26. Jahrgang März 2013 Nr. 3

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1 26. Jahrgang März 2013 Nr. 3 Was erledige ich wo im Rathaus: und dann die Nummer des jeweiligen und per unter gemeinde.bernhardswald@bernhardswald.de Name Zimmer Aufgabenbereich Durchwahl Werner Fischer 10 Karin Kammerer 09 Friederike Kirsch 07 Sigrid Schulmeyer 12 Reinhard Buchmann 08 Joachim Steger 12 Karl Pielmeier 06 Stefanie Hartl 05 Marina Humbs 03 Paul Honis 04 Inge Humbs 02 Anette Nachreiner Bürgermeister Gesamtverwaltung werner.fischer@bernhardswald.de Bürgermeister-Vorzimmer, Ehrungen, Mitteilungsblatt, Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen karin.kammerer@bernhardswald.de Leiterin Fachbereich 1 Hauptverwaltung friederike.kirsch@bernhardswald.de Leiterin Fachbereich 2 sigrid.schulmeyer@bernhardswald.de Bauwesen, Verkehrswesen reinhard.buchmann@bernhardswald.de joachim.steger@bernhardswald.de Leiter des Bauhofes, Brand- und Katastrophenschutz, karl.pielmeier@bernhardswald.de Standesamt, Liegenschaften, Hausnummern, Straßen- und Wegerecht stefanie.hartl@bernhardswald.de Gemeindekasse, Fundamt, Bareinzahlungen marina.humbs@bernhardswald.de Renten- und Schwerbehindertenangelegenheiten, Sozialamt, Gewerbeamt, Fischereirecht, landw. Unfallmeldungen paul.honis@bernhardswald.de inge.humbs@rbernhardswald.de Passwesen, Vermittlung, Auskunft, Führungszeugnisse anette.nachreiner@bernhardswald.de Xaver Hofbauer Michael Müller Bhw klaeranlage.bernhardswald@web.de / 3714, / , / B16 aktuell März

2 Aus der Sitzung des Gemeinderates wird berichtet: TOP 1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom wird genehmigt. TOP 2 Gemeinderatssitzung vom Bekanntgabe von Beschlüssen deren Geheimhaltungsgründe weggefallen sind (aus der Sitzung des Gemeinderates vom ) Umbau Bauhof, BA I Büro- und Sozialräume, Vergabe Rohbauarbeiten Der Auftrag zur Ausführung der Rohbauarbeiten zum Umbau des Bauhofes in Hauzendorf wird an die Fa. Fuchs Bau, Bernhardswald zu einem Angebotspreis von ,99 (brutto) vergeben. Umbau Bauhof, BA I Büro- und Sozialräume, Vergabe Elektroarbeiten Der Auftrag zur Ausführung der Elektroarbeiten zum Umbau des Bauhofes in Hauzendorf wird an die Fa. Elektro Luft, Bernhardwald zu einem Angebotspreis von ,32 (brutto) vergeben. Umbau Bauhof, BA I Büro- und Sozialräume, Vergabe Heizung, Lüftung, Sanitärarbeiten Der Auftrag zur Ausführung der Arbeiten für Hei- hofes in Hauzendorf wird an die Fa. Passauer, Bernhardswald zu einem Angebotspreis von ,11 (brutto) vergeben TOP 3 Widerruf der Ernennung von Herrn Reinhard Buchmann zum Leiter des Standesamtes Bernhardswald Die Gemeinde Bernhardswald widerruft die Ernennung von Herrn Reinhard Buchmann zum Leiter des Standesamtes Bernhardswald mit Wirkung zum TOP 4 Ernennung von Frau Stefanie Hartl zur Leiterin des Standesamtes Bernhardswald Die Gemeinde Bernhardswald ernennt Frau Stefanie Hartl mit Wirkung vom 15. Februar 2013 zur Leiterin des Standesamtes Bernhardswald. Die Ernennung erfolgt auf Widerruf. TOP 5 Ernennung von Herrn Reinhard Buchmann zum stellvertretenden Leiter des Standesamtes Bernhardswald Die Gemeinde Bernhardswald ernennt Herrn Reinhard Buchmann mit Wirkung vom 15. Februar 2013 zum stellvertretenden Leiter des Standesamtes Bernhardswald. Die Ernennung erfolgt auf Widerruf. TOP 6 Bestellung von Herrn Joachim Steger zum Datenschutzbeauftragten der Gemeinde Bernhardswald Der Gemeinderat beschließt Herrn Joachim Steger Gemeinde Bernhardswald zu bestellen. TOP 7 Investitionsumlage an den Schulverband Wenzenbach Bekanntgabe einer dringlichen Anordnung