R+V-Bedingungsheft Firmenkunden (Haftpflicht) Gesamt-Inhaltsverzeichnis
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- Viktor Feld
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1 R+V-Bedingungsheft Firmenkunden (Haftpflicht) Gesamt-Inhaltsverzeichnis Seite Verbraucherinformationen Informationen gemäß 1 der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) - Allgemeine Haftpflicht 4 Informationen gemäß 1 der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) - Vermögensschaden-Haftpflicht 7 Informationen gemäß 1 der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) - D&O Versicherung mit AGG 10 Informationen gemäß 1 der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) - Persönliche D&O 14 Informationen gemäß 1 der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) - Selbstbehalt-Versicherung 18 Produktinformationsblatt zu Ihrer Versicherung zur privaten Absicherung von Organhaftungsansprüchen - Persönliche D&O (ULLA-PS) 21 Produktinformationsblatt zu Ihrer Versicherung zur Absicherung des persönlichen Selbstbehaltes (ULLA-SB) 25 Allgemeine Haftpflicht AHB - Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung 28 AGG - Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Versicherung von Ersatzansprüchen wegen Diskriminierung 42 ANLAGEN B - Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Versicherung der Haftpflicht wegen Schäden durch Umwelteinwirkung (Umwelthaftpflicht-Modell für Anlagen) 53 ASBEST - Besondere Vereinbarung und Risikobeschreibung für die Mitversicherung von Asbestschäden im Rahmen der Betriebs-Haftpflichtversicherung von (Bau-) Handwerkern, Dachdeckern, Bauunternehmen 61 BAU - Bauunternehmerpolice Plus 63 BAUHER-GW - Besondere Bedingungen und Erläuterungen zur Bauherrenhaftpflichtversicherung für gewerbliche Bauvorhaben 107 BEAMTE - Besondere Bedingungen und Erläuterungen für die Berufshaftpflichtversicherung von Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst (nicht Lehrer) 109 BETRIEB - Beschreibung des versicherten Risikos zur Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung 110 ERW-HANDEL - Erweiterte Handelspolice 114 FOTOVOLT - Besondere Bedingungen und Erläuterungen für Betreiber von Fotovoltaikanlagen 140 FO-AUSFALL - Besondere Bedingungen und Erläuterungen für die Forderungsausfalldeckung im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung 141 GABEL AKB - Besondere Bedingungen für die AKB-Zusatzdeckung von nicht zugelassenen Hub- und Gabelstaplern 143 GLOBA - Globalpolice 144 HA-KOMPAKT - Haftpflichtkompaktpolice 172 HANDW - Handwerkerpolice Plus 205 HAUS/GRUND - Beschreibung des versicherten Risikos zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung 248 HOTEL - Hotelpolice 250 HUNDE - Beschreibung des versicherten Risikos zur Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde 273 INTERNET - Besondere Bedingungen für die Mitversicherung von Schäden aus der Nutzung von Internet-Technologien 274 Informations-Technologie-Police Kompakt (IT-KOMPAKT) 277 KFR VERAN - Besondere Bedingungen und Erläuterungen für die Haftpflichtversicherung von kurzfristigen Veranstaltungen 310 LEHRER - Besondere Bedingungen und Erläuterungen für die Berufshaftpflicht von Lehrern 314 MIET IMMOB - Besondere Vereinbarungen für den Einschluss von Mietsachschäden an Immobilien 316 MIET KURZF - Besondere Bedingungen und Erläuterungen für den Einschluss von Mietsachschäden anlässlich von kurzfristigen Veranstaltungen 317 PRIVATHAFT - Beschreibung des versicherten Risikos zur Privathaftpflichtversicherung 319 KFH0115 Seite 1 von 481
2 R+V-Bedingungsheft Firmenkunden (Haftpflicht) UMWELT-BAS - Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Versicherung der Haftpflicht wegen Schäden durch Umwelteinwirkung im Rahmen der Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung 325 USV-ANL - NATURSCHUTZPOLICE Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Umweltschadenversicherung von Umweltanlagen (Umweltschadenanlagenversicherung) 333 USV-BAS - NATURSCHUTZPOLICE Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Umweltschadenbasisversicherung (Umweltschadenbasisversicherung) 350 USV-HUG - Besondere Bedingungen für die Umweltschadensversicherung aus der Vermietung von privat genutzten Immobilien 368 VEREINE - Besondere Bedingungen und Erläuterungen für die Haftpflichtversicherung von Vereinen 369 WHG-Anlagen - Besondere Bedingungen und Erläuterungen für die Haftpflichtversicherung von Gewässerschäden im Rahmen der Privat- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung -Anlagenrisiko- 373 WHG-REST-P - Besondere Bedingungen für die Versicherung der Haftpflicht aus Gewässerschäden im Rahmen der Privat- sowie Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung - außer Anlagenrisiko 375 ZUSATZ A/B - Ergänzung zur Beschreibung des versicherten Risikos 377 ZUSATZ PHV - Besondere Vereinbarung zur Privathaftpflichtversicherung 379 Vermögensschaden-Haftpflicht und D&O Allgemeiner Teil zur Police (AT) 384 Sanktionsklausel 388 Versicherungsbedingungen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für freie Berufe und Gewerbetreibende mit gesetzlicher Versicherungspflicht (AVB-P) 389 Besondere Vereinbarungen zur Versicherung von Personen und Gesellschaften mit gesetzlicher Versicherungspflicht (PFLICHT) 401 Besondere Vereinbarungen für Einzelkanzleien oder Gesellschafter einer Berufsträger- oder Berufsausübungsgemeinschaft (EINZEL) 402 Besondere Bedingungen zur Mitversicherung kaufmännischer Tätigkeiten im Rahmen einer gerichtlichen oder behördlichen Bestellung (KAUF) 403 Besondere Vereinbarungen für Partnerschaftsgesellschaften (PART GES) 404 Qualifikationsnachlass für Fachanwaltstitel (QUALIANWALT) 405 Qualifikationsnachlass für Fachberatertitel (QUALIBERATER) 406 