ANTRAG. Transportversicherung Pferd Leibesfruchtversicherung (Warmblut und Vollblut) Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.g.
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- Heinrich Sommer
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1 Stand ANTRAG Transportversicherung Pferd Leibesfruchtversicherung (Warmblut und Vollblut) Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.g. Raiffeisenplatz 1, Wiesbaden Bundesrepublik Deutschland
2 Produktinformationsblatt für die Transportversicherung für Pferde und die Leibesfruchtversicherung für Warmblut- und Vollblutpferde Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen angebotene Tierlebenversicherung geben. Diese Informationen sind jedoch nicht abschließend. Der gesamte Vertragsinhalt ergibt sich aus dem Antrag, dem Versicherungsschein und den beigefügten Versicherungsbedingungen. Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind die dort getroffenen Regelungen. Wir empfehlen Ihnen daher, die gesamten Vertragsbestimmungen sorgfältig zu lesen. 1. Welchen Versicherungsvertrag bieten wir Ihnen an? Wir bieten Ihnen für Pferde einetransportversicherung und eine Leibesfruchtversicherung an. Grundlage sind die Allgemeine Bedingungen für die Tierlebenversicherung von Pferden und anderen Einhufern (AVB TLP 01/2008 der VTV), sowie alle weiteren im Antrag genannten Besonderen Bedingungen und Vereinbarungen. 2. Welche Risiken sind versichert, welche sind nicht versichert? Welche Risiken versichert sind, hängt davon ab, ob nur die Transportversicherung, nur die Leibesfruchtversicherung oder beide Versicherungsformen vereinbart sind. 2.1 In der Transportversicherung sind je nach dem von Ihnen gewählten Haftungsumfang Schäden am Pferd, die zum Tod (Verenden, Nottötung) des Pferdes oder zur Dauernden Unbrauchbarkeit zum versicherten Verwendungszweck führen, versichert. Voraussetzung ist, dass der Schaden infolge einer vereinbarten Schadenursache (infolge von Unfall) eintritt. Welche Haftungsumfänge und Schadenursachen beantragt sind, können Sie Abschnitt I (Vertragsgrundlagen und Haftungsumfang) des Antrags und Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Die Versicherungssummen sollen jeweils dem Wert des Pferdes entsprechen. Liebhaberwerte bleiben außer Betracht. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte 7 der AVB TLP 01/2008 der VTV. Je Pferd wird eine Versicherungssumme beantragt. Beachten Sie aber bitte, dass wir uns eine Prüfung der Höhe der Versicherungssumme vorbehalten, so dass Sie die endgültigen Angaben erst Ihrem Versicherungsschein entnehmen können. Beantragte Versicherungssumme EUR Es wird ein Selbstbehalt von 20% im Schadenfall vom Entschädigungsbetrag in Abzug gebracht. Einzelheiten zum Selbstbehalt je Pferd finden Sie ebenfalls im Antrag sowie im Versicherungsschein, Einzelheiten zur Entschädigungsberechnung entnehmen Sie bitte 12 der AVB TLP 01/2008 der VTV. 2.2 In der Leibesfruchtversicherung ist die Totgeburt der Leibesfrucht sowie Tod (Verenden, Nottötung) des Fohlens bis zum 7. Lebenstag, versichert. Weitere Einzelheiten können Sie Abschnitt II (Leibesfruchtversicherung) des Antrags und Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Die Höchstversicherungssumme beträgt EUR für Warmblutpferde und EUR für Vollblutpferde und Traber. Beantragte Versicherungssumme EUR Es wird ein Selbstbehalt von 20% im Schadenfall vom Entschädigungsbetrag in Abzug gebracht. Nicht versicherte Risiken zu beiden Versicherungsformen sind beispielhaft unter Ziffer 4 dieses Informationsblattes aufgeführt. 3. Wie hoch ist Ihr Beitrag, wann müssen Sie ihn zahlen und was passiert, wenn Sie ihn nicht oder verspätet zahlen? Die Höhe Ihres Beitrags ist abhängig vom konkret gewählten Versicherungsschutz und der Art der Zahlweise. Einzelheiten hierzu finden Sie in Ihrem Antrag. Bei Erteilung dieser Information liegen folgende Eckpunkte zugrunde; beachten Sie aber bitte, dass Sie endgültige Angaben erst Ihrem Versicherungsschein entnehmen können. Einmalbeitrag einschließlich Versicherungssteuer: Beitragsfälligkeit zum Versicherungsbeginn am: EUR Datum Vertragsablauf: - Transportversicherung: erfolgte Entladung am Bestimmungsort - Leibesfruchtversicherung: Vollendung des 7. Lebenstages des Fohlens Bitte bezahlen Sie den ersten Beitrag unverzüglich nach Erhalt des Versicherungsscheins. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz erst mit Veranlassung der Zahlung an uns. Außerdem können wir bis zum Eingang der verspäteten Zahlung vom Vertrag zurücktreten. Falls Sie uns ein SEPA-Mandat erteilen, sorgen Sie bitte rechtzeitig für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag und 8 der AVB TLP 01/2008 der VTV.
