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1 Dr. Dietmar Pollmann Beschlossen vom Abteilungsausschuss Sportwissenschaft am und Kriterien für die Vergabe von Leistungspunkten und Modalitäten der Prüfungen in Veranstaltungen der Theorie und Praxis der Sportarten (gültig für BA-Sportwissenschaft und MA o. Ed. ab WS 05/06) Rechtliche Rahmenvorgaben: 1. Für jeden Praxiskurs wird ein Workload von 60 Arbeitsstunden (Kursteilnahme, Vorbereitung, Kursbeitrag, Referat, Praxisleistung) veranschlagt. Für diesen Workload werden - nach erbrachter Mindestleistung (unbenotete Einzelleistung) - die dem Kurs zugeordneten zwei Leistungspunkte vergeben. 2. Für Prüfungen (benotete Einzelleistungen) wird ein zusätzlicher Workload von weiteren 60 Arbeitsstunden zugrunde gelegt. Für bestandene Prüfungen werden mit einer gesonderten Leistungsbescheinigung zwei weitere Leistungspunkte vergeben. 3. Allgemeine Vorgaben für Prüfungen und Dokumentation der Prüfungsleistungen: - Studierende, die ein Lehramt anstreben, dürfen maximal zweimal eine Prüfung wiederholen. Alle anderen Studierenden können Prüfungen beliebig oft wiederholen. - Notenbildung gemäß 13 BA-Prüfungsordnung: Theorieteil und Praxisteil jeweils getrennt bewertet mit den Noten 1-5; Zwischenwerte durch erniedrigen/erhöhen um 0.3 möglich; Noten 0.7; 4.3; 4.7 und 5.3 sind ausgeschlossen; sowohl Theorie als auch Praxis müssen mit 4.0 bestanden sein. - Endnote der Prüfung: 1. Schritt: arithmetische Mittelung der beiden Noten aus Praxis und Theorie bis auf erste Dezimalstelle ohne Rundung. 2. Schritt: Bildung der Endnote gemäß 13 durch folgende Rundung der gemittelten Note:.9/.1 =.0.2/.4/.5 =.3.6/.8 =.7 - Prüfungsunterlagen (z.b. Notenübersicht über einzelne Prüfungsleistungen, Klausuren) verbleiben beim Lehrenden (Aufbewahrungsdauer: 5 Jahre). Klausuren/Unterrichtsentwürfe können nach Bewertung dem Prüfling auf Antrag frühestens nach einem Jahr wieder ausgehändigt werden.

2 - Dokumentation: Eine erste alphabetisch geordnete Ergebnisliste (Formular auf Laufwerk T:Dokumente\BA-MA-Formulare\BA-MA- Ergebnisliste) wird dem Prüfungsamt der Abteilung unmittelbar nach dem A-Termin durch den Lehrenden als Ausdruck und als Word- Dokument übermittelt. Eine zweite Liste (mit dem Ergebnis des B- Termins) wird spätestens am Ende der vierten Woche der Vorlesungszeit des folgenden Semesters nachgereicht. Die Ergebnisliste enthält die Namen aller Prüflinge des Kurses (mit Endnote und Leistungspunkten für die Prüfung; nicht erfolgreiche Prüfungsversuche (5.0) sind ebenfalls aufzuführen) und die Namen der Studierenden, die für die erfolgreiche Teilnahme am Kurs Leistungspunkte erhalten haben. Personen, die nur die praktische Mindestleistung nicht erbracht haben, werden mit 0 LP und aktiver Teilnahme mit aufgeführt (vgl. Punkt 16). Die Protokolle der mündlichen Prüfungen werden beigelegt. - Bescheinigung der Leistungspunkte für den Kurs und die Bescheinigung der Leistungspunkte für die Prüfung (incl. Note) erfolgt nur noch im Ausnahmefall auf zwei getrennten Bescheinigungen durch den Lehrenden (Formulare auf Laufwerk T:\Dokumente\BA-MA- Formulare\PRAXISPRÜFUNG bzw. PRAXISKURS). In der Regel wird auf die Ausstellung der Bescheinigungen verzichtet, da jede/r Studierende ihren/seinen individuellen Leistungsstand auf Basis der Ergebnislisten in der Prüfungsverwaltung des ekvv ( einsehen kann. Prüfungsorganisation und -durchführung: 4. Die Prüfung ist an die entsprechende Veranstaltung gekoppelt d.h., wenn in einem Semester keine Veranstaltung stattfindet, besteht auch kein Prüfungsanspruch. 5. Prüfungsanmeldung erfolgt durch Listeneintrag beim Lehrenden drei bis sechs Wochen vor dem ersten Prüfungstermin, um dem Lehrenden eine Planungsgrundlage (z.b. für Lehrproben) zu geben. Die Zulassung zur Prüfung erfolgt durch den Lehrenden. 6. Rücktritt von der Prüfung ist bis unmittelbar vor dem ersten Prüfungstermin bzw. Prüfungsteil möglich. Es gilt als ein Prüfungsversuch, wenn die Prüfung begonnen wird (Klausurthema erhalten, zum ersten Praxiselement angetreten). 7. Prüfungszeitraum: die letzten drei Wochen der Vorlesungszeit bis zum Ende der zweiten Woche der Vorlesungszeit des folgenden Semesters. 8. Termingestaltung: Es werden i.d.r. im Prüfungszeitraum sowohl für die Praxis als auch für die Theorie zwei Termine angeboten: A-Termin - am Ende der Veranstaltung; B-Termin - in der vorlesungsfreien Zeit bis zur zweiten Woche der Vorlesungszeit des folgenden Semesters. 2