Risikobeschreibung und Besondere Bedingungen für Rechtsanwälte einschließlich des Rechtsanwaltsbereiches bei Anwaltsnotaren (RECHTSANW) 407 Risikobeschreibung und Besondere Bedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (STEUERBER) 409 Besondere Bedingungen zur Eigenschadendeckung (VH-EIGEN) 412 Vorläufiger Versicherungsschutz zum Nachweis des Bestehens einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VORLDECK) 413 Risikobeschreibung und Besondere Bedingungen für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (WPBER) 414 Risikobeschreibung und Besondere Bedingungen für Zwangsverwalter (ZWANGSVERW) 417 AVB - Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung 418 ÄRZTEREGR - Besondere Vereinbarungen und Risikobeschreibung für die Ärzteregress-Versicherung von Humanmedizinern 429 EX-VH-2 - Besondere Vereinbarungen für Existenzgründer 431 GEHEIM - Besondere Vereinbarungen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für die Verletzung von Geheimhaltungsverpflichtungen 432 ULLA - Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Unternehmensleitern und Leitenden Angestellten 434 ULLA-PS - Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Unternehmensleitern und leitenden Angestellten - Persönliche D&O 443 ULLA-SBMEK - Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Absicherung des persönlichen Selbstbehaltes von Unternehmensleitern und Aufsichtsräten 453 ULLA-SBOEK - Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Absicherung des persönlichen Selbstbehaltes von Unternehmensleitern und Aufsichtsräten 455 AGG - Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Versicherung von Ersatzansprüchen wegen Diskriminierung 457 AGG-AUSLAND - Besondere Bedingungen und Erläuterungen für die Mitversicherung von ausländischen Unternehmen in der Versicherung von Ersatzansprüchen wegen Diskriminierung 468 AGG-SIGNAL - Vorvertragliche Anzeigepflichten und Bindungswirkung zur Versicherung von Ersatzansprüchen wegen Diskriminierung 469 DUODRITT - Besondere Vereinbarung zur Beschränkung auf Drittansprüche - zur D&O Versicherung 470 DUOPERSGES - Besondere Vereinbarungen bei Personengesellschaften - zur D&O Versicherung 471 KFH0115 Seite 2 von 481
3 R+V-Bedingungsheft Firmenkunden (Haftpflicht) DUO-SB - Besondere Vereinbarung zur Selbstbeteiligung - zur D&O-Versicherung 472 DUOSIGNAL - Vorvertragliche Anzeigepflichten und Bindungswirkung - zur D&O Versicherung 473 DUOSTARTUP - Besondere Vereinbarungen für neu gegründete Unternehmen - zur D&O Versicherung 474 NEUKUNVH - Besondere Vereinbarungen für Neukunden in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung 475 VEREINEDUO - Zusatzvereinbarung für Vereine/Verbände/Kammern/Stiftungen 476 Merkblatt zum Datenschutz Merkblatt zur Datenverarbeitung 477 KFH0115 Seite 3 von 481
4 Verbraucherinformationen Ausgabe Januar 2014 Seite 1 Informationen gemäß 1 der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) - Allgemeine Haftpflicht 1. Risikoträger Raiffeisenplatz Wiesbaden vertreten durch den Vorstand, Vorstandsvorsitzender: Dr. Norbert Rollinger Handelsregister Nr. HRB 2188 Amtsgericht Wiesbaden, USt-IdNr. DE Die betreibt alle Zweige der Schadens-, Unfall- und Rückversicherung sowie die Vermittlung von Versicherungen aller Art. 2. Wesentliche Merkmale der Versicherung Die wesentlichen Merkmale der von Ihnen beantragen Versicherung entnehmen Sie bitte dem Antrag, den Versicherungsbedingungen sowie diesen Verbraucherinformationen. Für das Versicherungsverhältnis gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) sowie die sonstigen für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen. Das Versicherungsverhältnis unterliegt deutschem Recht (vgl. 12 AHB). Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Leistung des Versicherers entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und zwar unter 1, 3 und 8 AHB. 3. Beitrag, Beitragszahlung und sonstige Kosten Die Höhe des Versicherungsbeitrags (einschließlich der derzeit geltenden Versicherungssteuer und sonstiger Preisbestandteile) entnehmen Sie bitte dem Antrag bzw. dem Versicherungsschein. Die Bestimmungen zur Zahlung und Erfüllung sowie die Zahlungsweise der Versicherungsbeiträge entnehmen Sie bitte dem Antrag bzw. dem Versicherungsschein und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Im Falle einer Beitragsanmahnung bei Zahlungsverzug können Mahngebühren von derzeit bis zu 15 EUR anfallen/entstehen. 4. Zustandekommen des Vertrages Vor Abgabe Ihres Antrages erhalten Sie mit diesen Verbraucherinformationen die Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen und gegebenenfalls sonstige vertragsrelevante Informationen. Die Aufnahme Ihres Antrags stellt Ihr Angebot zum Abschluss eines Versicherungsvertrages dar. Den Versicherungsschein (Police) erhalten Sie per Post. Mit Zugang der Police ist der Versicherungsvertrag geschlossen, sofern Sie nicht Ihr Widerrufsrecht (siehe Ziffer 5) ausüben. Den Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte dem Versicherungsschein. Bitte beachten Sie, dass der Beginn des Versicherungsschutzes abhängig von der rechtzeitigen Zahlung des Erst- oder Einmalbeitrages ist. Soweit für Sie eine Antragsbindungsfrist besteht, können Sie dies dem Antrag entnehmen. 5. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Widerruf ist zu richten an:, Raiffeisenplatz 1, Wiesbaden. Bei einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an folgende Faxnummer zu richten: Bei einem Widerruf per ist dieser zu richten an: ruv@ruv.de. KFH0115 Seite 4 von 481
