Untere Denkmalschutzbehörde

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1 Untere Denkmalschutzbehörde Antragsteller Geschäftsführer der Röben Klinkerwerke GmbH & Co.KG über LBGR Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Herr Frank Ludwig Postfach Cottbus Dienststelle: Fachbereich 4 Recht, Bauen, Umwelt, Kataster u. Vermessung Fachdienst Öffentliches Recht, Kommunalaufsicht, Denkmalschutz Potsdamer Straße 18a, Teltow Auskunft erteilt: Frau Pratsch Telefon (Durchwahl) Telefax annett.pratsch@potsdam-mittelmark.de Aktenzeichen Datum Vorhaben Denkmalrechtliche Erlaubnis zur Veränderung des ortsfesten Bodendenkmals Nr Reetzerhütten Fundplatz 6 als Bestandteil des bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens für das Vorhaben 2. Abänderung und Erweiterung zum obligatorischen Rahmenbetriebsplan für den Tontagebau Reetz der Röben Klinkerwerk GmbH & Co.KG Grundstück Gemarkung Flur Flurstück Reetz Reetz Reetz Reetz Reetz Reetz Reetz Reetz Sehr geehrte Damen und Herren, es ergeht folgender Bescheid Az-Nr.: Auf Grund der uns vom LBGR übermittelten Antragsunterlagen vom wird Ihnen gemäß 19 Abs. 3 des Gesetzes über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg (Denkmalschutzgesetz - BbgDSchG- GVBl Land Brandenburg Nr. 9 vom 24. Mai 2004, S. 215 ff.) die Erlaubnis erteilt, im Rahmen des o.g. Vorhabens das nachfolgend genannte Bodendenkmal zu verändern: Bodendenkmal Nr Reetzerhütten Fundplatz 6 Siedlung der Bronze-und Eisenzeit sowie Fundplatz der Steinzeit Die Erlaubnis wird zum Schutz und zur Erhaltung des Bodendenkmals sowie zur Gewährleistung der Dokumentationspflicht ( 9 Abs. 3 und 4 BbgDSchG) für den von Zerstörung bedrohten Teil des Bodendenkmals mit nach pflichtgemäßem Ermessen beigefügten Nebenbestimmungen erteilt. I. Begründung Auf der geplanten Abbaufläche für die Erweiterung des Tontagebaus Reetz befindet sich das bekannte Bodendenkmal Nr Reetzerhütten Fundplatz 6 Siedlung der Bronze-und Eisenzeit sowie Fundplatz der

