über die Eichung von Messgeräten für elektrische Energie und Leistung

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1 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Metrologie METAS Weisungen über die Eichung von Messgeräten für elektrische Energie und Leistung vom 1. September 2009 (Stand vom 1. Juli 2010) Das Bundesamt für Metrologie (METAS), gestützt auf Artikel 17 des Bundesgesetzes vom 9. Juni 1977 über das Messwesen 1, erlässt folgende Weisungen: 1 Gegenstand Diese Weisungen legen die Verfahren und Prüfbedingungen fest, nach welchen Eichungen von Elektrizitätszählern und Messwandlern durch schweizerische Eichstellen durchzuführen sind. 2 Geltungsbereich Diese Weisungen gelten für: a. Elektrizitätszähler für Wirkenergiemessung; b. Elektrizitätszähler für Blindenergiemessung; c. Elektrische Messwandler; d. Statistische Zählerprüfung. 3 Aufhebung bisheriger Vorschriften Die Weisungen des Bundesamtes für Metrologie vom 25. September 2006 über den Aufbau und die messtechnischen Eigenschaften von Messapparaten für elektrische Energie und Leistung werden aufgehoben. 1 SR W251.1 Seite 1 von 22

2 4 Inkrafttreten Diese Weisungen treten am 1. September 2009 in Kraft. Bundesamt für Metrologie METAS Dr. Christian Bock Direktor Seite 2 von 22 W251.1

3 Inhaltsverzeichnis Anhang Seite 1 Allgemeines Grundsätze Abkürzungen Zähler für elektrische Energie und Leistung Anforderungen an Eichgeräte und Referenzen; Prüfbedingungen Induktionszähler Allgemeines Induktions-Wirkenergiezähler Induktions-Blindenergiezähler Elektronische Zähler Allgemeines Wirkenergiezähler Blindenergiezähler Elektronische Maximumzähler und Sendezähler Elektronische Tarifmodule Isolationsprüfungen Messwandler Anforderungen an Eichgeräte und Referenzen; Prüfbedingungen Stromwandler Spannungswandler Kapazitive Spannungswandler Kombinierte Messwandler Markierung und Sicherung von Messmitteln Markierung Sicherung Statistische Prüfung Bezeichnung der Lose Referenzdatenbank Anmeldung neuer Lose ins Stichprobenverfahren Mutation bestehender Lose Auslosung und Prüfung der Stichprobenzähler Prüfung und Meldung der Messresultate Meldung der Stichprobenresultate an METAS W251.1 Seite 3 von 22

4 1 Allgemeines 1.1 Grundsätze Zur Eichung eingereichte Messgeräte müssen den Anforderungen der Messmittelverordnung vom 15. Februar genügen oder einer nach schweizerischem Recht zugelassenen Bauart angehören und das entsprechende Kennzeichen tragen. Die Eichung ist bei den in dieser Weisung definierten Prüfpunkten durchzuführen. Die Fehlergrenzen müssen entsprechend der Klassenzugehörigkeit des Messgeräts in allen Punkten eingehalten werden. Die Fehlergrenzen dürfen nicht systematisch einseitig ausgenützt werden, d. h. die Fehler sollen im Rahmen des technisch und aufwandmässig Vertretbaren symmetrisch um Null verteilt werden. Die der Messmittelart entsprechende Isolationsprüfung muss bestanden werden. Bei Wandlern ist diese Prüfung vor der Eichung durchzuführen. Messgeräte, die die Eichfehlergrenzen einhalten, sind nach Ziffer 4 zu Markieren und zu Sichern 1.2 Abkürzungen Folgende in Text und Tabellen verwendete Abkürzungen bedeuten: A = Ampere C = Grad Celsius cos ϕ eff f n I I st I min I tr I b I n 2 SR = Wirkleistungsfaktor = effektiv = Referenzfrequenz = Stromstärke = Anlaufstromstärke; niedrigster angegebener Wert von I, bei dem der Zähler bei Wirkleistungsfaktor cosϕ = 1 resp. Blindleistungsfaktor sinϕ = 1 (Mehrphasenbetrieb mit symmetrischer Last) eine elektrische Wirk- resp. Blindenergie misst = Mindeststromstärke; Wert von I, oberhalb dessen die Abweichung innerhalb der Fehlergrenzen liegt (Mehrphasenbetrieb mit symmetrischer Last) = Übergangsstromstärke; Wert von I, oberhalb dessen die Abweichung innerhalb der niedrigsten Fehlergrenzen liegt, die der für den Zähler angegebenen Genauigkeitsklasse entsprechen = Referenzstrom, für den der Direktanschlusszähler ausgelegt wurde = Referenzstrom, für den der Messwandlerzähler ausgelegt wurde I max, I m = Grenzstromstärke, Maximalstromstärke Seite 4 von 22 W251.1

5 ind kap min sin ϕ U U n V P n F δ = induktiv = kapazitiv = Minute = Blindleistungsfaktor = Spannung = Referenzspannung = Volt = Nominalleistung = Betragsfehler (Messwandler) = Phasenfehler (Messwandler) W251.1 Seite 5 von 22

