Bundesministerium für Bildung und Forschung. Bekanntmachung. Vom 2. Februar 2017

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1 Seite 1 von 6 Bundesministerium für Bildung und Forschung Richtlinie zur Förderung von Forschungsinitiativen auf dem Gebiet der Elektronik für autonomes elektrisches Fahren (Elektronom) im Rahmen des Förderprogramms Mikroelektronik aus Deutschland Innovationstreiber der Digitalisierung Vom 2. Februar 2017 Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert auf Basis dieser Richtlinien Verbundforschungsvorhaben im Bereich der Elektronikkomponenten und -systeme, zur Realisierung elektrisch angetriebener, vollautomatisierter und autonomer Fahrzeugfunktionen. Leistungsstarke Mikroelektronik sowie die rasant zunehmende Digitalisierung im Automobil sind Wegbereiter für neue Formen der Mobilität. Um den Straßenverkehr der Zukunft noch sicherer, effizienter, intelligenter und nachhaltiger zu gestalten, ist die Verbindung der Elektromobilität mit der Fahrzeugautomatisierung und -vernetzung, besonders in urbanen Gebieten mit hoher Verkehrsdichte, ein erfolgversprechender Ansatz. Zur Bewältigung der hierbei bevorstehenden Herausforderungen kommt insbesondere vollautomatisierten und autonomen, d. h. fahrerlosen (Automatisierungsstufen 4 und 5 nach VDA-Klassifizierung) 1 elektrischen Fahrzeugen eine Schlüsselrolle zu. Wesentliche technologische Grundlagen für solche Fahrzeuge liegen im Bereich der Elektroniksysteme und Mikrosystemtechnik. Die für die Umfeldwahrnehmung, Informationsverarbeitung und Ansteuerung von elektrischen und elektromechanischen Komponenten notwenige Kommunikationsarchitektur ist heute bereits sehr vielschichtig und wird erwartungsgemäß mit zunehmender Sensorik und Einbeziehen extern eingebrachter Informationen sowie der Kombination mit der Steuerung eines elektrischen Antriebs, noch um ein Vielfaches komplexer. Sicherheit und Zuverlässigkeit von elektronischen Systemen für das autonome elektrische Fahren sind unter dem Gesichtspunkt, dass im Fehlerfall der Mensch nicht bzw. nicht rechtzeitig für Regelungsaufgaben im Fahrzeug zur Verfügung steht, von besonders hoher Bedeutung. Unter allen Umständen muss deshalb die Verfügbarkeit, zumindest von Teilfunktionen, gewährleistet sein, damit auch im Fehlerfall ein sicherer Zustand erreichbar ist oder wird. Die technologische Verbindung der Elektromobilität mit dem autonomen Fahren erfordert in dieser Hinsicht erhebliche Innovationshübe durch die Forschung. Die anstehenden Forschungsvorhaben bieten nun die Chance, durch zielgerichtete Innovationen den Weg für einen sicheren, intelligenten und ressourceneffizienten Straßenverkehr zu ebnen. 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Zuwendungszweck Die vorliegende Förderrichtlinie Elektronik für autonomes elektrisches Fahren des BMBF zielt auf die Erforschung elektronikgetriebener Technologien und Konzepte für neuartige elektronische Komponenten und Systeme ab, die die sichere und effiziente Steuerung eines elektrisch angetriebenen Fahrzeugs ermöglichen und gleichzeitig den hohen Anforderungen an Kommunikation und Verarbeitung großer Mengen von Umgebungs- und Betriebsdaten vollautomatisierter und autonomer Fahrzeuge gerecht werden. Durch die Förderung sollen leistungsfähige Elektronikkomponenten und -systeme für Anwendungen im Elektrofahrzeug Fortschritte beim sicheren, autonomen elektrischen Fahren ermöglichen und so die Innovationskraft entlang der entsprechenden Wertschöpfungsketten am Standort Deutschland stärken. Die Förderrichtlinie trägt zur Umsetzung der neuen Hightech-Strategie der Bundesregierung ( im Themenfeld Intelligente Mobilität, des Rahmenprogramms Mikroelektronik aus Deutschland Innovationstreiber der Digitalisierung bei. Für Vorhaben im Sinne dieser Förderrichtlinie kommt der engen Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, vor allem auch kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU), Forschungseinrichtungen im universitären und außeruniversitären Bereich und Hochschulen eine besondere Bedeutung zu. Die Berücksichtigung von Aus- und Weiterbildungsaspekten im Rahmen der Forschungsprojekte wird begrüßt. 1.2 Rechtsgrundlage Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA) und/oder der Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK) des BMBF. Ein Rechtsanspruch 1 Klassifizierung siehe