2 Seite 2 Steinzeit, welches nach BbgDSchG 1 und 2 geschützt ist. Im Rahmen der archäologischen Prospektion 2014 durch die Firma Martin Wurzel Archäologie wurde das Bodendenkmal festgestellt. Bodendenkmale sind geschütztes historisches Kulturgut, das bei Bau- und Erdarbeiten nicht ohne vorherige wissenschaftliche Dokumentation und Bergung geschädigt oder zerstört werden darf (BbgDSchG 7 Abs. 3, 9 Abs. 3), wobei der Erhaltung der bestehenden Denkmalsubstanz Priorität einzuräumen ist. Durch die Erweiterung des Tontagebaus Reetz wird von dem ausgewiesenen Bodendenkmal eine Fläche von ca. 1,02 1,39 ha in Anspruch genommen (siehe Anlage). Im Rahmen der geplanten Erdarbeiten in diesem Bereich wird in einen Teil des Bodendenkmals eingegriffen und es verändert. Diese Veränderungen sind baubegleitend fachgerecht zu dokumentieren (BbgDSchG 9 Abs. 3 und 4). II. Nebenbestimmungen 1. Der Vorhabensträger/die Röben Klinkerwerke GmbH & Co.KG hat auf eigene Kosten ( 7 Abs. 3 BbgDSchG) die wissenschaftliche Untersuchung, Ausgrabung und Bergung (einschließlich der hierbei erforderlichen Dokumentation) der im Boden verborgenen archäologischen Funde und Befunde im öffentlichen Interesse dadurch zu gewährleisten, dass er mit der Leitung der archäologischen Maßnahmen einen Archäologen (Fachfirma) beauftragt, deren Auswahl das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologische Landesmuseum (BLDAM) zuzustimmen hat ( 9 Abs. 4 BbgDSchG). 2. Das Ziel der archäologischen Maßnahme besteht in der Begleitung und Begutachtung des Oberbodenabtrags (rückwärtsfahrender Bagger mit Schaufel ohne Zähne) und der Dokumentation der angetroffenen Bodendenkmalstrukturen. Die archäologische Dokumentation erfolgt in Form einer abbauvorbereitenden archäologischen Dokumentation. Die Untersuchung und die Dokumentationsmaßnahmen sind auf das geplante Abbaufeld begrenzt. Grundlage ist der vom Vorhabensträger gestellte Lageplan 1: Allgemeines: a) Während der archäologischen Maßnahme ist stets ein aktueller Übersichtsplan bereitzuhalten, aus dem die Lage der bereits dokumentierten Funde und Befunde zu entnehmen ist. Der Übersichtsplan ist in das Landeskoordinatennetz (Gauß-Krüger-Koordinaten) einzuhängen. Über die Vermessung ist ein Protokoll anzufertigen. b) Die Dokumentationsmaßnahmen im Gelände müssen vorübergehend eingestellt werden, wenn eine ordnungsgemäße Dokumentation durch extreme äußere Bedingungen (z.b. schwere bzw. Dauerregenfälle, Überschwemmungen und Oberflächenwasserandrang, Dauerfrost) auch bei Einsatz von Überdachungen nicht mehr möglich ist. c) Sollten im Verlauf der archäologischen Maßnahme Befunde und Funde von außergewöhnlicher Bedeutung für die Landesgeschichte auftreten, sind die Denkmalbehörden unverzüglich zu informieren. Sie legen das weitere Vorgehen fest, insbesondere, wenn besondere Dokumentations- oder Bergungsverfahren erforderlich sind. Angeschnittene archäologische Einzelbefunde sind nach den Umständen des Einzelfalls auf Verlangen der Denkmalbehörden vollständig zu untersuchen und zu dokumentieren. d) Vom BLDAM wird eine Dokumentationsnummer vergeben. Die Dokumentations-/Aktivitäts-Nr. GV 2015:063/1b ist auf allen Bestandteilen der anzufertigenden Dokumentation (u. a. auf Fototafeln, Zeichnungs-, Foto-, Dia-Listen sowie auf dem Grabungsbericht) zu vermerken. Diese Nummer ist nicht identisch mit der Inventar-Nr. des BLDAM, die auf den Funden anzubringen ist. Die Inventar-Nr. ist bei der Abteilung Magazin des BLDAM einzuholen. e) Der Denkmalfachbehörde und der Denkmalschutzbehörde obliegen die fachliche Überwachung der archäologischen Maßnahmen. Ihnen ist zu diesem Zweck durch den beauftragten Archäologen und den Erlaubnisnehmer der Beginn der archäologischen Maßnahme vor Ort spätestens zwei Wochen vorher anzuzeigen. f) Über die Freigabe von archäologisch zu untersuchenden Flächen zur weiteren Nutzung entscheiden die Denkmalbehörden.

