Wirtschaftsprüfung II

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1 Wirtschaftsprüfung II Studiengang Steuern und Prüfungswesen an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart WP Dr. Dierk Kursatz WP/CIA/CCSA Jan Schmeisky

2 Überblick über das Semester 1. Interessenvertreter / Berufsorganisationen 2. Der Beruf des Wirtschaftsprüfers - Auftragsdurchführung - Haftung - Honorarregelung 3. Berufsstand - Prüfungs- und Rechnungslegungsnormen - GoB (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung) - Normenverstöße 4. Auftragsannahme und Prüfungsplanung - Wahl des Abschlussprüfers - Prüfungsstrategie und Prüfungsprogramm 5. Rahmenbedingungen der Abschlussprüfung - Grundsatz der Wesentlichkeit - Prüfungsrisiko Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 1

3 Gliederung Interessensvertreter / (Berufs-) Organisationen I. Nationale Ebene 1. Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) 2. Wirtschaftsprüferkammer (WPK) 3. Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) 4. Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) 5. Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) 6. Deutsches Rechnungslegung Standards Committee (DRSC) II. Internationale Ebene 1. International Accounting Standards Board (IASB) 2. U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) 3. Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) 4. American Institute of Certified Public Accountants (AICPA) Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 2

4 I. Nationale Ebene 1. Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) 2. Wirtschaftsprüferkammer (WPK) 3. Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) 4. Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) 5. Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) 6. Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 3

5 1. IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.v. freiwilliger Zusammenschluss von Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften aktuell (Stand ) ordentliche Mitglieder, davon: Wirtschaftsprüfer (86,54 % aller WPs) Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Rechtsform: eingetragener Verein Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 4

6 IDW Geschichte der Wirtschaftsprüfung (1/2) Vor 1930: 1884 wird die Gründungsprüfung für Aktiengesellschaften eingeführt. Gerichte bestellen Beeidete Bücherrevisoren als vereidigte Sachverständige in Buchhaltungsfragen entsteht die Deutsche Treuhandgesellschaft. Der Verband Deutscher Bücherrevisoren (VDB) konstituiert sich im Jahr Englische und amerikanische Gesellschaften wie z.b. Price Waterhouse und Whinney s begründen Niederlassungen in Berlin. 1930: Gründung des Instituts für das Revisions- und Treuhandwesen, Berlin 1932: Umbenennung in Institut der Wirtschaftsprüfer, Sitz: Berlin als private Vereinigung ohne öffentlich-rechtlichen Charakter Ziel: Entwicklung einer Berufsvertretung Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für die Berufsangehörigen Klärung wichtiger Fragen zur Pflichtprüfung durch den Hauptfachausschuss 1933: Veröffentlichung des 1. Gutachtens; Thema ist Die Ausführlichkeit des Prüfungsberichts 1934: Einführung der Pflichtmitgliedschaft im IDW für alle Wirtschaftsprüfer und der Prüfungspflicht für alle Aktiengesellschaften 1941: Eine Berufshaftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfer wird eingeführt 1954: Umbenennung in Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.v. 1961: Verabschiedung bundeseinheitlicher WPO, WPK übernimmt die berufsrechtlichen Aufgaben 1986: Das Bilanzrichtliniengesetz (heutige HGB), mit dem die vierte und siebente EU-Richtilinie in deutsches Recht transformiert werden, tritt in Kraft. 1995: IDW und WPK veröffentlichen eine gemeinsame Stellungnahme zur Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (VO 1/1995) 1998: Umbenennung der Fachgutachten und Stellungnahmen in IDW Prüfungsstandards, IDW Stellungnahmen zur Rechnungslegung und IDW Standards Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 5

7 IDW Geschichte der Wirtschaftsprüfung (2/2) 1998: Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) tritt in Kraft, das dem Berufsstand u.a. wesentlich erhöhte Haftungssummen und die Pflicht zur sog. Internen Rotation bei börsennotierten Unternehmen bring. Gleichzeitig wird die Einrichtung eines Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) geregelt. 1998: Das Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz (KapAEG) (lex. Telekom) wird verabschiedet und erlaubt börsennotierten Gesellschaften die Aufstellung von Konzernabschlüssen nach IAS oder US-GAAP, befreiend vom deutschen HGB 2000: Der Gesetzgeber veröffentlicht das Kapitalgesellschaften und Co. Richtliniengesetz (KapCoRiLiG), mit dem haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschahften für die Rechnungslegung und Prüfung denselben Anforderungen unterworfen werden wie Kapitalgesellschaften 2002: Das Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG) wird verabschiedet, insbesondere mit Konsequenzen für den Inhalt des Prüfungsberichts. 2002: Der Deutsche Corporate Governance Kodex wird verabschiedet 2004: Mit dem Bilanzrechtsreformgesetz werden die Regeln zur Unabhängigkeit des Abschlussprüfers weiterentwickelt und das deutsche Blianzrecht für die Anwendung internationaler Normen des IASB geöffnet. Gleichzeitig wird das Bilanzkontrollgesetz verabschiedet, das einen zweistufigen Enforcement-Mechanismus bei der Kontrolle von Unternehmensabschlüssen etabliert 2005: Das Abschlussprüferaufsichtsgesetz (APAG) regelt die Aufsicht über Wirtschaftsprüfer, die gesetzliche Abschlussprüfungen durchführen, durch eine berufsstandunabhängige Kommission 2006: WPK und IDW verabschieden gemeinsam die neue VO 1/2006 zur Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis 2008: Die IDW Arbeitstagung in Baden-Baden findet im November zum 50. Mal statt. Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 6

8 IDW - Organisationsstruktur Ehrenrat Verwaltungsrat 51 ehrenamtliche Mitarbeiter Beirat Hilfskasse Vorstand Mitglieder der Fachausschüsse und Delegierte in internationalen Gremien Wirtschaftsprüfertag Landesgruppen Hauptgeschäftsstelle Landesgeschäftsstellen Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 7

9 IDW Aufgaben (Übersicht) 1. Facharbeit durch Ausschüsse und Arbeitskreise 2. Vertretung der Interessen der Wirtschaftsprüfer (national und international) 3. Ausbildung des beruflichen Nachwuchses und Fortbildung der Wirtschaftsprüfer 4. Unterstützung der Mitglieder bei der Tagesarbeit Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 8

