Berner Fachhochschule Soziale Arbeit. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in der Sozialhilfe

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1 Berner Fachhochschule Soziale Arbeit Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in der Sozialhilfe Statistischer Bericht und Situationsanalyse für den Kanton Bern 2008 Sonia Pellegrini, Rosmarie Ruder, Luzius von Gunten, Fluder Robert Januar 2011

2 Autorinnen/Autor Dr. Sonia Pellegrini, Prof. Rosmarie Ruder, Luzius von Gunten, Prof. Dr. Robert Fluder Projektleitung Prof. Dr. Robert Fluder, Abteilungsleiter angewandte Forschung & Entwicklung Finanzierung Der Kanton Bern ist Auftraggeber für den vorliegenden Bericht und sicherte die Finanzierung. Die Ausarbeitung des Berichts erfolgt im Rahmen des Forschungsprojekts «Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene: Ursachen und Risiken der Sozialhilfeabhängigkeit» der Berner Fachhochschule. Dieses wird vom Bundesamt für Statistik sowie den Kantonen Bern und Waadt unterstützt. Kontakt Prof. Dr. Robert Fluder / T: )

3 Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung der wichtigsten Resultate 5 1 Einleitung Ausgangslage Fragestellung und Zielsetzung Vorgehen 9 2 Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger im Kanton Bern: ausgewählte Strukturmerkmale 11 3 Soziofamiliale Situation Familien mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Selbstständig lebende junge Erwachsene 16 4 Erwerbssituation Alter der Kinder und Erwerbssituation Erwerbssituation nach Haushaltstyp Erwerbslosigkeit und Nichterwerbstätigkeit nach Haushaltstyp Erwerbssituation selbstständig lebender junger Erwachsener 26 5 Bezugsdauer 30 6 Weitere Sozialleistungen Bezug von Sozialversicherungsleistungen Bezug von bedarfsabhängigen Sozialleistungen 38 7 Synthese: Risikofaktoren für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene 41 8 Literaturverzeichnis 47 9 Anhang 49 1

4 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Haushalte mit Kindern nach Nationalität der Antrag stellenden Person und Haushaltstyp (Kanton Bern) Tabelle 2: Haushalte mit Kindern nach Nationalität der Antrag stellenden Person, Haushaltstyp und Familiengrösse (Kanton Bern) Tabelle 3: Haushalte mit Kindern nach Haushaltstyp, Berufsbildung und Nationalität (Kanton Bern) Tabelle 4: Erwerbssituation der Antrag stellenden Personen nach Haushaltstyp und Berufsbildung (Kanton Bern, Haushalte mit Kindern) Tabelle 5: Sozialversicherungsleistungen nach Haushalten mit Kindern sowie selbstständig lebenden jungen Erwachsenen (Kantone Bern und Waadt, Schweiz; alle Haushalte) Tabelle 6: Gründe für die Nicht-Erwerbstätigkeit bei Antrag stellenden Personen mit Kindern nach Haushaltstyp und Alter des jüngsten Kindes (Schweiz) Tabelle 7: Junge Eltern (18- bis 25-jährig) im Vergleich zu Eltern über 25 Jahre (Kanton Bern) Tabelle 8: Selbstständig lebende junge Erwachsene und junge Erwachsene, die bei den Eltern wohnen im Vergleich (Kanton Bern) Tabelle 9: Stipendienbezug in Haushalten mit jüngstem Kind von Jahren (Kanton Bern)

5 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Personen mit Sozialhilfebezug nach Altersgruppen (Kanton Bern) Abbildung 2: Sozialhilfequoten nach Altersgruppen (Kantone Bern und Waadt, Schweiz) Abbildung 3: Sozialhilfebeziehende nach Altersgruppen und Nationalität (Kantone Bern und Waadt, Schweiz) Abbildung 4: Höchste abgeschlossene Ausbildung der Antrag stellenden Personen nach Haushaltstyp (Kantone Bern und Waadt, Schweiz) Abbildung 5: Haushalte mit Kindern nach Haushaltstyp und Alter des jüngsten Kindes (Kantone Bern und Waadt, Schweiz) Abbildung 6: Selbstständig lebende junge Erwachsene nach Haushaltstyp (Kanton Bern) Abbildung 7: Selbstständig lebende junge Erwachsene nach Haushaltstyp (Kantone Bern und Waadt, Schweiz) Abbildung 8: Berufliche Ausbildung der selbstständig lebenden jungen Erwachsener nach Haushaltstyp (Kanton Bern) Abbildung 9: Ausbildungssituation selbstständig lebender junger Erwachsener nach Nationalität (Kanton Bern) Abbildung 10: Erwerbssituation der Antrag stellenden Person nach Alter des jüngsten Kindes und der selbstständig lebenden jungen Erwachsenen (Kanton Bern, alle Haushalte) Abbildung 11: Erwerbssituation der Antrag stellenden Person nach Alter des jüngsten Kindes im Haushalt sowie der selbstständig lebenden jungen Erwachsenen (Kantone Bern und Waadt, Schweiz; alle Haushalte) Abbildung 12: Beschäftigungsgrad der Antrag stellenden Personen nach Haushaltstyp (Kanton Bern, alle Haushalte) Abbildung 13: Situation der erwerbslosen Antrag stellenden Personen nach Haushaltstyp (Kanton Bern, alle Haushalte) Abbildung 14: Gründe der Nichterwerbstätigkeit der Antrag stellenden Personen nach Haushaltstyp (Kanton Bern, alle Haushalte) Abbildung 15: Gründe der Nichterwerbstätigkeit der Antrag stellenden Personen nach Alter des jüngsten Kindes (Kanton Bern, Haushalte mit Kindern) Abbildung 16: Erwerbssituation selbstständig lebender junger Erwachsener nach Haushaltstyp (Kanton Bern) Abbildung 17: Beschäftigungsgrad der erwerbstätigen, selbstständig lebenden jungen Erwachsenen (Kanton Bern) Abbildung 18: Erwerbssituation selbstständig lebender junger Erwachsener nach Berufsausbildung (Kanton Bern) Abbildung 19: Situation erwerbsloser, selbstständig lebender junger Erwachsener (Kanton Bern) Abbildung 20: Gründe der Nichterwerbstätigkeit bei selbstständig lebenden jungen Erwachsenen (Kanton Bern) Abbildung 21: Bezugsdauer nach Alter des jüngsten Kindes im Haushalt sowie der selbstständig lebenden jungen Erwachsenen (Kanton Bern, alle Haushalte) Abbildung 22: Bezugsdauer nach Alter des jüngsten Kindes im Haushalt sowie von selbstständig lebenden jungen Erwachsenen (Kantone Bern und Waadt, Schweiz; alle Haushalte) Abbildung 23: Bezugsdauer nach Haushaltstyp und Berufsbildung der Antrag stellenden Person (Kanton Bern, alle Haushalte) Abbildung 24: Bezugsdauer nach Haushaltstyp und Erwerbsituation der Antrag stellenden Person (Kanton Bern, alle Haushalte) Abbildung 25: Bezugsdauer der selbstständig lebenden jungen Erwachsenen nach Haushaltstyp und 3

6 Berufsausbildung (Kanton Bern) Abbildung 26: Bezugsdauer der selbstständig lebenden jungen Erwachsenen nach Erwerbssituation und Berufsausbildung (Kanton Bern) Abbildung 27: Anteil Dossiers mit Sozialversicherungsleistungen nach Alter des jüngsten Kindes und von selbstständig lebende jungen Erwachsenen (Kanton Bern, alle Haushalte) Abbildung 28: Anteil der Haushalte mit Sozialversicherungsleistungen nach Alter des jüngsten Kindes sowie bei selbstständig lebenden jungen Erwachsenen (Kantone Bern und Waadt, Schweiz; alle Haushalte) Abbildung 29: Anteil Haushalte mit Sozialversicherungsleistungen nach Art der Sozialversicherung und Haushaltstyp (Kanton Bern, alle Haushalte ) Abbildung 30: Anteil der Haushalte mit bedarfsabhängigen Leistungen nach Alter des jüngsten Kindes sowie bei selbstständig lebenden jungen Erwachsenen (Kanton Bern, alle Haushalte) Abbildung 31: Anteil Haushalte mit bedarfsabhängigen Sozialleistungen nach Art der Leistung und Haushaltstyp (Kanton Bern, alle Haushalte) Abbildung 32: Dossiers mit bedarfsabhängigen Sozialleistungen nach Alter des jüngsten Kindes und nach selbstständig lebenden jungen Erwachsenen (Kantone Bern und Waadt, Schweiz; alle Haushalte) Abbildung 33: Interkantonaler Vergleich Beschäftigungsgrade der Antrag stellenden Personen nach Alter des jüngsten Kindes sowie von selbstständig lebenden jungen Erwachsenen

7 Zusammenfassung der wichtigsten Resultate Der vorliegende Bericht untersucht die Lebensumstände von Kindern bis 15 Jahre, Jugendlichen zwischen 15 und 16 Jahren sowie jungen Erwachsenen (18- bis 25-Jährige) im Kanton Bern, die in einem Haushalt mit Sozialhilfebezug leben. Die Datengrundlage bildet die Schweizerische Sozialhilfestatistik Der allergrösste Teil der Kinder und Jugendlichen und ein kleiner Teil der jungen Erwachsenen leben noch im elterlichen Haushalt. Da für Kinder und Jugendliche nur sehr wenige, direkte Informationen zur Verfügung stehen, wird ihre Situation über jene der Eltern bzw. der Antrag stellenden Person der Unterstützungseinheit dargestellt. Anders ist die Situation der jungen Erwachsenen: Da die meisten in einem eigenen Haushalt leben und somit Antragstellende sind, liegen direkte Informationen vor. Im Zentrum der Untersuchung stehen die soziofamiliale Situation, die Erwerbssituation der Antrag stellenden Personen, die Bezugsdauer und der Bezug weiterer Sozialleistungen bezogen im Kanton Bern rund Personen Leistungen der Sozialhilfe, was einer Sozialhilfequote von 3.9 % entspricht; diese ist ein Prozentpunkt höher im gesamtschweizerischen Durchschnitt. Soziodemografische Struktur Knapp die Hälfte aller von der Sozialhilfe unterstützten Personen im Kanton Bern sind jünger als 25 Jahre. Ein Drittel sind Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: Diese Altersgruppen sind in der Sozialhilfe am stärksten übervertreten: Ihre Sozialhilfequoten liegen zwischen 1.4 % und 1.9 % höher als die gesamte Sozialhilfequote von 3.9 % (vgl. Kapitel 2), und sie tragen das höchste Sozialhilferisiko. Bei diesen Gruppen sind die Unterschiede zum gesamtschweizerischen Durchschnitt besonders gross. 44 % der Sozialhilfebeziehenden sind ausländischer Herkunft. Mehr als die Hälfte der Antrag stellenden Personen verfügen über keine Berufsausbildung; dieser Anteil ist leicht tiefer als der gesamtschweizerische Durchschnitt. Soziofamiliale Situation Antrag stellende Personen mit Kindern im Kanton Bern sind zu 60 % alleinerziehend: Das Risiko von Kindern und Jugendlichen, in einem Haushalt mit Sozialhilfebezug aufzuwachsen, ist deutlich höher, wenn sie in einem Einelternhaushalt aufwachsen. Mit 71 % überwiegen bei den Alleinerziehenden Personen schweizerischer Herkunft, während bei den Antrag stellenden Personen von Paarhaushalten mit Kindern 61 % ausländischer Herkunft sind (vgl. Kapitel 3.1). Mehr als zwei Drittel der jungen Erwachsenen mit Sozialhilfebezug, die nicht (mehr) bei ihren Eltern wohnen, wohnen allein oder mit Dritten zusammen, 11 % sind alleinerziehende Eltern und 4 % sind Paare mit Kind(ern). Unabhängig vom Haushaltstyp verfügen 50 % der jungen Erwachsenen über keine abgeschlossene Ausbildung, 27 % absolvieren eine Erst- oder Zweitausbildung. Die Unterschiede zwischen jungen Erwachsenen schweizerischer und ausländischer Nationalität sind gering: Erstere haben etwas häufiger eine Ausbildung abgeschlossen, Letztere sind häufiger noch in der Ausbildung (vgl. Kapitel 3.2). Erwerbssituation Der Anteil der Antrag stellenden Personen, die einer Erwerbsarbeit nachgehen, liegt im Kanton Bern bei allen untersuchten Gruppen über dem schweizerischen Durchschnitt. Zwischen Erwerbstätigkeit und dem Alter der Kinder in der Familie scheint eine Abhängigkeit zu bestehen: Je älter das jüngste Kind ist, desto geringer ist der Anteil der erwerbstätigen Antrag stellenden Elternteile und desto grösser ist der Anteil jener, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen und nicht auf Stellensuche sind. Junge Erwachsene sind zum grössten Teil entweder erwerbslos oder in Ausbildung (vgl. Kapitel 4). Alleinerziehende sind häufiger erwerbstätig (52 %) als die Antrag stellende Person bei Paaren mit Kindern (49 %). Auch häufiger erwerbstätig sind Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung. Alleinerziehende arbeiten viel häufiger Teilzeit als dies bei antragstellenden Personen aus Paarhaushalten mit Kindern der Fall 5