5 Verbraucherinformationen Ausgabe Januar 2014 Seite 2 Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Beiträge, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil des Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich für jeden Tag, an dem Versicherungsschutz bestanden hat, um einen Beitrag von - 1/360 des jährlichen Beitrags - 1/180 des halbjährlichen Beitrags - 1/90 des vierteljährlichen Beitrags - 1/30 des monatlichen Beitrags Bei Zahlung eines Einmalbeitrages können Sie den Betrag, den wir für jeden Tag einbehalten dürfen, an dem Versicherungsschutz bestanden hat, anhand folgender Formel errechnen: Einmalbeitrag Ihrer Versicherung beantragte Versicherungsdauer in Tagen Die mit Ihnen vereinbarte Zahlungsweise sowie die Höhe Ihres Beitrags können Sie dem Ihnen zur Verfügung gestellten Antrag/Versicherungsschein entnehmen. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. 6. Laufzeit des Vertrags Die Laufzeit des Vertrags entnehmen Sie bitte dem Antrag bzw. dem Versicherungsschein sowie den Verlängerungsbestimmungen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, vgl. 9 AHB. 7. Kündigungsrecht Die Bestimmungen zu Ihren Kündigungsrechten entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, 9 AHB. 8. Anwendbares Recht, Vertragssprache Auf den Versicherungsvertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, vgl. 12 AHB. Die Vertragsbedingungen und die Vorabinformationen werden ausschließlich in deutscher Sprache mitgeteilt. Die Kommunikation wird in deutscher Sprache geführt. 9. Außergerichtliche Beschwerdestelle Bei Beschwerden können Sie das außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren bei dem Verein Versicherungsombudsmann e.v. in Anspruch nehmen. Die Anschrift lautet: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach , Berlin, Leipziger Straße 121, Berlin. beschwerde@versicherungsombudsmann.de Das Verfahren ist für Sie kostenfrei. Entscheidungen des Ombudsmanns bis zum Beschwerdewert von EUR sind für uns bindend. Unabhängig von der Inanspruchnahme einer außergerichtlichen Beschwerdestelle besteht für Sie weiterhin die Möglichkeit den Rechtsweg zu beschreiten. 10. Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde Sie können sich mit einer Beschwerde auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Die Anschrift lautet: Graurheindorfer Straße 108, Bonn. KFH0115 Seite 5 von 481
6 Verbraucherinformationen Ausgabe Januar 2014 Seite 3 Schlusserklärung Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) 1. Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich ein, dass der/die Vermittler meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen nutzen darf/dürfen. 2. Ich kann der Verarbeitung oder Nutzung meiner personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. 3. Schließlich erklären die Vertragsbeteiligten, dass ihnen die Möglichkeit gegeben wurde, von dem Merkblatt zur Datenverarbeitung Kenntnis zu nehmen. KFH0115 Seite 6 von 481
7 Verbraucherinformation Ausgabe Januar 2014 Seite 1 Informationen gemäß 1 der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) - Vermögensschaden-Haftpflicht 1. Risikoträger Raiffeisenplatz Wiesbaden vertreten durch den Vorstand, Vorstandsvorsitzender: Dr. Norbert Rollinger Handelsregister Nr. HRB 2188 Amtsgericht Wiesbaden, USt-IdNr. DE Die betreibt alle Zweige der Schadens-, Unfall- und Rückversicherung sowie die Vermittlung von Versicherungen aller Art. 2. Wesentliche Merkmale der Versicherung Die wesentlichen Merkmale der von Ihnen beantragen Versicherung entnehmen Sie bitte diesem Antrag, den Versicherungsbedingungen sowie diesen Verbraucherinformationen. Für das Versicherungsverhältnis gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (AVB) sowie die Besonderen Vereinbarungen und Risikobeschreibungen (nebst Erläuterungen). Für bestimmte Berufe gelten hiervon abweichend folgende Versicherungsbedingungen: Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater, Zwangsverwalter: Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Berufsträgern mit gesetzlicher Versicherungspflicht (AVB-P) einschließlich Risikobeschreibung und Besondere Bedingungen. Notare und Notarbereich bei Anwaltsnotaren: Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Notaren und Anwaltsnotaren für ihr Notarrisiko (AVB-N) einschließlich Risikobeschreibung und Besondere Bedingungen. Hinweis: Die in diesen Informationen nachfolgend genannten Bestimmungen in Allgemeinen Versicherungsbedingungen beziehen sich auf alle oben aufgeführten Bedingungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. 3. Versicherungssumme und Jahreshöchstleistung Die Versicherungssumme stellt die Höchstleistung des Versicherers im jedem Versicherungsfall dar, vgl. 3 II AVB. Die Gesamtleistung des Versicherers beträgt das Zweifache der vereinbarten Versicherungssumme. Ausnahmen: Bei Rechtsanwälten, Patentanwälten sowie Steuerberatern beträgt die Gesamtleistung das Zweifache der vereinbarten Versicherungssumme, mindestens jedoch den vierfachen Betrag der gesetzlichen Mindestversicherungssumme. Bei Pflichtversicherungen, bei denen die Höhe der Versicherungssumme gesetzlich nicht geregelt ist, beträgt die Mindestversicherungssumme EUR; die Gesamtleistung beträgt das Zweifache der vereinbarten Versicherungssumme, mindestens jedoch EUR, vgl. 114 Absatz 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Bei kurzfristigen Verträgen oder Einzelfallversicherungen (Objektversicherungen) ist die beantragte Versicherungssumme zugleich die Jahreshöchstersatzleistung des Versicherers. 4. Beitrag, Beitragszahlung und sonstige Kosten Die Höhe des Versicherungsbeitrags (einschließlich der derzeit geltenden Versicherungssteuer und sonstiger Preisbestandteile) entnehmen Sie bitte dem Antrag bzw. dem Versicherungsschein. Die Bestimmungen zur Zahlung und Erfüllung sowie die Zahlungsweise der Versicherungsbeiträge entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag bzw. dem Versicherungsschein und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen unter 5 AVB. Im Falle einer Beitragsanmahnung bei Zahlungsverzug können Mahngebühren von derzeit bis zu 15 EUR anfallen/entstehen. KFH0115 Seite 7 von 481
