DAS PHÄNOMEN DES MENSCHENHANDELS IM ASYLBEREICH AUS SICHT DES BUNDESAMTES FÜR MIGRATION UND FLÜCHTLINGE Angelika Schmitt
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- Elizabeth Kästner
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1 DAS PHÄNOMEN DES MENSCHENHANDELS IM ASYLBEREICH AUS SICHT DES BUNDESAMTES FÜR MIGRATION UND FLÜCHTLINGE Angelika Schmitt Publikation Vorlage: Datei des Autors Eingestellt am unter Autor Angelika Schmitt Referat 416 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Veranstaltung Im Brennpunkt: Menschenhandel und Asyl Kooperationsveranstaltung der Hanns-Seidel-Stiftung mit dem Aktionsbündnis gegen Frauenhandel und Renovabis am 15. Oktober 2015 im Bistumshaus St. Otto in Bamberg Empfohlene Zitierweise Beim Zitieren empfehlen wir hinter den Titel des Beitrags das Datum der Einstellung und nach der URL-Angabe das Datum Ihres letzten Besuchs dieser Online-Adresse anzugeben. [Vorname Name: Titel. Untertitel (Datum der Einstellung). In: (Datum Ihres letzten Besuches).]
2 Im Brennpunkt: Menschenhandel und Asyl Tagung der Hanns Seidel Stiftung am 15. Oktober 2015 Das Phänomen des Menschenhandels im Asylbereich aus Sicht des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge Referentin: Angelika Schmitt Referat 416: Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder, Clearingstelle Präventionskooperation, Beratungsstelle Radikalisierung
3 Entwicklung der Asylbewerberzahlen (von 1953 bis September 2015) ab 1995 nur Erstanträge Angaben in Personen Quelle:MARiS Jan- Sep 2015 Geiwanger Das Bundesamt und seine Aufgaben Seite 13
4 Rechtliche Verbesserungen für Opfer von Menschenhandel Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung: - Aufenthalt - Familiennachzug - Integrationskurse Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer /36/EU Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen
5 Ergebnisse aus dem gemeinsamen Projekt mit IOM und UNHCR Identifizierung und Schutz von Opfern des Menschenhandels im Asylsystem Sensibilisierungs-Schulung für alle Asylentscheidenden Sonderbeauftragte für Opfer von Menschenhandel in jeder Außenstelle Dienstanweisung für Asylentscheidende mit Indikatorenliste und Handlungsanweisungen beim Vorliegen eines Menschenhandelsfalls Möglichkeit der Ausübung des Selbsteintrittsrechts bei Dublin-Fällen Verzahnung von Asylverfahren mit Arbeit der Fachberatungsstellen Enge Vernetzung zwischen Bundesamt, Menschenhandelsopfer, Fachberatungsstelle und Polizei
6 Fortentwicklung der Projektergebnisse: Möglichkeit der schriftlichen Antragstellung aus Schutzwohnung Aufhebung der Wohnpflicht in Aufnahmeeinrichtung Ausübung des Selbsteintrittsrechts bei Dublin-Fällen Erfolgsindikatoren: Schutzgewährung statt Ablehnung Gewinnbringende Zusammenarbeit zwischen Fachberatungsstellen und Sonderbeauftragten Kontinuierliche Meldungen von Verdachtsfällen durch Asylentscheidende Nutzung der im Asylverfahren gewonnenen Informationen für die Strafverfolgung
7 Aktuelle Zahlen Menschenhandelsfälle: 1. Anzahl der Meldungen von Verdachtsfällen durch Asylentscheidende 2012: : : : 21 (Stand ) Hauptherkunftsländer seit Erfassung 2012: Nigeria, Kenia, Gambia, Vietnam, Albanien, und Ghana Über 90 % der Opfer waren weiblich. Herkunftsland Albanien 3 China 1 Gambia 4 Ghana 3 Guinea 1 Kenia 1 Nigeria 8 Anzahl Meldungen
8 Aktuelle Zahlen Menschenhandelsfälle: 2. Ausländerzentralregister: Anzahl der in der Bundesrepublik aufhältigen AusländerInnen mit Aufenthaltserlaubnis nach 25 Abs. 4a AufenthG 2010: : : : : : 63 (Stand )
9 G7-Projekt: Improvement of structures in asylum procedures in order to combat trafficking in human beings Ziel: Gewinnung von best practice aus internationalem Vergleich Ergebnisse der deutschen Auswertung: - 50 Prozent der Menschenhandelsopfer erhielten subsidiären Schutz oder Abschiebeverbote - Bearbeitungsdauer Menschenhandelsfälle knapp ein Jahr - Kein missbräuchliches Vorbringen - Unterschiedlichste Einschätzungen zur Aussagebereitschaft in Strafverfahren - Bedeutung der Fachberatungsstellen für Identifizierung und Bewusstmachung - Unbeeinflusste Asylentscheidungen - Verwertbarkeit der im Asylverfahren gewonnenen Erkenntnisse für die Strafverfolgung
10 Mitarbeit des Bundesamtes beim European Asylum Support Office (EASO): Unterstützung der Mitgliedsstaaten bei Opferidentifizierung Ausblick: Was wurde erreicht? Was hat sich bewährt? Was ist ausbaufähig?
11 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: Tel
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