Schnellübersicht. 1 Kommentierung Gesetzliche Grundlagen Vorwort Abkürzungen Findex...142
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- Hannah Gehrig
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1 Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. Vorwort... 7 Abkürzungen Kommentierung Gesetzliche Grlagen Findex Schnellübersicht
2 Teil 1: Regelungen für behinderte von Behinderung bedrohte Menschen Grsätze des SGB IX Das SGB IX ist zum in Kraft getreten.vorher war das Recht der behinderten Menschen sowie ihrer Rehabilitation in verschiedenen Gesetzen geregelt. Zu nennen ist hier insbesondere das Rehabilitations- Angleichungsgesetz (RehaG), das seit 1974 gewissermaßen das Grgesetz des Rehabilitationsrechts war. Außerdem gab es das Schwerbehindertengesetz sowie Vorschriften in vielen anderen Gesetzen. Durch das SGB IX sollte die Selbstbestimmung die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe behinderter von Behinderung bedrohter Menschen gefördert werden. Das Rehabilitationsrecht für diesen Personenkreis wurde weiterentwickelt zusammengefasst. Mit Inkrafttreten des SGB IX wurden das Schwerbehindertengesetz (SchwbG) das RehaG aufgehoben. Darüber hinaus wurden die Träger der Sozialhilfe der öffentlichen Jugendhilfe in den Kreis der Rehabilitationsträger unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Besonderheiten aufgenommen. Auf die Bedürftigkeitsprüfung bei der Sozialhilfeträger zur medizinischen Rehabilitation, bei zur Teilhabe am Arbeitsleben einschließlich der im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für Menschen mit Behinderungen ist bewusst verzichtet worden. Als Grsätze des Rehabilitationsrechts sind hervorzuheben: Einführung eines neuen Zuständigkeitsverfahrens Einrichtung von Servicestellen verstärkte Verpflichtung zur Zusammenarbeit von Leistungsträgern, Leistungserbringern Leistungsempfängern Verpflichtung der Rehabilitationsträger zum Abschluss gemeinsamer Empfehlungen Abstimmung der Qualitätssicherung durch die Rehabilitationsträger Harmonisierung von (z. B. Reisekosten) 11
3 Kommentierung Erweiterung der (z. B. Kinderbetreuungskosten, Rehabilitationssport Funktionstraining) Modellvorhaben zur Erbringung von in Form eines persönlichen Budgets Möglichkeit für hörbehinderte Menschen, im Verkehr mit Sozialleistungsträgern bei der Ausführung von Sozialleistungen Gebärdensprache zu verwenden. Das SGB IX ist seit seinem Inkrafttreten am mehrfach geändert worden. Zuletzt ist dies durch die so genannten Hartz-Gesetze III IV sowie durch das Gesetz zur Einführung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch geschehen. Insbesondere die durch das letzte Gesetz herbeigeführten Änderungen traten erst zum in Kraft. Das Neunte Buch des Sozialgesetzbuches untergliedert sich in zwei Teile. Teil 1 enthält die Regelungen für behinderte von Behinderung bedrohte Menschen. Hier geht es um die Rehabilitation sowie die zur Teilhabe am Arbeitsleben am Leben in der Gemeinschaft. Außerdem werden andere ergänzende vorgesehen. Der zweite Teil enthält besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen, also das Schwerbehindertenrecht. Der erste Teil enthält acht der zweite Teil 14 Kapitel. Das Recht der behinderten Menschen sollte zwar vollständig durch das SGB IX geregelt werden.trotzdem gibt es zahlreiche Vorschriften, die das SGB IX gewissermaßen ergänzen. Zu nennen ist hier insbesondere das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz BGG) vom Ziel dieses Gesetzes ist es, die Benachteiligung von behinderten Menschen zu beseitigen zu verhindern. Ferner soll die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft gewährleistet ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglicht werden. Dabei wird besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen. Sowohl das SGB IX als auch das BGG werden durch die barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV), die Kommunikationshilfeverordnung (KHV) die Verordnung über barrierefreie Dokumente in der Besverwaltung (VBD) ergänzt. Alle drei Verordnungen datieren vom In 1 SGB IX heißt es, dass behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen nach dem SGB IX sowie nach den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen erhalten. Dies bedeutet, dass zusätzlich zum SGB IX zahlreiche Einzelvorschriften in verschiede- 12
4 Grsätze Behinderung Behinderungsgrade körperliche Funktion oder geistige Funktion oder seelische Funktion } länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand ab Bedrohung: Behinderung ist zu erwarten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt Grad der Behinderung von wenigstens 50 % weicht mit hoher Wahrscheinlichkeit Schwerbehinderung Gleichstellung Wohnort gewöhnlicher Aufenthalt Arbeitsplatz im Geltungsbereich des SGB bei einem Grad der Behinderung von weniger als 50 mindestens 30 sonstige Voraussetzungen wie bei Behinderteneigenschaft Weitere Voraussetzung: Infolge Behinderung kann ohne die Gleichstellung kein geeigneter Arbeitsplatz gefen oder behalten werden 13
5 Kommentierung nen Sozialleistungsgesetzen maßgebend sind. Dabei sind insbesondere das SGB V (Krankenversicherung), SGB VI (Rentenversicherung), SGB VII (Unfallversicherung) das SGB XII (Sozialhilfe) zu nennen. Durch die Vorschriften des SGB IX soll die Selbstbestimmung gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gefördert Benachteiligungen vermieden sowie ihnen entgegengetreten werden. Die Schwerbehinderung spielt erst im zweiten Teil des SGB IX eine besondere Rolle. Allgemeine Leistungsgrsätze Nach dem Schlusssatz des 1 SGB IX wird den besonderen Bedürfnissen behinderter von Behinderung bedrohter Frauen Kinder Rechnung getragen. In 3 SGB IX wird der Vorrang der Prävention vor der Rehabilitation festgestellt. Hier heißt es nämlich, dass die Rehabilitationsträger darauf hinzuwirken haben, dass der Eintritt einer Behinderung einschließlich einer chronischen Krankheit verhindert wird. Maßgebend sind natürlich auch hier die einzelnen Leistungsgesetze. Beispielhaft sei die Vorschrift des 20 SGB V erwähnt, die sich mit Prävention Selbsthilfe im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung beschäftigt. Danach sollen die Krankenkassen in ihrer Satzung zur primären Prävention vorsehen, die allerdings bestimmten Anforderungen entsprechen müssen. So sollen zur Primärprävention den allgemeinen Gesheitszustand verbessern insbesondere zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesheitschancen beitragen. Die Spitzenverbände der Krankenkassen beschließen gemeinsam einheitlich unter Einbeziehung unabhängigen Sachverstandes prioritäre Handlungsfelder Kriterien für diese, insbesondere hinsichtlich Bedarf, Zielgruppen, Zugangswegen, Inhalten Methodik. Wie oben bereits erwähnt geht es im ersten Teil des SGB IX um zur Teilhabe. Diese umfassen die notwendigen Sozialleistungen, um unabhängig von der Ursache der Behinderung bestimmte Ziele zu erreichen. So soll beispielsweise die Behinderung abgewendet, beseitigt, gemindert bzw. ihre Verschlimmerung verhütet oder ihre Folgen gemindert werden (vgl. dazu im Einzelnen 4 SGB IX). Nicht alle Leistungsträger sind für die gleichen zuständig. 5 SGB IX zählt die Leistungsgruppen auf ordnet sie bestimmten Leistungsträgern zu: 14
