamtes der rechtswissenschaftlichen Fakultät 5 Übersicht der Schwerpunktbereiche 11 Unternehmensrecht...12 Rechtspflege und Notariat...15 Geistiges Eigentum und Wettbewerb...18 Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht...24 Arbeits-, Sozialversicherungs-, Versicherungs-, Medizinund Gesundheitsrecht...27 Internationales Privat-, Wirtschafts- und Verfahrensrecht...33 Privatrechtsgeschichte und Privatrechtsvergleichung...36 Öffentliches Recht...39 Völker- und Europarecht...42 Steuerrecht und Bilanzrecht...47 Religion, Kultur und Recht...53 Medien- und Kommunikationsrecht...58 Kriminologie, Jugendkriminalrecht, Strafvollzug...66 Internationales Strafrecht, Strafverfahrensrecht, praxisrelevante Gebiete des Strafrechts...70 Studienordnung (Auszug) 73 4

5 Hinweise zum Schwerpunktstudium Hinweise des Prüfungsamtes der rechtswissenschaftlichen Fakultät Das Schwerpunktbereichsstudium und die Schwerpunktbereichsprüfung vieren. Für die Grundlagenklausur haben Sie drei Versuche, die Klausuren in den Übungen und die Hausarbeit sind frei wiederholbar. Um die erste Prüfung (also das Examen im Ganzen) zu bestehen, müssen Sie sich an der Universität im Rahmen eines Schwerpunktstudiums in einem Schwerpunktbereich prüfen lassen. Das Ergebnis dieser Schwerpunktbereichsprüfung fließt mit 30 % in Ihre Gesamtnote ein. Schwerpunktarbeiten sind also Examensarbeiten! Die Schwerpunktprüfung setzt sich zusammen aus den Schwerpunktklausuren ( Aufsichtsarbeiten ) und der Schwerpunktseminararbeit mit Vortrag ( häusliche Arbeit ). Das Prüfungsamt gibt Ihnen hier ein paar Hinweise zu Ihrem Schwerpunktbereich. Diese Zulassungsvoraussetzungen sind anders als die bestandene Zwischenprüfung sogenannte nachgelassene Voraussetzungen. Das bedeutet, dass Sie schon mit dem Schwerpunktstudium und der -prüfung beginnen können, bevor Sie das Hauptstudium im Pflichtfachteil erfolgreich beendet haben. So können Sie parallel arbeiten und Zeit sparen. Zulassung zur Schwerpunktprüfung im Ganzen, Anmeldung zu Einzelprüfungen Zulassungsvoraussetzungen Um im Rahmen der Schwerpunktbereichsprüfung überhaupt Leistungen erbringen zu können, müssen Sie sich vorher verbindlich zu dem entsprechenden Schwerpunktbereich anmelden und vom Prüfungsamt zur Schwerpunktbereichsprüfung zugelassen werden. Erst wenn das geschehen ist, können Sie sich zu den einzelnen Prüfungsleistungen (regelmäßige Klausuren und Seminare) anmelden. Die erste Voraussetzung, um an Schwerpunktstudium und -prüfung teilnehmen zu können, ist, dass Sie zuvor die Zwischenprüfung bestanden haben. Vorher können Sie weder Studien-, noch Prüfungsleistungen im Schwerpunkt erbringen. Um endgültig zur Schwerpunktbereichs -prüfung zugelassen zu werden, müssen Sie zudem je eine Klausur in den drei Übungen nach bestandener Zwischenprüfung (jeweils eine im Zivilrecht, im Strafrecht und im öffentlichen Recht) eine große Hausarbeit und eine Klausur aus dem Bereich Grundlagen des Rechts II bestehen, also erfolgreich ein Hauptstudium im Pflichtfachbereich neben dem Schwerpunktstudium absol Die schnellste und einfachste Möglichkeit ist, dass Sie den Antrag, den Sie unter jura.uni-koeln.de/formulare.html (siehe Seite 8-10) finden, drucken, ausfüllen, unterschreiben und beim Prüfungsamt abgeben oder in dessen Briefkasten einwerfen. 5

6 Hinweise zum Schwerpunktstudium Aus dem Formular ergibt sich auch, welche Unterlagen beizufügen sind, wenn Sie von einer anderen Hochschule zu uns wechseln. Eine weitere Möglichkeit, sich zur Prüfung zulassen zu lassen, ist, sich an der Schwerpunktbereichsseminarplatzvergabe zu beteiligen (s. dazu weiter unten). Die Anmeldung zum Schwerpunktbereich ist verbindlich. Ihnen steht aber ein einmaliges Wechselrecht zu. Damit können Sie den Schwerpunktbereich ein Mal wechseln bzw. einen Seminarplatz ein Mal zurückgeben; wenn Ihnen bereits ein Seminar zugeteilt wurde, liegt im Wechsel des Schwerpunktbereiches gleichzeitig die Rückgabe des Seminarplatzes. Das Wechselrecht ist dem Prüfungsamt gegenüber schriftlich auszuüben. Der Rücktritt/Wechsel ist nur vor der Ausgabe des Schwerpunktbereichsseminarthemas zulässig! online über KLIPS an. Die Anmeldung ist verbindlich. Sie muss innerhalb der vom Prüfungsamt festgesetzten Frist regelmäßig bis sieben Tage vor dem Schreibtermin erfolgen, die Fristen werden auf den Webseiten des Prüfungsamtes bekannt gegeben. Anstelle einer Wahlbereichsklausur können Sie sich wenn Sie sich zuvor verbindlich beim Prüfungsamt anmelden und einen Klausurversuch dafür einsetzen auch ein klassisches Seminar, also eines, das nicht Schwerpunktbereichsseminar ist, anrechnen lassen. Die Anmeldung erfolgt beim jeweiligen Prüfer auf dem den Professuren dafür zur Verfügung stehenden Formblatt. Eine Seminararbeit, zu der Sie sich nicht vor der Ausgabe des Themas über den Prüfer beim Prüfungsamt angemeldet haben, kann nicht im Schwerpunktbereich gewertet werden. Die Einzelleistungen Schwerpunkbereichsseminarplatzvergabeverfahren Neben der Schwerpunktarbeit, die 55 % Ihrer Schwerpunktnote ausmacht, gehen die Klausuren mit jeweils 15 % in die Wertung ein. Für die Klausuren gilt: Es werden drei Arbeiten aus verschiedenen Fächern gewertet. Davon müssen zwei aus dem Kernbereich stammen, eine dritte aus dem Kern- oder Wahlbereich. Von diesen drei Arbeiten müssen Sie wenigstens zwei bestehen, davon muss wenigstens eine aus dem Kernbereich stammen. Es können nicht zwei Wahlbereichsklausuren in die Wertung eingebracht werden. Insgesamt stehen Ihnen dafür sechs Versuche zur Verfügung. Zu den einzelnen Klausuren melden Sie sich S chwerpunktbereichsseminarplätze werden in einem Onlineverfahren über KLIPS vergeben. Dieses findet zu Beginn eines jeden Semesters in einer etwa einwöchigen Anmeldephase statt, dabei werden die Seminarplätze grundsätzlich mit einem Jahr Vorlauf vergeben (Restplätze ein Semester im Voraus). Es ist immer ratsam, mehrere Seminare des konkreten Schwerpunktbereichs im Vergabeverfahren auszuwählen, um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, einen Platz zu bekommen. Wenn Sie im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einen Seminarplatz bekommen, sind Sie automatisch zu dem Schwerpunktbereich angemeldet, dem 6

