VORANSCHLAG des Landes Niederösterreich

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1 VORANSCHLAG des Landes Niederösterreich

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3 I n h a l t s v e r z e i c h n i s S e i t e Abkürzungen 2 Bericht 3 Antrag 4 Gesamtübersicht über die veranschlagten Einnahmen und Ausgaben (Haushalt / Gruppe) 8 squerschnitt 9 Maastricht-Ergebnis gemäß ESVG, Überleitungstabelle bzw. Struktureller Saldo 12 Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben (Haushalt / Gruppe / Abschnitt / Unterabschnitt / Teilabschnitt) Gliederung der Einnahmen und Ausgaben (Haushalt / Teilabschnitt / Ansatz / sstelle) Nachweis über die Leistungen für Personal 181 Nachweis über die Pensionen und sonstigen Ruhebezüge 188 Nachweis über Transfers von und an Träger(n) des öffentlichen Rechtes 189 Nachweis über Zuführungen an und Entnahmen aus Rücklagen 199 Nachweis über Vergütungen 202 Nachweis über Schuldenstand und Schuldendienst 203 Finanzwirtschaftliche Gliederung 210 Gliederung der Postenklassen und Posten 211 Flüchtlings-, Asylwesen und Integration 217 Zweckwidmung 218 Deckungsfähigkeit von Ausgabenkrediten 222 KFZ-Systemisierungsplan 223 Erläuterungen 227 Bezeichnungen (in alphabetischer Reihenfolge) 307 Land Niederösterreich Seite 1

4 Abkürzungen Abs. Absatz APC Archäologischer Park Carnuntum Art. Artikel ASVG Allgemeines Sozialversicherungsgesetz BGBl. Bundesgesetzblatt BIP Brutto-Inlandsprodukt B-VG Bundes-Verfassungsgesetz DGB Dienstgeberbeitrag DRW Donauradweg EAGFL Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (Abteilung Ausrichtung) EFRE Europäischer Fonds für regionale Entwicklung ESF Europäischer Sozialfonds ESVG Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen EU Europäische Union FAG Finanzausgleichsgesetz FLAG Familienlastenausgleichsgesetz F-VG Finanzverfassungsgesetz GBA Gebietsbauamt GBSR Gewerblicher Berufsschulrat H Haushalt idf in der Fassung (von...) idgf in der geltenden Fassung Inv. Rl. Investitionsrücklage Kfz Kraftfahrzeug KRAZAF Krankenanstalten-Zusammenarbeitsfonds ld. u. fw. land- und forstwirtschaftlich LGBl. Landesgesetzblatt lit. Litera LKW Lastkraftwagen lw. landwirtschaftlich L.G. Laufende Gebarung Mio Millionen Mrd Milliarden MwSt Mehrwertsteuer NAW Notarztwagen NEF Notarzteinsatzfahrzeug NÖ Niederösterreich, niederösterreichisch(-er,-e,-es) NÖ KHG NÖ Katastrophenhilfegesetz NÖ KJHG NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetz NÖ LAK NÖ Landesakademie NÖ PGG NÖ Pflegegeldgesetz NÖ ROG NÖ Raumordnungsgesetz NÖ SHG NÖ Sozialhilfegesetz NÖEST NÖ Eisenstraße NÖG NÖ Grenzlandförderungsgesellschaft NÖGUS NÖ Gesundheits- und Sozialfonds NUA NÖ Umweltschutzanstalt ÖV öffentlicher Verkehr Pkw Personenkraftwagen REG Regionalförderung RIZ Regionales Innovationszentrum TK und IT Telekommunikation und Informationstechnologie UGL (Post-)Untergliederung USt Umsatzsteuer V.G. Vermögensgebarung var. variable VS sstelle Z Ziffer ZG Zweckgebundene Gebarung Land Niederösterreich Seite 2

5 VORANSCHLAG DES LANDES NIEDERÖSTERREICH FÜR DAS JAHR B E R I C H T H O H E R L A N D T A G! Gemäß Artikel 29 Absatz 2 der NÖ Landesverfassung legt die Landesregierung dem Landtag einen der Einnahmen und Ausgaben des Landes für das folgende Kalenderjahr vor. Form und Gliederung des es Der Aufbau des Landesvoranschlages entspricht den Bestimmungen über Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und von Gemeindeverbänden. Die vertikale Gliederung in Gruppen, Abschnitte, Unter- und Teilabschnitte sowie sstellen erfolgt nach funktionellen, finanzwirtschaftlichen und ökonomischen Gesichtspunkten. Die horizontale Gliederung stellt die Einnahmen und Ausgaben des es den Einnahmen und Ausgaben im und im gegenüber. Umfang des es Die Ausgaben, bereinigt um die Schuldentilgungen, steigen gegenüber dem um 5,57%. Die Einnahmen (ohne Schuldaufnahmen) steigen um 5,19%. Der strukturelle Saldo gemäß ESVG beträgt -58,4 Millionen Euro. Das Maastricht-Ergebnis des es gemäß ESVG beträgt -101,8 Millionen Euro. Die Vorgaben des Österreichischen Stabilitätspakts werden damit eingehalten. Herkunft, Zweckwidmung und Begründung der einzelnen Einnahmen und Ausgaben sind in den Erläuterungen ausführlich dargestellt, Änderungen gegenüber dem Vorjahr sind aus der Horizontalgliederung ersichtlich. Budgetvollzug Zur Durchführung des Landesvoranschlages werden wieder alle jene Bestimmungen beantragt, die sich schon bisher für den Budgetvollzug als notwendig oder zweckmäßig erwiesen haben. Land Niederösterreich Seite 3