8 ist (90 % zu 39 %). Alleinerziehende und Antrag Stellende aus Familien mit Kindern bis 15 Jahre sind hauptsächlich wegen familiärer Verpflichtungen nicht erwerbstätig (64 % bzw. 53 %). Bei Paarhaushalten mit älteren Kindern und bei Haushalten ohne Kinder stehen vor allem vorübergehende Arbeitsunfähigkeit und Dauerinvalidität im Vordergrund. Bei den jungen Erwachsenen weisen die Alleinerziehenden und Paare mit und ohne Kinder den höchsten Anteil an Erwerbstätigen auf; davon arbeiten 45 % Vollzeit. Die alleinstehenden jungen Erwachsenen sind häufig erwerbslos oder in Ausbildung (vgl. Kapitel 4.4). Bezugsdauer von Sozialhilfeleistungen Junge Erwachsene weisen mit 19 Monaten eine deutlich kürzere Bezugsdauer auf. Bei den jungen Erwachsenen verkürzt das Vorhandensein einer Berufsbildung die Bezugsdauer; je nach Haushaltstyp ist dieser Effekt jedoch mehr oder weniger ausgeprägt. Die Bezugsdauer im Kanton Bern liegt bei allen untersuchten Gruppen über dem schweizerischen Durchschnitt. Berufsbildung, Alter der Kinder und Haushaltstyp sind relevante Einflussgrössen auf die Bezugsdauer (vgl. Kapitel 5). Bezug weiterer Sozialleistungen Der Anteil der Haushalte, die Leistungen der Sozialversicherungen beziehen, liegt bei ca. 11 % und damit unter dem schweizerischen Durchschnitt. Bei Haushalten mit Kindern und bei den selbstständig lebenden jungen Erwachsenen sind diese Anteile mit je 8 % tiefer. Sowohl bei Haushalten mit Kindern wie bei den selbstständig lebenden jungen Erwachsenen sind dabei Leistungen aus der Arbeitslosen- und der Invalidenversicherung weitaus am häufigsten (vgl. Kapitel 6.1). Ca. 3 % der Haushalte beziehen neben Sozialhilfe weitere bedarfsabhängige Leistungen. Dies entspricht etwa dem schweizerischen Durchschnitt. Die am häufigsten bezogenen weiteren Leistungen sind bei Alleinerziehenden mit 10,5 % Alimentenbevorschussung, 1 bei den selbstständig lebenden jungen Erwachsenen mit 2.2. % Stipendien (vgl. Kapitel 6.2). Synthese: Risikofaktoren für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Die Synthese zeigt, dass die wichtigsten Risikofaktoren Arbeitsmarktferne und Bildungsferne der Eltern sind. Allerdings wirken diese nicht bei alle Kindern und Jugendlichen im gleichen Ausmass: In gut der Hälfte der Haushalte mit Kindern, die von der Berner Sozialhilfe unterstützt werden, ist zumindest eine erwachsene Person erwerbstätig und hat somit ein Bezug zum Arbeitsmarkt. Bei der anderen Hälfte der Haushalte mit Kindern sind die erwachsenen Haushaltsmitglieder nicht erwerbstätig, die Mehrheit verfügt über keine berufliche Ausbildung. Bei den jungen Erwachsenen, die bereits Eltern sind, beträgt dieser Anteil fast zwei Drittel. Hier treffen also die Risikofaktoren Arbeitsmarktferne und Bildungsferne aufeinander: Kinder und Jugendliche, die in solchen Haushalten aufwachsen, sind besonders belastet. Ein Viertel der selbstständig lebenden jungen Erwachsenen, 40 % der zusammen mit den Eltern unterstützten jungen Erwachsenen und 70 % der 16- bis 17-Jährigen sind in Ausbildung und damit wird eine wichtige Grundlage gelegt für eine eigenständige Existenzsicherung. Rund ein Fünftel der selbstständig lebenden jungen Erwachsenen sind erwerbstätig, rund ein Drittel ist erwerbslos und auf Stellensuche. (Vgl. Kapitel 7) 1 Alimentenbevorschussung ist in den meisten Kantonen im Gegensatz zu Kanton Bern eine bedarfsabhängige Leistung. 6

9 1 Einleitung Im Bericht gehen wir anhand von vertieften deskriptiven Analysen der Daten der Sozialhilfestatistik auf die wichtigsten Problemlagen und Risikofaktoren von Familien ein. Im folgenden Kapitel werden die Ausgangslage und die Fragestellung vorgestellt und das methodische Vorgehen und die Datenbasis erläutert; dabei wird auch auf die Grenzen und Vorbehalte bei der Interpretation der Resultate hingewiesen. Kapitel 2 gibt einen Überblick über die Anzahl der betroffenen Personen und Haushalte und beschreibt diese anhand von soziodemografischen Merkmalen. Kapitel 3 vertieft die soziofamiliale Situation und den Bildungshintergrund der Haushalte mit Kindern (bzw. der selbstständig lebenden jungen Erwachsenen). Die Erwerbssituation wird in Kapitel 4 präsentiert. In den Kapiteln 5 und 6 thematisieren die Dauer des Sozialhilfebezuges resp. den Bezug von weiteren Sozialleistungen. Im abschliessenden Kapitel 7 liegt der Fokus bei Kindern und Jugendlichen sowie jungen Erwachsenen, die im Kanton Bern in Haushalten mit Sozialhilfebezug leben. 1.1 Ausgangslage Seit Beginn der Neunzigerjahre des letzten Jahrhunderts ist europaweit ein Anstieg der Kinderarmut resp. der Familienarmut zu beobachten, und ein entsprechender Trend ist auch in der Schweiz zu beobachten (BFS 2010, Europäische Kommission, SILC 2008). Kinderarmut wurde deshalb zu einem Thema in der öffentlichen Diskussion und der politischen Debatten. So stand die erste Nationalen Armutskonferenz der Schweiz, die 2003 in Bern unter der Leitung des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV) stattfand, unter dem Thema «Wege und Handlungsstrategien gegen Armut und soziale Ausgrenzung von Kindern und Jugendlichen» (BSV 2003). Im Fokus der Konferenz standen die Entwicklungen der Kinderarmut und die Auswirkungen des Aufwachsens in einem armen Haushalt auf die Gesundheit der Kinder und die Bewältigung des Übergangs ins Erwachsenenleben. Die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen führte eine 2007 ein Tagung zur Kinder- und Jugendarmut durch (EKFJ 2007). Der Sozialbericht 2008 der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern erwähnt bei den Handlungsfeldern der Existenzsicherung an erster Stelle Massnahmen zugunsten von Kindern aus armutsgefährdeten Familien (GEF 2008). Der Sozialbericht 2010 legt den Schwerpunkt der Handlungsfelder auf die Stärkung der aussberuflichen Handlungskompetenzen und die Integration in den Arbeitsmarkt von Jugendlichen und jungen Erwachsenen (GEF 2010). In einem Elternhaus aufzuwachsen, in dem das Geld dauerhaft sehr knapp ist, kann weitreichende Folgen auf das spätere Leben im Erwachsenenalter haben. Schulbildung und später die berufliche Ausbildung sind der Schlüssel für die Arbeitsmarktintegration und für soziale Integration: Damit sinkt das Risiko von Arbeitslosigkeit und Armut. Die PISA-Studien haben gezeigt, dass der schulische und berufliche Erfolg stark vom familiären Hintergrund abhängt. Kinder und Jugendliche aus armen und bildungsfernen Familien, insbesondere mit Migrationshintergrund, haben häufig keine erfolgreiche Schulkarriere und die berufliche Integration gestaltet sich sehr schwierig (Vellacott et al. 2003, Rossier 2005). Es liegen Indizien vor, dass Armut von Eltern auf Kinder vererbt wird (z. B. Schultheis et al. 2003, Esping-Andersen 2003). Auch die von der Berner Fachhochschule durchgeführte Untersuchung zur Rekonstruktion von Ausbildungs- und Erwerbsverläufen (Fluder et al. 2010) zeigt, dass bei Personen aus bildungsfernen Haushalten häufiger problematische Verläufe anzutreffen sind, die nicht zu einem Berufsabschluss und/oder zu einer beruflichen Integration führen. Vertiefende und repräsentative Studien zu diesem Thema für die Schweiz sind jedoch erst in Ansätzen vorhanden (Drilling 2007). Ein Indiz für das Ausmass von Kinder- und Jugendarmut ist der Sozialhilfebezug von Familien. Die Sozialhilfequote von Kindern und Jugendlichen ist deutlich überdurchschnittlich: Ein Fünftel der Schweizer Bevölkerung sind Kinder und Jugendliche, in der Sozialhilfe beträgt ihr Anteil ein Drittel. Es gibt nur wenige Studien über die Kinder und Jugendliche in der Sozialhilfe. Eine neue Studie der Berner 7

10 Fachhochschule untersucht die Lebensumstände von Kindern und Jugendlichen in der Sozialhilfe bzw. deren Eltern (Pellegrini 2011, im Erscheinen). Diese zeigt, dass Kinder und Jugendliche in der Sozialhilfe sehr häufig in Einelternfamilien aufwachsen (in 60 % der Fälle). Weiter stammen sie zur Hälfte aus Haushalten, bei den der Antrag stellende Elternteil ausländischer Herkunft ist. Zu je knapp einem Drittel ist der Antrag stellende Elternteil entweder nicht erwerbstätig, arbeitslos oder geht einer Teilzeitbeschäftigung nach. Die Gruppe der jungen Erwachsenen (18- bis 25-Jährige) stand in den letzten Jahren im Fokus sozialpolitischer Diskussion und Massnahmen. Zu ihrer Lage finden sich mehrere Studien, u. a. eine weitere Studie der Berner Fachhochschule (Pellegrini 2010). Drilling (2004) sieht in den Abstiegsprozessen der «young urban poor» eine zentrale Herausforderung für westliche Wohlfahrtsstaaten. Betrachtet man zusätzlich die Kinder und Jugendlichen und die Dynamiken von Vererbung nachteiliger Merkmale, die Armut und Sozialhilfebezug begünstigen, wird die gesellschaftliche und sozialpolitische Relevanz der Auseinandersetzung mit diesem Thema offenbar. Eine Studie des BFS (2009) kommt u. a. zum Schluss, dass die Bezugsquoten von Sozialhilfe der jungen Erwachsenen im Vergleich zu anderen Altersklassen zwar hoch sind, die Bezugsdauer aber deutliche kürzer. Zudem führen Familienpflichten (v. a. gegenüber Kindern) tendenziell zu einer Verfestigung des Sozialhilfebezugs. Weiter unterscheiden sich die Verlaufsmuster von jungen Erwachsenen, die in Städten oder in Agglomerationsgemeinden leben: Letztere scheinen sich besser von der Sozialhilfe lösen zu können (BFS 2009). Alle Untersuchungen weisen darauf hin, dass in der Vermeidung von Kinderarmut der Schlüssel für eine förderliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen liegt. Und Kinderarmut kann nur bekämpft werden, wenn man die Familienarmut bekämpft. Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern hat das ehrgeizige Ziel formuliert, bis 2019 die Armut zu halbieren. Um dieses Ziel erreichen zu können, müssen auf verschiedensten Ebenen präventive Massnahmen entwickelt werden. Dazu sind vertiefte Kenntnisse zu Situation der armutsbetroffenen Bevölkerung notwendig dieser Bericht ist ein Mosaikstein dazu. 1.2 Fragestellung und Zielsetzung Der vorliegende Bericht ist im Rahmen des Forschungsprojektes «Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene: Ursachen und Risiken der Sozialhilfeabhängigkeit» entstanden, das die Berner Fachhochschule mit dem Ziel lanciert hat, Grundlagen über die betreffende Risikogruppe zuhanden der Praxis zu erarbeiten. Im Auftrag der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern wird speziell die Situation der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der Berner Sozialhilfe untersucht. Die Auswertungen basieren auf den Daten der Schweizerischen Sozialhilfestatistik Da für den Kanton Waadt eine ähnliche Untersuchung durchgeführt wurde, können die Ergebnisse für den Kanton Bern mit denjenigen für den Kanton Waadt und der gesamten Schweiz verglichen werden. Diese Vergleiche erlauben es, Besonderheiten im Kanton Bern hervorzuheben und zusätzliche Erkenntnisse zu gewinnen. Diese Spezialauswertung ergänzt die Standardtabellen des Bundesamts für Statistik (BFS): Indem spezifische Altersgruppen im Fokus stehen und verschiedene sozioprofessionelle und soziofamiliale Dimensionen kombiniert werden, werden zusätzlich spezifische Problemlagen sichtbar. Der Bericht präsentiert vor allem Kennzahlen; die sozialpolitische Beurteilung der Resultate und die sozialpolitischen Schlussfolgerungen werden weitgehend den Verantwortlichen des Kantons überlassen. Kinder und Jugendliche leben in der Regel mit ihren Eltern zusammen, die von Gesetzes wegen für ihren Unterhalt aufkommen müssen. Wenn diese ihrer Verpflichtung nicht oder nur teilweise nachkommen können, werden sie mit ihren Kindern zusammen von der Sozialhilfe unterstützt. Deshalb legt der vorliegende Bericht den Fokus auf die Lebensumstände der Haushalte, in welchen die Kinder und Jugendlichen aufwachsen. Dazu werden die soziofamiliale Situation, die Ausbildungssituation sowie die Erwerbssituation der Eltern, die Dauer des Sozialhilfebezugs sowie der Bezug von weiteren Sozialleistungen untersucht. Sofern 8