2 Seite 2 von 6 auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Förderung nach dieser Richtlinie erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission von 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ( Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung AGVO) (ABl. L 187 vom , S. 1) und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt. Die Förderung erfolgt in der Form von Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (Artikel 25 AGVO). Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt keine Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen. Bei der Prüfung einer FuEuI 2 -Beihilfe für einen Beihilfeempfänger, der einer Rückforderungsanforderung aufgrund eines früheren Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nachzukommen hat, wird die Kommission den noch zurückzufordernden Betrag der Beihilfe berücksichtigen. 2 Gegenstand der Förderung Gefördert werden industriegeführte, vorwettbewerbliche Verbundprojekte sowie Forschungsverbünde zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit enger Industrieeinbindung. Die Projekte sollen entlang der Wertschöpfungskette von den mikroelektronischen Bauteilen über die Elektronikkomponenten und -systeme bis hin zu ganzheitlichen Ansätzen im Fahrzeug orientiert sein und potenziell einen signifikanten Beitrag in Richtung der Realisierung vollautomatisierter und fahrerloser Funktionen (VDA-Automatisierungsstufen 4 und 5, siehe oben), in Verbindung mit elektrischem Antrieb, im urbanen Kontext leisten. Insbesondere sollen die Projekte nachweislich einen klaren und quantifizierbaren Mehrwert gegenüber dem aktuellen Stand der Technik von Elektroniksystemen und elektronischen Komponenten für die Realisierung autonomer Funktionen in elektrisch angetriebenen Fahrzeugen erreichen. Eine geeignete Demonstration im Kontext der Subsysteme oder, wo notwendig, auch des Gesamtfahrzeugs, soll diesen Beitrag plausibilisieren; allerdings sollte der dafür veranschlagte Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zum Gesamtaufwand stehen. Schwerpunkte der angestrebten Forschungs- und Entwicklungsprojekte liegen im Bereich der robusten und kompakten Elektronikkomponenten sowie im Bereich der sicheren, verfügbaren und zuverlässigen Elektroniksysteme für autonomes elektrisches Fahren. Auf Simulation oder Software-Entwicklungen zielende Projektvorschläge ohne wesentliche Forschungsanteile im Bereich der Elektroniksysteme für das autonome Fahren sind nicht Gegenstand der Förderrichtlinie. 2.1 Elektronikkomponenten für elektrisches autonomes Fahren Als Schlüsseltechnologie für autonome Fahrentscheidungen unterliegt die Fahrzeugsensorik höchsten Anforderungen an Detektionsgenauigkeit, Robustheit und Zuverlässigkeit, die weit über die existierender Sensorik hinausgehen und intensiver Forschungsanstrengungen bedürfen. Mittels der Umfelderfassung müssen die Fahrzeugumgebung, andere Verkehrsteilnehmer, Verkehrszeichen und außergewöhnliche Situationen wie Baustellen oder eine veränderte Verkehrsführung ebenso wie potenzielle Gefahren in der Fahrspur unter harschen Bedingungen, unterschiedlichen Licht- und Witterungsverhältnissen, bei großen Geschwindigkeitsdifferenzen in komplexen Umgebungen zuverlässig erkannt werden. Durch die Kombination und Datenfusion unterschiedlicher Sensortechnologien kann ein differenziertes Bild der Fahrzeugumgebung erzeugt werden. Das erfordert eine leistungsfähige Steuerelektronik mit höchsten Ansprüchen an die Funktionssicherheit und Verlässlichkeit der Datenverarbeitung, um die zentrale Informationsfusion und Repräsentation der Fahrumgebung in Echtzeit sowie die darauf basierende Situationsbewertung und Ansteuerung der Aktoren sicherzustellen. Forschungsbedarf besteht daher z. B. in folgenden Bereichen: Zuverlässige, fehlertolerante, robuste und manipulationssichere elektronische Komponenten für autonomes elektrisches Fahren. Neue Umfeld- und Detektionstechnologien zur Umsetzung von autonomen Fahrfunktionen unter erschwerten Bedingungen. Multi-Sensorik-Systeme mit funktionaler Resilienz durch bauliche Integration. Hochintegrierte und energieeffiziente elektronische Steuergeräte für autonomes elektrisches Fahren. 2.2 Elektroniksysteme für elektrisches autonomes Fahren Mit zunehmender Elektrisierung des Antriebsstranges und steigender Umsetzung hochautomatisierter Funktionen bis hin zum autonomen Fahren werden der Energiefluss und die Datenkommunikation über das Bordnetz komplexer. Die Anforderungen an Rechenleistung, Funktionssicherheit, Zuverlässigkeit und Energieeffizienz elektronischer Systeme im 2 FuEuI = Forschung, Entwicklung und Innovation