gem. Art. 37 GO Die Verwaltung setzt den Gemeinderat von der fol- Die Verwaltung wird angewiesen, den Gesamt an den Schulverband Wenzenbach auszuzahlen. Die Mittel werden unter der Haushaltsstelle verbucht. Die Gemeinde Bernhardswald informiert: Bekanntmachung über die Schulanmeldung Schulanmeldung Dienstag, 9. April bis Uhr in der Grundschule Bernhardswald, Kreuther Str. 22 I. Schulanmeldung an der Grundschule Anzumelden sind alle Kinder, die im kommenden Schuljahr erstmals schulpflichtig werden. Schulpflichtig werden alle Kinder, die (ungeachtet in Bayern haben und bis zum 30. September 2013 sechs Jahre alt werden. Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, ihr Kind vom Besuch der Volksschule zurückstellen zu lassen. Anzumelden sind ferner alle Kinder, die im vorigen Jahr vom Besuch der Volksschule zurückgestellt worden sind. Der Zurückstellungsbescheid ist dabei vorzulegen. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten wird ein Kind, das in den Monaten Oktober, November, Dezember 2007 geboren wurde, schulpflichtig, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Bei Kindern, die nach dem geboren sind, ist Voraussetzung für die Schulaufnahme ein positives Gutachten des Ablehnung des Antrages ist keine Zurückstellung. Die Kinder müssen an der öffentlichen Grundschule angemeldet werden, in deren Sprengel sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Das gilt auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten die Genehmigung eines beantragen wollen. Die Erziehungsberechtigten kommen. Wenn sie verhindert sind, sollen sie einen Stellvertreter beauftragen, das Kind zur Schulanmeldung zu bringen. Eine schriftliche Anmeldung ist Die Erziehungsberechtigten deren Stellvertreter müssen bei der Schulanmeldung die nach dem Anmeldeblatt erforderlichen Angaben machen und durch Vorlage der Geburtsurkunde belegen. Sind mehrere Erziehungsberechtigte vorhanden, so müssen sie die Anmeldung im gegenseitigen zum Nachweis hierfür die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten auf dem Anmeldeblatt. In rechtigte schriftlich zustimmen. Kinder, die in einem des Heims angemeldet werden. Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, mitzuteilen, die es erforderlich machen, dass die kann für ein Kind nachteilig in seiner Schullaufbahn falschen Zeitpunkt eingeschult wird und dadurch z.b. seine Begabung nicht voll entfalten kann. - Öffnungszeiten der Gemeinde Bernhardswald Vormittag Nachmittag Dienstag geschlossen Ganzjährig Öffnungszeiten Wertstoffhof Bernhardswald April bis Oktober Montag (neu) Samstag (jeden 1., 2. und 4. im Monat) November bis März Samstag (jeden 1. und 3. im Monat) 16:00 bis 18:00 Uhr B16 aktuell März 2013

3 Die Gemeinde Bernhardswald informiert: zügliche Gespräche gerne zur Verfügung. II. Schulanmeldung an einer Förderschule Sehbehinderte und blinde, schwerhörige und gehörlose, körperbehinderte, geistig behinderte Kinder und Kinder mit einem erheblichen sonderpädagogischen Förderbedarf in den Bereichen Sprache, Lernen und Verhalten können von ihren Erziehungsberechtigten statt an der Grundschule auch unmittelbar an einer für das Kind geeigneten öffentlichen privaten Förderschule angemeldet werden. III. Schulanmeldung an einer privaten Grundschule Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, ihr Kind statt an der Grundschule im Schulsprengel direkt an einer privaten Grundschule anzumelden. Die Aufnahme in eine private Grundschule ist der öffentlichen Grundschule vom Schulträger mitzuteilen. IV. Schulanmeldung ist Pflicht Erziehungsberechtigte, welche