8 Verbraucherinformation Ausgabe Januar 2014 Seite 2 5. Zustandekommen des Vertrages Vor Abgabe Ihres Antrages erhalten Sie mit diesen Verbraucherinformationen die Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen und gegebenenfalls sonstige vertragsrelevante Informationen. Die Aufnahme Ihres Antrags stellt Ihr Angebot zum Abschluss eines Versicherungsvertrages dar. Den Versicherungsschein (Police) erhalten Sie per Post. Mit Zugang der Police ist der Versicherungsvertrag geschlossen, sofern Sie nicht ihr Widerrufsrecht (siehe Ziffer 6) ausüben. Den Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte dem Versicherungsschein. Bitte beachten Sie, dass der Beginn des Versicherungsschutzes abhängig von der rechtzeitigen Zahlung des Erst- oder Einmalbeitrages ist, vgl. 5 I AVB. Soweit für Sie eine Antragsbindungsfrist besteht, können Sie dies dem Antrag entnehmen. 6. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den 1 bis 4 der VVG-Informationsverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:, Raiffeisenplatz 1, Wiesbaden. Beim einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an folgende Faxnummer zu richten: Bei einem Widerruf per ist dieser an folgende -Adresse zu richten: ruv@ruv.de. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Beiträge, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil des Beitrags, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich für jeden Tag, an dem Versicherungsschutz bestanden hat, um einen Betrag von 1/360 des jährlichen Beitrags 1/180 des halbjährlichen Beitrags 1/90 des vierteljährlichen Beitrags 1/30 des monatlichen Beitrags Bei Zahlung eines Einmalbeitrages können Sie den Betrag, den wir für jeden Tag einbehalten dürfen, an dem Versicherungsschutz bestanden hat, anhand folgender Formel errechnen: Einmalbeitrag Ihrer Versicherung Beantragte Versicherungsdauer in Tagen Die mit Ihnen vereinbarte Zahlungsweise sowie die Höhe Ihres Beitrags können Sie dem Ihnen zur Verfügung gestellten Antrag bzw. Versicherungsschein entnehmen. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z.b. Zinsen) herauszugeben sind. Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. 7. Laufzeit des Vertrags Die Laufzeit des Vertrags entnehmen Sie bitte dem Antrag bzw. dem Versicherungsschein sowie den Verlängerungsbestimmungen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen in 6 I AVB. KFH0115 Seite 8 von 481
9 Verbraucherinformation Ausgabe Januar 2014 Seite 3 8. Kündigungsrecht Die Bestimmungen zu Ihren Kündigungsrechten entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, 6 AVB. Regelungen zu Vertragsstrafen finden Sie unter 5 II 1,3 AVB. 9. Anwendbares Recht, Vertragssprache Auf den Versicherungsvertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, vgl. 13 III AVB. Die Vertragsbedingungen und die Vorabinformationen werden ausschließlich in deutscher Sprache mitgeteilt. Die Kommunikation wird in deutscher Sprache geführt. 10. Außergerichtliche Beschwerdestelle Bei Beschwerden können Sie das außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren bei dem Verein Versicherungsombudsmann e.v. in Anspruch nehmen. Die Anschrift lautet: Postfach , Berlin. beschwerde@versicherungsombudsmann.de Das Verfahren ist für Sie kostenfrei. Entscheidungen des Ombudsmanns bis zum Beschwerdewert von EUR sind für uns bindend. Unabhängig von der Inanspruchnahme einer außergerichtlichen Beschwerdestelle besteht für Sie weiterhin die Möglichkeit den Rechtsweg zu beschreiten. 11. Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde Sie können sich mit einer Beschwerde auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Die Anschrift lautet: Graurheindorfer Straße 108, Bonn. Schlusserklärung Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) 1. Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich ein, dass der/die Vermittler meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen nutzen darf/dürfen. 2. Ich kann der Verarbeitung oder Nutzung meiner personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. 3. Schließlich erklären die Vertragsbeteiligten, dass Ihnen die Möglichkeit gegeben wurde, von dem beigefügten Merkblatt zur Datenverarbeitung Kenntnis zu nehmen. KFH0115 Seite 9 von 481
10 Verbraucherinformation Ausgabe Januar 2014 Seite 1 Informationen gemäß 1 der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) - D&O Versicherung mit AGG 1. Risikoträger Raiffeisenplatz Wiesbaden vertreten durch den Vorstand, Vorstandsvorsitzender: Dr. Norbert Rollinger Handelsregister Nr. HRB 2188 Amtsgericht Wiesbaden, USt-IdNr. DE Die betreibt alle Zweige der Schadens-, Unfall- und Rückversicherung sowie die Vermittlung von Versicherungen aller Art. 2. Wesentliche Merkmale der Versicherung Die wesentlichen Merkmale der von Ihnen beantragen Versicherung entnehmen Sie bitte diesem Antrag, den Versicherungsbedingungen sowie diesen Verbraucherinformationen. Für das Versicherungsverhältnis gelten die: - Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Unternehmensleitern und Leitenden Angestellten und, sofern beantragt, - Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Versicherung von Ersatzansprüchen wegen Diskriminierung (AGG) sowie deren Besondere Vereinbarungen und Risikobeschreibungen. Hinweis: Die in diesen Informationen nachfolgend genannten Bestimmungen in Allgemeinen Versicherungsbedingungen beziehen sich auf alle oben aufgeführten Bedingungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Leistung des Versicherers entnehmen Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, Ziffer A Versicherungssumme und Jahreshöchstleistung Die Versicherungssumme stellt die Höchstleistung des Versicherers in jedem einzelnen Versicherungsfall dar; die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres entspricht - je vereinbarten Deckungsbestandteil (Abwehr- und Kostenschutz, Schadensersatzleistung, AGG-Zusatzdeckung) - der beantragten Versicherungssumme (Ziffer A. 4.4). 