Studienordnung. für den Studiengang. Antike Kultur. als Ergänzungsfach im Bachelorstudium. an der Philosophischen Fakultät
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- Gisela Langenberg
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1 Studienordnung für den Studiengang Antike Kultur als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich 2 Zugangs- und Studienvoraussetzungen 3 Studienbeginn 4 Studiendauer und Studienvolumen 5 Gegenstand und Ziele des Studiums 6 Aufbau des Studiums 7 Lehrveranstaltungsarten 8 Inhalte des Studiums 9 Studiennachweise und Abschlussprüfungen zu den Modulen 10 Kreditpunkte 11 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen 12 Studienberatung 13 Inkrafttreten 1
2 1 Geltungsbereich Die Studienordnung regelt auf Grundlage der Bachelorprüfungsordnung vom Inhalt und Aufbau des Studiums der Antiken Kultur als Ergänzungsfach im Bachelorstudium. 2 Zugangs- und Studienvoraussetzungen Zugangsvoraussetzung ist die allgemeine Hochschulreife. Das Nähere regelt die Einschreibungsordnung der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Bis zum Beginn des 3. Studienjahrs muss wahlweise entweder das Latinum oder das Graecum nachgewiesen werden. Dies kann durch das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife geschehen oder durch Bestehen einer entsprechenden Prüfung im Anschluss an die lateinischen oder griechischen Sprachkurse, die von der Universität angeboten werden. 3 Studienbeginn Das Studium im Ergänzungsfach Antike Kultur kann nur einmal jährlich, und zwar im Wintersemester, aufgenommen werden. 4 Studiendauer und Studienvolumen (1) Die Regelstudienzeit des Bachelorstudiums einschließlich der Abschlussprüfung beträgt 3 Studienjahre (6 Semester). Das Studium gliedert sich in die ersten beiden Studienjahre (4 Semester) und in das dritte Studienjahr (2 Semester), das Abschlussjahr. (2) Das Bachelorstudium hat ein Volumen von insgesamt 5400 Stunden. Davon entfallen 1620 Stunden auf das gewählte Ergänzungsfach Antike Kultur. 2
3 (3) Innerhalb des Studiums "Antike Kultur" im Ergänzungsfach müssen drei Basismodule von jeweils 4 SWS, ein Sprachpraxismodul von 6 SWS und zwei Aufbaumodule von jeweils 4 SWS belegt werden. 5 Gegenstand und Ziel des Studiums (1) Das Studium der Antiken Kultur als Ergänzungsfach soll die Studierenden in einer übersichtlichen und kompakten Form mit der antiken (griechischen und römischen) Kultur als Fundament und Ausgangsbasis der europäischen Kultur vertraut machen. Der interdisziplinär angelegte Studiengang setzt sich zusammen aus Veranstaltungen der Fächer Klassische Philologie (Gräzistik, Latinistik), Alte Geschichte und Philosophie (Schwerpunkt: Antike Philosophie). (2) Zu den wesentlichen Zielen dieses Studiums gehört es, dass die Studierenden (a) die Sprachen, die Literatur, die Geschichte und die Philosophie der Antike in ihren jeweiligen Entwicklungen und in ihren Wechselwirkungen kennen lernen, (b) die grundlegende Bedeutung der griechisch-römischen Antike als Fundament der europäischen Kultur durch die Beschäftigung mit der Antikerezeption und allgemein mit dem Phänomen des Kulturtransfers verstehen lernen und (c) sich die methodischen Grundlagen der beteiligten Fächer aneignen und ihre praktische Anwendung einüben. (3) Ferner sollen die Studierenden insbesondere durch die intensive Beschäftigung mit antiken Texten und Quellen wesentliche sprachliche und kulturelle Kompetenzen erwerben und einüben. Dazu gehören (a) die Fähigkeit, geschriebene Texte präzise zu analysieren, (b) die Fähigkeit, Texte ausdruckssicher und in logisch-argumentativ stringenter Form zu verfassen, (c) die mündliche Kommunikationsfähigkeit, (d) allgemeine analytische Fähigkeiten (methodische Vorgehensweise, flexible Problemlösungen, Denken in größeren Zusammenhängen), (e) die Erweiterung des historischen Horizonts, (f) die Erweiterung der Allgemeinbildung, (g) die Anwendung rationaler Kategorien zur Positionsbestimmung bei ethischen Problemstellungen und (h) die Fähigkeit zum interkulturellen Dialog. 6 Aufbau des Studiums (1) Die Studieninhalte sind in Module gegliedert, die inhaltlich aufeinander bezogene Veranstaltungen umfassen. Inhalte des 1. und 2. Studienjahres werden in den Basismodulen 3
