9 Zusammenfassung der Maßnahmen zur Information und Anhörung der Öffentlichkeit und deren Ergebnisse

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1 9 Zusammenfassung der Maßnahmen zur Information und Anhörung der Öffentlichkeit und deren Ergebnisse Die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit einschließlich der Nutzerinnen und Nutzer der Gewässer (nachfolgend oftmals zusammengefasst als: Öffentlichkeitsbeteiligung ) ist eine zentrale Forderung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Sie sieht deshalb eine aktive Beteiligung aller interessierten Stellen an dem Planungs- und Umsetzungsprozess vor (Art. 14 EG-WRRL). Die in Art. 14 angesprochene aktive Beteiligung soll alle an der Umsetzung der Richtlinie, insbesondere an der Aufstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete, interessierten Stellen einbeziehen. Die Begriffe aktive Beteiligung und interessierte Stellen werden in dem CIS-Leitfaden zur Öffentlichkeitsbeteiligung (CIS-Leitlinie Nr. 8, 2003h), der insgesamt bei der Gestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung in Nordrhein- Westfalen berücksichtigt wurde, näher erläutert. In Nordrhein-Westfalen gibt es zahlreiche gut organisierte Interessengruppen. Diese Interessengruppen vertreten gemäß SUP-Richtlinie (2002/42/EG), Art. 2 Abs. 4 der Aarhus-Konvention die (breite) Öffentlichkeit. Sie wurden wie bereits bei der Aufstellung des ersten Bewirtschaftungsplans auch im ersten Bewirtschaftungszyklus intensiv in alle für die Gewässerbewirtschaftung relevanten Prozesse (Monitoring, Umsetzung der Maßnahmen, Erstellung des zweiten Bewirtschaftungsplans und Aktualisierung des Maßnahmenprogramms) eingebunden. Diese Form von aktiver Beteiligung wurde in Nordrhein-Westfalen nicht allein wegen formaler Anforderungen der EG-Richtlinie gewählt, sondern sie entspricht der insgesamt dialogorientierten Arbeitsweise des Landes und stellt außerdem sicher, dass durch die Einbindung hochqualifizierter Interessengruppen die bestmöglichen und umsetzbaren Planungsergebnisse erzielt werden, die Umsetzung der Maßnahmen aus dem ersten Bewirtschaftungsplan vorangebracht wird, eine frühzeitige Akzeptanz hergestellt wird und über die Interessengruppen auch die zum Teil viele Millionen in diesen Gruppen organisierten Bürgerinnen und Bürger erreicht werden. Alle Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, jeweils ein halbes Jahr lang zum Zeitplan und Arbeitsprogramm, zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen und zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms Stellung zu nehmen. Der Wert einer guten Wasserqualität ist seit langem im Bewusstsein der Bevölkerung verankert, während die Bedeutung der Begriffe guter ökologischer Zustand bzw. gutes ökologisches Potenzial und der damit verbundene Wert der Gewässer auch für den Menschen nicht unmittelbar bewusst ist. In vielen Fällen sind es die Bürgerinnen und Bürger, die die notwendigen Maßnahmen indirekt über Steuern oder Umlagebeiträge finanzieren. Es ist deshalb erforderlich, dass den Bürgerinnen und Bürgern der Wert ökologisch entwickelter Gewässer vermittelt wird, dass Bewusstsein bis hin zum Umsetzungswillen geschaffen wird. Hierzu sind verschiedene Instrumente notwendig. Wichtig für die Umsetzung insbesondere flächen- und kostenintensiver hydromorphologischer Maßnahmen sind der Rückhalt der politischen Entscheidungsebene und die Motivation der zuständigen Verwaltungsbereiche. Hier sind besondere Formen der Kommunikation und teilweise auch der Qualifizierung gefragt. Das Programm Lebendige Gewässer in Nordrhein-Westfalen bündelt alle Aktivitäten zur Umsetzung hydromorphologischer Maßnahmen. 9-1

2 9.1 Maßnahmen zur Information und aktiven Beteiligung der Öffentlichkeit Aktive Beteiligung bei der Bewirtschaftungsplanung und verstärkt auch bei der Umsetzung der Maßnahmen erfolgt in NRW in einem engen Zusammenspiel zwischen Landesbehörden, Handlungsträgern und Interessengruppen, zwischen Landesebene und regionaler Ebene. Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) koordiniert und steuert den Gesamtprozess und stellt die landesweite Kohärenz sowie die Kohärenz zu den Vorgehensweisen und Festlegungen der (internationalen) Flussgebietseinheiten, zu Bundes- und EU-Vorgaben sicher. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) unterstützt dabei und steuert und koordiniert den Datenfluss sowie das Gewässermonitoring. Die Bezirksregierungen koordinieren und steuern den Prozess in ihren Bezirken sowie als Geschäftsstellen in den Teileinzugsgebieten. Vertreterinnen und Vertreter aller Nutzergruppen wurden von Anfang an auf allen Ebenen beteiligt. Abbildung 9-1: Organisation der Bewirtschaftungsplanung in NRW Die landesweite Prozesssteuerung erfolgt vor allem über Dienstbesprechungen mit den Bezirksregierungen, durch Einsichtnahme in die auf regionaler Ebene erarbeiteten Zwischenergebnisse (unter anderem durch die internetbasierten Wasserkörpersteckbriefe) und durch Vorstellung von Zwischenergebnissen in den Arbeitsgruppen auf Landesebene. 9-2