4. Beitrag, Beitragszahlung und sonstige Kosten Die Höhe des Versicherungsbeitrags (einschließlich der derzeit geltenden Versicherungssteuer und sonstiger Preisbestandteile) entnehmen Sie bitte dem Antrag bzw. dem Versicherungsschein. Die Bestimmungen zur Zahlung und Erfüllung sowie die Zahlungsweise der Versicherungsbeiträge entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag bzw. dem Versicherungsschein und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Ziffer A. 10.). Im Falle einer Beitragsanmahnung bei Zahlungsverzug können Mahngebühren von derzeit bis zu 15 EUR anfallen/entstehen. 5. Zustandekommen des Vertrages Vor Abgabe Ihres Antrages erhalten Sie mit diesen Verbraucherinformationen die Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen und gegebenenfalls sonstige vertragsrelevante Informationen. Die Aufnahme Ihres Antrags stellt Ihr Angebot zum Abschluss eines Versicherungsvertrages dar. Den Versicherungsschein (Police) erhalten Sie per Post. Mit Zugang der Police ist der Versicherungsvertrag geschlossen, sofern Sie nicht ihr Widerrufsrecht (siehe Ziffer 6) ausüben. Den Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte dem Versicherungsschein. Bitte beachten Sie, dass der Beginn des Versicherungsschutzes abhängig von der rechtzeitigen Zahlung der Prämie (Ziffer A. 3.3). Soweit für Sie eine Antragsbindungsfrist besteht, können Sie dies dem Antrag entnehmen. KFH0115 Seite 10 von 481
11 Verbraucherinformation Ausgabe Januar 2014 Seite 2 6. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen die weiteren Informationen nach 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:, Raiffeisenplatz 1, Wiesbaden. Beim einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an folgende Faxnummer zu richten: Bei einem Widerruf per ist dieser an folgende -Adresse zu richten: ruv@ruv.de. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Beiträge, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil des Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich für jeden Tag, an dem Versicherungsschutz bestanden hat, um einen Betrag von 1/360 des jährlichen Beitrags 1/180 des halbjährlichen Beitrags 1/90 des vierteljährlichen Beitrags 1/30 des monatlichen Beitrags Bei Zahlung eines Einmalbeitrages können Sie den Betrag, den wir für jeden Tag einbehalten dürfen, an dem Versicherungsschutz bestanden hat, anhand folgender Formel errechnen: Einmalbeitrag Ihrer Versicherung beantragte Versicherungsdauer in Tagen Die mit Ihnen vereinbarte Zahlungsweise sowie die Höhe Ihres Beitrags können Sie dem Ihnen zur Verfügung gestellten Antrag/Versicherungsschein entnehmen. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z.b. Zinsen) herauszugeben sind. Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. 7. Laufzeit des Vertrags Die Laufzeit des Vertrags entnehmen Sie bitte dem Antrag bzw. dem Versicherungsschein sowie den Verlängerungsbestimmungen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Ziffer A. 3.4). 8. Kündigungsrecht Die Bestimmungen zu Ihren Kündigungsrechten entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, Ziffer A Regelungen zu Vertragsstrafen finden Sie unter Ziffer A Anwendbares Recht, Vertragssprache Auf den Versicherungsvertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, Ziffer A. 15. Die Vertragsbedingungen und die Vorabinformationen werden ausschließlich in deutscher Sprache mitgeteilt. Die Kommunikation wird in deutscher Sprache geführt. KFH0115 Seite 11 von 481
12 Verbraucherinformation Ausgabe Januar 2014 Seite Außergerichtliche Beschwerdestelle Bei Beschwerden können Sie das außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren bei dem Verein Versicherungsombudsmann e.v. in Anspruch nehmen. Die Anschrift lautet: Postfach , Berlin. beschwerde@versicherungsombudsmann.de Das Verfahren ist für Sie kostenfrei. Entscheidungen des Ombudsmanns bis zum Beschwerdewert von EUR sind für uns bindend. Unabhängig von der Inanspruchnahme einer außergerichtlichen Beschwerdestelle besteht für Sie weiterhin die Möglichkeit den Rechtsweg zu beschreiten. 11. Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde Sie können sich mit einer Beschwerde auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Die Anschrift lautet: Graurheindorfer Straße 108, Bonn. Schlusserklärung Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) 1. Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich ein, dass der/die Vermittler meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen nutzen darf/dürfen. 2. Ich kann der Verarbeitung oder Nutzung meiner personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. 3. Schließlich erklären die Vertragsbeteiligten, dass Ihnen die Möglichkeit gegeben wurde, von dem beigefügten Merkblatt zur Datenverarbeitung Kenntnis zu nehmen. KFH0115 Seite 12 von 481
