Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft

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1 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen mit den Gemeinden Crossen a. d. Elster, Hartmannsdorf, Heideland, Rauda, Silbitz, Walpernhain und der Stadt Schkölen 22. Jahrgang Montag, den 4. April 2016 Nr. 4 Sprechzeiten und Rufnummern Verwaltungsgemeinschaft Crossen an der Elster: Telefon: / Meldebehörde: Telefon: / Verwaltungsstelle Königshofen: Telefon: / Verwaltungsstelle Schkölen: Telefon: / Meldebehörde Schkölen: Telefon: / Crossen/ Königshofen Montag geschlossen Dienstag Uhr und Uhr Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr und Uhr Freitag Uhr Schkölen Montag geschlossen Dienstag Uhr und Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag Uhr und Uhr Freitag Uhr jeden letzten Samstag nach Vereinbarung Bürgermeister Crossen a.d. Elster Herr Berndt donnerstags Uhr Tel. dienstl / Hartmannsdorf Herr Biedermann donnerstags Uhr Tel. dienstl / Heideland Herr Baumann mittwochs Uhr Tel. dienstl / Rauda Herr Dietrich mittwochs Uhr Tel. dienstl / Schkölen Herr Dr. Darnstädt donnerstags Uhr Tel. dienstl / Silbitz Herr Mahl donnerstags Uhr Tel. dienstl / Seifartsdorf Herr Mahl donnerstags Uhr Tel. dienstl / Walpernhain Herr Weihmann dienstags Uhr Tel. dienstl / Forstrevierleiterin, Frau Thar Jeden letzten Donnerstag im Monat, Sprechstunde von Uhr im Mehrzweckgebäude in Königshofen, Pillingsgasse 2. In dringenden Angelegenheiten telefonisch erreichbar unter der Nummer Tel / Fax: 0361 / Kontaktbereichsbeamter PHM Korbanek in Crossen Flemmingstraße 17 donnerstags Uhr Tel / in Königshofen oder Pillingsgasse 2 in Crossen Flemmingstraße 17 dienstags Uhr Tel / Tel / Kontaktbereichsbeamter POK Hering in Schkölen Naumburger Str. 4 dienstags Uhr Tel / donnerstags Uhr Schiedsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen Nach telefonischer Vereinbarung : Frau Ilona Bachmann, Walpernhain, 0171 / Frau Carola Schober, Crossen an der Elster, / Frau Barbara Schmidt, Hartmannsdorf, 0170 / Herr Christian Köhler, Schkölen, 0173 /

2 Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen Nr. 4/2016 Sie können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über folgende Direkteinwahlnummern erreichen: Zentrale VG Gemeinschaftsvorsitzender Herr Bierbrauer / Sekretariat Frau Löber / Fax / Hauptamt Leiterin Frau Baas / SB Entgelt/Personal/ Landeserziehungsgeld Frau Herbst / SB Allg. Verwaltung Frau Kertscher / SB Kindertagesstätten Frau Seidler / SB Allg. Verwaltung Frau Pommer / Meldebehörde Frau Schlag / Finanzen Leiterin Frau Troll / stellv. Leiterin Frau Lorenz / SB Kämmerei Frau Krause / SB Kämmerei / Steuern Frau Zillich / Kassenleiterin Frau Schulze / SB Kasse Frau Prüger / Bauamt Leiterin Frau Oelmann / SB Bauamt Frau Michalowsky / Kontaktbereichsbeamter Herr Korbanek / Internetadresse der VG Heideland-Elstertal-Schkölen info@vg-hes.de Internetseite: Bauhof Crossen Herr Zothe 0176/ / Fax / Klubhaus Crossen / Verwaltungsstelle Königshofen EDV Herr Schlögl / SB Allg. Verwaltung Frau Wenzel / Fax / Verwaltungsstelle Schkölen Hauptamt stellv. Leiterin Frau Einax / Sekretariat/ Barkasse Frau Spörl / Fax / Meldebehörde Frau Hartje / Bauamt stellv. Leiterin Frau Hauschild / SB Bauamt Frau Schwittlich / SB Bauamt Herr Rechenberger / Kontaktbereichsbeamter Herr Hering / Seniorenbetreuung Frau Horn / Adressen Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal- Schkölen Martin Bierbrauer Juanetta Löber Michaela Baas Elke Herbst Claudia Kertscher Margit Seidler Brigitte Schlag Petra Troll Iris Krause Claudia Zillich Julia Pommer Ingrid Schulze Ina Lorenz Wiebke Prüger Sieglinde Oelmann Susanne Michalowsky Wolfgang Schlögl Edelgard Wenzel Ilona Einax Sandra Spörl Kathleen Hartje Genia Hauschild Angela Schwittlich bierbrauer@vg-hes.de loeber@vg-hes.de baas@vg-hes.de herbst@vg-hes.de kertscher@vg-hes.de seidler@vg-hes.de schlag@vg-hes.de troll@vg-hes.de krause@vg-hes.de zillich@vg-hes.de pommer@vg-hes.de schulze@vg-hes.de lorenz@vg-hes.de prueger@vg-hes.de oelmann@vg-hes.de michalowsky@vg-hes.de schloegl@vg-hes.de wenzel@vg-hes.de hauptamt-i.einax@schkoelen.de stadtverwaltung@schkoelen.de meldeamt-k.hartje@schkoelen.de bauamt-g.hauschild@schkoelen.de bauamt-a.schwittlich@schkoelen.de Matthias Rechenberger bauamt-m.rechenberger@schkoelen.de VG Zur Beachtung info@vg-hes.de Auf Grund des Feiertages Christi Himmelfahrt ( ) wird der Redaktionsschluss für die Mai-Ausgabe des Amtsblattes auf Montag, den vorverlegt. Alle später eingehenden Artikel können nicht mehr berücksichtigt werden. Nächster Redaktionsschluss Montag, den Nächster Erscheinungstermin Montag, den

3 Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen Nr. 4/2016 Neu : Geänderte Altersjubiläen! Auf Grundlage des Neuen Bundesmeldegesetzes mit Wirkung vom darf die Meldebehörde an die Presse Auskunft der Altersjubiläen ab 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag erteilen. Im Monat Mai gratulieren wir... Im Monat Mai gratulieren wir... Crossen an der Elster zum 75. Geburtstag Frau Dick, Helga zum 75. Geburtstag Frau Gutmtann, Regina zum 85. Geburtstag Frau Himmelreich, Helga zum 80. Geburtstag Frau Heinl, Renate zum 85. Geburtstag Frau Just, Else zum 75. Geburtstag Herrn Fuhrmann, Eberhard zum 70. Geburtstag Frau Beinlich, Annegret zum 75. Geburtstag Herrn Johne, Günter Böhlitz zum 70. Geburtstag Herr Blumentritt, Günter Hainchen zum 85. Geburtstag Frau Schellenberg, Inge zum 75. Geburtstag Frau Schneider, Margot Hartmannsdorf zum 75. Geburtstag Frau Nielsen, Helga zum 80. Geburtstag Frau Korf, Ingrid zum 70. Geburtstag Frau Schmidt, Barbara zum 75. Geburtstag Frau John, Erika Heideland OT Buchheim zum 70. Geburtstag Frau Bohring, Karla Heideland OT Großhelmsdorf zum 80. Geburtstag Frau Müller, Johanna Heideland OT Thiemendorf zum 75. Geburtstag Frau Penker, Rosel Rockau zum 80. Geburtstag Frau Barz, Helga Schkölen zum 75. Geburtstag Frau Treuter, Christl zum 75. Geburtstag Frau Bergmann, Waltraud zum 70. Geburtstag Frau Pförtsch, Marlene Silbitz zum 80. Geburtstag Frau Flamme, Isolde zum 70. Geburtstag Herrn Schmiedel, Harry Walpernhain zum 80. Geburtstag Frau Scholz, Magdalene zum 75. Geburtstag Herrn Engelhardt, Alfred Wetzdorf zum 70. Geburtstag