3 Seite 3 g) Um den Schutz und die Erhaltung des Bodendenkmals Nr zu gewährleisten, der vom Abbau ausgeschlossen wurde und dementsprechend nicht archäologisch dokumentiert werden soll (siehe Anlage), dürfen hier keine Lagerflächen angelegt werden, Abgrabungen stattfinden oder Erdeingriffe jeglicher Art erfolgen. 4. Archäologische Dokumentation Die archäologische Dokumentation erfolgt gemäß den "Richtlinien zur Grabungsdokumentation" des BLDAM (aktuelle Ausgabe vom ). a) Begleitung des Oberbodenabtrags (rückwärtsfahrender Bagger mit Schaufel ohne Zähne). Bei Auftreten von Funden und Befunden: Anlage von Plana und von Profilen zur Feststellung, Dokumentation (tachymetrische Vermessung, Zeichnung, Foto, Beschreibung) aller erhaltenen Bodendenkmalstrukturen / - befunde und funde. Bergung aller Befunde und Funde. b) Dokumentation der ausgewiesenen Flächen entsprechend der Norm. c) Entnahme von Proben nach fachlicher Notwendigkeit. d) Treten keine Funde und Befunde auf: Dokumentation von Geoprofilen und Anfertigung von Übersichtsfotos zur Dokumentation des Negativ-Befundes. e) Bericht über die erlangten Ergebnisse (Pos. a-d) mit Gesamtplan der ggf. ergrabenen Befunde. 5. Berichterstattung und Fundübergabe a) Spätestens einen Monat nach Durchführung der archäologischen Maßnahme ist ein Grabungskurzbericht anzufertigen und der Denkmalfach- sowie der Denkmalschutzbehörde zu übergeben. Der Abschlussbericht (Gesamtdokumentation) ist entsprechend den Richtlinien zur Grabungsdokumentation des BLDAM anzufertigen und spätestens 12 Monate nach Abschluss der Arbeiten im Gelände - nach Vereinbarung eines entsprechenden Termins - durch den Ausgräber persönlich an die zuständige Referatsleiterin der Denkmalfachbehörde, Frau Dr. S. Eickhoff (Tel / 71570), zu übergeben. Die Untere Denkmalschutzbehörde erhält eine Kopie (auch digital möglich). b) Die bei der archäologischen Maßnahme ggf. geborgenen beweglichen Bodendenkmale (Fundgegenstände) sind der Denkmalfachbehörde (Abteilung Magazin) entsprechend der von ihr ausgegebenen Richtlinien zur Grabungsdokumentation zu übergeben. Sie gehen in das Eigentum des Landes Brandenburg über ( 11 Abs. 4 und 12 Abs. 1 BbgDSchG). 6. Personal, Angebot, Fristen a) Zur Durchführung der archäologischen Kontrolle und Begleitung des Oberbodenabtrages im Bereich des o.g. Vorhabens sowie der Dokumentation und Bergung einzelner Befunde sind zunächst ein Archäologe, ein Grabungstechniker und ein Helfer für eine Dauer von 2 Wochen (10 Werktage) vorzusehen. Bei Auftreten einer größeren Anzahl oder aufwändig zu dokumentierenden archäologischen Befunden muss ggf. die Grabungsdauer verlängert oder das Personal um eine geeignete Anzahl von Helfern aufgestockt werden. b) Eine ordnungsgemäße Erstellung des Berichts und der Dokumentation zur archäologischen Maßnahme ist durch einen angemessenen Teil des unter Ziffer 6.a) genannten Personals sicherzustellen. 7. Dieser Bescheid ist dem Archäologen zur Kenntnis zu geben. III. Widerrufsvorbehalt Diese Erlaubnis kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Erlaubnisnehmer erheblich gegen Auflagen dieses Bescheides verstößt ( 49 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 VwVG).