13 Verbraucherinformation Ausgabe Januar 2014 Seite 4 Auszug aus der Insolvenzordnung 16 Eröffnungsgrund Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens setzt voraus, daß ein Eröffnungsgrund gegeben ist. 17 Zahlungsunfähigkeit (1) Allgemeiner Eröffnungsgrund ist die Zahlungsunfähigkeit. (2) Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat. 18 Drohende Zahlungsunfähigkeit (1) Beantragt der Schuldner die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, so ist auch die drohende Zahlungsunfähigkeit Eröffnungsgrund. (2) Der Schuldner droht zahlungsunfähig zu werden, wenn er voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen. (3) Wird bei einer juristischen Person oder einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit der Antrag nicht von allen Mitgliedern des Vertretungsorgans, allen persönlich haftenden Gesellschaftern oder allen Abwicklern gestellt, so ist Absatz 1 nur anzuwenden, wenn der oder die Antragsteller zur Vertretung der juristischen Person oder der Gesellschaft berechtigt sind. 19 Überschuldung (1) Bei einer juristischen Person ist auch die Überschuldung Eröffnungsgrund. (2) Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. Forderungen auf Rückgewähr von Gesellschafterdarlehen oder aus Rechtshandlungen, die einen solchen Darlehen wirtschaftlich entsprechen, für die gemäß 39 Abs. 2 zwischen Gläubiger und Schuldner der Nachrang im Insolvenzverfahren hinter den in 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 bezeichneten Forderungen vereinbart worden ist, sind nicht bei den Verbindlichkeiten nach Satz 1 zu berücksichtigen. (3) Ist bei einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person, so gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend. Dies gilt nicht, wenn zu den persönlich haftenden Gesellschaftern eine andere Gesellschaft gehört, bei der ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist. KFH0115 Seite 13 von 481
14 Verbraucherinformation Ausgabe Januar 2014 Seite 1 Informationen gemäß 1 der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) - Persönliche D&O 1. Risikoträger Raiffeisenplatz Wiesbaden vertreten durch den Vorstand, Vorstandsvorsitzender: Dr. Norbert Rollinger Handelsregister Nr. HRB 2188 Amtsgericht Wiesbaden, USt-IdNr. DE Die betreibt alle Zweige der Schadens-, Unfall- und Rückversicherung sowie die Vermittlung von Versicherungen aller Art. 2. Wesentliche Merkmale der Versicherung Die wesentlichen Merkmale der von Ihnen beantragen Versicherung entnehmen Sie bitte diesem Antrag bzw. Versicherungsschein, den Versicherungsbedingungen sowie diesen Verbraucherinformationen sowie dem Produktionformationsblatt. Für das Versicherungsverhältnis gelten die: - Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Unternehmensleitern und Leitenden Angestellten - Persönliche D&O (ULLA-PS). Hinweis: Die in diesen Informationen nachfolgend genannten Bestimmungen in Allgemeinen Versicherungsbedingungen beziehen sich auf alle oben aufgeführten Bedingungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Leistung des Versicherers entnehmen Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie dem Versicherungsvertragsgesetz ( 14, 86, 106 VVG). 3. Versicherungssumme und Jahreshöchstleistung Die Versicherungssumme stellt die Höchstleistung des Versicherers in jedem einzelnen Versicherungsfall dar; die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres entspricht der vereinbarten Versicherungssumme, vgl. Ziffer A.4.3 ULLA-PS. 4. Beitrag, Beitragszahlung und sonstige Kosten Die Höhe des Versicherungsbeitrags (einschließlich der derzeit geltenden Versicherungssteuer und sonstiger Preisbestandteile) entnehmen Sie bitte dem Antrag bzw. dem Versicherungsschein. Die Bestimmungen zur Zahlung und Erfüllung sowie die Zahlungsweise der Versicherungsbeiträge entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag bzw. dem Versicherungsschein und dem Versicherungsvertragsgesetz, 33 ff. VVG. Im Falle einer Beitragsanmahnung bei Zahlungsverzug können Mahngebühren von derzeit bis zu 15 EUR anfallen/entstehen. 5. Zustandekommen des Vertrages Vor Abgabe Ihres Antrages erhalten Sie mit diesen Verbraucherinformationen die Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen und gegebenenfalls sonstige vertragsrelevante Informationen. Die Aufnahme Ihres Antrags stellt Ihr Angebot zum Abschluss eines Versicherungsvertrages dar. Den Versicherungsschein (Police) erhalten Sie per Post. Mit Zugang der Police ist der Versicherungsvertrag geschlossen, sofern Sie nicht ihr Widerrufsrecht (siehe unten Ziffer 6) ausüben. Den Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte dem Versicherungsschein. Bitte beachten Sie, dass der Beginn des Versicherungsschutzes abhängig von der rechtzeitigen Zahlung des Erst- oder Einmalbeitrags ist, vgl. 33 und 37 VVG. Soweit für Sie eine Antragsbindungsfrist besteht, können Sie dies dem Antrag entnehmen. KFH0115 Seite 14 von 481
15 Verbraucherinformation Ausgabe Januar 2014 Seite 2 6. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen die weiteren Informationen nach 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den 1 bis 4 VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:, Raiffeisenplatz 1, Wiesbaden. Beim einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an folgende Faxnummer zu richten: Bei einem Widerruf per ist dieser an folgende -Adresse zu richten: ruv@ruv.de. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet Ihr Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Anteil der Beiträge, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil des Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich für jeden Tag, an dem Versicherungsschutz bestanden hat, um einen Betrag von 1/360 des jährlichen Beitrags 1/180 des halbjährlichen Beitrags 1/90 des vierteljährlichen Beitrags 1/30 des monatlichen Beitrags Bei Zahlung eines Einmalbeitrages können Sie den Betrag, den wir für jeden Tag einbehalten dürfen, an dem Versicherungsschutz bestanden hat, anhand folgender Formel errechnen: Einmalbeitrag Ihrer Versicherung Beantragte Versicherungsdauer in Tagen Die mit Ihnen vereinbarte Zahlungsweise sowie die Höhe Ihres Beitrags können Sie dem Ihnen zur Verfügung gestellten Antrag/Versicherungsschein entnehmen. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z.b. Zinsen) herauszugeben sind. Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. 7. Laufzeit des Vertrags Die Laufzeit des Vertrags entnehmen Sie bitte dem Antrag bzw. dem Versicherungsschein sowie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Ziffer 7.) und den Verlängerungsbestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes, 11 VVG. 8. Kündigungsrecht Die Bestimmungen zu Ihren Kündigungsrechten entnehmen Sie bitte dem Versicherungsvertragsgesetz, 11, 25, 29, 40, 111 VVG. 9. Anwendbares Recht, Vertragssprache Auf den Versicherungsvertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, vgl. Ziffer A. 15. ULLA-PS. Die Vertragsbedingungen und die Vorabinformationen werden ausschließlich in deutscher Sprache mitgeteilt. Die Kommunikation wird ausschließlich in deutscher Sprache geführt. KFH0115 Seite 15 von 481