3 Mitwirkung von Handlungsträgern und Interessengruppen bei allen Aspekten der Umsetzung der EG-WRRL wird über verschiedene Arbeitsgruppen, bilaterale Gespräche, Fachsymposien und zielgruppenspezifische Veranstaltungen ermöglicht. Der konkrete Prozess zur Fortschreibung des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms obliegt den Bezirksregierungen bzw. den Geschäftsstellen der Teileinzugsgebiete. Dementsprechend wurde ein mit dem landesweiten Vorgehen vergleichbarer Mitwirkungsprozess mit gleichen Instrumenten (Kernarbeitskreise, Arbeitsgruppen, bilaterale Gespräche, Gebietsforen, Teilnahme an spezifischen Veranstaltungen) für die einzelnen Teileinzugsgebiete über die bei den Bezirksregierungen angesiedelten Geschäftsstellen durchgeführt. Diese stellen die Beteiligung und Mitwirkung der verschiedenen Akteure in der Region sicher, bündeln die verschiedenen Belange und stimmen sich untereinander über die Verwaltungsgrenzen hinweg in den Teileinzugsgebieten ab. Dadurch ist ein landesweit abgestimmtes Vorgehen sichergestellt. Gleichzeitig erlaubt die dezentrale Struktur eine an die jeweils regionalen Besonderheiten (z. B. Bergbauregionen, Bereiche mit intensiver landwirtschaftlicher Nutzung, Schifffahrt) angepasste Beteiligung der Akteure. Zur Erarbeitung des Maßnahmenprogramms wurde der Mitwirkungsprozess auf regionaler Ebene weiter intensiviert, indem 2014 Runde Tische mit noch engerem Bezug zur jeweiligen Örtlichkeit, auf Ebene sogenannter Planungseinheiten durchgeführt wurden. Die Akteure vor Ort wurden so in die Planung eingebunden und ihre Ortskenntnisse, ihr Spezialwissen sowie ihre Ideen und Vorschläge konnten bei der Aktualisierung des Maßnahmenprogramms berücksichtigt werden. Damit wurde der bei der Erstellung des ersten Bewirtschaftungsplans in Nordrhein-Westfalen etablierte Prozess der aktiven Beteiligung kontinuierlich fortgeführt. Darüber hinaus wurde er bedarfsorientiert erweitert. Hinzu gekommen sind regionale Kooperationen für die Erarbeitung der Umsetzungsfahrpläne und spezielle Runde Tische zur aktiven Beteiligung der Akteure an der Entwicklung und Aktualisierung von Maßnahmen zur Abwasserbeseitigung und des Grundwasserschutzes für das zweite Maßnahmenprogramm Landesweite Lenkungsgruppe Wesentliche Aufgaben der landesweiten Prozesssteuerung sind: die strategische Ausrichtung der Bewirtschaftungsplanung die Festlegung von inhaltlichen und operativen Vorgaben für die Durchführung des Prozesses, um eine einheitliche Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Nordrhein- Westfalen sicherzustellen die Bereitstellung von Instrumenten zur Dokumentation des Planungsprozesses und der Planungsergebnisse mit dem computergestützten Erfassungstool Wasserkörpersteckbriefe die Koordination der Arbeiten in den Teileinzugsgebieten ein Controlling der regionalen Arbeiten, um die landesweit harmonisierte Ausrichtung an den strategischen Leitlinien und die Evaluation von Verbesserungsvorschlägen für den Gesamtprozess zu gewährleisten die Erarbeitung des Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms auf Basis der Monitoringergebnisse des LANUV und der Vorschläge aus dem Arbeits- und Abstimmungsprozess auf Ebene der Bezirksregierungen (Runde Tische, Arbeitsgespräche mit einzelnen Gruppen) sowie unter Berücksichtigung der Ergebnisse der öffentlichen Anhörung - einschließlich der Mitwirkung an der Erstellung der A-Berichte der Flussgebietseinheiten Rhein, Weser, Ems und Maas und der Vorbereitung der Offenlage und der abschließenden parlamentarischen Befassung die Beförderung der Umsetzung des Maßnahmenprogramms durch regulatorische Vorgaben und weitere Hilfestellungen 9-3

4 Bei jeder dieser Aufgaben findet ein der Fragestellung und den Verantwortlichkeiten entsprechender Mitwirkungsprozess statt. Neben den relevanten Landesbehörden waren dabei - abhängig von der Aufgabenstellung - unterschiedliche Interessengruppen vertreten. Die zentrale Steuerung findet durch eine Lenkungsgruppe statt. Sie besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Führungsebene der am Prozess beteiligten Behörden und landesweit organisierten Interessengruppen und wird vom MKULNV (Staatssekretär oder Abteilungsleitung) geleitet. Aufgaben der Lenkungsgruppe sind die strategische Begleitung der Fortschreibung und Umsetzung des Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms gemäß EG-WRRL in NRW und die Verabschiedung bzw. Genehmigung von fachlichen Ergebnissen und Vorschlägen der Arbeitsgruppen. Sie tagt bei Bedarf, in der Regel einmal jährlich, zuletzt im Juni 2013 zur Vorbereitung der Erstellung des zweiten Bewirtschaftungsplans. Mitglieder sind: Landesbehörden: MKULNV, LANUV, Bezirksregierungen, Verbände und Interessengruppen: kommunale Spitzenverbände, Wasser- und Bodenverbände, sondergesetzliche Wasserverbände, Wasser- und Schifffahrtsdirektion, Landwirtschaftsverbände, Landwirtschaftskammer, anerkannte Naturschutzverbände, Wasserkraft- und Mühlenbetreibende, Fischereiverbände, Grundbesitzerverband, Industrie und Handwerk, Wasserversorgung, Waldbauernverband, Landessportbund bzw. Kanuverband Landesweite Facharbeitsgruppen Für die Einbindung der verschiedenen Akteure wurden in Nordrhein-Westfalen neben der Lenkungsgruppe fachlich orientierte landesweite Arbeitsgruppen eingerichtet. Mitglieder der Arbeitsgruppen sind jeweils diejenigen Vertreterinnen und Vertreter der auch im Lenkungskreis vertretenen Akteursgruppen, die von einer bestimmten Fachfrage betroffen sind bzw. zu ihrer Lösung beitragen können. Facharbeitsgruppen werden nach Bedarf durch externe Sachverständige beraten. Mit dem Bearbeitungsfortschritt wurden die Arbeitsgruppen an die Erfordernisse angepasst, zusammengelegt, beendet, oder es wurden neue Arbeitsgruppen eingerichtet. Diese Strukturen werden auch im nächsten Bewirtschaftungszyklus beibehalten und bei Bedarf angepasst. Eine zentrale Rolle hat die AG Wasserrahmenrichtlinie inne. Sie befasst sich mit übergreifenden fachlich-inhaltlichen und organisatorischen Fragen. Sie besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Fachebenen der am Prozess beteiligten Behörden und der landesweit organisierten Interessengruppen, die ebenfalls in der Lenkungsgruppe vertreten sind (s. Auflistung in Kapitel 9.1.1). Die AG Wasserrahmenrichtlinie wird vom MKULNV, Referat IV-6, geleitet. Ihre Aufgaben sind insbesondere: der Informationsaustausch über alle laufenden Facharbeiten auf der Ebene der Flussgebiete, der EU, des Bundes und auf Landesebene die Abstimmung zwischen den regionalen Planungs- und Umsetzungsarbeiten und den landesweiten Vorgaben die Erörterung fachübergreifender Themen die Abstimmung des Berichtes zur Bewirtschaftungsplanung Die Mitglieder vonseiten der Interessenvertreter bringen die Positionen ihrer Institutionen in den Planungsprozess ein, arbeiten gemeinsam an den jeweils aktuellen Fragestellungen und verbreiten die aktuellen Informationen und Zielsetzungen über ihre Institutionen weiter. Damit übernehmen sie eine wichtige Multiplikatorfunktion. Die Arbeitsgruppe Wasserrahmenrichtlinie tagt bedarfsorientiert, in der Regel zwei- bis dreimal pro Jahr. 9-4