7 Hinweise zum Schwerpunktstudium Das Zeugnis das Ihnen zugeteilte Seminar angehört. Wichtig ist hierbei, dass Sie den Seminarplatz verbindlich in Anspruch nehmen müssen. Eine Rückgabe oder zeitliche Verschiebung bedeutet immer auch die Ausübung des einmaligen Wechselrechts, der Platz wird Ihnen für einen konkreten Schwerpunktbereich in einem konkreten Semester bei einem konkreten Prüfer zugewiesen. Empfehlenswert ist diese Art der Anmeldung insbesondere, wenn Sie zwischen verschiedenen Schwerpunktbereichen schwanken, da Sie hier noch die Möglichkeit haben, Seminare aus allen für Sie interessanten Schwerpunktbereichen anzugeben und die Zuteilungswahrscheinlichkeit zu erhöhen. Ihr Schwerpunktbereichszeugnis können Sie, wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen erbracht und die Schwerpunktbereichsprüfung bestanden haben, im Prüfungsamt beantragen, auch das dafür vorgesehene Formular finden Sie unter formulare.html. Übrigens: Antworten auf häufig gestellte Fragen, auch rund um den Schwerpunkt, finden Sie unter uni-koeln.de/faq.html, eine Betriebsanleitung für KLIPS aus Sicht unserer Fakultät unter Mindestumfang des Schwerpunktstudiums Sie können uns natürlich auch gerne weitere Fragen stellen (persönlich zu unseren Öffnungszeiten oder jederzeit per Mail an Lieber einmal mehr nachfragen als ein böses Erwachen zu riskieren! Das JAG fordert, dass Sie ein Schwerpunktstudium im Umfang von wenigstens 16 Semesterwochenstunden (SWS) absolvieren die Lehrveranstaltungen des Pflichtfachbereichs sind darauf auch dann nicht anrechenbar, wenn es thematische Überschneidungen gibt. Die Hälfte dieser 16 SWS müssen Sie nach unserer Prüfungsordnung im Kernbereich Ihres Schwerpunktbereichs absolvieren. Auf diese rechnet Ihnen das Prüfungsamt Ihr Schwerpunktseminar mit 2 SWS an. Den Nachweis führen Sie, indem Sie die von Ihnen besuchten Veranstaltungen in den Belegbogen, der Ihnen mit Ihrem Studierendenausweis vom Studierendensekretariat zugesandt wurde, eintragen. Zudem müssen Sie spätestens bis zum Ende des Schwerpunktstudiums einen Schlüsselqualifikationsnachweis erwerben. Viel Erfolg! Ihr Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Kontakt: Hauptgebäude, Bauteil VII, UG Eingang Raum Telefon: Fax: jura-pruefungsamt@uni-koeln.de 7

8 Hinweise zum Schwerpunktstudium Antrag Foto der/des (Vorname, Name, ggf. Geburtsname) auf Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung wissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln (bitte einkleben*) an der Rechts- auf Anrechnung bereits erbrachter Schwerpunktbereichsleistungen auf die Schwerpunktbereichsprüfung an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln Gewünschter Schwerpunktbereich: 1. Angaben zur Person (bitte in Blockschrift ausfüllen!) Straße und Hausnummer PLZ und Ort Geburtsdatum und ort Tel. Matrikelnummer 2. Angaben zu bisherigen Studien Ich habe vor der Aufnahme des Studiums der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln bereits ein universitäres Studium begonnen: nein ja (bitte entsprechende Bescheinigungen über Studienverlauf [Beendigung, eventuelle Studienfachwechsel, Unterbrechungen] dem Antrag beifügen). Bereits mit Antrag zur Zwischenprüfung vollständig eingereicht. 3. Angaben zu anderen Anträgen auf Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung Ich habe bei einer anderen juristischen Fakultät im Bereich des deutschen Richtergesetzes die Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung beantragt: nein ja, am bei der Universität (Bescheinigung der abgebenden Hochschule über bereits im Rahmen der dortigen Schwerpunktbereichsprüfung erbrachten Leistungen bitte beifügen) * Foto nur notwendig, wenn noch kein Prüfungsausweis ausgestellt wurde. Bitte ein Foto einkleben und ein zweites lose beilegen. bitte wenden 8

9 Hinweise zum Schwerpunktstudium SB Antrag / Seite 2 4. Antrag auf Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung Ich beantrage die Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung in dem von mir angegebenen Schwerpunktbereich an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln und versichere zugleich, die vorstehenden Angaben nach bestem Gewissen gemacht zu haben. Mir ist bekannt, dass ich den Schwerpunktbereich nur unter Nutzung meines einmaligen Wechselrechtes wechseln kann; dass ich durch die aufgrund dieses Antrages erfolgte Zulassung noch keinen Seminarplatz erhalte. Seminarplätze werden grundsätzlich im Online-Vergabeverfahren über KLIPS vergeben; dass die erfolgte Zuteilung eines Schwerpunktseminarplatzes in einem konkreten Semester bei einem konkreten Prüfer verbindlich ist und eine Änderung oder eine Rückgabe nur unter Ausübung des einmaligen Wechselrechts durch schriftliche Erklärung dem Prüfungsamt gegenüber möglich ist. (Datum) (Unterschrift) 5. Antrag auf Anrechnung von Schwerpunktbereichsleistungen Ich beantrage die Anrechnung der sich aus den beigefügten Nachweisen ergebenden Schwerpunktbereichsleistungen auf die Schwerpunktbereichsprüfung an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln. Ich füge eine für mich geltende Studien- und Prüfungsordnung der entsprechenden Fakultät diesem Antrag bei. (Datum) (Unterschrift) Anlagen: Nachweis des Bestehens der Zwischenprüfung, falls nicht an dieser Fakultät abgelegt Zwei Lichtbilder (Passbildformat), falls nicht bereits bei Anmeldung zur Zwischenprüfung eingereicht ggf. Bescheinigung über Studienverlauf Bescheinigungen über an anderen Fakultäten erbrachte Leistungen im Rahmen einer Schwerpunktbereichsprüfung, die beglaubigt sind oder jedenfalls einen Vermerk der ausstellenden Einrichtung hinsichtlich der Übereinstimmung mit dem Original enthalten müssen Studien- und Prüfungsordnung der Herkunftsfakultät 9