6 A N T R A G Der Hohe Landtag wolle beschließen: 1. Feststellung des es 1.1. Struktureller Saldo und Maastricht-Ergebnis Der strukturelle Saldo gemäß Österreichischem Stabilitätspakt wird mit einem Betrag von Euro und das Maastricht-Ergebnis gemäß ESVG wird mit einem Saldo von Euro genehmigt. Die Ableitung des Maastricht-Ergebnisses gemäß ESVG wird gemäß Art. 25 Abs. 2 des Österreichischen Stabilitätspakts 2012 mittels einer Überleitungstabelle im ausgewiesen. Die Landesregierung wird beauftragt, zur Erreichung des als Haushaltsziel vorgegebenen strukturellen Saldos und Maastricht-Ergebnisses alle folgenden Bestimmungen über einen flexiblen Budgetvollzug so anzuwenden, dass der Budgetvollzug den festgelegten Maastricht-Saldo nicht vermindert oder eine Verminderung durch anderweitige Maßnahmen zumindest ausgeglichen wird. Gemäß Artikel 30 Abs. 2 der NÖ Landesverfassung soll ein Schaden für das Land durch eine Abweichung bei Ausgaben gegen nachträgliche Zustimmung durch den Landtag vermieden werden, daher ist eine Verschlechterung des Finanzierungssaldos durch anderweitige Maßnahmen auszugleichen Einnahmen und Ausgaben Die Einnahmen und Ausgaben des Landes Niederösterreich für das Jahr werden mit je Euro genehmigt. 2. Einhaltung des es 2.1. Ausgabenbegrenzung Die im vorgesehenen Ausgabenkredite stellen, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt wird, Höchstbeträge dar, welche nicht überschritten werden dürfen. Die Landesregierung wird beauftragt, unter Bedachtnahme auf das Gesamtinteresse des Landes nur die zur sparsamen und wirtschaftlichen Führung der Landesverwaltung unbedingt notwendigen veranschlagten Ausgaben zu vollziehen Ausgabensteuerung Die Landesregierung wird ermächtigt, die Inanspruchnahme der Ausgabenkredite während des Jahres durch die Festsetzung zeitlicher Prioritäten zu steuern. Diese Steuerung soll zeitgerechte Ausgaben vor allem für die Fälle ermöglichen, in denen Termine für die Bezahlung von Leistungen vorgegeben oder den Empfängern von Transferleistungen Zwischenfinanzierungen nicht möglich sind Abgangsdeckung Die Landesregierung wird ermächtigt, zur Bedeckung des im Haushaltsjahr sich ergebenden Brutto- Abgangs Schuldaufnahmen in Form von Anleihen, Darlehen, sonstigen Krediten oder kurzfristigen Finanzierungen durchzuführen. Innere Anleihen dürfen im erforderlichen Ausmaß durch Finanzschulden ersetzt werden Einhebung der Landeseinnahmen Die Einnahmen des Landes sind rechtzeitig und vollständig einzuheben. Die Landesregierung wird ermächtigt, Forderungen des Landes zu stunden, wenn die Erfüllung der Verbindlichkeiten dadurch nicht gefährdet wird und die Stundung durch besondere Umstände gerechtfertigt erscheint. Gestundete Beträge sind im Allgemeinen zu verzinsen. Die Landesregierung wird weiters ermächtigt, nicht veranschlagte Einnahmen in neuen Teilabschnitten gesondert auszuweisen. Land Niederösterreich Seite 4

7 2.5. Landesfonds Die Landesregierung wird beauftragt, die zur Einhaltung des Maastricht-Ergebnisses auf Landesebene einschließlich der selbstständigen Landesfonds (dort insbesondere das Finanzmanagement betreffend) erforderlichen Maßnahmen zu treffen. 3. Durchführung und Überwachung des es 3.1. Mittelverwendung Die bei den einzelnen sstellen bewilligten Ausgabenkredite dürfen nur zu den dort vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Die Verwendung der für Sachausgaben bewilligten Kredite für Personalerfordernisse oder die Verwendung der für Personalausgaben bewilligten Kredite für Sacherfordernisse ist nicht gestattet. Die Landesregierung wird ermächtigt, innerhalb eines jeden Teilabschnittes die Gliederung nach finanzwirtschaftlichen sowie nach ökonomischen Gesichtspunkten zu ändern und zu ergänzen Kassenmittel Die Landesregierung wird beauftragt, zur Vermeidung eines Kassenabganges durch monatliche Zuteilung von Kassenmitteln den Ausgleich zwischen Einnahmen und Ausgaben (Monatsplan) sicherzustellen. Die Landesregierung wird ermächtigt, zum gleichen Zweck kurzfristige Kassenkredite aufzunehmen Kreditüberwachung Die Landesregierung wird beauftragt, geeignete Maßnahmen zur laufenden Überwachung der Kreditinanspruchnahme zu treffen Schuldaufnahme Die Landesregierung wird ermächtigt, fix verzinste in variabel verzinste Schulden des Landes und umgekehrt umzuwandeln oder zu ersetzen, sowie die Restlaufzeit von Darlehen zu verlängern. Bei vorzeitiger Tilgung durch das Land oder Aufkündigung von Darlehen durch den Darlehensgeber dürfen Ersatzdarlehen bis zur Höhe des noch aushaftenden Betrages aufgenommen werden. Für Dritte aufgenommene Darlehen sind voranschlagsunwirksam zu verrechnen und im nachrichtlich in den Nachweis über den Schuldenstand aufzunehmen Landeslehrer, Bezüge Die Ausgaben bei 1/20800 können um die Mehreinnahmen bei 2/20800, die Ausgaben bei 1/21000 um die Mehreinnahmen bei 2/21000 überschritten werden. Die Ausgaben bei 1/22000 können um das Doppelte der Mehreinnahmen bei 2/22000, die Ausgaben bei 1/22900 um das Doppelte der Mehreinnahmen bei 2/22900 überschritten werden. Bei Mindereinnahmen bei den genannten Einnahmenansätzen sind die Ausgaben bei den angeführten Ausgabenansätzen entsprechend zu kürzen Regionalförderung Die Ausgaben der Regionalförderung, die bei 1/02240 und 1/02241 veranschlagt sind, dürfen bei entsprechenden sstellen in der jeweils zutreffenden Gruppe zusammengefasst verrechnet und so im ausgewiesen werden. Eine projektbezogene Darstellung der Ausgaben erfolgt im Nachweis Regionalförderung des es Sonderfinanzierungen Die Landesregierung wird ermächtigt, zur Anschaffung von Investitionsgütern, welche zur Erfüllung der laufenden Verwaltungsaufgaben erforderlich sind, sowie zur Durchführung von Bauvorhaben und Vorhaben der Regionalförderung über den im zur Verfügung stehenden Teilbetrag hinaus Vorbelastungen künftiger Finanzjahre einzugehen. Die in den folgenden Jahren erforderlichen Ausgaben bedürfen vor ihrer Vollziehung der Genehmigung durch den Landtag Mehrjährige Projekte Die Landesregierung wird ermächtigt, in Angleichung an den Baufortschritt Aufträge bis zur Höhe der bewilligten Gesamtkosten, einschließlich während der Bauzeit eingetretener indexmäßiger Erhöhungen, zu vergeben. Land Niederösterreich Seite 5