5 Fachbezogene Dienstbesprechungen stellen den Informationsfluss innerhalb der Landesverwaltung (zwischen Ministerium und Bezirksregierungen sowie zwischen den Bezirksregierungen und Unteren Wasserbehörden) sicher. Die Zusammensetzung der Teilnehmenden richtete sich an Inhalt und Ziel der Dienstbesprechungen aus. Tabelle 9-1: Landesweite Arbeitsgruppen und ihre Sitzungen im ersten Bewirtschaftungszyklus Arbeitsgruppe Ad-hoc-AG Stoffliche Belastungen Oberflächengewässer x x AG Abwassertechnik x x x x x AG Industrieabwasser x x x x x AG Wasserrahmenrichtlinie x x x x x AG Monitoring Grundwasser x x AG Grundwasser x x AG Monitoring Oberflächengewässer AG Ökonomie x x x AK Wasserkraft x x Beirat Landwirtschaft Die Zahl der Arbeitsgruppen und die regelmäßig große Beteiligung zeigen, dass der bei der Erarbeitung des ersten Bewirtschaftungsplans begonnene Dialog intensiv weiter geführt wurde Landesweite Netzwerke Mit dem Projekt Wassernetz der anerkannten Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz e. V. BUND, Naturschutzbund Deutschland e. V. NABU und Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e.v. LNU haben die Natur- und Umweltschutzverbände bereits seit 2004 eine zentrale Koordination der ehrenamtlichen Arbeit ihrer Mitglieder aufgebaut. Im ersten Bewirtschaftungszyklus wurde das Projekt weiter vom MKULNV finanziert. Die Fortsetzung des Wassernetzes war ein wichtiger Beitrag zur Erfüllung der Landesaufgabe der aktivierenden Öffentlichkeitsbeteiligung. Ziel war weiterhin vor allem die Integration der Mitglieder der Umweltverbände in den Planungs- und Umsetzungsprozess vor Ort. Über das Wassernetz sind die Naturschutzverbände in die landesweiten und regionalen Arbeitsgruppen integriert und begleiten und kommentieren kritisch den Prozess der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Darüber hinaus erreicht das Wassernetz über Veröffentlichungen und Veranstaltungen, u. a. in Kooperation mit der Natur- und Umweltschutzakademie des Landes NRW (NUA), auch weitere Akteure des amtlichen und ehrenamtlichen Naturschutzes Prozessbegleitung und Abstimmung in den Teileinzugsgebieten Die konkrete Erarbeitung des Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms auf Ebene der Wasserkörper ist Aufgabe der Bezirksregierungen. Da sich die Bewirtschaftungsplanung wegen des flussgebietsbezogenen Ansatzes der Wasserrahmenrichtlinie an den Teileinzugsgebieten orientiert, die Grenzen der vierzehn Teileinzugsgebiete in Nordrhein-Westfalen jedoch nicht deckungsgleich mit den Grenzen der Bezirksregierungen sind, wurden Geschäftsstellen eingerichtet. Diese koordinieren über die Grenzen der Bezirksregierungen hinweg den Planungsprozesses für ein Teileinzugsgebiet. Die Geschäftsstellen sind einer federführenden Bezirksregierung zugeordnet. x 9-5

