Anlage 3. Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung

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2 I n h a l t s v e r z e i c h n i s Seite 1 Vorbemerkungen zur Auswertung des Online-Verfahrens 4 2 Auswertung der Stellungnahmen Erfassung der Stellungnahmen Klassifizierung und Abwägung Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung 19 Anhang 1 Klassifizierung und Abwägung der Stellungnahmen Anhang 2.1 Radwegevorhaben Bund Eingangsdaten und Bewertungsergebnisse nach Öffentlichkeitsbeteiligung Anhang 2.2 Radwegevorhaben Land Eingangsdaten und Bewertungsergebnisse nach Öffentlichkeitsbeteiligung Seite 2

3 Tabellenverzeichnis Tabelle Seite Tabelle 1 Zur Stellungnahme aufgeforderte TÖB s... 5 Tabelle 2 Abgegebene Stellungnahmen von TÖB s... 7 Tabelle 3 Begründung der Bewertung zu den Feststellungen und Anmerkungen Tabelle 4 Klassifizierung und Abwägung Tabelle 5 Übersicht neuerfasste Radwege Tabelle 6 Übersicht abgestufte Bundesstraßen Tabelle 7 Übersicht nicht mehr bewerteter Radwege Tabelle 8 Übersicht Radwege vom WB in VB Tabelle 9 Übersicht Radwege vom VB-NV in VB-GV Seite 3

4 1 Vorbemerkungen zur Auswertung des Online-Verfahrens Die Aufstellung der Fortschreibung der Bedarfspläne für straßenbegleitende Radwege wurde mit einer öffentlichen Beteiligung begleitet. Ziel und Zweck war es dabei, die Aufstellung der Bedarfspläne transparent zu gestalten. Im Rahmen von Regionalkonferenzen wurden im September 2014 die TÖB über die Fortschreibung der Radwegebedarfspläne des Landes Sachsen-Anhalt informiert. Den LK wurde die Möglichkeit gegeben, anhand der übergebenen Fragebögen zusätzliche und konkrete Hinweise und Angaben zur Bewertung von Streckenabschnitten zu geben, die der LSBB nicht vollständig vorlagen, wie z.b. zur Schüleranzahl. Die LK konnten zudem Radwegeabschnitte an Bundes- und Landesstraßen, die auf Grund der geringen Verkehrsstärke (< Kfz/24h gem. SVZ 2010) nicht im Prüfumfang erfasst waren, zur Prüfung anmelden. Nach Vorlage der übergebenen Daten (ausgefüllte Fragebögen) sind diese Angaben in die Bewertung nach MKA eingeflossen. Getrennt nach Bundes- und Landesstraßen wurde der Entwurf der Fortschreibung der Bedarfspläne für straßenbegleitende Radwege aufgestellt und eine Prioritätenreihung vorgenommen. Mit Kabinettsbeschluss des MLV am 30. Juni 2015 wurden die Entwürfe der fortgeschriebenen Bedarfspläne für straßenbegleitende Radwege an Bundes- und Landesstraßen zur Kenntnis genommen. Im Anschluss wurde ein Beteiligungsverfahren zum Entwurf der fortgeschriebenen Bedarfspläne vorgenommen. Dieses wurde mit einer Presseinformation zur durch das MLV eröffnet und ein Pfad zum Einstieg für das Online-Beteiligungsverfahren bekannt gegeben. Mit dem Schreiben der LSBB, die vom MLV mit der Öffentlichkeitsbeteiligung beauftragt wurde, zum Verfahren zur Abgabe einer Stellungnahme durch die Träger öffentlicher Belange vom wurden die TÖB aufgefordert, sich im Online- Beteiligungsverfahren einzubringen. Im Rahmen dieses Online-Beteiligungsverfahrens wurden die Landkreise aufgefordert, die ihnen nachgeordneten territorialen Gemeinden / Kommunen über das Vorgehen zu unterrichten und einzubinden. Hinweise von Bürgerinnen und Bürger konnten über die örtlich zuständige Kommune (LK, kreisfreie Stadt oder Gemeinde) einfließen. Das Online-Beteiligungsverfahren wurde in der Zeit vom 03. August 2015 bis 30. September 2015 auf der Internetseite des MLV freigeschaltet. Auf Grund der starken Nachfrage Seite 4

5 zum Ende des Beteiligungsverfahrens erfolgte eine Verlängerung bis zum 07. Oktober Alle nachfolgend aufgeführten TÖB s des Landes Sachsen-Anhalt wurden angeschrieben und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Tabelle 1 Zur Stellungnahme aufgeforderte TÖB s Körperschaft Landkreise Kreisfreie Städte Polizeidirektionen TÖB Altmarkkreis Salzwedel LK Anhalt- Bitterfeld LK Börde Burgenlandkreis LK Harz LK Jerichower Land LK Mansfeld-Südharz Saalekreis Salzlandkreis LK Stendal LK Wittenberg Landeshauptstadt Magdeburg Stadt Halle (Saale) Stadt Dessau-Roßlau Magdeburg Nord, Magdeburg Süd, Halle/Saale LSA, Magdeburg Ost, Dessau-Roßlau Landesinstitutionen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Planungsgemeinschaften Verbände (Radverkehr) Landkreistag Städte- und Gemeindebund Landesverwaltungsamt Altmark Anhalt Mitte Süd Planungsgemeinschaft Altmark Regionale Planungsgemeinschaft Harz Regionale Planungsgemeinschaft Halle/Saale Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg ADAC ADFC Bund Deutscher Radfahrer Eisleber Radsport Club Mansfelder Land e.v. Seite 5