3 Seite 3 von 6 Fahrzeug werden erheblich steigen. Um diesen gerecht zu werden, sind neue leistungsfähige Elektroniksysteme erforderlich. Forschungsbedarf besteht daher z. B. in folgenden Bereichen: Offene, effiziente und skalierbare Elektroniksysteme, die den zukünftigen Anforderungen des elektrischen vollautomatisierten und fahrerlosen Fahrens gerecht werden, über eine breite Fahrzeugpalette angewendet werden können und Fortschritte bei der Entwicklung neuer elektrisch/elektronischer Fahrzeugarchitekturen ermöglichen. Dahingehend sind insbesondere folgende Aspekte von großer Bedeutung: Modularität, Flexibilität, Integrität, Ausbauund Update-Fähigkeit, elektromagnetische Verträglichkeit, Zuverlässigkeit bei Dauerbetrieb sowie Manipulationssicherheit und Datenverarbeitungskapazität, unter Berücksichtigung der Grundsätze des Privacy by Design 3. Intelligent fehlertolerante ( fail-operational ) elektronische Systemauslegungen, mit Eignung zur Fehlerprävention, Fehlerbehebung und Fehlervorhersage. 3 Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit FuE 4 -Kapazität in Deutschland sowie Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Beteiligung von KMU (siehe die Definition der Europäischen Kommission: an dieser Fördermaßnahme ist ausdrücklich erwünscht. Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden. Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Fachhochschulen und technischen Hochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Diese Einrichtungen sind deshalb besonders aufgefordert, sich an den Verbundvorhaben zu beteiligen. 4 Zuwendungsvoraussetzungen Voraussetzung für eine Förderung ist die Zusammenarbeit mehrerer unabhängiger Partner aus Wissenschaft und Wirtschaft zur Lösung von gemeinsam vereinbarten Forschungsaufgaben (Verbundvorhaben). Beteiligungen von KMU sind dabei für die Erfüllung der Zuwendungsvoraussetzungen von wesentlicher Bedeutung. Die Forschungsaufgaben und -ziele müssen den Stand der Technik deutlich übertreffen und durch ein hohes wissenschaftlich-technisches sowie wirtschaftliches Risiko gekennzeichnet sein. In den Vorhaben muss mindestens einer der in Nummer 2 genannten FuE-Aspekte als Schwerpunkt erkennbar sein. Die Vorhaben sollen die Grundlage für weiterführende Innovationsprozesse legen. Es ist sicherzustellen, dass die Forschungsvorhaben den in den BMBF-Förderrichtlinien Elektroniksysteme für das vollautomatisierte Fahren (ELEVATE) und Zuverlässige, intelligente und effiziente Elektronik für die Elektromobilität (ZIEL-eMobil) genannten Gegenstand der Förderung deutlich übertreffen und sowohl das autonome Fahren als auch die Elektromobilität berücksichtigen. Ferner ist sicherzustellen, dass die Vorhaben nicht durch die BMBF-Förderrichtlinie Disruptive Fahrzeugkonzepte für die autonome elektrische Mobilität (Auto-Dis) abgedeckt werden. Es werden ausschließlich Verbundvorhaben gefördert, deren Ergebnisse für die Dauer der Aktualität in der Bundesrepublik Deutschland verwertet werden und die so den Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Wirtschaftsstandort Deutschland stärken und weiter ausbauen. Eine zusätzliche Nutzung der Projektergebnisse im EWR 5 oder der Schweiz ist nicht eingeschränkt. Die Förderung ist in der Regel auf einen Zeitraum von drei Jahren angelegt. Antragsteller sollen sich auch im eigenen Interesse im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation ( vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden. Bei Vorhaben mit ausgeprägter thematischer Überschneidung zu den Bereichen Kommunikationssysteme und Mensch-Technik-Interaktion behält sich das BMBF eine Prüfung des Forschungsantrags durch die fachlich zuständigen Referate des Ministeriums vor. Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten sind dem Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten, das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck 3 Siehe Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Artikel 25 unter: blob=publicationfile&v=7 4 FuE = Forschung und Entwicklung 5 EWR = Europäischer Wirtschaftsraum