3 Aus organisatorischen Gründen kann in einzelnen Veranstaltungen für den praktischen Teil der Prüfung auch nur ein Prüfungstermin angeboten werden. Zum A-Termin nicht bestandene Prüfungsteile können am B-Termin wiederholt werden. Eine Wiederholung bestandener Prüfungen oder Prüfungsteile aus dem A-Termin zur Notenverbesserung ist im B-Termin nicht möglich. Innerhalb dieser beiden Termine (einen C-Termin gibt es nicht) sind alle Prüfungsvorgänge abgeschlossen (bestanden bzw. nicht bestanden). Zur Ausnahmeregelung wegen Krankheit und Verletzung siehe Punkt Verletzung/Attest: Ist aus Krankheits-/Verletzungsgründen das Ablegen der Prüfung oder einzelner Prüfungsteile nicht möglich, ist dem Prüfer zum Prüfungstermin bzw. spätestens innerhalb der nächsten 3 Tage ein ärztliches Attest vorzulegen. Wird kein Attest vorgelegt, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die bis zum Zeitpunkt der Erkrankung erbrachten Leistungen werden vom Prüfer dokumentiert, dem Studierenden auf einer Bescheinigung attestiert und müssen bei einer späteren Prüfungsfortsetzung nicht noch einmal erbracht werden. Die Nachweispflicht über schon bestandene Prüfungsteile liegt beim Studierenden. 10. Auch bei Nichtbestehen einer Prüfung werden für den Kurs Leistungspunkte vergeben, wenn die Kriterien für die erfolgreiche Kursteilnahme (vgl. Punkt 16.) erfüllt sind. 11. Bei einer Wiederholungsprüfung (zur Notenverbesserung bzw. nach Nichtbestehen) innerhalb eines späteren Prüfungszeitraums (vgl. Punkt 4), ist die Prüfung als Ganzes erneut abzulegen, ohne dass der Kurs erneut besucht werden muss. Die Zulassung zur Wiederholungsprüfung kann aus organisatorischen Gründen auf Basis einer Prioritätenliste erfolgen. Wiederholern zur Notenverbesserung wird dabei die geringste Priorität eingeräumt. Schon erbrachte Prüfungsleistungen aus früheren Prüfungszeiträumen werden nicht in eine erneute Prüfung übernommen. Ausnahmen hier sind Prüfungen, die nach Verletzung weitergeführt werden (vgl. Punkt 9). 12. Freiwilliges Ablegen zusätzlicher Prüfungen: Es können zusätzliche Prüfungen in Praxiskursen abgelegt werden und am Ende des Studiums die besten Prüfungen innerhalb eines Moduls ausgewählt werden. Die Leistungspunkte für die überzähligen Prüfungen können allerdings nur dann im freien Wahlbereich/individuelle Ergänzung des Kernfachs aufgenommen werden, wenn auch der zugehörige Kurs im freien Wahlbereich eingeordnet werden kann. Prüfungsformen und Leistungspunktvergabe: 13. Allgemeine Vorgaben zu den Prüfungsformen: - Theorieprüfung: Klausur: Minuten 3