8 3.9. Vollzug von Anstaltsvoranschlägen Die Landesregierung wird ermächtigt, gemeinsam veranschlagte Landesanstalten nach betriebswirtschaftlichen und regionalen Gesichtspunkten aufzugliedern und im aufgegliedert auszuweisen sowie nach Maßgabe gesetzlicher Bestimmungen den einzelnen aufgegliederten Landesanstalten sbeträge zuzuweisen. Die Führung und der Betrieb der Landeskliniken wird gemäß Gesetz über die Errichtung der NÖ Landeskliniken-Holding, LGBl 9453 idgf von der NÖ Landeskliniken-Holding im eigenen Namen und auf Rechnung des Landes Niederösterreich wahrgenommen. Die NÖ Landeskliniken-Holding ist daher u. a. zum Abschluss von Verträgen, die für den Betriebsablauf notwendig sind, insbesondere auch zur Vergabe von Lieferungen und Leistungen, die in den jeweiligen Anstaltsvoranschlägen enthalten sind oder in diesen ihre Deckung finden, ermächtigt. Bei ausgeglichen veranschlagten Landesanstalten dürfen die Bestimmungen für zweckgebundene Gebarungen sinngemäß angewendet und die Veranschlagung marktbestimmter Betriebe den für ihre Aufnahme in den geltenden Bestimmungen angepasst werden Mehr- und Mindereinnahmen im Anstaltsbereich Die Landesregierung wird ermächtigt, bei Mehreinnahmen von Landesanstalten bzw. Landesschulen deren Ausgabenkredite im gleichen Ausmaß zu überschreiten und die Aufteilung auf die Personal- und Sachausgaben festzusetzen. Mindereinnahmen sind im laufenden Jahr durch Einsparungen oder in den Folgejahren durch entsprechende Mehreinnahmen oder Minderausgaben auszugleichen. 4. Bewirtschaftung von Einnahmen mit Zweckwidmung 4.1. Zweckwidmung Bei den in der Beilage Zweckwidmung gegenübergestellten Teilabschnitten wird die Zweckwidmung der Einnahmen für Ausgaben ausgesprochen. Die Landesregierung wird ermächtigt, die Zweckwidmung der Einnahmen für Ausgaben den zu Grunde liegenden Voraussetzungen anzupassen. Ausgaben, die aus Einnahmen mit Zweckwidmung bedeckt werden, dürfen so weit getätigt werden, als Einnahmen mit Zweckwidmung tatsächlich einfließen oder entsprechende Rücklagen vorhanden sind. Im laufenden Jahr nicht verbrauchte Einnahmen mit Zweckwidmung dürfen in geeigneter Weise der Verwendung in den nächsten Jahren zugeführt werden Verwendung von nicht veranschlagten Beiträgen Dritter Die Landesregierung wird ermächtigt, nicht veranschlagte Zuschüsse oder Beiträge Dritter mit besonderer Zweckwidmung zusätzlich zu den veranschlagten Ausgabenkrediten zu verwenden. Sind keine entsprechenden Ausgabenkredite vorhanden, so dürfen neue sstellen mit entsprechender Zweckwidmung geschaffen und zu deren Lasten Ausgaben bis zur selben Höhe getätigt werden. Wird von dieser Ermächtigung nicht in vollem Ausmaß Gebrauch gemacht, gelten die Bestimmungen für Einnahmen mit Zweckwidmung sinngemäß. Im laufenden Jahr nicht verbrauchte Beiträge Dritter sind in geeigneter Weise der Verwendung in den nächsten Jahren zuzuführen. 5. Entscheidung in Angelegenheiten der Finanzgebarung 5.1. Kürzung von sansätzen Die Landesregierung wird ermächtigt, zur Einhaltung des es allgemeine oder auf Gliederungselemente der sstellen abgestellte, gleichmäßig prozentuelle Bindungen aller sstellen vorzunehmen. Bei den Ausgaben bleiben als Pflichtausgaben veranschlagte gesetzliche Verpflichtungen des Landes von der Bindung ausgenommen. Im Rahmen der Ausgabenbindungen sind Umschichtungen zulässig, um weitere gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen des Landes voll und das Grundangebot von Leistungen ausreichend abzudecken. Land Niederösterreich Seite 6