3 4. Welche Leistungen sind ausgeschlossen? Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern, denn sonst müssten wir einen unangemessen hohen Beitrag verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen. Bei allen Verträgen sind insbesondere alle Schäden, die aus vorsätzlicher Handlung hervorgehen, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Darüber hinaus sind Folgen von Mängeln und Krankheiten, die bei Beginn der Versicherung bereits vorhanden waren, einschließlich angeborener Fehlentwicklungen, nicht versichert. Die Kosten für Fütterung und Pflege sowie die Kosten tierärztlicher Untersuchungen und Behandlungen sind ausgeschlossen. Diese Aufzählungen sind nicht abschließend. Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung der Ausschlussgründe entnehmen Sie bitte den AVB TLP 01/2008 der VTV. 5. Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsschluss und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben? Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen Sie die im Antragsformular enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Beachten Sie die benannten Verpflichtungen mit Sorgfalt. Ihre Nichtbeachtung kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Art der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte 5 der AVB TLP 01/2008 der VTV. 6. Welche Pflichten haben Sie während der Vertragslaufzeit und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben? Während der Vertragslaufzeit sind Sie verpflichtet, uns jede erhebliche Störung im Allgemeinbefinden des Pferdes zu melden, die es erforderlich macht einen Tierarzt hinzuzuziehen. Dabei kann es sich zum Beispiel um Lahmheiten, Koliken oder andere Erkrankungen handeln oder um Umstände die eine Operation erforderlich werden lassen können. Einzelheiten entnehmen Sie bitte 2 und 11 der AVB TLP 01/2008 der VTV. 7. Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben? Vor allem muss uns jeder Versicherungsfall unverzüglich angezeigt werden. Darüber hinaus sind Sie beispielsweise verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern. Das schließt zum Beispiel die Verpflichtung ein, bei Erkrankungen und Unfällen des Pferdes unverzüglich einen Tierarzt hinzuzuziehen. Sie sind ferner verpflichtet, uns durch wahrheitsgemäße Schadensberichte bei der Schadensermittlung und -regulierung zu unterstützen. Dies umfasst auch die Übermittlung angeforderter Tierarztgutachten und sonstiger diagnostischer Unterlagen. Wir weisen insbesondere darauf hin, dass Sie verpflichtet sind, vor einer Nottötung unsere Einwilligung einzuholen. Je nach Art der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Einzelheiten zu Ihren Pflichten und den Rechtsfolgen von Pflichtverletzungen entnehmen Sie bitte 2 und 11 der AVB TLP 01/2008 der VTV. 8. Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz beginnt zum im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Zahlung des Beitrags rechtzeitig erfolgt, frühestens jedoch nach Ablauf der vereinbarten Wartezeiten, die in 9 der AVB TLP 01/2008 der VTV im einzelnen aufgeführt sind. Den bei Erteilung dieses Blattes zugrunde gelegten Vertragsbeginn entnehmen Sie bitte Ziffer 3 dieser Information. Dort finden Sie auch Hinweise auf die Vertragslaufzeit. Der Vertrag endet automatisch zum Ablaufdatum ohne dass es einer Kündigung bedarf. Einzelheiten entnehmen Sie bitte 9 der AVB TLP 01/2008 der VTV. 9. Wie können Sie Ihren Vertrag beenden? Neben den unter Ziffer 8 dieses Blattes beschriebenen Kündigungsmöglichkeiten zum Ablauf des Vertrages besteht auch ein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsfall eingetreten ist. Einzelheiten entnehmen Sie bitte 15 der AVB TLP 01/2008 der VTV. Das Produktinformationsblatt erläutert die wichtigsten Bestimmungen Ihres Versicherungsvertrags. Haben Sie weitere Fragen? Ihre betreuende Agentur berät Sie gern.