6 Zur Prozessbegleitung und Abstimmung in den Teileinzugsgebieten wurden bereits für die Aufstellung des ersten Bewirtschaftungsplans Kernarbeitskreise auf Ebene der Teileinzugsgebiete eingerichtet. Sie behandeln als Facharbeitskreise alle Fragestellungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der WRRL im Teileinzugsgebiet und müssen den Themen- und Verwaltungsgrenzen übergreifenden Informationsaustausch sicherstellen. Sie bilden die Schnittstelle zum Landesprozess. In den Kernarbeitskreisen wirken alle im Teileinzugsgebiet zuständigen Bezirksregierungen, Wasserbehörden sowie in der Regel Landschaftsbehörden, Kommunen, Landwirtschaftsverbände, Waldbauernverband und Grundbesitzerverband, Naturschutzverbände, Fischereiverbände, Vertreterinnen und Vertreter von Industrie, Gewerbe, Handwerk, ggf. Bergbau, Wasserkraft, sondergesetzlichen Wasserverbänden und Straßen.NRW mit. Die Kernarbeitskreise tagen in der Regel mindestens einmal im Jahr, bei Bedarf häufiger. Um die Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft in die Gewässer zu reduzieren, wurde eine Beratung der in der Landwirtschaft Tätigen durch die Landwirtschaftskammer eingerichtet. Die regionalen Arbeitsgruppen Wasserqualität-Landwirtschaft begleiten die Umsetzung dieser Gewässerschutzberatung in den Regierungsbezirken. Erfahrungen aus den regionalen Kooperationen Wasserversorgung/Landwirtschaft fließen in die Diskussion ein. Zum Teilnehmerkreis gehören Vertretungen der Landwirtschaftskammer, Bezirksregierungen, Landwirtschaftsund Gartenbauverbände, Naturschutzverbände (bzw. Wassernetz), Wasserversorger und Unteren Wasserbehörden. Sie tagt in der Regel ein- bis zweimal jährlich. Zudem fördert das Land die Gewässerberatung, die kleine, im Münsterland für die Gewässerunterhaltung zuständige Wasser- und Bodenverbände bei der Umsetzung hydromorphologischer Maßnahmen unterstützen. Diese bringen ihre Erfahrungen sowie die Anliegen und Anregungen aus der Landwirtschaft an das MKULNV zur weiteren Berücksichtigung im Bewirtschaftungsprozess ein. Weitere regionale Facharbeitskreise mit unterschiedlicher Zusammensetzung der Teilnehmenden fanden sich anlassbezogen zur Beantwortung spezifischer Fragestellungen zusammen. Darüber hinaus wurde die interessierte (Fach-)Öffentlichkeit in themenspezifischen Veranstaltungen über methodische und inhaltliche Aspekte der fortschreitenden Bewirtschaftungsplanung informiert. Als Beispiel seien hier der landesweite und die fünf regionalen Workshops zur Ermittlung der Fallgruppen für die erheblich veränderten Fließgewässer (HMWB) und zur fallgruppengerechten Maßnahmenplanung gem. LAWA-Leitfaden genannt Gebietsforen und Gewässerkonferenzen zur Information und Beteiligung der Akteure in den Teileinzugsgebieten In den Gebietsforen wurde seit Beginn der Arbeiten zur ersten Bestandsaufnahme im Jahr 2004 über die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie, über Organisationsstrukturen und Mitwirkungsmöglichkeiten sowie über Ergebnisse der Bestandsaufnahme, des Monitorings und seit Inkrafttreten des ersten Bewirtschaftungsplans auch über den Stand der Maßnahmenumsetzung informiert. Je nach Bedarf lagen die Zeitabstände zwischen den einzelnen Veranstaltungen im jeweiligen Teileinzugsgebiet zwischen einem und zwei Jahren. Zwischen 2010 und 2015 fanden über 30 Gebietsforen/Gewässerkonferenzen in den Teileinzugsgebieten statt. Die Veranstaltungen stehen allen Bürgerinnen und Bürgern offen. Sie waren gut besucht, und es fand ein reger Austausch zu den aktuellen Fragen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie statt, der die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie weiter voranbrachte. 9-6

7 9.1.6 Runde Tische zur Mitwirkung an der Bewirtschaftungsplanung in den Teileinzugsgebieten Aufgrund der positiven Erfahrungen bei der Aufstellung des ersten Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms wurden Runde Tische auch bei deren Aktualisierung als wichtigste Gremien der Mitwirkung auf regionaler Ebene durchgeführt. Sie fanden in den 83 Planungseinheiten statt, die bereits für den ersten Bewirtschaftungsplan abgegrenzt wurden. Teilnehmende der Runden Tische waren Vertreterinnen und Vertreter der von der Maßnahmenplanung unmittelbar betroffenen Gruppen. Dadurch wurde weiterhin mit Blick auf Ressourcen und Effizienz ein Optimum an lokaler Identifikation und Einbringung örtlicher Kenntnisse gewährleistet. Die Planungseinheiten orientieren sich weitgehend an den Grenzen der Bezirksregierungen, sodass Akteure im Prozess in der Regel über ihre Bezirksregierung angesprochen wurden. Die Runden Tische wurden jeweils je Planungseinheit durchgeführt. In einzelnen Fällen wurden die Planungseinheiten zusammengefasst, teilweise aber auch nach örtlichen Bedürfnissen aufgeteilt. In Vorbereitung auf und als Diskussionsgrundlage für die Runden Tische wurden die Planungseinheitensteckbriefe aus dem ersten Bewirtschaftungsplan aktualisiert und den Teilnehmenden zur Verfügung gestellt. Sie stellen die Bewertungsergebnisse für jeden einzelnen Parameter wasserkörperscharf dar. Mithilfe dieser Steckbriefe konnten sich alle Beteiligten im Vorfeld der Runden Tische ausführlich über den Zustand ihrer Gewässer informieren. Bei den Veranstaltungen wurde zunächst über die Gewässersituation und die Veränderungen seit der Aufstellung des ersten Bewirtschaftungsplans informiert. Dazu gehörte neben den aktuellen Ergebnissen für die bewertungsrelevanten Parameter auch eine Erläuterung der veränderten Bewertungsgrundlagen (z. B. veränderte Wasserkörperzuschnitte, aktualisiertes Verfahren zur Gewässerstrukturgütekartierung, neues Verfahren zur Bewertung erheblich veränderter Gewässer, Kausalanalyse). Weiterhin stellten die Geschäftsstellen die geplanten Programm-Maßnahmen vor, zu denen die Teilnehmenden direkt bzw. im Nachgang zur ersten Runde der Runden Tische Stellung nehmen konnten und die in der zweiten Runde der Runden Tische diskutiert wurden. Dabei waren die fachlichen Schwerpunkte lokal je nach Gewässersituation und Randbedingungen in den einzelnen Planungseinheiten sehr verschieden. Zusätzlich wurden Runde Tische Grundwasser durchgeführt. Pro Regierungsbezirk fand mindestens eine Veranstaltung statt. Einige Regierungsbezirke führten eine zweite Runde oder einzelne Runde Tische für Teile ihrer Landesgebiete durch. Auf diesen Veranstaltungen wurden die Bewertung des Zustands der Grundwasserkörper sowie die Ergebnisse der Risikoanalyse vorgestellt und mit den Teilnehmenden über Maßnahmen zur Belastungsreduzierung diskutiert. 9-7