9 5.2. Deckungsfähigkeit von Ausgabenkrediten Die Deckungsfähigkeit ist in der Beilage Deckungsfähigkeit von Ausgabenkrediten festgelegt. Die Landesregierung wird ermächtigt, gegen nachträgliche Zustimmung durch den Landtag die Deckungsfähigkeit im Rahmen der Aufgabenverteilung der Geschäftsordnung der Landesregierung zu erweitern oder einzuschränken Änderung der Zweckwidmung von Ausgabenkrediten Die Landesregierung wird ermächtigt, gegen nachträgliche Zustimmung durch den Landtag festzusetzen, wie Ausgabenkredite bei begründetem Bedarf für andere als die im vorgesehenen Verwendungszwecke in Anspruch genommen werden können Kreditüberschreitungen Die Landesregierung wird ermächtigt, gegen nachträgliche Zustimmung durch den Landtag Überschreitungen von Ausgabenkrediten im Ausmaß von Minderausgaben bei anderen Ausgabenkrediten, insbesondere bei den Verstärkungsmitteln, sowie im Ausmaß von mit den Ausgaben zusammenhängenden Mehreinnahmen zu bewilligen und die Überschreitungsbeträge erforderlichenfalls in neuen Teilabschnitten als gesonderte Ausgaben auszuweisen. 6. Übertragbarkeit von Kreditresten Die Landesregierung wird ermächtigt, am Ende des Haushaltsjahres bestehende und noch benötigte Kreditreste mehrjähriger Projekte in geeigneter Weise in das Folgejahr zu übertragen und ohne neuerliche Genehmigung des Landtages für die gleichen Zwecke zu verwenden. Alle übrigen Kreditreste gelten als Einsparungen. 7. Dienstpostenplan Der Dienstpostenplan sowie die im allgemeinen Teil des Dienstpostenplanes festgelegten Grundsätze werden genehmigt. 8. Bericht, KFZ-Systemisierungsplan, Erläuterungen Der Bericht, der KFZ-Systemisierungsplan und die Erläuterungen werden zur Kenntnis genommen. Soweit in den Erläuterungen betragsmäßig Förderungsausgaben für die jeweils genannten Leistungsempfänger angegeben sind, werden diese genehmigt. NÖ Landesregierung Mag. J o h a n n a M i k l - L e i t n e r Landeshauptmann-Stellvertreterin Land Niederösterreich Seite 7

10 G e s a m t ü b e r s i c h t ( G r u p p e n s u m m e n ) E I N N A H M E N in Euro Gruppe Bezeichnung A U S G A B E N in Euro Ordentlicher Teil , , , Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung , , Öffentliche Ordnung und Sicherheit , , Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft , , Kunst, Kultur und Kultus , , Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung , , Gesundheit , , Straßen- und Wasserbau, Verkehr , , Wirtschaftsförderung , , Dienstleistungen , , Finanzwirtschaft ,72 Land Niederösterreich Seite 8

11 KZ Bezeichnung Zuordnung (Posten laut Postenverzeichnis Länder) I. Querschnitt Einnahmen der laufenden Gebarung Summe o+ao Haushalt davon A Summe ohne A Eigene Steuern Unterklassen 83 und 84 ohne Gruppen 839 und Ertragsanteile Gruppen 839 und Einnahmen aus Leistungen Unterklasse Einnahmen aus Besitz und wirtschaftlicher Tätigkeit Unterklasse 82 ohne Gruppen 826 bis 828 und ohne Stelle Laufende Transferzahlungen von Trägern des öffentlichen Rechts Gruppen 850 bis Sonstige laufende Transfereinnahmen Gruppen 860 bis 863, 870 bis 872, 880 bis Einnahmen aus Veräußerung und sonstige Einnahmen Unterklasse 80, Gruppen 826 bis 828 und Stelle Summe 1 (laufende Einnahmen) Ausgaben der laufenden Gebarung squerschnitt für Länder 20 Leistungen für Personal Klasse Pensionen und sonstige Ruhebezüge Gruppe Bezüge der gewählten Organe Stelle Gebrauchs- und Verbrauchsgüter, Handelswaren Klasse Verwaltungs- und Betriebsaufwand Klasse 6 ohne Gruppen 650, 651, 653 und 654, Unterklassen 70 bis 72 ohne Stelle Zinsen für Finanzschulden Gruppen 650, 651, 653 und Laufende Transferzahlungen an Träger des öffentlichen Rechts Gruppen 730 bis Sonstige laufende Transferausgaben Gruppen 740 bis 743, 750 bis 752, 761 bis 769, 780 bis 784, Unterklasse Summe 2 (laufende Ausgaben) Saldo 1 : Ergebnis der laufenden Gebarung Summe 1 minus Summe Einnahmen der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen 30 Veräußerung von unbeweglichem Vermögen Unterklassen 00, 01 und Veräußerung von beweglichem Vermögen Unterklassen 02 bis Veräußerung von aktivierungsfähigen Rechten Unterklasse Veräußerung von Ersatzteilen Unterklasse Kapitaltransferzahlungen von Trägern des öffentlichen Rechts Gruppen 855 bis 859, Sonstige Kapitaltransfereinnahmen Gruppen 865 bis 868 ohne Stelle 8652, Gruppen 875 bis 877, 885 bis Summe 3 (Einnahmen der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen) Land Niederösterreich Seite 9