4 externe Mitarbeiter-Nr./Bankmitarbeiter Interne statistische Daten zusätzl. MA zusätzl. MA Fremdagentur AKT-KZ: Prod BVB Werb Telefon Stellen-Nr. Stellen-Nr. Bemerkungen Angaben des Antragstellers (Versicherungsnehmers) Bei ist Zutreffendes anzukreuzen. Zutreffende Ziffern/Buchstaben bitte in die entsprechenden Datenfelder eintragen. FD-Nr. Neu Versicherungsschein-Nr. Agentur-Nr. BG Ersatz 2 2 Name, Vorname, Titel Zustellvermerk/Namensergänzung Straße, Hausnummer Anrede Herr Frau Herr + Frau Firma ohne Anrede Postleitzahl Ort Postfach Telefon (Vorwahl/Anschluss) privat * Telefax (Vorwahl/Anschluss) privat * Geburtsort/GROKU-Nr. Geburtsdatum Telefon (Vorwahl/Anschluss) geschäftlich * Telefax (Vorwahl/Anschluss) geschäftlich * Nationalität * KD-Art Haushaltsgröße * Lnd.-KZ Arbeiter Angestellte leit. Angest. Beamte Selbständige Ein-Personen-Haushalt in Ausbildung Hausfrau/-mann Vereine/Verbände Unternehmen Mehr-Personen-Haushalt Mitarbeiter Genossenschaft/Verbundunternehmen ausgeübter Beruf externe Kundennummer ja, genaue Bezeichnung nein, Branche des Unternehmens best. R+V-Versicherungsvertrags-Nr. oder KD-Nr. Verbund-Kunde Grp.-S.-Vertr.-Nr. Haus-/Wohnungseigentum (siehe Leiste interne R+V Kunde ja nein statistische Daten ) Mieter -Adresse* Sie können die Nutzung der -Adresse jederzeit kostenlos untersagen. an redaktion@ruv.de genügt. I. Transportversicherung Zu versicherndes Pferd Geschlecht Hengst Stute Wallach Name; Farbe; Abzeichen; Brand; Rasse Vater Vater der Mutter Geburtsdatum Größe / Stockmass Lebensnummer / Equidenpass-Nr. Kaufpreis ohne Nebenkosten EUR Warmblut Vollblut und Traber Name der Mutterstute, Farbe, Abzeichen, Lebens-/Equidenpassnummer II. Leibesfruchtversicherung Zu versichernde Leibesfrucht Versicherungsschein-Nr. der Mutterstute gedeckt am gedeckt von Deckgeld/Decktaxe Fragen an den Antragsteller Hinweis auf die Rechtsfolgen der Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht Bestandteil des Antrags sind einige Fragen an den Versicherungsnehmer. Sie sind als Versicherungsnehmer für die korrekte Beantwortung verantwortlich. Die Antworten sind Grundlage für die weitere Bearbeitung des Antrages und werden Bestandteil des Versicherungsvertrages. Wichtig für uns ist die Angabe aller Ihnen bekannten Umstände, die Einfluss auf den Eintritt des versicherten Risikos haben könnten. Anzugeben sind auch Umstände, die für Sie möglicherweise keine oder nur eine geringe Bedeutung haben. Bitte lesen Sie die Fragen sorfältig und beantworten Sie diese vollständig und ausführlich. Dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet (vorvertragliche Anzeigepflicht). Sie verletzen die vorvertragliche Anzeigepflicht, wenn Sie z. B. die gestellten Fragen unvollständig oder falsch beantworten. Verletzen Sie Ihre oben beschriebene Anzeigepflicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, können wir vom Vertrag zurücktreten. Für den Fall eines fahrlässigen Verstoßes können wir den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen. Rücktritts- und Kündigungsrecht sind ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Die anderen Bedingungen werden auf unser Verlangen hin rückwirkend, bei einer von Ihnen nicht zu vertretenen Pflichtverletzung ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Sämtliche oben genannten Rechte können wir nicht geltend machen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Deshalb kontrollieren Sie nochmals, ob alle Fragen vollständig und korrekt beantwortet sind, bevor Sie den Antrag unterschreiben. Dies gilt insbesondere, wenn Ihnen eine andere Person beim Ausfüllen des Antrags geholfen hat. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie als Antragsteller verpflichtet sind, uns die Fragen im Rahmen des Versicherungsantrages vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Im Rahmen der Risikoprüfung kann es zur Überprüfung von Schadenfreiheitsrabatten, insbesondere der Schadenfreiheitsklassen in der Kfz-Haftpflichtversicherung und Vollkaskoversicherung, sowie zur Ergänzung oder Verifizierung der Angaben der Antragsteller oder Versicherten notwendig sein, Informationen mit einem Vorversicherer auszutauschen. I. Transportversicherung Fragen an den Antragsteller 1. Ist das zu versichernde Pferd gesund und frei von Mängeln? ja nein (wenn nein, bitte nähere Angaben) 2. Sind Sie Eigentümer des versicherten Pferdes? ja nein (wenn nein, bitte Eigentümer angeben) 3. Transport am: von: nach: Vorraussichtliche Transportdauer: Transporteur: Tage Transportmittel: *freiwillige Angaben gemäß Bundesdatenschutzgesetz
