Neues Hochschulgesetz in NRW. GEW Forderungen (allg.) für den FH Bereich Referentenentwurf HZG mit kritischen Anmerkungen weiteres Verfahren
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- Elke Förstner
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1 Neues Hochschulgesetz in NRW GEW Forderungen (allg.) für den FH Bereich Referentenentwurf HZG mit kritischen Anmerkungen weiteres Verfahren
2 GEW Forderungen für den Bereich der Fachhochschulen (GT Beschluss 2013) Ausbau der FH als eigenständiger HS Typ und Gleichwertigkeit von FH und Unis durch Ausbau einer entsprechenden Personalstruktur Abbau tariflicher und außertariflicher Diskriminierungen gegenseitige Durchlässigkeit für Studierende, HS AbsolventInnen, WissenschaftlerInnen (DoktorandInnen, Postdocs) Personalstruktur: mit HS Abschluss: Wissenschaftliche MitarbeiterInnen neben ProfesorInnen in Forschung, Lehre, Wissenschaftsmanagement langfristige Grundfinanzierung sicher stellen, Mittel für Qualifiz.stellen Eckeingruppierung für wis. MitarbeiterInnen tariflich festlegen: EG 13 Lehrverpflichtung tariflich regeln FH ProfessorInnen mit Uni Prof. gleichstellen: ausschl. W3 Stellen FH Master gilt auch tarifvertraglich als wis. HS Abschluss und ermöglicht Zugang zum höheren Dienst Abbau aller Hürden zwischen FH und Uni: BA MA Promotion Institutionelle Verankerung der kooperativen Promotionen Promotionsrecht für FH bei entsprechenden Forschungsumfeld GEW Forderungen FH (GT Beschluss)
3 Vorbemerkungen zur HZG Debatte Öffentliche Debatte um das HZG voll entbrannt Hochschulen als Teil des öffentlichen Bildungssystems: 7 Gründe des MSW für eine Weiterentwicklung des NRW Hochschulrechts Offener Brief der Hochschulräte der Unis und FH an Ministerpräsidentin und Wissenschaftsministerin DGB und Gewerkschaften: Arbeitsbedingungen verbessern Verantwortung des Landes für das Personal zurückholen Wem gehören die Hochschulen? für eine Versachlichung der Debatte Vorbemerkungen zur HZG Debatte
4 Referentenentwurf 1. Hochschulen sollen den berechtigten Interessen des Personals auf gute Beschäftigungsbedingungen Rechnung tragen ( 3(4) HZG) 2. Beitrag zur friedlichen und nachhaltigen Welt ( 3 (6) HZG) 3. Landeshochschulentwicklungsplan soll eine Abwägung überregionaler Interessen und eine landespolitische Steuerung in grundsätzlichen Fragen ermöglichen ( 6 (1) HZG) 4. Interessen aller Gruppen an der Hochschule sollen Berücksichtigung finden ( 11a (2), 22 (2) HZG) 5. Gleichstellung von Frauen und Männern sollen besser gefördert werden ( 11 (3) HZG, 24 (2) 37a HZG) 6. Hochschulen sind dem Studienerfolg verpflichtet ( 28 (8) 7. Autonome Hochschulen mit mehr Transparenz und einer Optimierung des Hochschulmanagements ( 12, 14, 16, HZG) Der Referentenentwurf für das HZG
5 Gute Beschäftigungsbedingungen Keine Rückkehr in den Landesdienst Rahmenvorgaben als neues Instrument für die Setzung von Standards in der Beschäftigung ( 6 (5) HZG) MIWF wird oberste Dienstbehörde für BeamtInnen Möglichkeit der Übertragung dieser Funktion auf das Präsidium ( 33, 82 HZG) Weiterhin Differenzierung der Beschäftigtenkategorie Wissenschaftl. MitarbeiterIn an Unis und FHs ( 44, 45 HZG) Personalkategorie Wissenschaftl. Hilfskraft bleibt erhalten Neuer Name: MitarbeiterInnen in Verwaltung und Technik ( 47 HZG) Gute Beschäftigungsbedingungen