10 Hinweise zum Schwerpunktstudium Antrag auf Erteilung eines Zeugnisses über das Bestehen der Schwerpunktbereichsprüfung an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln Name, Vorname, ggf. Geburtsname Matrikelnummer Ich habe die erforderlichen Leistungen im universitären Schwerpunktbereichsstudium erbracht und beantrage die Erteilung eines Zeugnisses über das Bestehen der Schwerpunktbereichsprüfung. In die Gesamtnote eingehen soll(en): die besten anrechenbaren Ergebnisse der Arbeiten das Ergebnis eines gemeinsamen Studiengangs im Sinne des 12 StudPrO insgesamt ( 12 Abs. 1 StudPrO) das Ergebnis eines gemeinsamen Studiengangs im Sinne des 12 StudPrO als Ersatz für die Aufsichtsarbeiten ( 12 Abs. 2 S. 2 StudPrO) Zum Nachweis des Studiums von 16 Semesterwochenstunden im Schwerpunktbereich und des Erwerbs von Schlüsselqualifikationen füge ich die unten genannten Belege bei. Mir ist bekannt, dass das Schwerpunktstudium mit Beantragung des Zeugnisses beendet ist und ich ggf. noch bestehenden Prüfungsanspruch im Schwerpunktbereich aufgebe, ich insbesondere keine Verbesserungsversuche mehr unternehmen kann. (Datum) (Unterschrift) Anlagen: (Anz.) Belegbögen in einfacher Kopie (Anz.) Teilnahmebescheinigung(en) in einfacher Kopie (insb. Schlüsselqualifikation) Zeugnis eines gemeinsamen Studiengangs im Sinne des 12 StudPrO in begl. Kopie, bzw. mit Vermerk Original hat vorgelegen 10

11 Nr. Schwerpunktbereiche 1. Unternehmensrecht 2. Rechtspflege und Notariat 3. Geistiges Eigentum und Wettbewerb 4. Bank- Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht 5. Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Medizinrecht und Gesundheitsrecht 6. Internationales Privat-, Wirtschafts- und Verfahrensrecht 7. Privatrechtsgerichte und Privatrechtsvergleichung 8./9. Öffentliches Recht 10. Völker- und Europarecht 11. Steuerrecht und Bilanzrecht 12. Religion, Kultur und Recht 13. Medien- und Kommunikationsrecht 14. Kriminologie, Jugendkriminalität, Strafvollzug 15. Internationales Strafrecht, Strafverfahren, praxisrelevante Gebiete des Strafrechts 11

12 1 Unternehmensrecht Unternehmensrecht 1. Beschreibung Schwerpunktbereich den Absolventen attraktive Berufschancen, nicht nur in der wirtschaftsberatenden Anwaltschaft und innerhalb von Unternehmen, sondern wegen seines öffentlich-rechtlichen Bezugs auch in der Finanzverwaltung und der Kapitalmarktaufsicht. Das Arbeitsfeld der Wirtschaftsjuristen umfasst die Beratung und Gestaltung bei der Unternehmensorganisation sowie das Außenprivatrecht der Unternehmen. bereich Unternehmensrecht bietet Studierenden schon während des juristischen Studiums die Möglichkeit, sich über den examensrelevanten Pflichtstoff im Handels- und Gesellschaftsrecht hinausgehende, vertiefte Kenntnisse in Rechtsfragen zu verschaffen, die im Zusammenhang mit unternehmerischer Tätigkeit auftreten können. Dabei beschränkt sich dieser Schwerpunktbereich nicht auf das deutsche Privatrecht, sondern stellt auch den Bezug zu öffentlich-rechtlichen Fragestellungen wie zum Beispiel dem Gesellschaftssteuerrecht - her. Zudem werden im Wahlbereich dieses Schwerpunktes zahlreiche Lehrveranstaltungen angeboten, die der wirtschaftlichen Realität Rechnung tragen und internationale Fragestellungen einbeziehen. bereich Unternehmensrecht eignet sich zudem besonders für Studierende, die Interesse an dem Weiterbildungsstudium Wirtschaftsjurist haben. Denn im Rahmen des Schwerpunktbereichs Unternehmensrecht werden den Studierenden auch Inhalte vermittelt, die zum Pflicht- bzw. Wahlfachstoff des wirtschaftsjuristischen Weiterbildungsstudiums gehören. 2. Veranstaltungsangebot Das Veranstaltungsangebot kann im Einzelfall von der nachfolgenden Übersicht abweichen. Näheres entnehmen Sie bitte dem jeweils aktuellen Vorlesungsverzeichnis. a) Wintersemester Kernbereich: Vertiefung im Gesellschaftsrecht, insbesondere Kapitalgesellschaftsrecht; Mitbestimmung in Betrieb und Unternehmen; Handelsbilanzrecht; Grundkurs Steuerrecht. Studierende werden durch die Ausbildung in diesem Schwerpunktbereich in die Lage versetzt, Probleme des Unternehmensrechts zu identifizieren, dogmatisch einzuordnen und eigenständig zu bearbeiten. Zugleich können Studierende mit der Wahl dieses Schwerpunktbereichs unternehmerische Spezialkenntnisse erwerben. Dadurch bietet die Teilnahme an diesem Wahlbereich: Umwandlungsrecht; Konzernrecht; Fusionskontrollrecht; Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht (mit Bewertungsrecht); Einführung in den Anwaltsberuf; Insolvenzrecht; 12

13 Auch das Konzernrecht stellt einen Schwerpunkt der Veranstaltung dar. Kartellrecht; Bankrecht; Kapitalmarktrecht; Neuere Privatrechtsgeschichte. Vorkenntnisse: Zum Verständnis der Vorlesung sind neben der Kenntnis nahezu aller privatrechtlicher Grundlagen (BGB AT, Schuldrecht, Sachenrecht) zumindest Basiswissen im Gesellschaftsrecht notwendig. Die Vorlesung baut auf dem Grundkurs Handels- und Gesellschaftsrecht auf und setzt dessen Inhalte voraus. b) Sommersemester Kernbereich: Vertiefung im Gesellschaftsrecht, insbesondere Kapitalgesellschaftsrecht; Mitbestimmung in Betrieb und Unternehmen; Grundkurs Steuerrecht. Wahlbereich: Umwandlungsrecht; Konzernsteuerrecht; Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht (mit Bewertungsrecht); Unternehmenssteuerrecht, Einführung in den Anwaltsberuf; Internationales Investitionsrecht I (Die materiellrechtlichen Schutzstandards); Internationales Investitionsrecht II (Fragen der prozessualen Rechtsdurchsetzung); Insolvenzrecht; Kartellrecht; Kapitalmarktrecht; Rechtsvergleichung. b) Mitbestimmung in Betrieb und Unternehmen Inhalt: Die Vorlesung behandelt den wichtigen kollektivarbeitsrechtlichen Schwerpunkt in einem Unternehmen. Sie behandelt die betriebliche Mitbestimmung (Betriebsrat) nach dem Betriebsverfassungsgesetz, die Unternehmensmitteilung nach dem Mitbestimmungsgesetz sowie die weiter geltenden Sonderbestimmungen. 3. Die Fächer des Kernbereichs a) Vertiefung im Gesellschaftsrecht, insbesondere Kapitalgesellschaftsrecht Vorkenntnisse: Gute Kenntnisse im Schuldrecht sowie die Grundlagen des Arbeitsrechts sind Voraussetzung für das Verständnis der Veranstaltung. Inhalt: Die Vorlesung bietet eine Wiederholung und Vertiefung der examensrelevanten Probleme des Gesellschaftsrechts, insbesondere des Kapitalgesellschaftsrechts. Darüber hinaus verschafft die Veranstaltung den Studierenden einen Überblick über die zentralen Rechtsprobleme des Kapitalgesellschaftsrechts. Differenziert nach den Gesellschaftsformen GmbH bzw. AG behandelt die Vorlesung Fragestellungen der Gründung, Kapitalausstattung und -erhaltung, Organisation und Liquidation einer Kapitalgesellschaft. c) Handelsbilanzrecht Inhalt: Die Veranstaltung gewährt den Studierenden einen Einblick in die Grundlagen des Bilanzrechts. Sie thematisiert den Bilanzbegriff, -arten, -zwecke, Grundprinzipien der Bilanzierung sowie von Ansatz und Bewertung. Insbesondere stellt die Veranstaltung die funktionalen Bezüge zum Steuerrecht sowie zu den EG-Bilanzrichtlinien und zu den International Financial 13

