- EEWärmeG - Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz)

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1 Musterplanung Wärmeversorgungsanlagen der Bundeswehr Herausgeber: Bundesministerium der Verteidigung - Referat WV III 4 - Leit - OFD: Oberfinanzdirektion Münster 0251 / Fax: Andreas-Hofer-Straße Münster Bearbeitet durch: Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Münster 0251 / Fax: Hohenzollernring Münster Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) - EEWärmeG - Umsetzung und Anwendung in der Bundeswehr (Stellungnahme mit Erläuterungen + Beispielen)

2 Vermerk Thema: Musterplanung Wärmeversorgungsanlagen der Bundeswehr Das EEWärmeG Umsetzung und Anwendung in der Bundeswehr aus Sicht der Musterplanung Bezug: 1. EEWärmeG 2. derzeit gültige Energieeinsparverordnung (EnEV) BMVg-Erlass WV II 4 Az /10 vom BMVg-Erlass WV III 4 Az /21 vom BMVg-Erlass WV III 4 Az /21 vom MPL-Abschlußbericht an das BMVg zum Einsatz alternativer Energieträger in Wärmerzeugungsanlagen der BW vom Sachstand: Betrachtung für die Bundeswehr Für die Bundeswehr, deren Liegenschaften überwiegend von einer zentralen Wärmeerzeugungsanlage (WEA) mit Wärme zur Gebäude-(Raum-)Beheizung und zur Erwärmung von Trinkwasser versorgt werden, sollen hier Möglichkeiten aufgezeigt werden wie die gesetzlichen Vorgaben des Wärmegesetzes (WG) umgesetzt werden können aber auch wie die Bundeswehr das hoch gesteckte Ziel der Bundesregierung erreichen kann bis zum Jahr % der verbrauchten Jahresenergiemenge aus erneuerbaren Energien abzudecken. Die Bundeswehr verbrauchte im Jahr 2007 in Liegenschaften ca. 3,4 Mio. MWh/a (oder kwh/a) Wärmeenergie. 14% davon wären demnach fast MWh/a. Tatsache ist aber auch, dass in 10% (= 143) der Liegenschaften bereits 60% dieser Energie verbrauchen werden. Die Bundeswehr ist zwar nicht verpflichtet das Ziel zu erreichen, jedoch sollte sie wegen der großen Energiemenge und ihrer Vorbildfunktion das Ziel unterstützen. Die folgende Empfehlung zur Umsetzung des WG ist also nur unter Berücksichtigung der Bundeswehrbelange, der derzeit gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 und der zentralen Wärmeversorgung für Gebäude, die im räumlichen Zusammenhang zu sehen sind, erarbeitet. Für die dezentralen Einzelfälle oder kleine Liegenschaften gilt weiterhin die Festlegung des Gesetzes. Wichtig und von großer Bedeutung ist, dass das WG im 2 mit der EnEV verknüpft ist und vom Wärmeenergiebedarf spricht, nicht von Wärmebedarf oder Heizlast. Für alle Neubauten, für die das EEWärmeG zutrifft, ist ein EnEV-Nachweis zu erstellen. Dieser vom Gebäudeplaner zu erbringende Nachweis ist die Grundlage der weiteren Planung. Der Wärmeenergiebedarf eines Gebäudes im Sinne des EEWärmeG wird berechnet als die Summe der Erzeugernutzwärmeabgaben für das Heizsystem, für die Trinkwassererwärmung und für die Raumlufttechnik und der Erzeugerkälteabgabe für die Kältebereitstellung. Er beinhaltet auch die Aufwände für Übergabe, Verteilung und Speicherung der jährlich benötigten Wärmeenergie des Gebäudes. - EEWärmeG - Umsetzung und Anwendung in der Bundeswehr Seite 2 / 5