10 IDW Aufgaben (1/4) 1. Facharbeit durch Ausschüsse und Arbeitskreise Erarbeitung einheitlicher Grundsätze der unabhängigen, eigenverantwortlichen und gewissenhaften Berufsausübung Behandlung von Fragen aus allen Tätigkeitsgebieten des Wirtschaftsprüfers Herausgabe fachlicher Verlautbarungen IDW Fachgutachten IDW Stellungnahmen zur Rechnungslegung IDW Prüfungsstandards Sonstige IDW Standards Hinweise und Arbeitshilfen Eingaben zu Entwürfen von Gesetzen, Richtlinien und fachlichen Standards (nationale und internationale Ebene) Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 9

11 IDW Aufgaben (2/4) 2. Interessenvertretung durch das IDW Interessensvertretung der Mitglieder des IDW bei gesetzgebenden Körperschaften Institutionen der EU Verbänden (z.b. der Wirtschaft, der Gewerkschaften etc.) Internationalen Berufsorganisationen Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 10

12 IDW Aufgaben (3/4) Interessensvertretung nationale Ebene internationale Ebene Adressaten Formen der Interessensvertretung Adressaten Formen der Interessensvertretung -nationaler Gesetzgeber -DRSC -Verbände d. Wirtschaft -Bundes- u. Landesministerien -Gewerkschaften -Presse -Teilnahme an Anhörungen -Eingaben zu Gesetzesentwürfen -Gespräche und Kontaktpflege -Konsultationen zu Verlautbarungsentwürfen -internationale Organisationen (IASB, IFAC) -Institutionen der EU Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky Mitarbeit in IFAC Committees, IASB Arbeitsgruppen -Entwicklung von u. Stellungnahme zu Entwürfen dieser Organisationen -Kontaktpflege durch IDW Büro Brüssel

13 IDW Aufgaben (4/4) 3. Aus- und Fortbildung Unterstützung von Examenskandidaten für das Wirtschaftsprüferexamen durch Studienlehrgänge Fortbildung (Durchführung von Arbeitstagungen für Mitglieder des IDW sowie von an die Öffentlichkeit gerichtete Fachtagungen) Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 12

14 WPK Übersicht Wirtschaftsprüferkammer Berufsorganisation aller Wirtschaftsprüfer und vereidigter Buchprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften in Deutschland Aufsicht über die WPK durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie sowie die Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) 1961 Inkrafttreten der Wirtschaftsprüferordnung (WPO): Gründung der WPK als Selbstverwaltung der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 13

15 WPK - Organisationsstruktur Bundesministerium für Wirtschaft und Tecnologie Rechtsaufsicht Rechtsaufsicht Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) Vorstand wählt Öffentliche Fachaufsicht Wirtschaftsprüferkammer Beirat wählt Kommission für Qualitätskontrolle wählt Wirtschaftsprüfer-Versammlung Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 14

16 WPK - Aufgaben Beratung und Belehrung der Mitglieder Berufsaufsicht und Berufsgerichtsbarkeit Abschlussdurchsicht: Stichprobenartige Durchsicht der von ihren Mitgliedern geprüften Jahres- und Konzernabschlüssen Überprüfung der Berufshaftpflichtversicherung der Mitglieder Vertretung des Berufsstandes gegenüber der Öffentlichkeit Überwachung der Ausbildung des Berufsnachwuchses Durchführung des Berufsexamens Berufsständiges Versorgungswerk System der Qualitätskontrolle Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 15

17 APAK Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) : Einrichtung der APAK mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Fortentwicklung der Berufsaufsicht über Abschlussprüfer in der Wirtschaftsprüferordnung (Abschlussprüferaufsichtsgesetz APAG) Ernennung der Mitglieder der APAK durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Damit: Einhaltung künftiger Gesetzesrichtlinien der Europäischen Union (8.EU-Richtlinie) Öffentliche Aufsicht (Fachaufsicht) über den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer ( Stärkung des Vertrauens in die Arbeit des Berufsstandes) Weitreichende Auskunfts- und Weisungsrechte gegenüber der WPK Zusammenarbeit mit entsprechenden Stellen in den EU-Ländern (grenzüberschreitende Kontrolle des Berufsstandes) Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 16

18 DPR - Übersicht Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) Rechtsgrundlage: Bilanzkontrollgesetz ( 342 b bis 342 e HGB) Aufnahme der Tätigkeit ab 1. Juli 2005 Aufgabe: Kontrolle der Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen Ziel: Stärkung des Anlegerschutzes in Deutschland Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 17

19 DPR - Organisation Bundesministerium der Justiz Bundesministerium der Finanzen ermächtigt Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Anerkennung und Übertragung von Aufgaben Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) prüft Finanzierung (durch Umlage) kapitalmarktorientierte Unternehmen* *alle Unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel im amtlichen oder geregelten Markt an einer deutschen Börse zugelassen sind Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 18

20 DPR Tätigwerden der DPR: - konkrete Anhaltspunkte für Fehler der Rechnungslegung (z.b. aus der Wirtschaftspresse und den Anregungen von Anlegern oder Gläubigern) - auf Verlangen der BaFin - ohne konkreten Anlass (stichprobenartige Prüfung) Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 19

21 DCGK Deutscher Corporate Governance Kodex Begriffsbestimmung Corporate Governance Corporate Governance Transparenz und Kontrolle in Unternehmen. (Financial Times Deutschland ) System der Unternehmensführung und -kontrolle. (Marcus Lutter, 2002). optimale Führung, Verwaltung und Kontrolle von Unternehmen (Capital I/2003) Corporate Governance umschreibt die Führung und Überwachung von Unternehmen. (IDW, August 2002) Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 20

22 DCGK Corporate Governance betrifft vor allem die Funktionsweise der Leitungsorgane ihre Zusammenarbeit die Kontrolle ihres Verhaltens Aufsichtsrat Abschlussprüfer Vorstand Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 21

23 DCGK Entwicklung der Corporate Governance Regelungen KonTraG Baums-Kommission Cromme-Kommission OECD-Katalog Frankfurter Initiativkreis Berliner Initiativkreis Schmalenbach- Gesellschaft DVFA Rahmenbedingungen für Kodex TransPuG (2002) Sarbanes Oxley Act (2002) Überarbeitungen des DCGK BilReg (2004) Basel II, IFRS 7 MaRisk (2005) TUG (2007) BilMoG (2009) EU-Grünbuch zur Abschlussprüfung (2010) Bis 1. Mai 1998 Bis 10. Juli 2001 Bis 26. Februar 2002 Aktuelle Entwicklungen Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 22