14 1 Unternehmensrecht Handelsbilanzrecht 2 SWS Wahlfach 1 2 SWS Wahlfach 2 2 SWS Reporting Standards (IFRS) her. Vorkenntnisse: Vorkenntnisse über Buchführung und Rechnungswesen sind von Vorteil, jedoch nicht notwendig. 6. Semester (SS) Mitbestimmung in Betrieb und Unternehmen 2 SWS Grundkurs Steuerrecht 2 SWS Wahlfach 3 2 SWS Wahlfach 4 2 SWS d) Grundkurs Steuerrecht Inhalt: Die Einführung in das Gesellschaftssteuerrecht besteht aus einem Überblick über Begriffe und Arten der Steuern sowie der verfassungs- und europarechtlichen Grundlagen der Besteuerung. Die Vorlesung vermittelt ebenfalls die Grundzüge der Besteuerung von Kapitalgesellschaften nach dem KStG einschließlich der Querverbindungen zum EStG und zum GewStG. 6./7. Semester Schwerpunktseminararbeit b) Beginn im Sommersemester 5. Semester (SS) Vertiefung Gesellschaftsrecht, insbesondere Kapitalgesellschaftsrecht 2 SWS Mitbestimmung in Betrieb und Unternehmen 2 SWS Wahlfach 1 2 SWS Wahlfach 2 2 SWS Vorkenntnisse: Vorkenntnisse im Bereich der Unternehmensbesteuerung sind nicht erforderlich. 6. Semester (WS) Handelsbilanzrecht 2 SWS Grundkurs Steuerrecht 2 SWS Wahlfach 3 2 SWS Wahlfach 4 2 SWS 4. Planung des Schwerpunktstudiums Das umfangreiche Angebot in diesem Schwerpunktbereich ermöglicht den Abschluss des Schwerpunktstudiums in zwei Semestern. Die Schwerpunktarbeit kann auch in einem dritten Semester abgeleistet werden. Der folgende Vorschlag ist unverbindlich. Er entspricht den Anforderungen der StudPrO (mindestens 16 Semesterwochenstunden, davon mindestens 8 im Kernbereich). 6./7. Semester Schwerpunktseminararbeit 5. Betreuer Frau Prof. Dr. Grunewald (Sprecherin) Herr Prof. Dr. Ehricke Herr Prof. Dr. Hennrichs Herr Prof. Dr. Henssler a) Beginn im Wintersemester 5. Semester (WS) Vertiefung Gesellschaftsrecht, insbes. Kapitalgesellschaftsrecht 2 SWS 14

15 2 Rechtspflege und Notariat Rechtspflege und Notariat 1. Beschreibung Vorlesungen aus dem Rechtsgebiet Familien- und Erbrecht eine wertvolle Qualifikation bieten. Diese Richtung ermöglicht über den juristischen Bereich hinaus auch mancherlei Beschäftigung mit menschlichen und psychologischen Aspekten. Hinzu kommt, dass es im Jahre 2009 grundlegende Änderungen im Bereich des ehe- und familiengerichtlichen Verfahrens einschließlich der gesamten freiwilligen Gerichtsbarkeit gegeben hat (FamFG, in Kraft seit ), die dieses Rechtsgebiet weiter in den Blickpunkt rücken. Für die spätere Betätigung als Richter, als Rechtsanwalt in der ordentlichen Gerichtsbarkeit oder als Notar ist der Schwerpunktbereich Rechtspflege und Notariat von zentraler Bedeutung. Das Angebot an Lehrveranstaltungen in diesem Schwerpunktbereich zeigt seine Vielfältigkeit und Aktualität sowohl hinsichtlich des Kern- als auch des Wahlbereichs. Gerade aufgrund der überaus schwierigen Wirtschaftslage sind gute Kenntnisse in den zum hier beschriebenen Schwerpunktbereich gehörenden Gebieten des Insolvenz- oder Zwangsvollstreckungsrechts eine sehr gute Voraussetzung mit Blick auf spätere Einstiegschancen in Kanzleien oder Unternehmen. So sind inzwischen viele der großen Kanzleien auf dem Gebiet Insolvenz und Restrukturierung tätig. Der Gesetzgeber arbeitet intensiv an einer Verbesserung der Sanierungsmöglichkeiten. Fundiertes Wissen hinsichtlich der Verfahrensabläufe ist mithin in der Praxis unverzichtbar. Die Fülle an Aufsätzen und Lehrbüchern, welche in den letzten Jahren z.b. zum Insolvenzrecht erschienen sind, zeugt zudem von der juristischen Vielfalt dieses Rechtsgebiets. Auch der Beruf des Insolvenzverwalters hat zunehmend an Bedeutung gewonnen. Aber auch unter dem Blickwinkel der reinen Examensvorbereitung können die hier dargestellten Rechtsgebiete und damit der gesamte Schwerpunktbereich eine grundlegende Bedeutung für sich beanspruchen. So bilden z.b. häufig zivilprozessuale, zwangsvollstreckungsrechtliche oder erbrechtliche Fragestellungen den Aufhänger für den Einstieg in eine sachenrechtliche Prüfung. Nicht zu unterschätzen ist zudem, dass die Beherrschung des Zivilprozessrechts auch hinsichtlich der Anforderungen, die das zweite Staatsexamen auf dem Weg zu den genannten Berufsfeldern stellt, eine unabdingbare Voraussetzung ist. Diesbezüglich kann der Student mit dem Schwerpunkt Rechtspflege und Notariat bereits ein solides Fundament legen. Reizvoll ist sicherlich auch die Tätigkeit als Anwalt in Familiensachen, wofür Spezielle Vorkenntnisse für den Schwerpunktbereich werden insofern erwartet, 15