die ihnen obliegende Anmeldung eines schulpflichtigen Kindes ohne berechtigten Grund vorsätzlich fahrlässig unterlassen, können nach Art. 119 Abs. 1 Nr. 1 BayEUG mit Geldbuße belegt werden. Bernhardswald, Februar 2013 gez. Christian Lell Vorinformation 4-Tagesfahrten 2013 Vier-Tagesfahrten der Gemeinde Bernhardswald für 9- bis 13-jährige Kinder. Die Fahrten finden von Montag bis Freitag (ohne Donnerstag ) statt. Bitte berücksichtigen Sie den Termin bei Ihrer Ferienplanung! Die Tagesziele sind: Montag, Bayerischer Wald Rodelbahn St. Englmar und Elypso Dienstag, Freizeitpark Geiselwind Mittwoch, Allianz Arena München, evtl. Frei- Hallenbad, Burger-King Pfaffenhofen Donnerstag, frei Freitag, Führung in Schloss Thurn & Taxis Regensburg Besuch eines Frei- Hallenbads Abfahrt ist jeweils zwischen ca und 8.00 Uhr, Rückkehr zwischen und Uhr (auf Aushang in der Gemeinde sowie Veröffentlichung in der MZ achten!). Mit Ausnahme des Tages der Fahrt zum Freizeitpark Geiselwind, ist an den Nachmittagen noch ein Besuch in einem Hallen- Freibad eingeplant. Da sich auf Grund des Wetters kurzfristige Programmänderungen ergeben können, sollten die Kinder täglich das Badezeug dabei haben! Für die Betreuung der Kinder ist bestens gesorgt. Die Ziele sind auch von der jeweiligen Wetterlage am Ausflugsziel abhängig und können noch abgeändert werden. Der Teilnehmerbetrag beträgt je Kind 60,00, für das zweite Kind 55,00, jedes dritte und weitere Kind einer Familie und Kinder von SGB II können kostenlos teilnehmen. Im Teilnehmerbetrag sind die Kosten für die Fahrt, die Betreuung, die Versicherung und die Eintritte enthalten. Für die Verpflegung haben die Kinder selbst zu sorgen. Getränke sind im Bus erhältlich. Anmeldungen für Teilnehmer nimmt Frau Kammerer, Zimmer 09, ab 8. April in der Gemeindeverwaltung Bernhardswald entgegen. Der Teilnahmebeitrag ist bei der Anmeldung zu entrichten. Des weiteren bitten wir folgende An- und Abmeldebedingungen zu beachten: Abmeldung: Sie muss immer schriftlich und persönlich erfolgen. Tritt ein Teilnehmer zurück, so werden folgende Ausfallgebühren berechnet: Bei Tage vor Beginn der Freizeit 25%, bei Tage vorher 50% und bei 9 Tage bis Antritt der Aktion 80% des Teilnehmerpreises. Eine Ausfallgebühr fällt nicht an, wenn ein anderer geeigneter Ersatzteilnehmer verbindlich angemeldet wird. Im Notfall z. B. plötzliche Erkrankung kann der Teilnehmerbeitrag abzüglich der tatsächlich anfallenden Kosten einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 zurückerstattet werden. In diesem Fall muss jedoch vor Beginn der Freizeit ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Impfausweis: Bitte geben Sie Ihrem Kind bei der Ferienaktion eine Kopie des Impfausweises mit. Telefonische Anmeldungen bzw. Reservierungen sind nicht möglich! Wir bitten diesbezüglich um Ihr Verständnis. Anmeldeschluss ist am Donnerstag, 11. Juli 2013, soweit bis dahin noch Plätze vorhanden sind! Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben andere geeignete Personen vorzuschlagen. Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen finden Sie auszugsweise als Anlage zu diesem Schreiben. Sie können Ihre Vorschläge bis zum 31. März 2013 schriftlich an uns richten bei folgender Stelle persönlich abgeben: Rathaus (Zi. 4 Zi. 12) der Gemeinde Bernhardswald, Rathausplatz 1, Bernhardswald Wir benötigen folgende Angaben: Familienname, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Straße und Hausnummer der Wohnung, Beruf ggf. Zeiten früherer Schöffentätigkeiten: Für Rückfragen stehen wir persönlich telefonisch zur Verfügung (Tel / Herr Honis 09407/ Herr Steger) Auszug aus der Schöffenbekanntmachung vom 07. November 2012 (JMBl. S. 127) II. Abschnitt Amt der Schöffen 2. Ehrenamt; Verpflichtung zur Übernahme 2.1 Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden. 2.2 Nach der Bayerischen Verfassung sind alle Bewohner Bayerns zur Übernahme von Ehrenämtern verpflichtet. 