24 DCGK Regierungskommission für Corporate Governance Einsatz der Regierungskommission durch das Bundesministerium für Justiz 2002: Verabschiedung des Deutschen Corporate Governance Kodex Danach mehrfache Änderungen, aktueller Fassung datiert vom Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 23

25 DCGK Gesetzliche Grundlagen des DCGK 161 AktG (Transparenz- und Publizitätsgesetz) Entsprechenserklärung: jährliche Erklärung des Unternehmens, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 24

26 DCGK Ziele des Deutschen Corporate Governance Kodex Zusammenfassung gesetzlicher Regelungen, Empfehlungen und Anregungen zur Corporate Governance in Deutschland Erhöhung der Transparenz hinsichtlich der deutschen Corporate Governance für nationale und internationale Investoren Stärkung des Vertrauens in die Unternehmensleitung deutscher Gesellschaften Anpassung des Kodex einmal jährlich vor dem Hintergrund nationaler und internationaler Entwicklungen Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 25

27 DCGK Die Abgabe und Offenlegung der Entsprechenserklärung ist im Anhang des Jahresabschlusses anzugeben ( 285 Nr. 16 HGB). Der Abschlussprüfer hat festzustellen, ob die vorgeschriebene Erklärung abgegeben und den Aktionären zugänglich gemacht ist. Entsprechenserklärung weder abgegeben noch zugänglich für die Aktionäre Berichterstattung Prüfungsbericht Auswirkungen auf BsV Entdeckt der Abschlussprüfer bei der Prüfungstätigkeit Unregelmäßigkeiten Berichterstattung im Prüfungsbericht Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 26

28 II. Internationale Ebene Internationale Organisation International Accounting Standards Board (IASB) US-amerikanische Organisationen U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) American Institute of Certified Public Accountants (AICPA) Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 27

29 IASB International Accounting Standards Board Gegründet am 29. Juni 1973 in London (IASC) Privatrechtliche Organisation Zusammensetzung aus Angehörigen von Berufsgruppen aller Länder, die sich mit der Rechnungslegung beschäftigen (nationale Standardsetter, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensvertreter) Zielsetzungen: - Formulierung und Veröffentlichung von Rechnungslegungsgrundsätzen (= IFRS/IAS) - Förderung der weltweiten Akzeptanz und Einhaltung der IFRS/IAS - Verbesserung und Vereinheitlichung der Rechnungslegungsnormen Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 28

30 Organisationsstruktur IASCF Trustees (22) (ernennt Board, IFRIC, SAC, Trustees) Nationale Standard Setter und andere interessierte Parteien Standards Advisory Council Advisory Committees Board (14) (verabschiedet IFRSs, EDs, Interpretationen) Legende ernennt berichtet an mitgliedschaftliche Verbindung berät Director of Operations and non-technical staff (Finanzierung, Veröffentlichungen, Verwaltung) International Financial Reporting Interpretations Committee (12) (veröffentlicht Interpretationsentwürfe und bereitet Entwürfe der endgültigen Interpretationen vor) Director of Technical Activities and Technical Staff Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 29

31 IASB Ziele des IASB sind... die Entwicklung von high-quality accounting standards ; die Förderung ihrer strengen und einheitlichen Anwendung; sowie die Harmonisierung nationaler Rechnungslegungsvorschriften. Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 30

32 IASB Organe des IASB Trustees Board Standards Advisory Council International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 31

33 IASB Trustees Aufgaben und Kompetenzen, u. a.: Ernennung der Mitglieder der drei anderen IASB-Organe (Board, SAC und IFRIC) sowie künftiger Trustees; Finanzmittelplanung und beschaffung; Überwachung der Effektivität des IASB; Organisatorische Veränderungen des IASB kein unmittelbarer Einfluss auf die Facharbeit Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 32

34 IASB Board Aufgaben und Kompetenzen, u.a.: Verabschiedung von Entwürfen und der endgültigen Fassung von IFRIC-Interpretationen International Financial Reporting Standards Unterhaltung von Beziehungen zu nationalen Standard Settern Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 33

35 IASB Board personelle Zusammensetzung: Insgesamt 14 unabhängige Mitglieder, von denen mindestens: 5 Mitglieder Erfahrung als praktizierende Wirtschaftsprüfer besitzen; jeweils 3 Mitglieder dem Kreis der Abschlussersteller bzw. Abschlussadressaten angehören; 1 Mitglied ein Hochschullehrer sein soll. Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 34

36 IASB Standards Advisory Council (SAC) Aufgaben und Kompetenzen: Beratung des Boards in Rechnungslegungsfragen; Informiert den Board über die Ansichten und Positionen der nationalen Standardsetter und anderer interessierter Parteien bzgl. wesentlicher Rechnungslegungsprojekte; Gegebenenfalls Beratung der Trustees. Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 35

37 IASB IFRIC Aufgaben und Kompetenzen: Zeitnahe Lösung von Auslegungsfragen und Schließung von Regelungslücken in einzelnen Standards durch Entwicklung von IFRIC- Interpretationen. Aufnahme und Filterung von Meinungen der Öffentlichkeit zu Rechnungslegungsfragen zur möglichen Bearbeitung durch das IASB. Verabschiedung endgültiger IFRIC-Interpretationen erfolgt durch das Board. Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 36

38 IASB IFRIC Personelle Zusammensetzung: 12 Mitglieder mit: unterschiedlicher geographischer Herkunft, ausgewiesenem Fachwissen in Fragen der Rechnungslegung, der Fähigkeit zur Objektivität und zum Handeln im öffentlichen Interesse, unterschiedlicher beruflicher Herkunft (Abschlussersteller, Wirtschaftsprüfer, etc.) Teilnahme an den Sitzungen des IFRIC von 1 bis 2 Board-Mitgliedern als Beobachter Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 37

39 SEC Securities and Exchange Commission Rechtsgrundlage: Securities Exchange Act (1934 in den USA verabschiedet) US-Wertpapieraufsichtsbehörde: Aufsicht von Börsen, Emissionen und Wertpapierhandel dem US-amerikanischen Kongress unterstellt Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 38