11 die Informationen vorliegen, wird auf die Gründe für die Sozialhilfeabhängigkeit eingegangen. Der biografischen Entwicklung folgend werden folgende Altersgruppen unterschieden: Kinder bis 15 Jahre (Geburt bis Ende der obligatorischen Schulpflicht); Jugendliche von 16 bis 17 Jahren, die bei den Eltern wohnen (Übergang von Sekundarstufe 1 in die Sekundarstufe 2, d. h. Einstieg in eine Ausbildung oder weiterführende Schule); junge Erwachsene von18 bis 25 Jahre, die bei den Eltern wohnen; junge Erwachsene von 18 bis 25 Jahre mit eigenem Haushalt. Die Situation der selbstständig lebenden jungen Erwachsenen (d. h. jene mit eigenem Haushalt) ist oft nicht vergleichbar mit den anderen Untersuchungsgruppen oder weist eine grössere Heterogenität aus. In diesen Fällen werden die Auswertungen zu dieser Gruppe in einem separaten Abschnitt präsentiert. Im Bericht wird den folgenden Fragen nachgegangen: Welches sind die Merkmale der Haushalte mit Kindern sowie der selbstständig lebenden jungen Erwachsenen, die 2008 durch die Sozialhilfe im Kanton Bern unterstützt wurden? Wie können diese Gruppen bezüglich ihrer soziofamilialen Situation, der Ausbildung und der Erwerbssituation charakterisiert werden? Inwiefern unterscheiden sich diese Konstellationen im Kanton Bern von den übrigen Kantonen? Unterscheidet sich die durchschnittliche Bezugsdauer im Kanton Bern im Vergleich zur ganzen Schweiz? Inwiefern unterscheidet sich die Bezugsdauer nach Haushaltstyp, Ausbildung und Erwerbssituation? In welchem Ausmass beziehen die Haushalte mit Kindern zusätzlich zur Sozialhilfe Sozialversicherungsleistungen und weitere bedarfsabhängige Leistungen? Im Rahmen dieser Untersuchung war es nicht möglich, alle Problembereiche in der nötigen Detailliertheit und Tiefe zu untersuchen. Insbesondere fehlen eine vertiefte Beschreibung und weitergehende statistische Analysen zu den Besonderheiten der kantonalen Gesetzgebung. 1.3 Vorgehen Die Berechnungen beruhen auf den Daten der Schweizerischen Sozialhilfestatistik 2008 (BFS, 2010). Diese erfasst alle Personen, die mindestens einmal im Erhebungsjahr finanzielle Sozialhilfeleistungen bezogen haben. Zu einer Unterstützungseinheit gehören neben der Antrag stellenden Person alle mit unterstützten Personen. Die Daten des Kantons Bern beruhen auf einer Vollerhebung. Sie werden von den Sozialdiensten erfasst und reflektieren grundsätzlich die Situation der Unterstützungseinheiten am 31. Dezember des Erhebungsjahres bzw. zum Zeitpunkt der letzten finanziellen Leistungen, falls im Dezember keine Leistung ausbezahlt wurde. In der Regel werden die Angaben zu den Antrag stellenden Personen analysiert, da nur wenige Angaben zu den übrigen Personen einer Unterstützungseinheit vorliegen; dies gilt insbesondere für die Kinder. Erfasst wird das Ausbildungsniveau ab dem 18. und der Beschäftigungsstatus ab dem 15. Lebensjahr. Doppelzählungen wurden ausgeschlossen. Im Rahmen seines Mandats beurteilt das Bundesamt für Statistik (BFS) die Qualität der Daten aus den Kantonen und überprüft ihre Plausibilität. Aufgrund dieser Kontrollen und anders als vorgesehen konnte die Deckungsquoten (Anteil der finanziellen Sozialhilfeleistungen am Lebensunterhalt) nicht ausgewertet werden, weil das BFS für das Jahr 2008 Probleme bei der Datenqualität festgestellt hat. Abgesehen davon gibt es für den Kanton Bern keine weiteren Einschränkungen bezüglich der Datenqualität. Für Auswertungen auf der Ebene Schweiz richten wir uns ebenfalls nach der Praxis des BFS und schliessen bei jeder Variablen die 9

12 Daten aus jenen Kantone aus, die den Qualitätsanforderungen des BFS nicht genügen. 2 Eine weitere Einschränkung ist auf die Definition der Untersuchungsgruppen zurückzuführen: Die Analyse der Haushalte mit Kindern auf Kantonsniveau, differenziert nach dem Alter der Kinder, führt zum Teil zu geringen Fallzahlen. Alle Resultate mit einer kleineren Fallzahl als 15 sind in Klammern dargestellt; bei der Interpretation dieser Resultate ist entsprechende Vorsicht geboten. Besonders zu beachten sind die 18- bis 25-Jährigen, die selbst Eltern sind: Diese jungen Erwachsenen gehören sowohl in die Kategorie der «Haushalte mit Kindern» als auch zu Teil zu jener der «selbstständig lebenden jungen Erwachsenen». Dies betrifft im Kanton Bern ca. 600 Unterstützungseinheiten oder 15 % der Unterstützungseinheiten mit einer Antrag stellenden Person zwischen 18 und 25 Jahren. Um sie nicht willkürlich der einen oder anderen Gruppe zuzuteilen, werden diese bei separaten Auswertungen sowohl bei den Haushalten mit Kindern als auch bei den selbstständig lebenden jungen Erwachsenen berücksichtigt. Bei Auswertungen, die alle Zielgruppen gemeinsam ausweisen, werden sie zu den Haushalten mit Kindern gezählt. Das Ziel der vorliegenden Studie ist nicht die Berechnung der genauen Fallzahlen, sondern vielmehr die Identifikation und Analyse von Problemsituationen und Risikofaktoren. 2 Siehe Dokumentation über die Datenqualität des BFS im Rahmen der Veröffentlichung der Schweizerischen Sozialhilfestatistik

13 2 Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger im Kanton Bern: ausgewählte Strukturmerkmale 2008 bezogen im Kanton Bern 2008 rund Personen Sozialhilfeleistungen; dies entspricht 3.9 % der kantonalen Bevölkerung. 30% der Unterstützten sind Kinder im Vorschul- und Schulalter. Zählt man Jugendliche und junge Erwachsene ebenfalls dazu, so zeigt sich, dass knapp die Hälfte aller unterstützten Personen (46 %) unter 26 Jahre alt ist (Abbildung 1). Diese Anteile entsprechen denjenigen der gesamten Schweiz und auch des Kantons Waadt. Abbildung 1: Personen mit Sozialhilfebezug nach Altersgruppen (Kanton Bern) % % % % bis 15-Jährige 16- bis 17-Jährige 18- bis 25-Jährige 26-Jährige und älter Quelle: BFS, Sozialhilfestatistik 2008; eigene Berechnungen Alle Sozialhilfebezüger mit finanzieller Leistung im Referenzjahr, ohne Doppelzählungen Abbildung 2: Sozialhilfequoten nach Altersgruppen (Kantone Bern und Waadt, Schweiz) BE VD CH 8.0% 7.0% 6.0% 5.0% 4.0% 3.0% 2.0% 1.0% 6.8% 6.8% 4.5% 6.5% 6.1% 4.1% 5.3% 7.0% 3.8% 3.0% 3.9% 2.4% 3.9% 4.8% 2.9% 0.0% bis 15- Jährige 16- bis 17- Jährige 18- bis 25- Jährige über 25- Jährige Alle Quelle: BFS, Sozialhilfestatistik 2008; eigene Berechnungen; N (BE)=37802 Alle Sozialhilfebezüger mit finanzieller Leistung im Referenzjahr, ohne Doppelzählungen Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene haben ein überdurchschnittliches Risiko in einem Haushalt zu leben, der Sozialhilfeleistungen bezieht (Abbildung 2). Im schweizerischen Durchschnitt sind dies 4.5 % der bis 15-Jährigen, 4.1 % der 16- bis 17-Jährigen und 3.8 % der 18- bis 25-Jährigen. Diese Quoten liegen deutlich über den Sozialhilfequoten der über 25-11

14 Jährigen, welche bei 2.4 % liegt. Im Kanton Bern sind die Verhältnisse gleich, die Sozialhilfequoten liegen jedoch im Vergleich zur gesamten Schweiz auf einem deutlich höheren Niveau: Die Sozialhilfequote beträgt 3.9 % (gesamte Schweiz 2.9 %), für Personen unter 25 Jahre zwischen 5.3 % und 6.8 %. Bei den Kindern und Jugendlichen sind die Unterschiede zwischen dem Kanton Bern und dem schweizerischen Durchschnitt besonders gross: Die betreffenden Quoten sind im Kanton Bern um 2.3 Prozentpunkte höher, während der Unterschied bei den über 25-Jährigen lediglich 0.5 % beträgt. Das höhere Sozialhilferisiko im Kanton Bern ist v. a. bedingt durch die Situation der Familien mit Kindern. Im Kanton Bern wie in den übrigen Kantonen nimmt die Sozialhilfequote mit zunehmendem Alter ab. Erhöhtes Sozialhilferisiko für Personen ausländischer Herkunft Die ausländische Bevölkerung macht ca. ein Viertel der Wohnbevölkerung der Schweiz aus, der Anteil der Personen mit ausländischer Herkunft ist in der Sozialhilfe mit 44 % deutlich höher. Im Kanton Bern liegt der Anteil der Sozialhilfebeziehenden ausländischer Herkunft bei 36 %, im Kanton Waadt bei 51 %. Der Unterschied zwischen den Kantonen Bern und Waadt widerspiegelt zum einen die kantonale Bevölkerungsstruktur: Der Ausländeranteil ist im Kanton Waadt deutlich höher als im Kanton Bern. Zum andern ist die Sozialhilfequote von Personen ausländischer Herkunft in beiden Kantonen höher als im schweizerischen Durchschnitt: Sie beträgt im Kanton Bern 11.3 %, im Kanton Waadt 8.2 %; für die gesamte Schweiz liegt sie bei 6 % (BFS 2009, 2008 und 2010). Die Situation der Ausländerinnen und Ausländer ist damit ein zweiter Faktor für das höhere Sozialhilferisiko im Kanton Bern, der jedoch eng mit der Situation der Familien mit Kindern zusammenhängt. Bei den einzelnen Altersgruppen unterscheiden sich Anteile von Personen ausländischer Herkunft nur wenig (Abbildung 3). Im Kanton Bern liegen einzig die Anteile der ausländischen Sozialhilfebeziehenden in den Altersgruppen der 16- bis 17-Jährigen sowie der 18- bis 25-Jährigen leicht unter dem kantonalen Durchschnitt («Alle»). Dasselbe gilt für den Kanton Waadt. Abbildung 3: Sozialhilfebeziehende nach Altersgruppen und Nationalität (Kantone Bern und Waadt, Schweiz) 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 36% 50% 44% 33% 46% 43% 31% 43% 38% 38% 53% 46% 36% 51% 44% 64% 50% 56% 67% 54% 57% 69% 57% 62% 62% 47% 54% 64% 49% 56% BE VD CH BE VD CH BE VD CH BE VD CH BE VD CH Ausländer Schweizer bis 15-Jährige 16- bis 17- Jährige 18- bis 25- Jährige über 25-Jährige Alle Quelle: BFS, Sozialhilfestatistik 2008; eigene Berechnungen; N (BE)=37111 Alle Sozialhilfebezüger mit finanzieller Leistung im Referenzjahr, ohne Doppelzählungen. 12