6 Körperschaft Verbände (Umwelt) TÖB Landesanglerverband Bund für Natur und Umwelt Bund für Umwelt und Naturschutz Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband Sachsen-Anhalt der DGWV e.v. (Verband Deutscher Gebirgs- und Wandervereine) Landesheimatbund Landesjagdverband Landesverband für Landschaftspflege Sachsen- Anhalt e.v. NABU Naturschutzbund Deutschland Naturfreunde Deutschland Ornithologenverband VDSF-Landesanglerverband Sachsen Anhalt e.v (Verband Deutscher Sportfischer) Vogelschutzwarte Stochenhof Loburg 2 Auswertung der Stellungnahmen Alle eingegangenen Stellungnahmen wurden bewertet. Die Auswertung erfolgte in drei Arbeitsschritten. 1. Erfassung der Stellungnahmen 2. Klassifizierung und Abwägung der Stellungnahmen 3. Ergebnis der Zusammenstellung der Öffentlichkeitsbeteiligung 2.1 Erfassung der Stellungnahmen Es wurden insgesamt 650 Stellungnahmen zu einzelnen RWA von 59 verschiedenen TÖB s abgegeben. Im Online-Beteiligungsverfahren sind 609 Stellungnahmen eingegangen. Schriftlich übergaben 23 TÖB`s ihre Bewertung zu 41 einzelnen RWA. Zusätzlich wurden erstmals 39 Meldungen von bislang ausgeschlossenen Radwegabschnitten (DTV < Kfz/24h) benannt, die nun ebenfalls nach MKA bewertet wurden. Alle im Online-Beteiligungsverfahren abgegebenen Stellungnahmen wurden tabellarisch erfasst. Die schriftlich eingereichten Stellungnahmen sind ebenfalls Gegenstand der tabellarischen Erfassung. Gleichlautende Stellungnahmen, die sowohl im Online- Beteiligungsverfahren als auch schriftlich abgegeben wurden, wurden nur einmal bewertet. Seite 6

7 Tabelle 2 Abgegebene Stellungnahmen von TÖB s Körperschaft TÖB Altmarkkreis Salzwedel LK Anhalt- Bitterfeld LK Börde Burgenlandkreis LK Harz LK Jerichower Land LK Mansfeld-Südharz Saalekreis Salzlandkreis Gemeinde Kuhfelde LK Anhalt- Bitterfeld Stadt Köthen (Anhalt) Stadt Bitterfeld-Wolfen LK Börde Stadt Haldensleben Stadt Oebisfelde -Weferlingen Stadt Oschersleben (Bode) Gemeinde Bülstringen Gemeinde Hohe Börde Verbandsgemeinde Westliche Börde Verbandsgemeinde Westliche Börde (ein Bürger der Stadt Gröningen, OT Krottdorf) Burgenlandkreis Stadt Weißenfels Stadt Zeitz Verbandsgemeinde Unstruttal Verbandsgemeinde Wethautal LK Harz Stadt Halberstadt Stadt Blankenburg Stadt Harzgerode Stadt Ilsenburg (Harz) Stadt Osterwieck Stadt Quedlinburg Gemeinde Nordharz LK Jerichower Land Stadt Burg Stadt Möckern Gemeinde Möser LK Mansfeld-Südharz Stadt Mansfeld Saalekreis Stadt Mücheln (Geiseltal) Gemeinde Teutschenthal Gemeinde Schkopau Verbandsgemeinde Weida-Land Salzlandkreis Stadt Aschersleben Stadt Bernburg (Saale) Stadt Barby Stadt Nienburg (Saale) Stadt Schönebeck (Elbe) Stadt Staßfurt Seite 7

8 Körperschaft LK Stendal LK Wittenberg Kreisfreie Städte ALFF Planungsgemeinschaften Verbände (Radverkehr) TÖB Stadt Bismark (Altmark) Stadt Tangerhütte Stadt Tangermünde Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark) LK Wittenberg Stadt Jessen (Elster) Stadt Kemberg Lutherstadt Wittenberg Landeshauptstadt Magdeburg Stadt Dessau-Roßlau Anhalt Mitte Süd Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg Bund Deutscher Radfahrer Feststellungen und Anmerkungen Die Stellungnahmen wurden nach folgenden Kriterien bewertet: Kritiken: - zum Verfahren der Fortschreibung der Bedarfspläne insbesondere zu den Kriterien der MKA - an der Einzel- und Gesamtpunktebewertung - an den Verkehrsmengen - an der Nichtberücksichtigung des touristischen Radverkehrs Hinweise: - zur Berücksichtigung zentraler Orte und Berücksichtigung von Großobjekten - auf die Führung des Radverkehrs über Alternativrouten, - auf Netzänderungen, Änderungen der Betriebsform, Verwaltungsvereinbarungen - zum Bestandsnetz Radwege - zur - zur Korrektur von Radwegeanschlüssen, Nachmeldungen von Radwegeabschnitten - zu Vorhaben im Vordringlichen Bedarf Seite 8

9 Fragen: - zur laufenden Nummerierung im Bedarfsplan - zur Realisierung Folgende Annahmen / Festlegungen sind für die Auswertung getroffen worden: Für alle Radwege im Bestand und die gesetzten Vorhaben wird der Bearbeitungsstand vom zugrunde gelegt. Dieses Datum gilt als Stichtag zur Bewertung der Stellungnahmen mit Hinweisen auf: - Netzänderungen, - bereits fertiggestellte/ realisierte Radwege, - Änderungen von Radrouten, - Änderungen zentraler Orte und geplanter Industriegebiete. Die Begründung der Bewertung zu den Feststellungen und Anmerkungen (Kriterien wie Kritiken, Hinweise und Fragen) sind in Tabelle 3 dargestellt. Seite 9