Herr Kaczmarek, Dieter Zschorgula zum 70. Geburtstag Herr Taubert, Hubertus Verwaltungsgemeinschaft Achtung Vierteljahreszahler Grundsteuern Wir weisen darauf hin, dass am die Zahlung der Grund- und Gewerbesteuern für das II. Quartal 2016 fällig sind. Bitte verwenden Sie zur Zahlung die in ihren Steuerbescheiden angegebenen Bankverbindungen. Am erfolgt der Einzug aller erteilten Lastschriften. Schulze Kassenleiterin Gemeinde Crossen an der Elster Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 29. Februar 2016 Das Angebot der OKV zur Bauleistungsversicherung für die Baumaßnahme Neubau Ahlendorfer Brücke in Höhe von 4.760,00 Euro wird angenommen. Gemeinde Hartmannsdorf Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Hartmannsdorf zur Sitzung am 03. März 2016 Beschluss - Nr. 04 / 2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf beruft für die Bürgermeisterwahl in Hartmannsdorf am Herrn Martin Biedermann zum Gemeindewahlleiter und Frau Diana Tremel zur stellv. Gemeindewahlleiterin. Beschluss - Nr. 05 / 2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf genehmigt eine Entnahme aus der Rücklage (HHst ) in Höhe von ,14. Beschluss - Nr. 06 / 2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf genehmigt die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle Straßenbau L 3007 für das Jahr 2015 in Höhe von Beschluss - Nr. 07 / 2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf beschließt Folgendes: Aufgrund des des Submissionsergebnisses der beschränkten Ausschreibung zur Bauüberwachung, Kostenkontrolle und Prüfung von Nachträgen erhält der preiswerteste Bieter Dipl.-Ing. A. Hidde, Elxleben den Zuschlag. Der Bürgermeister wird zur Unterzeichnung des Ingenieurvertrages ermächtigt. Beschluss - Nr. 08 / 2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf beschließt, auf Antrag eines Bürgers die gemeindliche Splitterfläche Flurstück 115/32 in einer Größe von 35 m2 zu veräußern. Der Quadratmeterpreis wird auf 3,50 festgesetzt. Der Erwerber hat weiterhin die Kosten für die Vermessung, den Notar und den Eigentumsübergang zu tragen.

4 Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen Nr. 4/2016 Beschluss - Nr. 09 / 2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf beschließt, die Personalrücknahmeerklärung zu genehmigen. Der Bürgermeister wird zur Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung ermächtigt. Gemeinde Heideland Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 02. März 2016 Zur Bürgermeisterwahl am 05. Juni 2016 (Stichwahl ) berufe ich Herrn Jürgen Walther zum Gemeindewahlleiter. Verkauf der ehemaligen Feuerwehrgarage in Etzdorf, Gemarkung Heideland Die Gemeinde Heideland verkauft die ehemalige Feuerwehrgarage in Etzdorf, Rosentalsweg, Gemarkung Etzdorf, Flur 1, Flurstück 109/2 im Zuge der öffentlichen Ausschreibung zu einem Mindestgebot von Die ca. 25 m2 große Garage verfügt über 1 Geschoss, einem separaten Kraftstromanschluss und einem wärmegedämmten Stahltor und wurde 1993 errichtet. Objektbesichtigungen vereinbaren Sie bitte mit der Ortsbürgermeisterin, Frau Wrede unter der Telefonnummer Ihr Kaufangebot geben Sie bitte in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift Verkauf Feuerwehrgarage Etzdorf bis bei der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen, Flemmingstraße 17 in Crossen ab. Es besteht seitens der Gemeinde keine Pflicht, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen. gez. Baumann Bürgermeister Gemeinde Rauda Genehmigung Bebauungsplan der Gemeinde Rauda An der Grolle Der Gemeinderat der Gemeinde Rauda hat am den Bebauungsplan An der Grolle, Gemeinde Rauda gemäß 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Das Landratsamt Saale-Holzland-Kreis hat mit Bescheid vom den Bebauungsplan An der Grolle genehmigt. Die Genehmigung des Bebauungsplanes wird hiermit gemäß 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplanes in Kraft. Den Bebauungsplan mit Begründung kann ab den Tag der Bekanntmachung jedermann im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen, Flemmingstraße 17 in Crossen an der Elster während der Sprechzeiten 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs dann unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Auch nach 21 Abs. 4 Thüringer Kommunalordnung sind Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung betreffen, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden sind. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das erlöschen von Entschädigungsansprüchen wir hingewiesen. Rauda, den 21. März 2016 Dietrich Bürgermeister der Gemeinde Rauda Gemeinde Silbitz Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Silbitz zur Sitzung am 08. März 2016 Beschluss - Nr. 04 / 2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz beschließt die 2. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung in der vorliegenden Form. Nach Genehmigung durch die Kommunalaufsicht ergeht hierzu eine gesonderte Bekanntmachung. Beschluss - Nr. 05 / 2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz beschließt, der von der Thüringer Landesregierung geplanten Gemeindegebietsreform ablehnend gegenüberzutreten. mit 7 JA-Stimmen (BGM Silvio Mahl, Rayk Polowy, Frank Hilbert, Ronny Keppler, Ulf Hamp, Birgit Kühnel, Thomas Voigt) Beschluss - Nr. 06 / 2016 Gemeinderat der Gemeinde Silbitz beschließt, dem Verein Selbstverwaltung Thüringen beizutreten. Hierfür ist ein Vereinsbeitrag von jährlich 100,00 Euro zu entrichten. mit 7 JA-Stimmen (BGM Silvio Mahl, Rayk Polowy, Frank Hilbert, Ronny Keppler, Ulf Hamp, Birgit Kühnel, Thomas Voigt) Gemeinde Walpernhain Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Uhr und Uhr Uhr Uhr und Uhr Uhr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Hinweise: Nach 215 Abs. 1 BauGB sind 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Walpernhain zur Sitzung am 07. März 2016 Beschluss - Nr. 01 / 2016: Der Gemeinderat der Gemeinde Walpernhain genehmigt die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom Beschluss - Nr. 02 / 2016: Der Gemeinderat der Gemeinde Walpernhain beschließt, die Durchführung der Planung und Vorbereitung der Ergänzungssatzung Beschlüsse Nr. 8/2015 und 11/2015 für das Flurstück 12/3 der Flur 1 der Gemarkung Walpernhain aufzuheben.