15 Erhöhtes Sozialhilferisiko für Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung Im Kanton Bern wie in allen anderen Kantonen verfügen mehr als die Hälfte der Antrag stellenden Personen über keine abgeschlossene Berufsausbildung (Abbildung 4). Zum Vergleich: Gemäss BFS betrug 2009 der Anteil der Personen ohne nach-obligatorische Ausbildung bei der 25- bis 64-jährigen Wohnbevölkerung 9.7 % (Männer) resp % (Frauen). Antrag stellende Personen mit Kindern (ausser im Kanton Waadt jene mit 18- bis 25-jährigen Kindern) haben häufiger keine abgeschlossene Berufsausbildung verglichen mit Antrag stellenden Personen ohne Kinder («alle anderen Haushalte»):. Ca. 52 % der Antrag stellenden Personen mit Kindern im Vorschul- und Schulalter verfügen über keine abgeschlossene Berufsausbildung gegenüber 46 % bei Antrag stellenden Personen ohne Kinder. Haushalte mit Kindern sind im Vergleich zu jenen ohne Kinder somit häufiger durch Bildungsferne (keine Berufsausbildung) charakterisiert; dies gilt sowohl in den Kantonen Bern und Waadt wie auch für die ganze Schweiz. Noch ausgeprägter ist die Situation bei den selbstständig lebenden jungen Erwachsenen: Drei Viertel der Antrag stellenden Personen haben (noch) keine nachobligatorische Ausbildung abgeschlossen. Die Auswertungen in Kapitel 3.2 und 4 zeigen, dass selbstständig lebende junge Erwachsene im Vergleich zu den anderen Untersuchungsgruppen viel häufiger noch in Ausbildung sind. Abbildung 4: Höchste abgeschlossene Ausbildung der Antrag stellenden Personen nach Haushaltstyp (Kantone Bern und Waadt, Schweiz) 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Keine Berufsausbildung Berufsausbildung, Maturität Universität, Fachhochschule, Höhere Berufsausbildung 5% 9% 6% 7% 8% 6% (8%) 21% 11% 26% 23% 24% 5% 12% 7% 43% 34% 37% 42% 35% 37% 38% 34% 37% 49% 42% 45% 52% 57% 57% 51% 58% 57% 54% 45% 53% 73% 75% 75% 46% 46% 48% BE VD CH BE VD CH BE VD CH BE VD CH BE VD CH Haushalte jüngstes Kind <15 Jahre Haushalte jüngstes Kind 16- bis 17-jährig Haushalte jüngstes Kind 18- bis 25-jährig Selbständige junge Erwachsene Alle andere Haushalte Quelle: BFS, Sozialhilfestatistik 2008; eigene Berechnungen; N (BE)=18540 Alle Dossiers mit finanzieller Leistung im Referenzjahr, ohne Doppelzählungen; nur Antrag stellende Personen mit Alter >=18; CH: Kt. ZH wurde aufgrund mangelnder Datenqualität ausgeschlossen. Bei Werten in Klammern ist das N<15. 13

16 3 Soziofamiliale Situation Kinder und Jugendliche, die mit ihren Eltern zusammenleben, bilden in der Regel zusammen mit ihren Eltern eine Unterstützungseinheit, welche die Grundlage für die Berechnung der Sozialhilfe bildet. Um die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen zu erfassen, sind Informationen über die Eltern notwendig wie Bildungshintergrund, berufliche Situation sowie Haushaltstyp. Bei den 18- bis 25-Jährigen unterscheiden wir jene, die noch bei den Eltern wohnen, von denjenigen, die den elterlichen Haushalt verlassen haben («selbstständig lebende junge Erwachsene»). Erstere sind noch weitgehend von der elterlichen Situation geprägt und werden auch über die Unterstützungseinheit der Eltern erfasst. Daher wird die soziofamiliale Situation dieser 18- bis 25-Jährigen über die Antrag stellende Person der entsprechenden Unterstützungseinheit analysiert (als Haushalt mit Kindern). Für die selbstständig lebenden jungen Erwachsenen ist im Folgenden jeweils ein eigenes Unterkapitel vorgesehen. In den folgenden Abschnitten wird die soziofamiliale Situation der Haushalte mit Kindern (3.1) und der jungen Erwachsenen (3.2) vertieft. 3.1 Familien mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen 60 % der Antrag Stellenden mit Kindern sind Alleinerziehende Alleinerziehende machen ca. 60 % der Haushalte mit Kindern in der Sozialhilfe aus. Dies gilt sowohl für die gesamte Schweiz wie für die Kantone Bern und Waadt (Abbildung 5). Im Kanton Bern variiert dieser Anteil nur sehr wenig in Bezug auf das Alter der Kinder. Das Sozialhilferisiko ist für Alleinerziehende überdurchschnittlich hoch: Gesamtschweizerisch beträgt ihre Sozialhilfequote 16.4 %, im Kanton Bern 23.8 % und 22.8 % im Kanton Waadt (BFS 2010). Das heisst, dass im Kanton Bern fast jede vierte alleinerziehende Familie auf Sozialhilfe angewiesen ist. Bei Paaren mit Kindern ist die Sozialhilfequote deutlich geringer: Sie beträgt im Kanton Bern 2.3 % (Schweiz: 1.7 %). Familien in stationären Einrichtungen bzw. in besonderen Wohnformen machen nur einen sehr geringen Anteil von max. 2 % der Sozialhilfebeziehenden aus. Abbildung 5: Haushalte mit Kindern nach Haushaltstyp und Alter des jüngsten Kindes (Kantone Bern und Waadt, Schweiz) 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 38% 61% 43% 57% 38% 60% 34% 65% 39% 61% 32% 66% BE VD CH BE VD CH BE VD CH BE VD CH 38% 60% 37% 63% 37% 61% 37% 61% 42% 57% 37% 61% besondere Wohnform stationäre Einrichtung Paare mit Kindern Alleinerziehende Haushalte jüngstes Kind <15 Jahre Haushalte jüngstes Kind 16- bis 17-jährig Haushalte jüngstes Kind 18- bis 25-jährig Alle Haushalte mit Kindern Quelle: BFS, Sozialhilfestatistik 2008; eigene Berechnungen; N (BE)=6666 Alle Dossiers mit finanzieller Leistung im Referenzjahr, ohne Doppelzählungen; Antrag stellende mit Alter <18 wurden ausgeschlossen. 14

17 Die Herkunft beeinflusst den Haushaltstyp In den meisten Fällen, in denen Paare mit Kindern auf Sozialhilfe angewiesen sind, handelt es sich um Familien ausländischer Herkunft (Tabelle 1): Bei 61 % der im Kanton Bern unterstützten Paarhaushalten mit Kindern ist die Antrag stellende Person ausländischer Herkunft. Diese Situation stimmt mit den Beobachtungen auf Schweizer Ebene überein (Pellegrini 2011). Zudem leben in Haushalten mit einer Antrag stellenden Person ausländischer Herkunft etwas häufiger drei und mehr Kindern (32.2 %) als in solchen schweizerischer Herkunft (27.6 %) (Tabelle 2). Bei den Alleinerziehenden ist die Situation umgekehrt: Im Kanton Bern sind 71 % der Antrag stellendenden Personen schweizerischer Herkunft (Tabelle 1). In der gesamten Schweiz ist eine ähnliche Verteilung zu beobachten: Ca. 65 % aller Alleinerziehenden sind schweizerischer Herkunft (Pellegrini 2011). Grosse Familien mit drei oder mehr Kindern sind bei den Alleinerziehenden relativ selten (Tabelle 2): Unabhängig von der Herkunft machen sie je ca. 12 % der Dossiers aus. Kinder in Paarhaushalten wachsen im Vergleich zu Kindern in Einelternhaushalten unabhängig von der Herkunft öfter mit mehr als zwei Geschwistern auf. Tabelle 1: Haushalte mit Kindern nach Nationalität der Antrag stellenden Person und Haushaltstyp (Kanton Bern) Alleinerziehende N=4163 Paare mit Kindern N=2522 Anteil an den Haushalten mit Kindern davon schweizerische Herkunft davon ausländische Herkunft 62% 71% 29% 38% 39% 61% Quelle: BFS, Sozialhilfestatistik 2008; eigene Berechnungen Alle Dossiers mit finanzieller Leistung im Referenzjahr, ohne Doppelzählungen. Angaben beziehen sich auf die Antrag stellende Person. Tabelle 2: Haushalte mit Kindern nach Nationalität der Antrag stellenden Person, Haushaltstyp und Familiengrösse (Kanton Bern) Alleinerziehende (N=4163) Alle schweizerische Herkunft ausländische Herkunft 1 bis 2 Kinder 88.3% 88.4% 88.1% mit 3 oder mehr Kinder 11.7% 11.6% 11.9% Total 100.0% 100.0% 100.0% Paare mit Kindern (N=2522) Alle schweizerische Herkunft ausländische Herkunft bis 2 Kinder 69.6% 72.4% 67.8% mit 3 oder mehr Kinder 30.4% 27.6% 32.2% Total 100.0% 100.0% 100.0% Quelle: BFS, Sozialhilfestatistik 2008; eigene Berechnungen Alle Dossiers mit finanzieller Leistung im Referenzjahr, ohne Doppelzählungen. Angaben beziehen sich auf die Antrag stellende Person. 15