10 Tabelle 3 Begründung der Bewertung zu den Feststellungen und Anmerkungen Kriterien Kritiken zum Verfahren der Fortschreibung der Bedarfspläne insbesondere zu den Kriterien an der MKA Kritiken an der Einzel- und Gesamtpunktebewertung Kritiken an den Verkehrsmengen Anmerkungen / Hinweise / Vorschlag zur Änderung bzw. Ergänzung der TÖB - Einzugsgebiete nach ERA 2010 (10 km statt 5-km- Betrachtung), - weiterführende Erläuterung bzw. Begründung der durchgeführten Wichtung der einzelnen Kriterien der MKA - Kriterien z.b. Beurteilung von Alternativstrecken oder Schnittpunkten mit dem ÖPNV auf Landesebene (Landesbusliniennetz) oder dem schienengebundenen Personenverkehr sind sinnvoll. - Kriterium länderübergreifender Radwege - Berücksichtigung von Ergebnissen im Rahmen von Bürgerbefragungen - Ausweisung von unterschiedlichen Gesamtpunktezahlen für Radwegabschnitte, die einem Streckenabschnitt zuzuordnen sind - Prioritätensetzung nachfolgender Radwegabschnitte sollte gleichrangig sein. - Ermittlung der Gesamtpunktezahl entsprechend jeweiliger Unterkriterien (Aufsummierung) - Berücksichtigung aktuell vorliegender Verkehrszählungen - SVZ 2010 weist erhebliche Differenzen im Vergleich benachbarter Zählabschnitte auf, es sollte ein Abgleich mit der SVZ 2015 erfolgen - Verkehrsmengen der SVZ 2015 sollten angesetzt werden - Radverkehr ist in der SVZ 2010 zu gering oder keiner erfasst - Schülerverkehr wurde nicht oder zu gering berücksichtigt - Verwendete Zählstelle zur Beurteilung nicht repräsentativ Begründung der Bewertung Die MKA ist Stand der Technik und objektive sowie transparente Grundlage der Bewertung (Vorgaben aus altem LRVP und Erfahrungen anderer Bundesländer). Änderungen an den Kriterien (z.b. Wahl eines dichteren Rasters oder Schnittpunkte mit ÖPNV) erfolgen nicht. Die Eingangsdaten und Bewertungsergebnisse sind im Anhang 2.1 und 2.2 dargestellt. Der Hinweis auf ein zusätzliches Kriterium, dass länderübergreifende Radwege in die Bewertung mit aufzunehmen sind, wird zur Kenntnis genommen und ist im Einzelfall bei Anfragen aus den Nachbarländern zu prüfen. Es stellt kein Kriterium in der MKA dar. Die Grundsätze und die Herangehensweise sind im LRVP festgelegt und führen zu keiner Änderung der Wichtung. Bürgerbefragungen stellen in der Regel eine unverbindliche Befragung dar, sie dienen der Unterstützung der Entscheidungsfindung und sind rechtlich nicht bindend. Unterschiedliche Gesamtpunktzahlen ergeben sich aus den jeweiligen entsprechenden Einzelkriterien der MKA für jeden Radwegeabschnitt. Eine Einstufung in den VB-NV oder WB erfolgt ausschließlich durch die Bewertung der Einzelkriterien der MKA je Radwegeabschnitt. Bewertungsrelevante Hinweise aus den Stellungnahmen wurden geprüft. Korrekturen (Aufsummierung), die sich daraus ergaben, wurden übernommen. Die Bewertung erfolgte einheitlich auf Grundlage der SVZ Einzelne aktuelle vorliegende Verkehrszählungen wurden nicht berücksichtigt, da die SVZ auf Mittelwerte über das gesamte Jahr verteilt basiert (Zählungen an Werktagen, Sonn- und Feiertagen, Ferienzeiten). Aktuelle Verkehrszählungen spiegeln in der Regel nur einzelne Tageszählungen wieder. Die Zählungen zur SVZ 2015 konnten noch nicht berücksichtigt werden. Die Zählungen sind zwar abgeschlossen, sind jedoch noch nicht ausgewertet. Ein endgültiges Gesamtergebnis der SVZ 2015 liegt erst ab dem III. Quartal 2016 vor. Die durch die Landkreise angegebenen Radverkehrsmengen wurden zur Bewertung nur dann herangezogen, wenn aus der SVZ 2010 keine Radverkehrsmengen zur Verfügung stehen bzw. nicht ausgewiesen sind. Es erfolgte ein Abgleich zwischen SVZ 2010 und Seite 10

11 Kriterien Kritiken an der Berücksichtigung des touristischen Radverkehrs Anmerkungen / Hinweise / Vorschlag zur Änderung bzw. Ergänzung der TÖB Nicht oder nicht ausreichend wurde berücksichtigt: - Betrachtung zusammenhängender Radwegabschnitte, - Lückenschlüsse und Vernetzungen im touristischen Netz, - Einbindung von Radwegekonzepten - Einbindung von Tourismusschwerpunkten - stärkere Berücksichtigung des touristischen Radverkehrs bei der Prioritätensetzung - Städtepartnerschaftsradweg - Änderung von Radrouten Begründung der Bewertung den Angaben der LK. Die Angaben zum Schülerverkehr erfolgten ausschließlich durch die Landkreise und wurden bewertet. Korrekturen zum Rad- oder Schülerverkehr, die sich aus den Stellungnahmen ergeben, wurden übernommen. Verläuft ein Radwegabschnitt über mehrere Zählabschnitte, so wurde die höhere Verkehrsbelastung, ohne Berücksichtigung gering belasteter Teilabschnitte, angesetzt. Die Fortschreibung der Bedarfspläne stellt eine Bedarfsermittlung/ -analyse dar. Bundes- und Landesstraßen mit Verkehrsmengen Kfz/24h (SVZ 2010) wurden nur nach Anmeldung durch die Landkreise (eingereichter Fragebogen) berücksichtigt. Eine Betrachtung zusammenhängender Abschnitte (z.b. Lückenschluss), Vernetzungen, Einbindung von Radwegekonzepten oder Tourismusschwerpunkten war nicht Bestandteil der Bedarfsermittlung. Der touristische Radverkehr wurde in der Bewertung unter Bedeutung im radtouristischen Netz / Überdeckung mit radtouristischen Routen berücksichtigt, es erfolgt jedoch keine stärkere bzw. bevorzugte Berücksichtigung des touristischen Radverkehrs. Eine Überdeckung mit radtouristischen Routen ist dabei nur vorhanden, wenn diese Routen unmittelbar über die RWA der Bedarfsermittlung geführt werden. Ein Anschluss an eine radtouristische Route (z.b. innerhalb der Ortslage oder Kreuzungen mit Radrouten) stellt keine Überdeckung dar. Korrekturen zum radtouristischen Netz, die sich aus den Stellungnahmen ergeben, werden übernommen. Die Bewertung der Bedeutung im radtouristischen Netz erfolgte auf Grundlage der im LRVP ausgewiesenen Radrouten. Der länderübergreifende Städtepartnerschaftsradweg zwischen Braunschweig und Magdeburg ist nicht Bestandteil des derzeit geltenden LRVP und der Routenverlauf dort nicht erfasst (Verlauf u.a. auf vorh. Wegen, straßenbegleitenden Radwegen an B-, L- und K-Straßen). Die Kooperationsvereinbarung für eine gemeinsame Projektleitung zum Städtepartnerschaftsradweg wurde am unterzeichnet. Unabhängig davon erfolgte eine Überprüfung der benannten Radwegeabschnitte hinsichtlich der Berücksichtigung einer touristischen Radroute der Kat. 3 mit dem Ergebnis, dass mit der Erhöhung der Gesamtpunktzahl durch die Bedeutung im touristischen Netz entsprechend der MKA keine Einstufung in VB-NV erfolgt. Routenänderungen von ausgewiesenen Radrouten wurden nur bis zum Stichtag ( ) berücksichtigt. Änderungen nach dem Stichtag werden im Zuge der Nachsteuerung berücksichtigt. Seite 11