6 Allgemeine Leistungsgrsätze Leistungsgruppen zuständige Rehabilitationsträger Krankenkasse medizinische Rehabilitation andere ergänzende Unfallversicherungsträger alle zur Teilhabe Rentenversicherungsträger medizinische Rehabilitation Teilhabe am Arbeitsleben andere ergänzende Träger der Alterssicherung der Landwirte medizinische Rehabilitation andere ergänzende Besagentur für Arbeit andere ergänzende zur Teilhabe am Arbeitsleben Träger der Kriegsopferversorgung Kriegsopferfürsorge alle zur Teilhabe Träger der öffentlichen Jugendhilfe Träger der Sozialhilfe } medizinische Rehabilitation Teilhabe am Arbeitsleben andere ergänzende 15
7 Findex Die Seitenangaben in gerader Schrift beziehen sich auf die Kommentierung, die kursiven Seitenzahlen beziehen sich auf die gesetzlichen Grlagen. Abfindung 40 Abordnungsschutz 43 Abrechnungszeitraum 25 Alter 18 Alterserscheinung 30 Altersgrenze 34 Altersrente 34 Altersrente, vorzeitige 33 Altersrente,Wartezeit 34 Alterssicherung 15 Anfallsleiden 32 Anpassungsgeld 40 Ansteckungsgefahr 32 Arbeitgeber, Beschäftigungspflicht 34 Arbeitnehmer 35 Arbeitsassistenz 44 Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen 40 Arbeitsergebnis 48 Arbeitsförderungsgeld 23, 80 Arbeitsgemeinschaften 19 Arbeitsleben, Rechte im 34 Arbeitsleben,Teilhabe 11, 22 Arbeitslosigkeit, längerfristige 38 Arbeitsplatz 35 Arbeitsunfähigkeit 30 Arbeitsverträge 35 Arzt 27 Ausbildung 25 Ausbildungsgeld 24, 25 Ausbildungszuschüsse 22 Ausgleichsabgabe 36, 38, 131 Ausgleichsfonds 37 Auskunft 89 Aussperrung 41 Auszubildende 35 Bauvorschriften, Erleichterung 33 Beamte 35, 126 Beauftragte 45 Beauftragte, 98 SGB IX 45 Beförderungsunternehmen 49 Begleitperson 31, 33, 49 Behinderung 59 Behinderungsgrad 13 Beirat, behinderte Menschen 28 Beiträge 24 Beitragsbemessungsgrenze 27 Beitragszuschüsse 24 Benachteiligungsverbot 38 Beratender Ausschuss 45 Beratung 89 Berufsbildungsbereich 23, 25, 48 Berufsbildungswerke 22 Berufsförderungswerke 22 Berufsunfähigkeit 30, 41 Beschäftigungspflicht,Arbeitgeber 28, 94 Beschäftigungsquote 36 Betreuer 27 Betriebshilfe 24 Betriebsrat 42 Betriebsvereinbarungen 42 Betriebsverfassungsgesetz,Arbeitnehmer 23 Bewegungsfähigkeit 49 Bewerbung, Entscheidung über 39 Bezirksschwerbehindertenvertretung 45 Bezugsgröße 37 Bildungsleistungen 22 Bildungsmaßnahmen 25 Bildungsveranstaltungen 45 Blindenführh 49 Blindengeld 33 Blindenwerkstätten 132 Blindheit 49 Bruttoarbeitsentgelt 25, 27 Budget, persönliches 19, 66 Besagentur für Arbeit 15 Besarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation 19 Bußgeld 29 Bußgeldbestimmungen 50 Bußgeldvorschriften 139 Darlehen 38 Darmausgang 32 Diagnose 32 Dienstunfähigkeit 30 Dienstvereinbarungen 42 Ehrenamt 43 Eingangsverfahren 23, 25 Eingliederung 39 Eingliederungsaussichten 23 Eingliederungszuschüsse 22 Einkommensfreibeträge 32 Einzel-GdB 29
8 Findex Eltern 27 Entgeltabrechnungszeitraum 25 Entgeltersatzleistungen 24 Entschädigung 40 Entschädigungsansprüche 39 Erwerbsfähigkeit 48 Erwerbsminderung 30, 41 Erwerbsunfähigkeit 30, 41 Erziehung 40 Erziehungsauftrag 18 Familie 18 Fernsehen 33 Fernsprechwesen 33 Fernverkehr 49 Feststellungsbescheid 38 Flüge, verbilligte 33 Freifahrt 31 Freiheitsstrafe 50 Freiwillige Beiträge 24 Funktionsbehinderungen 29 Funktionstraining 12, 24 Gehbehinderung 31, 32 Geheimhaltungspflicht 127 Gehvermögen 49 Geldbuße 50 Geldleistung, Übergangsgeld 25 Geldstrafe 50 Gemeindesatzung 32 Gemeinschaft 88 Gesamtbetriebsrat 45 Gesamtpersonalrat 45 Gesamtschwerbehindertenvertretung 45 Geschlecht 18 Gesellschaft 59 Gesellschaft,Teilhabe am Leben in der 26 Gesichtsfeld, Einengung des 33 Gesichtsfeldausfälle 33 Gesheitsstörung 30 Gleichstellung 13, 42 Gliedmaß 32 Harnblasenkatheter 32 Hauptschwerbehindertenvertretung 45 Haushaltshilfe 24 Heilung 40 Heimarbeit 126 Hilflosigkeit 31 Hilfsmittel, besondere 26 Hirnschäden 32 Hörminderung 31 Hesteuer 32 