18 Fehlende Berufsausbildung: ausgeprägter bei Antrag stellenden Personen ausländischer Herkunft Der Anteil der Antrag stellenden Personen, die über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen, ist gross, besonders bei Personen ausländischer Herkunft (Tabelle 3): Bei Haushalten mit Kindern verfügen zwei Drittel der Antrag stellenden Personen ausländischer Herkunft über keine Berufsausbildung (66.6 % bei Einelternhaushalten, 64.5 % bei Paarhaushalten). Bei Antrag stellenden Personen schweizerischer Herkunft sind es 42.9 % bei den Einelternhaushalten respektive 43.1 % bei Paarhaushalten mit Kindern. Gesamtschweizerisch verfügen ca. 55 % aller Antrag stellenden Personen über keine abgeschlossene Berufsbildung. Damit wird deutlich, dass eine fehlende berufliche Ausbildung eines der zentralen Risiken für den Sozialhilfebezug darstellt. Tabelle 3: Haushalte mit Kindern nach Haushaltstyp, Berufsbildung und Nationalität (Kanton Bern) Alleinerziehende (62% aller Haushalte mit Kindern (N=4163): davon 71% Schweizer und 29% Ausländer) Alle schweizerische Herkunft ausländische Herkunft keine abgeschlossene Berufsausbildung 49.4% 42.9% 66.6% mit Berufsausbildung 50.6% 57.1% 33.4% Total 100.0% 100.0% 100.0% Paare mit Kindern (38% aller Haushalte mit Kindern (N=2522): davon 39% Schweizer und 61% Ausländer) Alle schweizerische Herkunft ausländische Herkunft ohne Berufsausbildung 55.8% 43.1% 64.5% mit Berufsausbildung 44.2% 56.9% 35.5% Total 100.0% 100.0% 100.0% Quelle: BFS, Sozialhilfestatistik 2008; eigene Berechnungen Alle Dossiers mit finanzieller Leistung im Referenzjahr, ohne Doppelzählungen. Angaben beziehen sich auf die Antrag stellende Person. Anmerkung: Die Angaben zur Nationalität und Berufsbildung beziehen sich auf die Antrag stellenden Personen. 3.2 Selbstständig lebende junge Erwachsene In den folgenden Auswertungen sind junge Erwachsene mit Kindern berücksichtigt, wie schon in den Auswertungen des vorangehenden Kapitels. Über 40 % der alleinstehenden jungen Erwachsenen teilt ihre Unterkunft mit Dritten Der weitaus grösste Teil der selbstständig lebenden jungen Erwachsenen (42 %) im Kanton Bern sind Alleinstehende, die mit weiteren erwachsenen Personen in einem gemeinsamen Haushalt leben («Nicht- Alleinlebende», Abbildung 6). 11 % der selbstständig lebenden jungen Erwachsenen sind alleinerziehend, jeweils ca. 7 % wohnen in stationären Einrichtungen oder leben in besonderen Wohnformen. 3 Paarhaushalte mit oder ohne Kinder sind selten (4 % resp. 3 %). Diese Anteile stimmen in etwa mit dem schweizerischen Mittel überein (Abbildung 7). Insgesamt wohnen also zwei Drittel der jungen Erwachsenen, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, alleine oder als Einzelperson in einer Wohngemeinschaft. 3 «Besondere Wohnformen» umfassen Pension/Hotel, begleitetes Wohnen, gratis Unterkunft, Fahrende, keine feste Unterkunft. 16

19 Abbildung 6: Selbstständig lebende junge Erwachsene nach Haushaltstyp (Kanton Bern) Nicht-Alleinlebende 41.8% Alleinlebende 26.2% Alleinerziehende 11.4% stationäre Einrichtung besondere Wohnform Paare mit Kindern Paare ohne Kind 7.2% 6.7% 4.0% 2.7% 0% 10% 20% 30% 40% 50% Quelle: BFS, Sozialhilfestatistik 2008; eigene Berechnungen; N=3762 Alle Dossiers mit finanzieller Leistung im Referenzjahr, ohne Doppelzählungen; junge Familien wurden berücksichtigt. Abbildung 7: Selbstständig lebende junge Erwachsene nach Haushaltstyp (Kantone Bern und Waadt 4, Schweiz) 45% BE VD CH 40% 35% 30% 25% 20% 42% 32% 37% 26% 39% 27% 15% 10% 5% 0% Nicht- Alleinlebende Alleinlebende 11% 12% 12% Alleinerziehende 7% 0% 7% stationäre Einrichtung 7% 5% 10% besondere Wohnform 4% 5% 4% Paare mit Kindern 3% 3% 2% Paare ohne Kinder Quelle: BFS, Sozialhilfestatistik 2008; eigene Berechnungen; N (BE)=3762 Alle Dossiers mit finanzieller Leistung im Referenzjahr, ohne Doppelzählungen; Antrag stellende mit Alter <18 wurden ausgeschlossen; junge Familien wurden berücksichtigt. Bei Werten in Klammern ist das N<15. 4 Bei den Haushaltstypen «Nicht-Alleinlebende» und «Alleinlebende» sind die Werte des Kantons Waadt eigene Berechnungen des Kantons Waadt (Fehler in der Standardtabelle des BFS). 17

20 Im Kanton Bern leben im Vergleich zum schweizerischen Durchschnitt und zum Kanton Waadt etwas mehr selbstständig lebende Junge Erwachsene in Wohngemeinschaften. Im Kanton Waadt werden Fremdplatzierungen von Minderjährigen nicht über die Sozialhilfe finanziert, sondern auf der Grundlage eines speziellen Gesetzes, 5 das auch vorsieht, dass diese Finanzierung nach Erreichen der Volljährigkeit fortgeführt werden kann. Dies dürfte der Grund sein, weshalb in Abbildung 7 für den Kanton Waadt keine jungen Erwachsenen in stationären Einrichtungen ausgewiesen werden. Mehr als die Hälfte der jungen Erwachsenen haben keine abgeschlossene Ausbildung Im Kanton Bern haben mehr als die Hälfte der selbstständig lebenden jungen Erwachsenen, die Sozialhilfe beziehen, keine berufliche Ausbildung und absolvieren auch keine Ausbildung. Die Ausbildungslosigkeit dürfte damit einen Hauptgrund für die Sozialhilfeabhängigkeit der jungen Erwachsenen sein. Gelingt es nicht, diese Personengruppe nachhaltig beruflich zu integrieren und entsprechend auszubilden, werden die betreffenden Personen auch in späteren Lebensphasen ein deutlich erhöhtes Sozialhilferisiko haben. Hier besteht ein klarer Handlungsbedarf. Mehr als ein Viertel der selbstständig lebenden jungen Erwachsen sind momentan in einer Ausbildung: 19 % absolvieren eine Erstausbildung und 7 % Zweitausbildung. 20 % haben eine Berufsausbildung abgeschlossen (Abbildung 8; Kategorie «Total»). Der Anteil der Antrag stellenden Personen ohne Berufsausbildung ist bei allen Haushaltstypen sehr hoch, einzig die Nicht-Alleinlebenden liegen mit 49 % unter dem Durchschnitt von 54 %. Junge Erwachsene mit Kindern und solche in besonderen Wohnformen hingegen weisen jeweils Anteile von über 60 % aus. Die Anteile der Antrag stellenden Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung variieren relativ stark: Während 32 % der Alleinerziehende bzw. 30 % der Antrag stellenden Personen von Paaren ohne Kinder eine berufliche Ausbildung abgeschlossen haben, liegt dieser Anteil bei den Nicht- Alleinlebenden und Personen in stationären Einrichtungen bei 15 %. Die Unterschiede zwischen den verschiedenen Haushaltstypen dürften einerseits mit dem unterschiedlichen durchschnittlichen Alter der jeweiligen Personengruppe zu erklären sein; anderseits ist davon auszugehen, dass bei Personen in stationären Einrichtungen oder besonderen Wohnformen multiple soziale und individuelle Problemlagen gehäuft vorkommen, die eine Ausbildung erschweren. Das generell hohe Sozialhilferisiko für Alleinerziehende zeigt sich auch darin, dass hier der Anteil mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung um fast ein Drittel höher ist als im Durchschnitt. 5 Loi sur la protection des mineurs, siehe Inventar der bedarfsabhängigen Sozialleistungen des BFS 18

21 Abbildung 8: Berufliche Ausbildung der selbstständig lebenden jungen Erwachsener nach Haushaltstyp (Kanton Bern) 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 11% 8% 5% (8%) 8% (13%) 17% 17% 28% 19% 24% 32% 24% 16% 30% 22% 15% 20% 15% 49% 53% ohne Berufsausbildung in beruflicher Erstausbildung 61% Wie bei den Haushalten mit Kindern (siehe Tabelle 3) ist auch bei den jungen Erwachsenen der Anteil der Sozialhilfebeziehenden ohne Berufsbildung bei ausländischer Herkunft (58 %) grösser als bei schweizerischer Herkunft (52 %). Allerdings ist bei der Altersgruppe der 18- bis 25-Jährigen dieser Unterschiede we- Nicht- Alleinlebende Alleinlebende Alleinerziehende 53% stationäre Einrichtung abgeschlossene Berufsausbildung in Zweitausbildung 63% 66% besondere Wohnform Paare mit Kindern 54% 54% Paare ohne Kinder Quelle: BFS, Sozialhilfestatistik 2008; eigene Berechnungen; N=3454 Alle Dossiers mit finanzieller Leistung im Referenzjahr, ohne Doppelzählungen; junge Familien wurden berücksichtigt. Bei Werten in Klammern ist das N<15. Abbildung 9 zeigt, dass sich 30 % der selbstständig lebenden jungen Erwachsenen ausländischer Herkunft in einer Erst- oder Zweitausbildung befinden; bei Personen schweizerischer Herkunft sind es 25 %. Hingegen verfügen weniger Personen ausländischer Herkunft über eine abgeschlossene Berufsbildung (12 % gegenüber 22 % bei schweizerischer Herkunft). Abbildung 9: Ausbildungssituation selbstständig lebender junger Erwachsener nach Nationalität (Kanton Bern) 100% 90% 8% 6% 8% 80% 17% 24% 19% in Zweitausbildung 70% in beruflicher 22% 12% 60% 20% Erstausbildung 50% abgeschlossene 40% Berufsausbildung 30% 52% 58% 20% 54% ohne Berufsausbildung 10% 0% Schweizer Ausländer Alle Total Quelle: BFS, Sozialhilfestatistik 2008; eigene Berechnungen; N=3471 Alle Dossiers mit finanzieller Leistung im Referenzjahr, ohne Doppelzählungen; junge Familien wurden berücksichtigt. 19

22 sentlich geringer als bei den Haushalten mit Kindern: Bei Antrag stellenden Personen aus Eineltern- und Paarhaushalten haben ungefähr zwei Drittel der Personen ausländischer Herkunft keine Berufsausbildung, bei schweizerischer Herkunft sind es ca. 43 %. Diese Resultate deuten darauf hin, dass sich bei den jüngeren Sozialhilfebeziehenden die Ausbildungssituationen nicht so stark nach der Herkunft unterscheiden wie bei den über 25-Jährigen. Der hohe Anteil von jungen Erwachsenen in Ausbildung ist Ausdruck von Bemühungen der Sozialhilfe, die berufliche Integration zu fördern. Hier zeigen sich jedoch Lücken im Stipendienwesen. 20

23 4 Erwerbssituation 4.1 Alter der Kinder und Erwerbssituation Antrag Stellende mit Kindern sind im Vergleich zu den unterstützten Personen ohne Kinder wesentlich häufiger erwerbstätig (Abbildung 10). Der Anteil der Erwerbstätigen nimmt entgegen den Erwartungen mit zunehmendem Alter des jüngsten Kindes ab: In Haushalten mit einem jüngsten Kind unter 16 Jahren beträgt der Anteil der erwerbstätigen (Antrag stellenden) Elternteile 51 % und sinkt auf 43 %, wenn das jüngste Kind im Haushalt älter als 18 Jahre ist; bei Haushalten ohne Kinder sind nur 26 % der Antrag stellenden Personen erwerbstätig. Der geringere Umfang der Erwerbstätigkeit bei Haushalten mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen geht einher mit einem höheren Anteil von Erwerbslosen und einem höheren Anteil von Nichterwerbspersonen bei Haushalten mit erwachsenen Kinder (31 % im Vergleich zu 26% bei Haushalt mit jüngsten Kind unter 18 Jahren). Es ist zu vermuten, dass diese Unterschiede mit dem höheren durchschnittlichen Alter der Antrag stellenden Personen zusammenhängen, da mit zunehmendem Alter die (Wieder)Aufnahme einer Erwerbstätigkeit schwieriger wird und die gesundheitlichen Probleme zunehmen. Die berufliche Situation der selbstständig lebenden jungen Erwachsenen zeichnet sich durch einen hohen Anteil an Erwerbslosen (34 %) und an Personen in einer Ausbildung (29 %) sowie einem eher geringen Anteil an Erwerbstätigen (20 %) aus. Der Anteil der Nichterwerbspersonen ist vergleichsweise niedrig (18 %). Abbildung 10: Erwerbssituation der Antrag stellenden Person nach Alter des jüngsten Kindes und der selbstständig lebenden jungen Erwachsenen (Kanton Bern, alle Haushalte) 100% 90% 80% 26% 26% 31% 29% 35% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 22% 26% 23% 51% 47% 43% 18% 34% 20% 36% 26% in Ausbildung Nichterwerbspersonen Erwerbslose Erwerbstätige 0% Haushalte jüngstes Kind <15 Jahre Haushalte Haushalte jüngstes Kind jüngstes Kind 16- bis 17-jährig 18- bis 25-jährig Selbständige junge Erwachsene Alle anderen Haushalte Quelle: BFS, Sozialhilfestatistik 2008; eigene Berechnungen; N=20416 Alle Dossiers mit finanzieller Leistung im Referenzjahr, ohne Doppelzählungen; nur Antrag stellende Personen wurden berücksichtigt; Antragsstellende im Alter <16 wurden ausgeschlossen. Abbildung 11 zeigt die entsprechenden Werte im Vergleich zum Kanton Waadt und zur gesamten Schweiz. Auffallend ist, dass im Kanton Bern und besonders im Kanton Waadt mehr Antrag stellende Personen aus Haushalten mit Kindern einer Erwerbsarbeit nachgehen als im schweizerischen Durchschnitt. In Bern liegen der Anteil der Erwerbstätigen einzig bei Elternhaushalten mit erwachsenen Kindern etwas unter dem schweizerischen Durchschnitt. Diese Unterschiede müssten vertieft analysiert und insbesondere mit der Working Poor-Quote in Zusammenhang gebracht werden. Bei den selbstständig lebenden jungen Erwachsenen liegt der Anteil der Erwerbstätigen im Kanton Bern mit 21