12 Kriterien Hinweise zur Berücksichtigung zentraler Orte und Berücksichtigung von Großobjekten Hinweise auf die Führung der Radverkehrs über Alternativrouten Hinweise auf Netzänderungen, Änderung der Betriebsform, Verwaltungsvereinbarungen (VwV) Anmerkungen / Hinweise / Vorschlag zur Änderung bzw. Ergänzung der TÖB Zentrale Orte: - Bewertung der zentralen Orte - Bewertung der Erreichbarkeit der zentralen Orte - Verbindungen zwischen zentralen Orten sind zu berücksichtigen - Verbindung zentraler Orte auch länderübergreifend berücksichtigen Großobjekte (Gewerbegebiete, Freizeitanlagen): - Grundzentrum mit entsprechenden Großobjekten vorhanden - Großobjekte sind nicht nur Freizeitanlagen, sondern auch Bildung, Gewerbe, Verwaltung, Arbeitsplätze oder Einkaufsmöglichkeiten - Radweg ist entbehrlich / kann entfallen - Hinweise auf Alternativrouten - Hinweise auf OU - Hinweise auf bereits vorhandene und geplante Netzänderungen (Umstufungen, Einziehungen) - Änderung der Betriebsform zur Kraftfahrstraße - Abgeschlossene VwV zwischen der LSBB und Kommunen Begründung der Bewertung Zur Erreichung zentraler Orte gilt der Teil einer Verbindung von max. 5 km Länge zwischen einer Ortschaft und dem Siedlungsrand eines zentralen Ortes. Grundzentren fließen ab 5000 EW in die Bewertung ein. Korrekturen zur Bedeutung für das Erreichen zentraler Orte, die sich aus den Stellungnahmen ergeben, werden übernommen. Eine gesamträumliche Betrachtung von Straßenzügen zur Berücksichtigung der Erreichbarkeit bzw. der Verbindung zwischen zentralen Orten war nicht Bestandteil der Bedarfsermittlung. Sinnvolle Gesamtabschnitte werden bei der Planung berücksichtigt. Länderübergreifende RWA wurden nur geprüft und bewertet, wenn der Bedarf des entsprechenden Bundeslandes benannt worden ist. Dies ist kein entscheidendes Kriterium in der MKA. Großobjekte (Gewerbegebiete, Freizeitanlagen) werden nur in Einzellage berücksichtigt. Zu den Großobjekten zählen Bildungseinrichtungen oder Einkaufsmöglichkeiten in Einzellage nur dann, wenn diese Objekten > 20 ha zugeordnet werden können. Zentrale Orte mit Bildung, Gewerbe, Verwaltung, Arbeitsplätze oder Einkaufsmöglichkeiten sind keine Großobjekte. Korrekturen zur Bedeutung der Nähe eines Großobjektes, die sich aus den Stellungnahmen ergeben, werden übernommen. Radwege mit dem Hinweis, dass dieser Abschnitt entfallen kann, verbleiben in der Bedarfsanalyse, da der Bedarf für diese Radwege bereits durch die Verkehrsmengen > Kfz/24h (SVZ 2010) oder durch Anmeldungen der Landkreise festgestellt wurde. Die Prüfung der Nutzung von Alternativrouten (Verlauf über Wirtschaftswege oder parallel verlaufenden Radrouten), dem Verlauf des Radweges neben der Fahrbahn oder der Nutzung alter Bahntrassen werden bei der weiteren Planung berücksichtigt. Radwege an OU werden aus der Bedarfsaufnahme und somit aus der Gesamtliste herausgenommen, da in diesen Bereichen der Radverkehr die Ortsdurchfahrt benutzt. Siehe Stichtagsregelung, abgeschlossene Umstufungen werden berücksichtigt, laufende Verfahren (z.zt. in Bearbeitung) werden im Zuge der Nachsteuerung berücksichtigt. Der Radverkehr entlang von Kraftfahrstraßen wird über das Nebennetz geführt. Diese Radwege verbleiben weiterhin in der Bedarfsermittlung. Radwege mit bestehenden VwV sind bereits realisiert und verlaufen auf Alternativrouten. Diese Radwege werden aus der Bedarfsermittlung herausgenommen. Seite 12