Informationstechnik-Verordnung 12 Integrationsabteilungen 47 Integrationsämter 18, 38, 99 Integrationsbetriebe 47 Integrationsfachdienste 29, 46, 118 Integrationsprojekte 29, 46, 128 Integrationsunternehmen 47 Integrationsvereinbarung 39 Jahres-Wertmarke 49 Jugendhilfe 15 Kinderbetreuungskosten 12, 24 Klagerecht 90 Knappschaftsausgleichsleistungen 40 Kommunikationshilfeverordnung 12 Konzernschwerbehindertenvertretung 45 Kostentragung 137 Kraftfahrzeugsteuerermäßigung 31 Krankengeld 24 Krankenkasse 15 Krankenlager 32 Kriegsopferfürsorge 15 Kriegsopferversorgung 15 Kündigungsabsicht 40 Kündigungsschutz 29, 40, 104 Kurtaxe, Ermäßigung 33 Landesärzte 28 Lebenssituation, persönliche 18 Lebensunterhalt 25, 81 zur Teilhabe,Ausführungen 19, Koordinierung 18, 23 Leistungsgewährung, von Amts wegen 17 Leistungsgrsätze, allgemeine 14 Lohnsteuer 32 Medizinische Voraussetzungen 29 Medizinischer Dienst 16 Mehrfachanrechnung 36 Mehrheitswahl 43 Merkzeichen 30, 31 Mitwirkung 23, 130 Modellvorhaben 20 Nachteilsausgleich 30 Nahverkehr 31, 49 Ordnungswidrigkeit 50 Parkerleichterung 31, 33 Personalrat 42 Personalvertretung 41, 43 Personensorgeberechtigte 21, 27 Personenverkehr 29, 49, 132 Persönlichkeit 48 Pfleger
9 Findex Pflichtarbeitsplatz 36 Pflichtbeiträge 24 Postversand 33 Präsidialrat 42 Prävention 59 Primärprävention 14 Psychose 32 Qualitätssicherung 11, 20, 68 Querschnittslähmung 32 Radio 33 Rahmenempfehlung 21 Rechtsschutzersuchen 28 Regelentgelt 25, 83 Regelwidrigkeit 30 Rehabilitation 14 Rehabilitation, medizinische 15, 22 Rehabilitations-Angleichungsgesetz 11 Rehabilitationsbedarf 17 Rehabilitationsdienste 20 Rehabilitationssport 12, 24 Rehabilitationsträger 17, 60 Reisekosten 11, 24 Rentenleistungen 18 Rentenversicherungsträger 15 Richter 35 Richterrat 42 Rollstuhl 32 Rfunkgebühr 31 Rfunkgebührenpflicht 32 Sachleistungen,Ausland 20 Sachleistungen, 18 SGB IX 20 Sachverständiger, Beauftragung 16 Schallleitungsschwerhörigkeit 32 Schulabgänger, schwerbehinderte 46 Schulungsveranstaltungen 45 Schwerbehindertenausweis 30 Schwerbehindertengesetz 11 Schwerbehindertenrecht 28, 92 Schwerbehindertenvertretung 29, 39, 107 Schwerbehindertenvertretung,Wahl 43 Sehbehinderung 31 Selbstbestimmung 14 Selbsthilfe 14 Servicestellen 11, 21, 70 Servicestellen, gemeinsame 21, 69 Soldaten 126 Sozialhilfe 15 Sozialplan 40 Sozialtarif 31 Sparbeiträge 33 Staatsanwaltsrat 42 Statistik 127 Steuerbefreiung 31 Strafbestimmungen 50 Strafvorschriften 139 Straßenverkehr 33, 49 Streik 41 Strukturanpassungsmaßnahmen 40 Studienreferendare 35 Stenlohn 25 Tarifverträge 42 Teilhabe 59, 66 Teilhabe am Arbeitsleben 74 Teilhabe, Sicherung der 27 Teilhabeziel 23 Teilzeit 22 Teilzeitbeschäftigte 36 Telefonanschluss 31 Telekom-Sozialtarif 33 Übergangsgeld 83 Umsatzsteuer, Begünstigung 33 Umwelt,Verständigung mit 26 Unfallversicherungsträger 15 Unterhaltsbeihilfe 24, 25 Veranstaltungen, öffentliche 32 Verbände, Klagerecht 28 Verletztengeld 24 Verordnung über barrierefreie Dokumente in der Besverwaltung 12 Verrichtungen, wiederkehrende 31 Versammlung, schwerbehinderter Menschen 39 Versorgungsämter 30 Versorgungskrankengeld 24 Vertrauensperson 21, 43 Verwaltungsanordnungen 42 Vormünder 27 Wahlämter 40 Wahlrecht 18 Weiterbildung 23 Werkstätten 23, 29, 129 Werkstätten für behinderte Menschen 48 Wertmarke 49, 138 Widerspruchsausschüsse 124 Widerspruchsverfahren 29, 123 Wiedereingliederung 40 Wohngeld 32 Wohnung, Erhaltung einer 26 Wohnungsbauförderung, Freibeträge 32 Wohnungskauf, Gebührenbefreiung 33 Wunschrecht 18 Zuschüsse 38 Zuständigkeitsklärung 16 Zuständigkeitsverfahren
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Text Sozialgesetzbuch Neuntes Buch
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