12 squerschnitt für Länder KZ Bezeichnung Zuordnung (Posten laut Postenverzeichnis Länder) Ausgaben der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen Summe o+ao Haushalt davon A Summe ohne A Erwerb von unbeweglichem Vermögen Unterklassen 00, 01, 05 und Erwerb von beweglichem Vermögen Unterklassen 02 bis Erwerb von aktivierungsfähigen Rechten Unterklasse Erwerb von Ersatzteilen Unterklasse Kapitaltransferzahlungen an Träger des öffentlichen Rechts Gruppen 735 bis Sonstige Kapitaltransferausgaben Gruppen 745 bis 748 ohne Stelle 7452, Gruppen 755 bis 757, 785 bis 789, Unterklasse Summe 4 (Ausgaben der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen) Saldo 2 : Ergebnis der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen Summe 3 minus Summe Einnahmen aus Finanztransaktionen 50 Veräußerung von Beteiligungen und Wertpapieren Unterklassen 08 und Investitions- und Tilgungszuschüsse zwischen Unternehmungen und marktbestimmten Stelle Betrieben des Landes (entspr. A 85-89) und dem Land 52 Entnahmen aus Rücklagen Gruppe Einnahmen aus der Rückzahlung von Darlehen an Träger des öffentlichen Rechts Gruppen 240 bis 243, 250 bis Einnahmen aus der Rückzahlung von Darlehen an sonstige Unternehmungen und Gruppen 244 bis 247, 249, 254 bis 257, Haushalte 55 Aufnahme von Finanzschulden bei Trägern des öffentlichen Rechts Gruppen 340 bis 343, 350 bis Aufnahme von sonstigen Finanzschulden Gruppen 344 bis 349, 354 bis Einnahmen aus der Rückzahlung von Haftungsinanspruchnahmen Gruppe [260 und] Aufnahme von sonstigen Schulden Gruppe Summe 5 (Einnahmen aus Finanztransaktionen) Ausgaben aus Finanztransaktionen 60 Erwerb von Beteiligungen und Wertpapieren Unterklassen 08 und Investitions- und Tilgungszuschüsse zwischen Unternehmungen und marktbestimmten Stelle Betrieben des Landes (entspr. A 85-89) und dem Land 62 Zuführungen an Rücklagen Gruppe Gewährung von Darlehen an Träger des öffentlichen Rechts Gruppen 240 bis 243, 250 bis Gewährung von Darlehen an sonstige Unternehmungen und Haushalte Gruppen 244 bis 247, 249, 254 bis 257, Rückzahlung von Finanzschulden bei Trägern des öffentlichen Rechts Gruppen 340 bis 343, 350 bis Rückzahlung von Finanzschulden bei sonstigen Unternehmungen und Haushalten Gruppen 344 bis 349, 354 bis Ausgaben aus der Inanspruchnahme aus Finanzhaftungen Gruppe [260 und] Rückzahlungen von sonstigen Schulden Gruppe Summe 6 (Ausgaben aus Finanztransaktionen) Saldo 3 : Ergebnis der Finanztransaktionen Summe 5 minus Summe Land Niederösterreich Seite 10

13 squerschnitt für Länder KZ Bezeichnung Zuordnung (Posten laut Postenverzeichnis Länder) Summe o+ao Haushalt davon A Summe ohne A Saldo 4: Jahresergebnis (+) = Überschuss Jahresergebnis (-) = Jahresfehlbetrag Summe der Salden 1, 2 und II. Ableitung des Finanzierungssaldos 70 Jahresergebnis Haushalt ohne A und ohne Finanztransaktionen Saldo 1 plus Saldo Überrechnung Jahresergebnis A Saldo 4 der Spalte "davon A 85-89" 0 95 Finanzierungssaldo ( "Maastricht-Ergebnis" ) III. Übersicht Gesamthaushalt 80 Einnahmen der laufenden Gebarung und der Vermögensgebarung Summen 1, 3 und Sonstige Einnahmen des Gesamthaushaltes: Abwicklung Soll-Überschüsse Vorjahre Abwicklung Soll-Abgang laufendes Jahr 79 Summe 7 (Gesamteinnahmen) Ausgaben der laufenden Gebarung und der Vermögensgebarung Summen 2, 4 und Sonstige Ausgaben des Gesamthaushaltes: Abwicklung Soll-Abgänge Vorjahre Abwicklung Soll-Überschuss laufendes Jahr 89 Summe 8 (Gesamtausgaben) Administratives Jahresergebnis Summe 7 minus Summe 8 0 Land Niederösterreich Seite 11

14 Maastricht-Ergebnis gemäß ESVG Überleitungstabelle für das Jahr gemäß Artikel 25 Absatz 2, Österr. Stabilitätspakt 2012 Finanzierungssaldo gemäß VRV-Rechnungsquerschnitt für Länder Betrag in Mio. Euro 10,38 Positionen, die zusätzliche Einnahmen oder keine Ausgaben laut ESVG sind + soweit nicht ohnedies bereits im Finanzierungssaldo gemäß VRV 35,67 berücksichtigt (Summe) Positionen, die zusätzliche Ausgaben oder keine Einnahmen laut ESVG sind - soweit nicht ohnedies bereits im Finanzierungssaldo gemäß VRV -173,53 berücksichtigt (Summe) ergibt Finanzierungssaldo laut ESVG (Gebietskörperschaft) -127,48 + Finanzierungssaldo laut ESVG für Immobiliengesellschaften 26,00 und außerbudgetäre Einheiten soweit sie dem Sektor Staat zuzurechnen sind + und auch dem Verantwortungsbereich der jeweiligen Gebietskörperschaft -0,31 zugerechnet werden können Veränderung Schuldenstand von (ausgegliederten) +/- 0,00 Krankenanstaltengesellschaften Finanzierungssaldo laut ESVG - Land -101,79 Struktureller Saldo Finanzierungssaldo laut ESVG - Land -101,79 anteilige zyklische Budgetkomponente gemäß Österreichischem - Stabilitätsprogramm vom April -43,43 (-0,284% des nominellen BIP) Struktureller Saldo -58,36 Land Niederösterreich Seite 12