13 Kriterien Hinweise zum Bestandsnetz Radwege Hinweise zur Fortschreibung des Bedarfsplans Hinweise zur Korrektur von Radweganschlüssen, Nachmeldungen von Radwegen Anmerkungen / Hinweise / Vorschlag zur Änderung bzw. Ergänzung der TÖB - Hinweis auf vorhandene Radwege - Hinweis auf bereits fertiggestellte Radwege - Priorisierung sollte auch bei VB-GV erfolgen; Vorhaben, die bereits über ein Planfeststellungsverfahren/- beschluss gesichert sind, sollten als laufende Vorhaben abgegrenzt werden, - Teilabschnitte einer Strecke zwischen zentralen Orten müssen im Zusammenhang gesehen werden, - Eine Fertigstellung sollte in größeren Abschnitten erfolgen, da fertiggestellte Teilstücke nur eingeschränkt nutzbar sind, - Die Mittelbereitstellung, besonders für Landesstraßen, sollte erhöht werden, um eine zeitnahe Verbesserung der Bedingungen für den Radverkehr zu erreichen, - Um eine umfassende Förderung des Radverkehrs zu ermöglichen, müssen wesentlich mehr Vorhaben dem vordringlichen Bedarf zugeordnet und die mittelfristige Finanzierung gesichert werden. - Der Zeitraum der Nachsteuerung sollte nicht erst nach 10 Jahren, sondern bereits eher (nach 5 Jahren) erfolgen. - Handhabung von RWA im Bereich von Großtagesbrüchen (Berücksichtigung dauerhafter Straßensperrungen) - Radweg nur im Zusammenhang mit einem oder weiteren Abschnitten sinnvoll - Lückenschluss an bestehenden Radwegen innerhalb von Ortslagen, - Radwege in Ortslagen - Radwege an Kreis- oder Gemeindestraßen Begründung der Bewertung Der Bestand vorhandener Radwege wird fortlaufend aktualisiert und in die TT-SIB übernommen. Das gilt auch für die in den Stellungnahmen aufgeführten RWA, unabhängig von der Zuständigkeit des Bundes oder Landes. Siehe Stichtagregelung. Bereits fertiggestellte Radwege mit einer Schlussrechnung vor dem Stichtag werden aus der Bedarfsermittlung und somit aus der Gesamtliste herausgenommen. VB-GV sind RWA, die sich bereits in der Planung oder Ausführung befinden und einen bestätigten, weit fortgeschrittenen Planungsstand haben, mit einer bisher gültigen Dringlichkeitseinstufung. Diese RWA werden nicht mehr priorisiert. Eine Zusammenfassung von Teilabschnitten zur gesamträumlichen Betrachtung einer Strecke zwischen zentralen Orten ist nicht Bestandteil der Bedarfsermittlung. Die Fertigstellung sinnvoller Gesamtabschnitte erfolgt entsprechend der Einordnung der RWA und nach Bauablauf. Die Mittelbereitstellung erfolgt im Rahmen der Aufstellung der Haushaltspläne. Eine Anpassung der Finanzvolumina ist davon abhängig. Bei RWA im Bereich von Großtagesbrüchen erfolgt eine Einzelprüfung. Hinweise auf sinnvolle Gesamtabschnitte werden bei der Planung berücksichtigt. In die Bedarfsermittlung wurden nur Radwege an Abschnitten der freien Strecke ohne OU erfasst, die einen Neubau von Radwegen beinhalten. Nicht Bestandteil der Bedarfsplanung sind einzelne Radwegquerungen an der freien Strecke, Anschlüsse an Radwege innerhalb von Ortslagen oder Radwege an Kreis- / Gemeindestraßen. Radwege die diesen Kriterien nicht entsprechen, wurden nicht aufgenommen. Seite 13

14 Kriterien Hinweise zu Vorhaben im VB Anmerkungen / Hinweise / Vorschlag zur Änderung bzw. Ergänzung der TÖB - Fehlende Radwegquerungen außerhalb von Ortslagen - Radwege entlang von OU - Vorhandener Radweg entspricht nicht dem Ausbaustandard - Bedarf an fehlenden Radwegen - VB-GV sind zu bewerten - Radwege der Dringlichkeitsstufe 1 sollten höher bewertet werden - Einordnung neuer Vorhaben als VB-GV, da bereits Vermessungen vorliegen - Einordnung neuer Vorhaben als VB-GV, da Abschnitte mit bestehendem Baurecht angrenzen - Einstufung in VB, da Radweg über geplante Kreuzungen mit bestehendem Baurecht verlaufen - Einordnung neuer Vorhaben in den VB, da angrenzende Radwege im Zusammenhang betrachtet werden sollten, von denen ein Abschnitt als VB-GV oder im VB-NV ausgewiesen ist - Einstufungen in den VB ohne weitere Begründung - Einstufung in den VB, da ein Lückenschluss erfolgt, - Einstufung in den VB, da Um- und Ausbaumaßnahmen geplant sind, - Planungen von Radwegen sollten gleichzeitig mit den Um- und Ausbauplanungen von Straßen erfolgen - Einstufung als VB-GV, da bereits ein Planungsauftrag ausgelöst wurde bzw. ein bestätigter Planungsauftrag vorliegt, die Planung bereits vorliegt oder aufgenommen wurde Begründung der Bewertung Maßnahmen an vorhandenen Radwegen (z.b. Ausbauzustand), Lückenschlüsse oder Radwege innerhalb von Ortslagen werden im Zusammenhang mit Um- und Ausbaumaßnahmen betrachtet und sind nicht Bestandteil des Bedarfsplanes. Zusätzliche Nachmeldungen von Radwegen aus dem Online-Verfahren, als auch schriftlich eingegangene Nachmeldungen (in Briefform) wurden geprüft und nach MKA bewertet. Die Einordnung in die Gesamtliste erfolgt entsprechend der Punktezahl. VB-GV (Radwege die sich z.z. in Planung und Bau befinden) wurden nicht noch einmal bewertet, da diese einen bestätigten, weit fortgeschrittenen Planungsstand haben, mit einer bisher gültigen Dringlichkeitseinstufung. Alle anderen Radwege aus dem bisherigen Bedarfsplan, auch die sich in der Dringlichkeitsstufe 1 befinden, wurden nach MKA bewertet. Aufgrund des einheitlichen Bewertungsverfahrens für alle Radwege, bleibt das nun fachlich ermittelte Ergebnis (ggf. auch WB) so bestehen. Das Vorliegen von Vermessungsleistungen stellt keinen bestätigten weit fortgeschnittenen Planungsstand dar, es erfolgt somit keine Einordnung als VB-GV. Regelungen aus Planfeststellungen anderer Vorhaben werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Radwege im WB, die über Knotenpunkte mit bestehendem Baurecht verlaufen, werden für den Bereich mit dem bestehenden Baurecht berücksichtigt. Bei allen anderen Planungen sind nur Radwege des VB zu beachten. Die Bewertungen und Einstufungen neuer Vorhaben erfolgten ausschließlich durch die Punktebewertung der MKA. Abschnitte im WB, die an RWA des VB angrenzen, zwischen Vorhaben im VB liegen oder einen Lückenschluss bilden, werden auf Grund ihrer Lage nicht höher bewertet. Im Zuge von Um- und Ausbaumaßnahmen der freien Strecken werden nur die Radwege im VB berücksichtigt. Eine Einordnung von RWA aus dem WB in den VB auf Grund von Um- und Ausbaumaßnahmen an Straßen erfolgt nicht. Beim Neubau bzw. Ersatzneubau von Brücken im Zuge von Straßen, an denen ein Radweg im VB vorgesehen ist, ist ein Radweg auf dem Bauwerk vorzusehen. Bei Radwegen im WB ist im Einzelfall zu prüfen, ob dieser auf dem Bauwerk mit vorzusehen ist oder der Variante des späteren Baus einer separaten Radwegebrücke der Vorzug zu geben ist. Hinweise zu vorliegenden Planungen oder Planungsaufträgen wurden überprüft. Korrekturen die sich aus den Stellungnahmen ergeben, werden übernommen. Seite 14

