erstellt HBM T. Neumann 10/2012
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1 erstellt HBM T. Neumann 10/2012
2 Rechtsgrundlagen Ausbildungsziel - Wiederholung der Rechtsgrundlagen, Handlungsspielräume, Rechte sowie Pflichten der Feuerwehr - Aufbau, Zuständigkeiten, Organisation & Strukturen des Brandschutzes
3 Rechtsgrundlagen Ausbildungsziel - Wiederholung der Rechtsgrundlagen, Handlungsspielräume, Rechte sowie Pflichten der Feuerwehr - Aufbau, Zuständigkeiten, Organisation & Strukturen des Brandschutzes
4 Rechtsgrundlagen Gliederung 1.gesetzliche Grundlagen 2.Befugnisse der Feuerwehr 3.Grundsatz der Verhältnismäßigkeit 4.Träger der Feuerwehr 5.Kennzeichn. und Dienstrang
5 Rechtsgrundlagen Abwägung
6 Aufgaben der Feuerwehren Brandschutz umfasst lt. SächsBRKG 2: - den vorbeugenden Brandschutz - Brandbekämpfung / abwehrenden Brandschutz - die technische Hilfe wo gegenwärtige oder unmittelbar bevorstehende Gefahren für Leib und Leben von Menschen oder bedeutende Sachwerte oder in erheblichem Maß für die Umwelt drohen, die nicht allein durch polizeiliche Maßnahmen beseitigt oder verhindert werden können. Unglücksfall im Sinne dieses Gesetzes ist ein plötzlich eintretendes Ereignis, das erhebliche Gefahren für Menschen, Sachen oder die Umwelt verursacht und den Einsatz von Kräften und Mitteln der Feuerwehr erforderlich macht.
7 Befugnisse zur Erfüllung der Aufgaben 2. Befugnisse der Feuerwehr (gesetzliche Grundlagen) Befugnisse sind: In den Brandschutzgesetzen der Länder geregelte ordnungsrechtliche Vorschriften, die spezielle Ermächtigungen und Eingriffe in durch das Grundgesetz rechtliche geschützte Bereiche der Bürger gestatten. Grundgesetz Art: 2, 13, 14 SächsBRKG 74
8 Befugnisse der Feuerwehr Grundgesetz Artikel 2 Recht auf Leben, Freiheit der Person Artikel 13 Unantastbarkeit der Wohnung Artikel 14 Eigentum, Erbrecht, Enteignung
9 Befugnisse der Feuerwehr Befugnis Nr. I Betreten von Grundstücken, Wohnungen und Schiffen sowie die Vornahme von Maßnahmen - Voraussetzung: nur zur Aufgabenwahrnehmung auch gegen den Willen der Eigentümer, Besitzer oder Nutzungsberechtigter Bei Übungen nur mit Zustimmung der Eigentümer!
10 Befugnisse der Feuerwehr Befugnis Nr. I Betreten von Grundstücken, Wohnungen und Schiffen sowie die Vornahme von Maßnahmen Ausnahmen Exterritoriales Gelände, Botschaften, Botschaftsfahrzeuge, Konsulate
11 Befugnisse der Feuerwehr Befugnis Nr. I Betreten von Grundstücken, Wohnungen und Schiffen sowie die Vornahme von Maßnahmen Vorsicht bei Veröffentlichung von privaten Daten und Fotos
12 Befugnisse der Feuerwehr Befugnis Nr. II Inanspruchnahme von Sachen - Voraussetzung: - Gefahr im Verzug - Nutzung der Gegenstände nur wenn unbedingt erforderlich - nur geeignete Gegenstände
13 Befugnisse der Feuerwehr Befugnis Nr. II Inanspruchnahme von Sachen - Voraussetzung: - Gefahr im Verzug - Nutzung der Gegenstände nur wenn unbedingt erforderlich - nur geeignete Gegenstände
14 Befugnisse der Feuerwehr Befugnis Nr. III Heranziehen von Personen - Voraussetzung: - Gefahr im Verzug - Personen ab vollendetem 16. Lebensjahr - körperlich- und geistig geeignet - unter 18 Jahren nicht im Gefahrenbereich - Heranziehung ist notwendig und zumutbar - Hilfeleistung ist notwendig und zumutbar Bei Ablehnung 323 StGB Unterlassene Hilfeleistung
15 Befugnisse der Feuerwehr Weitere Befugnisse Platzverweis & Räumung ( 58 SächsBRKG) - Rechte im Straßenverkehr ( 35/38 STVO) - Notwehrrecht ( 32 StGB) - rechtfertigender Notstand ( 34 StGB)
16 Sonder & Wegerecht StVO Sonderrecht nach 35 StVO sofern dies zur Erfüllung von hoheitlichen Aufgaben dringend geboten ist zum Beispiel: * Überschreiten des Tempolimits * Halten oder Parken im Halteverbot * Fahren bei Rotlicht- Befahren der Gegenfahrbahn * Befahren einer Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung Sonderrechte sind für die Berechtigten aufgrund hoheitlicher Aufgaben ( 35 Abs. 1, 1a StVO) nicht fahrzeuggebunden, sondern personengebunden.
