Hilfen für Opfer von Gewalttaten
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- Gertrud Richter
- vor 6 Jahren
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1 Hilfen für Opfer von Gewalttaten Ihr Recht nach dem Opferentschädigungsgesetz
2 Vorwort Die Gewalt lebt davon, dass sie von anständigen Leuten nicht für möglich gehalten wird befand Jean- Paul Sartre einst. So lange das so ist, begleitet Gewalt unser Leben. Sie passiert überall: Auf der Straße, zu Hause, in der Disco. Frauen und Kinder sind ihr ebenso ausgesetzt, wie wehrlose und behinderte Menschen oder auch Ausländer. Sie beginnt oft mit Intoleranz und Verachtung, grenzt aus und reicht bis hin zum tätlichen Angriff. Es ist Aufgabe des Staates, seine Bürger vor krimineller Gewalt und Verbrechen zu schützen. Er tut dies mit seinen Rechtsmitteln und präventiven Maßnahmen. Doch trotz allem kann er Gewalt gegenüber dem Einzelnen nicht immer und überall verhindern. Gewalt geschieht auch, weil immer noch zu viele wegsehen, wo sie helfen könnten und helfen müssten. Jeder ist gefordert, offensiv gegen Gewalt aufzutreten, wo sie ihm begegnet. Häufig wissen Opfer von Gewalttaten oder ihre Hinterbliebenen nicht, dass sie für erlittene gesundheitliche Schäden und deren wirtschaftliche Folgen staatliche Unterstützung und Entschädigung erhalten können. Deshalb informiert dieses Faltblatt in aller Kürze über die gesetzlichen Leistungen und Hilfen nach dem Opferentschädigungsgesetz. In Brandenburg wird das Opferentschädigungsgesetz im Landesamt für Soziales und Versorgung Cottbus mit seinen Außenstellen in Frankfurt (Oder) und Potsdam durchgeführt. Sollten Sie Opfer einer Gewalttat geworden sein nutzen Sie dieses Angebot! Ihnen stehen im Landesamt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Seite, die Ihnen und Ihren Angehörigen in schwierigen Situationen Rat und Hilfe geben sowie aufklären über Ansprüche und Leistungen. Es ist Ihr gutes Recht! Liane Klocek Präsidentin des Landesamtes für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg 2
3 Informationen für Opfer von Gewalttaten Was können Opfer einer Gewalttat von der Gemeinschaft erwarten? Jeder kann Opfer einer Gewalttat werden. Gewaltopfer haben das Recht auf Wiederherstellung ihrer leiblichen und seelischen Unversehrtheit. Wer in Deutschland oder auf einem deutschen Schiff oder in einem deutschen Flugzeug durch eine Gewalttat einen gesundheitlichen Schaden erlitten hat, kann auf der Grundlage des Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (Opferentschädigungsgesetz) vom Staat medizinische Hilfe und finanzielle Versorgung erhalten. Im Todesfall haben auch die Angehörigen Anspruch auf Unterstützung. Ab haben auch Deutsche und ihnen gleichgestellte Ausländer, die nach dem im Ausland Opfer einer Gewalttat geworden sind, Anspruch auf Gewährung von Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz Wie erhalten Opfer einer Gewalttat Entschädigungsleistungen? Opferentschädigungsleistungen werden nur auf Antrag gewährt. Der Antrag sollte unverzüglich gestellt werden, um einen möglichst frühen Leistungsbeginn zu erreichen. Hierfür können Sie auch den anhängenden formlosen Antrag verwenden. Das für Sie zuständige Amt können Sie dem Adressenverzeichnis entnehmen. Haben Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb des Landes Brandenburg, ist das Landesamtes für Soziales und Versorgung Cottbus für Sie zuständig. 3