5 Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen Nr. 4/2016 Erläuterung: Die Voraussetzungen für die Schaffung eines weiteren Bauplatzes sind entfallen. Die Antragsteller haben sich zwischenzeitlich anders entschieden. Der Grundstückseigentümer verzichtet auf die Erschließung seines Grundstückes. Die bisher beteiligten Träger öffentlicher Belange werden von der Entscheidung in Kenntnis gesetzt. Beschluss - Nr. 03 / 2016: Der Gemeinderat der Gemeinde Walpernhain versagt das gemeindliche Einvernehmen bezüglich Errichtung und Betrieb von 2 Windkraftanlagen Typ Senvion 3.OM , NH 119 m, RD 122 m in der Gemarkung Walpernhain, Flur 3, Flurstück 131 und Flur 4, Flurstück 146/1 durch die Firma meridian Neue Energien GmbH, Suhl. Um das o. g. Vorhaben ordnungsgemäß planen zu können, ist es notwendig, auf den Aufstandsflächen der heutigen Hochwasserschutzanlagen in der Zeit vom bis zum folgende Vorarbeiten (Baugrunduntersuchungen) durchzuführen: Rammsondierungen Rammkernsondierungen Kernbohrungen Die Eigentümer sowie die Nutzer der betroffenen Flächen wurden angeschrieben und informiert. Die genaue Lage der Teilmaßnahmen ist aus den im Informationsschreiben beigefügten Lageplänen zu entnehmen (Diese können im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen zu den Sprechzeiten eingesehen werden). Begründung des Versagens : 1. Der in Aufstellung befindliche Raumordnungsplan Ostthüringen sieht im Raum Walpernhain keine Windkraftanlagen vor 2. Die Zufahrtsstraße zu WEA 13 und 14 liegt im Flurbereinigungsgebiet Walpernhain. Die Erschließung der WEA ist nicht ausreichend. -> Amt für Landentwicklung und Flurbereinigung Gera beteiligen 3. Im Bereich der WEA 13 und 14 geht alter Bergbau um. Mit unbekanntem Bergbau und Hohlräumen ist zu rechnen. -> Bergamt Gera beteiligen 4. Die Einhaltung der Abstandsflächen zu besonders bedeutenden Bauwerken (Sichtbezug zu Schloß in Eisenberg und Crossen) prüfen, Klassifizierung der Denkmale fehlt. Das Landesamt für Denkmalschutz ist zu beteiligen. 5. Beachtung der kompletten Schallmengen von Windpark Lindau, Autobahn und den 3 neuen Anlagen (WEA 12, 13, 14) fehlt. 6. Prüfung Vorkommen von Weißstörchen im Bereich der WEA fehlt. 7. Prüfung der Abstandsfläche zu Einzelstandort Runge fehlt. 8. Nachweis Vogelzugkorridor fehlt. Ende des amtlichen Teiles gez. i.v. Marcel Möller gez. i. A. Frank Schirmer Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung Der Dienstleistungsbetrieb Saale-Holzland- Kreis / Bereich Abfallwirtschaft informiert Kostenlose Annahme von Baum- und Strauchschnitt vom bis Der Dienstleistungsbetrieb des Saale-Holzland-Kreises (DLB- SHK) wird auch in diesem Frühjahr die kostenlose Sammlung von privatem Baum- und Strauchschnitt (KEIN Rasenschnitt oder Laub!) in haushaltsüblichen Mengen (max. 1m3) an den bereits etablierten sieben Sammelplätzen fortsetzen. Damit besteht für die Bürger die Möglichkeit alternativ und umweltschonend zu dem bis zum vergangenen Jahr erlaubten Verbrennen, ihren Baum- und Strauchschnitt an diese Sammelplätze zu bringen und kostenlos zu entsorgen. Das Material wird im Anschluss der Sammelaktion fachgerecht aufbereitet und entweder als Rohstoff für die regionalen Biomasseheizkraftwerke oder als Dünge- bzw. Erdensubstrat verwendet. Die Sammelstellen befinden sich an folgenden Orten: Verwaltungsgemeinschaft Planung von Hochwasserschutzmaßnahmen an der Weißen Elster nördlich B 7/ Bad Köstritz Information zu Vorarbeiten auf Grundstücken: Benachrichtigung der Eigentümer/ Nutzungsberechtigten Gemäß Thüringer Wassergesetz (ThürWG), Teil 6 und 7 in der aktuell geltenden Fassung nimmt der Freistaat Thüringen die Aufgaben des Hochwasserschutzes an den Gewässern I. Ordnung wahr. In diesem Zusammenhang sieht der Freistaat die Umsetzung der Maßnahmen vor, um die Überschwemmungsrisikogebiete besser vor den Schäden kommender Hochwasserereignisse zu schützen. Aus diesem Grund beabsichtigt der Freistaat Thüringen an dem Hochwasserrisikogewässer Weiße Elster die Planung und Errichtung eines technischen Hochwasserschutzes (z. B. Deiche) in den Bereichen Crossen-Ahlendorf, Silbitz-Tauchlitz, Caaschwitz und Bad Köstritz. Die Thüringer Landgesellschaft mbh agiert im Auftrag des Freistaates Thüringen als Bauherr und führt dieses Vorhaben durch. Eisenberg (Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co. KG, Mozartstr. 4); Hartmannsdorf (Am Raudabach, Gemeinde); Hermsdorf (Am Bahnhof 18, Betriebshof); Bad Klosterlausnitz (An der Kaiserquelle, Betriebshof); Dornburg-Camburg (An der Fuchsfarm, Bauhof Camburg); Stadtroda (Bürgeler Straße 6, Betriebshof der Kreisstraßenmeisterei); Kahla (Ölwiesenweg). Die Annahmestellen haben jeweils Freitag 16 bis 18 Uhr und Samstag 9 bis 11 Uhr geöffnet, mit Ausnahme von Kahla (dort nur Samstag 9 bis 12 Uhr). Im Übrigen hat die Eigenkompostierung der Garten- und Grünabfälle hat Vorrang vor der Entsorgung. So ganz nebenbei gewinnt man einen hervorragenden Dünger für die Gartenbeete. Besonders geeignet zum Kompostieren sind Gartenabfälle wie Grasschnitt, Laub, Gehölzschnitt, Staudenabfälle, Reste von Beet- und Balkonpflanzen, Gemüse- und Obstabfälle. Auch pflanzlich Abfälle aus der Küche und zerkleinerte, unbehandelte Rinden- und Holzabfälle sind sehr gut geeignet zur Kompostierung. Wenn der Rasen häufig gemäht wird, fällt oft jede Menge Schnittgut an und wird meist zuviel für den Kompost. Statt des klassischen Rasenmähens kann man jedoch auch Mulchmähen. Anders als beim klassischen Rasenmähen wird beim Mulchmähen das anfallende Schnittgut nicht in den Fangkorb befördert, sondern verbleibt klein zerhäckselt als natürlicher Dünger auf der