6 2 Zähler für elektrische Energie und Leistung 2.1 Anforderungen an Eichgeräte und Referenzen; Prüfbedingungen Die Eichung von Elektrizitätszählern muss unter den in Tabelle 1 angegebenen Bedingungen durchgeführt werden. Prüfbedingungen für alle Elektrizitätszählerarten Tabelle 1 Einflussgrösse Bezugswert Zulässige Abweichungen Klassen D C B A 0.2S 0.5, 0.5S 1 2 und 3 Max. Fehler P n der Zählerprüfeinrichtung cos ϕ; sin ϕ = 1, 0.8 kap cos ϕ; sin ϕ = 0.5 ind ±0.05 % ±0.10 % ±0.10 % ±0.15 % ±0.2 % ±0.3 % ±0.3 % ±0.4 % Referenzspannung 3) U n ±1.0 % Spannungssymmetrie ±1.0 % Stromstärkesymmetrie ±1.0 % ±2.0 % Phasensymmetrie ±2.0 Aufhängvorrichtung 4) senkrecht ±1.0 Referenzfrequenz f n ±0.3 % ±0.5 % Klirrfaktor Strom und Spannung < 2 % < 3 % sinusförmig Umgebungstemperatur 2) Herstellerwert; wenn dieser fehlt: 23 C ±2.0 C Magn. Fremdfeld bei f n kein Fremdfeld Fremdfeld, das keine grössere Änderung bewirkt als: ±0.2 % ±0.3 % Speisung der Spannungskreise U n mind. 2 h mind. 0.5 h Phasenfolge bei Mehrphasenzählern richtige Folge keine 1) 2) 3) 4) Zeitdauer der Belastung vor der Ablesung Strom- und Spannungskreise keine; der Zähler soll sich in einem stationären Zustand befinden. Das angegebene Toleranzband gilt für alle Lasten, ein- und allseitig. Ist der Eigenfehler der Zählerprüfeinrichtung ausserhalb der Toleranz aber innerhalb der doppelten Tabellenwerte, ist dieser bei der Eichung zu korrigieren. Bei Messungen ausserhalb des zulässigen Temperaturbereichs ist der vom Hersteller angegebene Temperaturkoeffizient zu berücksichtigen, soweit signifikant. Diese Toleranzen gelten für die Eichung. In kritischen Fällen sind die strengeren Anforderungen der Zulassung nach Normen einzuhalten. Diese Anforderung gilt nur für die Positionierung von Zählern mit elektromechanischem Messwerk. 2.2 Induktionszähler Allgemeines Zählerkonstante (Zählwerkübersetzung) Es ist zu überprüfen, ob die Anzeige des Zählwerkes (bzw. der Zählwerke) mit den Umdrehungen des Zählerläufers und der Zählerkonstanten übereinstimmen Anlauf Der Zähler muss bei allseitig angelegter Nennspannung und der Stromstärke entsprechend den Vorgaben in Tabelle 2, bei einem Leistungsfaktor cosϕ = 1 Seite 6 von 22 W251.1

7 (sinϕ = 1) anlaufen und weiterdrehen. Es ist zu prüfen, ob der Läufer eine ganze Umdrehung ausführt. Bei Zählern mit Rollenzählwerken gelten diese Bedingungen, sofern sich nicht mehr als zwei Rollen im Eingriff befinden. Wenn der Zähler für Energiemessung in beiden Richtungen vorgesehen ist, muss der Anlauf in beiden Richtungen überprüft werden. Anlaufstromstärken von Induktions-Wirkenergiezählern Tabelle 2 Zählerart Anlaufstrom I st für die Klassen Klasse und 3 Direktanschlusszähler I b I b I b Wandlerzähler I n I n I n Klasse C B A Für alle Induktionszähler 0.04 I tr 0.06 I tr Leerlauf Im Spannungsbereich zwischen 80 % und 110 % der Nennspannung U n und bei offenem Stromkreis bzw. offenen Stromkreisen soll der Zähler still stehen, bzw. darf der Zählerrotor keine vollständige Umdrehung ausführen. Bei Zählern mit Rollenzählwerken gelten diese Bedingungen, wenn höchstens eine Ziffernrolle im Eingriff ist. Die minimale Beobachtungszeit beträgt 2 Minuten Induktions-Wirkenergiezähler Prüfpunkte und Eichfehlergrenzen a. Die Genauigkeitsprüfung muss bei den in der Tabelle 3 angegebenen Stromstärken und Leistungsfaktoren durchgeführt werden. b. Bei Mehrfachtarifzählern werden alle Prüfungen mit nicht erregtem Tarifrelais ausgeführt. Für Zähler mit Rollenzählwerk ist die Prüfung bei 5 % (I b, I n ) sowohl mit nicht erregtem als auch mit erregtem Tarifrelais auszuführen. c. Zähler, die auch für Rücklieferung eingesetzt werden, müssen die Eichfehlergrenzen in beiden Richtungen einhalten. Prüfpunkte und Eichfehlergrenzen Tabelle 3 Prüfpunkt Leistungsfaktor Zählerart Eichfehlergrenzen ± für die Klassen (%) Belastungsart bei Mehrphasenzählern Direktanschluss Wandleranschluss I I cos ϕ I b 0.05 I n 1.0 alle sym I 1) b 0.05 I 1) n 1.0 alle sym I b 0.5 I n 1.0 alle sym I b 0.5 I n 0.5 ind alle sym I n 1.0 alle sym I b 1.0 I n 0.5 ind alle sym I b 1.0 I n 1.0 mehrph. einseitig 2) I b 1.0 I n 0.5 ind mehrph. einseitig 2) I max 1.0 alle sym I max 1.0 I max 1.0 alle sym W251.1 Seite 7 von 22

