RICHTIG VORSORGEN UND VERERBEN
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- Adrian Schumacher
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1 7. Wetzlarer Erbrechtstage RICHTIG VORSORGEN UND VERERBEN 24. November Uhr Kasino der Sparkasse Wetzlar Seibertstraße 10 in Wetzlar Rechtsanwälte und Notare In Kooperation mit: Deutsches Forum für Erbrecht e.v. Banking. Einfach. Menschlich.
2 GRUSSWORT Die "Wetzlarer Erbrechtstage", die von örtlichen Anwaltskanzleien in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Forum für Erbrecht veranstaltet werden, haben sich in den vergangenen Jahren als, auch was das Zuschauerinteresse anbelangt, großer Erfolg erwiesen. Deshalb bin ich sehr erfreut darüber, dass die Sparkasse Wetzlar und die Wetzlarer Anwaltskanzleien Wörner-Schäfer-Rückert sowie Kleymann, Karpenstein und Partner auch die 7. Wetzlarer Erbrechtstage 2008 durchführen. Ich grüße sehr herzlich alle Besucherinnen und Besucher und wünsche einen informativen Abend, an dem ich, so lange es mir meine sonstigen Verpflichtungen zulassen, auch gerne persönlich teilnehmen werde. Themen des Erbrechtes und der lebzeitigen Vorsorge sind nach wie vor für jeden verantwortungsbewussten Mitbürger von hohem Interesse. Es gibt zwar das gesetzliche Betreuungs- und Erbrecht - allerdings bleibt aus im Einzelfall durchaus guten Gründen das Recht eines jeden von uns gewahrt, sowohl die eigene Vorsorge für die letzte Zeit des Lebens zu treffen als auch die Erbfolge im eigenen Sinn zu regeln. Das sich hieraus ergebende Informationsbedürfnis unserer Mitbürger sowohl über das geltende Betreuungs- und Erbrecht als auch die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten sollen von den Referenten skizziert werden, soweit dies aus zeitlichen Gründen im Rahmen einer solchen Veranstaltung möglich ist. Ich begrüße es deshalb auch sehr, dass sowohl die Referenten als auch weitere Kollegen aus den Anwaltskanzleien nach den Vorträgen für weitere Fragen zur Verfügung stehen. Ich wünsche den "7. Wetzlarer Erbrechtstagen" einen erfolgreichen Verlauf und hoffe, dass sich erneut zahlreiche Mitbürger aus Stadt und Land im Rahmen dieser Vortragsveranstaltung über eine sinnvolle Alters- und Nachlassplanung informieren. Wolfram Dette Oberbürgermeister der Stadt Wetzlar
3 PROGRAMM Begrüßung Direktor Norbert Spory Vorstandsmitglied der Sparkasse Wetzlar Grußwort Wolfram Dette Oberbürgermeister der Stadt Wetzlar Der richtige Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Dass man durch ein Testament für die Zeit nach dem Tode "Vorsorge" treffen kann, ist von jeher bekannt - auch wenn immer noch zu wenig genutzt. Doch wer denkt schon daran, dass die Zeit vor dem Tod ebenfalls regelungsbedürftig sein könnte. Krankheiten, Unfälle und andere unvorhergesehene Ereignisse können jederzeit dazu führen, dass man von jetzt auf gleich seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen kann. Dann wird man zu einem "Betreuungsfall", in dem ein Richter des Amtsgerichtes unter Mitwirkung eines medizinischen Sachverständigen über Art und Umfang der Einrichtung einer Betreuung zu entscheiden hat. Danach wird ein/e amtliche/r Betreuer/in bestellt. Aber dies alles ist entbehrlich, wenn man für den Tag x rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht errichtet hat. Vorsorge für Zeiten, in denen man nicht selbstbestimmt handeln kann, ist keine Frage des Alters. Der Referent Dr. Lefévre wird auf Fragen des Wann, Wie, Warum eingehen sowie mit welchem Inhalt und in welcher Form man sinnvollerweise und rechtlich zulässig tatsächlich Vorsorge treffen kann (ja eigentlich verantwortungsbewusst müsste). Dr. Dieter Lefévre, Rechtsanwalt und Notar Das handschriftliche Testament - Risiken und Nebenwirkungen Viele Menschen möchten gerne für den Fall ihres Todes Vorsorge treffen, scheuen sich aber aus unterschiedlichen Gründen juristischen Rat in Anspruch zu nehmen. Reicht es nicht aus, wenn ich handschriftlich genau festhalte, wer meine Erben sein sollen und wem ich einzelne Stücke meines Vermögens zukommen lassen möchte? Diese Auffassung ist weit verbreitet. In der Praxis stellen handschriftliche Testamente allerdings die