40 PCAOB Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) Rechtsgrundlage: Sarbanes Oxley Act (2002 in den USA verabschiedet) Einrichtung des PCAOB als Abschlussprüfungsaufsichtsrat für US-amerikanische und ausländische Prüfungsgesellschaften Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 39

41 PCAOB - Organisationsstruktur SEC (Securities and Exchange Commission) berät Federal Reserve Board Rechtsaufsicht ernennt Public Company Accounting Oversight Board Board (davon 3 nicht-cpas / 2 CPAs) Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 40

42 PCAOB Aufgaben Überwachung von US-amerikanischen und ausländischen Prüfungsfirmen Weitreichende Befugnisse gegenüber den Prüfungsgesellschaften (z.b. Offenlegung sämtlicher vom PCAOB angeforderten Informationen über die geprüften Unternehmen) Herausgabe von Prüfungsstandards Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 41

43 AICPA American Institute of Certified Public Accountants Dachorganisation der US-amerikanischen Wirtschaftsprüfer private Institution Zusammenarbeit mit dem Financial Accounting Standards Board (FASB) bzgl. der Herausgabe der US-GAAP Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 42

44 Zusammenfassung und Übersicht nationale Ebene internationale Ebene Berufsständische Organisationen IDW WPK AICPA Standardsetter (DRSC) IASB Ebene des Gesetzgebers Aufsicht über den Berufsstand DCGK (Bundesministerium für Justiz) APAK (Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit) DPR SEC (US-Kongress) PCAOB (SEC) Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 43

45 Vorlesung 2. Semester WP Dr. Dierk Kursatz WP/CIA/CCSA Jan Schmeisky

46 Gliederung Der Beruf des Wirtschaftsprüfers 1. Zugang zum Beruf 2. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften 3. Berufsausübung 4. Berufspflichten 5. Berufsaufsicht 6. Berufsgerichtsbarkeit Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 45

47 1. Zugang zum Beruf Rechtsgrundlage: - Regelung des Berufszugangs in der WPO ( 5-42 WPO) und der Prüfungsordnung für Wirtschaftsprüfer - Bestellung zum Wirtschaftsprüfer nur nach bestandener Examensprüfung ( 15 WPO) Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 46

48 1. Zugang zum Beruf Der Ausbildungsweg Berufsausübung Bestellung als WP WP-Examen Examensvorbereitung Berufspraxis ggf. Qualifikation als Steuerberater Hochschulstudium Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 47

49 1. Zugang zum Beruf - Typischer Zugangsweg Hochschulstudium Mind. 8 Semester Regelstudienzeit Weniger als 8 Semester Regelstudienzeit Praktische Ausbildung (Tätigkeit) Mind. dreijährige Tätigkeit bei WP, WPG, vbp, BPG od. sonstiger Prüfungseinrichtung Mind. vierjährige Tätigkeit bei WP, WPG, vbp, BPG od. sonstiger Prüfungseinrichtung Prüfungstätigkeit Wenigstens während der Dauer zweier Jahre überwiegend Teilnahme an Abschlussprüfungen und Mitwirkung bei der Abfassung der Prüfungsberichte (Nachweis) Zulassung zum Wirtschaftsprüferexamen Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 48

50 1. Zugang zum Beruf - Weitere Zugangswege 10 Jahre Mitarbeit bei WP, WPG, vbp oder sonstiger Prüfungseinrichtung Qualifikation als Steuerberater oder vereidigter Buchprüfer 5 Jahre Berufsausübung als Steuerberater oder vereidigter Buchprüfer Qualifikation als Steuerberater oder vereidigter Buchprüfer 15 Jahre Ausübung des Berufs als Steuerberater oder vereidigter Buchprüfer Zulassung zum Wirtschaftsprüferexamen Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 49

51 1. Zugang zum Beruf Weitere Zugangswege -Masterstudium ( 8a WPO) - Akkreditierung des Studiengangs - Voraussetzung: - Bachelorabschluss - Einjährige vorgelagerte Berufspraxis - Ablegen des WP-Examens direkt nach Masterstudiengang möglich (keine Wartezeit) - Klausuren aus BWL / VWL und Wirtschaftsrecht werden aus dem Masterstudiengang anerkannt - Zur Bestellung: dreijährige Berufspraxis notwendig Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 50

52 1. Zugang zum Beruf Weitere Zugangswege -Masterstudium ( 13b WPO) - Akkreditierung des Studiengangs - Voraussetzung: - Bachelorabschluss - Vor oder nachgelagerte Berufspraxis - Ablegen des WP-Examens nicht direkt nach Masterstudiengang möglich (Wartezeit) - Klausuren aus BWL / VWL und Wirtschaftsrecht werden aus dem (Master-)Studiengang anerkannt - Zur Bestellung: dreijährige Berufspraxis notwendig Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 51

53 1. Zugang zum Beruf Das WP-Examen - Regelung in der Prüfungsverordnung für Wirtschaftsprüfer und in der Wirtschaftsprüferexamens-Anrechnungsverordnung - schriftliche und mündliche Prüfung: Schriftlicher Teil der Prüfung Themengebiete - Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht (2 Klausuren) - Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre (2 Klausuren) - Wirtschaftsrecht (1 Klausur) - Steuerrecht (2 Klausuren) Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 52

54 2. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Rechtsgrundlage: WPO -Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (WPG) als Zusammenschluss mehrerer WP zur Berufsausübung -Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind selbst Träger von in der WPO festgelegten Rechten und Pflichten -Grundvoraussetzung für die Anerkennung als WPG: Führung durch einen oder mehrere Wirtschaftsprüfer Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 53

55 3. Berufsausübung -Ausübung eines freien Berufs (d.h. kein Gewerbe), 1 WPO -Art der Tätigkeiten, 2 WPO Ein WP kann seinen Beruf -selbständig (in eigener Praxis) oder -im Anstellungsverhältnis ausüben ( 43a Abs. 1 WPO). Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 54

56 3. Berufsausübung - Berufshaftpflichtversicherung -Verpflichtung zur Unterhaltung einer Berufshaftpflichtversicherung für die sich aus den beruflichen Tätigkeiten ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden -Mindestversicherungssumme ( 323 Abs. 2 HGB) - 1 Mio für eine Prüfung - 4 Mio für die Prüfung börsennotierter AGs Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 55

57 3. Berufsausübung - Handakten - Pflicht zur Anlegung von Handakten durch den WP mit dem Zweck, seine Tätigkeit zu dokumentieren ( 51b Abs. 1 WPO) Handakte - Schriftwechsel mit dem Auftraggeber - die zu internen Zwecken gefertigten Arbeitspapiere Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 56