6 Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen Nr. 4/2016 Rasenfläche zurück. So spart man nicht nur Geld für künstlichen Dünger sondern auch viel Arbeit zum Leeren des Fangkorbes. Gemeinde Hartmannsdorf Die Abgabe von Strauch- und Baumschnitt kann auch ganzjährig gegen Entgelt bei zugelassenen Kompostieranlagen oder Recyclinghöfen erfolgen. Daneben ist dort auch die Abgabe von Rasenschnitt und Laub gegen Entgelt möglich. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Abfallberatung unter Tel , Fax oder mail@awb-shk. de gern zur Verfügung. Kunze Werkleiter Gemeinde Crossen an der Elster Liebe Crossenerinnen und Crossener, ich hoffe, Sie hatten ein schönes und ruhiges Osterfest im Kreise Ihrer Lieben. Zunächst kann ich Ihnen mitteilen, dass Herr Marco Holze auf der letzten Sitzung des Ordnungs- und Bauausschusses durch die Mitglieder zum neuen Vorsitzenden gewählt wurde. Damit ist dieser wichtige Ausschuss wieder arbeitsfähig. Bereits in den letzten Monaten hat Marco Holze viele Aufgaben in diesem Bereich erfolgreich und zuverlässig übernommen. Ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich bei ihm für die bisher geleistete Arbeit und seine Bereitschaft, als Vorsitzender zu agieren, bedanken. Wie bereits im letzten Amtsblatt zu lesen war, haben wir in diesem Jahr erstmals eine Annahmestelle für Baum- und Strauchschnitt auf dem Bundeswehrgelände für 2 Tage eingerichtet. Die Resonanz vieler Bürgerinnen und Bürger hierfür war sehr gut. Aus diesem Grund ist aktuell geplant, diese Möglichkeit der Entsorgung auch in den Herbstmonaten anzubieten. Ich möchte mich an dieser Stelle auch bei den Gemeindearbeitern bedanken, die die Annahmestelle während dieser Zeit betreut haben. Eine Gemeinde lebt von ihren Vereinen. Das ist in Crossen besonders der Fall. Und weil wir die Arbeit unserer Vereine sehr schätzen, haben wir in jedem Jahr in unserem Haushalt eine Vereinsfördersumme in Höhe von 3000 EUR eingestellt. Und trotz klammer Kassen war es für uns immer wichtig, diesen Topf bei dieser Höhe zu belassen. Das Geld ist eine Förderung für kulturelle und soziale Projekte, die durch unsere ortsansässigen Vereine realisiert werden. In diesem Jahr konnten wir insgesamt sieben Vereinen einen Zuschuss von insgesamt 3000 EUR gewähren. Die Vereine hatten zunächst die Möglichkeit ihre Projekte im Ausschuss für Soziales, Kultur, Sport und Tourismus vorzustellen. Die Mitglieder bereiteten einen Vorschlag für den Gemeinderat vor, welcher diesen in seiner letzten Sitzung bestätigte. Die vorformulierten Anträge für die nächste Förderperiode erhalten Sie in der Verwaltungsgemeinschaft oder auf unserer Internetseite Am 7. Mai findet das diesjährige Maibaumsetzen in unserer Gemeinde statt. Ab Uhr wird der Kindermaibaum gesetzt und anschließend, etwa ab Uhr, sind dann die Erwachsenen dran, um den Baum in die senkrechte Position zu heben. Rund um den Kirchvorplatz wird es währenddessen ein breites kulinarisches und kulturelles Programm für Groß und Klein geben. Ihr Bürgermeister Uwe Berndt Mitteilung der Gemeinde In der Gemeinde Hartmannsdorf kann Brennholz käuflich erworben werden. Zu erfragen jeweils donnerstags in der Bürgermeistersprechstunde von Uhr. Auch in diesem Jahr nimmt die Gemeinde wieder kostenlos Baum- und Strauchschnitt auf dem Bauhof zu folgenden Zeiten an: 15. und und und 29. und Gemeinde Heideland Ortsteil Großhelmsdorf Skat in Großhelmsdorf Am trafen sich die Skatfreunde von Großhelmsdorf zum zweiten Spieltag um die Ortsmeisterschaft. Dabei ging die erste Serie an Bernd Franz gefolgt von Dieter Franz und Frank Engelhardt Bester der zweiten Serie war Christian Anton vor Kärst Brandl und Rolf Stelmasik Tagessieger wurde Dieter Franz vor Kärst Brandl und Bernd Franz Stadt Schkölen mit 1543 Punkten mit 1373 Punkten mit 1079 Punkten. mit 1444 Punkten mit 1394 Punkten mit 1197 Punkten. mit 2548 Punkten mit 2197 Punkten mit 2182 Punkten. Entsorgungstermine April 2016 für Schkölen und Orte Die Hausmülltonnen werden abgefahren in allen Orten am Montag, den und am Die gelben Tonnen werden abgeholt in Graitschen/H. Am Dienstag, den und am In Rockau und Wetzdorf Am Freitag, den , und am in allen anderen Orten am Montag, den Die blauen Tonnen stellen Sie bitte bereit in Graitschen/H. am Dienstag, den und am