Nachlassgerichte aber auch die Hinterbliebenen immer wieder vor kaum lösbare Probleme. Für die Verfasser handschriftlicher Testamente sind die "Risiken und Nebenwirkungen" ihrer Verfügungen oft nicht vorhersehbar. An Fällen aus der Praxis sollen einige der häufigsten "Fehler" handschriftlicher Testamente und ihre Konsequenzen aufgezeigt werden. Abschließend soll der Vortag einen Überblick verschaffen, über die Gebühren, die durch die Errichtung eines Testamentes beim Notar entstehen, und die Kosten, die zu erwarten sind, wenn das Erbe aufgrund handschriftlichen Testamentes abgewickelt werden muss. Hannelore Spengler und Sabine Flegel, Rechtsanwältinnen und Fachanwältinnen für Familienrecht, Wolfgang Schreier, Rechtsanwalt und Notar, Regine Leinweber, Rechtspflegerin Was bringt uns die Erbschaftssteuerreform - wenn sie kommt? Dr. Theodor Schäfer, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Steuerrecht Anschließend Diskussion mit den Referenten
4 REFERENTINNEN UND REFERENTEN Dr. Dieter Lefèvre Rechtsanwalt und Notar 1947 in Bad Hersfeld geboren Promotion zum Dr. jur. mit einer Dissertation über das Beihilfen-Verbot des EG-Vertrages am Beispiel der Exportförderung. Im gleichen Jahr Eintritt in die Anwaltskanzlei Braun Wörner. Seit 1987 Notar. Rechtsanwalt und Notar Dr. Lefèvre ist seit 1989 Mitglied des Anwaltsgerichtes der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main und seit 2000 im Vorstand. Sabine Flegel Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht Geboren 1968 in Münster/Westfalen. Studium der Rechtswissenschaften in Gießen. Seit 1998 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Juli 2003 Eintritt in die Kanzlei Kleymann, Karpenstein & Partner. Tätigkeitschwerpunkt im Familien- und Erbrecht. Seit 2006 Fachanwältin für Familienrecht. Regelmäßige Vortragstätigkeit bei Vereinen und Verbänden. Wolfgang Schreier Rechtsanwalt und Notar Geboren 1947 in Wetzlar. Von 1968 bis 1974 Studium der Rechtswissenschaften in Gießen. Seit Mai 1975 Mitarbeiter im Anwaltsbüro Kleymann, seit Oktober 1976 Rechtsanwalt in der Anwaltskanzlei Kleymann. Seit August 1987 Notar. Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht im Deutschen Anwaltsverein e. V. Mitglied im Deutschen Forum für Erbrecht e. V. Seit 2001 regelmäßige Vortragstätigkeit auf dem Gebiet des Erbrechts und zum Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. WÖRNER SCHÄFER RÜCKERT Wertherstraße 14a, Wetzlar KLEYMANN KARPENSTEIN & PARTNER Philosophenweg 1, Wetzlar
5 REFERENTINNEN UND REFERENTEN Hannelore Spengler Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht Geboren 1949 in Rimhorn/Odenwald Eintritt in die Anwaltskanzlei Bökel und Karpenstein in Lahnau Zusammenschluss mit der Kanzlei Kleymann & Partner. Schwerpunkt der Tätigkeit im Familien- und Erbrecht Seit 1997 Fachanwältin für Familienrecht. Seit 2006 Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT). Seit 2001 regelmäßige Vortragstätigkeit auf dem Gebiet des Erb- und Familienrechts. Regine Leinweber Diplom-Rechtspflegerin (FH) Geboren 1964 in Gießen Studium an der Verwaltungsfachhochschule Rotenburg a. d. Fulda, Fachbereich Rechtspflege. Seit 1986 Tätigkeiten als Rechtspflegerin bei den Amtsgerichten Königstein im Taunus, Weilburg und Wetzlar in fast allen Fachbereichen der Rechtspflege. Seit 2001 überwiegend Tätigkeit beim Amtsgericht Wetzlar - Nachlassgericht. Seit 2001 regelmäßig Vortragstätigkeiten auf dem Gebiet des Erb- und Betreuungsrechts. Dr. Theodor Schäfer Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht und Notar 1942 in Wetzlar geboren. Promotion zum Dr. jur. im Januar Seitdem als Rechtsanwalt und seit 1976 als Notar in Wetzlar tätig. Mitglied in der Deutschen Vereinigung für Erbrechts- und Vermögensnachfolge e. V. und Mitglied der Deutschen notarrechtlichen Vereinigung e. V. Deutsches Forum für Erbrecht e.v.
6 Vererben Sie Ihren Nachkommen mehr als nur die Nase. Banking. Einfach. Menschlich. Wer für seine Erben etwas übrig hat, sollte sich informieren. Mit kompetenter Beratung rechtzeitig vorsorgen. Damit mehr übrig bleibt. Wenn s um Geld geht - Sparkasse.
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