4 Seite 4 von 6 Nr. 0110, Fundstelle: Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte) 5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen. Die AGVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel je nach Anwendungsnähe des Vorhabens bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt. Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt. Die Projektförderung des Bundes umfasst keine Ausgaben/Kosten zur Deckung der Grundausstattung. Allgemeine Hinweise zu zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten können den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA), den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK) sowie dem Merkblatt Vorkalkulation für Zuwendungen auf Kostenbasis (AZK 4) entnommen werden. Sämtliche Unterlagen sind zu finden unter: 6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98). Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) sowie die Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF (BNBest-mittelbarer Abruf- BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden. Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Falle der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus den Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien. 7 Verfahren 7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen und sonstige Unterlagen Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt: VDI/VDE Innovation + Technik GmbH Projektträger Elektronik; Autonomes elektrisches Fahren des BMBF Steinplatz Berlin Zentraler Ansprechpartner ist: Herr Cornelius Schuberth VDI/VDE Innovation + Technik GmbH Telefon: / Telefax: / elektronom@vdivde-it.de Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden. 7.2 Zweistufiges Verfahren Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

5 Seite 5 von Vorlage und Auswahl von Projektskizzen In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH bis spätestens 16. Juni 2017 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form in deutscher Sprache aus Gesamtvorhabensicht vorzulegen. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator, unter Verwendung des elektronischen Skizzenassistenten vorzulegen: Dem Projektformular, das mittels des Skizzenassistenten erstellt wird, soll eine elektronische Projektskizze beigefügt werden, durch die die Erfüllung der inhaltlichen und formalen Voraussetzungen für eine Förderung nachgewiesen wird. Diese Skizze darf einen Umfang von 20 DIN-A4-Seiten inklusive Deckblatt und Anlagen nicht überschreiten (Schriftart Arial, Schriftgröße mindestens 12 Punkt, einfacher Zeilenabstand, Rand mindestens 2 cm). Sie muss ein fachlich beurteilbares Projektkonzept und eine grobe Finanzplanung beinhalten. Im Projektkonzept sollen die Ziele des Verbundvorhabens, die Organisationsstruktur und das Arbeitsprogramm vor dem Hintergrund des aktuellen Stands von Forschung und Technologie erläutert werden. Für die geplanten FuE-Arbeiten müssen eine überzeugende wissenschaftliche Begründung sowie ein Verwertungskonzept vorgelegt werden. In diesem müssen Marktpotenziale und Verwertungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Wettbewerbssituation und der späteren Wertschöpfung in Deutschland dargestellt werden. Die Projektskizze soll folgender Gliederung folgen: 1. Deckblatt mit Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon, -Adresse) des Verbundkoordinators, Laufzeit des Vorhabens, Tabelle Adressen und Ansprechpartner der Verbundpartner, Tabelle Überschlägige Abschätzung von Gesamtkosten und Förderbedarf, einzeln nach Verbundpartnern; 2. Zusammenfassung des Projektvorschlags (maximal eine Seite: Titel, Kennwort, Ziele, Lösungsweg, Verwertung der Ergebnisse); 3. Thema und Zielsetzung des Vorhabens; 4. Stand von Wissenschaft und Technik, Neuheit des Lösungsansatzes, Abgrenzung von in der Vergangenheit bzw. laufend auf nationaler oder auf EU-Ebene geförderten Projekten, Patentlage; 5. Notwendigkeit der Zuwendung: wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko mit Begründung der Notwendigkeit staatlicher Förderung; 6. Marktpotenzial, Marktumfeld, wirtschaftliche und wissenschaftliche Konkurrenzsituation, Mehrwert für den Standort Deutschland; 7. Kurzdarstellung der beantragenden Einrichtungen und Unternehmen, Darstellung des aufzubringenden Eigenanteils; 8. Arbeitsplan, gegebenenfalls Verbundstruktur mit Arbeitspaketen aller beteiligten Partner; 9. Finanzierungsplan: Grobes finanzielles Mengengerüst mit tabellarischer Finanzierungsübersicht (Angabe von Kostenarten, Eigenmitteln/Drittmitteln und Personenmonaten); 10. Verwertungsplan (wissenschaftliche, technische und wirtschaftliche Ergebnisverwertung am Standort Deutschland durch die beteiligten Partner) mit Darlegung der Marktperspektiven inklusive Zeithorizont und Planzahlen; 11. Ergebnisse zur Recherche der Fördermöglichkeiten im internationalen und europäischen Umfeld. Es steht den Interessenten frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlags von Bedeutung sind. Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen mit dem Projektträger VDI/VDE-IT Kontakt aufzunehmen. Eine förmliche Kooperationsvereinbarung ist für die erste Verfahrensstufe (Projektskizze) noch nicht erforderlich, jedoch sollten die Partner die Voraussetzungen dafür schaffen, bei Aufforderung zur förmlichen Antragstellung (zweite Verfahrensstufe, siehe unten) eine förmliche Kooperationsvereinbarung zeitnah zum Projektbeginn abschließen zu können. Die eingegangenen Projektskizzen stehen im Wettbewerb untereinander und werden insbesondere nach folgenden Kriterien bewertet: fachlicher Bezug zur Förderrichtlinie; wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes; Neuheit, Innovationshöhe, Risiken und Breitenwirksamkeit des Konzepts, mögliche Ergebnisdemonstration; technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung; Verwertungskonzept und Verwertungspotenzial, Beitrag zur Stärkung der Innovationskraft der Unternehmen am Standort Deutschland; Hebelwirkung der jeweiligen Entwicklung für die industrielle Anwendung;

6 Seite 6 von 6 Exzellenz und Ausgewogenheit des Projektkonsortiums, Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, Abdeckung der Wertschöpfungskette; Einbindung von KMU, Berücksichtigung von Aus- und Weiterbildungsaspekten; Berücksichtigung von Aspekten einer nachhaltigen Entwicklung bei der Herstellung, dem Einsatz und der weiteren Verwendung der anvisierten Produkte und Verfahren. Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das BMBF wird sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen und bei seiner Auswahl durch unabhängige Expertinnen und Experten beraten lassen. Das Votum des Gutachtergremiums hat empfehlenden Charakter. Das Auswahlergebnis wird dem Koordinator des interessierten Verbundes schriftlich mitgeteilt, die weiteren Interessenten werden über den Koordinator informiert. Aus der Vorlage der Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden. Ferner besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und eventuell weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht werden Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen unter Angabe detaillierter Informationen, der formalen Kriterien und eines Termins schriftlich aufgefordert, vollständige förmliche Förderanträge mit detaillierten Gesamt- und Teilvorhabensbeschreibungen sowie Arbeits-, Finanz- und Verwertungsplanung vorzulegen. Inhaltliche oder förderrechtliche Auflagen sind in den förmlichen Förderanträgen zu beachten und umzusetzen. Bei Verbundvorhaben sind die Förderanträge der einzelnen Partner in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Aus der Aufforderung zur Antragstellung kann kein Förderanspruch abgeleitet werden. Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist das elektronische Antragssystem easy-online zu nutzen: Nach abschließender Prüfung der förmlichen Förderanträge entscheidet das BMBF auf der Basis der verfügbaren Haushaltsmittel und nach den in Nummer 2 sowie in Nummer genannten Kriterien durch Bescheid über die Bewilligung der vorgelegten Anträge. Aus der Vorlage eines förmlichen Förderantrags kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe eines eingereichten Förderantrags. 7.3 Zu beachtende Vorschriften Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu 44 BHO sowie die 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen wurden. 8 Angebot einer Informationsveranstaltung Interessenten wird die Möglichkeit geboten, am 4. April 2017 an einer Informationsveranstaltung teilzunehmen. In dieser werden der Inhalt der Förderrichtlinie sowie Prozess und Verfahren der Antragstellung erläutert. Informationen zu dieser Veranstaltung erhalten Interessenten online beim Projektträger unter: 9 Geltungsdauer Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum 31. Dezember 2022 gültig. Bonn, den 2. Februar 2017 Bundesministerium für Bildung und Forschung Im Auftrag Dr. S. Mengel

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