3. Unfähigkeit zum Schöffenamt Unfähig zu dem Amt eines Schöffen sind: 3.1 Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind; 3.2 Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann. 4. Nicht zum Schöffenamt zu berufende Personen Zu dem Amt eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 4.1 Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden; 4.2 Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden; 4.3 Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen; 4.4 Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht geeignet sind; 4.5 Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind; 4.6 Personen, die in Vermögensverfall geraten sind. 5. Weitere nicht zu berufende Personen Zu dem Amt eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 5.1 der Bundespräsident; 5.2 die Mitglieder der Bundesregierung einer Landesregierung; 5.3 Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- B16 aktuell März

4 Die Gemeinde Bernhardswald informiert: Ruhestand versetzt werden können; 5.4 Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte; 5.5 gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer; hierzu gehören alle Personen, die zu Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaften im Sinne von 152 Abs. 2 Sätze 1 und 3 GVG bestellt sind (Verordnung vom 21. Dezember 1995, GVBl 1996 Satz 4, BayRS J, zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. Juli 2011, GVBl S. 296, ber. 2011, 340); 5.6 Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind; 5.7 Personen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig gewesen sind, von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagslisten noch andauert; 5.8 Personen, die gemäß 44a Abs. 1 DRiG nicht zum Schöffenamt berufen werden sollen, nämlich Personen, die gegen die Grundsätze der Menschlichkeit der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben wegen einer Tätigkeit als hauptamtliche inoffizielle Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Sinne des 6 Abs. 4 des StasiUnterlagen-Gesetzes vom 20. Dezember 1991 (BGBl I S. 2272) als diesen Mitarbeitern nach 6 Abs. 5 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes gleichgestellte Personen für das Ehrenrichteramt nicht geeignet sind. 6. Ablehnung des Schöffenamtes Die Berufung zum Amt des Schöffen dürfen ablehnen: 6.1 Mitglieder des Bundestages, des Bundesrates, des Europäischen Parlaments eines Landtages; 6.2 Personen, die in der vorhergehenden Amtsperiode die Verpflichtung eines ehrenamtlichen Richters in der Strafrechtspflege an 40 Tagen erfüllt haben, sowie Personen, die bereits als ehrenamtliche Richter tätig sind; Ärzte, Zahnärzte, Krankenschwestern, Kinderkrankenschwestern, Krankenpfleger und Hebammen; Apothekenleiter, die keinen weiteren Apotheker beschäftigen; Personen, die glaubhaft machen, dass ihnen die unmittelbare persönliche Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderem Maße erschwert; Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben es bis zum Ende der Amtsperiode vollendet haben würden; Personen, die glaubhaft machen, dass die Ausübung des Amtes für sie einen Dritten wegen Gefährdung erheblicher Beeinträchtigung einer ausreichenden wirtschaftlichen Lebensgrundlage eine besondere Härte bedeutet. Jugendpflegerin der Gemeinden Bernhardswald und Altenthann Jugendbeauftragte der Gemeinde Bernhardswald Jasmine Luxner Dipl.-Soz.-Pädagogin Landratsamt Regensburg Kreisjugendamt Altmühlstraße Regensburg Telefon 0941/ Handy 0176/ jasmine.luxner@landratsamt-regensburg.de Elisabeth Pollwein-Hochholzer Sozialpädagogin Erikaweg Bernhardswald Tel.: 09407/ pollwein-hochholzer@gmx.de B16 aktuell März 2013