6 Landespolitische Steuerung Liquiditätsverbund und Strategische Budgetierung ( 5 (3), (8) HZG) Erfordernis eines gemeinsamen Steuerungsinstrumentes ( 6 (1) HZG) zur strategischen Planung/Umsetzung übergeordneter Landesinteressen Landeshochschulentwicklungsplan soll vom MIWF beschlossen werden, nicht vom Parlament ( 6 (2) HZG) Inhalte: (keine Detail ) Planung für überregionales Leistungsangebot, ausgewogene Fächervielfalt, Studiennachfrage oder Kapazitätsauslastung Rahmenvorgaben sorgen für mehr Einfluss des MIWF auf Personalsituation und Hochschulfinanzen ( 6 (5) HZG) Landespolitische Steueurung
7 Partizipation Viertelparität und Berücksichtigung der Interessen aller Mitglieder der Gruppen an der Hochschule ( 11a (2), 22 (2) HZG) Senat als akadem. Selbstverwaltungsgremium mit kaum mehr Befugnissen ( 22 HZG) Möglichkeit der Mitgliederinitiative ( 11 b HZG) geschlechtergerechte Zusammensetzung von Gremien ( 11 c HZG) Einrichtung von paritätischen Studienbeiräten ( 28 (8) HZG) Hochschulwahlversammlung zur Wahl der hauptamtlichen Präsidiumsmitglieder ( 14 HZG) aber: Hochschulrat behält Macht und Aufgaben ( 16 (4) HZG) Stärkung der Rolle des Präsident/in, Schwächung der des Vizepräsident/in ( 17, 25 HZG) Partizipation und Demokratisierung
8 Gleichstellung Geschlechtergerechte Zusammensetzung der Hochschulgremien Einführung einer 40% Frauenquote für den Hochschulrat Gleichstellungsbeauftragte können jetzt alle weiblichen Mitglieder der Hochschule werden, nicht mehr nur Akademikerinnen ( 24 (2) HZG) Einführung einer Frauenquote nach dem Kaskadenmodell bei Berufungsverfahren zur Steigerung des Frauenanteils bei den Professuren ( 37 a HZG) Gleichstellung
9 Gutes Studium Die Hochschulen sind dem Studienerfolg verpflichtet. ( 58 HZG) Stärkung des Teilzeitstudiums Zugang zum Studium für beruflich Qualifizierte soll gefördert werden Kein Rechtsanspruch auf Masterplatz Übergang zwischen Bildungsinstitutionen soll durch erleichterte Anerkennung verbessert werden Abschaffung der Anwesenheitspflicht in Seminaren und Vorlesungen Vertretung für die Belange von Studierenden mit Handicaps Gutes Studium
10 Transparenz Mehr Transparenz bei Forschungsvorhaben mit Dritten ( in geeigneter Weise ) unter Berücksichtigung des Informationsfreiheitsgesetzes ( 71a HZG) Senat, Hochschulwahlversammlung und Fachbereichsrat ( 12 HZG) sollen öffentlich tagen Hochschulrat soll eine Tagesordnung seiner Sitzungen und seine Beschlüsse in geeigneter Weise bekannt geben ( 21 (5a9 HZG) Transparenz
11 Kritik/Fazit/Perspektive Leitbild demokratische und soziale Hochschule maßgeblich Abkehr von der unternehmerischen Hochschule notwendig Transparente Arbeitsteilung mit verlässlichen Rahmen und auskömmlichen Ressourcen erforderlich Gute Arbeit auf jeden Fall Rückkehr in den Landesdienst statt Rahmenvorgaben unbedingt Mitbestimmung und Partizipation unerlässlich Einseitiges Bild von der hochschulpolitischen Debatte leider wer den Machtkampf sucht, hat verloren kontraproduktiv mehr Akteure, vielfältige Meinungen, gewerkschaftliche Positionen zum Tragen bringen/gegenöffentlichkeit unsere Aufgabe Kompromisslinien für den Regierungsentwurf wird es geben Debatte im Landtag: 3 Gesetzeslesungen vor der Sommerpause aber gründlich! Kritik und Persepktive
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