Versorgung mit Trink- und Nutzwasser aus transportablen Behältern und Leitungsprovisorien ÖVGW-Richtlinie W 75 (2014)

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1 Versorgung mit Trink- und Nutzwasser aus transportablen Behältern und Leitungsprovisorien ÖVGW-Richtlinie W 75 (2014) Ing. Gerd ALBRECHT Innsbrucker Kommunalbetriebe AG 1

2 INHALT Anwendungsbereich Begriffsbestimmungen Trinkwasser aus transportablen Behältern Nutzwasser aus transportablen Behältern Reinigung und Desinfektion des Behältnisses Bezug und Umgang mit Desinfektionsmitteln 2

3 3

4 Anwendungsbereich der ÖVGW W 75 Temporäre Not- oder Ersatzversorgung Unterscheidung TRINKWASSER oder NUTZWASSER Die Richtlinie legt fest, wie Behälter ausgewählt und behandelt werden müssen, um eine hygienisch einwandfreie Versorgung zu ermöglichen 4

5 Trinkwasser Begriffsbestimmungen Wasser für den menschlichen Gebrauch, dessen Eignung als Trinkwasser gemäß Trinkwasserverordnung (BGBl. II Nr. 304/2001) nachgewiesen ist und das ohne Gefährdung der menschlichen Gesundheit getrunken und verwendet werden kann. Nutzwasser Wasser für den menschlichen Gebrauch, das nicht aus einer zentralen Trink- Wasserversorgungsanlage geliefert wird und dessen Eignung als Trinkwasser nicht nachgewiesen ist. 5

6 Versorgung mit Trinkwasser aus transportablen Behältern Grundvoraussetzung: eingefülltes Wasser muss TRINKWASSER sein! Bereitstellung von abgepacktem Trinkwasser (Wasserabpackmaschinen) Trinkwasser aus sicherem Wasserspender Desinfektion durch Bestrahlung mit UV-Licht abgefüllt in lebensmitteltaugliche Kunststoffbeutel haltbar gemacht (Silber oder Silberchlorid zudosiert) Ausgabe bei Bedarf an betroffene Bevölkerung 6

7 Wasserabpackmaschine 7

8 Eignung von mobilen Behältern für den Transport von Trinkwasser /1 ausschließlich für den Transport von Trinkwasser bereitgestellt lebensmittelrechtlichen Bestimmungen entsprechend (Zertifikat) hygienisch einwandfrei Reinigung und Desinfektion (dokumentierte Freigabe und Kennzeichnung) lichtundurchlässige Behältnisse (biologische Aktivität minimieren) 8

9 Eignung von mobilen Behältern für den Transport von Trinkwasser /2 Befüll-/Entnahmeeinrichtung müssen leicht zu reinigen, desinfizierbar sein bzw. bei Transport vor Verschmutzung geschützt sein einfach und vollständig zu entleeren verschließbare Kontrollklappe für Beschau Innenwandung glatt, beständig gegen verwendete Desinfektionsmittel (Konzentration) technische Einrichtung für Abgabemöglichkeit (z.b. Stutzen mit Ventil, Pumpe) Alternative: für den Lebensmittelbereich geeignete Einwegbehälter oder Faltbehälter 9

10 Beispiel für dokumentierte Freigabe /1 10

11 Beispiel für dokumentierte Freigabe /2 11

12 Mobile Behälter für den Transport von TRINKWASSER /1 12

13 Mobile Behälter für den Transport von TRINKWASSER /2 Zwiebeltank Faltbehälter 13

14 Mobile Behälter für den Transport von TRINKWASSER /3 Faltbehälter 14

15 Versorgung mit Nutzwasser aus transportablen Behältern Wenn Trinkwasser aus transportablen Behältern nicht verfügbar ist, so kann die Versorgung aus transportablen Behältern mit Nutzwasser erfolgen Abnehmer ausdrücklich und nachweislich darauf hinweisen - KEIN TRINKWASSER 15

16 Eignung von mobilen Behältern für den Transport von Nutzwasser jeder Behälter einsetzbar, der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen entspricht (z.b. Transport von flüssigen Lebensmitteln wie Milch, Apfelsaft usw.) In jedem Fall sind Tankfahrzeuge auszuschließen die Stoffe wie Pflanzenschutzmittel, Düngemittel, Treibstoffe, Abwässer usw. transportiert haben Aus Sicherheitsgründen sollte die Vorbereitung der Behälter unter Beachtung der Vorgaben Reinigung und Desinfektion von Behältnissen erfolgen Löschwassertanks von TANKLÖSCHFAHRZEUGEN sind auch nach entsprechender Reinigung und Desinfektion gemäß Kapitel 5 ausschließlich für die Versorgung mit NUTZWASSER geeignet Grund: keine geeignete Desinfektion aufgrund eingebauter Schwallwände / Zwischenwände möglich 16