17 Sonder & Wegerecht StVO Sonderrecht nach 35 StVO Außerkraftsetzen von Regeln der STVO z.b. - Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit - Nichtbeachtung der Vorfahrtsregeln - Rechtsüberholen und Überholen auf Verbotsstrecken - Nichtbeachten Lichtsignale - verkehrtes Befahren von Einbahnstraßen!!! sofern keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden!!!
18 Sonder & Wegerecht StVO Wegerecht nach 38 StVO (nur in Verb. mit 35) Das Wegerecht gestattet bestimmten KFZ das Recht auf freie Bahn im öffentlichem Verkehr. Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Es ordnet an: Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.
19 Sonder & Wegerecht StVO Wegerecht nach 38 StVO (nur in Verb. mit 35) Blaues Blinklicht immer zusammen mit dem Einsatzhorn Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.
20 Grundsatz der Verhältnissmäßigkeit Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (SächsPolG 3) geeignete Mittel Maßnahme muss ausführbar sein Verhältnismäßigkeit es darf kein Nachteil herbeigeführt werden, der außer dem Verhältnis zum beabsichtigten Erfolg steht geringste Mittel Maßnahme nur solange zulässig bis der Zweck erfüllt ist, oder die Erfüllung unmöglich ist
21 Dienstvorschriften Feuerwehrdienstvorschriften FwDV 1 Grundtätigkeiten Lösch & Hilfeleistungseinsatz FwDV 2 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren FwDV 3 Einheiten im Löscheinsatz FwDV 7 Atemschutz FwDV 8 Tauchen FwDV 10 Tragbare Leitern FwDV 13/1 Technische Hilfeleistung FwDV 100 Führung und Leitung im Einsatz FwDV 500 Einheiten im ABC-Einsatz FwDV 810 Funk Sprechfunkdienst
22 Rechtsgrundlagen Aufstellung der Feuerwehren (SächsBRKG) regelt Aufgaben von Gemeinde ( 6 örtliche Brandschutzbehörde) Landkreis und kreisfreie Städte ( 7 untere Brandschutz,- Rettungsdienst und Kat-Schutzbehörde Freistaat ( 8 oberste Brandschutz,- Rettungsdienst und Kat-Schutzbehörde
23 Rechtsgrundlagen Träger der Feuerwehr Gemeinden (SächsBRKG) regelt Aufgaben von - Örtliche Brandschutzbehörde - Aufstellung leistungsfähige Feuerwehr nach Brandschutzbedarfsplan - Aus- und Weiterbildung der Angehörigen - Sicherstellung Alarmierung - Sicherstellung Löschwasserversorgung - Alarm- und Ausrückeordnung, Einsatzpläne - Auskunftserteilung gegenüber Leitstellen - Förderung Brandschutzerziehung - Durchführung Brandverhütungsschauen nach 22 - Zusammenfassende Einsatzberichte der Feuerwehr
24 Rechtsgrundlagen Untere Brandschutzbehörde Landkreis (SächsBRKG) regelt Aufgaben von - Beratung und Unterstützung der Gemeinden - Einrichtung und Unterhaltung Alarmierungssysteme - Gemeindeübergreifende Ausbildung - Festlegung überörtlicher Einsatzbereiche - Aufstellung Alarm- und Ausrückeordnung - Ermittlung gemeindeübergreifender Gefahrenpotenziale - Beschaffung gemeindeübergreifender Ausrüstung - Planung gemeindeübergreifender Brandschutzübungen - Unterstützung Brandverhütungsschauen nach 22 - Bildung besonderer Führungseinrichtungen - Erstellung Katastrophenschutzpläne - Katschutzstab usw.