4 und dem Sprachpraxismodul vermittelt, Inhalte des 3. Studienjahres in zwei Aufbaumodulen. Der Aufwand für Veranstaltungen und Prüfungen wird in Kreditpunkten (credits points = CP) bewertet. (2) Die Studierenden müssen drei Basismodule, ein Sprachpraxismodul und zwei Aufbaumodule belegen. Voraussetzung für die Teilnahme an einem Aufbaumodul ist die bestandene Modulabschlussprüfung in einem Basismodul. Es besteht die Möglichkeit, Leistungen des dritten Studienjahres, d.h. der beiden Aufbaumodule, in das zweite Studienjahr zu verlagern. (3) Die Basismodule umfassen jeweils 4 SWS und bestehen aus jeweils einer thematisch auf die Antike bezogenen Vorlesung der Fächer Klassische Philologie, Alte Geschichte und Philosophie sowie aus einem inhaltlich damit verbundenen Basisseminar oder einer Übung des jeweiligen Faches, mit Ausnahme des Basismoduls Antike Lebenswelten und historische Anthropologie, in dem statt einer althistorischen Übung eine fächerübergreifende Übung Gegenstände und Methoden der Altertumswissenschaften angeboten wird, die das Seminar für Klassische Philologie durchführt. Die Studierenden können auswählen, in welchem der drei Basismodule sie die Modulabschlussprüfung ablegen. In den übrigen beiden Basismodulen werden nur Beteiligungsnachweise verlangt. Die Modulabschlussprüfung des Basismoduls Antike Lebenswelten und historische Anthropologie wird im Rahmen der Übung Gegenstände und Methoden der Altertumswissenschaften abgelegt. (4) Das Sprachpraxismodul umfasst 6 SWS und besteht aus einem lateinischen oder griechischen Sprachkurs für Fortgeschrittene (Latein III bzw. Griechisch III) von 4 SWS sowie aus einer lateinischen oder griechischen Lektüreübung von 2 SWS. Diejenigen Studierenden, die bereits das Latinum und Graecum oder eines von beiden besitzen, belegen statt des Sprachkurses für Fortgeschrittene (Latein III bzw. Griechisch III) zwei Lektüre- Sprachvertiefungsübungen. Wenn allein das Latinum oder Graecum vorliegt, wird den Studierenden auch zur Wahl gestellt, das jeweils fehlende Graecum bzw. Latinum zu erwerben. Die Modulabschlussprüfung wird in Form einer Übersetzungsklausur abgelegt. Dabei wird ein lateinischer oder griechischer Originaltext leichten bis mittleren Schwierigkeitsgrades ins Deutsche übersetzt. Die Benutzung eines Lexikons als Hilfsmittel ist zulässig. (5) Ein Aufbaumodul umfasst 4 SWS und besteht aus zwei Lehrveranstaltungen: einer Vorlesung und einem Aufbauseminar. Von den beiden Aufbaumodulen muss das eine aus dem Bereich Griechische Antike und das andere aus dem Bereich Römische Antike stammen. In jedem der beiden Aufbaumodule muss mindestens eine der beiden Lehrveranstaltungen im Fach Klassische Philologie belegt werden. Die jeweils andere Lehrveranstaltung kann auch in Antiker Philosophie oder in Alter Geschichte belegt werden. Wird in einem der beiden Aufbaumodule eine Veranstaltung in einem dieser beiden Fächer belegt, müssen die beiden Veranstaltungen des anderen Aufbaumoduls aus den Fächern Klassische Philologie oder ggf. eine davon aus dem jeweils anderen Fach gewählt werden. Bei den Aufbauseminaren der Klassischen Philologie wird den Studierenden die Wahl gelassen, Seminare zu belegen, die auf originalsprachlicher Lektüre beruhen, oder solche, die auf Übersetzungen beruhen. 4