7 Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen Nr. 4/2016 in Rockau und Wetzdorf am Freitag, den und am in allen anderen Orten am Montag, den und am Ich wünsche Ihnen einen guten Start in den Frühling, genießen Sie das Aufblühen der Natur und: Bleiben oder werden Sie gesund. Ihr Bürgermeister Dr. Matthias Darnstädt Liebe Einwohner, ich hoffe, das Osterfest haben Sie gut überstanden. Haben Sie auch all das wieder gefunden, was Sie versteckt hatten? Aber so schlimm sollte es ja nicht gewesen sein, denn die Vegetation ist auf Grund des frühen Ostertermins noch nicht so weit, dass Sie erst mit dem Rasenmäher wieder für genug Sicht sorgen müssen. Apropos, wissen Sie eigentlich, wie man auf das Osterdatum kommt? Die volkstümliche Regel für die Festlegung des Ostertermins besagt, dass Ostern am ersten Sonntag ist, der auf den ersten Vollmond am oder nach dem 21. März folgt. Damit kann Ostern zwischen dem 22. März und dem 25. April liegen. Im Jahre 1818 war Ostern letztmalig bereits am 22. März und das nächste Mal wird es im Jahre 2285 sein, also in genau 269 Jahren. Wer weiß, wie dann unser Thüringen aussieht und vor allem, von wem wir wo regiert werden. Beim sonntäglichen Zeitungslesen ist mir der große Artikel zum diesjährigen Osterspaziergang des mdr in Münchenbernsdorf ins Auge gefallen. Wahrscheinlich werden wir auch dort mitlaufen, vorausgesetzt, wir kommen früh genug aus den Betten. Den Gedanken, dass wir uns als Stadt Schkölen dafür auch einmal bewerben sollten, habe ich zwar noch nicht ganz verworfen, aber es ist schon ein Riesenaufwand, so eine Veranstaltung zu stemmen. Wenn es aber genug Mitstreiter gäbe, könnten wir das schon mal ins Auge fassen. Aber das geht nur, wenn wir das als Einheitsgemeinde, als gemeinsames Projekt der Stadt und der Dörfer organisieren. Lassen Sie uns einfach darüber reden, vielleicht kriegen wir das ja hin. Den Sommernachtsball des mdr haben wir ja auch geschafft. Und wenn nicht überregional, dann machen wir eben einen Osterspaziergang nur für uns alleine. Ich werde da am Ball bleiben. Zurück zur Aktualität mit dem Thema Gebietsreform. Das Thema bewegt uns schon mächtig. Aber zunächst erhärtet sich immer mehr der Eindruck, dass aus der angekündigten Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform nur noch die letzte übrig geblieben ist. Reformieren heißt neu gestalten oder erneuern, aber mit Sicherheit nicht zerschlagen. Und genau den Eindruck muss man gegenwärtig in Thüringen haben. Die bestehenden Strukturen im ländlichen Raum sollen zerschlagen werden, Identität und bürgerschaftliches Engagement gehen verloren. Und das Verwerflichste an der Sache ist, es gibt keinerlei Aussagen, wie sich das finanziell auswirkt. Weder die Kosten für die Durchführung der Reform (man spricht von über 300 Millionen Euro) noch die Einspareffekte nach der Reform können genau beziffert werden. Warum also das ganze Spektakel? Auch die Zielgrößen zukünftiger Kommunen mit mindestens 5000 Einwohnern (aber das für 2035) sind nicht nachvollziehbar. Unsere Nachbarländer Österreich und Schweiz haben durchschnittlich um die 3000 EW pro Kommune, und die können damit gut leben. Mich bewegt auch immer mehr, dass wir in Deutschland nur über das Thema Demografie in seinen negativen Tendenzen reden, also Veralterung der Bevölkerung. Ich höre aber zu wenig, warum es dazu gekommen ist. Spielen bei dem Thema Kinder nicht vor allem Soziale Sicherheit, die Diskussion um Asyl und Ausländer, Rechtssicherheit, Altersarmut, Gewalt eine Rolle. Wer hat hier einen Plan? Die Bürgermeister unserer Verwaltungsgemeinschaft haben am 22. März zusammengesessen und zunächst einmal ihre Meinungen und Vorstellungen zukünftiger Strukturen diskutiert. Darüber kann ich Ihnen aber erst im nächsten Amtsblatt berichten. Im letzten Amtsblatt habe ich Ihnen von der Entwicklung in Sachen Windräder berichtet. Zum Antrag der Fa. UKA Meißen gab es inzwischen den Scoping-Termin und vor allem wurde der erste Entwurf zu Windvorranggebieten des Regionalplanes Ostthüringen beschlossen. In unserer Einheitsgemeinde sind das die Windvorranggebiete Heideland/Lindau (Flur Böhlitz) und Frauenprießnitz (Fluren Wetzdorf, Poppendorf, Grabsdorf und Willschütz). Sie können die Karten dazu auch im Internet auf der Seite der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen selbst einsehen. In jedem Fall wird der Plan von UKA nicht so umsetzbar sein, wie er eingereicht ist. Aber vom Tisch ist er damit trotzdem nicht. Wir warten jetzt auf die Entscheidung von UKA, dann können wir wieder reagieren. Sie sehen, Wind bleibt immer spannend. Einladung Ortsteil Hainchen zur Versammlung der Jagdgenossenschaft Hainchen/ Kämmeritz Zu der nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Hainchen/Kämmeritz am Freitag, dem 15. April 2016, Uhr, im Rittergut Schkölen, Speiseraum (seitlicher Eingang), ergeht hiermit an alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdbezirk Hainchen/Kämmeritz gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, eine herzliche Einladung. Tagesordnung: 1. Satzungsänderung Die Satzung vom wurde überarbeitet. Die Neufassung kann in der Stadtverwaltung Schkölen und bei der AGS Schkölen eingesehen werden. 