15 Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben E I N N A H M E N in Euro O r d e n t l i c h e r T e i l Gruppen, Abschnitte, Unter- und Teilabschnitte Ansatz B e z e i c h n u n g A U S G A B E N in Euro Ordentlicher Teil , , , Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung , , Landtag , , Landtag, allgemeine Angelegenheiten , , Landtag, Bezüge , Landtagsklubs , Parteienförderung , Landtag, Repräsentation , Landtag, Sonderveranstaltungen, politische Bildung ,15 0, Landtagsamt ,01 0, Landtagsdirektion , , Landeskontrolleinrichtung , , Landesrechnungshof , Landesrechnungshof, variable Reisekosten , , Landesregierung , , Landesregierung, allgemeine Angelegenheiten , , Landesregierung, Bezüge , Landesregierung, Repräsentation , Landesregierung, Repräsentation ,50 34, Landesregierung, Ehrungen und Auszeichnungen ,82 34, Landesregierung, Ehrungen und Auszeichnungen ,82 Land Niederösterreich Seite 13

16 E I N N A H M E N in Euro O r d e n t l i c h e r T e i l Gruppen, Abschnitte, Unter- und Teilabschnitte Ansatz B e z e i c h n u n g A U S G A B E N in Euro , Amt der Landesregierung , , Amt der Landesregierung, allgemeine Angelegenheiten , , Amt der Landesregierung, Personal (LAD2-A) , , Amt der Landesregierung, Amtsgebäude , , Amt der Landesregierung, variable Reisekosten , , Amt der Landesregierung, Amtsbetrieb ,78 0, Landesgesetzblatt , , Amt der Landesregierung, Amtsgebäude; Investitionen , Verbindungsstelle der Bundesländer , , Gebietsbauämter, Amtsbetrieb ,60 0, Gebietsbauämter, Amtsgebäude , Gebietsbauämter, variable Reisekosten , , Straßenbauabteilungen, Amtsbetrieb , , Straßenbauabteilungen, Amtsgebäude , Straßenbauabteilungen, variable Reisekosten , , Amtsplanungen, variable Reisekosten (ZG) ,00 0, Vermessung ,28 424, Geotechnische Sondierungen , Normenwesen , , Information und Dokumentation , , Informationsdienst ,70 0, NÖ Geo-Informationssystem (NÖGIS) , , NÖ Geo-Informationssystem (NÖGIS) (ZG) ,93 0, NÖ Geotage (ZG) , , EuropeDirect Informationsnetzwerk - Infostelle NÖ , , Raumordnung und Raumplanung ,70 0, Raumordnung , Baurechtsaktion , , Baurechtsaktion (ZG) ,58 Land Niederösterreich Seite 14

17 E I N N A H M E N in Euro O r d e n t l i c h e r T e i l Gruppen, Abschnitte, Unter- und Teilabschnitte Ansatz B e z e i c h n u n g A U S G A B E N in Euro 2.886, Raumordnung (ZG) , EU,EFRE-Raumordnung (ZG) , Grundlagenforschung, Statistik ,00 0, Raumordnungsmaßnahmen , Zentrale und regionale Einrichtungen , Zentralörtliche und regionale Maßnahmen , Verein "NÖ-Wien, gemeinsame Entwicklungsräume" ,00 0, Biosphärenpark Wienerwald ,29 0, EU,EFRE-Technische Hilfe und EU-Projekte , , Grundlagenforschung, Statistik (ZG) , , Europäische territoriale Zusammenarbeit , Regionalförderung; Raumordnung und Raumplanung , EU,EFRE-Regionalförderung (ZG) , , Regionalförderung (ZG) ,00 0, Regionalförderung , , EU,EFRE-Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (ZG) 0 0 0, EU,EFRE-NÖG (ZG) , EU,EFRE-Kleinregionale Entwicklungskonzepte (ZG) , EU,EFRE-Technische Hilfe (ZG) , EU,EFRE-Wirtschaftskammer NÖ (ZG) , Planungsgemeinschaft Ost , Aufgabenerfüllung durch Dritte , Staatsbürgerschaftsevidenz , Landes-Wählerevidenz , Aufgabenerfüllung für Dritte , EU,EFRE-Projektierung, Bauleitung usw.; Landesstraßen (ZG) , , Amt der Landesregierung, Sonstiges , , Buchdruckerei , Werkstätten, übrige , , Begutachtungsplaketten ,92 Land Niederösterreich Seite 15