4 Informationen für Opfer von Gewalttaten Der Antrag kann auch bei der Krankenkasse, dem Rentenversicherungsträger oder Sozialhilfeträger sowie bei der Gemeinde abgegeben werden. Auch die Polizeidienststellen im Land Brandenburg haben Was kann das Landesamt für Soziales und Versorgung für Opfer einer Gewalttat tun? Opfer einer Gewalttat brauchen sofortige Hilfe und Unterstützung, um die Folgen der Gewalttat zu überwinden. Voraussetzung hierfür ist die staatliche Anerkennung als Opfer und der infolge der Gewalttat eingetretenen Gesundheitsschäden. Dies ist Aufgabe des Landesamtes für Soziales und Versorgung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamtes unterstützen Sie gern bei der Beantragung von Entschädigungsleistungen und werden auf all Ihre Fragen eingehen. Erste Informationen erhalten Sie auch über die kostenlose Infoline Wenn Sie von einem Festnetz-Anschluss im Land Brandenburg diese Nummer anwählen, werden Sie direkt mit dem zuständigen Amt verbunden. Außerhalb der regelmäßigen Sprechzeiten zeichnet ein Anrufbeantworter die Gespräche auf. Auf Wunsch werden Sie zurückgerufen. Alle Gespräche werden absolut vertraulich behandelt. 4
5 Wann besteht ein Anspruch auf Opferentschädigungsleistungen? Anspruch auf Entschädigungsleistungen hat, wer infolge einer Gewalttat oder durch deren Abwehr eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat. Eine Gewalttat im Sinne des Opferentschädigungsgesetzes ist ein vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff gegen eine Person. Als tätlicher Angriff gelten auch die vorsätzliche Vergiftung eines anderen oder die wenigstens fahrlässige Verletzung eines anderen durch ein Verbrechen mit gemeingefährlichen Mitteln (beispielsweise Brandstiftung, Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion, gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr). Auch psychische Gesundheitsstörungen infolge einer Gewalttat oder einer Schockreaktion als Zeuge oder Angehöriger auf Grund einer schweren Gewalttat oder eine gesundheitliche Schädigung durch sexuellen Missbrauch berechtigen zu Entschädigungsleistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz. In Deutschland wohnende Ausländer sowie ausländische Touristen und Besucher können ebenfalls Entschädigungsleistungen erhalten. Für diesen Personenkreis gelten jedoch Besonderheiten. Auskünfte hierzu erteilt das Landesamt für Soziales und Versorgung. 5
6 Informationen für Opfer von Gewalttaten Welche Leistungen können Opfer einer Gewalttat erhalten? Opfer einer Gewalttat können wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen einer Schädigung insbesondere folgende Leistungen erhalten: - Heil- und Krankenbehandlung - Hilfen zur beruflichen Rehabilitation - Krankenhilfe - Hilfe zur Pflege - Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes - Altenhilfe - Erziehungsbeihilfe - Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt - Erholungshilfe - Wohnungshilfe - Hilfe in besonderen Lebenslagen - Beschädigtengrundrente - Ausgleichsrente - Pflegezulage - Berufsschadensausgleich - Hinterbliebenenversorgung für Witwen, Witwer, Waisen oder Eltern - Sterbegeld - Bestattungsgeld - Ausgleich in Form einer Einmalzahlung Ein Schmerzensgeld wird nicht gezahlt. Sach- und Vermögensschäden werden ebenfalls grundsätzlich nicht ersetzt. Ausnahmen gelten für am Körper getragene Hilfsmittel sowie für Brillen, Kontaktlinsen oder Zahnersatz. 6
