Hochwasserplan und Deichwachplan
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- Hermann Wilhelm Krause
- vor 8 Jahren
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1 und Deichwachplan der Stadt Cottbus Cottbus 2012
2 Veranlassung Hochwasserplan und Deichwachplan - keine durch die Rathausspitze bestätigte Hochwasserschutzdokumentation vorhanden - keine aussagekräftigen Angaben zu einem 100-jährigen Bemessungshochwasser von 150 m³/s - keine Unterlagen zu Handlungsweisen und einzuleitenden Maßnahmen bei Hochwasser - keine Angaben zu schutzbedürftigen Anlagen (Gefahrenstandorte) - fehlende Aussagen zu Überschwemmungsgebieten (Bebauung) - kein Maßnahmeplan zur Durchführung der Deichwache - fehlendes Deichläufersystem (Akquirierung von Deichläufern)
3 Erstellung der Unterlage Hochwasserplan und Deichwachplan Der Hochwasserplan und Deichwachplan wurden angelegt, um in extremen Hochwasserfällen schnell und zielgerichtet handeln zu können (hochwasserbedingt nachteilige Folgen auf das menschliche Leben, die menschliche Gesundheit, auf die Tiere, die Umwelt, das Kulturerbe, die wirtschaftlichen Tätigkeiten und die Infrastrukturen zu verringern). umfasst Karten der Stadt Cottbus mit allen hochwasserrelevanten Einrichtungen und potentiellen Überflutungsgebieten. gibt Hinweise zur Evakuierung und Katastrophenabwehr. ist kein Katastrophenschutzplan.
4 und Deichwachplan Bestätigung der Unterlage Der Hochwasserplan und Deichwachplan wurde am durch die Rathausspitze als verbindlich erklärt.
5 Schwerpunkte Hochwasserplan und Deichwachplan Darstellung der Hochwasseralarmstufen I IV (Organisation und Durchführung von Abwehrmaßnahmen gemäß Hochwasser- und Deichwachplan sowie Information der Bevölkerung) Aufzeigen der Auswirkungen bei Deichbrüchen auf das Stadtgebiet - Chemie- und Heizöllager - Tankstellen - Regenwassereinläufe Schwachpunkte an den Hochwasseranlagen - zu niedrige Deiche - fehlende Deichanlagen Pläne für eine mögliche 2. Verteidigungslinie - Zurückhalten des Hochwassers nach einem Deichbruch (Schließen von Brücken und Durchlässen, Sandsackverbau) Aufstellung eines Deichwachdienstes - Organisation und Schulung von Deichläufern
6 Allgemeines Die Spree in Cottbus: Gewässer I. Ordnung Cottbus liegt rund 17_km flussabwärts der Talsperre Spremberg. Die Spree und ihre Mühlgräben stellen in Cottbus eine Gewässerstrecke von ca. 30 km dar. Die Gesamtlänge der Deiche im Gebiet der Stadt Cottbus liegt bei 42 km.
7 Hochwasseralarmstufen Die Auslösung und Aufhebung der Alarmstufen erfolgt gemäß der Hochwassermeldedienstverordnung (HWMDV). Für die Stadt Cottbus sind folgende Richtwasserstände für die Auslösung der einzelnen Alarmstufen A I bis A IV festgelegt: Alarmstufe I 230 cm Q= 63,00 m³/s Alarmstufe II 270 cm Q= 78,00 m³/s Alarmstufe III 310 cm Q= 93,20 m³/s Alarmstufe IV 350 cm Q= 122,00 m³/s
8 Tätigkeiten bei den Alarmstufen Bei der Alarmstufe I ist die zeitweise Kontrolle der Deichanlagen und der Hochwasserschutzanlagen durch Mitarbeiter des Fachbereiches Umwelt und Natur abzusichern. Bei der Alarmstufe II ist die tägliche Kontrolle der Deiche und der wasserwirtschaftlichen Anlagen durch Mitarbeiter des Fachbereiches Umwelt und Natur und bei Erfordernis durch zusätzliche Mitarbeiter durchzuführen. Bei der Alarmstufe III erfolgt die Organisation und Durchführung der einzuleitenden Maßnahmen durch den Verwaltungsstab. Es ist ein ständiger Deichwachdienst auf den Deichen zu errichten. Bei der Alarmstufe IV erfolgt die Organisation und Durchführung der einzuleitenden Maßnahmen durch den Verwaltungsstab. Die Organisation der Führung bei Großschadensereignissen und Katastrophen obliegt der Feuerwehr. Es ist ein ständiger Deichwachdienst durchzuführen.