58 4. Berufspflichten - Übersicht Regelung der Berufspflichten in 43, 49, 52 WPO und Berufssatzung: 43 WPO a. Unabhängigkeit b. Unparteilichkeit c. Verschwiegenheit d. Gewissenhaftigkeit e. Eigenverantwortlichkeit f. Berufswürdiges Verhalten g. Keine unvereinbaren Tätigkeiten h. Fortbildung 49 WPO - Unbefangenheit 52 WPO - Verzicht auf berufswidrige Werbung Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 57

59 4. Berufspflichten (a. Unabhängigkeit) Unabhängigkeit = - WP dürfen keine Bindungen eingehen, die ihre berufliche Entscheidungsfreiheit beeinträchtigen -der WP kann seine Feststellungen unbeeinflusst von Belangen oder Interessen Dritter treffen Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 58

60 4. Berufspflichten (a. Unabhängigkeit) Beispiele -der WP darf keine Vereinbarungen schließen, durch welche die Höhe der Vergütung vom Ergebnis der Tätigkeit als WP/vBP abhängig gemacht wird ( 55a Abs. 1 WPO) Ausschlussgründe der 319, 319a HGB: - z.b. darf der WP nicht mehr als 30% der Gesamteinnahmen seiner beruflichen Tätigkeit aus der Prüfung und Beratung des zu prüfenden Unternehmen beziehen, 319 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 HGB Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 59

61 4. Berufspflichten (b. Unparteilichkeit) Unparteilichkeit = -unparteiisches Verhalten des WP bei der Prüfungstätigkeit und der Erstattung von Gutachten ( 43 Abs. 1 S. 2 WPO) -Neutralität Beispiel: - Im Prüfungsbericht und in Gutachten muss die Neutralität des WP zum Ausdruck kommen, d.h. wesentliche Sachverhalte dürfen nicht verschwiegen werden Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 60

62 4. Berufspflichten (c. Verschwiegenheit) Verschwiegenheit = - Fundament des Vertrauens, das dem WP entgegengebracht wird - Regelung im Berufsrecht ( 43 Abs. 1 S. 1 WPO), im Zivilrecht ( 323 Abs. 1 HGB) und im Strafrecht ( 203 StGB) - auch Gehilfen und Mitarbeiter des WP müssen von diesem zur Verschwiegenheit verpflichtet werden Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 61

63 4. Berufspflichten (c. Verschwiegenheit) Beispiele Die Verschwiegenheitspflicht des WP ist zeitlich unbegrenzt und gilt z.b. gegenüber -der Öffentlichkeit -der Finanzverwaltung -der Wertpapieraufsicht -Zudem: Verbot der Verwertung sog. Insiderkenntnisse -Gesetzliche Durchbrechung der Verschwiegenheitsverpflichtung des WP nach 320 Abs. 3 S. 2 HGB (Konzernabschlussprüfung) Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 62

64 4. Berufspflichten (d. Gewissenhaftigkeit) Gewissenhaftigkeit = - Beachtung der gesetzlichen Grundlagen und fachlichen Regeln (z.b. GoB, IDW- Prüfungsstandards) durch den WP - Übernahme von Prüfungsaufträgen nur, sofern der WP über die dafür erforderliche Sachkunde und die zur Bearbeitung erforderliche Zeit verfügt - gesetzliche Grundlage: 43 Abs. 1 S. 1 WPO Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 63

65 4. Berufspflichten (d. Gewissenhaftigkeit) Beispiele - Sicherung der Qualität der Berufsarbeit (z.b. sachgerechte Prüfungsplanung zur Sicherstellung eines ordnungsmäßigen Prüfungsablaufs) - Prüfung der fachlichen und persönlichen Eignung von Mitarbeitern Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 64

66 4. Berufspflichten (e. Eigenverantwortlichkeit) Eigenverantwortlichkeit = - eigenverantwortliche Ausübung des Berufs ( 43 Abs. 1 S. 1 WPO) - eigenständige Urteilsbildung und Entscheidungsfindung durch den WP -der WP darf keinen fachlichen Weisungen unterliegen (die ihn z.b. verpflichten, Prüfungsberichte und Gutachten zu unterzeichnen, wenn er ihrem Inhalt nicht zustimmt) - Die Arbeit des WP kann z.t. durch fachliche Mitarbeiter erledigt werden, jedoch muss der WP einen ausreichenden Umfang seiner Tätigkeit selbst ausüben Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 65

67 4. Berufspflichten (f. Berufswürdiges Verhalten) Berufswürdiges Verhalten = - sowohl innerhalb als auch außerhalb der Berufstätigkeit - Bewusstsein über die besonderen Berufspflichten ( 43 Abs. 2 S. 2 u. 3 WPO) - korrektes Verhalten gegenüber Mandanten, Kollegen, Mitarbeitern und Dritten Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 66

68 4. Berufspflichten (f. Berufswürdiges Verhalten) Bsp. -der WP darf nicht bewusst die Unwahrheit verbreiten (Sachlichkeitsgebot) -Unterrichtung des Auftraggebers über Gesetzesverstöße -Verbot der Annahme von Vereinbarungen, durch welche die Höhe der Vergütung vom Ergebnis der Tätigkeit des WP abhängig gemacht wird (sog. Erfolgshonorar), 55 a Abs. 1 WPO Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 67

69 4. Berufspflichten (g. Keine unvereinbaren Tätigkeiten) Unvereinbare Tätigkeiten 43 Abs. 2 WPO - z.b. gewerbliche Tätigkeit Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 68

70 4. Berufspflichten (h. Fortbildung) - Verpflichtung des WP, sich fortzubilden - Aus- u. Weiterbildung von Mitarbeitern Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 69

71 4. Berufspflichten (Unbefangenheit) Unbefangenheit ( 49 WPO) = - Unabhängigkeit des WP von Einflüssen und Bindungen bei seinen Feststellungen und Beurteilungen - Unabhängige und neutrale Stellung des WP, d.h. keinerlei Beziehungen zu einem Beteiligten oder zum Gegenstand der Beurteilung Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 70