5 Helfende Hände Das Nachbarschaftsnetz der Gemeinde Bernhardswald Acht Hände, stilisiert auf einem Blatt Papier. Bunt, vielfältig und offen. Offen und bereit für die Hilfe. Helfende Hände nennt sich ein Netz, das sich die Nachbarschaftshilfe auf die Fahnen geschrieben hat. Angeregt von der Freiwilligenagentur (FWA) im Landkreis Regensburg, aufgegriffen und ins Leben gerufen von der Gemeinde Bernhardswald und der katholischen Pfarreiengemeinschaft zusammen mit der evangelischen Kirche Bernhardswald. Schwerpunkt: Die organisierte Nachbarschaftshilfe. Die Hilfe am Nächsten gibt es in Bernhardswald auf privater Ebene schon immer, stellt Bürgermeister Werner Fischer fest, doch das Vorhaben Hilfesuchende mit den Helfenden zusammenzubringen überzeugt. Der Bedarf ist da, ergänzt Gaby von Rhein von der FWA, die dieses Konzept bereits in mehreren Gemeinden im Landkreis angeschoben hat. Anrufe aus der Gemeinde zeigen uns, dass die Nachfrage nach einer geregelten Nachbarschaftshilfe groß ist. In Bernhardswald steckt das Nachbarschaftsnetz noch in den Kinderschuhen, noch müssen Hemmschwellen überschritten werden, sowohl von möglichen freiwilligen Helfern, als auch von den Hilfesuchenden. Zwei, die diese Schwelle schon hinter sich haben, sind Monika und Karl- Heinz Beem. Seit fast sieben Jahren wohnen sie in Bernhardswald, doch in Regensburg sind sie schon seit vielen Jahren in der Nachbarschaftshilfe tätig, kümmern sich um Senioren im Verein um Versehrte. Auch in der Gemeinde Bernhardswald wollen wir uns einbringen, sagt die gelernte Arzthelferin, entweder im Seniorenbereich mein Mann als Helfer rund ums Haus. Aufmerksam wurden die beiden auf dem Weihnachtsmarkt, ein Flyer machte auf das Nachbarschaftsnetz der Gemeinde Bernhardswald aufmerksam. Im vorstellbaren Angebot sind niederschwellige Dienstleistungen aufgelistet, wie Bücherregal aufstellen, Fahrdienst, Einkaufen, Rasenmähen, eine Glühbirne eindrehen, Mülltonne rausstellen die Begleitung beim Lesen. Das schriftliche Angebot wurde mit Unterstützung der Gemeindeverwaltung von Pfarrer Alois Schmidt unterbreitet. Bei ihm und seiner Sekretärin Sabine Hofmann laufen die organisatorischen Fäden zusammen. Noch ist es kleines Flämmchen, das wir hier entfacht haben, erklärt Bürgermeister Fischer, der voll hinter dem Projekt steht. Wir wollen nicht, dass es wieder ausgeht. Deshalb hat man am Mittwoch, 20.2., um Uhr ein Treffen im Pfarrheim anberaumt, um sich auszutauschen, Information zu geben und zu erklären, wie leicht es sein kann, mit Freude anderen Menschen etwas Gutes zu tun. Es sind auch die angesprochen, die sich bereits als Helfer, beispielsweise in Pflegeheimen einbringen, so Fischer. Wir wollen von diesen Erfahrungen profitieren. Foto: Bürgermeister Werner Fischer, Sabine Hofmann, Pfarrer Alois Schmidt, Karin Kammerer (Gemeindeverwaltung), Karl-Heinz Beem, Monika Beem Angebot: Besuche, Blumen gießen, Haustier hüten, kleinere Reparaturen, Einkäufe, Vorlesen Wer kann mitmachen: rüstige Rentner, Studenten, Schüler, Handwerker, Hausfrauen, Berufstätige Kosten: Die Hilfeleistung soll kostenfrei durchgeführt