8 1) 2) Prüfpunkt Leistungsfaktor Zählerart Belastungsart bei Mehrphasenzählern Eichfehlergrenzen ± für die Klassen (%) I cos ϕ B A 1.0 I min 1.0 alle sym ) 1.0 I min 1.0 alle sym I tr 1.0 alle sym I tr 0.5 ind alle sym I tr 1.0 mehrph. einseitig 2) I tr 0.5 ind mehrph. einseitig 2) I max 1.0 alle sym I max 1.0 alle sym Nur für Mehrfachtarifzähler mit Rollenzählwerk, Prüfung mit erregtem Tarifrelais. Die Prüfung ist an allen vorhandenen Strommesskreisen vorzunehmen Induktions-Blindenergiezähler Prüfpunkte und Eichfehlergrenzen Die Genauigkeitsprüfung muss bei den in Tabelle 4 angegebenen Stromstärken und Leistungsfaktoren ausgeführt werden. Prüfpunkte und Eichfehlergrenzen Tabelle 4 Prüfpunkt Leistungsfaktor Zählerart Eichfehlergrenzen ± 1) Belastungsart bei Mehrphasenzählern Direktanschluss Wandleranschluss I I sin ϕ % 0.1 I b 0.1 I n 1.0 alle sym I b 0.5 I n 1.0 alle sym I b 0.5 I n 1.0 mehrphasig einseitig 1) I n 1.0 alle sym I b 1.0 I n 0.5 ind alle sym I b 1.0 I n 0.5 ind mehrphasig einseitig 1) I max 1.0 alle sym I max 1.0 I max 1.0 alle sym. 3.0 Die Prüfung ist an allen vorhandenen Strommesskreisen vorzunehmen. 2.3 Elektronische Zähler Allgemeines Gültige Software/Firmwareversion Die Software/Firmware-Version muss auf ihre Gültigkeit mit der geprüften und zugelassenen Bauart verifiziert werden. Dies kann mittels Auslesung über eine geeignete digitale Schnittstelle oder durch die Kontrolle des Aufdrucks auf dem Typenschild erfolgen Anwärme- und Prüfzeit Vor den Messungen müssen die Spannungskreise und die Stromversorgung der Elektronik solange an die Versorgungsspannung angelegt werden, bis die Temperatur der Schaltungen einen stabilen Zustand erreicht hat. Die Seite 8 von 22 W251.1

9 Mindestanwärmezeit beträgt 30 Minuten. Im Übrigen gelten die vom METAS geprüften Angaben des Herstellers. Jede Belastung muss während einer ausreichenden Zeit angelegt werden, um einen stationären Zustand zu erreichen. Die Prüfzeit im Maximumstrombereich beträgt mindestens eine Minute Zählerkonstante Es ist zu prüfen, ob das Verhältnis zwischen den Ausgangssignalen und der gemessenen Energie den Angaben auf dem Typenschild entspricht. Die Mindestmessdauer richtet sich nach der Genauigkeitsklasse Anlaufbedingungen a. Der Zähler muss bei allseitig angelegter Referenzspannung U n und der Anlaufstromstärke I st entsprechend den Vorgaben in Tabelle 5, bei einem Leistungsfaktor cosϕ = 1 resp. sinϕ = 1 anlaufen und zählen. b. Mehrphasenzähler im Sinne von Ziffer b müssen die Anlaufbedingung entsprechend den Vorgaben in Tabelle 5 einphasig auf dem ersten Messsystem erfüllen. Die Spannungssysteme werden, soweit in der Zulassung nicht anders festgelegt, einseitig gespeist. c. Wenn der Zähler für Energiemessung in beiden Richtungen vorgesehen ist, muss die Anlaufbedingung in beiden Richtungen überprüft werden. Anlaufbedingungen Tabelle 5 Zählerart Anlaufstrom I st für die Klassen Klassen 0.2 S, 0.5 S Direktanschlusszähler I b I b I b Wandlerzähler I n I n I n I n Klassen C/D B A Direktanschlusszähler 0.04 I tr 0.04 I tr 0.05 I tr Wandlerzähler 0.02 I tr 0.04 I tr 0.06 I tr Leerlauf Am Energieeingang des Zählers sind folgende Messgrössen aufzuschalten: Spannung von 1.15 U n Messstrom gleich Null Die minimale Prüfzeit ist entsprechend der folgenden Formel zu ermitteln: k = Impulskonstante (Ausgang) in (Imp/kWh) Δt ( min) k m U m = Anzahl Messsysteme n I max U n = Referenzspannung (V) I max = Maximalstrom (A) Der Impulsausgang des Zählers darf höchstens einen Impuls abgeben und das aktive Energieregister nicht mehr als die, einem Impuls entsprechende Energiedifferenz registrieren. W251.1 Seite 9 von 22