8 Anzahl Runde Tische (RT) Durchnittliche Teilnehmerzahl pro RT 0 Düsseldorf Arnsberg Münster (ohne RT Kanäle) Detmold Köln Abbildung 9-2: Anzahl der Runden Tische Oberflächengewässer pro Regierungsbezirk und durchschnittliche Teilnehmerzahlen pro Veranstaltung Im Regierungsbezirk Münster fand zusätzlich ein Runder Tisch Kanäle mit Teilnehmenden aus der Bezirksregierung und der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung statt. Insgesamt wurden über 80 Runde Tische durchgeführt. Die Auswertung der Teilnehmenden anhand der Teilnahmelisten gibt einen Eindruck darüber, in welchen Gruppen die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie besonders wahrgenommen wird (s. Abbildung 9-3). 9-8

9 Teilnehmer Düsseldorf Arnsberg Münster Detmold Köln Abbildung 9-3: Durchschnittlicher Anteil der Akteursgruppen je Rundem Tisch 2014 Die oberen und unteren Wasserbehörden wurden im Rahmen einer Auftaktveranstaltung im Januar 2014 über Anlass, Zielsetzung und Prozedere der Maßnahmenplanung informiert. Zusätzlich zu den Runden Tischen im Rahmen der WRRL wurden für die Aufstellung des zweiten Bewirtschaftungsplans in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden Runde Tische Abwasser eingeführt, um gemeinsam mit den Abwasserbeseitigungspflichtigen zu prüfen, welche konkreten Maßnahmen im nächsten Bewirtschaftungszyklus vorgesehen sind und welche Maßnahmen zur Zielerreichung notwendig sind. An diesen Fachveranstaltungen ("Runder Tisch Abwasser") haben die Abwasserbeseitigungspflichtigen (Städte, Gemeinden, Wasserverbände, Industrie, Straßen NRW) sowie die Umweltverwaltung (Bezirksregierung, Untere Wasserbehörden) teilgenommen. Zusätzlich wurde in jedem Regierungsbezirk eine öffentliche Veranstaltung zum Umgang mit Mikroschadstoffen bei der Planung von Maßnahmen gem. EG-WRRL durchgeführt Regionale Kooperationen zur Erstellung der Umsetzungsfahrpläne Hydromorphologie Ein wesentlicher Baustein des Maßnahmenprogramms zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist das Programm Lebendige Gewässer. Mit diesem Programm sollen die Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstrukturen und der Durchgängigkeit konkretisiert und umgesetzt werden. Das Programm Lebendige Gewässer trägt nicht nur zur Erreichung ökologischer Ziele und zur verbesserten Adaptionsfähigkeit der ökologischen Systeme an den Klimawandel bei, sondern auch zum Hochwasserrückhalt, zum Naturschutz und zur Regional- und Stadtentwicklung. Diese Synergien ergeben sich umso mehr, je stärker die Umsetzung des Programms Lebendige Gewässer in der Örtlichkeit selbst gestaltet wird. 9-9

10 Ein grundlegendes Instrument zur Umsetzung des Programms Lebendige Gewässer sind die Umsetzungsfahrpläne, mit denen die ca hydromorphologischen Programmmaßnahmen des Bewirtschaftungsplans mithilfe von ca Einzelmaßnahmen konkretisiert wurden. Die Umsetzungsfahrpläne wurden in insgesamt 82 Gebietskooperationen zwischen den Maßnahmenträgern, den Kommunen, Gewässeranliegern, Gewässernutzerinnen und -nutzer bzw. deren Verbänden sowie den Behörden erarbeitet. Dazu fand in jeder Kooperation eine Abfolge mehrerer interaktiver Workshops statt, in denen die Teilnehmenden für jedes Gewässer Maßnahmen erarbeiteten, Kosten schätzten und eine zeitliche Einordnung für die Umsetzung vornahmen. Damit wurde eine zeitliche und inhaltliche Abstimmung gewässerökologischer Maßnahmen mit den übrigen kommunalen und regionalen flächenrelevanten Planungen und Nutzungsansprüchen sichergestellt und auf breiter Basis Transparenz über die Maßnahmen und Maßnahmenalternativen geschaffen. Der Konsens über eine spezifische Maßnahme, die an einem konkreten Ort innerhalb einer bestimmten Frist umzusetzen ist, dient der Erleichterung ihrer Durchführung durch die Pflichtigen. Die Umsetzungsfahrpläne wurden von den Gremien der Maßnahmenträger beschlossen und werden zukünftig von den Förderbehörden bei Förderentscheidungen zugrunde gelegt. Das bedeutet in der Regel werden diejenigen Maßnahmen vorrangig gefördert, die im Umsetzungsfahrplan entsprechend konkret annonciert sind. Die Umsetzungspläne werden im nächsten Bewirtschaftungszyklus fortgeschrieben. Abbildung 9-4: Kooperative Erstellung eines Umsetzungsfahrplans (Quelle: DIE GEWÄSSEREXPERTEN!) Landesweite Symposien Wesentliche Veranstaltungen für die Information und Beteiligung der Fachöffentlichkeit an den einzelnen Schritten der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sind landesweite Symposien. Tabelle 9-2 gibt einen Überblick über die Themenstellungen seit Dabei wird deutlich, dass die Symposien die jeweils aktuellen Fragen der Planung und Umsetzung behandeln. Sie bieten ein wichtiges Forum zur fachlichen Diskussion. Tabelle 9-2: Symposien zur Wasserrahmenrichtlinie in Nordrhein-Westfalen Thema des Symposiums Gewässerschutz und -entwicklung - praktisch Auf dem Weg zur integralen Wasserwirtschaft Vom Fahrplan zur Umsetzung Umsetzung im Fluss Halbzeit - WRRL auf der Zielgeraden? Noch festzulegen Ort und Datum Februar 2010, Oberhausen April 2011, Oberhausen April 2012, Oberhausen April 2013, Oberhausen April 2014, Oberhausen März 2015, Oberhausen 9-10