4 Seite 4 IV. Hinweise Es wird darauf hingewiesen, dass a. durch diese Erlaubnis Rechte Dritter, insbesondere der Grundstückseigentümer, nicht berührt werden; b. die Denkmalfachbehörde den Erlaubnisnehmer umgehend in Kenntnis setzen wird, sobald die Fortführung der archäologischen Maßnahme aus fachlichen Gründen nicht mehr erforderlich ist; c. Urheber- und Publikationsrechte des archäologischen Fachpersonals an Grabungsmaterialien außerhalb dieses Bescheides durch schriftliche Vereinbarung mit der Denkmalfachbehörde zu regeln sind. Das Benehmen mit dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseum wurde hergestellt. Die Erlaubnis erlischt nach diesem Gesetz vier Jahre nach ihrer Erteilung. Weitere Maßnahmen oder Abweichungen von der beantragten Maßnahme sind vor Beginn der Arbeiten vom Eigentümer zu beantragen. Bei Rückfragen steht Ihnen der zuständige Sachbearbeiter, Frau Pratsch, unter der o.g. Rufnummer gern zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landrat des Landkreises Potsdam-Mittelmark, Niemöllerstraße1 in Belzig einzulegen. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Annett Pratsch Anlage: Karte Tontagebau Reetz, Bodendenkmal, Bereich der archäologischen Dokumentation Verteiler per Mail: BLDAM, Referat Großvorhaben/Sonderprojekte, Herr Dirks Röben Klinkerwerke GmbH& Co.KG, Herr Borrmann

5 Seite 5 Anlage: Karte Tontagebau Reetz, Abbauphase 1, Bodendenkmal Geltungsbereich vorzeitiger Beginn Bereich der archäologischen Dokumentation schraffiert und rot unterlegt Falsche Übersicht zum Antrag wurde eine andere Übersicht bzw. Karte beigefügt!!! Richtige Übersicht diese befindet sich auch im Antrag!!!

6 26( ro Landkreis Potsdam-Mittelmark Der Landrat Landkreis Hotsdartirrolittelmark Postfa1138 ch Ran Betzig Vorab per Mail frank.ludwioelbor.brandenbu.re.de Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Herr Ludwig Postfach Cottbus Untere Denkmalschutzbehörde Dienststelle: Fachbereich 4 Recht, Bauen, Umwelt, Kataster u Vermessung Fachdienst Öffentliches Recht, Kommunalaufsicht, Denkmalschutz Potsdamer Straße 18a, Teltow Auskunft erteilt: Frau Räbiger Telefon (Durchwahl) Telefax manuela raebiger@potsdam-mittelmark de Aktenzeichen Datum Vorhaben Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren "2.Abänderung und Erweiterung zum obligatorischen Rahmenbetriebsplan für den Tontagebau Reetz" der Röben Klinkerwerk GmbH & Co.KG Hier: Stellungnahme der Unteren Denkmechutzbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark Grundstuck Gemarkung Reetz Reetz Reetz Reetz Flur Flurstuck Reetz Reetz Reetz Reetz Sehr geehrter Herr Ludwig, mit Schreiben vom beteiligten Sie das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM) an dem vorgenannten geänderten bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren. Die Unterlagen wurden der unteren Denkmalschutzbehörde zuständigkeitshalber am per Mail weitergeleitet. Die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark nimmt wie folgt Stellung: Auf der geplanten Abbaufläche für die Erweiterung des Tontagebaus Reetz befindet sich das bekannte Bodendenkmal Nr Reetzerhütten Fundplatz 6 Siedlung der Bronze-und Eisenzeit sowie Fundplatz der Steinzeit, welches nach BbgDSchG 1 und 2 geschützt ist. Im Rahmen der archäologischen Prospektion 2014 durch die Firma Martin Wurzel Archäologie wurde das Bodendenkmal festgestellt. Bodendenkmale sind geschütztes historisches Kulturgut, das bei Bau- und Erdarbeiten nicht ohne vorherige wissenschaftliche Dokumentation und Bergung geschädigt oder zerstört werden darf (BbgDSchG 7 Abs. 3, 9 Abs. 3), wobei der Erhaltung der bestehenden Denkmalsubstanz Priorität einzuräumen ist. Durch die Erweiterung des Tontagebaus Reetz wird von dem ausgewiesenen Bodendenkmal eine Fläche von ca. 1,39 ha in Anspruch genommen (Anlage 1). Im Rahmen der geplanten Erdarbeiten in diesem Bereich wird in einen Teil des Bodendenkmals eingegriffen und es verändert. Diese Veränderungen sind baubegleitend fachgerecht zu dokumentieren (BbgDSchG 9 Abs. 3 und 4). Nebenbestimmungen 1. Der Vorhabenträger, die Röben Klinkerwerke GmbH & Co.KG, hat auf eigene Kosten ( 7 Abs. 3 BbgDSchG) die wissenschaftliche Untersuchung, Ausgrabung und Bergung (einschließlich der hierbei erforderlichen Dokumentation) der im Boden verborgenen archäologischen Funde und Befunde zu Postanschrift Tel.: (033841) Bank MBS Potsdam Landkreis Potsdam-Mittelmark Fax: (033841) BLZ Postfach info@potsdam-mittelmark.de Konto-Nr Bad Betzig Internet: www potsdam-mittelmark.de BIC WELADED1 PMB IBAN DE