24 (19 % in etwa gleich hoch wie im gesamtschweizerischen Mittel (18 %). Im Kanton Waadt liegt der entsprechende Anteil hingegen deutlich höher (28 %). Auch der Anteil der jungen Erwachsenen, die sich in Ausbildung befinden, ist im Kanton Bern mit 29 % über dem schweizerischen Durchschnitt von 20 %. Hier fällt auf, dass im Kanton Waadt nur 11 % der jungen Erwachsenen eine Ausbildung absolvieren. Dies kann damit erklärt werden, dass es bis vor Kurzem in diesem Kanton schwierig war, Ausbildungen durch die Sozialhilfe zu finanzieren. 6 Wie bereits in Kapitel 3.2 erwähnt, scheint die Berner Sozialhilfe Ausbildungen von jungen Erwachsenen überdurchschnittlich zu fördern. Vertieft müsste untersucht werden, wie im Kanton Bern im Vergleich zu anderen Kantonen die Stipendien auf der Sekundarstufe 2 ausgestaltet sind und somit die Zahl der jungen Erwachsene in Ausbildung, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, beeinflusst (vgl. auch Kapitel 6.2).. Abbildung 11: Erwerbssituation der Antrag stellenden Person nach Alter des jüngsten Kindes im Haushalt sowie der selbstständig lebenden jungen Erwachsenen (Kantone Bern und Waadt, Schweiz; alle Haushalte) Erwerbstätige Erwerbslose Nichterwerbspersonen in Ausbildung 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 26% 19% 28% 26% 18% 30% 22% 23% 26% 26% 16% 26% 31% 9% 13% 29% 29% 23% 23% 17% 53% 18% 51% 57% 44% 47% 65% 43% 43% 78% 47% 19% 34% 28% 8% 11% 20% 44% 36% 35% 29% 38% 42% 40% 18% 25% 28% 21% BE VD CH BE VD CH BE VD CH BE VD CH BE VD CH Haushalte jüngstes Kind <15 Jahre Haushalte jüngstes Kind 16- bis 17- jährig Haushalte jüngstes Kind 18- bis 25- jährig Selbständige junge Erwachsene Alle andere Haushalte Quelle: BFS, Sozialhilfestatistik 2008; eigene Berechnungen; N (BE)=20416 Alle Dossiers mit finanzieller Leistung im Referenzjahr, ohne Doppelzählungen; nur Antrag stellende Personen wurden berücksichtigt; Antragsstellende im Alter <16 wurden ausgeschlossen; CH: Kt. ZH wurde aufgrund mangelhafter Datenqualität ausgeschlossen. 4.2 Erwerbssituation nach Haushaltstyp Abbildung 10 zeigt, dass Antrag stellende mit Kindern wesentlich häufiger einer Erwerbsarbeit nachgehen als solche ohne Kinder. Unterscheidet man nun alle Haushalte mit Kindern nach dem Haushaltstyp, zeigen sich weitere Unterschiede (Tabelle 4): Je ca. 50 % der Alleinerziehenden und der Antrag stellenden Personen von Paaren mit Kindern sind erwerbstätig. Bei den Alleinerziehenden ist im Vergleich der Anteil der Erwerbslosen deutlich niedriger (18 % zu 29 % bei Paaren mit Kindern), derjenige der Nichterwerbspersonen hingegen deutlich höher (29 % zu 21 % bei Paaren mit Kindern). Dies zeigt, dass der Vereinbarkeit von Familie 6 Ein gleichzeitiger Bezug von Stipendien und Sozialhilfe war nicht möglich, die Stipendien reichten aber in der Regel nicht aus, um den Lebensunterhalt zu decken wurde das Stipendiengesetz dahin gehend geändert, dass die Unterhalts- und Ausbildungskosten von jungen Erwachsenen in Ausbildung über Stipendien, die gleich berechnet werden wie die Sozialhilfeleistungen, finanziert werden. Bei einer Weigerung eine Ausbildung zu machen werden die Sozialhilfeleistungen um 25 Prozent gekürzt. 22

25 und Erwerbstätigkeit bei vielen Alleinerziehende engere Grenzen gesetzt sind als bei Paaren mit Kind(ern). Hier widerspiegelt sich eine unterschiedliche Problemsituation der Haushalte mit und ohne Kinder. Haushalte mit Kindern sind aufgrund ihrer Betreuungspflichten im Umfang der Erwerbstätigkeit eingeschränkt und haben zudem die zusätzlichen Ausgaben für Kinder zu tragen. Oft reicht das Einkommen deshalb nicht aus und muss durch Sozialhilfeleistungen ergänzt werden, während bei Haushalten ohne Kinder Arbeitslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit aus gesundheitlichen und anderen Gründen eine viel grössere Rolle spielt. Ganz besonders akzentuiert sich diese Situation bei Alleinerziehenden, weil hier eine einzige Person häufig den grössten Teil der Lasten der Kinderkosten und -betreuung tragen muss. Die Berufsbildung hat eine förderliche Rolle bei der Erhaltung oder Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu. Alleinerziehende mit Berufsbildung gehen in 59 % der Fälle einer Erwerbstätigkeit nach, während dies nur bei 44 % der Alleinerziehenden ohne Berufsausbildung zutrifft. Entsprechend geringer sind auch die Anteile der Antrag stellenden Personen mit Berufsbildung bei den Erwerbslosen und Nicht-Erwerbstätigen. Auch beruflich ausgebildete Antrag Stellende aus Paarhaushalten mit Kindern sind in einem höheren Masse erwerbstätig (51 % zu 47 % bei Personen ohne Ausbildung) und weniger häufig nichterwerbstätig (17 % zu 24 % bei Personen ohne Ausbildung). Der Unterschied ist hier jedoch kleiner als bei den Alleinerziehenden. Jedoch sind Antrag stellende Personen aus Paarhaushalten mit Kindern mit Ausbildung häufiger erwerbslos. Hier zeigt sich wiederum deutlich, welch hoher Stellenwert einer beruflichen Ausbildung zu Verminderung des Sozialhilferisikos zukommt. Tabelle 4: Erwerbssituation der Antrag stellenden Personen nach Haushaltstyp und Berufsbildung (Kanton Bern, Haushalte mit Kindern) in Ausbildung Erwerbstätige Erwerbslose Nichterwerbspersonen Alleinerziehende N= % 51.5% 18.3% 28.6% ohne Berufsausbildung 2.1% 43.8% 20.7% 33.4% mit Berufsausbildung 1.2% 59.1% 15.9% 23.8% Paare mit Kindern N= % 48.8% 28.6% 20.7% ohne Berufsausbildung 1.6% 47.2% 27.5% 23.7% mit Berufsausbildung 2.1% 50.9% 30.0% 17.0% Quelle: BFS, Sozialhilfestatistik 2008; eigene Berechnungen; Alle Dossiers mit finanzieller Leistung im Referenzjahr, ohne Doppelzählungen; nur Antrag stellende Personen wurden berücksichtigt; Antragsstellende im Alter <16 wurden ausgeschlossen. 23

26 Abbildung 12: Beschäftigungsgrad der Antrag stellenden Personen nach Haushaltstyp (Kanton Bern, alle Haushalte) 0% 20% 40% 60% 80% 100% Alleinerziehende 47% 43% 10% Teilzeit (<49%) Paare mit Kindern 18% 21% 61% Teilzeit (50-89%) Vollzeit (90+%) Haushalte ohne Kinder 35% 31% 33% Quelle: BFS, Sozialhilfestatistik 2008; eigene Berechnungen; N=5304 Alle Dossiers mit finanzieller Leistung im Referenzjahr, ohne Doppelzählungen; nur Antrag stellende Personen wurden berücksichtigt; Antragsstellende im Alter <16 wurden ausgeschlossen. Der Beschäftigungsgrad der Antrag stellenden Personen unterscheidet sich ebenfalls stark nach Haushaltstyp. Bei den Alleinerziehenden arbeiten 10 % Vollzeit, während dies bei den Paaren mit Kindern bei rund zwei Dritteln zutrifft (Abbildung 12). Rund die Hälfte der Alleinerziehenden weist einen Beschäftigungsgrad von weniger als 50 Prozent auf, 43 % einen solchen von 50 bis 89 Prozent. Bei Antrag stellenden Personen aus Haushalten mit Kindern ist eine Teilzeitbeschäftigung wesentlich seltener. Dabei zeigt sich, dass sich diese Verteilung kaum mit dem Alter der Kinder ändert. Ein Vergleich der Beschäftigungsgrade in den Kantonen Bern, Waadt und der Schweiz findet sich im Anhang (Abbildung 33; die Angaben zum Kanton Waadt sind aufgrund des hohen Anteils an Missings nicht gesichert). Diese Befunde zeigen, dass v. a. bei Alleinerziehenden die Belastung durch Kinderbetreuung die Möglichkeiten einer Erwerbstätigkeit einschränken. Bei Paarhaushalten mit Kindern reicht oft auch bei einer vollen Erwerbstätigkeit wegen Kinderkosten und tiefer Löhne das Erwerbseinkommen nicht aus, um den Existenzbedarf zu decken. Familien- und schulergänzende Kinderbetreuungsangebote (siehe z. B. GEF 2010) und Ergänzungsleistungen für Familien (siehe Armutskonferenz 2010) könnten zu einer Entlastung dieser Familien (und der Sozialhilfe) beitragen. 4.3 Erwerbslosigkeit und Nichterwerbstätigkeit nach Haushaltstyp Der weitaus grösste Teil der Antrag stellenden Erwerbslosen ist unabhängig vom Haushaltstyp auf Stellensuche, wobei jeweils weniger als die Hälfte beim RAV gemeldet sind (Abbildung 13) 7 und nur zwischen 12 % und 16 % an einem Beschäftigungs- oder Arbeitsintegrationsprogramm teilnehmen. Es fällt auf, dass der Anteil der Alleinerziehenden in Arbeitsintegrations- und Beschäftigungsprogrammen leicht tiefer ist als bei den anderen Haushaltstypen. Ein Grund könnte darin liegen, dass diese Programme sowohl bei der Art der zu verrichtenden Tätigkeiten wie bei der Gestaltung der Arbeitszeit zu wenig den speziellen Bedürfnissen der Alleinerziehenden, bei denen es sich hauptsächlich um Frauen handelt, angepasst sind. 7 Die Unterscheidung gemeldet / nicht gemeldet ist kein Hinweis darauf, ob diese Personen Anspruch auf Leistungen der ALV haben. Prinzipiell können sich alle Stellensuchende beim RAV einschreiben unabhängig von einem allfälligen Anspruch auf Taggelder der ALV. Ob sich arbeitssuchende Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger ohne Anspruch auf Leistungen der ALV beim RAV einschreiben müssen, ist unterschiedlich geregelt. Es gibt Sozialdienste, die eigene Stellenvermittlungen haben, daneben gibt es in gewissen Kantonen Vereinbarungen zwischen dem Sozialamt und dem Arbeitsamt (z. B. Kanton Waadt), wonach die RAV für alle vermittlungsfähigen Sozialhilfebeziehenden zuständig sind. 24