5 II. Leibesfruchtversicherung Fragen an den Antragsteller 1. Ist das zu versichernde Pferd gesund und frei von Mängeln? ja nein (wenn nein, bitte nähere Angaben) 2. Wie oft hat die Stute bisher gefohlt? 3. Davon Tod- oder Schwergeburt? wann zuletzt? Zwillingsgeburt? wann zuletzt? 4. Wann wurde das letzte lebende Fohlen geboren? 5. Wieviele tragende und gedeckte Stuten sind in Ihrem Besitz? davon VTV versichert? I. Transportversicherung Vertragsgrundlagen und Haftungsumfang Es gelten die Allgemein Bedingungen für die Tierlebenversicherung von Pferden und anderen Einhufern (AVB TLP 01/2008 der VTV) und die unter Vertragsgrundlagen zusätzlich genannten Bedingungen und Risikobeschreibungen: Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Aufladen und endet mit erfolgtem Entladen des Pferdes am Bestimmungsstall, bei Lufttransporten mit erfolgtem Entladen am Zielflughafen. Tod (Verenden, Nottötung) infolge von Unfall während des Transportes ( 2A Nr. 1b, g AVB TLP) - ausgeschlossen ist: Tod infolge unfallbedingter Ataxie und unfallbedingter Sehnenverletzung Selbstbehalt: 20% Tod (Verenden, Nottötung) infolge von Unfall während des Transportes ( 2A Nr. 1b, g AVB TLP) sowie Dauerende Unbrauchbarkeit zum Reiten oder Fahren infolge von Unfall ( 2E Nr. 1b AVB TLP) während des Transportes - ausgeschlossen ist: Tod und Dauernde Unbrauchbarkeit infolge unfallbedingter Ataxie und unfallbedingter Sehnenverletzungen Selbstbehalt: 20% Höchstversicherungssumme: EUR ,- II. Leibesfruchtversicherung Vertragsgrundlagen und Haftungsumfang Es gelten die Allgemeine Bedingungen für die Tierlebenversicherung von Pferden und anderen Einhufern (AVB TLP 01/2008 der VTV) und die unter Vertragsgrundlagen zusätzlich genannten Bedingungen und Risikobeschreibungen: Totgeburt der Leibesfrucht sowie Tod (Verenden, Nottötung) des Fohlens bis zum 7. Lebenstag ( 2D Nr. 1,2 AVB TLP und 2A Nr. 1a-g AVB TLP) Selbstbehalt: 20% Bei Zwillingen teilt sich die beantragte Versicherungssumme zu gleichen Teilen auf die beiden Leibesfrüchte. Der Schadenfall ist - auch im Falle des Abortes - bedingungsgemäß nachzuweisen. Dies gilt auch, wenn der Fötus nicht auffindbar ist. Der Nachweis kann in der Regel nur durch ein tierärztliches Zeugnis erfolgen. Der Versicherungsschutz beginnt frühestens 6 Monate nach dem letzten Decktermin und endet, sobald das Fohlen den 7. Lebenstag vollendet hat. Die Antragstellung ist nur bis 9 Monate nach dem letzten Decktermin möglich. Für Vollblut und Traber gilt: bei positivem Ergebnis der Herbstuntersuchung ist der Beginn ab Termin der Herbstuntersuchung möglich. Höchstversicherungssumme: Warmblut: EUR 2.500,- Vollblut und Traber: Decktaxe x 1,5 / maximal EUR ,- Beitrag Transportversicherung Versicherungssumme EUR** Beitrag % Beitrag EUR Beitrag abzügl. Rabatt EUR* Vers.-Steuer EUR x = + = Gesamtbeitrag EUR Leibesfruchtversicherung Versicherungssumme EUR** Beitrag % Beitrag EUR Beitrag abzügl. Rabatt EUR* Vers.-Steuer EUR Gesamtbeitrag EUR x = + = Rabatte: Persönliche FN-Mitgliedschaft / FN-Mitgliedsbetrieb Bündelungsrabatt FN-Mitglieds-Nr.: Vertragsnr. 1 *Mindestbeitrag 50,- EUR **siehe auch Haftungsumfang Vertragsnr. 2 Vertragsnr. 