16 2 Rechtspflege und Notariat Literaturempfehlungen: Schilken, Zivilprozessrecht, 6. Aufl als die Beherrschung der ersten drei Bücher des BGB und des Stoffs aus dem Grundkurs ZPO vorausgesetzt werden. b) Zwangsvollstreckungsrecht 2. Veranstaltungsangebot Angebot: Sommer- und Wintersemester a) im Wintersemester Vorkenntnisse: Grundkurs Zivilprozessrecht. Kernbereich: Zwangsvollstreckung, Insolvenzrecht, Vertiefung im Familienund Erbrecht sowie Vertiefung ZPO. Inhalt: Die Vorlesung behandelt die Umsetzung der im streitigen Zivilprozess erstrittenen Titel (Urteile und sonstige Titel). Gegenstand der Vorlesung sind die allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung, die Arten der Zwangsvollstreckung, die Organe und die Rechtsbehelfe im Vollstreckungsrecht. Wahlbereich: Freiwillige Gerichtsbarkeit, Notarielle Vertragsgestaltung, Einführung in den Anwaltsberuf, Internationale Schiedsgerichtsbarkeit, Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht, Vertiefung Gesellschaftsrecht, Internationales Verfahrensrecht, Vertiefung Internationales Privatrecht, Wohnungsrecht und privates Baurecht. Literaturempfehlungen: Lippross, Vollstreckungsrecht, 10. Aufl. 2011; Prütting/ Stickelbrock, Zwangsvollstreckungsrecht b) im Sommersemester Soweit kapazitätsmäßig möglich wird auch im Sommersemester das gleiche volle Veranstaltungsprogramm wie im Wintersemester angeboten. c) Insolvenzrecht Angebot: Sommer- und Wintersemester Vorkenntnisse: Schuld- und Sachenrecht sowie Grundlagen der Zwangsvollstreckung. 3. Die Fächer des Kernbereichs a) Vertiefung im Zivilprozessrecht Angebot: Sommer- und Wintersemester Inhalt: Die Vorlesung behandelt die grundlegenden Abläufe zur Abwicklung eines insolventen Rechtsträgers. Behandelt wird das Insolvenzeröffnungsverfahren, das normale Regelinsolvenzverfahren, aber auch das besondere Verbraucher- und Restschuldbefreiungsverfahren sowie das Insolvenzplan- und das Eigenverwaltungsverfahren. Ferner werden die Vorkenntnisse: Grundkurs Zivilprozessrecht Inhalt: Die Vertiefung behandelt in ausgewählten Schwerpunkten die entscheidenden Bereiche des Pflichtfachstoffes im Erkenntnisverfahren in der Zwangsvollstreckung 16

17 4. Planung des Schwerpunktstudiums Erfüllung gegenseitiger Verträge, die Insolvenzanfechtung, die Aufrechnung in der Insolvenz, die Stellung der Ausund Absonderungsberechtigten sowie das Internationale Insolvenzrecht behandelt. Das sehr stark ausgebaute Fächerangebot insbesondere im Kernbereich ermöglicht den Abschluss des Schwerpunktstudiums in zwei Semestern. Die Schwerpunktarbeit kann im zweiten Semester oder auch im anschließenden dritten Semester bearbeitet werden. Nach dem folgenden unverbindlichen Vorschlag könnte ein Studienplan für zwei Semester folgendermaßen aussehen: Literaturempfehlungen: Bork, Insolvenzrecht, 5. Aufl. 2009; Becker, Insolvenzrecht, 3. Aufl d) Vertiefung im Familien- und Erbrecht Angebot: Sommer- und Wintersemester Vorkenntnisse: und Erbrecht Grundkurs Im fünften Semester Vertiefung ZPO und Zwangsvollstreckung, dazu zwei Veranstaltungen aus dem Wahlfachbereich; im sechsten Semester Insolvenzrecht und Vertiefung im Familien- und Erbrecht, dazu weitere zwei Wahlfächer und daran anschließend das Schwerpunktbereichseminar. Familien- Inhalt: Die Vertiefung bietet einen intensiven Überblick über den examensrelevanten Stoff im Familien- und Erbrecht. Mit einbezogen werden in Grundzügen auch verfahrensrechtliche Aspekte im Familienrecht. 5. Betreuer Prof. Dr. Martin Avenarius Prof. Dr. Hans-Peter Haferkamp Prof. Dr. Martin Henssler Prof. Dr. Christian Katzenmeier Prof. Dr. Heinz-Peter Mansel Prof. Dr. Hanns Prütting (Sprecher) 17

18 3 Geistiges Eigentum und Wettbewerb Geistiges Eigentum und Wettbewerb 1. Beschreibung recht zu. Dabei geht es vornehmlich um Fragen der Werbung. Kandidaten des Schwerpunktbereichs werden vor allem in der Anwaltschaft und in Rechtsabteilungen von Industrieunternehmen Arbeitsmöglichkeiten finden. Internationale und überregionale Anwaltskanzleien haben alle einen oder mehrere Anwälte, die sich mit dem Schutz des geistigen Eigentums beschäftigen (Intellectual-Property, kurz: IPAbteilung). Auch für das Kartellrecht gibt es eigene Abteilungen. Daneben gibt es kleine Kanzleien, die sich auf das IP-Recht spezialisiert haben und überwiegend in diesem Rechtsgebiet tätig sind. In Unternehmen gibt es regelmäßig hauseigene Juristen, die sich um die Anmeldung und den Schutz der Marken, Patente und der sonstigen Schutzrechte des jeweiligen Unternehmens kümmern. In der Justiz gestaltet sich das Ganze etwas schwieriger. Zwar gibt es z.b am LG Köln Zivilkammern, die sich fast ausschließlich mit dem Markenrecht und dem Lauterkeitsrecht beschäftigen, und auch das OLG hat einen speziell zuständigen Senat. Allerdings kann man, wenn man in die Justiz möchte, als Berufsanfänger bekanntlich nicht wählen, in welcher Kammer man arbeiten möchte. Nicht nur das Eigentum an körperlichen Gegenständen, sondern auch immaterielle, geistige Güter wie Erfindungen oder schöpferische Werke genießen den Schutz der Rechtsordnung (sog. geistiges Eigentum). Zu den Gesetzen, die das geistige Eigentum schützen, gehören bspw. das Patentgesetz und das Gebrauchsmustergesetz (für den Schutz von Erfindungen auf technischem Gebiet) sowie das Urheberrechtsgesetz und das Geschmacksmustergesetz (für den Schutz von geistigen Leistungen im ästhetischen Bereich). Zum geistigen Eigentum gehört auch der Schutz von Kennzeichen wie Marken, geschäftlichen Bezeichnungen und geographischen Herkunftsangaben (geschützt im Markengesetz). Gegenstand der jeweiligen Vorlesungen sind die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Schutzrecht entsteht und die Rechte, die der Inhaber aus einem solchen herleiten kann. Darüber hinaus zählt das Wettbewerbsrecht zum Schwerpunktbereich. Das Wettbewerbsrecht lässt sich unterteilen in das Lauterkeitsrecht (UWG) und das Kartellrecht (GWB). Das GWB enthält Regelungen, die den Wettbewerb in seinem Bestand sichern. Ist der Wettbewerb in seinem Bestand gesichert, ist damit noch nicht gewährleistet, dass sich die Marktteilnehmer ordnungsgemäß verhalten. Diese Aufgabe kommt dem Lauterkeits- Vorkenntnisse Die Vorlesungen im Schwerpunktbereich 3 bauen nicht auf Kenntnissen aus dem Grundstudium auf. Es hat 18