27 Abbildung 13: Situation der erwerbslosen Antrag stellenden Personen nach Haushaltstyp (Kanton Bern, alle Haushalte) 0% 20% 40% 60% 80% 100% Alleinerziehende Paare mit Kindern 52% 46% 32% 30% 8% 6% 4% 10% 7% 5% auf Stellensuche, nicht gemeldet auf Stellensuche, gemeldet Arbeitsintegrationsprogramm anderes Haushalte ohne Kinder 47% 30% 10% 7% 6% Beschäftigungsprogramm Quelle: BFS, Sozialhilfestatistik 2008; eigene Berechnungen; N=6350 Alle Dossiers mit finanzieller Leistung im Referenzjahr, ohne Doppelzählungen; nur Antrag stellende Personen wurden berücksichtigt; Antragsstellende im Alter <16 wurden ausgeschlossen. Die Gründe für die Nichterwerbstätigkeit der Antrag stellenden Person variieren je nach Haushaltstyp (Abbildung 14): Bei den alleinerziehenden Nichterwerbspersonen sind bei fast zwei Dritteln familiäre Gründe (Kinderbetreuung und Haushaltführung) für die Nichterwerbstätigkeit Ausschlag gebend. Dies zeigt einmal mehr, dass es für Alleinerziehende schwierig ist, Erwerbsarbeit und Familienpflichten zu vereinbaren. Die meist genannten Gründe bei Paaren mit Kindern sind (temporäre) Arbeitsunfähigkeit (38 %) und Dauerinvalidität (21 %). Diese Gründe sind auch bei den Haushalten ohne Kinder von Bedeutung. Abbildung 14: Gründe der Nichterwerbstätigkeit der Antrag stellenden Personen nach Haushaltstyp (Kanton Bern, alle Haushalte) 0% 20% 40% 60% 80% 100% Alleinerziehende 16% 12% 64% arbeitsunfähig anderes Paare mit Kindern Haushalte ohne Kinder 38% 33% 16% 22% 21% 16% 6% 15% 16% 11% Dauerinvalidität keine Chance Arbeitsmarkt Rentner/in familiäre Gründe Quelle: BFS, Sozialhilfestatistik 2008; eigene Berechnungen; N=6007 Alle Dossiers mit finanzieller Leistung im Referenzjahr, ohne Doppelzählungen; nur Antrag stellende Personen wurden berücksichtigt; Antragsstellende im Alter <16 wurden ausgeschlossen. Werden die Haushalte mit Kindern nach dem Alter des jüngsten Kindes (Abbildung 15) unterschieden, überwiegen bei Familien mit Kindern im Schul- und Vorschulalter familiäre Gründe für die Nichterwerbstätigkeit. Bei Haushalten, in denen das jüngste Kind älter als 15 Jahre alt ist, sind es vor allem (temporäre) Arbeitsunfähigkeit und Dauerinvalidität. Zu beachten ist, dass diese Kennzahlen bei einzelnen Gruppen auf sehr geringen Fallzahlen (Anteile in Klammer: Anzahl >15) beruhen. 8 8 Die Aufgliederung der Gründe für die Nichterwerbstätigkeit der Antrag stellenden Person nach Haushaltstyp und nach dem Alter des jüngsten Kindes im 25

28 Abbildung 15: Gründe der Nichterwerbstätigkeit der Antrag stellenden Personen nach Alter des jüngsten Kindes (Kanton Bern, Haushalte mit Kindern) 0% 20% 40% 60% 80% 100% Haushalte jüngstes Kind <15 Jahre Haushalte jüngstes Kind 16- bis 17-jährig 21% 46% 13% 8% 4% 16% 53% (11%) (9%) (8%) (11%) arbeitsunfähig anderes Dauerinvalidität Haushalte jüngstes Kind 18- bis 25-jährig Alle Haushalte mit Kindern 22% 35% 13% (16%) 8% 5% (20%) (8%) 49% (14%) (8%) keine Chance Arbeitsmarkt Rentner/in familiäre Gründe Quelle: BFS, Sozialhilfestatistik 2008; eigene Berechnungen; N=1718 Alle Dossiers mit finanzieller Leistung im Referenzjahr, ohne Doppelzählungen; nur Antrag stellende Personen wurden berücksichtigt; Antragsstellende im Alter <16 wurden ausgeschlossen. Bei Werten in Klammern ist das N< Erwerbssituation selbstständig lebender junger Erwachsener Erwerbssituation nach Haushaltstyp Die Erwerbssituation der selbstständig lebenden jungen Erwachsenen variiert stark nach Haushaltstyp (Abbildung 16). Bei den Antrag stellenden Personen aus Paarhaushalten mit und ohne Kinder sowie Alleinerziehende ist wiederum der Anteil der Erwerbstätigen am höchsten (zwischen 37 % und 41 %). Bei den anderen Haushaltstypen liegt dieser Anteil nur zwischen 15 % und 23 %. Der Anteil der sich in Ausbildung befindlichen selbstständig lebenden jungen Erwachsenen ist ist besonders hoch bei Nicht-Alleinlebenden (35 %), Personen in stationären Einrichtungen (30 %), Alleinlebenden (25 %) und Personen in besondere Wohnformen (20 %). Umgekehrt sind Personen mit Kindern nur selten in Ausbildung. Haushalt ist auf Kantonsebene wegen zu kleiner Fallzahlen nicht möglich. Jedoch weisen die Resultate für die Gesamtschweiz darauf hin, dass familiäre Gründe bei den Alleinerziehenden mit jüngsten Kind bis 15 Jahre vorherrschen. Bei Haushalten mit älteren Kindern gewinnen zusätzlich gesundheitliche Gründe an Bedeutung (siehe Tabelle 6 im Anhang). 26

29 Abbildung 16: Erwerbssituation selbstständig lebender junger Erwachsener nach Haushaltstyp (Kanton Bern) 0% 20% 40% 60% 80% 100% Nicht-Alleinlebende 36% 11% 19% 35% Alleinlebende 35% 18% 23% 25% Erwerbslose Paare ohne Kinder Alleinerziehende Paare mit Kindern 39% 19% 29% (7%) 37% 21% 39% 37% 41% 15% 7% (9%) Nichterwerbspersonen Erwerbstätige stationäre Einrichtung 13% 51% 7% 30% in Ausbildung besondere Wohnform 35% 30% 15% 20% Quelle: BFS, Sozialhilfestatistik 2008; eigene Berechnungen; N=3685 Alle Dossiers mit finanzieller Leistung im Referenzjahr, ohne Doppelzählungen; nur Antrag stellende Personen wurden berücksichtigt; junge Familien wurden berücksichtigt. Bei Werten in Klammern ist das N<15. Von den selbstständig lebenden jungen Erwachsenen arbeiten fast die Hälfte (45 %) Vollzeit, weitere 29 % haben eine Anstellung von 50 bis 89 Prozenten und 26 % eine solche von unter 50 % (Abbildung 17). 9 Abbildung 17: Beschäftigungsgrad der erwerbstätigen, selbstständig lebenden jungen Erwachsenen (Kanton Bern) 26% 29% 45% Vollzeit (90+%) Teilzeit (50-89%) Teilzeit (<49%) Quelle: BFS, Sozialhilfestatistik 2008; eigene Berechnungen; N=610. Alle Dossiers mit finanzieller Leistung im Referenzjahr, ohne Doppelzählungen; nur Antrag stellende Personen wurden berücksichtigt; junge Familien wurden berücksichtigt. Erwerbssituation und Berufsausbildung Die Berufsbildung hat bei den selbstständig lebenden jungen Erwachsenen einen deutlichen Einfluss auf die Erwerbstätigkeit (Abbildung 18). Junge Erwachsene mit Berufsausbildung sind zu 27 % erwerbstätig, bei Personen ohne Berufsausbildung sind es nur 20 %. Entsprechend sind die Anteile der Erwerbslosen und 9 Für diese Variable ist eine Aufschlüsselung nach der Haushaltstyp aufgrund der geringen Fallzahlen nicht möglich. 27

30 Nichterwerbstätigen bei Ersteren vergleichsweise tiefer. Erstaunlich hoch ist der Anteil der jungen Erwachsenen, die eine Berufsausbildung abgeschlossen haben und sich noch in Ausbildung befinden. Es dürfte sich hier um Zweitausbildungen (siehe auch Abbildung 8) handeln. Abbildung 18: Erwerbssituation selbstständig lebender junger Erwachsener nach Berufsausbildung (Kanton Bern) 0% 20% 40% 60% 80% 100% ohne Berufsausbildung 34% 20% 20% 26% Erwerbslose 29% 16% 27% 28% mit Berufsausbildung Nichterwerbspersonen Erwerbstätige Alle 33% 19% 22% 27% in Ausbildung Quelle: BFS, Sozialhilfestatistik 2008; eigene Berechnungen; N=3472 Alle Dossiers mit finanzieller Leistung im Referenzjahr, ohne Doppelzählungen; nur Antrag stellende Personen wurden berücksichtigt; junge Familien wurden berücksichtigt. Erwerbslosigkeit Bei den erwerbslosen jungen Erwachsenen fällt auf, dass der Anteil derjenigen, die in einem Arbeitsintegrations- oder Beschäftigungsprogramm sind (Abbildung 19), tiefer ist als bei den anderen Personengruppen (Abbildung 13): 13 % der erwerbslosen jungen Erwachsenen sind in einem Arbeitsintegrations- oder Beschäftigungsprogramm, während dieser Anteil bei den Antrag stellenden Personen der anderen Personengruppen zwischen 12 % (Alleinerziehende) und 16 % (Paare ohne Kinder) beträgt. Inwieweit die 40 %, die auf Stellensuche, aber nicht beim RAV gemeldet sind, von den Sozialdiensten auf der Stellensuche begleitet und unterstützt werden, lässt sich hier nicht feststellen. Gerade für diese Gruppe wären gezielte Massnahmen der beruflichen Ausbildung und Integration äusserst wichtig, um eine anhaltende Sozialhilfeabhängigkeit zu vermeiden. Abbildung 19: Situation erwerbsloser, selbstständig lebender junger Erwachsener (Kanton Bern) 11% 9% 2% 40% auf Stellensuche, nicht gemeldet auf Stellensuche, gemeldet Arbeitsintegrationsprogramm anderes 38% Beschäftigungsprogramm Quelle: BFS, Sozialhilfestatistik 2008; eigene Berechnungen; N=1178 Alle Dossiers mit finanzieller Leistung im Referenzjahr, ohne Doppelzählungen; nur Antrag stellende Personen wurden berücksichtigt; junge Familien wurden berücksichtigt. 28

31 Nichterwerbstätigkeit Der Anteil der nichterwerbstätigen selbstständig lebenden jungen Erwachsenen beträgt im Kanton Bern 17 % und liegt damit für diese Altersgruppe knapp unter dem schweizerischen Mittel (18 %) (Abbildung 11) % der nichterwerbstätigen jungen Erwachsenen leben in stationären Einrichtungen, 37 % sind Alleinerziehende und 30 % leben in besonderen Wohnformen. Bei den Gründen für die Nichterwerbstätigkeit fällt auf, dass der Anteil der Arbeitsunfähigen mit 30 % (Abbildung 20) sich auf gleichem Niveau bewegt wie bei den Antrag stellenden Personen von Paarhaushalten mit Kindern und den übrigen Haushalten. Bemerkenswert ist weiter der hohe Anteil von anderen Gründen (31 %): Hier kann vermutet werden, dass unterschiedlichen und komplexen Problemlagen, mit denen junge Erwachsene in der Übergangsphase ins Erwachsenenalter konfrontiert sein können, eine Rolle spielen und mit den vorgegebenen Erfassungskategorien nur ungenügend abgebildet werden. Abbildung 20: Gründe der Nichterwerbstätigkeit bei selbstständig lebenden jungen Erwachsenen (Kanton Bern) (2%) 8% 6% 31% anderes arbeitsunfähig familiäre Gründe 23% Dauerinvalidität keine Chance Arbeitsmarkt 30% Rentner/in Quelle: BFS, Sozialhilfestatistik 2008; eigene Berechnungen; N=737 Alle Dossiers mit finanzieller Leistung im Referenzjahr, ohne Doppelzählungen; nur Antrag stellende Personen wurden berücksichtigt; junge Familien wurden berücksichtigt. Bei Werten in Klammern ist das N< Für die Gesamtschweiz sind ca.18% der sozialhilfebeziehenden, jungen Erwachsenen nichterwerbstätig (ohne Personen in Ausbildung) (Pellegrini 2009). 29