2. Antragstellung zur Aufnahme als Mitglied in den Thüringer Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbezirksinhaber e. V. (TVJE e. V.) 3. Verwendung Kassenüberschuss (nicht ausgezahlter Reinertrag) 4. Bericht des Vorstandes und der Rechnungsprüfer 5. Entlastung des Vorstandes 6. Wahl eines neuen Vorstandes und der Rechnungsprüfer 7. Bericht der Jäger 8. Sonstiges 9. Auszahlung des Reinertrages der Jagdnutzung Beschlussfassungen über: 1. Satzungsänderung 2. Antragstellung zur Aufnahme als Mitglied in den Thüringer Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbezirksinhaber e. V. (TVJE e. V.) 3. Verwendung Kassenüberschuss 4. Entlastung des Vorstandes 5. Wahl des neuen Vorstandes und der Rechnungsprüfer Anmerkung: Bei Verhinderung kann sich der Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie oder durch einen volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörigen Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Weiterhin ist bei Verhinderung der Pachtanspruch bis zum 15. Oktober 2016 an den Jagdvorsteher zu melden, ansonsten entfällt dieser. Hainchen, Bert Fickenwirth Jagdvorsteher

8 Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen Nr. 4/2016 Kleingartenanlage Flurgraben Gartenfreunde aufgepasst! Suche ab Mai 2016 Nachfolger für gepflegten Pachtgarten ca. 250 m2 mit Holzhaus auf Maß auf Bodenplatte (ca. 20 m2). Den Preis für das Holzhaus können Sie telefonisch unter / ab Uhr erfragen. Sollten Sie Interesse haben dann bitte melden! Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Geschäftsbericht des Vorstandes über die Arbeit im Jahr Kassenbericht 4. Bericht des Jagdpächters 5. Diskussion zu den Berichten 6. Beschluss zur Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr Schlusswort In der Hoffnung auf rege Teilnahme verbleibe ich mit freundlichen Grüßen D. Herbst Vorsitzender Feuerwehrverein Lindau/ Rudelsdorf e.v. Wichtige Information! Wir als Feuerwehrverein Lindau/ Rudelsdorf e.v. möchten darüber informieren, dass das Traditionsfeuer am 30. April 2016 in Rudelsdorf aus organisatorischen Gründen nicht durchgeführt werden kann. Wir weisen darauf hin, das kein Reisig auf den ehemaligen Festplatz angeliefert werden darf. Jegliches Ablagern von Holz oder Reisig bedeutet illegale Müllentsorgung und kann strafrechtlich verfolgt werden. Feuerwehrverein Lindau/Rudelsdorf e.v. Maibaumsetzen in Lindau/ Rudelsdorf Hiermit lädt der Feuerwehrverein Lindau/ Rudelsdorf e.v. alle Lindau/ Rudelsdorfer und Gäste recht herzlich am 1. Mai 2016 zum Maibaumsetzen nach Lindau ab Uhr recht herzlich ein. Der Ablauf ist wie folgt vorgesehen: Samstag, 30. April Uhr Abfahrt zum Maibaumholen ab Bushaltestellen in Lindau und Rudelsdorf Uhr Aufbau Festplatz und schmücken des Maibaums in Lindau ab Uhr der Rost brennt und die Getränkeversorgung ist gesichert Helfer und Gäste sind immer Willkommen. Sonntag, 1. Mai Uhr Maibaum setzen in Lindau Die Versorgung ist wie immer gesichert. Wir wünschen uns allen, auch den Jugendweihlingen, an diesem Wochenende gutes Wetter und freuen uns schon jetzt auf ihr kommen. Feuerwehrverein Lindau/Rudelsdorf e.v. Frühlingsfest Jagdgenossenschaft Lindau/ Rudelsdorf Einladung Hiermit laden wir alle Besitzer bejagbarer Flächen in den Gemarkungen Lindau und Rudelsdorf zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Lindau/ Rudelsdorf ein. Diese findet am Freitag, den 15. April 2016 ab Uhr im Feuerwehrvereinshaus Lindau statt. Ratskellersaal Schkölen Es ist Frühling - ist das nicht schön? Sonntag, 17. April ab 14Uhr Mitwirkende: Gesangverein Humor Schkölen Burgmusikanten und eine humorvolle Überraschung Kaffeetrinken mit selbst gebackenem Kuchen Tanz in den Sonntagabend Es lädt ein: Gesangverein HUMOR Anmeldungen bei: Frau Inge Voigt

9 Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen Nr. 4/2016 Die Schützen Gilde zu Schkölen 1814 e.v. informiert: Frühlingspokal 2016 Mit 20 Startern war die Teilnahme recht ansprechend. Bei den Frauen, die mit KK-LW ZFG schossen, gewann Ines Mikenda vor Silke Landmann und Doris Boczaga. Den Wettbewerb der Männer mit dem KK-Gewehr Diopter entschied Volkmar Schau für sich, auf den Plätzen folgten Lars Kroke und Kevin Mikenda. Mit der Kurzwaffe KK war Clemens Jacob der Erste, gefolgt von Marko Schenker und Kevin Mikenda. Die Ergebnisse unter Herzlichen Glückwunsch Zum 40. Geburtstag des 2. Vorsitzenden der Gilde, Marko Schenker, gratulieren alle Schützen und Freunde der Gilde recht herzlich. Alles Gute, viel Gesundheit und immer Gut Schuss. Auszeichnung für 20 Jahre in der Gilde Für die langjährige Mitgliedschaft und aktives Wirken in der Gilde wurden die Schützen Jürgen Gellert, Siegfried Schönau, Ehrenfried Boczaga und Frank Günther ausgezeichnet. Sie erhielten die Ehrennadel des Präsidenten des DSB e.v. in Silber. Für die weiteren Jahre alles Gute und immer Gut Schuss. Schkölener Schützen starten zur Landesmeisterschaft. Ein gutes Aufgebot startet zur diesjährigen Landesmeisterschaft KW in Dingelstädt. Mit Thomas Wiezorek, Kevin Mikenda, Marko Schenker, Clemens Jacob, Karsten und Silke Landmann sowie Steffen Hendreich wird die Gilde würdig vertreten sein. Den Startern ein Gut Schuss wünscht der Vorstand. Herzlich willkommen zum Osterpokal Am 9. April wird auf der Schießanlage Gut Schuss im Schützenhaus