7 Welche Pflichten haben Opfer einer Gewalttat? Damit die Tatbeteiligten ermittelt werden können, haben Opfer einer Gewalttat, die Entschädigungsleistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz beanspruchen, das ihnen Mögliche zur Aufklärung des Sachverhaltes und zur Strafverfolgung beizutragen sowie unverzüglich Strafanzeige bei der für die Strafverfolgung zuständigen Behörde (Polizei, Staatsanwaltschaft) zu erstatten. Die Erfüllung dieser Pflichten unterstützt die umgehende Einleitung der notwendigen Maßnahmen durch die Strafverfolgungsbehörden und versetzt das Landesamt für Soziales und Versorgung als Kostenträger in die Lage, gegenüber den Schädigern (Tatbeteiligten) Regressansprüche geltend zu machen. Kommen Gewaltopfer diesen Rechtspflichten nicht nach, können Entschädigungsleistungen versagt werden. Um mögliche Rechtsnachteile zu vermeiden, sollten Sie daher unverzüglich Strafanzeige erstatten. 7
8 Verkehrsopfer Wann sollten sich Opfer einer Gewalttat an die Verkehrsopferhilfe e. V. wenden? Erfolgte der tätliche Angriff mit einem Kraftfahrzeug oder Anhänger, sind Entschädigungsleistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz ausgeschlossen. Soweit der Schaden nicht vom Schädiger selbst oder anderweitig ausgeglichen wird, können Geschädigte innerhalb von drei Jahren Ersatzansprüche gegenüber dem Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen beim Verein Verkehrsopferhilfe e. V. geltend machen. Leistungen aus dem Entschädigungsfonds können unter anderem dann beansprucht werden, wenn das Fahrzeug, durch dessen Gebrauch der Schaden verursacht worden ist, nicht ermittelt werden kann oder die gesetzlich erforderliche Haftpflichtversicherung nicht besteht. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der Verkehrsopferhilfe e. V. Kontakt: Verkehrsopferhilfe e. V. Wilhelmstraße 43/43 G Berlin Telefon: Telefax: voh@verkehrsopferhilfe.de 8
9 Zuständigkeitsbereiche Landesamt für Soziales und Versorgung Cottbus Weinbergstraße Cottbus Telefon: Telefax: Bürgertelefon für Gewaltopfer: Zuständig für die Landkreise und kreisfreie Stadt: Spree-Neiße, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Dahme- Spreewald, Teltow-Fläming und Stadt Cottbus Landesamt für Soziales und Versorgung Außenstelle Frankfurt (Oder) Robert-Havemann-Straße Frankfurt (Oder) Telefon: Telefax: Bürgertelefon für Gewaltopfer: poststelle@lasv-f.brandenburg.de Zuständig für die Landkreise und kreisfreie Stadt: Oder-Spree, Märkisch-Oderland, Barnim, Uckermark und Stadt Frankfurt (Oder) Landesamt für Soziales und Versorgung Außenstelle Potsdam Zeppelinstraße Potsdam Telefon: Telefax: oder Bürgertelefon für Gewaltopfer: poststelle@lasv-p.brandenburg.de Zuständig für die Landkreise und kreisfreien Städte: Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Oberhavel, Havelland, Potsdam- Mittelmark, Städte Potsdam und Brandenburg a. d. Havel 9
10 Zuständigkeitsbereiche Wir sind für Sie da! Landesamt für Soziales und Versorgung Versorgungsamt Weinbergstraße Cottbus Telefon: Telefax: Herausgeber: Landesamt für Soziales und Versorgung Postfach Cottbus Herstellung: technosatz, medienagentur+verlag Auflage: Dezember technosatz
11 Formloser Antrag Ich beantrage Leistungen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten und bitte um Übersendung der erforderlichen Antragsunterlagen. Name, Vorname: geb.: Straße, Nr.: (Datum) (Unterschrift) PLZ, Ort:
12 Bitte ausreichend frankieren Landesamt für Soziales und Versorgung Postfach Cottbus Hilfen für Opfer von Gewalttaten
von Gewalttaten Hilfen für Opfer Hilfen für Opfer von Gewalttaten & & Landesamt für Soziales Postfach Cottbus und Versorgung
Bitte ausreichend frankieren Landesamt für Soziales und Versorgung Postfach 10 01 23 03001 Cottbus Hilfen für Opfer von Gewalttaten & & Herausgeber: Landesamt für Soziales und Versorgung Postfach 10 01
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