17 Schwallwände / Zwischenwände Schwallwände/Zwischenwände Tanklöschfahrzeuge ausschließlich für Transport von NUTZWASSER geeignet! 17

18 Reinigung und Desinfektion des Behältnisses Gründliche Reinigung des Tankraumes Vollständige Entleerung des Tanks Reinigung mit Trinkwasser ggf. mit Hochdruckreiniger Tankoberseite ggf. durch mehrmaliges ruckweises Anfahren / Abbremsen abspülen Empfohlene Spülung mit doppeltem Füllvolumen des Tankinhaltes Befüll- / Abgabeeinrichtungen säubern und spülen Tank möglichst rasch entleeren 18

19 Gründliche Reinigung des Tankraumes mit Innenreinigungskopf 19

20 Desinfektion und Spülung außerhalb des Tanks hergestellte Desinfektionslösung wird in den Tank gepumpt Chlorkonzentration 50 mg/l freies Chlor Materialverträglichkeit bzgl. Desinfektionsmittelgehalt vorab prüfen für gute Umspülung (Tankinnenwandungen, Tankoberseite) einige Meter fahren Einwirkzeit mindestens eine halbe Stunde Befüll-/Abgabeeinrichtungen durch mehrmaligen Durchfluss mit zwischenzeitlichen Standzeiten (zumindest 15 Minuten) desinfizieren Desinfektionslösung entleeren und durch Zugabe von Natriumthiosulfat neutralisieren entleerten, desinfizierten Tank nochmals mit Trinkwasser chlorfrei spülen (etwa zweifachen Tankinhalt) 20

21 Befüllung des Behälters mit Trinkwasser und Desinfektion Befüllung des Behälters mit Trinkwasser Trinkwasser über hygienisch einwandfreie Befülleinrichtungen einbringen Behälter soweit möglich vor Erwärmung und Lichteinfall schützen Desinfektion des Wassers im Behälter nicht zwingend erforderlich, sofern Voraussetzungen der W 75 erfüllt sind Transportchlorung bei Standzeiten über 48 Stunden, lange Leitungen, geringe Entnahmemengen bei Behältern mit Zweck der Nutzwasserversorgung ist eine Desinfektion nicht notwendig Abstimmung mit Hygienikern empfohlen 21

22 Einspeisung von Wasser aus transportablen Behältern Einleitung in Rohrnetze der zentralen Trinkwasserversorgung ist grundsätzlich nicht zulässig falls unumgänglich Einvernehmen mit Lebensmittelaufsichtsorganen herstellen 22

23 Vorgaben für die provisorische Versorgung mit Trinkwasser Herstellung durch befugte Fachleute (z.b. Wassermeister, Installateur) Versorgung aus dem Leitungsbestand, über Hydranten oder transportablen Behältern Schlauch-, Rohrmaterial, Armaturen müssen für Trinkwasser geeignet sein Schläuche, die einen anderen Verwendungszweck hatten, dürfen nicht verwendet werden Leitungsquerschnitte bei oberirdischer Verlegung möglichst klein halten (möglichst hoher Durchfluss, Wasseraustausch -> Hygienelauf über Spülarmatur) Schlauch und Rohrleitungen soweit möglich vor Sonneneinstrahlung und Beschädigung schützen 23

24 Trinkwasserschlauch 24

25 Bezug und Umgang mit Desinfektionsmitteln Aufbereitungsstoffe für Desinfektion von Wasser (Anforderungen des Österreichischen Lebensmittelbuches, Codexkapitel B1) vorab Sicherheits- / Gefahrenblätter für Bezug von Chlorbleichlauge oder sonstigen Chlor-haltigen Präparaten einholen Sicherheitsbestimmungen für Lagerung und Transport beachten SCHULUNG des Personals (Arbeitnehmerschutz, persönliche Schutzausrüstung) beim Umgang mit Chlorpräparaten ist die ÖVGW- Richtlinie W 56 Umgang mit Chlorgas und Chlor-haltigen Präparaten einzuhalten 25

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