25 Rechtsgrundlagen Oberste Brandschutzbehörde Land (SächsBRKG) regelt Aufgaben von - Bestellung Landesbeirat Brandschutz - Einrichtung und Unterhaltung Ausbildungseinrichtung - Unterstützung Gemeinden und Landkreise - Unterstützung Gemeinden bei Waldbrandgefahrenklasse A Errichtung Löschwasserentnahmestellen - Förderung Brandschutzforschung - Freiwillige Absicherung der Feuerwehrangehörigen bei dienstbedingten Unfällen und Krankheiten - Beschaffung spezieller Fahrzeuge und Geräte entsprechend Haushaltsplan - Planung und Sicherstellung Katastrophenschutz
26 Rechtsgrundlagen Eingruppierung der Ausrückebereiche aufgrund unterschiedlicher Gefahren- und Risikopotentiale (Brandschutzbedarfsplan) Brandgefahren B1 bis B5 Gefahren auf und in Gewässern sowie durch Gewässer W 1 bis W 5 Vier Risikoklassen ABC-Gefahren Technisch. Gefahren T1 bis T5 ABC 1 bis ABC 5 Risikoklassen Hinweis: Die Einordnung in eine Risikoklasse richtet sich nicht nach Einzelobjekten!
27 Rechtsgrundlagen Objekte und Gegebenheiten der Brandgefahren Risikopotentiale zur Einstufung eines Ausrückebereiches Gebäude mit Rettungshöhen bis 8 m landwirtsch. Anwesen Aussiedlerhöfe Kleingartensiedlungen Campingplätze Ortsverkehr Gebäude mit Rettungshöhen bis 12m gewerblich genutzte bauliche Anlagen Beherbergungsbetriebe mit mehr als 12 Betten geringer Durchgangsverkehr Gebäude mit Rettungshöhen bis 18m Heime Verkaufsstätten gewerblich genutzte bau- Anlagen über 1500 m² Geschossfläche norm. Durchgangsverkehr Gebäude mit Rettungs- höhen > 18 m Krankenhaus Einkaufszentren >10000m² Gesch.-fläche Großwerkst. mit besond. Gefahren große Industrieanlagen großer Durchgangsverkehr Großstadtkerngebiet Mineralölraffinerien Verkehrsknotenpunkt B 1 B 2 B 3 B 4 B 5 kleine Gemeinden mittl. Gemeinden große Gemeinden Kreisfr. Städte Großstädte
28 Rechtsgrundlagen Brandgefahren (B) Mindestausstattung für die Feuerwehren laut Brandschutzbedarfsplan Risikoklasse 1 Stufe 1 9 Min. Brandgefahren TSF oder KLF 2 StLF 10/10 HRF HLF 10/10 LF 16/12 ELW 1 4 HLF 20/16 LH 16/12 TLF 16/24-Tr ELW 1 5 HLF 20/16 HLF 10/10 LF 16/12 TLF 20/40 ELW 1 Stufe 2 14 Min. StLF 10/10 ELW 1 StLF 10/10 HLF 10/10 ELW 1 2 StLF 10/10 HLF 10/10 TLF 16/24-Tr HLF 20/16 LF 16/12 TLF 20/40 KdoW Stufe 3 18 Min. StLF 10/10 TLF 20/40 SW 2000-Tr StLF 10/10 TLF 20/40 SW 2000-Tr StLF 10/10 TLF 20/40 SW 2000-Tr GW-A StLF 10/10 LF 16/12 SW 2000-Tr GW-A ELW 2 HLF 10/10 LF 16/12 GW-A SW 2000-Tr ELW 2 WLF mit AB-P