10 2.3.2 Wirkenergiezähler Prüfpunkte und Eichfehlergrenzen a. Die Genauigkeitsprüfung muss bei den in Tabelle 6 angegebenen Stromstärken und Leistungsfaktoren ausgeführt werden. b. Drehstromzähler, die wahlweise auch für den Betrieb im P+N oder 2P+N - Netz in Verkehr gebracht werden, müssen unmissverständlich gekennzeichnet sein, z. B. mit dem genormten Symbol für 2-leiter Einphasenzähler. Bei der Eichung müssen die Fehlergrenzen eines zusätzlichen asymmetrischen Lastpunktes gemäss Tabelle 6 erfüllt sein. Diese optionale Funktionalität ist auf dem Eichschein zu vermerken. c. Zähler, die für Rücklieferung eingesetzt werden, müssen die Eichfehlergrenzen in beiden Richtungen einhalten. 1) 2) zusätzlicher Eichpunkt für Mehrphasenzähler, die für den optionalen Einsatz im P+N, resp. im 2P+N Netz vorgesehen sind. Die Prüfung ist am ersten Strommesskreis vorzunehmen. Die Prüfung ist an allen vorhandenen Strommesskreisen vorzunehmen. 1) Prüfunkte und Eichfehlergrenzen Tabelle 6 Prüfpunkt Leistungsfaktor Zählerart Belastungsart Eichfehlergrenzen ± bei Mehrpha- für die Klassen (%) Direktanschlusanschlussenzählern Wandler- I I cos ϕ 0.2S 0.5S I n 1.0 alle sym I b 1.0 mehrph. einseitig 1) I b 0.02 I n 1.0 alle sym I n 1.0 mehrph. einseitig 2) I b 0.05 I n 0.5 ind alle sym I n 0.5 ind mehrph. einseitig 2) I b 0.10 I n 0.8 kap alle sym I n 1.0 alle sym I b 1.00 I n 0.5 ind alle sym I b 1.00 I n 0.8 kap alle sym I max 1.0 alle sym I max 1.00 I max 1.0 alle einseitig 2) Prüfpunkt Leistungsfaktor Zählerart Belastungsart bei Mehrphasenzählern Eichfehlergrenzen ± für die Klassen (%) I cos ϕ D C B A 0.2 I tr 1.0 alle sym I tr 1.0 alle sym I tr 1.0 alle sym I tr 0.5 ind mehrph. einseitig 1) I tr 0.8 kap alle sym I tr 0.5 kap alle sym I max 1.0 alle sym I max 1.0 alle einseitig 1) Die Prüfung ist an allen vorhandenen Strommesskreisen vorzunehmen. Seite 10 von 22 W251.1

11 2.3.3 Blindenergiezähler Prüfpunkte und Eichfehlergrenzen a. Die Genauigkeitsprüfung muss bei den in Tabelle 7 angegebenen Stromstärken und Leistungsfaktoren ausgeführt werden. b. Zähler, die für Rücklieferung eingesetzt werden, müssen die Eichfehlergrenzen in beiden Richtungen einhalten. Prüfpunkte und Eichfehlergrenzen Tabelle 7 Prüfpunkt Leistungsfaktor Zählerart Eichfehlergrenzen ± für die Klassen in % 1) Belastungsart bei Mehrphasenzählern Direktanschluss Wandleranschluss I I sin ϕ I b 0.02 I n 1.0 alle sym I b 0.05 I n 0.5 ind alle sym I b 0.05 I n 1.0 mehrph. einseitig 1) I b 0.10 I n 0.5 ind mehrph. einseitig 1) I b 1.00 I n 0.5 ind alle sym I max alle sym I max 1.00 I max 1.0 alle sym Die Prüfung ist an allen vorhandenen Strommesskreisen vorzunehmen. 2.4 Elektronische Maximumzähler und Sendezähler Prüfpunkte und Eichfehlergrenzen a. Die Eichfehlergrenzen für Geberzähler sind entsprechend der Bauart in Ziffer und (für Induktionszähler) resp. in Ziffer und (für elektronische Zähler) festgelegt. b. Der Eigenfehler des Maximumwerks, welcher zum jeweiligen Fehler des Geberzählers hinzukommt, wird in Prozenten des Maximum-Endwertes angegeben. Der zusätzliche Eigenfehler für Induktionszähler darf höchstens 1.5 % betragen. c. Der Maximum-Endwert entspricht dem höchsten, die Eichfehlergrenzen bestimmenden Lastpunkt (Imax). d. Die Prüfung der Eigenfehler hat im Bereich der oberen Messbereichsgrenze zu erfolgen Maximumwerke a. Der Messbereich elektronischer Maximumwerke erstreckt sich über den gesamten spezifizierten Bereich. b. Der Eigenfehler elektronischer Maximumwerke darf an keinem Ort des Messbereichs mehr als ± Stelle der Anzeigeeinheit mit der niedrigsten Wertigkeit überschreiten. W251.1 Seite 11 von 22

12 2.5 Elektronische Tarifmodule Allgemeine Prüfbedingungen Es sind die auf dem Typenschild angegebenen messtechnischen und funktionellen Eigenschaften des Tarifgerätes zu überprüfen Prüfeinrichtung Die Kontrollen werden, soweit sie nicht auf den üblichen Zählerprüfstationen durchgeführt werden können, auf herstellerspezifischen Zusatzeinrichtungen durchgeführt. Dabei sind die anlässlich der Bauartzulassung allenfalls erstellten Eichvorschriften zu beachten Prüfablauf Der Prüfablauf erfolgt nach dem von METAS geprüften Vorschlag des Fabrikanten. Die für die Prüfung relevanten Angaben sind dem Typenschild, dem Anschlussschema und den Parametrierspezifikationen zu entnehmen Funktionskontrolle Die Funktionen sind entsprechend der kundenspezifischen Ausführung zu überprüfen (Bedienungshinweise sind in der Bedienungsanleitung enthalten): Anzahl Tarife, Funktion der Tarife, Anzahl Vorwerte, Saison und Saisondauer, ev. weitere Funktionen. 2.6 Isolationsprüfungen Isolationsfestigkeit von Zählern Eine sinusförmige Wechselspannung (Klirrfaktor 1 %) von 2 kv eff und der Frequenz 50 Hz muss während einer Minute zwischen allen miteinander verbundenen Klemmen und dem Gehäuse angelegt werden. Bei Zählern mit Isolierstoffgehäuse wird die Prüfspannung zwischen den Klemmen und den leitend miteinander verbundenen Befestigungspunkten des Zählers angelegt. Bei dieser Prüfung werden Zusatzkreise, deren Nennspannung 40 V ist, mit den Befestigungspunkten verbunden Isolationsfestigkeit von Zusatzgeräten Für Zusatzgeräte, welche mit dem Zähler galvanisch verbunden sind oder am Netz angeschlossen werden, gilt Ziffer sinngemäss Befreiung von der Isolationsprüfung Bei neuen Zählern und neuen Zusatzgeräten, die im Herstellerwerk bereits einer Isolationsprüfung unterzogen wurden oder bei Zählern im Vollkunststoffgehäuse ohne berührbare leitende Teile kann auf die Isolationsprüfung verzichtet werden. Seite 12 von 22 W251.1