19 sich aber gezeigt, dass Studierende, die schon Probleme mit der Stoffmenge im Grundstudium haben die zusätzlichen Lerninhalte kaum bewältigen können. Synergieeffekte mit dem Pflichtfachstoff existieren nicht. Es wird besonderer Wert darauf gelegt, Wissenschaft und Praxis miteinander zu verbinden. Deshalb veranstaltet Frau Prof. Dr. Steinbeck einmal im Semester einen Gesprächskreis, bei dem ein Doktorand oder eine Doktorandin die Thesen seiner/ihrer Dissertation vorstellt und ein Vertreter aus der Praxis einen Vortrag hält. Anschließend gibt es ein kölsches Buffet und Zeit für Gespräche. Außerdem findet einmal im Jahr eine BGH-Fahrt statt. Dabei wird neben der Besichtigung des BGH auch eine Sitzung des I. Zivilsenats (zuständig für Wettbewerbs- und Markenrecht) besucht. Die Abteilung deutsches und europäisches Wettbewerbsrecht im Rahmen des Schwerpunktbereichs 3 möchte den Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen möglichst umfassenden Einblick in die ganz unterschiedlichen Teilbereiche des Wettbewerbsrechts geben. Besonders (praxis-)relevante Teilgebiete, wie das Fusionskontrollrecht oder das Vergaberecht, können einmal im Jahr angeboten werden. Dasselbe gilt auch für die eigens konzipierte Veranstaltung Kartellrecht in der Praxis. In diesem Kurs sollen entweder auf der Grundlage der Vorlesung Kartellrecht oder parallel zu dieser die zentralen Probleme aus der Wettbewerbsrechtspraxis erarbeitet werden. Die Veranstaltungen Kartellrecht und Kartellrecht in der Praxis sind weder identisch noch ihrer Sache nach ähn lich konzipiert. In der Veranstaltung zum Fusionskontrollrecht geht es um die ausführliche Darstellung der Zusammenschlusskontrolle im EU-Gebiet. Im Sommersemester wird ein zweites Mal die Vorlesung Kartellrecht angeboten. Ergänzt wird diese Vorlesung durch die Vorlesung im europäischen Wirtschaftsrecht, das neben den Wettbewerbsvorschriften im Wesentlichen auch die Vorgaben für die Gewährung der sog. vier Marktfreiheiten auf dem Binnenmarkt der EU beinhaltet. Auch in den Sommersemestern wird regelmäßig ein Seminar zum deutschen und europäischen Wettbewerbsrecht angeboten. Die genannten Veranstaltungen werden von Herrn Prof. Ehricke und hochkarätigen Lehrbeauftragten geleitet. Ausgangspunkt ist dabei das Verständnis von Wettbewerbsrecht als ein auf der einen Seite dogmatisch hoch interessantes, aber schwieriges Teilgebiet und auf der anderen Seite von einem ganz wesentlichen Bezug zur Praxis. Dieser Praxisbezug wird vor allem vermittelt durch die Lehrbeauftragten, Prof. Schroeder und Dr. Byok, die seit langer Zeit auf ihren Fachgebieten deutsche und europäische Spitzenplätze einnehmen, und durch Herrn Vorsitzenden Richter am OLG Düsseldorf, Dr. Kühnen, der zu den wichtigsten und bekanntesten Persönlichkeiten im Bereich des Wettbewerbsrechts in Deutschland gehört. Das Gesamtkonzept im Bereich des Wettbewerbsrechts beinhaltet eine inhaltliche Verknüpfung der einzelnen Veranstaltungen, ohne dass die eine jedoch Voraussetzung für den Besuch der anderen wäre. In den Seminaren soll eine wissenschaftliche Vertiefung 19

20 3 Geistiges Eigentum und Wettbewerb Wahlbereich (u.a.): Energierecht, Vergaberecht, Internetrecht, Medienrecht (Medienzivilrecht), Lizenzvertragsrecht, Kartellrecht in der Praxis, Höchstrichterliche Rechtsprechung zum gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht, Grundlagen der Schiedsgerichtsbarkeit, Europäisches Privatrecht, Internationales Wirtschaftsrecht II (Privates Internationales Wirtschaftsrecht), Internationale Schiedsgerichtsbarkeit, AGB- und Verbraucherschutzrecht, Einführung in den Anwaltsberuf, Streitschlichtung und Mediation, Internationales Verfahrensrecht, Rechtsvergleichung, Sportrecht, Rechtstheorie, Neuere Privatrechtsgeschichte der einzelnen, in den Veranstaltungen angesprochenen Aspekte erreicht werden. Einmal im Jahr findet zudem ein Seminar zum Kartellrecht in einer der renommierten Kölner Anwaltskanzleien, die sich auf Wettbewerbsrecht spezialisiert haben, statt. 2. Veranstaltungsangebot a) im Wintersemester L aut e r ke it s Kernbereich: recht, Gewerblicher Rechtsschutz (Schutz geistiger Leistungen), Fusionskontrollrecht, Kartellrecht Wahlbereich (u.a.): Energierecht, V e r gaberecht, Internetrecht, Medienrecht (Medienzivilrecht), Lizenzvertragsrecht, Kartellrecht in der Praxis Höchstrichterliche Rechtsprechung zum gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht, Grundlagen der Schiedsgerichtsbarkeit, Europäisches Privatrecht, Internationales Wirtschaftsrecht II (Privates Internationales Wirtschaftsrecht), Internationale Schiedsgerichtsbarkeit, AGB- und Verbraucherschutzrecht, Einführung in den Anwaltsberuf, Streitschlichtung und Mediation, Internationales Verfahrensrecht, Rechtsvergleichung, Sportrecht, Rechtstheorie, Neuere Privatrechtsgeschichte Schwerpunktseminar: grundsätzlich bei allen Betreuern möglich. 3. Überblick über die Kernbereichsveranstaltungen a) Lauterkeitsrecht Zielgruppe: Kernfach im Schwerpunktbereich Nr. 3; Wahlfach im Schwerpunktbereich Nr. 6; Wahlfach im Schwerpunktbereich Nr. 13; Wahlpflichtfach Weiterbildungsstudiengang Wirtschaftsjurist Vorkenntnisse: keine Schwerpunktseminar: grundsätzlich bei allen Betreuern möglich. Inhalt: Das Recht gegen den unlauteren Wettbewerb hat die Aufgabe, den Wettbewerb im Interesse der Wettbewerber, der Verbraucher und sonstiger Marktteilnehmer von Verfälschungen freizuhalten. Dazu stellt es Marktverhaltensregelungen auf. Vornehmlich geht es dabei um Fragen der Werbung. Darf b) Sommersemester Kernbereich: Markenrecht, Urheberrecht, Kartellrecht, Europäisches Wirtschaftsrecht 20

21 McDonald s behaupten, seine Hamburger schmeckten besser als die von Burger King? Darf Krombacher damit werben, dass für jeden gekauften Kasten Bier 5 Euro für den Regenwald gespendet werden? Darf ein TV-Gerät vertrieben werden, das die automatische Ausblendung von TV-Werbung aus dem laufenden Programm ermöglicht? In der Vorlesung werden die einzelnen Tatbestände des unlauteren Wettbewerbs behandelt, die im UWG normiert sind. die Schutzvoraussetzungen, der Schutzumfang und die Schutzschranken des Markenrechts dargestellt. Außerdem werden die Ansprüche besprochen, die dem Inhaber einer Marke gegen einen Verletzer zustehen. Literaturempfehlungen: Sosnitza, Deutsches und Europäisches Markenrecht; Skript von Frau Prof. Dr. Steinbeck in der Vorlesung erhältlich. c) Gewerblicher Rechtsschutz Literaturempfehlungen: Peifer, Lauterkeitsrecht Das UWG in Systematik und Fallbearbeitung; Köhler/Alexander, Fälle zum Wettbewerbsrecht Zielgruppe: Kernfach im Schwerpunktbereich Nr. 3; Wahlfach im Schwerpunktbereich Nr. 6; Wahlfach im Schwerpunktbereich Nr. 13 b) Markenrecht Vorkenntnisse: keine Inhalt: Schöpferische Leistungen sind mehr denn je ein wesentlicher Faktor der technischen Leistungsfähigkeit einer Volkswirtschaft. Die Rechtsvorschriften zum geistigen Eigentum räumen den Inhabern von Patenten, Gebrauchsmustern, Geschmacksmustern, Marken, Urheberrechten und anderen gesetzlich geschützten Rechten ausschließliche Rechte (Nutzungs- und Verbietungsrechte) ein. Dargestellt werden die Schutzvoraussetzungen nach dem nationalen Patent- und Gebrauchsmuster-, Marken-, Urheber- sowie Geschmacksmusterrecht einschließlich der entsprechenden europäischen Gemeinschaftsregeln. Behandelt wird ergänzend der wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz. Die rechtliche Zuordnung und die Verwertung dieser schöpferischen Leistungen sind ebenso Gegenstand wie die Zielgruppe: Kernfach im Schwerpunktbereich Nr. 3; Wahlfach im Schwerpunktbereich Nr. 6; Wahlfach im Schwerpunktbereich Nr. 13; Wahlfach Weiterbildungsstudiengang Wirtschaftsjurist Vorkenntnisse: keine Inhalt: Aufgabe des Markenrechts ist es, Bezeichnungen, die Unternehmer zur Kennzeichnung ihres Unternehmens und ihrer Produkte wählen (Marken, geschäftliche Bezeichnungen, geographische Herkunftsangaben), vor der Benutzung durch Dritte zu schützen, insbesondere um Verwechslungen im Geschäftsverkehr zu verhindern. Zu diesem Zweck gewährt es unter bestimmten Voraussetzungen den Inhabern der Kennzeichen eigentumsähnliche Rechte. In der Vorlesung werden 21

