Prävention von sexuellem Missbrauch in der Diözese Rottenburg-Stuttgart und in Ihrer Gemeinde

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1 Prävention von sexuellem Missbrauch in der Diözese Rottenburg-Stuttgart und in Ihrer Gemeinde 1

2 Wie können wir unsere Gemeinde zu einem sicheren Ort für Kinder und Jugendliche machen? 2

3 Wie können wir unsere Gemeinde zu einem sicheren Ort für Kinder und Jugendliche machen? = Wie können wir es TäterInnen bei uns möglichst schwer machen? = Wie können wir Erwachsene uns kompetent und achtsam machen? = Wie können wir Kinder möglichst stark machen? 3

4 Risiko, zum Tatort zu werden Wenn die Strukturen verwahrlost sind: hoch autoritär sind: hoch... diffus sind: mittel klar sind: gering. 4

5 Auf dem Weg zu einer Kultur der Achtsamkeit und Verantwortung Kultur = neue Selbstverständlichkeiten einüben Regeln etablieren, die erwünschtes Verhalten beschreiben, und diese öffentlich bekannt machen Täterstrategien außer Kraft setzen und Schutzsysteme stärken = Kinder und Jugendliche stärken = Als Erwachsene pädagogische Verantwortung übernehmen = erfordert Konfliktbereitschaft (Personalentwicklung und Elternbildung) 5

6 Institutionelles Schutzkonzept (Grafik: Bistum Trier) 6

7 Schutzkonzept für die Gemeindepastoral Begleitete Pilotprojekte in Kirchengemeinden/ Seelsorgeeinheiten Ab 2016 > Bei Interesse bitte melden! 7

8 Schutzkonzept 1. Schritt Schutz- und Risikofaktoren analysieren z.b.: Wer hat bei uns welche Kontakte mit Kindern und Jugendlichen? Wie ist unsere Team-/ Gesprächskultur? 8

9 Schutzkonzept: Personalauswahl Geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auswählen Persönlichkeit Qualifikation Vorgeschichte 9

10 Instrumente der Personalauswahl (1): Erweitertes Führungszeugnis Nach der Inkraftsetzung des novellierten Bischöfl. Gesetzes und der Präventionsordnung 2015 werden Beschäftigte sowie Ehrenamtliche (je nach Art, Intensität und Dauer ihres Einsatzes mit Kindern und Jugendlichen) ein Führungszeugnis vorlegen müssen. 10

11 Instrumente der Personalauswahl (2): Verhaltenskodex - allgemein Haupt- und Ehrenamtliche auch in der Arbeit mit erwachsenen Schutzbefohlenen - verpflichten sich per Unterschrift auf einen Verhaltenskodex (Ehrenerklärung, Ehrenkontrakt). 11

12 Schutzkonzept: Verhaltenskodex - spezifisch Welches Verhalten von MitarbeiterInnen (Kindern, Jugendlichen, Eltern ) - geht gar nicht? - sollte diskutiert werden? - ist erwünscht? 12

13 Schutzkonzept: Personalentwicklung Respektvoller Umgang im Alltag Führungsgespräche Verpflichtende Fortbildung 13

14 Schutzkonzept: Beratungswege, z.b. Kinderschutz-Zentrum Stuttgart Pfarrstraße Stuttgart Tel.: 0711 / Fax: 0711 / info@kisz-stuttgart.de 14

15 Schutzkonzept: Beratungswege, z.b.... In Ihrem Dekanat bzw. Landkreis? 15

16 Schutzkonzept: Qualitätsmanagement Geklärte Abläufe und Präventionsmaßnahmen sollen nachhaltig Beachtung finden. Geschulte Personen zur Unterstützung vor Ort werden gebraucht! 16

17 Schutzkonzept: Nachhaltige Aufarbeitung Begleitung und Nachsorge aller Beteiligten bei einem Vorfall Rehabilitation von zu Unrecht Beschuldigten 17

18 DRS: Beratung und Begleitung traumatisierter und irritierter Organisationen nach Fällen sexualisierter Gewalt Speziell fortgebildete SupervisorInnen Kontakt: Dr. Matthias Ball, Institut für Fort- und Weiterbildung (07472/ ) 18

19 Schutzkonzept: Beschwerdewege möglichst niedrigschwellig 19

20 Diözesaner Beschwerdeweg seit 2002: Kommission sexueller Missbrauch (KsM) Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst haben schnellstmöglich die zuständige Person der Leitungsebene der Institution, bei der sie beschäftigt sind, über diesbezügliche Sachverhalte und Hinweise, die ihnen zur Kenntnis gelangt sind, zu informieren. Sie können sich aber auch direkt an die Kommission Sexueller Missbrauch wenden. (Vgl. Leitlinien der DBK/ Diözese Rottenburg-Stuttgart 2013) 20

21 Aufgaben der Kommission sexueller Missbrauch (KsM) 1. Sorgfältige Ermittlungen bei Vorwürfen sexuellen Missbrauchs durch Geistliche oder Laien im Dienst der Diözese 2. Empfehlungen für den Bischof 3. Ansprechpersonen für Opfer sexuellen Missbrauchs 4. Empfehlungen über Leistungen in Anerkennung des Leids als Opfer sexuellen Missbrauchs 21

22 Mitglieder der KsM (Stand April 2015) Vorsitzende Leiter der Hauptabteilung Pastorales Personal Leiter der Hauptabteilung Personal Juristin des Bischöflichen Ordinariats Kirchenrechtler der Uni Tübingen, Theol. Fak. Vom Diözesanrat benannte Person Vom Diözesan-Priesterrat benannte Person psychiatrischer Sachverständiger Dr. Monika Stolz MdL Domkapitular Msgr. Paul Hildebrand Ltd. Dir. i. K. Hermann-Josef Drexl Dr. iur. Tanja Johner-Camaj Prof. Dr. Bernhard Sven Anuth, Tübingen Gabriele Derlig, Reutlingen Msgr. Herbert Schmucker, Stuttgart Dr. Christoph Funk, Biberach/Gammertingen 22

23 Beratende Mitglieder der KsM Daniel Noa, Oberstaatsanwalt, Ludwigsburg Geschäftsführerin und Mit der kirchenrechtlichen Voruntersuchung beauftragte Berichterstatter Seit 2002: Dr. iur.can. Norbert Reuhs, Offizialatsoberrat Seit 2011 zusätzlich: Mechthild Berchtold, Referentin im Bischöfl. Ordinariat für die PastoralreferentInnen 23

24 II.1. Geteilte Struktur der kirchlichen Gesetze Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der DBK (vom ) DRS: versch. Regularien Kommission sexueller Missbrauch Rahmenordnung Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen im Bereich der DBK (vom ) DRS: Bischöfl. Gesetz, neue Präventionsordnung Institutionelles Schutzkonzept 24

25 Prävention: Was können Sie heute schon tun? 25

26 Viel Freude im Umgang mit den Ihnen anvertrauten Menschen! 26

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