9 Schema Hochwassermeldestufen Hochwassermeldezentrum Cottbus (Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg LUGV) Alarmstufe I Alarmstufe II Alarmstufe III Alarmstufe IV Wasserstandsmeldedienst Kontrolldienst Wachdienst Katastrophenabwehr Richtwert Pegel: 2,30 m Richtwert Richtwert Richtwert Pegel: 3,50 m Pegel: 2,70 m Pegel: 3,10 m Ausrufung durch LUGV Ausrufung durch Ausrufung durch Ausrufung durch LUGV Oberbürgermeister Oberbürgermeister auf auf Vorschlag des Vorschlag des LUGV LUGV Aufhebung durch LUGV Aufhebung durch Aufhebung durch Aufhebung durch LUGV Oberbürgermeister Oberbürgermeister
10 Hydrologische Angaben der Hochwässer in Cottbus Maximale Wasserstände und Durchflüsse in der Spree Pegel Cottbus, Sandower Brücke Wasserstand in cm Durchfluss in m³/s Alarmstufe ,00 IV ,30 I ,62 - (Normalwerte für die Spree der letzten Jahre waren 8,5 9 m³/s das entspricht einem Wasserstand von ca. 90 cm)
11 Spree nahe der Sandower Brücke (am Pegel Sandow) durchschnittliche Wasserführung der Spree
12 Spreehochwasser 2010, nahe der Sandower Brücke (am Pegel Sandow) -Spreehochwasser 2010-
13 Hochwasserplan Spreehochwasser am , nahe der Sandower Brücke (am Pegel Sandow) -Sommerhochwasser 1981-
14 Hochwasserüberschwemmungsplan a) Hochwasserschutz b) Wohnstandort, Bebauung, Kleingärten im Überschwemmungsgebiet c) Trinkwasserschutz d) Wassergefährdende Stoffe e) Kommunale Gebietsgliederung
15 Maßnahmen bei Hochwasser Besetzung des Führungsstabes der Feuerwehr im 24h-Dienst Aufbau eines Deichläufersystems Schaltung eines Bürgertelefons Absenkung der Wehranlagen Schließung der Deichsiele durch die Wasser- und Bodenverbände Verkehrssicherungsmaßnahmen (Brücken- und Deichsperrungen) Anforderung von Material aus dem zentralen Katastrophenschutzlager des Landes Brandenburg in Beeskow Vorsorgemaßnahmen zum Objekt- und Eigenschutz an 12 gefährdeten Objekten am bzw. im Überschwemmungsgebiet (Informationen zur Lage, Bereitstellung von Sandsäcken und Füllmaterial) Anforderung von Unterstützungskräften des Technischen Hilfswerk und der Polizei Einrichten von Sandsackfüllstationen im Stadtgebiet Beauftragung städtischer Betriebe und privater Unternehmen zur logistischen Unterstützung Bereitstellung von Einsatzverpflegung und technischer Ausrüstung (z.b. Handy) Klärung Tierhaltung
16 Maßnahmen bei Alarmstufe A I 230 cm (63,00 m³/s) a) Evakuierungsmaßnahmen Tierbestand Verantwortlich: Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelüberwachung - Kontrolle der Evakuierung von Tieren innerhalb des Überschwemmungsgebietes b) Beräumung innerhalb des Überschwemmungsgebietes Verantwortlich: WBV OC, Fachbereich Umwelt und Natur - Kontrolle der Beräumung von Geräten und Material aus dem Überschwemmungsgebiet (Baustellenberäumung u. ä.) c) Kontrollmaßnahmen Verantwortlich: LUGV, WBV OC, WBV N, FB Umwelt und Natur - Operative Kontrollen, besondere Beobachtungsbereiche: - Abschnitt Brücke Dissen bis Brücke Saspow - rechter Deich Maiberg (Sickerwasseraustritt) - Bereich KGA Spreebogen - Bereich links Großes Spreewehr bis Sanzebergbrücke, K.-Kollwitz-Ufer - Bereich Kreuzung DB AG Kiekebusch - Bereich links Kutzeburger Mühle - Kontrollen Ablagerung von Treib- und Schwemmgut