15 Kriterien Anmerkungen / Hinweise / Vorschlag zur Änderung bzw. Ergänzung der TÖB Begründung der Bewertung Fragen zur laufenden Nummerierung im Bedarfsplan - Nummerierung der Radwege mit gleicher Punktanzahl Die laufenden Nummern in den Bedarfsplänen mit gleicher Gesamtpunktzahl stellen keine Prioritätenreihung dar. Sie dienen lediglich der Erfassung der Radwegabschnitte. Fragen zur Realisierung - Zeitnahe Realisierung, - Verschiebung von Ausführungsterminen In den Bedarfsplänen erfolgen keine terminlichen Festlegungen. Seite 15

16 2.2 Klassifizierung und Abwägung Alle eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Auswertung einer Klassifizierung zugeordnet. Hierbei erfolgt eine Zuordnung nach: - Allgemeine Hinweise - Kenntnisnahme - wird berücksichtigt - wird nicht berücksichtigt Jede Stellungnahme wurde einer individuellen Abwägung unterzogen. Die Klassifizierungszuordnungen wird berücksichtigt und wird nicht berücksichtigt werden in der Abwägung weiter unterteilt. o wird berücksichtigt: - Radweg entfällt - Umstufung wird berücksichtigt - Radwegebestand wird korrigiert - Radweg wird in die Bedarfsplanung aufgenommen - Hinweise werden berücksichtigt - Hinweise werden bei der Planungsaufnahme berücksichtigt o wird nicht berücksichtigt - Hinweise werden nicht berücksichtigt - Radweg ist in der Bedarfsplanung enthalten - Radweg wird nicht berücksichtigt - Umstufung wird nicht berücksichtigt - Berücksichtigt wird nur die freie Strecke - Keine Stellungnahme zu einem RWA Eine Unterteilung in den Klassifizierungen Allgemeine Hinweise und Kenntnisnahme erfolgt nicht. Die Hinweise und Erläuterungen zu den Abwägungen sind in der nachfolgenden Tabelle 4 zusammengestellt. Seite 16

17 Tabelle 4 Klassifizierung und Abwägung Klassifizierung Abwägung Hinweise, Erläuterungen Allgemeine Hinweise siehe Feststellungen und Anmerkungen Die Feststellungen und Anmerkungen der TÖB, die sich auf allgemeine Hinweise beziehen, die bereits bei der Aufstellung der Bedarfspläne Grundlage waren, erhalten in der tabellarischen Zusammenfassung im Anhang 1 nur den Hinweis auf Punkt 2.1. Feststellungen und Anmerkungen, Tabelle 3. Kenntnisnahme Kenntnisnahme Zustimmende Stellungnahmen ohne Hinweise auf Kriterien zur Abwägung werden nicht weiter bewertet. Hinweise zum Bedarfsplan werden zur Kenntnis genommen. wird berücksichtigt Radweg entfällt Der Radweg wird nicht mehr im Bedarfsplan geführt, wenn: Umstufung wird berücksichtigt Radwegbestand wird korrigiert Radweg wird in die Bedarfsplanung aufgenommen Hinweise werden berücksichtigt Hinweise werden bei Planungsaufnahme berücksichtigt - die Straße eine OU ist, - eine Umstufung zur Kreis- bzw. Gemeindestraße erfolgte, - die Straße dauerhaft gesperrt ist, - eine Verwaltungsvereinbarungen (VwV) mit der Straßenbauverwaltung (SBV) besteht oder - ein Radweg bereits realisiert wurde. Es erfolgte eine Umstufung der Bundesstraße zur Landesstraße (Stichtagregelung). Die betroffenen Radwege werden in den Bedarfsplan der Landesstraßen übernommen. Die Hinweise zum Radwegbestand werden durch die LSBB geprüft und aktualisiert. Überschneidungen mit dem Bedarfsplan durch bereits fertiggestellte Teilabschnitte werden bei der Planung berücksichtigt. Diese Radwegabschnitte wurden nachträglich angemeldet und aufgenommen. Es werden nur Stellungnahmen berücksichtigt, die nach Prüfung eine Korrektur im bewerteten Radwegeabschnitt ergeben mit Hinweisen auf: - Prüfung der Gesamtpunkte oder - Verkehrsmengen oder - Zentrale Orte oder - Radrouten oder - Längen oder - bestehende Planungen /bestätigter Planungsauftrag. Es erfolgt keine neue Bewertung von Abschnitten. Bei der Planung werden berücksichtigt: - Teilung von Abschnitten in Einzelabschnitte, - bereits ausgebaute Teilabschnitte, - Schaffung von durchgängigen Radwegeverbindungen bzw. Vernetzung von Abschnitten, - Prüfung von Alternativrouten, Hinweise auf Alternativrouten oder bereits vorhandene Teilabschnitte werden bei der Planung berücksichtigt - Um- und Ausbau von Nebenwegen zur gemeinsamen Nutzung, Seite 17