7 Seite gewährleisten, Die Leitung der archäologischen Maßnahmen übernimmt das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologische Landesmuseum ( 9 Abs. 4 BbgDSchG). 2. Das Ziel der archäologischen Maßnahme besteht in der Begleitung und Begutachtung des Oberbodenabtrags (rückwärtsfahrender Bagger mit Schaufel ohne Zähne) und der Dokumentation der angetroffenen Bodendenkmalstrukturen. Die archäologische Dokumentation erfolgt in Form einer abbauvorbereitenden archäologischen Dokumentation. 3. Die beigefügten Fachlichen Anforderungen an die baubegleitende archäologische Dokumentation des BLDAM sind Bestandteil dieser Stellungnahme und bindend (Anlage 2). Die Fachlichen Anforderungen sind dem leitenden Archäologen zur Verfügung zu stellen. 4. Sollten im Verlauf der archäologischen Maßnahme Befunde und Funde von außergewöhnlicher Bedeutung für die Landesgeschichte auftreten, sind die Denkmalbehörden unverzüglich zu informieren. Sie legen das weitere Vorgehen fest, insbesondere, wenn besondere Dokumentations- oder Bergungsverfahren erforderlich sind. Angeschnittene archäologische Einzelbefunde sind nach den Umständen des Einzelfalls auf Verlangen der Denkmalbehörden vollständig zu untersuchen und zu dokumentieren. 5. Über die Freigabe von archäologisch zu untersuchenden Flächen zur weiteren Nutzung entscheiden die Denkmalbehörden. 6. Um den Schutz und die Erhaltung des Bodendenkmals Nr zu gewährleisten, der vom Abbau ausgeschlossen wurde und dementsprechend nicht archäologisch dokumentiert werden soll (siehe Anlage), dürfen hier keine Lagerflächen angelegt werden, Abgrabungen stattfinden oder Erdeingriffe jeglicher Art erfolgen. 7. Die archäologische Dokumentation erfolgt gemäß den "Richtlinien zur Grabungsdokumentation" des BLDAM (aktuelle Ausgabe vom ). 8. Berichterstattung und Fundübergabe Spätestens einen Monat nach Durchführung der archäologischen Maßnahme ist ein Grabungskurzbericht anzufertigen und je ein Exemplar der Denkmalschutz- und der Denkmalfachbehörde zu übergeben. Der Abschlussbericht (Gesamtdokumentation) ist entsprechend den Richtlinien zur Grabungsdokumentation des BLDAM anzufertigen und spätestens 12 Monate nach Abschluss der Arbeiten im Gelände - nach Vereinbarung eines entsprechenden Termins - durch den Ausgräber persönlich an die zuständige Referatsleiterin der Denkmalfachbehörde, Frau Dr. S. Eickhoff (Tel / 71570), zu übergeben. Die Untere Denkmalschutzbehörde erhält eine Kopie (auch digital möglich). Hinweis Das Benehmen mit dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseum wurde hergestellt. Freundliche Grüße Im Auftrag Ra Anlage: Bodendenkmalkartierung Abb. 3 der Antragsunterlagen Fachliche Anforderungen des BLDAM