17 Maßnahmen bei Alarmstufe A II 270 cm (78,00 m³/s) a) Evakuierungsmaßnahmen Tierbestand Verantwortlich: Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelüberwachung - Kontrolle der Evakuierung von Tieren innerhalb des Überschwemmungsgebietes b) Vorbereitungsmaßnahmen Verantwortlich: Einsatzstab Hochwasser / Verwaltungsstab - Abstimmung zur Bereitstellung von Arbeitskräften, Material und Transportraum - Vorbereitung Transport von Hochwasserschutzmaterialien zu den Gefahrenstellen c) Kontrollmaßnahmen Verantwortlich: Verwaltungsstab, LUGV, WBV OC, WBV N, FB Umwelt und Natur - Vorbereitung Wachdienst an den Deichen; tägl. Kontrolle der Deiche und Anlagen - operative Kontrolle siehe A I und an den Bereichen: - beidseitig Brücke Saspow bis großes Spreewehr - beidseitig Großes Spreewehr bis Sandower Brücke - Am Amtsteich, Uferstraße - Kanustation LOK RAW - Stadion der Freundschaft; weitere siehe Hochwasserplan - Kontrollen Ablagerung von Treib- und Schwemmgut
18 Maßnahmen bei Alarmstufe A II 270 cm (78,00 m³/s) d) Wasserregulierungsmaßnahmen Verantwortlich: LUGV, WBV OC, WBV N - teilweise Absenkung der Wehranlagen, Regulierung Graben ein- und Ausläufe - Regulierung Deichsiele e) Absperrmaßnahmen Verantwortlich: Einsatzstab Hochwasser, Fachbereich Ordnung und Sicherheit - Absperrung gemäß Ereignisfall und Hochwasserentwicklung - Abschnitte siehe Hochwasserplan f) Sandsackverbaumaßnahmen Verantwortlich: Einsatzstab Hochwasser / Verwaltungsstab - Sandsackverbaumaßnahmen gemäß Ereignisfall und Hochwasserentwicklung - Abschnitte siehe Hochwasserplan
19 Maßnahmen bei Alarmstufe A III 310 cm (93,20 m³/s) Verantwortlich: Verwaltungsstab, LUGV, WBV OC, WBV N - gesamte Maßnahmen durch Verwaltungsstab organisiert a) Kontrollmaßnahmen Verantwortlich: Verwaltungsstab, LUGV, FB Recht und Verwaltungsmanagement - ständiger Deichwachdienst gemäß Deichwachplan b) Wasserregulierungsmaßnahmen Verantwortlich: Verwaltungsstab, LUGV, WBV OC, WBV N - Maßnahmen aus A II - Absenkung Wehranlagen - Absperrung Deichsiele sowie Grabenaus- und Grabeneinläufe c) Absperrmaßnahmen - Absperrung der Deichabschnitt 1-11, Rad- und Uferwege; Brückensperrungen d) Auslagerung von Materialien - Auslagerung von Hochwasserschutzmaterialien an Gefahren e) Sandsackverbaumaßnahmen - entsprechend dem Plan der Vorschläge für Sandsackverbaumaßnahmen
20 Maßnahmen bei Alarmstufe A IV 350 cm (122,00 m³/s) Verantwortlich: Verwaltungsstab - gesamte Maßnahmen durch Verwaltungsstab organisiert a) Evakuierung - Vorbereitung von Evakuierungen b) Kontrollmaßnahmen - ständiger Deichwachdienst gemäß Deichwachplan c) Durchführung von Hochwasserabwehrmaßnahmen - aktive Bekämpfung der auftretenden Gefahren d) Absperrmaßnahmen - Maßnahmen aus A III; durchgehende Sperrung aller Deiche, Brücken und Wege - ja nach Sachlage großräumige Sperrungen veranlassen e) Einrichtung provisorischer Brücken - ja nach Sachlage Aufbau provisorischer Brücken
21 Bauliche Maßnahmen bei Hochwasser Größte Gefahren aufgrund der Dauer des Hochwassers: Durchweichen der Deiche Die Deiche werden durch Deichläufer kontrolliert und festgestellte Schadstellen sofort mittels eines Sandsackverbaus u. ä. gesichert.