16 Verbraucherinformation Ausgabe Januar 2014 Seite Außergerichtliche Beschwerdestelle Bei Beschwerden können Sie das außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren bei dem Verein Versicherungsombudsmann e.v. in Anspruch nehmen. Die Anschrift lautet: Postfach , Berlin. Das Verfahren ist für Sie kostenfrei. Entscheidungen des Ombudsmanns bis zum Beschwerdewert von EUR sind für uns bindend. Unabhängig von der Inanspruchnahme einer außergerichtlichen Beschwerdestelle besteht für Sie weiterhin die Möglichkeit den Rechtsweg zu beschreiten. 11. Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde Sie können sich mit einer Beschwerde auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Die Anschrift lautet: Graurheindorfer Straße 108, Bonn. Schlusserklärung Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) 1. Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich ein, dass der/die Vermittler meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen nutzen darf/dürfen. 2. Ich kann der Verarbeitung oder Nutzung meiner personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. 3. Schließlich erklären die Vertragsbeteiligten, dass Ihnen die Möglichkeit gegeben wurde, von dem beigefügten Merkblatt zur Datenverarbeitung Kenntnis zu nehmen. KFH0115 Seite 16 von 481
17 Verbraucherinformation Ausgabe Januar 2014 Seite 4 Auszug aus der Insolvenzordnung 16 Eröffnungsgrund Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens setzt voraus, dass ein Eröffnungsgrund gegeben ist. 17 Zahlungsunfähigkeit (1) Allgemeiner Eröffnungsgrund ist die Zahlungsunfähigkeit. (2) Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat. 18 Drohende Zahlungsunfähigkeit (1) Beantragt der Schuldner die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, so ist auch die drohende Zahlungsunfähigkeit Eröffnungsgrund. (2) Der Schuldner droht zahlungsunfähig zu werden, wenn er voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen. (3) Wird bei einer juristischen Person oder einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit der Antrag nicht von allen Mitgliedern des Vertretungsorgans, allen persönlich haftenden Gesellschaftern oder allen Abwicklern gestellt, so ist Absatz 1 nur anzuwenden, wenn der oder die Antragsteller zur Vertretung der juristischen Person oder der Gesellschaft berechtigt sind. 19 Überschuldung (1) Bei einer juristischen Person ist auch die Überschuldung Eröffnungsgrund. (2) Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist den Umständen nach überwiegend wahrscheinlich. Forderungen auf Rückgewähr von Gesellschafterdarlehen oder aus Rechtshandlungen, die einem solchen Darlehen wirtschaftlich entsprechen, für die gemäß 39 Abs. 2 zwischen Gläubiger und Schuldner der Nachrang im Insolvenzverfahren hinter den in 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 bezeichneten Forderungen vereinbart worden ist, sind nicht bei den Verbindlichkeiten nach Satz 1 zu berücksichtigen. (3) Ist bei einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person, so gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend. Dies gilt nicht, wenn zu den persönlich haftenden Gesellschaftern eine andere Gesellschaft gehört, bei der ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist. KFH0115 Seite 17 von 481
18 VVG-InfoV Ausgabe Januar 2014 Seite 1 Informationen gemäß 1 der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) - Selbstbehalt-Versicherung 1. Risikoträger Raiffeisenplatz Wiesbaden vertreten durch den Vorstand, Vorstandsvorsitzender: Dr. Norbert Rollinger Handelsregister Nr. HRB 2188 Amtsgericht Wiesbaden, Ust-IdNr. DE Die betreibt alle Zweige der Schadens-, Unfall- und Rückversicherung sowie die Vermittlung von Versicherungen aller Art. 2. Wesentliche Merkmale der Versicherung Die gegenständliche Versicherung dient der persönlichen Absicherung des gesetzlich vorgeschriebenen oder eines individual-vertraglich (z. B. im Anstellungsvertrag) vereinbarten Selbstbehaltes, den der Versicherungsnehmer im Rahmen einer D&O-Versicherung zu tragen hat. Das Bestehen des Versicherungsschutzes unter dieser Selbstbehaltsversicherung ist deshalb vom Bestehen des Versicherungsschutzes unter dem D&O-Vertrag abhängig. Nur wenn in dem D&O-Vertrag der dort vorgesehene Selbstbehalt zur Anwendung gelangt, kommt eine Leistung aus dem gegenständlichen Versicherungsvertrag in Betracht. Die wesentlichen Merkmale der von Ihnen beantragten Versicherung entnehmen Sie bitte dem Antrag bzw. Versicherungsschein, den Versicherungsbedingungen, diesen Verbraucherinformationen sowie dem Produktinformationsblatt. Für das Versicherungsverhältnis gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Absicherung des persönlichen Selbstbehaltes von Unternehmensleitern und Aufsichtsräten (ULLA-SBOEK bzw. ULLA-SBMEK). Hinweis: Die in diesen Informationen nachfolgend genannten Bestimmungen in Allgemeinen Versicherungsbedingungen beziehen sich auf die oben aufgeführten Bedingungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Leistung des Versicherers entnehmen Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Ziffern ) sowie dem Versicherungsvertragsgesetz ( 14, 86, 106 VVG). 