18 E I N N A H M E N in Euro O r d e n t l i c h e r T e i l Gruppen, Abschnitte, Unter- und Teilabschnitte Ansatz B e z e i c h n u n g A U S G A B E N in Euro , Materialamt , , Bezirkshauptmannschaften , , Bezirkshauptmannschaften, allgemeine Angelegenheiten , , Bezirkshauptmannschaften, Personal , , Bezirkshauptmannschaften, Amtsgebäude , , Bezirkshauptmannschaften, Amtsbetrieb , , Bezirkshauptmannschaften, Amtsgebäude; Investitionen , Forstinspektionen , , Bezirkshauptmannschaften, Kfz-Angelegenheiten ,19 0, Gesundheitsabteilungen , , Bezirkshauptmannschaften, Amtsgebäude (ZG) ,15 0, Bezirkshauptmannschaften, variable Reisekosten , Bezirkshauptmannschaften, Sonstiges , , Amtsblatt (ZG) , Strafvollzug durch Bundespolizeibehörden , , Sonderämter , , Agrarbehörden , , Agrarbezirksbehörde, Amtsbetrieb , , Agrarbezirksbehörde, Amtsgebäude ,10 0, Agrarbezirksbehörde, Dienstkraftwagen , Agrarbezirksbehörde, variable Reisekosten ,42 0, Agrarbezirksbehörde, Amtsgebäude; Investitionen , , Agrarbezirksbehörde, Serviceleistungen (ZG) , , Unabhängige Verwaltungssenate in den Ländern , Landesverwaltungsgericht NÖ, Personal ,62 946, Landesverwaltungsgericht NÖ, Amtsgebäude , Landesverwaltungsgericht NÖ, Reisekosten , , Landesverwaltungsgericht NÖ, Amtsbetrieb ,10 Land Niederösterreich Seite 16

19 E I N N A H M E N in Euro O r d e n t l i c h e r T e i l Gruppen, Abschnitte, Unter- und Teilabschnitte Ansatz B e z e i c h n u n g A U S G A B E N in Euro , Allgemeine Verwaltung, sonstige Aufgaben , , Beratungsorgane , Landesjagdbeirat und Bezirksjagdbeiräte , NÖ Monitoringausschuss, variable Reisekosten , NÖ Gleichbehandlungskommission, variable Reisekosten , , Ethikkommission , Landessportrat , , Stabstelle GS7-IT , Kinder- und Jugendanwalt; variable Reisekosten , Österreichisches Institut für Bautechnik (OIB) , Pflege- und Patientenanwalt, variable Reisekosten , NÖ.Regional.GmbH , Konsumentenschutzmaßnahmen , , Prüfungstätigkeit , , Prüfungstätigkeit durch Personal (ZG) , , Prüfungstätigkeit durch Personal , Prüfungskommissionen nach dem Jagdgesetz , Spielautomatenüberwachung ,00 0, Fahrprüferprüfung , , Fahr(schul)lehrer-Prüfung , , Fahrprüfungen (ZG) , Fahrprüfungen, variable Reisekosten , , Ziviltechnikerprüfung (ZG) , , Schiffsführerprüfung (ZG) , , Eignungsprüfungen (ZG) , , Allgemeine Verwaltung, Übriges , Behinderteneinstellungsgesetz (LAD2-B) ,00 0, Behinderteneinstellungsgesetz (LAD2-A) , , Dienstkraftwagen ,36 Land Niederösterreich Seite 17

20 E I N N A H M E N in Euro O r d e n t l i c h e r T e i l Gruppen, Abschnitte, Unter- und Teilabschnitte Ansatz B e z e i c h n u n g A U S G A B E N in Euro Amtshaftungsgesetz ,42 0, Fonds, sonstige Einrichtungen und Maßnahmen ,37 0, Verbände und Vereine , , Heime, sonstige Maßnahmen , , Kommunalakademie NÖ, Reisekosten , , NÖ Landschaftsfonds (ZG) , Vereine , Unvorhergesehene Ausgaben, sonstige ,65 0, Landeskliniken und -pflegeheime (LAD2-B) , , Gebührengesetz - Pauschalbeträge Land (A) 0 0 0, , Gebührengesetz - Pauschalbeträge Land (B) Verwaltungsmanagement , , Informations- u. Kommunikationstechn.,Leist.f.Externe (ZG) , , Informationstechnologie , , Telekommunikation ,98 0, Zustellgebühren; Amt d. Landesreg., Bezirkshauptmannschaften ,05 708, Kriegsgräberspendenfonds (ZG) , Gemeindeberatung und Information ,84 0, Gemeindeservice (ZG) ,00 0, Gemeinderatswahlen ,18 0, Landtagswahl , Bundespräsidentenwahl , Initiativ-, Einspruchs- und Volksbefragungsverfahren , Projektvorbereitung , Schloss Laxenburg ,29 0, Projektvorbereitung (ZG) ,00 0, Innerer Dienst; Öffentlichkeitsarbeit, Demoskopie , ARGE Donauländer ,26 0, Verbindungsbüro Brüssel ,79 60, Tierschutzorganisationen ,56 Land Niederösterreich Seite 18

21 E I N N A H M E N in Euro O r d e n t l i c h e r T e i l Gruppen, Abschnitte, Unter- und Teilabschnitte Ansatz B e z e i c h n u n g A U S G A B E N in Euro 07 Personalvertretung (ohne Landeslehrer) , Personalvertretung (ohne Landeslehrer) , Personalvertretung der Landesbediensteten , , Pensionen (ohne Landeslehrer) (nicht aufgeteilt) , , Pensionen (ohne Landeslehrer) (nicht aufgeteilt) , , Pensionen (Verwaltung) , , Personalbetreuung , , Bezugsvorschüsse und Darlehen , , Vorschüsse , , Vorschüsse (ZG) , , Personalausbildung und Personalfortbildung , Aus- und Weiterbildung - Kleinkindpädagoginnen , Aus- und Weiterbildung, variable Reisekosten , , Aus- und Weiterbildung ,82 957, Beamtenschulung , Dienstprüfungen , , Sozialpädagogen, Ausbildung; Beratung , Krankenpflegefachdienst, Ausbildung , Sozialhilfe, Ausbildung , Gemeinschaftspflege , Gemeinschaftspflege , SC Landhaus , Personalbetreuung, Sonstiges , Zuwendungen, Belohnungen und Aushilfen (LAD2-A) , Zuwendungen, Belohnungen und Aushilfen (LAD2-B) ,61 Land Niederösterreich Seite 19