3 Besondere Vereinbarungen (nur gültig nach schriftlicher Bestätigung durch die Gesellschaft) Empfangsbestätigung (Quittung) zur Übergabe relevanter Dokumente Hiemit bestätige ich durch meine Unterschrift, dass mir die dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Vetragsbestimmungen, einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, sowie die Verbraucherinformationen nach der aufgrund des 7 Abs. 2 VVG erlassenen Rechtsverordnung in Textform vor Unterzeichnung des Antrages in folgender Weise übergeben wurden: Allgemeine Bedingungen für die Tierlebenversicherung von Pferden und anderen Einhufern (AVB TLP 01/2008 der VTV) Merkblatt zur Datenverarbeitung Produktinformationsblatt übermittelt per: Heft, Formular, Ausdruck CD-ROM Maklervertrag liegt vor Ort, Datum oder Unterschrift des Kunden (bei Minderjährigen: Unterschrift des gesetzlichen Vertreters; beide Elternteile oder Vormund. Bei Minderjährigen ab 16 Jahren zusätzlich der/die Minderjährige) Ich bin damit einverstanden, dass ich die dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Verragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Verbraucherinformationen nach der aufgrund des 7 Abs. 2 VVG erlassenen Rechtsverordnung in Textform erst mit dem Versicherungsschein erhalte. Dieses Einverständnis bekunde ich auf der von mir zu unterschreibenden separaten Zustimmungserklärung.
6 Beginn / Ablauf / Zahlungsweise / Unterschrift Transportversicherung Beginn/Ablauf: Zahlungsweise: Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Aufladen und endet mit erfolgtem Entladen des Pferdes am Bestimmungsstall bei Lufttransporten mit erfolgtem Entladen am Zielflughafen. Einmalbeitrag Leibesfruchtversicherung Beginn: 12 Uhr (vgl. Haftungsumfang/frühestens ein Tag nach Antragstellung) Ablauf: Zahlungsweise: mit Vollendung des 7. Lebenstages des Fohlens Einmalbeitrag Bevor Sie diesen Antrag unterschreiben, lesen Sie bitte die Rückseite. Diese enthält die Verbraucherinformationen gemäß InfoV, den Hinweis auf Ihr Widerrufsrecht gegen Werbung sowie Markt- und Meinungsforschung, die Vertragsgrundlagen, die Sanktionsklausel, die Allgemeinen Hinweise sowie die Schlusserklärung mit der Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz und zur Schweigepflichtentbindung; sie sind wichtige Bestandteile des Vertrages. Sie machen mit Ihrer Unterschrift die Schlusserklärung zum Inhalt des Antrages. Der Vermittler hat ein Beratungsprotokoll erstellt und dem Versicherungsnehmer ausgehändigt. Der Kunde verzichtet auf die Beratung und Dokumentation durch den Vermittler. Eine Verzichtserklärung wurde erstellt und dem Kunden ausgehändigt. Stempel und Unterschrift des Vermittlers Ort, Datum Unterschrift des Kunden (bei Minderjährigen: Unterschrift des gesetzlichen Vertreters; beide Elternteile oder Vormund.Bei Minderjährigen ab 16 Jahren zusätzlich der/die Minderjährige) IBAN SEPA-Lastschriftmandat Im Zuge des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrs (SEPA) gibt es für jeden Zahlungsempfänger eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Die der R+V Vereinigte Tierversicherung G.a.G. lautet: DE Zusammen mit der Mandatsreferenz, die wir Ihnen gesondert mitteilen, ist eine eindeutige Identifizierung des (SEPA-)Lastschriftmandats gegeben. Der Kontoinhaber ist der Versicherungsnehmer. Der Kontoinhaber ist nicht der Versicherungsnehmer. Adresse des Kontoinhabers: nur erforderlich, wenn dieser vom Versicherungsnehmer abweicht Anrede 1 Herr 2 Frau 4 Firma Name, Vorname Zusatz, Zustellvermerk, Namensergänzung Straße, Hausnummer Länder-Kennz. Postleitzahl Ort Postfach Ich ermächtige Sie, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Ihnen auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Spätestens fünf Tage vor der SEPA-Lastschrift informiert der Zahlungsempfänger über Abbuchungstermin und Betrag. Ort Datum Unterschrift des Kontoinhabers Tarif-Nettobeiträge Transportversicherung Erläuterungen der Abkürzungen: ToN: Tod (Verenden, Nottötung) - gemäß Vertragsgrundlagen und Haftungsumfang DU: Dauernde Unbrauchbarkeit - gemäß Vertragsgrundlagen und Haftungsumfang ToN ToN + DU Tierarztgutachten und Röntgenbilder Deutschland und Westeuropa 0,6 % * 0,8 % * nicht erforderlich Sonstige Länder 0,8 % * 1,2 % * * Transportmittel-Unfallversicherung: 0,1% Zuschlag zum Grundbeitrag (sofern das eigene Pferd im eigenen Fahrzeug transportiert wird oder der Transport unentgeltlich durchgeführt wird, ist die Transportmittel-Unfallversicherung zuschlagsfrei mitversichert). Tarif-Nettobeitrag Leibesfruchtversicherung Warm- und Kaltblut sowie Vollblut und Traber 12% für Vollblut und Traber gilt: bei positivem Ergebnis der Herbstuntersuchung: 30% Rabatt Tierarztgutachten nicht erforderlich Tarifbestimmungen und Allgemeine Hinweise Geltungsbereich ist Westeuropa. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Nebenabreden gelten nur, wenn sie von der Gesellschaft schriftlich bestätigt werden. Bündelungsfähige Sparten: Haftpflicht-, Sach-, Rechtschutz- und Ertragsschadenversicherung Die Einzugsermächtigung gilt auch für Ersatzverträge sowie für Gebühren und eventuelle Mahngebühren.
7 Verbraucherinformationen gemäß 1 der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) 1. Risikoträger Risikoträger ist die Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a. G. Raiffeisenplatz Wiesbaden vertreten durch den Vorstand: Dr. Norbert Rollinger, Vorsitzender; Heinz-Jürgen Kallerhoff Sitz: Wiesbaden (Raiffeisenplatz 1, Wiesbaden), Handelsregister Nr. HRB 2173 Amtsgericht Wiesbaden, Steuer-Nr , Umsatzsteuer-ID-Nr. DE Die Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a. G. betreibt Tierversicherungen sowie die Verwaltung von Versorgungseinrichtungen und sonstige Geschäfte, die im engen wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Versicherungsbetrieb stehen. Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, Bonn. 2. Wesentliche Merkmale der Versicherung Die für die von Ihnen beantragte Versicherung wesentlichen Merkmale entnehmen Sie bitte diesem Antrag, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie diesen Verbraucherinformationen. Für das Versicherungsverhältnis gelten die "Allgemeine Bedingungen für die Tierlebenversicherung von Pferden und anderen Einhufern (AVB TLP 01/2008 der VTV)" und die unter Vertragsgrundlagen in diesem Antrag zusätzlich genannten Bedingungen und Risikobeschreibungen. Das Versicherungsverhältnis unterliegt deutschem Recht ( 16 AVB TLP 01/2008 der VTV). Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Leistung des Versicherers entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und zwar 1 bis 4 und 12 bis 14 AVB TLP 01/2008 der VTV. 3. Beitrag Die Höhe des Beitrags einschließlich der derzeit geltenden Versicherungsteuer entnehmen Sie bitte dem Antrag (siehe Abschnitt "Beitrag"), bei telefonischem Vertragsschluss dem Bestätigungsschreiben über das Telefongespräch und der im Versicherungsschein enthaltenen Beitragsrechnung. Im Falle einer Beitragsanmahnung bei Zahlungsverzug können Mahngebühren von derzeit bis zu 15,00 EUR anfallen/entstehen. 4. Zahlung und Erfüllung Die Bestimmungen zur Zahlung und Erfüllung sowie der Zahlweise der Versicherungsbeiträge entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag, der im Versicherungsschein enthaltenen Beitragsrechnung und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen ( 8 AVB TLP 01/2008 der VTV). 5. Zustandekommen des Vertrages Vor Abgabe Ihres Antrags erhalten Sie mit diesen Verbraucherinformationen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und gegebenenfalls sonstige vertragsrelevante Informationen. Die Aufnahme Ihres Antrags stellt Ihr Angebot zum Abschluss eines Versicherungsvertrages dar. Den Versicherungsschein (Police) erhalten Sie per Post. Mit Zugang der Police ist der Versicherungsvertrag geschlossen, sofern Sie nicht Ihr Widerrufsrecht (siehe Ziffer 6) ausüben. Den Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte dem Versicherungsschein. Bitte beachten Sie, dass der Beginn des Versicherungsschutzes abhängig von der rechtzeitigen Zahlung des Beitrags ist. Soweit für Sie eine Antragsbindungsfrist besteht, können Sie dies dem Antrag entnehmen. 6. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen gegenüber der Vereinigte Tierversicherung a. G., Raiffeisenplatz 1, Wiesbaden, Fax-Nr.: , ruv@ruv.de ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Die Widerrufsfrist beginnt, wenn dem Versicherungsnehmer der Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die weiteren Informationen nach 7 Absatz 1, 2 VVG in Textform vollständig mitgeteilt worden sind und er in deutlicher Form über das Widerrufsrecht, den Fristbeginn, die Dauer und die Rechtsfolgen des Widerrufs belehrt worden ist. Widerrufsfolgen Der Versicherer hat die für das erste Jahr des Versicherungsschutzes gezahlten Beiträge nicht zu erstatten, wenn Sie Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen haben. Sie haben, sofern Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt, im Falle eines rechtzeitigen Widerrufs nur Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Beiträge für die Zeit nach Zugang des Widerrufs beim Versicherer. Den Teil der Beiträge, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer einbehalten; dabei handelt es sich für jeden Tag, an dem Versicherungsschutz bestanden hat, um einen Betrag von: 1/360 des jährlichen Beitrags 1/180 des halbjährlichen Beitrags 1/90 des vierteljährlichen Beitrags 1/30 des monatlichen Beitrags Bei Zahlung eines Einmalbeitrags können Sie den Betrag, den der Versicherer für jeden Tag einbehalten darf, an dem Versicherungsschutz bestanden hat, anhand folgender Formel errechnen: Einmalbeitrag Ihrer Versicherung Beantragte Versicherungsdauer in Tagen Ihr Einverständnis, wonach der Versicherungsschutz vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, liegt spätestens vor, wenn Sie Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag erheben. Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen bei Versicherungsverträgen, die von beiden Vertragsparteien auf ausdrücklichen Wunsch des Versicherungsnehmers vollständig erfüllt sind, bevor der Versicherungsnehmer sein Widerrufsrecht ausgeübt hat. 7. Laufzeit des Vertrages Die Laufzeit des Vertrages entnehmen Sie bitte dem Antrag (siehe Abschnitt "Beginn / Ablauf / Zahlungsweise") und dem Versicherungsschein sowie den Verlängerungsbestimmungen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen ( 9 AVB TLP 01/2008 der VTV). 8. Kündigungsrecht Die Bestimmungen zum Kündigungsrecht entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen ( 9 AVB TLP 01/2008 der VTV). 9. Anwendbares Recht / Sprache Auf den Versicherungsvertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung ( 16 AVB TLP 01/2008 der VTV). Die Vertragsbedingungen und die Vorabinformationen werden in deutscher Sprache mitgeteilt, die Kommunikation während der Laufzeit wird in deutscher Sprache geführt. 10. Außergerichtliche Beschwerdestelle Bei Beschwerden können Sie das außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfverfahren bei dem Verein Versicherungsombudsmann e. V. in Anspruch nehmen. Die Anschrift lautet: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach , Berlin. beschwerde@versicherungsombudsmann.de. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter Das Verfahren ist für Sie kostenfrei. Entscheidungen des Ombudsmannes bis zum Beschwerdewert von EUR 5.000,- sind für uns bindend. Unabhängig von der Inanspruchnahme einer außergerichtlichen Beschwerdestelle besteht für Sie weiterhin die Möglichkeit den Rechtsweg zu beschreiten. 11. Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde Sie können sich mit einer Beschwerde auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn wenden. Hinweis auf Widerspruchsrecht gegen Werbung sowie Markt- und Meinungsforschung Wir speichern und nutzen Ihre Daten im Rahmen der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit zum Zwecke der Werbung sowie der Markt- und Meinungsforschung. Dieser Nutzung Ihrer Daten können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Sanktionsklausel Es besteht - unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen - Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels-, oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika in Hinblick auf den Iran erlassen werden, soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen.