13 3 Messwandler 3.1 Anforderungen an Eichgeräte und Referenzen; Prüfbedingungen Prüfbedingungen Die Prüfungen müssen unter den in Tabelle 8 angegebenen Bedingungen durchgeführt werden. Prüfbedingungen für Wandlereicheinrichtung Tabelle 8 Einflussgrösse Bezugswert Zulässige Abweichungen für die Klassen < Max. Fehler der Wandlerprüfeinrichtung unter Referenzbedingungen. F (%), δ (min) ± 0.05 % ± 0.5 min ± 0.10 % ± 1.0 min Frequenz f n ± 0.2 % ± 0.5 % Klirrfaktor I oder U (sinus) < 2 % < 3 % Betriebsbürde VA ± 3 %; ± 1.7 (3 crad) Umgebungstemperatur am Messplatz. C 15 C < Temperatur < 30 C Magnetisches Fremdfeld bei f n kein Fremdfeld Fremdfeld, das höchstens 10 % Fehler der Klassentoleranz bewirkt Überprüfung der Klemmenbezeichnung Die Klemmen müssen in der vorgeschriebenen Art, d. h. der zugelassenen Bauart entsprechend und unmissverständlich bezeichnet sein Isolationsprüfungen Alle Messwandler haben vor der amtlichen Eichung eine dem Stand der Technik entsprechende Isolationsprüfung zu bestehen. Die Isolationsfestigkeit ist über eine Spannungsprüfung und eine Teilentladungsmessung zu verifizieren. Das Verfahren und die zu erfüllenden Grenzwerte sind den in Anhang 3 der Verordnung vom 19. März über Messgeräte für elektrische Energie und Leistung aufgeführten Normen zu entnehmen. Auf die Isolationsprüfung kann verzichtet werden, falls der Antragsteller eine Bestätigung über eine bereits nach einem anerkannten Verfahren durchgeführte Isolationsprüfung (Spannungsprüfung und Teilentladungsmessung) vorlegt. Die Prüfungsunterlagen müssen mindestens die folgenden Angaben enthalten: a. Marke, Typ, Nummer des geprüften Messwandlers; b. angewandtes Prüfverfahren; c. für die Prüfung verantwortliche Firma, Name des Verantwortlichen, Ort, Datum; d. Ergebnis der Isolationsprüfung. In Zweifelsfällen entscheidet METAS oder eine von ihm bezeichnete Stelle, ob die durchgeführte Isolationsprüfung genügt. 3 SR W251.1 Seite 13 von 22

14 3.2 Stromwandler Prüfpunkte und Eichfehlergrenzen Die Messwerte der Übersetzungsverhältnisse und der Phasenwinkel müssen sich innerhalb der Eichfehlergrenzen gemäss der Tabelle 9 befinden. Für Wandler der Klassen gelten die Eichfehlergrenzen nach Tabelle 9a, für die Klassen 0.2 S und 0.5 S die Eichfehlergrenzen nach Tabelle 9b. Die Eichfehlergrenzen sind bei Bürden 25 % und 100 % der Nennleistung des Wandlers zu überprüfen. Die für die Prüfung verwendeten Bürden sollen einen Leistungsfaktor von cosβ = 0.8ind aufweisen. Bürden kleiner als 5 VA sollen einen Leistungsfaktor von cosβ = 1 aufweisen. Die kleinste zu verwendende Bürde beträgt 1 VA. Prüfpunkte und Eichfehlergrenzen Tabelle 9a Prüfpunkte (Strom) Übersetzungsverhältnis Eichfehlergrenzen ± für die Klassen (%) Phasenwinkel Eichfehlergrenzen ± für die Klassen (min.) I b (%) 0.1 1) 0.2 1) 0.5 1) 0.1 1) 0.2 1) 0.5 1) ) Überlastbare Wandler: Eichfehlergrenzen für die Überlastpunkte gleich wie bei 120 % I b. Eichfehlergrenzen Tabelle 9b I b (%) 0.2 S 2) 0.5 S 2) 0.2 S 2) 0.5 S 2) ) Diese Klassen sind nur für Wandler mit einem sekundären Nennstrom von 5 A vorgesehen Summenstromwandler Bei Zusammenschaltungen von Zwischenstromwandlern und Stromwandlern darf der Gesamtfehler der Zusammenschaltung die Eichfehlergrenzen der Klasse 0.5 nicht überschreiten. Zwischenstromwandler, die für sich allein geprüft werden, müssen die Eichfehlergrenzen der Klassen 0.2 oder 0.1 einhalten. Sie dürfen nur in Verbindung mit Stromwandlern der Klassen 0.2 oder 0.1 verwendet werden. Für Messwandler in Kaskadenbauweise und solche mit mehreren sekundären Wicklungen müssen die Eichfehlergrenzen für jede sekundäre Messwicklung bei Kurzschluss aller übrigen sekundären Wicklungen eingehalten werden. Bei Stromwandlern mit mehreren Übersetzungen müssen, sofern nur eine Nennleistung und nur eine Genauigkeitsklasse angegeben sind, die Bestimmungen dieser Genauigkeitsklasse für alle Übersetzungen erfüllt sein. Andernfalls sind zu jeder Übersetzung die zugehörige Genauigkeitsklasse bzw. die zulässige Nennleistung anzugeben. Seite 14 von 22 W251.1