Schkölen um die Osterpokale geschossen. Folgende Wettbewerbe werden ausgetragen: - Männer KK-KW 20 Schuss - Männer KK-LW Diopter 20 Schuss - Frauen KK-LW ZFG 15 Schuss - Jedermann KK-LW 1 Schuss Osterscheibe - Jedermann LW-LW ZFG Ehrenscheibe 20 Jahre SGi zu Schkölen e.v. Die Veranstaltung beginnt 9.00 Uhr, die Siegerehrung ist Uhr. Weitere Veranstaltungen April KM KSA Wurfscheibe in Naumburg Mai Mannkönigschießen in Naumburg bis 29. Mai Vogelschießen und Kreisböllerschießen Weitere Infos: Für Speisen und Getränke sorgen wie immer Tommis Jägerklause und der Feuerwehrverein. In der Hoffnung auf viele Besucher verbleiben wir mit kameradschaftlichem Gruß Feuerwehrverein Schkölen e.v. Dieter Heinze Vereinsvorsitzender Schießzeiten Mittwoch und Freitag Samstag und Sonntag von bis Uhr von bis Uhr Bogenschießen Donnerstag von bis Uhr Am 14. und 15. Mai ist die Schießanlage geschlossen. Feuerwehrverein Schkölen e.v. Maibaumsetzen in Schkölen am auf dem Platz am Rittergut Liebe Einwohner der Einheitsgemeinde Schkölen, wie bereits im Amtsblatt Februar 2016 angekündigt wird in diesem Jahr unser traditionelles Maibaumsetzen aus technisch/ organisatorischen Gründen erst am sattfinden. Folgender Veranstaltungsablauf ist vorgesehen: Uhr Beginn der Veranstaltung mit Kinderbelustigung Uhr Musikalische Unterhaltung mit der Schalmeienkapelle Wernsdorf Ca Uhr Setzen des Maibaumes Ab Uhr Discomusik zum Tanzen mit DJ Sven

10 Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen Nr. 4/2016 Kindertagesstätten Clementinenhaus Crossen Liebe Eltern, wie den meisten von Ihnen bekannt ist, betreibt die Gemeinde Crossen an der Elster seit Beginn diesen Jahres das Clementinenhaus allein. Dieser Umstand bedeutet allerdings keinesfalls, dass sich in der Kinderbetreuung in unserem Hause etwas ändert! Ich möchte auch nochmals betonen, dass unsere Einrichtung nach wie vor für alle Kinder aus allen Gemeinden (im Freistaat Thüringen) im Alter von 1-3 1/2 Jahren offen steht. Die Weiterbetreuung der Kinder bis zur Einschulung wurde mit der Gemeinde Hartmannsdorf schriftlich vereinbart, so dass auch dies gesichert ist. Dabei zahlen alle Eltern, unabhängig aus welcher Gemeinde das Kind kommt, einheitliche Gebühren. Diese betragen seit dem : a) bei Kindern unter 2 Jahren : - für das älteste Kind 180,00 Euro, - für das zweite Kind 170,00 Euro, - und für das dritte Kind 160,00 Euro, b) bei Kindern von 2-3 Jahren : - für das älteste Kind 160,00 Euro, - für das zweite Kind 150,00 Euro, - und für das dritte Kind 140,00 Euro, c) bei Kindern ab Vollendung des 3. Lebensjahres : - für das älteste Kind 150,00 Euro, - für das zweite Kind 140,00 Euro, - und für das dritte Kind 130,00 Euro. Ich hoffe, dass nunmehr alle anderslautenden Gerüchte beseitigt wurden. Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht eine familiäre, altersgerechte und fachkompetente Betreuung der Kinder und keine Zahlen. Ihr Bürgermeister Uwe Berndt Katholische Pfarrgemeinde Eisenberg Pfarrkirche am Friedenspark, Eisenberg Pfarrhaus Jenaer Str. 12, Eisenberg Telefon: / Fax: / kath.pfarrei-eisenberg@t-online.de Reguläre Gottesdienste sonntags 10:30 Uhr Alle Gottesdienste finden in der Pfarrkirche, Am Friedenspark statt. Evangelischer Pfarrbereich Schkölen - Osterfeld mit den Kirchengemeinden Schkölen, Zschorgula, Großgestewitz, Meyhen und dem Kirchspiel Osterfeld (Kirchengemeinden Osterfeld, Löbitz, Goldschau, Haardorf, Waldau, Weickelsdorf und Kleinhelmsdorf) Kontakt: Evangelisches Pfarramt Schkölen, Markt 7, Schkölen Tel: , Fax: Mail: @kirche-schkoelen.de Sprechzeiten: Herr Gaudigs: Mo - Fr 10:00-11:30 Uhr Pfarrer Johannes Alex: nach Vereinbarung Infos und Termine auch unter: Gottesdienste April 2016 Sonntag, Waldau 09:00 Uhr Ostergottesdienst (Junghans) Großgestewitz 10:30 Uhr Ostergottesdienst (Junghans) Schkölen (Kirche) 10:30 Uhr Gottesdienst in neuer Form (Korell) mit KiGo, anschl. gemeinsames Mittagessen Samstag, Großgestewitz 20:00 Uhr Lesung (Srugies-Neureuther) Sonntag, Osterfeld - Lissen 09:00 Uhr Regionaler Gottesdienst zur Eröffnung der Bibelwoche (Keilholz) Montag, Freitag, Bibelwoche Osterfeld - Lissen Samstag, Schkölen (Markt 7) je 19:00 Uhr Bibelwochenabende zum Buch Sacharja ab 09:00 Uhr Ehrenamtlichenseminartag Sonntag, Weickelsdorf 09:00 Uhr Gottesdienst (Alex) Haardorf 10:30 Uhr Gottesdienst (Alex) Sonntag, Löbitz 09:00 Uhr Gottesdienst (Alex) Schkölen (Kirche) 10:30 Uhr Gottesdienst mit Jubelkonfirmation (Alex) KiGo Donnerstag, Schkölen (Kirche) 19:30 Uhr Konzert: The Gregorian Voices Mai 2016 Sonntag, Meyhen 09:00 Uhr Gottesdienst (Alex) Schkölen 10:30 Uhr Gottesdienst (Alex); KiGo; anschließend gemeinsames Mittagessen Dienstag, Großgestewitz 20:00 Uhr Andacht mit Zeit zur Stille zum Tag der Apostel Philippus und Jakobus des Jüngeren (Srugier-Neureuther) Donnerstag, Christi Himmelfahrt Goldschau 10:00 Uhr (!) Gottesdienst für alle Gemeinden (Alex) Sonntag, Kleinhelmsdorf 09:00 Uhr Gottesdienst (Alex) Osterfeld - Lissen 10:30 Uhr Gottesdienst (Alex) Sonstige Veranstaltungen Kinder und Jugendliche Christenlehre-Kindernachmittag Osterfeld (Pfarrhaus Naumburger Str. 1b, Gemeinderaum) Freitag, 22.4., 20.5., 16-17:30 Uhr Boxenstopp - der Kindernachmittag Gemeindehaus, Markt 7, Schkölen jeden Mittwoch (außer in den Thüringer Ferien) von 16:00-18:00 Uhr; Infos: Fam. Feustel, oder seil-stark@t-online.de Konfirmandenunterricht 7. Klasse: Sa, 23.4., 7.5., je Uhr, Markt 7, Schkölen 8. Klasse: bzw Konfirmation Erwachsene und Senioren Frauenhilfe Osterfeld (Gemeinderaum Osterfeld, Naumburger Str. 1b) Termine über Frau Klenke: Frauenhilfe Schkölen (Gemeinderaum Schkölen, Markt 7) 14.4., 12.5., 14 Uhr