72 4. Berufspflichten (Unbefangenheit) Beispiele - der WP darf nicht gesetzlicher Vertreter oder Mitglied des Aufsichtsrats der zu prüfenden Kapitalgesellschaft sein ( 319 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 HGB) - der WP darf nicht bei der Führung der Bücher oder der Aufstellung des zu prüfenden Jahresabschlusses mitgewirkt haben ( 319 Abs. 3 S. 1 Nr. 3a HGB) Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 71

73 5. Berufsaufsicht - Zuständigkeiten Berufsaufsicht Disziplinarverfahren Widerrufsverfahren bei nicht geringer Schuld: -Generalstaatsanwaltschaft Berlin (Ermittlung) -Berufsgerichte (Sanktion) bei geringer Schuld: - WPK (Ermittlung und Sanktion) bei geringer Schuld: - WPK (Ermittlung und Sanktion) Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 72

74 5. Berufsaufsicht Verfahren im Rahmen der Berufsaufsicht Disziplinarverfahren Widerrufsverfahren Frage, ob ein WP/vBP seine beruflichen Pflichten verletzt hat Sanktionen: -Warnung -Verweis -Geldbuße (bis ) -Tätigkeitsverbot bestimmte Gebiete (1-5 Jahre) -Befristetes Berufsverbot (1-5 Jahre) -Ausschluss aus dem Beruf Vorbeugender Schutz der Öffentlichkeit für den Fall der Missachtung gesetzlicher Rahmenbedingungen zur Berufsausübung Sanktionen: -Widerruf der Bestellung -Widerruf der Anerkennung des Mitglieds als WP/vBP Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 73

75 6. Berufsgerichtsbarkeit - Zuständigkeit 1. Instanz: Kammer für WP-Sachen beim Landgericht Berlin 2. Instanz: Senat für WP-Sachen beim Kammergericht Berlin 3. Instanz: Senat für WP-Sachen beim Bundesgerichtshof (BGH) Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 74

76 6. Berufsgerichtsbarkeit - Maßnahmen Berufsgerichtliche Maßnahmen nach 68 Abs. 1 WPO: 1. Warnung 2. Verweis 3. Geldbuße bis Verbot, auf bestimmten Tätigkeitsgebieten bis zu 5 Jahren tätig zu werden 5. Berufsverbot bis zu 5 Jahren 6. Ausschließung aus dem Beruf Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 75

77 Vorlesung 2. Semester WP Dr. Dierk Kursatz WP/CIA/CCSA Jan Schmeisky

78 Gliederung Der Beruf des Wirtschaftsprüfers (Teil 2) 1. Auftragsdurchführung 2. Haftung 3. Honorarregelungen 4. Hilfsberufe Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 77

79 1. Auftragsdurchführung - Allgemeines Gesetzliche Grundlage: - Bestimmungen des BGB zur Abwicklung beruflicher Aufträge - bei gesetzlich vorgeschriebenen JAP zusätzlich 323 HGB Zulässigkeit, der Auftragsdurchführung Allgemeine Auftrags- / Geschäftsbedingungen zugrundezulegen (üblicherweise die Allgemeinen Auftragsbedingungen für WP und WPG ), 54 a WPO Bei Auftragsannahme: schriftliche Bestätigung durch den Mandanten üblich ( Haftung / Honorar) Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 78

80 1. Auftragsdurchführung Bestellung des AP Besonderheiten bei gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfungen: Bestellung des AP: zweistufiger Prozess Wahl des Abschlussprüfers durch die Gesellschafter ( 318 Abs. 1 S. 1 u. 2 HGB) Erteilung des Prüfungsauftrags durch die gesetzlichen Vertreter bzw. den Aufsichtsrat ( 318 Abs. 1 S. 4 HGB; geändert durch KonTraG) Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 79

81 1. Auftragsdurchführung durch WP und Sozietäten Persönliche Erledigung des Auftrags durch den WP bei gesetzlich vorgeschriebener Abschlussprüfung: höchstpersönliche Verpflichtung, d.h. keine Stellvertretung durch einen anderen WP Einsatz von Hilfspersonen durch den WP möglich Beauftragung von Sozietäten Zusammenschluss von WP zur gemeinsamen Berufsausübung möglich ( Sozietät ) Innerhalb der Sozietät: gemeinsame Auftragsannahme und -durchführung Ausnahme: gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfung (hier stets höchstpersönliche Verpflichtung) Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 80

82 1. Auftragsdurchführung durch WPG Beauftragung von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (WPG) gleiche Regelungen wie für WP und Sozietäten bei gesetzlich vorgeschriebener Abschlussprüfung: Bestätigungsvermerk und Prüfungsbericht dürfen nur von WP unterzeichnet werden ( 32 WPO) Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 81

83 1. Auftragsdurchführung Herausgabepflicht etc. Herausgabepflicht Verpflichtung des WP, sämtliche Unterlagen die er zur Ausführung des Auftrags erhält an den Auftraggeber herauszugeben (z.b. Handakten), 667, 675 BGB Anspruch wird mit Ausführung des Auftrags bzw. mit Beendigung des Auftragsverhältnisses fällig Zurückbehaltungsrecht Sofern dem WP noch Vergütungsansprüche oder Auslagenersatz zustehen: Zurückbehaltungsrecht der Unterlagen ( 51 b Abs. 3 WPO) bzw. Zug-um-Zug- Herausgabe von Arbeitsergebnissen gegen das vereinbarte Honorar Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 82

84 1. Auftragsdurchführung - Auftragsbeendigung Ende des Auftragsverhältnisses durch Erbringung der geschuldeten Leistung oder durch Kündigung Besonderheiten bei der gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfung: Kündigungsrecht seitens des zu prüfenden Unternehmen nur in Ausnahmefällen ( 318 Abs. 3 HGB), insb. bei Besorgnis der Befangenheit ( 319 Abs. 2 bis 5 HGB, 319 a HGB) Kündigungsrecht seitens des AP nur aus wichtigem Grund ( 318 Abs. 6 S. 1 HGB), z.b. wegen massiver Behinderung bei der Durchführung des Prüfungsauftrages Kein wichtiger Grund zur Kündigung sind Meinungsverschiedenheiten zwischen WP und der zu prüfenden Gesellschaft ( 318 Abs. 6 S. 2 HGB) Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 83

85 2. Haftung - Allgemeines Risiko für den WP, die bei der Erbringung seiner Dienstleistung zu beachtenden Pflichten zu verletzen Absicherung des WP gegen die Folgen der Haftungsrisiken durch die zwingend vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 84