11 Synergien zwischen der Wasserrahmenrichtlinie und der Hochwasserrisikomanagement- Richtlinie wurden auf den Symposien zur Wasserrahmenrichtlinie und insbesondere auf den beiden in den Jahren 2013 und 2014 durchgeführten landesweiten Symposien zur Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie ebenfalls thematisiert. Die mittlerweile 10-jährige Tradition der Symposien wird in Zukunft fortgesetzt Fachinformationsportale Das nordrhein-westfälische Internetangebot zum Thema Wasserrahmenrichtlinie ist breit angelegt. Die fachspezifische Internetseite des MKULNV ist dabei die zentrale Adresse, von der aus verschiedenste Informationen angesteuert und abgerufen werden können. Es kann zwischen Inhalten zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wie auch zur Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie gewählt werden. In erster Linie werden hierüber die vorhandenen Dokumente zur Verfügung gestellt und aktuelle Arbeitsstände und Termine bekannt gegeben. Sie ist in ihrem öffentlich zugänglichen Teil allgemein verständlich gehalten. Ein interner, passwortgeschützter Bereich dient darüber hinaus dem schnellen Informationsaustausch der am Arbeitsprozess beteiligten Stellen. Die Internetseite wird von einem sich stetig erweiternden Personenkreis als wichtige Informationsplattform verstanden und angenommen. Die Fortführung sowie fortlaufende Optimierungen der Internetseite sind vorgesehen. Regionale Informationen, wie die Dokumentation der Runden Tische und der Gebietsforen, die jeweiligen Ergebnisse der Bestandsaufnahme und Kontaktdaten, werden unter für jedes Flussgebiet (Ems, Emscher, Erft, Issel, Lippe, Niers/Schwalm, Rheingraben-Nord, Ruhr, Rur, Sieg, Weser, Wupper) einzeln auf Unterseiten zur Verfügung gestellt. Diese werden durch die Bezirksregierungen betreut und sind zusätzlich über separate Internetadressen (z. B. uneingeschränkt erreichbar. Maßnahmen für die einzelnen Wasserkörper werden über die Datenbankanwendung Wasserkörpersteckbriefe (WKSB) flächendeckend für NRW dokumentiert und tabellarisch dargestellt. Die an der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie mitwirkenden Stellen haben hierüber Zugriff auf alle relevanten Daten für die einzelnen Wasserkörper - das sind zum Beispiel neben Informationen zu Maßnahmen auch Daten u. a. zum Zustand, zu Rahmenbedingungen, Belastungen und Bewirtschaftungszielen. Abbildung 9-5: Startseite der Internetseite

12 Das Fachinformationssystem ELWAS ( mit dem Auswertewerkzeug ELWAS-WEB ist ein elektronisches wasserwirtschaftliches Verbundsystem für die Wasserwirtschaftsverwaltung in NRW. Inhalte aus fünf Fachdatenbanken werden hier zusammengeführt. Nutzer können sich somit über einen Sachdatenbereich und ein interaktives Kartentool alle wichtigen Daten der Fachbereiche Abwasser, Grundwasser, Oberflächengewässer, Trinkwasser und zur Wasserrahmenrichtlinie anzeigen und auswerten lassen. ELWAS-WEB unterstützt und erleichtert die Bearbeitung der Fachaufgaben in der Wasserwirtschaft und wird vorrangig durch die Landes- und Kommunalbehörden sowie von Wasserverbänden in NRW genutzt. Durchaus steht das Fachauswertetool ELWAS-WEB aber auch für interessierte Bürgerinnen und Bürger, die tiefer in die Materie einsteigen mögen, im Internet zur Verfügung. Die Auswertemöglichkeiten wurden seit der Veröffentlichung des ersten Bewirtschaftungsplans entsprechend der Erweiterungs- und Modifikationswünsche der Fachleute weiterentwickelt. Hier findet ein enger Austausch statt, der auch zukünftig weiter fortgesetzt werden soll. Abbildung 9-6: Fachinformationssystem ELWAS Maßnahmen zur Information und Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit In Verbindung mit der Bekanntmachung des Landesprogramms Lebendige Gewässer in Nordrhein-Westfalen wurde zu Beginn des ersten Bewirtschaftungszyklus ein gleichnamiges Logo eingeführt, das mittlerweile zum Beispiel auf zahlreichen Publikationen, Internetpräsentationen, Werbeträgern und im Zusammenhang mit konkreten Umsetzungsmaßnahmen auch auf Baustellen- und Informationstafeln in ganz NRW abgebildet ist. Mit dem Programm wird von der reinen Informationsvermittlung über Aktionen und langjährige Projekte der Bevölkerung die Bedeutung von sauberem Wasser als Lebensgrundlage und im Besonderen der Wert ökologisch intakter Gewässer für den Erhalt der Artenvielfalt und der Schönheit der Natur vermittelt. Je mehr Gewässerentwicklungsmaßnahmen im Land umgesetzt werden, desto eindrucksvoller werden die Veränderungen sichtbar und für die Bürgerinnen und Bürger bewusst vor Ort erlebbar. Das fördert die Akzeptanz für mehr ökologische Gewässerprojekte und vertieft die emotionale Verbundenheit der Menschen zu den heimischen Gewässern. Nachfolgend werden die in den letzten Jahren realisierten Angebote der Öffentlichkeitsarbeit beschrieben. 9-12