8 Seite Anlage 1: Bodendenkmalkartierung mit in Anspruch zu nehmende Fläche (Antragsunterlage)

9 Fachliche Anforderungen an die baubegleitende archäologische Dokumentation des Bodendenkmals Reetzerhütten Fpl. 6 im Zuge der geplanten Erweiterung des Tontagebaus Reetz (Dokumentations-/Aktivitätsnummer: GV 2016:063/1b) I. Vorbemerkung im Bereich des o. g. Vorhabens ist derzeit ein Bodendenkmal im Sinne des Gesetzes über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg (BbgDSchG) vom 24. Mai 2004 (GVBI. Bbg. 9, 215 ff) 1 (1), 2 (1)-(2) registriert (s. Anlage). Die vom bis von der Firma Martin Wurzel Archäologie und Umwelttechnik GmbH im Auftrag der Röben Klinkerwerke GmbH & Co. KG durchgeführte archäologische Prospektion hat das Bodendenkmal Reetzerhütten Fpl. 6 - Siedlung der Bronze-/Eisenzeit, Fundplatz der Steinzeit festgestellt. Durch die Erweiterung des Tontagebaus Reetz wird von dem ausgewiesenen Bodendenkmal eine Fläche von ca. 1,39 ha in Anspruch genommen (s. Anlage). In diesem Bereich ist eine baubegleitende archäologische Dokumentation erforderlich. 11. Ziele und Durchführung der Dokumentation Das Ziel der archäologischen Maßnahme besteht in der Begleitung und Begutachtung des Oberbodenabtrags (rückwärtsfahrender Bagger mit Schaufel ohne Zähne) und der Dokumentation der angetroffenen Bodendenkmalstrukturen Technische Einzelheiten der Dokumentation 1. Allgemeines: a) Mit der Leitung der archäologischen Dokumentationen ist im Einvernehmen mit der Denkmalfachbehörde namentlich zu benennendes archäologisches Fachpersonal zu beauftragen. Das Fachpersonal hat auf der Grundlage der Anforderungen der Denkmalfachbehörde einen Plan der bodendenkmalpflegerischen Dokumentation zu erarbeiten und der Denkmalfachbehörde vorzulegen. b) Die Untersuchung und die Dokumentationsmaßnahmen sind auf das geplante Abbaufeld begrenzt. Grundlage ist der vom Vorhabensträger gestellte Lageplan 1:2000. c) Während der archäologischen Maßnahme ist stets ein aktueller Übersichtsplan bereitzuhalten, aus dem die Lage der bereits dokumentierten Funde und Befunde zu entnehmen ist. Der Übersichtsplan ist in das Landeskoordinatennetz (Gauß-Krüger-Koordinaten) einzuhängen. Über die Vermessung ist ein Protokoll anzufertigen. Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologlsches Landesmuseum Wünsdorfer Platz 4-5 D Zossen (Ortsteil Wünsdorf) Telefon: Telefax: /