22 3 Geistiges Eigentum und Wettbewerb Urheberrecht; Schack, Urheber- und Urhebervertragsrecht. zivilrechtliche Durchsetzung und strafrechtliche Sanktionen von Rechtsverletzungen. Sonstiges: Die Veranstaltung eignet sich auch für Hörer anderer Fakultäten, die an kulturund medienrechtlichen Fragestellungen interessiert sind. Literaturempfehlungen: Hubmann/Götting, Gewerblicher Rechtsschutz; Osterrieth, Patentrecht; Kraßer, Lehrbuch des Patentrechts; Eisenmann/Jautz, Grundriss gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht; Ilzhöfer, Patent-, Markenund Urheberrecht. e) Kartellrecht Zielgruppe: Kernfach im Schwerpunktbereich Nr. 3; Wahlfach im Schwerpunktbereich Nr. 1; Wahlfach im Schwerpunktbereich Nr. 4; Wahlfach im Schwerpunktbereich Nr. 6; Wahlfach im Schwerpunktbereich Nr. 13; Wahlfach im Schwerpunktbereich Nr. 15; Wahlpflichtfach Weiterbildungsstudiengang Wirtschaftsjurist Vorkenntnisse: keine Inhalt: Das Kartellrecht dient dem Schutz des Wettbewerbs auf dem Markt vor einer Beeinträchtigung durch Marktabsprachen, Machtmissbräuche und Machtkonzentration. In der Vorlesung werden die Grundzüge des deutschen und des europäischen Kartellrechts vermittelt. d) Urheberrecht Zielgruppe: Kernfach im Schwerpunktbereich Nr. 3; Kernfach im Schwerpunktbereich Nr. 13; Wahlfach im Schwerpunktbereich Nr. 6; Wahlfach Weiterbildungsstudiengang Wirtschaftsjurist Vorkenntnisse: keine Inhalt: Das Urheberrecht befasst sich mit dem rechtlichen Schutz von persönlichen geistigen Schöpfungen auf dem Gebiet der Kunst, Literatur und Musik. Urheberrechtlichen Schutz können allerdings auch viele gewerbliche Produkte erlangen, wie etwa die Objekte angewandter Kunst, Computer-Software oder multimediale Schöpfungen wie Homepages im Internet. Das moderne Urheberrecht steht im Spannungsfeld zwischen wirtschaftlichen, kulturpolitischen und persönlichkeitsschützenden Interessen. Die Vorlesung wird die zur Harmonisierung der teilweise widerstreitenden Standpunkte erforderlichen Abwägungen erläutern und zur Diskussion stellen. Literaturempfehlungen: Emmerich, Kartellrecht; Lettl, Kartellrecht; Ekey, Grundriss des Wettbewerbs- und Kartellrechts; Rittner, Wettbewerbs- und Kartellrecht. f ) Fusionskontrollrecht Zielgruppe: Kernfach im Schwerpunktbereich Nr. 3; Wahlfach im Schwerpunktbereich Nr. 1; Wahlfach im Literaturempfehlungen: Rehbinder, 22

23 Schwerpunktbereich Nr. 6 g) Europäisches Wirtschaftsrecht Vorkenntnisse: Kartellrechtliche Vorkenntnisse sind von Vorteil, aber nicht erforderlich. Zielgruppe: Kernfach im Schwerpunktbereich Nr. 3; Wahlfach im Schwerpunktbereich Nr. 6; Wahlfach im Schwerpunktbereich Nr. 10 Inhalt: Die Fusionskontrolle ist der in der Praxis wichtigste Teil des Kartellrechts. Es gibt keinen wirtschaftlich bedeutenden Unternehmenserwerb oder Zusammenschluss, der nicht bei der Europäischen Kommission oder beim Bundeskartellamt angemeldet werden müsste. Unternehmensjuristen und wirtschaftsberatend tätige Anwälte sollten zumindest über Grundkenntnisse in diesem Bereich verfügen. In der Vorlesung werden die EU- und die deutsche Fusionskontrolle anhand praktischer Beispiele und aktueller Fälle dargestellt, wobei insbesondere auch auf die unternehmerischen und anwaltlichen Gestaltungsmöglichkeiten eingegangen wird. Vorkenntnisse: keine Inhalt: Dargestellt werden das Beihilfenrecht sowie die allgemeine und die besondere Wettbewerbsaufsicht über Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse. Ferner wird das Vergaberecht unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union behandelt. Literaturempfehlungen: Dauses, Manfred A., Handbuch des EU-Wirtschaftsrechts, Band 2, Abschnitt H, Loseblatt, letzte Lieferung: Oktober 2010 (Lfg. 27). Kilian, Wolfgang, Europäisches Wirtschaftsrecht, 4. Aufl Lübbig, Thomas/Martin-Ehlers, Andre, Das Beihilfenrecht der EU, 2. Aufl Oppermann, Thomas/Classen, ClausDieter/Nettesheim, Martin, Europarecht, 4. Aufl. 2009, insbes Literaturempfehlungen: Einführend die fusionskontrollrechtlichen Abschnitte in Bunte, Kartellrecht, und in Emmerich, Kartellrecht; vertiefend Wiedemann, Handbuch des Kartellrechts; Münchener Kommentar Europäisches und Deutsches Wettbewerbsrecht (Kartellrecht). Besprochene Entscheidungen werden in der Vorlesung verteilt werden. 5. Betreuer Herr Prof. Dr. Ehricke (nur Kartellrecht) Herr Prof. Dr. Peifer Frau Prof. Dr. Steinbeck (Sprecherin) 23