werden, Spenden werden gerne genommen. Versicherung: Die Helfer sind über die Pfarrgemeinde versichert. Text und Foto: Ralf Strasser Kontakt: Wer möchte, kann mitmachen und sich melden unter: Pfarrei Bernhardswald: / Zentrale Steuerungsstelle Pfarrbüro Sabine Hofmann Dort sind auch alle Daten gespeichert. Leitung: Pfarrer Alois Schmidt Pfarrei Lambertsneukirchen / 205 Pfarrei Pettenreuth / Kuratbenefizium Kürn / Evangelische Kirchengemeinde Bernhardswald Wenzenbach / 1334 Gemeindeverwaltung: / Nicht religionsgebunden! Wir freuen uns über jeden Helfer und über jeden Hilfesuchenden! Veranstaltungen vom der Gemeinde Bernhardswald Titel Datum Zeit Veranstaltungsort Verein/Organisation Generalversammlung mit Neuwahlen :30 Gasthaus Weigert, Lehen OGV Hackenberg Jahreshauptversammlung des JuKi Bernhardswald :30 Florianstüberl im Gemeindezentrum JuKi der Gemeinde Bernhardswald e.v. Jahreshauptversammlung :00 Gasthaus Weigert, Lehen Schützenverein Drei Tannen Lehen Mitgliederversammlung mit Neuwahlen :00 Feuerwehr-Gerätehaus Adlmannstein Feuerwehr Adlmannstein BRK-Blutspendetermin :00-19:00 Schule Bernhardswald BRK-Blutspendedienst Monatsausbildung :00 Feuerwehrgerätehaus Pettenreuth Feuerwehr Pettenreuth Starkbierfest :00 Gasthaus Weigert, Lehen Schützenverein Drei Tannen Lehen Ferienprogramm in den Osterferien des JuKi Terminänderungen bitte sofort mitteilen! verschieden siehe Homepage Pressemitteilungen JuKi der Gemeinde Bernhardswald e.v. Osterpreisschießen Gaststätte Mauth Schützenverein Gemütlichkeit Mauth Schießabend Gaststätte Gassner, Erlbach Schützenverein Stilles Tal Erlbach Osterpreisschießen Gaststätte Mauth Schützenverein Gemütlichkeit Mauth Jahreshauptversammlung :30 Feuerwehrgerätehaus Wulkersdorf Feuerwehr Wulkersdorf Karfreitagswatten mit Fischessen :00 Gasthaus Weigert, Lehen Stammtisch Die fidelen Wochenteiler Lehen Monatsversammlung :30 Gerätehaus Feuerwehr Lambertsneukirchen Fahrradbasar :00-15:00 Aula der Schule Bernhardswald Basarteam Bernhardswald 10 Jahre Züchmühler Musikanten :00 Gaststätte Lingauer Züchmühler Musikanten Du kannst mi gern hom von und mit Hubert Treml :00-22:00 Aula der Schule Bernhardswald JuKi der Gemeinde Bernhardswald e.v. B16 aktuell März

6 Das Landratsamt Regensburg informiert: Mikrozensus 2013 im Januar gestartet Interviewer bitten um Auskunft Auch im Jahr 2013 wird in Bayern wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine amtliche Haushaltsbefragung bei einem Prozent der Bevölkerung, durchgeführt. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung werden dabei im Laufe des Jahres rund Haushalte in Bayern von besonders geschulten und zuverlässigen Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage sowie in diesem Jahr auch zu ihrer Gesundheit befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Im Jahr 2013 findet im Freistaat wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung bei einem Prozent der Bevölkerung, statt. Mit dieser Erhebung werden seit 1957 laufend aktuelle Zahlen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, insbesondere der Haushalte und Familien ermittelt. Der Mikrozensus 2013 enthält zudem noch Fragen zu Körpergröße und Gewicht sowie zu den Rauchgewohnheiten. Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb für alle Bürger von großer Bedeutung. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung weiter mitteilt, finden die Mikrozensusbefragungen ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern sind demnach bei knapp Haushalten, die nach einem objektiven Zufallsverfahren insgesamt für die Erhebung ausgewählt wurden, wöchentlich mehr als Haushalte zu befragen. Das dem Mikrozensus zugrunde liegende Stichprobenverfahren ist aufgrund des geringen Auswahlsatzes verhältnismäßig kostengünstig und hält die Belastung der Bürger in Grenzen. Um jedoch die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte auch tatsächlich an der Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht, und zwar für vier aufeinander folgende Jahre. Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Auch die Interviewerinnen und Interviewer, die ihre Besuche bei den Haushalten zuvor schriftlich ankündigen und sich mit einem Ausweis des Landesamts legitimieren, sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Statt an der Befragung per Interview teilzunehmen, hat jeder Haushalt das Recht, den Fragebogen selbst auszufüllen und per Post an das Landesamt einzusenden. Das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 2013 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen. Kostenfreier Seminarabend der Wirtschaftsförderung im Landratsamt So können Unternehmen Energiekosten sparen Regensburg (RL). Die Wirtschaftsförderung des Landratsamtes Regensburg veranstaltet am Montag, 18. März 2013, um Uhr einen Seminarabend, an dem Beratungs- und Finanzierungsmöglichkeiten zur Energieeinsparung/Steigerung der Energieeffizienz für kleine und mittelständische Unternehmen aus Handwerk, Handel, Industrie und der Dienstleistungsbranche aufgezeigt werden. Die Veranstaltung steht unter dem Motto Sie investieren und sparen Energie Förderbanken finanzieren! und findet im großen Sitzungssaal des Landratsamtes, Altmühlstr. 3, Regensburg statt. Die Wirtschaftsförderung des Landkreises Regensburg möchte mit diesem kostenfreien Seminarabend Unternehmer, Geschäftsführer, Verantwortliche der Finanzbuchhaltung von Betrieben usw. ansprechen. Zur Sprache kommen dabei unter anderem Antworten auf folgende Fragen: Wie kann ich das Energieeinsparpotenzial meines Unternehmens prüfen lassen? Wie kann ich Betriebskosten senken und dabei auch noch Gutes für die Energiebilanz tun? Wie investiere ich, um Betriebsausgaben unter anderem für Energie zu senken? Aufgezeigt werden Förderprogramme auf Landes- und Bundesebene für Beratung und Investitionen im Bereich der Energieeinsparung, der Energieeffizienzsteigerung und auch des Umweltschutzes. Beim Seminarabend werden Finanzexperten der LfA- und KfW-Förderbanken, die Energieagentur Regensburg e.v. und die IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim kompetent und umfassend informieren, wie kleine und mittelständische Unternehmen zukunftsweisende Investitionen bei historisch niedrigen Zinssätzen umsetzen können. Die Referenten stehen anschließend für Nachfragen zur Verfügung. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist bittet die Wirtschaftsförderung um Anmeldung. Kontakt und Anmeldung: Maria Politzka, Tel. 0941/ und German Sperlich, Tel. 0941/ , Landratsamt Regensburg, Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Energie und Klimaschutz. Öffnung der Kompostplätze im Landkreis ab Samstag, den ; Der Kompostplatz des Landkreises bei Regenstauf hat nach der Winterpause ab Samstag, den , wieder zu den üblichen Zeiten geöffnet. Neben der Anlieferung von Grüngut, kann auch wieder hochwertiger, gesiebter Kompost zur Bodenverbesserung im Garten und holziges Abdeckmaterial erworben werden. Kompostplatz Regenstauf Öffnungszeiten: Mittwoch Freitag Samstag Uhr Uhr Uhr Informieren Sie sich über das Angebot! B16 aktuell März 2013

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