3. Versicherungssumme und Jahreshöchstleistung Die Versicherungssumme stellt die Höchstleistung des Versicherers in jedem Versicherungsfall dar; die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres entspricht der vereinbarten Versicherungssumme, vgl. Ziffer 4 ULLA-SBOEK bzw. ULLA-SBMEK. Je nach Produktvariante gilt dabei folgendes: Wird in dem Versicherungsschein keine eigene Versicherungssumme ausgewiesen ("Anrechnungsmodell"), ist die Ersatzleistung des Versicherers insgesamt begrenzt auf die Höhe der Versicherungssumme des D&O-Vertrages für Schadenersatzleistungen und wird auf diese angerechnet (Ziffer 4 ULLA-SBOEK). Wird in dem Versicherungsschein eine eigene Versicherungssumme ausgewiesen, stellt diese die Höchstleistung des Versicherers in jedem Versicherungsfall und für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres zusammen dar (Ziffer 4 ULLA-SBMEK). 4. Beitrag, Beitragszahlung und Kosten Die Höhe des Versicherungsbeitrags einschließlich der derzeit geltenden Versicherungsteuer und sonstiger Preisbestandteile entnehmen Sie bitte dem Antrag bzw. dem Versicherungsschein. Die Bestimmungen zur Zahlung und Erfüllung sowie die Zahlungsweise der Versicherungsbeiträge entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag bzw. dem Versicherungsschein und dem Versicherungsvertragsgesetz, 33 ff. VVG. KFH0115 Seite 18 von 481
19 VVG-InfoV Ausgabe Januar 2014 Seite 2 Im Falle einer Beitragsanmahnung bei Zahlungsverzug können Mahngebühren von derzeit bis zu 15 EUR anfallen/entstehen. 5. Zustandekommen des Vertrags Vor Abgabe Ihres Antrags erhalten Sie mit diesen Verbraucherinformationen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und gegebenenfalls sonstige vertragsrelevante Informationen. Die Aufnahme Ihres Antrags stellt Ihr Angebot zum Abschluss eines Versicherungsvertrags dar. Den Versicherungsschein (Police) erhalten Sie per Post. Mit Zugang der Police ist der Versicherungsvertrag geschlossen, sofern Sie nicht Ihr Widerrufsrecht (siehe Ziffer 6) ausüben. Den Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte dem Versicherungsschein. Bitte beachten Sie, dass der Beginn des Versicherungsschutzes abhängig von der rechtzeitigen Zahlung des Erst- oder Einmalbeitrages ist, vgl. 33 und 37 VVG. Soweit für Sie eine Antragsbindungsfrist besteht, können Sie dies dem Antrag entnehmen. 6. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach 7 Absatz 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Raiffeisenplatz Wiesbaden Telefax: ruv@ruv.de Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Beiträge, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil des Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich für jeden Tag, an dem Versicherungsschutz bestanden hat, um einen Betrag von 1/360 des jährlichen Beitrags 1/180 des halbjährlichen Beitrags 1/90 des vierteljährlichen Beitrags 1/30 des monatlichen Beitrags Bei Zahlung eines Einmalbeitrags können Sie den Betrag, den wir für jeden Tag einbehalten dürfen, an dem Versicherungsschutz bestanden hat, anhand folgender Formel errechnen: Einmalbeitrag Ihrer Versicherung beantragte Versicherungsdauer in Tagen Die mit Ihnen vereinbarte Zahlungsweise sowie die Höhe Ihres Beitrags können Sie dem Ihnen zur Verfügung gestellten Antrag/Versicherungsschein entnehmen. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. KFH0115 Seite 19 von 481
20 VVG-InfoV Ausgabe Januar 2014 Seite 3 7. Laufzeit des Vertrags Die Laufzeit des Vertrags entnehmen Sie bitte dem Antrag bzw. dem Versicherungsschein sowie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Ziffer 7.) und den Verlängerungsbestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes, 11 VVG. 8. Kündigungsrecht Die Bestimmungen zu Ihren Kündigungsrechten entnehmen Sie bitte dem Versicherungsvertragsgesetz, 11, 25, 29, 40, 111 VVG. 9. Anwendbares Recht, Vertragssprache Auf den Versicherungsvertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, vgl. Ziffer 8.5 ULLA-SBOEK bzw. ULLA-SBMEK. Die Vertragsbedingungen und die Vorabinformationen werden ausschließlich in deutscher Sprache mitgeteilt. Die Kommunikation wird in deutscher Sprache geführt, vgl. Ziffer 8.4. ULLA-SBOEK bzw. ULLA-SBMEK. 10. Außergerichtliche Beschwerdestelle Bei Beschwerden können Sie das außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren bei dem Verein Versicherungsombudsmann e.v. in Anspruch nehmen. Die Anschrift lautet: Postfach , Berlin. Das Verfahren ist für Sie kostenfrei. Entscheidungen des Ombudsmanns bis zum Beschwerdewert von EUR sind für uns bindend. Unabhängig von der Inanspruchnahme einer außergerichtlichen Beschwerdestelle besteht für Sie weiterhin die Möglichkeit den Rechtsweg zu beschreiten. 11. Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde Sie können sich mit einer Beschwerde auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Die Anschrift lautet: Graurheindorfer Straße 108, Bonn. Schlusserklärung Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) 1. Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich ein, dass der/die Vermittler meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen nutzen darf/dürfen. 2. Ich kann der Verarbeitung oder Nutzung meiner personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. 3. Schließlich erklären die Vertragsbeteiligten, dass Ihnen die Möglichkeit gegeben wurde, von dem beigefügten Merkblatt zur Datenverarbeitung Kenntnis zu nehmen. KFH0115 Seite 20 von 481
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