13 Teilnahme am Nordrhein-Westfalen-Tag In den Jahren 2009 und 2010 war das MKULNV jeweils mit einem Infostand Lebendige Gewässer auf den Nordrhein-Westfalen-Tagen in Hamm und Siegen vertreten. Das jährlich stattfindende Bürgerfest zieht viele Menschen aus ganz NRW an und bot eine gute Möglichkeit, das Thema Gewässerschutz auf eine lockere Art den Gästen des Festes näher zu bringen. Neben einem Ausstellungsteil mit Stellwänden, Broschüren, Modellen und Computerterminal wurden zahlreiche Mitmachaktionen für Kinder angeboten. Ein echter Magnet war 2009 auch die Max Prüss, das Laborschiff des LANUV NRW, die im Hafen von Hamm neben dem Infostand angelegt hatte und von Interessierten entdeckt werden konnte. Abbildung 9-7: Teilnahme am NRW Tag Schülerwettbewerb Schulen ans Wasser Im ersten Halbjahr 2011 lud das MKULNV im Rahmen des Programms Lebendige Gewässer zur Teilnahme am Schülerwettbewerb Schulen ans Wasser ein. Zugelassen waren Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 aller Schulformen in NRW. Auch außerschulische Gruppen hatten die Möglichkeit mitzumachen. Ziel des Wettbewerbs war es, dass Bäche und Flüsse auch von jungen Menschen wieder stärker wahrgenommen werden. Die Klassen und Gruppen sollten deshalb der Frage nachgehen, wie das Gewässer in ihrer Nähe aussieht und warum? Dabei halfen die Fragen: Was ist ökologisch intakt? Was fehlt an Strukturen? Was soll verbessert werden? Was kann von uns selbst getan werden? Die Resonanz war groß: umfangreiche Projektdokumentationen, Modelle, Filme, Reportagen, Kinderbücher, Plakate und selbst kreierte Spiele wurden erstellt. Knapp Schülerinnen und Schüler beteiligten sich in 157 Klassen und Gruppen mit rund 390 Kreativarbeiten und setzten sich mit insgesamt 82 verschiedenen Bächen und Flüssen auseinander. Im Rahmen der offiziellen Preisverleihung beglückwünschte Umweltminister Johannes Remmel die sechs besten Klassen und Gruppen persönlich in Düsseldorf. 9-13

14 Abbildung 9-8: Webauftritt zum Wettbewerb Schulen ans Wasser mit Tipps, aktuellen Neuigkeiten und allen Unterlagen zum Wettbewerb Durch die begleitende Presse-, Medien- und Multiplikatorenarbeit konnte das Thema Lebendige Gewässer über die Kernzielgruppen Schule/Lehrkräfte/Schülerinnen und Schüler hinaus in die Öffentlichkeit getragen werden. Abbildung 9-9: Schlagzeilen zum Wettbewerb Pressetermine Die konkrete Umsetzung von Gewässermaßnahmen im Land wird von vornherein durch Pressetermine mit Umweltminister Johannes Remmel flankiert. Nachahmenswerte Projekte und erfolgreich umgesetzte Gewässermaßnahmen im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie werden oftmals vor Ort der Presse sowie der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt und eingeweiht. 9-14

15 Abbildung 9-10: NRW-Umweltminister Johannes Remmel weiht zusammen mit dem Lippeverband, der Stadt und dem Kreis Wesel die neue Mündungsaue der Lippe ein Zusammenarbeit mit der Natur- und Umweltschutz-Akademie NRW Ein wichtiger Akteur im Bereich der Umweltbildungsarbeit ist in Nordrhein-Westfalen die Naturund Umweltschutz-Akademie NRW (NUA). Sie ist im LANUV NRW eingerichtet und arbeitet in einem Kooperationsmodell mit den vier anerkannten Naturschutzverbänden BUND, LNU, NABU und SDW, der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, zusammen. Seit 2010 unterstützt die NUA mit Informations- und Bildungsangeboten für unterschiedliche Zielgruppen auch verstärkt die aktivierende Öffentlichkeitsarbeit im Themenbereich Lebendige Gewässer zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Hierzu ist in einem ersten Schritt im jährlich erscheinenden Bildungsprogrammheft ein entsprechender Schwerpunktbereich dauerhaft eingerichtet worden. Das Programm ist vielfältig und soll das Bewusstsein für den Gewässerschutz in der Bevölkerung wecken und stärken sowie die in diesem Bereich Aktiven informieren und fortbilden - regionale Wasseraktionswochen in verschiedenen Kreisen, Flusskonferenzen, aktuelle Fachveranstaltungen, Besichtigungen von Gewässermaßnahmen, Bacherlebniswanderungen, schulische Wasserwerkstätten und Initiativen zu Bachpatenschaften sind Beispiele daraus. Abbildung 9-11: Exkursion an der renaturierten Lippe (Foto: NUA) 9-15

16 Seit über 20 Jahren gehört die Untersuchung fließender und stehender Gewässer im Rahmen von schulischen Einsätzen und Multiplikatorenschulungen zum Repertoire des LUMBRICUS, der mobilen Umweltstation. In den letzten Jahren werden dabei insbesondere auch die Ziele und Chancen der Wasserrahmenrichtlinie theoretisch und praktisch kommuniziert. Im Vordergrund stehen je nach Zielgruppe Untersuchungen biologischer, chemischer und struktureller Parameter. Abbildung 9-12: LUMBRICUS - der Umweltbus (Foto: MKULNV, Quasdorf) Das Umweltministerium und das Schulministerium NRW unterstützen außerdem das NUA- Modellprojekt Flussnetzwerke NRW. Das Projekt bietet Schulen, die sich längerfristig mit dem Bach oder Fluss vor ihrer Haustür befassen möchten, eine Plattform zur Zusammenarbeit und zum Austausch. Eingebunden sind auch an den jeweiligen Gewässern arbeitende Verbände, Behörden und Bildungseinrichtungen, was zur Vernetzung der unterschiedlichen Gewässerschutz-Aktivitäten beiträgt. Inzwischen sind über 200 Schulen aller Schulformen beteiligt. Entsprechend ist das Angebot an Unterrichtsmaterialien in diesem Fachgebiet kürzlich erweitert worden. Neu herausgekommen ist der Bildungsordner Köcherfliegen lügen nicht! mit Materialien zur angewandten Fließgewässerökologie für die Sekundarstufe II. Ergänzend sind Lehrkraftordner mit Arbeitsblättern für die Schülerinnen und Schüler, einem Bestimmungsschlüssel sowie einer Exkursionsanleitung erhältlich. Ein weiterer Bildungsordner für die Sekundarstufe I ist in Arbeit. Ein weiteres Projekt, das mit Unterstützung der Natur- und Umweltschutz-Akademie derzeit bearbeitet wird, ist die Herstellung einer Wanderausstellung zum Thema Lebendige Gewässer. Ein besonderer Fokus soll dabei auf dem Herausstellen der Faszination und des besonderen Wertes der Gewässer im naturnahen Zustand für Natur und Mensch liegen. Mit der Wanderausstellung will das MKULNV die regionale Öffentlichkeitsarbeit zur Wasserrahmenrichtlinie unterstützen. Sie soll vorrangig Kommunen und Kreisen als kostenfreie Leihgabe zur Verfügung stehen. Printprodukte In den letzten Jahren sind für die breite Öffentlichkeit in erster Linie Broschüren verschiedener Akteure entstanden und veröffentlicht worden, die schon Erreichtes zeigen, motivieren sollen und deutlich machen, wie wichtig es ist, die Bemühungen zur Erreichung der Ziele fortzusetzen, damit Bäche und Flüsse in ganz Nordrhein-Westfalen wieder zu artenreichen Lebensräumen für Tiere und Pflanzen werden, die unser Lebensumfeld bereichern. 9-16