22 Bauliche Maßnahmen bei Hochwasser Bei zu niedrigen bzw. fehlenden Deichen: Anordnung des Sandsackverbaus unmittelbar vor der Bebauung Sandsackverbau für das Luft und Waldbad in Kiekebusch Links: Sandsackverbau Rechts: Anordnung Sandsackverbau gemäß Luftbild
23 Deichwachplan Allgemeines Deichwachplan ist Bestandteil des Hochwasserplanes - Bei Ausrufung der Alarmstufe II sind Vorbereitungen für einen durchgehenden Deichwachdienst einzuleiten - Bei Ausrufung der Alarmstufe III ist ein durchgängiger Deichwachdienst einzurichten - Die Deichwache ist in 11 Deichabschnitte eingeteilt - Kontrollgänge sind immer von 2 Personen durchzuführen - Durchführung der Deichkontrolle im 3-Schicht-System mit jeweils 8 Stunden erfordert 132 Deichläufer pro Tag - Zusätzlich sind 10 Reservekräfte vorzuhalten - Durchführung im 4-Schicht-System mit jeweils 6 Stunden erfordert 176 Deichläufer (Festlegung im Notfall durch den Verwaltungsstab)
24 Deichwachplan Schwerpunkte - Erkennung von Schäden und Veränderungen Meldung an die Leitstelle der Feuerwehr Cottbus (Meldung schnell, sicher und verlustlos absetzen) - Logistik der Deichwachen (Transport, Versorgung und Unterkünfte) - Ausrüstung der Deichläufer - Schulung der Deichläufer
25 Deichwachplan Feststellung von Schäden, Schaumerkmale An den Deichen können folgende Schäden oder Veränderungen auftreten, die sofort gemeldet und behoben werden müssen. a) Schwerpunkte wasserseitig und auf der Deichkrone - Böschungsschäden durch Treibholz, Auskolkung, Schälung, Wellenschlag, Rutschung, Eisversatz u. a. - Veränderung der Deichböschung und der Deichkrone durch Risse, Spalten, Setzungen u. a. - Überströmung der Deichkrone b) Schwerpunkte Landseitig - Austritt von Sickerwasser (klares Wasser) - Austritt von Qualmwasser (trübes Wasser) - Veränderung der Deichböschung durch Risse, Spalten, Setzungen u. a. - Böschungsschäden durch Erosion, Schadstellen bei Löchern durch Biber, Bisamratten, Wühlmäuse u. a.
26 Handblatt Deichläufer Deichwachplan
27 Handblatt Deichläufer Deichwachplan
28 und Deichwachplan Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Gemäß der Hochwassermeldeordnung /7/, /8/ sind folgende Alarmstufen und zugehörige Maßnahmen für den Pegel Erfurt-Möbisburg festgelegt.
1 4.4.3 Alarmpläne für kleine Gewässer 4.4.3.1 Hochwasserinformationssystem Erfurt In der ThürWAWassVO ist in 6 Absatz 5 festgelegt: "Die Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte haben die
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