3 Der Wärmeenergiebedarf eines Gebäudes ist der nach den technischen Regeln berechnete, jährlich benötigte Endenergiebedarf. Hinzuzurechnen sind die Wärmeverluste für den Transport von der WEA zum Gebäude. Der danach ermittelte jährliche Wärmeenergiebedarf des Gebäudes Q Geb [kwh/a] muss gemäß EEWärmeG zu einem bestimmten prozentualen Anteil aus Erneuerbaren Energien erzeugt sein, 5 EEWärmeG. Ist in einer BW-Liegenschaft also ein Neubau geplant, auf den das WG anzuwenden ist, ist die Angabe aus dem EnEV-Nachweis - Endenergie [kwh/a] - zu verwenden. Mit den zuvor genannten Wärmeverlusten ergibt sich jährliche Wärmeenergiebedarf für den Neubau Q Geb [kwh/a], der von einer zentralen Wärmeerzeugungsanlage mit Wärme versorgt wird. Hinweis: Alternativ lässt das WG auch bestimmte Ersatzmaßnahmen (z.b. hocheffiziente KWK-Anlage / alternativ Hinweis auf 7) zu, die aber nicht im Sinne der Bundesregierung zielführend sind. Empfehlung/Stellungnahme: In BW-Liegenschaften mit einer zentralen WEA zur Versorgung von Gebäuden, die in einem räumlichen Zusammenhang stehen oder zu sehen sind, kann die Technik zur Erzeugung der Wärmeenergie aus EE dann auch in der WEA untergebracht werden. Durch den größeren Anlagenmaßstab lässt sich dann ein sinnvolles Gesamtkonzept für die Liegenschaft starten, das nicht nur den für den Neubau errechneten Anteil der Wärmeenergie aus EE abdeckt. Es kann sogar soviel Wärmeenergie aus EE produziert werden, das zum einen für künftige Neubauten keine Extramaßnahmen mehr getroffen werden müssen und - das ist viel bedeutender - es wird überdies das langfristige Ziel der Bundesregierung unterstützt. Die zentrale WEA stellt somit Wärme aus Erneuerbaren Energien über das liegenschaftseigene Wärmeversorgungsnetz (WVN) für ein liegenschaftsbezogenes Wärmekonto zur Verfügung. Das Konto ermöglicht das Abbuchen der gesetzlich vorgeschriebenen Wärmemenge für den betreffenden Neubau und die Vorhaltung für künftige Neubauten. Das Konto wird eröffnet entweder durch den ersten Neubau oder durch Erfassen vorhandener Technik, die im Sinne des WG bereits Wärmeenergie produziert. Kontoinhaber ist das BMVg, Kontoverwalter die zuständige WBV. Ziel muss es sein, im wirtschaftlich vertretbaren Maß das liegenschaftsbezogene Wärmekonto maximal so zu füllen, dass in der Gesamtbetrachtung alle geforderten Ziele erreicht werden können. Betriebswirtschaftlich sinnvoll sind technische Lösungen umzusetzen, die Wärmeenergie für die Grundlastversorgung produzieren. Hierzu gehören in erster Linie Grundlastkessel, die mit fester, flüssiger oder gasförmiger Biomasse, entsprechend der derzeit gültigen Biomasseverordnung, befeuert werden und Blockheizkraftwerke (BHKW), die mit Biomasse betrieben werden. Die Grundlastversorgung kann anhand der Jahresganglinie, die sich für die BW-Liegenschaft darstellen lässt, beurteilt werden. Grundlastkessel und vor allem BHKW s erzeugen wegen ihrer hohen Laufzeiten überdurchschnittlich viel Jahreswärmearbeit. Beispiel 1: Ein Klein-BHKW mit 100 kw therm erzeugt bei realistischen Betriebsstunden im Jahr bereits kwh Wärme. Ein neues Standard-U-Gebäude - EEWärmeG - Umsetzung und Anwendung in der Bundeswehr Seite 3 / 5