15 3.3 Spannungswandler Prüfpunkte und Eichfehlergrenzen1) Die Übersetzungs- und Winkelfehler bei f n dürfen die in Tabelle 10 genannten Werte zwischen 80 % und 120 % (U n ) und zwischen 25 % und 100 % der Nennbürde bei einem Leistungsfaktor von 0.8ind nicht überschreiten. Die Wandlerfehler werden an den Anschlussklemmen ermittelt und schliessen die Beeinflussungen durch irgendwelche Sicherungen und Widerstände, die integrierende Bestandteile des Wandlers sind, mit ein. Die Eichung erfolgt bei U n und bei 100 % und 25 % der Nennbürde. Prüfpunkte und Eichfehlergrenzen Tabelle 10 Klasse Übersetzungsverhältnis Eichfehlergrenzen ± (%) Phasenwinkel Eichfehlergrenzen ± (min) Zwischenspannungswandler, Spannungswandler mit mehreren Übersetzungen Bei der Zusammenschaltung von Zwischenspannungswandlern mit Spannungswandlern darf der Gesamtfehler der Zusammenschaltung die Eichfehlergrenzen der Klasse 0.5 nicht überschreiten. Zwischenspannungswandler, die für sich allein geprüft werden, müssen die Eichfehlergrenzen der Klassen 0.2 oder 0.1 einhalten. Sie dürfen nur mit Wandlern der Klassen 0.2 oder 0.1 zusammengeschaltet werden. Für Messwandler mit mehreren Sekundärwicklungen müssen die Eichfehlergrenzen für jede sekundäre Messwicklung bei folgenden Bedingungen eingehalten werden: bei Leerlauf aller übrigen sekundären Wicklungen; bei Belastung aller übrigen sekundären Wicklungen mit der Nennbürde, mit Ausnahme der Wicklung für die Erdschlusserfassung. Bei Spannungswandlern mit mehreren Übersetzungen müssen, sofern nur ein Klassenzeichen und nur eine Nennleistung angegeben sind, die Bestimmungen der jeweiligen Klasse für alle Übersetzungen erfüllt sein. Andernfalls sind zu jeder Übersetzung die zugehörige Klasse und Nennleistung anzugeben. 1) Für Spannungswandler mit mehreren Sekundärwicklungen ist, wegen der gegenseitigen Beeinflussung, für jede Wicklung ein Leistungsbereich festzulegen. Dabei sollte die obere Grenze jedes Leistungsbereichs mit einem Normal-Nennwert übereinstimmen. Jede Wicklung muss die zugehörigen Genauigkeitsanforderungen in ihrem Leistungsbereich erfüllen, während zur selben Zeit die andere Wicklung mit 0 % % der angegebenen Ausgangsleistung belastet ist. Zur Überprüfung dieser Anforderung genügt es, die Extremwerte zu messen. Wenn keine Leistungsbereiche festgelegt sind, werden diese als 25 % % der Nennleistung angenommen. Wird eine Wicklung nur gelegentlich für kurze Zeit belastet, kann ihr Einfluss auf die andere Wicklung vernachlässigt werden. W251.1 Seite 15 von 22

16 3.4 Kapazitive Spannungswandler Prüfpunkte und Eichfehlergrenzen: Ziffer gilt sinngemäss. 3.5 Kombinierte Messwandler Prüfpunkte und Eichfehlergrenzen Für den Stromwandler gelten die Eichfehlergrenzen nach Ziffer 3.2.1, für den Spannungswandler nach Ziffer Die gegenseitige Beeinflussung darf zu keiner Überschreitung der für die beteiligten Wandler geltenden Genauigkeitsklasse führen. Seite 16 von 22 W251.1

17 4 Markierung und Sicherung von Messmitteln 4.1 Markierung Das Messmittel ist anhand der METAS Weisung über Eichmarken 4 zu markieren Sicherung Geeichte Zähler und Wandler sind an den vorgesehenen Stellen zu sichern, so dass messrelevante Teile ohne Verletzung der Sicherungskleber* resp. Plomben nicht zugänglich sind. Zur Plombierung kann Schnur oder Draht verwendet werden. Nach dem Quetschen der Plombe muss diese folgende Prägung tragen: eidgenössisches Kreuz und Eichstellennummer auf der einen Seite; die beiden letzten Ziffern des Eichjahres auf der andern Seite. Zur Plombierung von Freiluft-Messwandlern sind witterungsfeste Materialien zu verwenden. Anstelle von Schnur oder Draht können Bolzenplomben (Stiftplomben) verwendet werden. Die Anordnung von Eichstellennummer und Jahreszahl bleibt dieselbe. Das eidgenössische Kreuz befindet sich auf dem Bolzenkopf. Wo sich Plomben zur Sicherung von Messgeräten nicht eignen sind Sicherungskleber* anzubringen. Diese können bei METAS bezogen werden. Bisher nicht gebräuchliche Materialien und Plombiereinrichtungen dürfen nur nach Rücksprache mit METAS verwendet werden. Die zur amtlichen Plombierung benötigten Prägeeinsätze der Eichstellen (nur Jahreszahl) sind bei METAS zu beziehen. Von einer Sicherung kann abgesehen werden, wenn messrelevante Teile nicht ohne Beschädigung oder Zerstörung des Geräts zugänglich sind. * Sicherungskleber 4 Weisungen über die Anforderungen an Eichmarken und deren Verwendung (W210.3) 5 Ziffer 4.1: Doppelnennung mit Weisung W210.3 und Abbildungen der Eichmarken entfernt W251.1 Seite 17 von 22