29 Rechtsgrundlagen Mindestausstattung für die Feuerwehren laut Brandschutzbedarfsplan Technische Gefahren und Gefahren durch Naturereignisse Ausrüstung wie unter B, zusätzlich Risikoklasse Technische Gefahren und Gefahren durch Naturereignisse (T) Stufe 1 Stufe 2 keine zusätzliche Ausrüstung keine zusätzliche Ausrüstung keine zusätzliche Ausrüstung keine zusätzliche Ausrüstung keine zusätzliche Ausrüstung MZF 2 keine zusätzliche Ausrüstung RW keine zusätzliche Ausrüstung RW Stufe 3 HLF 10/10 MZF 1 RW MZF 2 RW MZF 3 WLF mit AB-P
30 Rechtsgrundlagen Einsatzgrundzeit mit weiteren Ergänzungsmaßnahmen Einsatzgrundzeit 1. Abmarsch: 1:8 Löschgruppenfahrzeug 2. Abmarsch: 1:5 Staffelfahrzeug 0 Min. 4 Min. Brandausbruch Notruf / Alarmierung 13 Min. Einsatzstelle an 3. Abmarsch: Ergänzen des 1. und des 2. Abmarsches t (Min.) 18 Min. Einsatzstelle an Einsatzgrundzeit
31 Rechtsgrundlagen Arten der Feuerwehren ( 15 SächsBRKG) - Freiwillige Feuerwehren ( Mitglieder Sachs.) - Berufsfeuerwehren 7 Stück (ab Einwohner) - Pflichtfeuerwehr - Werks- und Betriebsfeuerwehren (privat) Rechte und Pflichten durch Satzungen geregelt.
32 Rechtsgrundlagen Ausrüstung der Feuerwehren Ausrüstung besteht aus - persönliche Schutzausrüstung - Fahrzeuge - Geräte zur Brandbekämpfung - Geräte zur technischen Hilfeleistung
33 Ausrüstung der Feuerwehren Ausrüstung der Feuerwehren Sächsische Feuerwehrverordnung SächsFwVO Stand 10/ 2005 Ausrüstung der FW nach Brandschutzbedarfsplan 1. Einwohnerzahl und Fläche der Gemeinde, 2. Art und Nutzung der Gebäude, 3. Art der Betriebe und Anlagen mit erhöhtem Brandrisiko, 4. Schwerpunkte für die technische Hilfeleistung, auch unter Berücksichtigung von möglichen Einsätzen mit gefährlichen Stoffen und Gütern, 5. geographische Lage und Besonderheiten der Gemeinde, 6. Löschwasserversorgung, 7. Alarmierung der Feuerwehr sowie 8. Erreichbarkeit von Einsatzorten.
34 Mindeststärken Mindeststärke von Feuerwehren Kleine Ortsfeuerwehr (Grundausst.) - 1 Wehrführer / 1 Stellvertreter - 20 Angehörige Feuerwehrstützpunkt - 1 Wehrführer / 1 Stellvertreter - 30 Angehörige Feuerwehrschwerpunkt - 1 Wehrführer / 1 Stellvertreter - 40 Angehörige
35 Mindeststärken Mindeststärke von Feuerwehren (Sächsische Feuerwehrverordnung SächsFwVO) 2 Mindeststärke der Öffentlichen Feuerwehr Die Mindeststärke der aktiven Angehörigen der öffentlichen Feuerwehr beträgt das Zweifache der Anzahl der im Fahrzeugschein vorgesehenen Sitzplätze für die in der Gemeinde nach dem Brandschutzbedarfsplan eingesetzten Feuerwehrfahrzeuge. Bsp. 1 LF 16/12 1 DL 23/12 Besatzung 1/8 (9) Besatzung 1/2 (3) Mindeststärke 24 aktive Kam.