5 7 Lehrveranstaltungsarten (1) Vorlesungen vermitteln teils in systematischer Form, teils in Form eines historischen Abrisses Überblickswissen über Gegenstände und Methoden der am Studiengang beteiligten Fächer. Dabei geben sie einen Einblick in den aktuellen Forschungsstand und sollen das Problembewusstsein der Studierenden für wissenschaftliche Fragestellungen schärfen. (2) Übungen vertiefen den in Vorlesungen und Seminaren behandelten Stoff anhand der textbezogenen Arbeit. Dabei werden literarische, historische oder philosophische Texte und Quellen in der lateinischen oder griechischen Originalsprache oder unter Rekurs auf den originalsprachlichen Text gelesen und analysiert. Im Bereich Klassische Philologie kann die sprachlich und sachlich angemessene Übersetzung griechischer oder lateinischer Texte ins Deutsche zu den Gegenständen der Übung gehören. (3) Aufbauseminare vertiefen anhand exemplarischer Gegenstände den in den Vorlesungen behandelten Stoff und leiten die Studierenden zu selbstständigem wissenschaftlichen Arbeiten an. Sie stellen höhere Anforderungen an Problemverständnis, Vorkenntnisse und Vertrautheit mit den fachlichen Methoden. (4) Sprachkurse vermitteln grundlegende Kenntnisse der lateinischen oder der griechischen Sprache und grammatischer Strukturen im Allgemeinen und leiten zur selbständigen Übersetzung von antiken Originaltexten unter Heranziehung von Hilfsmitteln an. (5) Blended learning ist als Unterrichtsform möglich. 8 Inhalte des Studiums Das Basismodul Klassische Philologie vermittelt: Kenntnisse über Gegenstand und Methoden der Klassischen Philologie sowie der Literaturwissenschaft im allgemeinen, eine Einführung in die literarischen Epochen und Gattungen sowie die wichtigsten Autoren und Werke der griechisch-römischen Antike 5
6 Einsicht in die Entstehungsbedingungen und die Entwicklung der griechischen Kultur (orientalische Einflüsse, mediale Revolution in Form der Alphabeteinführung, allmähliche Ablösung eines mythischen durch ein rationales Welt- und Menschenbild), Einsicht in die Entstehungsbedingungen und die Entwicklung der römischen Kultur (Übernahme literarischer Gattungen von den Griechen sowie eigenständige Entwicklungen und Schöpfungen, Phänomen des Kulturtransfers allgemein). Das Basismodul Antike Philosophie vermittelt: eine Einführung in die wesentlichen Fragestellungen und Methoden der Philosophie der griechischen und römischen Antike, Kenntnisse über die zentralen Schulen und Entwicklungslinien der antiken Philosophie, Kenntnisse über die zentralen Autoren und Werke der antiken Philosophie Kenntnisse über die Grundzüge der philosophischen Terminologie der griechischen und römischen Antike und die Fähigkeit, sie selbständig anzuwenden, Kenntnisse über Verbindungslinien der antiken Philosophie zu Mythologie, Literatur und angrenzenden Wissenschaften. Das Basismodul Antike Lebenswelten und historische Anthropologie vermittelt: eine erste Orientierung zur Vielfalt der Existenzbedingungen des antiken Menschen. einen Einstieg in die Probleme der Alten Geschichte, der weniger auf Ereignisgeschichte als auf Strukturen beruht, Kenntnisse der Grundbegriffe der Historischen Anthropologie, Grundzüge der Gender Studies und der damit verbundenen Probleme, Einblicke in die Veränderungen der antiken Lebenswirklichkeit von der mykenischen Epoche bis zum Ausgang der Spätantike anhand von Themenbereichen wie Antike Sklaverei und Gewalt und Krieg in der Antike Grundzüge der Mentalitätsgeschichte der Antike: eine Übersicht über die besonderen Probleme der Quellen (methodisch vor allem am Beispiel der literarischen Quellen im Zusammenhang mit der Klassischen Philologie als historischer Kulturwissenschaft). Das Sprachpraxismodul vermittelt: die Beherrschung der lateinischen oder der griechischen Sprache bis hin zur Fähigkeit, Originaltexte leichten bis mittleren Schwierigkeitsgrades unter Heranziehung von Hilfsmitteln korrekt zu übersetzen, die Fähigkeit zur Analyse sprachlicher Strukturen (grammatische Terminologie, Wortschatz, Formenlehre, Syntax, Stilistik), die Fähigkeit, literarische, historische und philosophische Texte in ihrem Sinnzusammenhang zu erfassen. Das Aufbaumodul Griechische Antike vermittelt 6