24 4 Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht 1. Beschreibung Drei der vier Kernbereichsveranstaltungen betreffen das Recht der Finanzdienstleistungen (Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht). In der Vorlesung AGB- und Verbraucherschutzrecht steht ein anderer Aspekt im Vordergrund: Diese Vorlesung betrifft die Vertragsgestaltung im Hinblick auf das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und außerdem die vor allem auf europarechtlichen Vorgaben beruhenden Verbraucherschutzvorschriften im BGB. Aspekte des Verbraucherschutzes finden aber auch im Bank- und Kapitalmarktrecht hier als Kunden- und Anlegerschutzrecht Berücksichtigung. Im Wahlbereich haben die Teilnehmer des Schwerpunktbereichs 4 die Möglichkeit, weitere Spezialvorlesungen wie Versicherungsaufsichtsrecht oder Unternehmensfinanzierung zu besuchen. Daneben können sie aber auch einen Blick in angrenzende Rechtsgebiete wie das Steuer-, Bilanz-, Kartell- oder Insolvenzrecht werfen. Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht ist einer der speziellen wirtschaftsrechtlichen Schwerpunkte, die an der Kölner Rechtswissenschaftlichen Fakultät angeboten werden. Das Recht der Finanzdienstleistungen spielt an der Kölner Universität traditionell eine große Rolle. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät verfügt über eigene Institute für Bankrecht und Versicherungsrecht, die mit Schwesterinstituten an der Wirtschaftsund Sozialwissenschaftlichen Fakultät verbunden sind. Bedeutung des Rechtsgebietes für die Praxis Die praktische Relevanz des Rechts der Finanzdienstleistungen ist nicht zu unterschätzen. Wer etwa durch eine Bankoder Versicherungslehre einschlägig vorgebildet ist oder Vorkenntnisse sind natürlich nicht erforderlich sich sonst einen Einblick in dieses Rechtsgebiet verschaffen will, trifft mit Schwerpunkt 4 die richtige Wahl. Da im Bank- und Versicherungsvertragsrecht zivilrechtliche Probleme anhand spezieller Vertragsbeziehungen erörtert werden und insbesondere im AGB- und Verbraucherschutzrecht auch Pflichtfachwissen vermittelt wird, kommt aber auch der nicht zu kurz, der sein allgemeines zivilrechtliches Wissen vertiefen und erweitern will. 2. Veranstaltungsangebot a) Im Wintersemester Kernbereich: Bankrecht, AGB- und Verbraucherschutzrecht Wahlbereich: Einführung in den Anwaltsberuf, Insolvenzrecht, Vertragsgestaltung, Handelsbilanzrecht, Konzern- 24

25 Literaturempfehlungen: Die Hörer erhalten zu Beginn des Semesters eine genaue Vorlesungsgliederung, Literaturhinweise und ausführliche Fallsammlung. Die einschlägigen Gesetzestexte sind in der Reihe Beck-Texte im dtv unter dem Titel Bankrecht abgedruckt und sollten in der aktuellen Auflage mitgebracht werden. steuerrecht, Kartellrecht, Grundkurs Steuerrecht, Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, (mit Bewertungsrecht), Unternehmensteuerrecht, Versicherungsaufsichtsrecht, Unternehmensfinanzierung, Neuere Privatrechtsgeschichte b) Im Sommersemester Kernbereich: Kapitalmarktrecht, Versicherungsvertragsrecht b) Kapitalmarktrecht Angebot: Sommersemester Wahlbereich: vgl. Angebote im Wintersemester Inhalt: Neben einer Darstellung der Grundlagen des Kapitalmarktrechts werden ausgewählte praktische Rechtsprobleme vor dem Hintergrund typischer Transaktionsformen behandelt. Im Mittelpunkt stehen etwa die Fragen der Insider- und Prospekthaftung sowie der privat- und öffentlichrechtlichen Organisation der Börse. Auf diesem Wege vermittelt die Veranstaltung gleichzeitig einen Einblick in die Tätigkeit der Transaktionsbeteiligten (Anwalt, Inhouse-Counsel, Mitarbeiter einer Investmentbank). 3. Die Fächer des Kernbereichs a) Bankrecht Angebot: Wintersemester Inhalt: Neben bankaufsichtsrechtlichen Problemen werden die Kernfragen des Bankvertragsrechts behandelt, welches heute alle Bereiche des Privatrechtsverkehrs berührt. Ziel der Vorlesung ist primär die Vertiefung der Kenntnisse im Vertragsrecht anhand von zahlreichen Fällen aus der Bankpraxis. Das Kreditvertragsrecht (sowohl b2cals auch b2b-geschäft, Vertragsarten, Zinsklauseln, Financial Covenants etc.) wird ebenso behandelt wie die Haftung der Bank für unzutreffende Auskunft, Aufklärung oder Beratung sowie das Recht der Kontoverbindung und des Zahlungsverkehrs und die mit Gebühren und Entgelten der Banken zusammenhängenden Vertrags- und AGBrechtlichen Fragestellungen. Literaturempfehlungen: Grunewald/ Schlitt, Einführung in das Kapitalmarktrecht, 2. Aufl. 2009; Buck-Heeb, Kapitalmarktrecht, 4. Aufl. 2010; Schwintowski, Bank- und Kapitalmarktrecht (Prüfe dein Wissen), 3. Aufl in Vorbereitung c) Versicherungsvertragsrecht Angebot: Sommersemester 25

26 4 Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht Inhalt: Neben einer Einführung in die wirtschaftliche und soziale Bedeutung des Versicherungswesens werden generelle und besondere Probleme des Versicherungsvertragsrechts behandelt. Dabei werden die im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelten Besonderheiten in Bezug auf Abschluss, Inhalt und Abwicklung des Versicherungsvertrages dargestellt. Im Mittelpunkt stehen dabei die branchenüblichen Vertragstypen und die jeweiligen allgemeinen Versicherungsbedingungen. Literaturempfehlungen: Privatversicherungsrecht (VersR), Beck-Texte im dtv, 17. Aufl. 2010; Wandt, Versicherungsvertragsrecht, 5. Aufl. 2010; Schimikowski, Versicherungsvertragsrecht, 4. Aufl auf der Unterscheidung von b2c- und b2b-verträgen. Dies ist etwa für die Frage relevant, wann Vertragsbedingungen als ausgehandelt isv 305 Abs. 1 S. 3 BGB gelten. Daneben spielt die Inhaltskontrolle von AGB eine maßgebliche Rolle. Weiterhin werden neben den Klauselkatalogen der 307 ff. BGB auch die von der Rechtsprechung entwickelten Kontrollmaximen besprochen. Dies gilt etwa für die vom BGH entwickelte Kardinalpflichtenlehre. Auch die internationalen Bezüge des AGB-Rechts, wie etwa die Frage der Einbeziehung von AGB in Verträge die dem CISG unterliegen, werden angesprochen. Literaturempfehlungen: Die Hörer erhalten zu Beginn des Semesters eine genaue Vorlesungsgliederung, Literaturhinweise und ausführliche Fallsammlung. d) AGB und Verbraucherschutz Angebot: Wintersemester Inhalt: Die Vorlesung Allgemeine Geschäftsbedingungen und Verbraucherschutz behandelt zum einen die Frage der Einbeziehung von AGB in den Vertrag. Dabei geht es auch um die Frage, wann Vertragsbedingungen zu AGB werden. Ein Schwerpunkt liegt zudem 4. Betreuer Prof. Dr. Berger (Sprecher) Prof. Dr. Grunewald Prof. Dr. Rolfs 26

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