11 Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen Nr. 4/2016 Die neue Frauenrunde (Pfarrhaus Zschorgula, Zschorgula 31) Sonntag, , 11.5., je 16 Uhr Caaschwitz 09:30 Uhr Gottesdienst Seifartsdorf 10:30 Uhr Gottesdienst Bibeltreff Thiemendorf 14:00 Uhr Gottesdienst mit Taufe (Gemeinderaum Schkölen, Markt 7) 19.4., 3.5., je 20 Uhr Sonstige Veranstaltungen Hauskreis Schkölen: Orte und Zeiten über hauskreis@kirche-schkoelen.de Kinder Kindertreff Etzdorf fällt wegen Krankheit aus Gospelchor (Gemeinderaum Osterfeld, Naumburger Str. 1b) Probe dienstags, 18:00 Uhr; Kontakt: Elvira Mahler: , elviramahler@t-online.de Bibliothek Haardorf (in der Haardorfer Kirche) 12.4., 3.5., je Uhr, individueller Termin über Bärbel Junghans: Gemeind für alle Gemeinden (Gemeinderaum Schkölen, Markt 7) Donnerstag, 21.4., je 19:30 Uhr Evangelischer Pfarrbereich Crossen mit den Gemeinden Etzdorf, Thiemendorf, Crossen, Hartmannsdorf, Rauda, Silbitz, Seifartsdorf und Caaschwitz Kontakt: Pfarramt Crossen An der Pfarre Heideland, OT Etzdorf ulrich.katzmann@t-online.de Alle Infos auch unter: Gottesdienste Sonntag, Caaschwitz 09:30 Uhr Gottesdienst Seifartsdorf 10:30 Uhr Gottesdienst Samstag, Silbitz 16:00 Uhr Gottesdienst Crossen 17:00 Uhr Gottesdienst Konfirmanden 7. Klasse am Freitag, um 16:00 Uhr im Luthersaal, Markt 11, Eisenberg Erwachsene Bibelgesprächskreise Etzdorf um 18:30 Uhr jeden Mittwoch im Pfarrhaus Caaschwitz am Dienstag, und um 19:00 Uhr Senioren - Kirchenkaffees Silbitz am Dienstag, und um 14:30 Uhr bei Scherfs Hartmannsdorf am Dienstag, und um 14:30 Uhr Crossen am Mittwoch, und um 14:30 Uhr im Pfarrhaus Etzdorf am Donnerstag, um 14:30 Uhr im Gemeinderaum Pfr.i.R. Friedrich Ein Tag in der Mönchsrepublik Athos Seifartsdorf am Mittwoch, um 19:00 Uhr Treff im Pfarrhaus Pastorin Gommel Reisebericht England Musikalische Kreise Posaunenchor Thiemendorf Probe jeden Mittwoch, 19:00 Uhr, Feuerwehr Thiemendorf; Kontakt: Posaunenchor Caaschwitz Probe jeden Montag, 18:30 Uhr, Kirche Caaschwitz; Kontakt: Kirchenchor Crossen Probe ab tägig am Dienstag, 20:00 Uhr, Pfarrhaus Crossen; Kontakt: Zeugen Jehovas Sonntag, Thiemendorf 09:00 Uhr Gottesdienst mit Taufe Etzdorf 10:00 Uhr Gottesdienst Samstag, Caaschwitz 16:00 Uhr Gottesdienst Seifartsdorf 17:00 Uhr Gottesdienst Sonntag, Rauda 09:00 Uhr Gottesdienst Hartmannsdorf 10:30 Uhr Gottesdienst Dienstag, Etzdorf 19:00 Uhr Gemeindeabend mit Vorstellung der Konfirmanden Samstag, Caaschwitz 14:00 Uhr Andacht zum Maibaumsetzen Etzdorf 17:00 Uhr Gottesdienst Sonntag, Silbitz 09:30 Uhr Gottesdienst Crossen 10:30 Uhr Gottesdienst Donnerstag, Silbitz 14:00 Uhr Himmelfahrtsandacht, anschl. Wanderung nach Crossen, gemütliches Beisammensein Versammlung Eisenberg Ort: Königreichssaal der Zeugen Jehovas Am Tälchen Eisenberg Sonntag, 10. April Uhr Sondervortrag: Bist du auf dem Weg zum ewigen Leben? Sonntag, 17. April Uhr Thema: Das Ende der falschen Religion ist nahe Sonntag, den 24. April Uhr Thema: Was macht Christen zu wahren Christen? Sonntag, den 01. Mai Uhr Thema: Was bewirkt die Wahrheit in unserem Leben? Sonntag, den 08. Mai Uhr Thema: Wie wirkt sich Gottes Königreich auf uns aus? Der Eintritt ist immer frei. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Besuchen Sie auch:

12 Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen Nr. 4/2016 Was macht einen Christen aus? Mehr als zwei Milliarden Menschen weltweit bezeichnen sich als Christen. Aber ihre Ansichten unterscheiden sich stark voneinander. Spielt das eine Rolle? Was macht Christen zu wahren Christen? Mit dieser Thematik beschäftigt sich ein halbstündiger biblischer Vortrag, der am im Königreichssaal von Jehovas Zeugen zu hören sein wird. Gehalten wird er von Uwe Schael, der zurzeit die örtlichen Gemeinden in unserer Gegend besucht. Besucher sind herzlich willkommen. Kein Eintritt, keine Kollekte! um 9.30 Uhr Königreichssaal der Zeugen Jehovas Am Tälchen Eisenberg Uwe Schael und seine Frau Mandy betreuen die Gemeinden von Jehovas Zeugen in der Region (Foto: JZ) Impressum Amtsblatt der VG Heideland-Elstertal-Schkölen Herausgeber: VG Heideland-Elstertal-Schkölen Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, Tel / , Fax / Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: Herr Bierbrauer, Gemeinschaftsvorsitzender und die Bürgermeister der 6 Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft und der Stadt Schkölen Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet: Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen.

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