8 Schlusserklärung Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) 1. Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich ein, dass der/die Vermittler meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen nutzen darf/dürfen. 2. Ich kann der Verarbeitung oder Nutzung meiner personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt oder Meinungsforschung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. 3. Schließlich erklären die Vertragsbeteiligten, dass Ihnen die Möglichkeit gegeben wurde, von dem Merkblatt zur Datenverarbeitung Kenntnis zu nehmen. Schweigepflichtentbindungserklärung Ich ermächtige meine Tierärzte, ohne Rücksicht auf ihre Schweigepflicht, dem Versicherer über meinen Tierbestand in allen Versicherungsangelegenheiten Auskunft zu erteilen sowie ihm Röntgenbilder des versicherten Tieres vorzulegen, soweit dies zur Prüfung des Antrags oder der Leistungspflicht erforderlich ist. Vertragsgrundlagen Zusätzlich zu den AVB TLP 01/2008 der VTV und den AVB OPK 12/2008 der VTV gelten: - Satzung - gesetzliche Bestimmungen Der Versicherungsnehmer wird satzungsgemäß Mitglied der Gesellschaft. Bei den Beiträgen handelt es sich um Vorbeiträge gemäß 21 ff. der Satzung. Vorläufige Deckungszusage Vertragsgrundlagen sind die Allgemeine Bedingungen für die Tierlebenversicherung von Pferden und anderen Einhufern (AVB TLP 01/2008 der VTV). Es gilt als vereinbart, dass die AVB TLP 01/2008 sowie die Informationen nach 7 Absatz 1 und 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) nur auf Anforderung und spätestens mit dem Versicherungsschein übermittelt werden. Die Deckungszusage gilt zunächst für 30 Tage ab dem u. g. Versicherungsbeginn, sie erlischt spätestens zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie nach dem Hauptvertrag gleichartigen Versicherungsschutz erwerben. Ist der Versicherungsschutz nach dem Hauptvertrag von der Zahlung des Beitrags abhängig, endet die vorläufige Deckung spätestens, wenn Sie für diesen Vertrag mit der Beitragszahlung gemäß 37 VVG in Verzug sind. Sie erlischt ferner, wenn Sie den Hauptvertrag oder einen weiteren Vertrag über vorläufige Deckung mit einem anderen Versicherer schließen. Sie sind verpflichtet, die Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a. G. unverzüglich über einen solchen Vertragsschluss zu informieren; Sie Ihre Vertragserklärung nach 8 VVG widerrufen oder von Ihrem Widerspruchsrecht nach 5 Absatz 1 und 2 VVG Gebrauch machen. Der Vertrag endet spätestens mit dem Zugang des Widerrufs bzw. des Widerspruchs bei der Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a. G. Die Gesellschaft ist berechtigt, die vorläufige Deckungszusage innerhalb einer Woche nach Eingang des Antrags oder Tierarztgutachtens auf der zuständigen Verwaltungsstelle mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen, sofern der Antrag auf den Hauptvertrag nicht angenommen wird. Die Abrechnung der vorläufigen Deckungszusage erfolgt zusammen mit dem Erstbeitrag des Hauptvertrages. Bei Nichtzustandekommen des Hauptvertrages wird die vorläufige Deckungszusage nach folgenden Nettobeiträgen abgerechnet bei einer Laufzeit bis zu einem Monat 0,425 % aus der Versicherungssumme bei einer Laufzeit bis zu drei Monaten 0,850 % aus der Versicherungssumme Auf die Beiträge wird jeweils die gesetzliche Versicherungsteuer erhoben. Die vorläufige Deckungszusage erlischt rückwirkend, falls der mit dem Versicherungsschein erhobene Erstbeitrag oder bei Nichtzustandekommen eines Hauptvertrages der mit Abrechnug der VDZ erhobene Beitrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Geltendmachung gezahlt wird, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu vertreten. Diese Folge gilt auch, wenn der Versicherungsfall bereits eingetreten ist. Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a. G. Raiffeisenplatz 1, Wiesbaden Vorsitzender des Auftsichtsrates: Generaldirektor Dr. Friedrich Caspers Vorstand: Dr. Norbert Rollinger, Vorsitzender; Heinz-Jürgen Kallerhoff Sitz: Wiesbaden, Handelsregister Nr. HRB 2173 Amtsgericht Wiesbaden
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