18 5 Statistische Prüfung 5.1 Bezeichnung der Lose Die Lose sind durch eine Zahlengruppe ee.jj.nn zu bezeichnen: Beispiel: ee Eichstellennummer jj Fabrikationsjahr, 2-stellig nn fortlaufende Nummer innerhalb des Jahres, 2-stellig Zusammenfassung von 2 Jahrgängen Sind in einem Los 2 Jahrgänge zusammengefasst, ist das frühere (ältere) Baujahr für die Bezeichnung des Loses (jj) massgebend. Revisionszahl Werden die Zähler eines Loses revidiert und anschliessend wieder zum statistischen Prüfverfahren angemeldet, werden an die Zahlengruppe ein Schrägstrich und eine 2 für die zweite, eine 3 für die dritte usw. Anmeldung angehängt. Beispiel: / Referenzdatenbank Als Grundlage für das Beurteilen von Losmutationen, zur Ziehung der Stichprobenzähler und zur Auswertung der Stichprobenmessungen gilt ausschliesslich der Datenbestand des Online-Stichprobenadministrationstools Selva von METAS. 5.3 Anmeldung neuer Lose ins Stichprobenverfahren Losanmeldung über Selva Die Anmeldung eines neuen Loses erfolgt durch die das Los verwaltende Eichstelle über Selva. Spätester Anmeldetermin ist Ende Oktober des vierten auf die Fabrikation folgenden Jahres (Anmeldejahr) Losanmeldeformular Gleichzeitig mit der Online-Anmeldung ist METAS das ausgefüllte Anmeldeformular per oder per Post zuzustellen. In diesem Formular muss die vollständige von der Eichstelle vergebene Losbezeichnung angegeben sein (Beispiel: /1,fort-laufende Nummerierung, Beginn immer bei 1). Das Anmeldeformular wird über das Informationssystem LegNet von METAS bezogen Import der Losliste bei Anmeldung Gleichzeitig mit der Losanmeldung ist die Losliste in die Datenbank Selva zu importieren. Die Form der Losliste ist in der Bedienungsanleitung Selva detailliert beschrieben. Seite 18 von 22 W251.1

19 5.3.4 Mutationsarten Die Mutationsart der Losliste kann wahlweise als gestrichene Positionen oder als nachgeführte Liste angegeben werden. Eine Liste mit gestrichene Positionen bedeutet, dass eine fixe Zuordnung der Zählernummern zu den Positionsnummern existiert und sich diese während der Lebensdauer des Loses nicht mehr verändert. Die inaktiven Positionen (Zähler nicht mehr vorhanden) werden in der Liste markiert und beim Datenimport von der Datenbank Selva als gestrichene Position erkannt. Gestrichene Positionen können bei der Losanmeldung mutiert werden. Bei der nachgeführte Liste wird die Zuordnung nach jeder Mutation neu fest gelegt. Es entstehen keine Lücken in der Liste. Bei der Wahl dieser Mutationsart muss bei jeder Veränderung eine aktuelle Losliste in Selva eingelesen werden. 5.4 Mutation bestehender Lose Mutationen von bestehenden Losen sind spätestens bis Ende Oktober des der Prüfung vorausgehenden Jahres in Selva einzutragen (Anmeldejahr). Bei der Mutationsart "gestrichen" sind die gestrichenen Positionsnummern nachzuführen, bei der Mutationsart "nachgeführt", sind bereinigte Loslisten zu importieren. Wenn innerhalb eines Loses mehr als 5 % der Zähler mit einer Revisionsplombe versehen sind, ist dies METAS schriftlich und begründet zu melden. Da sich eine Fluktuation in geringem Mass kaum vermeiden lässt, ist eine Austauschquote von max. 5 % des Zählerbestandes im Los toleriert. Zudem sind die nachfolgenden Voraussetzungen zu beachten: Vergrösserung von Losen bis 10 % Werden dem Los bei nachträglichen Mutationen zusätzliche Zähler beigefügt, ist dies bis zu einer Vergrösserung des Loses von höchstens 10 % gegenüber der initialen Losgrösse ohne Deklaration bei METAS erlaubt. Die neu einzubindenden Zähler müssen genau den im mutierten Los vorhandenen Typen und demselben Fabrikationsjahr entsprechen. Die initiale Losgrösse bleibt unverändert Losvergrösserung um mehr als 10 % Sollen dem Los mehr Zähler als das freie Kontingent von 10 % gegenüber der initialen Grösse zugefügt werden, ist dies METAS unter Angabe der Herkunft dieser Zähler zu deklarieren. Grundsätzlich gelten dieselben Anforderungen wie bei einer Vergrösserung von unter 10 %. Zusätzlich wird durch METAS das statistische Ausfallverhalten der neu einzubindenden Zähler abgeklärt. Eine von METAS nachträglich angeordnete Stichprobenprüfung bleibt ausdrücklich vorbehalten. Diese Ausnahmeregelung kann nur bis zur 3. Stichprobenanmeldung angewendet werden (15. Jahr). W251.1 Seite 19 von 22