18 Klassifizierung Abwägung Hinweise, Erläuterungen - Lage des Radweges z.b. Nutzung von Bahntrassen, - Planung von OU, U+A-Maßnahmen der freien Strecke - Hinweise auf Flurbereinigungsverfahren - Belange der TÖB (UNB, UWB, Forst; ALFF) - Kampfmittelbeseitigung wird nicht berücksichtigt Hinweise werden nicht berücksichtigt Radweg ist in der Bedarfsplanung enthalten Radweg wird nicht berücksichtigt Umstufung wird nicht berücksichtigt Berücksichtigt wird nur die freie Strecke Keine Stellungnahme zu einem Radwegabschnitt Stellungnahmen mit Hinweisen auf: - Prüfung der Gesamtpunkte oder - Verkehrsmengen oder - Zentrale Orte oder - Radrouten - Bestehenden Planungen/ bestätigten Planungsauftrag werden nicht berücksichtigt, wenn nach Prüfung keine Korrektur in der Gesamtbewertung ermittelt werden kann. Der betroffene Radwegabschnitt wurde bereits im Bedarfsplan aufgenommen. Der Abschnitt wird nicht berücksichtigt, da bereits ein straßenbegleitender Radweg vorhanden ist; Vorhandene Radwege, unabhängig der Eigentumsverhältnisse oder des baulichen Zustandes, werden nicht im Bedarfsplan erfasst. Radwegabschnitte werden ebenfalls nicht berücksichtigt, wenn für diesen Straßenabschnitt eine VwV mit der SBV besteht. Umstufungen sind vorgesehen, jedoch noch nicht abgeschlossen. (Stichtagregelung) Umstufungen nach dem Stichtag werden im Zuge der Nachsteuerung berücksichtigt. Der Bedarfsplan enthält nur den Neubau von Radwegen außerorts, die nicht Teil einer OU sind. Ein Lückenschluss zum vorhandenen Radweg innerorts ist Bestandteil von Um- und Ausbaumaßnahmen und kein Neubau. Die Stellungnahme wurde zu einem Abschnitt abgegeben, der nicht Bestandteil des Bedarfsplanes ist (Radwege an K-Straßen und in Ortsdurchfahrten). Auf Grundlage dieser Tabelle erfolgten die Bewertung der Stellungnahmen in einem Abwägungsprozess und die abschließende Einteilung in eine Klassifizierung. Im Anhang 1 sind die Klassifizierungen und Abwägungen tabellarisch, geordnet nach Bundesstraßen und Landesstraßen, dargestellt. Seite 18

19 2.3 Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung In Auswertung der Stellungnahmen stellt sich das Ergebnis des Online- Beteiligungsverfahrens wie folgt dar: Von den insgesamt 650 Stellungnahmen wurden Stellungnahmen abgegeben für: RWA an Bundesstraßen 250 RWA an Landesstraßen 395 Sonstige *1) 5 *1) allgemeine Stellungnahmen ohne Bezug auf einen Bundes- oder Landesstraßenabschnitt Auf Grund der z.t. unterschiedlichen Stellungnahmen zu gleichen RWA ist eine einheitliche Bewertung aus den erfolgten Zustimmungen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach: - zugestimmt, - zugestimmt unter Beachtung folgender Hinweise, - nicht zugestimmt unter Beachtung folgender Hinweise und - keine Bewertung (leeres Feld) für die Radwege an Bundes- und Landesstraßen nicht möglich. Im Ergebnis sind: - - Neuaufnahmen von 35 RWA (Tabelle 5) - - Netzänderungen von 8 RWA (Tabelle 6) - - nicht mehr berücksichtigte 15 RWA (Tabelle 7) - - Änderungen der Bedarfseinstufung von 18 RWA (Tabelle 8 und 9) erfolgt. Nach wurde ein Bedarf von 729 RWA (davon 68 RWA im VB-GV) entlang von Bundes- und Landesstraßen ermittelt. Die Differenz zum Stand vor der Öffentlichkeitsbeteiligung von 707 RWA resultiert aus Neuaufnahmen, Netzänderungen und nicht mehr berücksichtigten RWA. Bei der Bedarfseinstufung ergeben sich Änderungen in der Zuordnung von 18 RWA in den Vordringlichen Bedarf, davon 15 RWA in den VB-NV und 3 RWA in den VB-GV. Seite 19

20 Neuaufnahmen Durch die LK bzw. nachgeordneten Gemeinden / Kommunen wurden 35 RWA (3 RWA im Zuge von Bundesstraßen und 32 RWA im Zuge von Landesstraßen) zusätzlich angemeldet und in die Bedarfspläne aufgenommen. Tabelle 5 Übersicht neuerfasste Radwege Lfd. LK Straße Abschnitt Radverkehr Schüler beantragt durch Nr. von bis SVZ 2010 LK 1 HZ B 27 Hüttenrode Blankenburg Stadt Blankenburg 2 BLK B 88 Leislau Landesgrenze TH 26 VGem Wethautal 3 JL B 246a Lütnitz Wallwitz 8 Stadt Möckern 4 SDL L 18 Molkenberg Rehberg, Anschluss Havelradweg 29 VGem Elbe-Havel-Land 5 BK L 24 Wieglitz Calvörde Gem Bülstringen 6 BK L 24 Drakenstedt Bornstedt 18 Gemeinde Hohe Börde 7 BK L 24 Rottmersleben Hundisburg 24 Gemeinde Hohe Börde 8 SDL L 30 Hüselitz Groß Schwarzlosen 23 EGem Stadt Tangerhütte 9 SDL L 30 Lüderitz Wittenmoor 23 EGem Stadt Tangerhütte 10 BK L 41 Morsleben Beendorf 39 LK Börde 11 BK L 43 Hasselburg Flechtingen Gem Bülstringen 12 BK L 44 Ackendorf Rottmersleben 12 Gemeinde Hohe Börde 13 BK L 44 Gutenswegen Ackendorf 12 Gemeinde Hohe Börde 14 JL L 52 Drewitz Wüstenjerichow 8 Stadt Möckern 15 JL L 52 Wüstenjerichow Küsel 8 Stadt Möckern 16 JL L 52 Ziepel Landhaus Zeddenick 0 Stadt Möckern 17 JL L 55 Lindau Loburg Stadt Möckern 18 JL L 55 Loburg Lübars Stadt Möckern 19 JL L 55 Lübars Drewitz 4 4 Stadt Möckern 20 JL L 60 Ladeburg KN B 246a/ L Stadt Möckern 21 HZ L 84 Derenburg KN L 84/ K Stadt Blankenburg 22 HZ L 89 Osterwieck Deersheim 8 8 EGem Stadt Osterwieck Seite 20