17 Abbildung 9-13: Broschüren zu Renaturierungen in den Regionen Die neue Broschüre Unser Wasser, unsere Gewässer des MKULNV gibt auf eine einfache und anschauliche Art einen Überblick über den bisherigen Stand der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, die wichtigsten Ergebnisse der aktualisierten Bestandsaufahme sowie eine Vorschau auf die weiteren Aufgaben und Ziele. Sie stellt ebenfalls eine Auswahl an Maßnahmen vor, die in den vergangenen Jahren bereits umgesetzt wurden. Abbildung 9-14: Broschüre über den bisherigen Stand der Umsetzung sowie die weitere Planung in NRW Die Natur- und Umweltschutz-Akademie NRW veranstaltete in Zusammenarbeit mit dem LANUV NRW, dem MKULNV und dem Wasserverband Obere Lippe im Sommer 2013 in Paderborn eine Fachtagung, auf der die Erfolge von Fließgewässerrenaturierungen dargestellt und erörtert wurden. Der Informations- und Erfahrungsaustausch über durchgeführte Maßnahmen stand dabei im Mittelpunkt. Mehr als 130 Fachleute aus ganz Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern nahmen teil. Im Nachgang zu dieser Veranstaltung wurde ein Tagungsband 9-17

18 herausgegeben, der hier bezogen werden kann: Abbildung 9-15: Tagungsband der Veranstaltung Erfolgskontrollen von Renaturierungsmaßnahmen an Fließgewässern 9.2 Anhörungen der Öffentlichkeit - Auswertung und Berücksichtigung von Stellungsnahmen In Art. 14 schreibt die EG-WRRL öffentliche Anhörungen zum Zeitplan und Arbeitsprogramm, den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen und zum Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramms vor. Die Entwürfe aller Dokumente wurden diesen Vorgaben entsprechend ein Jahr vor Inkrafttreten veröffentlicht. Die Öffentlichkeit konnte jeweils ein halbes Jahr Stellung nehmen. Zeiträume für Stellungnahmen: Zeitplan und Arbeitsprogramm für den gesamten Planungsprozess: bis Vorläufiger Überblick über die wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen bis Entwurf des Bewirtschaftungsplans: bis Die Veröffentlichung der Dokumente wurde der Öffentlichkeit durch geeignete Medien bekannt gegeben (Details s. nachstehende Abschnitte) Zeitplan und Arbeitsprogramm Zeitplan und Arbeitsprogramm für die Erstellung des zweiten Bewirtschaftungsplans wurden der Öffentlichkeit über den allgemein zugänglichen Bereich des Internetportals zum Download bereitgestellt. Die Bekanntmachung der Veröffentlichung erfolgte im Ministerialblatt, auf den Websites und sowie einen Informationsflyer. 9-18

19 Es gingen elf Stellungnahmen ein, die überwiegend von Vertretungen von Interessengruppen verfasst wurden. Eine grundlegende Anpassung des Zeitplans und Arbeitsprogramms aufgrund der Stellungnahmen war nicht erforderlich. Die überwiegend auf konkrete Bewirtschaftungsaspekte bezogenen Stellungnahmen wurden im weiteren Planungs- und Beteiligungsprozess soweit möglich berücksichtigt. Allen Einsendern wurde ausführlich geantwortet Vorläufiger Überblick über die wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen Der vorläufige Überblick über die wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen als Grundlage für die Erstellung des zweiten Bewirtschaftungsplans wurde der Öffentlichkeit ebenfalls über eine Bekanntmachung im Ministerialblatt und auf den Websites und sowie über eine Pressemitteilung bekanntgemacht. Das Dokument konnte vom Internetportal heruntergeladen werden. Die Resonanz hierauf war vergleichbar mit der Resonanz auf die Veröffentlichung des Zeitplans und Arbeitsprogramms; zwölf Stellungnahmen gingen ein. Der Anteil von Privatpersonen und Unternehmen war hier jedoch höher. Den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen selbst wurde nicht widersprochen. Es war daher nicht notwendig, diese aufgrund der Stellungnahmen anzupassen. Inhaltlich beschäftigten sich die Stellungnahmen hauptsächlich mit Details der Bewirtschaftungsplanung, sie wurden in die Erarbeitung des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms einbezogen. Alle Stellungnahmen wurden vom MKULNV ausführlich beantwortet Entwurf des zweiten Bewirtschaftungsplans und des zugehörigen Maßnahmenprogramms Vom bis zum wurden die Entwürfe der Berichte zum Bewirtschaftungsplan für die deutschen Teile der Flussgebietseinheiten Weser, Ems und Maas von den jeweiligen Flussgebietsgemeinschaften zur Stellungnahme veröffentlicht. Über die formalen Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie hinausgehend veröffentlichte Nordrhein-Westfalen einen Entwurf des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms für die nordrhein-westfälischen Anteile von Rhein, Weser, Ems und Maas. Dieser enthält als Anlage darüber hinaus eine Zusammenfassung der Bewirtschaftungsplanung für den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Rhein. Über den oben genannten Zeitraum konnte hierzu Stellung genommen werden. Die Erstellung dieser Gesamtdokumente für NRW ist nicht von der EG- WRRL gefordert, jedoch mit Blick auf die aktive Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich. Die Ergebnisse der Stellungnahmen zu diesem Entwurf können erst bei der Erstellung der Endfassung in dieses Dokument einfließen. 9-19

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