4 hat zum Beispiel einen Endenergiebedarf nach EnEV von ca kwh/a. Hinzukommen Wärmeverluste von ca kwh/a. Q Geb errechnet sich also zu kwh/a wovon dann gemäß WG 50% durch Wärme aus dem BHKW abgedeckt werden sollen. Werden dann diese kwh/a von der Gesamtmenge abgerufen, verbleiben noch kwh/a für weitere Neubaumaßnahmen. Die vom BHKW erzeugte Wärmeenergie entspricht aber auch bereits mehr als 8 % der gesamt benötigten Wärmeenergie in einer Liegenschaft mit einer 5 MW-WEA bei Volllaststunden im Jahr. Beispiel 2: Das Konzept in diesem Beispiel sieht neben dem Grundlastkessel für die Verbrennung von Holzhackschnitzeln zwei Gaskessel zur Spitzenlastabdeckung und ein erdgasbefeuertes BHKW vor. Wie bedeutend der Einsatz des HHS-Kessels und des BHKW s im Grundlastbereich angesichts der Zielsetzung ist und wie gering der Anteil der Spitzenlastkessel an der Jahreswärmearbeit trotz ihrer hohen Leistung ist, verdeutlichen die folgenden Daten. In dieser Anlagenkonfiguration können ca 57% der Jahreswärmearbeit aus EE erzeugt werden, weitere 24% stammen aus einem erdgasbetriebenen BHKW. Der durch das BHKW produzierte Strom sollte in der Liegenschaft verbraucht werden d. h., dass die Auslegung nach dem Schwachlaststromverbrauch zu erfolgen hat. Entweder ist dieser Schwachlaststromverbrauch beim Stromlieferanten zu erfragen oder - wenn sich die Infrastruktur der Liegenschaft sehr ändert - verlässlich zu prognostizieren. Es wird darauf hingewiesen, dass mit Erdgas oder Heizöl betriebene BHKW im Sinne des WG als Ersatzmaßnahmen einzustufen sind. Die Wärmeenergie wird zwar dem Konto gutgeschrieben und Neubauten nach dem WG buchen entsprechende Werte ab, dem Ziel der Bundesregierung ist dieses aber nicht dienlich. Deswegen sollten derartige BHKW, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, zu einem späteren Zeitpunkt überprüft werden, ob eine wirtschaftlich vertretbare Umstellung auf EE möglich ist. Zu beachten ist, dass derzeit die mit Bioöl betriebenen BHKW weiterentwickelt werden um die nicht optimale Zuverlässigkeit im Bereich der Motorentechnik zu verbessern. Grundsätzlich ist zudem bei sich bietenden Gelegenheiten wie, - anstehenden Sanierungen oder Neubauten im Bereich der WEA, - anstehenden Neuausschreibungen der Energielieferverträge, - einer zwischenzeitlichen Möglichkeit zum Wechsel des Energieträgers, - einer zwischenzeitlichen Möglichkeit zum Wechsel eines Wärmeerzeugers, - EEWärmeG - Umsetzung und Anwendung in der Bundeswehr Seite 4 / 5

5 eine Prüfung auf den wirtschaftlich vertretbaren Einsatz von EE erforderlich. Um im Grundlastbereich EE einsetzen zu können, ist u.a. zu prüfen, ob es möglich und wirtschaftlich vertretbar ist, vorhandene, mit Erdgas oder HEL befeuerte Wärmeerzeuger auf Biogas oder Bioöl umzustellen. Der Markt bietet diese Technik, eine Verfügbarkeit der Brennstoffe ist in jedem Einzelfall zu prüfen. Wie im Abschlußbericht (Bezug 6) zur Untersuchung alternativer Energieträger für den Einsatz in eigenbetriebenen Wärmeversorgungsanlagen der Bundeswehr bereits umfangreich erläutert, weisen wir hier nochmals auf die negativen Begleitumstände hin, die sich im Zusammenhang mit dem Einsatz von Holzhackschnitzeln als Energieträger ergeben. Diese sind u.a. die häufigen Brennstoffanlieferungen, der erhöhte Personaleinsatz und die anfangs sehr hohen Investitionskosten im Vergleich zu den konventionellen Anlagen. Obwohl sich die Investitionskosten in geplanten Anlagen mit dem Faktor 2 2,5 darstellen, sind die Anlagen wegen der geringen Brennstoffkosten größtenteils wirtschaftlich. Den Klimaschutz, die Schonung der Ressourcen, den Einsatz der erneuerbaren Energien, das damit verbundene Reduzieren der CO 2 -Ausstöße etc. gibt es nicht zum Nulltarif. Da wir für den Bund keine Fördergelder in die wirtschaftlichen Betrachtungen einbeziehen können und zudem bisher die eingesparten CO 2 -Mengen nicht monetär bewertet werden, stellen sich häufig Mehrkosten dar, die im Einzelfall zu genehmigen sind. Ob z.b. auch die direkte Nutzung von Tiefen-Geothermie mit eingesetzt werden kann, ist regional sehr unterschiedlich zu beurteilen und kann nur in jedem Einzelfall untersucht werden. Der Einsatz von Wärmepumpen - z.b. mit oberflächennaher Geothermie mittels Erdsonden - kann lediglich für die dezentrale Wärmeversorgung von Einzelobjekten bedeutend sein. Die Nutzung der Erd- und Umweltwärme, aber auch die sinnvolle Nutzung von Abwärme ist unter Umständen wirtschaftlich sowie technisch ausgereift. Der Bezug von Wärmeenergie aus EE von externen Anbietern ist ebenfalls dem Liegenschaftsbezogenem Wärmekonto gutzuschreiben, sofern die Produktion und die dafür eingesetzte Technik der Gesetzgebung entspricht. Aufgestellt, , geändert am Rainer Leiermann Herbert Dertwinkel OFD Münster OFD Münster 0251/ / Rainer.Leiermann@ofd-bau.nrw.de Herbert.Dertwinkel@ofd-bau.nrw.de - EEWärmeG - Umsetzung und Anwendung in der Bundeswehr Seite 5 / 5

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