20 5.4.3 Fakturierung aufgrund der Losvergrösserung von über 10 % Falls neu in ein Los eingebundene Zähler zuvor nicht dem statistischen Prüfverfahren unterstellt waren, werden dem Besitzer nachträglich die ausgefallenen Eichgebühren durch die Eichstelle fakturiert. Zudem verrechnet ME- TAS der Eichstelle alle ausgefallenen Eichgebührenanteile. Die Abgaben richten sich nach der Eichgebührenverordnung. Die Initial-Losgrösse wird anschliessend durch METAS angepasst Verkleinerung des Loses Als kleinste mögliche Losgrösse gilt die Anzahl Zähler, aus denen sinnvollerweise 2 Stichproben inkl. Reservezähler gezogen werden können (ca. 200 Zähler) Zusammenlegung von Losen Bestehende Lose können auf Antrag der Eichstelle bei METAS bis spätestens zur 4. Stichprobenanmeldung zusammengelegt werden, wenn die folgenden Anforderungen erfüllt sind: 1. Gleicher Zählertyp und gleiches Baujahr; 2. mindestens eines der Lose enthält weniger als 1000 Zähler; 3. keine gleichzeitige Einbindung von Zählern aus dem periodischen Verfahren. Eines der beiden Lose wird dabei gelöscht (in der Regel das Los mit der geringeren Stückzahl). Das andere Los behält seine ursprüngliche Bezeichnung. Die Initialgrösse des verbleibenden Loses wird von METAS neu festgelegt und in Selva angepasst Losübertragung Losübertragungen von einer Eichstelle zur anderen (z. B. bei Aufgabe der Eichtätigkeit durch eine Eichstelle) müssen METAS rechtzeitig mit dem Vorschlag einer Namenskonvertierungstabelle bekanntgegeben werden. Grundsätzlich bleiben dabei die Zählerlose in Grösse und Zusammensetzung unverändert. Einzig die Losbezeichnung wird der neuen Eichstelle angepasst. Strukturveränderungen des Loses während diesem Übernahmeprozess sind nicht erlaubt Mutationsantrag an METAS / Meldung Jede Mutation muss METAS vor deren Ausführung gemeldet werden (Eintrag in Selva). Losmutationen aufgrund von administrativen oder logistischen Änderungen der Besitzerverhältnisse von Loszählern sind nicht vorgesehen. Dies gilt insbesondere auch für Verschiebungen von Stichprobezählern von einem Los in ein Anderes, welche über die in Ziff festgelegte Anzahl hinaus gehen. Seite 20 von 22 W251.1

21 5.4.8 Aufheben von Losen / Löschen Aufzuhebende Lose müssen durch die Eichstelle bis spätestens am 31. Oktober des Auslosejahrs in Selva gelöscht sein. Andernfalls untersteht das Los weiterhin der Kontroll- und Gebührenpflicht. Vor dem Löschen sind alle Zähler auszubauen und ausser Betrieb zu setzen. Die Eichgültigkeit der Loszähler erlischt mit dem deaktivieren des Loses in Selva. 5.5 Auslosung und Prüfung der Stichprobenzähler Die Stichprobenzähler aus den bereinigten Zählerlosen werden durch die Eichstellen gezogen. Zur Auswahl stehen zwei Möglichkeiten: aus Selva 1. Datenbestand überprüfen und ggf. anpassen; 2. Einlesen der Losliste, falls erforderlich; 3. Auslosen der Stichprobenzähler; 4. Export der Stichprobenliste (Prüfplan); 5. Ausbau und Prüfung der Stichprobenzähler nach Prüfplan ab Beginn des Prüfjahrs aus SAP 1. Datenbestand in Selva überprüfen und mit SAP abstimmen; 2. Falls erforderlich, Losliste neu in Selva einlesen; 3. Auslosen der Stichprobenzähler über SAP; 4. Übermittlung des elektronischen Protokolls an METAS; 5. Überprüfung, Import und Freigabe der Stichproben in Selva durch ME- TAS; 6. Ausbau und Prüfung der Stichprobenzähler nach Prüfplan ab Beginn des Prüfjahrs. 5.6 Prüfung und Meldung der Messresultate Prüfungsbedingungen Die Prüfung der Stichprobenzähler eines Loses ist in möglichst kurzen Abständen durchzuführen. Ein Aufteilen der Stichprobe auf verschiedene Zählerprüfeinrichtungen ist nicht zulässig Angabe der Prüfungsresultate Die Resultate sind als nummerische Werte anzugeben (keine vorangestellten Markierungszeichen bei Toleranzüberschreitung). Resultate, auch ausserhalb der Toleranzgrenzen, sind unverändert anzugeben. Positions- und Seriennummern der geprüften Stichprobenzähler müssen genau mit den Nummern der ausgelosten Stichprobenliste übereinstimmen. W251.1 Seite 21 von 22

22 5.6.3 Auswahl und Prüfung der Reservezähler Anstelle der regulär ausgelosten Zähler sind Reservezähler unter den folgenden Voraussetzungen auszuwählen und zu prüfen: offensichtlich defekte Zähler (Angabe der Ursache, z. B. Spannungsspule unterbrochen, Brand- oder Wasserschaden). Diese Zähler sind bis zur Losfreigabe unverändert zur möglichen Überprüfung durch METAS bereit zu halten; nicht zugängliche Zähler (genaue Begründung und Standortadresse angeben); nicht demontierbare Zähler (genaue Begründung und Standortadresse angeben). 5.7 Meldung der Stichprobenresultate an METAS Die Prüfresultate sind METAS nach der Messung umgehend zu übermitteln Zu meldende Resultate Es sind immer die 40 Resultate der ausgelosten Stichproben zu melden. Reservezähler dürfen nur in begründeten Fällen verwendet werden. Reservepositionen sind in der Tabelle zu markieren Datum der Meldung Die Meldung hat spätestens bis Ende Oktober des jeweiligen Prüfjahres zu erfolgen Form der Meldung Es ist die Darstellung des von METAS vorgegebenen elektronischen Messprotokolls zu verwenden. Für Spezialfälle können andere Darstellungsarten mit METAS vereinbart werden. Seite 22 von 22 W251.1

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