22 E I N N A H M E N in Euro O r d e n t l i c h e r T e i l Gruppen, Abschnitte, Unter- und Teilabschnitte Ansatz B e z e i c h n u n g A U S G A B E N in Euro , Öffentliche Ordnung und Sicherheit , , Feuerwehrwesen , , Feuerwehrschulen , , Landes-Feuerwehrschule Tulln , , Landes-Feuerwehrschule Tulln; Investitionen , , Brandbekämpfung und -verhütung, Förderung , , Freiwillige Feuerwehren (ZG) , Landes-Feuerwehrverband (ZG) , Landesstelle für Brandverhütung (ZG) , Landes-Feuerwehrschule Tulln, Abgang (ZG) , Freiwillige Feuerwehren, Unfallversicherung (ZG) , Feuerwehrwesen, Sonstiges , Einsatzopferfonds , Feuerwehr und Zivilschutz, Betrieb , , Katastrophendienst , , Katastrophendienst, allgemeine Angelegenheiten , , Katastrophendienst, allgemeine Angelegenheiten , , Katastrophendienst, Sonstiges ,25 0, Katastropheneinsatzgeräte, Feuerwehren (ZG) , , Warn- und Alarmsystem (ZG) ,26 0, Digitales Funknetz; Investitionen , , Digitales Funknetz; Investitionen (ZG) , EU,EFRE-Katastrophenschutz (ZG) Landesverteidigung , Zivilschutz , Zivilschutzverband NÖ , Zivilschutz ,05 Land Niederösterreich Seite 20

23 E I N N A H M E N in Euro O r d e n t l i c h e r T e i l Gruppen, Abschnitte, Unter- und Teilabschnitte Ansatz B e z e i c h n u n g A U S G A B E N in Euro , Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft , , Gesonderte Verwaltung , , Schulaufsicht , Kollegien usw., Pflichtschulen; Reisekosten , , Schulaufsicht, Pflichtschulen; Bezüge , Schulaufsicht, Pflichtschulen; Behörden ,28 0, Gewerblicher Berufsschulrat, Amtsbetrieb , Gewerblicher Berufsschulrat, variable Reisekosten ,12 0, Gewerblicher Berufsschulrat, Aufwandsentschädigungen , Schulaufsicht, land- und forstw. Berufs- und Fachschulen , Personalvertretung der Landeslehrer , Personalvertretung, allgemeinbildende Pflichtschulen , Personalvertretung, berufsbildende Pflichtschulen , , Pensionen der Landeslehrer , , Pensionen der Landeslehrer , Gesonderte Verwaltung, Sonstiges , Behinderteneinstellungsgesetz (Landeslehrer) , Bedienstetenschutz für Landeslehrer , , Allgemeinbildender Unterricht , , Allgemeinbildende Pflichtschulen, gemeinsame Kosten , , Allgemeinbildende Pflichtschulen, Bezüge , , Allgemeinbildende Pflichtschulen, Vorschüsse , , Allgemeinbildende Pflichtschulen, Sonstiges (ZG) , , Allgemeinbildende Pflichtschulen, Ersätze (ZG) , , Sonderschulen , , Sonderschulen, sonstige , , Sonderschulen, sonstige; Investitionen ,00 Land Niederösterreich Seite 21

24 E I N N A H M E N in Euro O r d e n t l i c h e r T e i l Gruppen, Abschnitte, Unter- und Teilabschnitte Ansatz B e z e i c h n u n g A U S G A B E N in Euro , Sonderschulen, sonstige (ZG) ,66 286, Allgemeinbildender Unterricht, Sonstiges , Schul- und Kindergartenfonds, Beitrag , Schulen, sonstige ,43 286, Schulerhaltungsbeiträge , , Berufsbildender Unterricht; Bildungsanstalten , , Berufsbildende Pflichtschulen , , Gewerbliche Pflichtschulen, Bezüge , , Gewerbliche Pflichtschulen, Vorschüsse , Gewerbliche Pflichtschulen, Erzieherdienste , , Landesberufsschulen , , Landesberufsschulen, Ausbauprogramm , , Berufsbildende mittlere Schulen , , Landwirtschaftliche Fachschulen, sonstige Maßnahmen (ZG) , , Landwirtschaftliche Fachschulen , , Landwirtschaftliche Fachschulen (ZG) , , Berufsbildende höhere Schulen , , Höhere Lehranstalt Mödling ,31 0, Höhere Lehranstalt Mödling; Investitionen , , Berufsbildender Unterricht, Sonstiges , , Land- und forstw. Berufs- und Fachschulen, Bezüge , , Landwirtschaftliche Fachschulen; Investitionen , , Unterricht; Förderung , , Schulbetrieb, Förderung , , NÖ Medienzentrum, Personal (Verwaltung) , NÖ Medienzentrum, Personal (Landeslehrer); Bezüge , NÖ Medienzentrum, Personal (Landeslehrer); Reisekosten , , NÖ Medienzentrum, Erhaltung (ZG) ,39 Land Niederösterreich Seite 22

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