10 Seite 2 d) Die Dokumentationsmaßnahmen im Gelände müssen vorübergehend eingestellt werden, wenn eine ordnungsgemäße Dokumentation durch extreme äußere Bedingungen (z.b. schwere bzw. Dauerregenfälle, Überschwemmungen und Oberflächenwasserandrang, Dauerfrost) auch bei Einsatz von Überdachungen nicht mehr möglich ist. e) Beim Auftreten besonderer Befunde und Funde ist unverzüglich die Denkmalfachbehörde zu informieren, das im Benehmen mit dem ausführenden Archäologen über das weitere Vorgehen entscheidet, insbesondere wenn besondere Dokumentations- oder Bergungsverfahren erforderlich sind. f) Die Dokumentations-/Aktivitäts-Nr, GV 2015:06311b ist auf allen Bestandteilen der anzufertigenden Dokumentation (u. a. auf Fototafeln, Zeichnungs-, Foto-, Dia-Listen sowie auf dem Grabungsbericht) zu vermerken. Diese Nummer ist nicht identisch mit der Inventar-Nr. des BLDAM, die auf den Funden anzubringen ist. Die Inventar-Nr. ist bei der Abteilung Magazin des BLDAM einzuholen. g) Der Beginn der archäologischen Maßnahme vor Ort ist der Denkmalfachbehörde und der Unteren Denkmalschutzbehörde spätestens eine Woche vorher anzuzeigen. 2. Archäologische Dokumentation a) Begleitung des Oberbodenabtrags (rückwärtsfahrender Bagger mit Schaufel ohne Zähne). Bei Auftreten von Funden und Befunden: Anlage von Plane und von Profilen zur Feststellung, Dokumentation (tachymetrische Vermessung, Zeichnung, Foto, Beschreibung) aller erhaltenen Bodendenkmalstrukturen / -befunde und funde. Bergung aller Befunde und Funde. b) Dokumentation der ausgewiesenen Flächen entsprechend der Norm. c) Entnahme von Proben nach fachlicher Notwendigkeit. d) Treten keine Funde und Befunde auf: Dokumentation von Geoprofilen und Anfertigung von Übersichtsfotos zur Dokumentation des Negativ-Befundes. e) Bericht über die erlangten Ergebnisse (Pos. a-d) mit Gesamtplan der ggf. ergrabenen Befunde. IV. Berichterstattung und Fundübergabe 1. Spätestens einen Monat nach Durchführung der archäologischen Maßnahme ist ein Grabungskurzbericht (Formblatt Brandenburgisches Landesmuseum) anzufertigen und der Denkmalfachbehörde zu übergeben. Der Abschlussbericht (Gesamtdokumentation) ist entsprechend den Richtlinien zur Grabungsdokumentation des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseums (aktuelle Ausgabe vom ) anzufertigen und spätestens 12 Monate nach Abschluss der Arbeiten im Gelände - nach Vereinbarung eines entsprechenden Termins - durch den Ausgräber persönlich an die zuständige Referatsleiterin der Denkmalfachbehörde, Frau Dr. S. Eickhoff (Tel / 71570), zu übergeben. Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum Wünsdorfer Platz Zossen (Ortsteil Wünsdorf) Telefon: / Telefax: /

11 Seite 3 2. Die bei der archäologischen Maßnahme ggf. geborgenen beweglichen Bodendenkmale (Fundgegenstände) sind der Denkmalfachbehörde (Abteilung Magazin) entsprechend der von ihr ausgegebenen Richtlinien zur Grabungsdokumentation zu übergeben. V. Personal, Angebot, Fristen 1. Zur Durchführung der archäologischen Kontrolle und Begleitung des Oberbodenabtrages im Bereich des o.g. Vorhabens sowie der Dokumentation und Bergung einzelner Befunde sind zunächst ein Archäologe, ein Grabungstechniker und ein Helfer für eine Dauer von 2 Wochen (10 Werktage) vorzusehen. Bei Auftreten einer größeren Anzahl oder aufwändig zu dokumentierenden archäologischen Befunden muss ggf. die Grabungsdauer verlängert oder das Personal um eine geeignete Anzahl von Helfern aufgestockt werden, 2. Eine ordnungsgemäße Erstellung des Berichts und der Dokumentation zur archäologischen Maßnahme ist durch einen angemessenen Teil des unter Ziffer V.1 genannten Personals sicherzustellen. Wünsdorf, den 25. August 2016 Im Auftrag Dr. Sabine Eickhoff Referatsleiterin Großvorhaben/Sonderprojekte Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum Wünsdorfer Platz 4-5 D Zossen (Ortsteil Wünsdorf) Telefon: / Telefax:

12 Anlage: bergbaulich in Anspruch zu nehmende Fläche ca. 1,39 ha Gesamtfläche Bodendenkmal ca. 2,39 ha

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