21 Lfd. LK Straße Abschnitt Radverkehr Schüler beantragt durch Nr. von bis SVZ 2010 LK 23 HZ L 93 Wienrode Cattenstedt Stadt Blankenburg 24 ABI L 147 Pfaffendorf Betonwerk Gröbzig Landkreis ABI 25 BLK L 163 B 87 LK-Grenze Saalekreis 16 VGem Unstruttal 26 BLK L 190 Osterfeld Goldschau VGem Wethautal 27 BLK L 190 Goldschau Landesgrenze TH VGem Wethautal 28 BLK L 199 Stößen Gröbitz VGem Wethautal 29 BLK L 199 Gröbitz Prittitz VGem Wethautal 30 BLK L 200 Osterfeld Pauscha VGem Wethautal 31 BLK L 200 Pauscha Löbitz VGem Wethautal 32 BLK L 201 Landesgrenze TH Aue VGem Wethautal 33 BLK L 204 Plotha Possenhain VGem Wethautal 34 BLK L 212 Kirchscheidungen Tröbsdorf VGem Wethautal 35 BLK L 212 Tröbsdorf Wennungen VGem Wethautal Netzänderungen Durch Netzänderungen wurden in den Bedarfsplan der Landesstraßen 8 RWA von abgestuften Bundesstraßen übernommen. Tabelle 6 Übersicht abgestufte Bundesstraßen Lfd. LK Straße Abschnitt Gesamt- Bedarf Umstufung Nr. von bis punkte zur 1 SLK B 71 Könnern A 14, Radweg 3,60 WB L 50 2 ABI B 185 Köthen Großpaschleben 4,70 VB-NV L 73 3 SLK B 185 Großpaschleben Trinum 3,6 WB L 73 4 SLK B 185 Trinum Kleinpaschleben 4,00 WB L 73 5 SLK B 6 Aschersleben B 6 (westlich) 4,10 WB L 85 6 SLK B 6 Mehringen Aschersleben 2,40 WB L 85 7 SLK B 6 Alsleben Schackstedt 3,00 WB L 85 8 SLK B 6 Könnern Beesenlaublingen 3,20 WB L 85 Seite 21

22 Nicht mehr berücksichtigte Radwege Auf Grund von Realisierungen, Netzänderungen (Umstufungen zu Kreis- oder Gemeindestraßen), OU oder durch Großtagesbruch entfallen insgesamt 15 RWA, die nicht mehr bewertet werden. Tabelle 7 Übersicht nicht mehr bewerteter Radwege Lfd. LK Straße Abschnitt Gesamt- Bedarf Grund Nr. von bis punkte 1 ABI B 183 Bitterfeld-Wolfen, KP B 183/ B 184 OU Zörbig östlich 5,10 VB-NV OU 2 ABI B 183 OU Zörbig westlich OU Radegast, südlich 4,50 VB-NV OU 3 HZ B 242 Hasselfelde Trautenstein 2,00 WB realisiert (VwV) 4 BK B 245a Landesgrenze NI (südl.) Harbke 2,00 WB realisiert 5 HZ B 79 Aspenstedt Athenstedt 2,70 WB realisiert (VwV) 6 BK L 24 OA Gröningen OU Gröningen - VB-GV realisiert 7 BK L 24 Haldensleben KVP L 24/ K 1652, Radweg 3,70 WB realisiert 8 BK L 24 Bülstringen Gewerbegebiet Bülstringen 3,50 WB realisiert 9 SK L 50 Morl Beidersee 4,00 WB realisiert 10 SLK L 50 Peißen, Radweg Bernburg - VB-GV Großtagesbruch, RW-Führung über K-Straße 11 HZ L 66 KVP L 66/ L 85 B 6, Radweg 1,00 WB OU 12 SLK L 69 Schönebeck OU Schönebeck, B 245a 1,50 WB Netzänderung 13 SLK L 73 Abzweig K 2100 Abzweig L 150 2,30 WB Netzänderung 14 ABI L 145 KVP L 145/ L 148 B 6n, KVP - VB-GV realisiert 15 ABI L 145 KN B 6n, PA 16 Köthen, BÜ Ortseingang - VB-GV realisiert Seite 22

23 Änderung des Bedarfs von RWA Unter Berücksichtigung der Hinweise aus den Stellungnahmen wurden 16 RWA aus dem WB in den VB eingeordnet. Die Neueinordnungen ergaben sich durch Korrekturen der Zentralen Orte und Großobjekte, der Prüfung der Gesamtpunkte und bestehenden Planungen/ bestätigten Planungsaufträgen. Zwei RWA im VB-NV wurden durch bestehende Planungen/ bestätigte Planungsaufträge in zwei Teilabschnitte geteilt und jeweils ein Teilabschnitt als VB-GV eingeordnet. Es erfolgte keine Einordnung von RWA aus dem VB in den WB. Tabelle 8 Übersicht Radwege vom WB in VB Lfd. LK Straße Abschnitt Gesamt- Vordringlicher Bedarf Nr. von bis punkte GV (2016) NV (2016) 1 HZ B 79 KN B 6/ B 79 Münchenhof - x 2 HZ B 81 Wendefurth Cattenstedt 4,50 x 3 BLK B 87 Schulpforte Bad Kösen 4,50 x 4 BLK B 87 Naumburg Schulpforte 4,90 x 5 BLK B 176 Almsdorf Freyburg, KVP B 176/ B 180 4,40 x 6 HZ B 244 Elbingerode Mühlental 4,40 x 7 SLK B 246a A 14 Welsleben 5,00 x 8 BK L 44 Zielitz Fahrsleben 5,40 x 9 SK L 50 Grube Ferdinande Morl 5,40 x 10 HZ L 82 Derenburg Br. Holtemme Silstedt 4,60 x 11 HZ L 83 Neu Runstedt Röderhof 4,70 x 12 HZ L 85 Pfeifenkrug, KN B 81/ L SLK L 146 Ballberge, Gewerbegebiet Heimburg 5,20 x Bernburg 4,60 x 14 BLK L 189 Starsiedel Muschwitz 4,50 x 15 BLK L 205 Saale.Radwanderweg Markröhlitz 4,40 x 16 MSH L 230 Sangerhausen Gonna 4,40 x Seite 23

24 Tabelle 9 Übersicht Radwege vom VB-NV in VB-GV Lfd. LK Straße Abschnitt Gesamt- Vordringlicher Bedarf Nr. von bis punkte GV (2016) NV (2016) 1 HZ B 79 Münchenhof KN B 79/ K x 2 Halle L 141 Halle AS A 14 - x Seite 24

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