86 2. Haftung Haftung gegenüber dem Auftraggeber (1) Bei schuldhafter Pflichtverletzung: Haftung des WP gegenüber dem Auftraggeber Haftung des AP nach 323 HGB (gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen): Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung der Pflichten durch den WP: Verpflichtung zum Ersatz des Schadens ( 323 Abs. 1 S. 3 HGB) Pflichtverletzung = Verstoß gegen die Gewissenhaftigkeit, Verschwiegenheit, Neutralitätspflicht oder gegen das Verbot der Verwertung von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen Beispiel: genereller Verzicht des WP auf die Einholung von Saldenbestätigungen Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 85

87 2. Haftung Haftung gegenüber dem Auftraggeber (2) Schadensersatzpflicht des WP Voraussetzungen: Der entstandene Schaden muss durch die Verletzung der Pflichten des WP verursacht sein (Kausalzusammenhang); er muss zu einer Vermögensminderung führen Beispiel: Aufgrund eines uneingeschränkt testierten JA, der einen Gewinn statt richtigerweise einen Verlust ausweist, beschließt die HV eine Gewinnausschüttung Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 86

88 2. Haftung Haftung gegenüber dem Auftraggeber (3) Verschulden Voraussetzung für die Ersatzpflicht durch den WP: die Pflichtverletzung muss schuldhaft, d.h. vorsätzlich oder fahrlässig begangen worden sein ( 323 Abs. 1 S. 3 HGB) Vorsatz = - wissen und wollen eines rechtswidrigen Erfolges - bedingter Vorsatz: billigendes in Kauf nehmen Fahrlässigkeit = - Fehlen der erforderlichen Sorgfalt ( 276 Abs. 1 S. 2 BGB) Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 87

89 2. Haftung Haftung gegenüber dem Auftraggeber (4) Haftungsbegrenzung Gesetzliche Haftungsbeschränkung nach 323 Abs. 2 HGB: Begrenzung der Ersatzpflicht des WP und seiner Gehilfen auf 1 Mio., bzw. 4 Mio. bei Prüfung von AGs, die Aktien mit amtlicher Notierung ausgegeben haben Haftungsbegrenzung nur bei Fahrlässigkeit; nicht jedoch bei Vorsatz Die Haftung nach 323 HGB darf durch Vertrag weder ausgeschlossen, beschränkt noch erweitert werden ( 323 Abs. 4 HGB) Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 88

90 2. Haftung Haftung gegenüber Dritten Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten: Haftung i.d.r. nur gegenüber dem Klienten Ausnahmen u.a.: - Insolvenzverwaltung - Verträge (gilt auch für Pflichtprüfungen) - z.b.: Auskunftsvertrag, Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte Dritthaftung aus unerlaubter Handlung Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 89

91 2. Haftung Mitverschulden / Verjährung Mitverschulden Bei vorsätzlicher Täuschung des WP durch den Auftraggeber muss der Mandant den Schaden selbst tragen Beispiel: der WP verlässt sich auf die Richtigkeit der Angaben aus der (fehlerhaften) Vollständigkeitserklärung Verjährung Bei Ersatzansprüchen gegen den WP gelten die allgemeinen Regeln des BGB. Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 90

92 3. Honorarregelungen Keine gesetzlichen Vorgaben für die Höhe der Vergütung des WP jedoch: Verbot von Erfolgshonoraren ( 55 a WPO) Prüfung des JA privatwirtschaftlicher Unternehmen: Anwendung der GebO für Pflichtprüfungen: Berechnung des Honorars nach Maßgabe des zeitlichen Einsatzes der Fachkräfte und einer Wertgebühr, die sich an der Bilanzsumme des zu prüfenden Unternehmens misst Auch andere Honorarberechnung möglich, z.b. Pauschalhonorare auf Grundlage einer Eigenkalkulation des WP Pflichtprüfung des JA gemeindlicher Betriebe Herausgabe von Gebührensätzen durch die Gemeinden Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 91

93 4. Hilfsberufe Erfüllung der beruflichen Aufgaben des WP nur mit Hilfe fachlich ausgebildeter Mitarbeiter möglich Keine gesetzlichen Regelungen zur Ausbildung und Qualifikation der Fachmitarbeiter (lediglich 5 Abs. 1 Berufssatzung WPK: Verpflichtung zur Prüfung der fachlichen und persönlichen Eignung der Mitarbeiter) Üblicherweise: Einstellung von Absolventen eines Hochschul- bzw. Fachhochschulstudiums Rechtsprechung: Einsatz nur so vieler Mitarbeiter durch den WP, wie er im Rahmen seiner täglichen Arbeit anleiten und beaufsichtigen kann Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 92

94 Vorlesung 2. Semester WP Dr. Dierk Kursatz WP/CIA/CCSA Jan Schmeisky

95 Gliederung Der Berufsstand des Wirtschaftsprüfers 1. Prüfungs- und Rechnungslegungsnormen 2. Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) 3. Normenverstöße Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 94

96 1. Prüfungs- und Rechnungslegungsnormen (Übersicht) Gesetz und internationale Standardsetter Rechtsprechung (z.b. BFH, BGH, EuGH) Satzung bzw. Gesellschaftsvertrag Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) Verlautbarungen des Berufsstandes Wissenschaftliche Erkenntnisse Kommentierungen zur Rechnungslegung und Prüfung Wirtschaftsprüfer-Handbuch Wissenschaftliche Literatur Unternehmensintern entwickelte Prüfungsrichtlinien, -checklisten, -handbücher und sonstige Anweisungen Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 95

97 1. Prüfungs- und Rechnungslegungsnormen Verfahrensregeln für die Prüfungsdurchführung im HGB: 320: Vorlagepflicht / Auskunftsrecht 321: Erstellung eines Prüfungsberichts 322: Bestätigungsvermerk 323: Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers 324: Gerichtliche Regelung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Mandanten und Abschlussprüfer Gesetzliche Verfahrensregeln abgesehen vom Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk wenig konkret! Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 96