36 Funktionsträger / Ausbildung Funktionsträger / Ausbildung Ausbildungsschema Teil I GW Chemie (20 h) GW Atem ÜD(14 h) Masch. DL (36 h) GW (36 h) AS-Gerätewart (36 h) FW-Jugendwart (20h) Sicherheitsbe. (36 h) Truppführer (35 h) Bahnunfall I (36 h) Motorsägen (18 h) Bus -LKW (14 h) Konstr. (36 h) ABC Technik (36 h) ABC Dekon (36 h) ABC Messen (36 h) ABC Basis LFS (36 h) Pat.-Rettung (14 h) Maschinisten (35 h) Truppmann Teil 2 (80 h) Atemschutzgeräteträger (25 h) TH - Basislehrgang (36 h) Sprechfunker (16 h) Truppmann Teil 1 (Grundausbildungslehrgang 70 h)
37 Funktionsträger / Ausbildung Ausbildungsschema Teil II Führen ABC II (36 h) Bahnunfall II (36 h) Stabsarbeit (36 h) Administr. (14 h) Stressbewält.(36 h) Verbandsführer (36 h) Leiter FW (36 h) Zugführer (70 h) Ausbilder Bahn (36 h) Ausbilder AS-Ger.(36 h) Ausbilder Jugend (36 h) Ausbilder Funk (36 h) Führen ABC I (36 h) Ausbilder Trupp (36 h) Ausbilder Sicher.(36 h) Ausbilder MKS (36 h) Ausbilder Masch.(36 h) Gruppenführer (70 h)
38 Dienstgrad und Dienststellung Dienstgrade & Voraussetzungen Truppmannausbildung Truppführerausbildung Gruppenführerlehrgang Zugführerlehrgang Leiter einer Feuerwehr Verbandsführer Einführung Stabsarbeit laufende Fortbildung Sonderlehrgänge mind. Dienstjahr Dienstgrad Anwärter Feuerwehrmann X 2 Oberfeuerwehrmann X X 1 3 Hauptfeuerwehrmann X X 2 4 Löschmeister X X 3 4 Hauptlöschmeister X X X 3 4 Brandmeister X X X X 4 6 Oberbrandmeister X X X X X 5 8 Hauptbrandmeister X X X X X X 5 10 Brandinspektor X X X X X X 6 12 Oberbrandinspektor X X X X X X X 7 14 Hauptbrandinspektor X X X X X X X X 7 16
39 Dienstgrad und Dienststellung Dienstgrade & Funktionen Truppmann Truppführer Truppführer Sonderf. Gruppenführer Zugführer Ausbilder der F. Wehrleiter 1 Zug Wehrleiter bis 2 Züge Wehrleiter bis 3 Züge Wehrleiter über 3 Züge ehrenamtl. stellv. KBM ehrenamtlicher KBM Dienstgrad Anwärter Feuerwehrmann Oberfeuerwehrmann Hauptfeuerwehrmann Löschmeister Hauptlöschmeister Brandmeister Oberbrandmeister Hauptbrandmeister Brandinspektor Oberbrandinspektor Hauptbrandinspektor X X X X X X X X X X X X X
40 Rechte & Pflichten Dienstgrade - Kennzeichnungen Anwärter Brandmeister Feuerwehrmann Oberbrandmeister Oberfeuerwehrmann Hauptbrandmeister Hauptfeuerwehrmann Brandinspektor Löschmeister Oberbrandinspektor Hauptlöschmeister Hauptbrandinspektor
41 Rechte & Pflichten Dienstgrade - Kennzeichnungen Stellv. Gemeindewehrf. Gemeindewehrführer Stellv. Kreisbrandmeister Kreisbrandmeister Gruppenführer stellv. Ortswehrführer Zugführer Ortswehrführer
42 Rechte & Pflichten Dienstgrade - Kennzeichnungen Gruppenführer Gruppenführer Zugführer Abteilungsführer Zugführer Abschnittsleiter Wehrleiter Verbandsführer Einsatzleiter Stadtwehrleiter Kreisbrandmeister Fachberater
43 Rechte & Pflichten Rechte - Soziale Absicherung Unfallkasse - Mitspracherecht / Wahlrecht innerhalb der Wehr - Eintritt in die FFW - Austritt aus der FFW Rechte & Pflichten Pflichten - Teilnahme Dienste - Teilnahme Ausbildung - Teilnahme Alarm Ausrücken - Ausführung von Weisungen - Kameradschaft - Beachtung UVV s und DV s - Geräte und Fahrzeuge pfleglich behandeln
44 Organisationen DFV Gliederung DFV Deutscher Feuerwehrverband Delegiertenversammlung Präsidialrat Präsidium Beirat Landsverbände Kreisverbände - Stiftung Hilfe für Helfer Sachsen
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