4 Mündliche Prüfung: Beurteilung durch einen Prüfer Minuten, Gruppenprüfungen sind möglich, Beurteilung durch einen Prüfer und einen sachkundigen Beisitzer Dokumentation durch Prüfungsprotokoll (Vordruck auf Laufwerk T:\Dokumente\BA-MA-Formulare\BA- Protokoll-mündlich). - Praxisprüfung: Beurteilung durch einen Prüfer und einen sachkundigen Beisitzer 14. Fachpraktische Prüfungen: Theorie: - 50 % der Endnote der Prüfung - Klausur oder mündliche Prüfung bezogen auf die Kursinhalte Praxis: - 50 % der Endnote der Prüfung - enthält Leistungen und/oder Demonstrationen des sportartspezifischen Fertigkeitsniveaus Sowohl Theorie als auch Praxis müssen mit 4.0 bestanden sein. Für eine bestandene Prüfung werden zwei Leistungspunkte vergeben. In den Kursen Körperwahrnehmung Psychomotorik, Bewegung und Musik, Grundlagen der Bewegungsspiele und in weiteren nicht fertigkeitsorientierten Kursen sind keine Fachpraktischen Prüfungen möglich. 15. Lehrpraktische Prüfungen: Im Bachelor-Studiengang sind Lehrpraktische Prüfungen nur möglich, wenn die Veranstaltung Sportpädagogik 1 erfolgreich abgeschlossen ist. In den Studiengängen zum Master of Education gilt diese Voraussetzung nicht. Aus organisatorischen Gründen ist i.d.r. die Zahl der Lehrpraktischen Prüfungen pro Kurs auf 4 bis 6 limitiert. Die Lehrprobe ist als Einzelprüfung abzulegen. Theorie: - 50 % der Endnote der Prüfung - Klausur oder mündliche Prüfung bezogen auf die Kursinhalte Praxis: - 50 % der Endnote der Prüfung - Vergabe des Themas einer Unterrichtsstunde über Minuten durch den Prüfer zwei Wochen vor dem Prüfungstermin. - Erstellung eines schriftlichen Unterrichtsentwurfs durch den Prüfling entsprechend einer Mustervorgabe (ein von Dr. Menze-Sonneck erstelltes Musterexemplar liegt vor (Laufwerk T:\Dokumente\Lehrproben\Entwurf) und wird im Rahmen der Methodenvorlesung thematisiert). Der Unterrichtsentwurf ist dem Prüfer vier Werktage vor der Prüfung auszuhändigen. 4

5 - Durchführung eines durch den Prüfer ausgewählten Stundenteils (z.b. Einstieg oder Hauptteil) im Umfang von ca Minuten mit den Kursteilnehmern oder einer anderen geeigneten Gruppe. - Reflexion des Unterrichts und des Unterrichtsentwurfs in mündlicher oder schriftlicher Form. Sowohl Theorie als auch Praxis müssen mit 4.0 bestanden sein. Für eine bestandene Prüfung werden zwei Leistungspunkte vergeben. 16. Vergabe von Leistungspunkten für erfolgreiche Kursteilnahme (Mindestleistungen/unbenotete Einzelleistung): 1. Aktive Teilnahme an 75 % der Veranstaltungstermine (Ausnahmen s. Protokoll der Lehrendenbesprechung, September 1998). 2. Aktiver Kursbeitrag, der auf eine theoretische Auseinandersetzung mit dem Veranstaltungsinhalt bezogen ist, z.b.: - Übernahme eines kleineren Stundenteils inklusive Ausarbeitung oder - schriftliche Ausarbeitung zu einem Kursthema oder - Protokoll der Stunde oder - ähnliche Beiträge (z.b. Erstellung von Unterrichtmaterial, Präsentation in mündlicher oder schriftlicher Form...) Ausarbeitungen/Protokolle sollten einen Umfang von ca. 5 Seiten haben, wissenschaftlichen Kriterien genügen und max. einmal nachkorrigiert werden. 3. Mindestleistung Praxis Mindestleistungen Praxis können vom Lehrenden allein Kurs begleitend oder punktuell am Ende des Kurses bei Anwesenheit eines sachkundigen Beisitzers im Rahmen der Durchführung der Praxisprüfungen festgestellt werden. Besonderheit für Kurse Körperwahrnehmung Psychomotorik und Grundlagen der Bewegungsspiele und weitere nicht fertigkeitsorientierte Kurse: Der Teil 3 (Mindestleistung Praxis) kann entfallen. Zur Vergabe der zwei Leistungspunke sind alle Mindestleistungen unter den Punkten 1, 2 und 3 im jeweiligen Kurs und Semester zu erfüllen. Wird nur die Mindestleistung zu Punkt 3 ganz oder teilweise nicht abgelegt, wird eine aktive Teilnahme bescheinigt und mit 0 LP in der Ergebnisliste aufgeführt. In einem folgenden Kurs muss nach Vorlage des Transcripts, das die vorliegende aktive Teilnahme an einem inhaltsgleichen Kurs belegt, die Mindestleistung noch einmal komplett erbracht werden. Der Kurs muss nicht erneut besucht werden. Der erfolgreiche Abschluss wird dann mit 2 LP auf der Ergebnisliste bescheinigt. 5

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