98 1. Prüfungs- und Rechnungslegungsnormen Fachliche Verlautbarungen des IDW: - seit 1933: Herausgabe von fachlichen Verlautbarungen durch das IDW - Hauptfachausschuss und Unterausschüsse des IDW - Stellungnahmen zu wichtigen fachlichen Fragen - Erarbeitung von Stellungnahmen - Verabschiedung von IDW Prüfungsstandards (IDW PS) IDW Stellungnahmen zur Rechnungslegung (IDW RS) IDW Standards (IDW S) - Bedeutung: nach IDW PS 201 hat der Abschlussprüfer sorgfältig zu prüfen, ob die IDW RS in der von ihm durchzuführenden Prüfung zu beachten sind. Eine Abweichung von den IDW RS ist zu begründen. Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 97

99 1. Prüfungs- und Rechnungslegungsnormen IDW Prüfungsstandards Systematik PS 100: Zusammenfassender Standard PS : Qualitätssicherung PS : Prüfungsgegenstand und Prüfungsauftrag PS : Prüfungsansatz PS : Prüfungsdurchführung PS : Bestätigungsvermerk, Prüfungsbericht und Bescheinigungen PS : Abschlussprüfung von Unternehmen bestimmter Branchen PS : Andere Reportingaufträge Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 98

100 1. Prüfungs- und Rechnungslegungsnormen Beispiele für IDW Prüfungsstandards: PS 200: PS 201: PS 230: PS 340: PS 400: PS 450: Ziele und allgemeine Grundsätze der Durchführung von Abschlussprüfungen Rechnungslegungs- und Prüfungsgrundsätze für die Abschlussprüfung Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit sowie das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des zu prüfenden Unternehmens im Rahmen der Abschlussprüfung Die Prüfung des Risikofrüherkennungssystems nach 317 Abs. 4 HGB Grundsätze für die ordnungsmäßige Erteilung von Bestätigungsvermerken bei Abschlussprüfungen Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen PS 460 n.f.: Arbeitspapiere des Abschlussprüfers Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 99

101 1. Prüfungs- und Rechnungslegungsnormen Rechnungslegungsvorschriften (Übersicht) HGB: Vorschriften für alle Kaufleute HGB: Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften im Sinne des 264a HGB 41, 42 GmbHG: Ergänzende Vorschriften für GmbH 150, 152, 158, 160, 161 AktG: Ergänzende Vorschriften für AG 5, 13 PublG: Ergänzende Vorschriften für Unternehmen, die unter das Publizitätsgesetz fallen Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 100

102 1. Prüfungs- und Rechnungslegungsnormen Rechnungslegungsvorschriften des HGB (1) : Buchführung, Inventur : Eröffnungsbilanz, Jahresabschluss : Allgemeine Vorschriften : Bilanzansatz : Bewertung Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 101

103 1. Prüfungs- und Rechnungslegungsnormen Rechnungslegungsvorschriften des HGB (2) : Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften im Sinne des 264 a HGB 264 und 265: Allgemeine Vorschriften 264 Abs. 1, S. 1: Erweiterung des Jahresabschlusses um einen Anhang und Aufstellung eines Lageberichts 264 Abs. 2: true-and-fair-view 264 Abs. 3: Befreiung von Tochterunternehmen hinsichtlich Inhalt, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses unter bestimmten Voraussetzungen 265: Allgemeine Grundsätze für die Gliederung Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 102

104 1. Prüfungs- und Rechnungslegungsnormen Rechnungslegungsvorschriften des HGB (3) 264 a 264 c:ergänzende Vorschriften für Personenhandelsgesellschaften im Sinne des 264 a 264a: Anwendung auf bestimmte Kapitalgesellschaften & Co. 264b: Befreiung von Tochterunternehmen hinsichtlich Inhalt, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses unter bestimmten Voraussetzungen 264c: Besondere Bestimmungen hinsichtlich Ausweis von Ansprüchen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (Abs. 1) Eigenkapitalgliederung (Abs. 2) Ausschluss des Privatvermögens der Gesellschafter (Abs. 3) Ausweis von Anteilen an der Komplementärgesellschaft und die Behandlung von aktivierten Bilanzierungshilfen (Abs. 4) Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 103

105 1. Prüfungs- und Rechnungslegungsnormen Rechnungslegungsvorschriften des HGB (4) a: Gliederung und Ansatz in der Bilanz : Vorschriften zur Gewinn- und Verlustrechnung : Vorschriften zur Bewertung : Vorschriften zum Anhang 289: Vorschrift zum Lagebericht Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 104

106 2. Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) allgemein anerkannte Regeln, nach den Bücher zu führen bzw. Jahresabschlüsse aufzustellen sind. ergänzen die Rechtsnormen Richterrecht Kodifizierung im HGB (3. Buch; 1. Abschnitt) Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 105

107 2. Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) Grobgliederung (nach Leffson): I. Rahmengrundsätze II. III. Abgrenzungsgrundsätze Ergänzende Grundsätze Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 106

108 2. Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) I. Rahmengrundsätze Grundsatz der Wahrheit - Grundsatz der Richtigkeit - Grundsatz der Willkürfreiheit Grundsatz der Klarheit - Prinzip der Einzelbewertung - Saldierungsverbot Grundsatz der Vollständigkeit Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 107

109 2. Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) Going Concern-Prämisse bzw. Grundsatz der Unternehmesfortführung Wertaufhellung Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 108

110 2. Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) II. Abgrenzungsgrundsätze Grundsatz der sachlichen und zeitlichen Abgrenzung Realisationsprinzip - Anschaffungswertprinzip - Nominalwertprinzip Imparitätsprinzip Vorsichtsprinzip - Niederstwertprinzip - Höchstwertprinzip Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 109

111 2. Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) Periodisierungsprinzip Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 110

112 2. Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) III. Ergänzende Grundsätze Grundsatz der Stetigkeit - Formelle Bilanzkontinuität - Materielle Bilanzkontinuität Vorsichtsprinzip i.e.s. Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 111

113 2. Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) Glauben Sie es gibt Ausnahmen von den GoB? Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 112

114 3. Normenverstöße Grundlagen Verantwortung von Vorstand/Geschäftsführung: Vermeidung oder Aufdeckung von Unrichtigkeiten und Verstößen. Verantwortung des Abschlussprüfers nach 317 Abs. 1 S. 3 HGB: Prüfung ist so anzulegen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und sie ergänzende Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung, die sich auf die Darstellung des sich nach 264 Abs. 2 HGB ergebenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung erkannt werden Beurteilung mit hinreichender Sicherheit, ob Abschluss keine wesentlichen falschen Angaben enthält Vorlesung DHBW Stuttgart Semester WP/CIA/CCSA Schmeisky - 113

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