7 die Fähigkeit, exemplarische Texte der griechischen Antike unter Berücksichtigung ihres jeweiligen literarischen, historischen, religiösen etc. Kontextes selbständig zu analysieren und zu interpretieren, eine Vertiefung der griechischen Sprachkenntnisse und die Fähigkeit, Originaltexte höheren Schwierigkeitsgrades (z.b. Dichtung) zu übersetzen (für Studierende, die das Graecum haben und sich für die originalsprachliche Lektüre entscheiden), das Verständnis der Nachwirkung grundlegender Errungenschaften der griechischen Kultur bis in die Gegenwart. Das Aufbaumodul Römische Antike vermittelt die Fähigkeit, exemplarische Texte der römischen Antike unter Berücksichtigung ihres jeweiligen literarischen, historischen, religiösen etc. Kontextes selbständig zu analysieren und zu interpretieren, eine Vertiefung der lateinischen Sprachkenntnisse und die Fähigkeit, Originaltexte höheren Schwierigkeitsgrades (z.b. Dichtung) zu übersetzen (für Studierende, die das Latinum haben und sich für die originalsprachliche Lektüre entscheiden), das Verständnis der Nachwirkung grundlegender Errungenschaften der römischen Kultur bis in die Gegenwart. 9 Studiennachweise und Abschlussprüfungen zu den Modulen (1) Die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung wird durch einen Beteiligungsnachweis bescheinigt. Beteiligungsnachweise werden nicht benotet. Wird in einer Lehrveranstaltung eine Abschlussprüfung abgelegt, gilt diese gleichzeitig als Beteiligungsnachweis. Voraussetzung für die Ausstellung von Beteiligungsnachweisen sind ist die regelmäßige und aktive Teilnahme an einer Lehrveranstaltung. (2) Abschlussprüfungen zu den Modulen werden in individuell zurechenbarer Prüfungsleistung in Form einer Klausur, eines Referats, einer mündlichen Prüfung, einer Hausarbeit oder einer Studienarbeit abgelegt. (3) In dem Sprachpraxismodul müssen die Studierenden an einer Übersetzungsklausur teilnehmen, die die Abschlussprüfung zu dem betreffenden Modul darstellt. Dabei wird wahlweise ein griechischer oder lateinischer Text, der auf den in diesem Modul behandelten Autoren basiert,, ins Deutsche übersetzt. Diese Klausur ist nicht identisch mit der zum Erwerb des Graecum oder des Latinum abzulegenden Prüfung. 10 7
8 Kreditpunkte Der Arbeitsaufwand für die Beteiligung an Lehrveranstaltungen, für Abschlussprüfungen sowie für die praxisbezogenen Übungen wird mit Kreditpunkten bewertet. Ein Kreditpunkt entspricht einem durchschnittlichen Arbeitsaufwand von 30 Stunden. Pro Semesterwochenstunde wird 1 Kreditpunkt, für Abschlussprüfungen zu den Modulen werden 4-5 Kreditpunkte gutgeschrieben. Im 1. und 2. Studienjahr sind demnach für die zu belegenden 18 SWS samt Selbststudium 27 Kreditpunkte und für die zwei Abschlussprüfungen 9 Kreditpunkte zu erwerben. Im 3. Studienjahr werden für die zu belegenden 8 SWS samt Selbststudium 10 Kreditpunkte und für die zwei Abschlussprüfungen 8 Kreditpunkte gutgeschrieben. Insgesamt sind also im Ergänzungsfach Antike Kultur 54 Kreditpunkte zu erwerben. 11 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen Die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, die an wissenschaftlichen Hochschulen im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes oder im Ausland erbracht worden sind, richtet sich nach der Bachelorprüfungsordnung. 12 Studienberatung (1) Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch die Zentrale Studienberatung der Heinrich- Heine-Universität Düsseldorf. Sie erstreckt sich auf Fragen der Studieneignung sowie auf die Unterrichtung über Studienmöglichkeiten, Studieninhalte, Studienaufbau und Studienanforderungen. Sie umfasst bei studienbedingten persönlichen Schwierigkeiten auch eine psychologische Beratung ( 83 Abs. 1 HG). 8
9 (2) Die fachliche Studienberatung erfolgt durch die Modulbeauftragten und die Lehrenden der am Studiengang beteiligten Fächer. Die Inanspruchnahme dieser Studienberatung wird vor allem in folgenden Fällen dringend empfohlen: bei Studienbeginn; bei der Planung und Organisation des Studiums; vor Wahlentscheidungen im Studiengang; bei Eintritt in eine neue Studienphase; in der Vorbereitung auf die Modulabschlussprüfungen; bei Schwierigkeiten im Studium; vor und nach einer längeren Unterbrechung des Studiums; bei Nichtbestehen einer Prüfung; vor Abbruch des Studiums. 13 Inkrafttreten Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf in Kraft. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine- Universität Düsseldorf vom 9
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