32 5 Bezugsdauer Bei der Dauer des Sozialhilfebezugs sind externe Faktoren wie Lage Arbeitsmarktslage, Betreuungsmöglichkeiten für Kinder, Lohnniveau, Mietzinse, Ausgestaltung der vorgelagerten Sozialleistungen zu berücksichtigen. Es ist anzunehmen, dass diese Faktoren die Bezugsdauer erheblich beeinflussen. Abbildung 21 zeigt die Dauer des Sozialhilfebezugs der verschiedenen Haushaltstypen mit Kindern. Die Haushalte mit Kindern weisen unabhängig vom Alter des jüngsten Kindes, eine ähnliche Verteilung der Bezugsdauer auf: Knapp ein Drittel dieser Haushalte benötigen während maximal eines Jahres eine finanzielle Unterstützung. Zwischen 16 % und 20 % der Haushalte mit Kindern sind ein bis zwei Jahre und gut die Hälfte für länger als zwei Jahre auf die Unterstützung der Sozialhilfe angewiesen. Haushalte mit und ohne Kinder haben eine sehr ähnliche Bezugsdauer, wobei Letztere tendenziell einen höheren Anteil bei Kurzzeitbezügen bzw. einen geringeren Anteil an sehr langen Bezügen haben. Bei den selbstständig lebenden jungen Erwachsenen zeigt sich ein anderes Bild: Auffallend ist der hohe Anteil an Kurzzeitbezügen: Fast die Hälfte bezieht bis zu einem Jahr Sozialhilfe und lediglich 8 % länger als vier Jahre. Dieses Resultat reflektiert einerseits ein statistisches Artefakt: Mit der Volljährigkeit wird in der Regel für die jungen Erwachsenen ein eigenes Dossier eröffnet, auch wenn die Herkunftsfamilie bereits seit einiger Zeit Sozialhilfe bezogen hat. Damit wird die Bezugsdauer auf null zurückgesetzt und die Bezugsdauer auf die Zeit nach dem 18. Altersjahr beschränkt. 11 Anderseits weisen selbstständig lebende junge Erwachsene tendenziell tatsächlich eine geringere Bezugsdauer auf. Abbildung 21: Bezugsdauer nach Alter des jüngsten Kindes im Haushalt sowie der selbstständig lebenden jungen Erwachsenen (Kanton Bern, alle Haushalte) 50% 45% 40% 35% 30% Haushalte jüngstes Kind <15 Jahre Haushalte jüngstes Kind 16- bis 17-jährig 25% 20% 15% 10% 5% 0% 30% 27% 29% 48% 34% 20% 16% 18% 24% 20% 24% 23% 23% 21% 23% 26% 33% 30% 8% 24% bis 1 Jahr 1-2 Jahre 2-4 Jahre 4 Jahre+ Haushalte jüngstes Kind 18- bis 25-jährig Selbständige junge Erwachsene Alle andere Haushalte Quelle: BFS, Sozialhilfestatistik 2008; eigene Berechnungen; N=26711 Alle Dossiers (abgeschlossene und laufende), inkl. Doppelzählungen (Gmd.+Kt.+Bzk.). Junge Erwachsene mit Kindern sind hier den Haushalten mit Kindern zugeordnet. 11 Für eine vertiefte Auseinandersetzung mit dieser Frage siehe Pellegrini (2010) 30

33 Abbildung 22 zeigt die Durchschnittswerte der Bezugsdauer der verschiedenen Haushaltstypen in den Kantonen Bern und Waadt und in der gesamten Schweiz. Es fällt auf, dass die mittlere Bezugsdauer mit zunehmendem Alter des jüngsten Kindes im Haushalt zunimmt: Wird eine Familie mit kleinen Kindern von der Sozialhilfe unterstützt, so ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass sie auch unterstützt werden muss, wenn die Kinder älter sind. Dieser Umstand trägt u. a. dazu bei, dass die durchschnittliche Bezugsdauer mit dem Alter der Kinder steigt. Weiter zeigt sich, dass Haushalte mit Kindern gegenüber jenen ohne Kinder tendenziell länger von der Sozialhilfe unterstützt werden. Im Durchschnitt beziehen Haushalte ohne Kinder im Kanton Bern 33 Monate Sozialhilfe, während bei Haushalten mit Kindern die mittlere Bezugsdauer zwischen 34 und 41 Monaten liegt. Selbstständig lebende junge Erwachsene weisen deutlich eine deutlich kürzere mittlere Bezugsdauer auf. Die Unterschiede zwischen den Kantonen Bern und Waadt resp. der Schweiz sind gering: Der Kanton Bern weist durchgehend etwas längere Bezugsdauern auf, während die Werte im Kanton Waadt etwa dem schweizerischen Durchschnitt entsprechen. Abbildung 22: Bezugsdauer nach Alter des jüngsten Kindes im Haushalt sowie von selbstständig lebenden jungen Erwachsenen (Kantone Bern und Waadt, Schweiz; alle Haushalte) 45 Mittelwerte Monate BE VD CH Haushalte jüngstes Kind <15 Jahre BE VD CH Haushalte jüngstes Kind 16- bis 17-jährig BE VD CH Haushalte jüngstes Kind 18- bis 25-jährig BE VD CH Selbständige junge Erwachsene BE VD CH Alle anderen Haushalte Quelle: BFS, Sozialhilfestatistik 2008; eigene Berechnungen; N (BE)=26711 Alle Dossiers (abgeschlossene und laufende), inkl. Doppelzählungen (Gmd.+Kt.+Bzk.); CH: die Kt. GL, NE und ZH wurden aufgrund der Datenqualität ausgeschlossen. Neben dem Alter der Kinder sind Berufsausbildung und Haushaltstyp erklärende Faktoren für die Bezugsdauer (Abbildung 23). Haushalte, deren Antrag stellende Person über keine berufliche Ausbildung verfügt, beziehen durchschnittlich ca. 4,5 Monate länger Sozialhilfe als Haushalte mit einer Antrag stellenden Person mit Berufsausbildung. Beim Vergleich der Haushaltstypen zeigt sich, dass die Familienlasten die Bezugsdauer beeinflussen: Alleinerziehende verbleiben am längsten in der Sozialhilfe, gefolgt von Paaren mit Kindern und Haushalten ohne Kinder. Betrachtet man Ausbildung und Haushaltstyp zusammen, so zeigen sich die grössten Unterschiede: Alleinerziehende ohne Berufsausbildung haben eine durchschnittliche Bezugsdauer von 37 Monaten, während diese für Haushalte ohne Kinder mit einer Antrag stellenden Person mit abgeschlossener Berufsausbildung 28 Monate beträgt. 31

34 Abbildung 23: Bezugsdauer nach Haushaltstyp und Berufsbildung der Antrag stellenden Person (Kanton Bern, alle Haushalte) Alleinerziehende Paare mit Kindern Haushalte ohne Kinder mit Berufsausbildung (Mittelwert) ohne Berufsausbildung (Mittelwert) Monate Quelle: BFS, Sozialhilfestatistik 2008; eigene Berechnungen; N=23221 Alle Dossiers (abgeschlossene und laufende), inkl. Doppelzählungen (Gmd.+Kt.+Bzk.). Abbildung 24 zeigt die Bezugsdauer der drei Haushaltstypen nach dem Erwerbsstatus. Mit Ausnahme der Alleinerziehenden weisen Nichterwerbspersonen die längste Bezugsdauer auf. In diesen Haushalten ist zudem die Bezugsdauer der Erwerbstätigen und Erwerbslosen identisch. Anders sehen die Verhältnisse bei den Alleinerziehenden aus: Hier weisen die Erwerbstätigen die längste Bezugsdauer auf. Möglicherweise sind Alleinerziehende aufgrund der grossen Belastung durch die Kinderbetreuung und der dadurch eingeschränkten Erwerbsmöglichkeiten länger auf Sozialhilfe angewiesen. Am tiefsten ist die Bezugsdauer von Personen in Ausbildung. Abbildung 24: Bezugsdauer nach Haushaltstyp und Erwerbsituation der Antrag stellenden Person (Kanton Bern, alle Haushalte) Quelle: BFS, Sozialhilfestatistik 2008; eigene Berechnungen; N= Alle Dossiers (abgeschlossene und laufende), inkl. Doppelzählungen (Gmd.+Kt.+Bzk.). 32

35 Bezugsdauer von selbstständig lebenden jungen Erwachsenen Bei dieser Altersgruppe hat eine abgeschlossene berufliche Ausbildung einen noch grösseren Effekt auf die Bezugsdauer als bei den Haushalten mit Kindern (Abbildung 25): Bei den einzelnen Haushaltstypen betragen die Differenzen zwischen 3 bis 15 Monate (Durchschnitt: 6 Monate). Eine überdurchschnittlich hohe Bezugsdauer kann bei Personen in stationären Einrichtungen und bei Haushalten mit Kindern beobachtet werden. Demgegenüber liegt die Bezugsdauer bei Alleinstehenden und bei Paaren ohne Kinder unter dem Durchschnitt. Abbildung 25: Bezugsdauer der selbstständig lebenden jungen Erwachsenen nach Haushaltstyp und Berufsausbildung (Kanton Bern) stationäre Einrichtung Alleinerziehende Paare mit Kindern besondere Wohnform Alleinlebende mit Berufsausbildung (Mittelwert) ohne Berufsausbildung (Mittelwert) Paare ohne Kind Nicht- Alleinlebende Monate Quelle: BFS, Sozialhilfestatistik 2008; eigene Berechnungen; N=4539 Alle Dossiers (abgeschlossene und laufende), inkl. Doppelzählungen (Gmd.+Kt.+Bzk); junge Familien sind berücksichtigt. Neben der Ausbildung beeinflusst die Erwerbssituation der selbstständig lebenden jungen Erwachsenen die Dauer des Sozialhilfebezugs. Abbildung 26: Bezugsdauer der selbstständig lebenden jungen Erwachsenen nach Erwerbssituation und Berufsausbildung (Kanton Bern) Nicht Erwerbsperson in Ausbildung Erwerbstätige mit Berufsausbildung (Mittelwert) ohne Berufsausbildung (Mittelwert) Erwerbslose Monate Quelle: BFS, Sozialhilfestatistik 2008; eigene Berechnungen; N=4498 Alle Dossiers (abgeschlossene und laufende), inkl. Doppelzählungen (Gmd.+Kt.+Bzk); junge Familien wurden berücksichtigt. 33

36 Besonders deutlich kommt dies zum Ausdruck, wenn Bezugsdauer und Berufsausbildung der einzelnen Erwerbsgruppen betrachtet werden (Abbildung 26). Die kürzeste Bezugsdauer kann bei Erwerbslosen und nicht Erwerbspersonen mit Berufsbildung beobachtet werden. Fehlt eine Berufsausbildung, dann verlängert sich v. a. bei den Erwerbslosen und den nicht Erwerbstätigen die Bezugsdauer erheblich, und zwar um 7 bzw. 11 Monate. 34

37 6 Weitere Sozialleistungen Als unterstes soziales Netz wird Sozialhilfe subsidiär ausgerichtet, d. h., vorgelagerte Leistungen wie Sozialversicherungen und bedarfsabhängige Leistungen gehen vor, falls ein Anspruch besteht. In welchem Umfang sind Haushalte trotz Ansprüche auf vorgelagerte Sozialleistungen auf Leistungen der Sozialhilfe angewiesen? Im folgenden Kapitel werden die Ergebnisse dazu präsentiert. 6.1 Bezug von Sozialversicherungsleistungen Im Kanton Bern beziehen ca. 11 % aller Unterstützungseinheiten Sozialversicherungsleistungen. Dieser Anteil variiert jedoch merklich zwischen den verschiedenen Haushaltstypen (Abbildung 27): Haushalte mit Kindern im Schul- und Vorschulalter sowie selbstständig lebende junge Erwachsene beziehen deutlich weniger oft Sozialversicherungsleistung (8 %). Bei Haushalten ohne Kinder und insbesondere bei Haushalten mit älteren Kindern ist der Bezug von Sozialversicherungsleistungen deutlich häufiger (zwischen 13 % und 18 %). Ein Grund für diesen Unterschied liegt wahrscheinlich darin, dass das durchschnittliche Alter der Antrag stellenden Personen mit Kindern über 16 Jahren höher ist und damit auch das Risiko, Sozialversicherungsleistungen zu beziehen. 12 Abbildung 27: Anteil Dossiers mit Sozialversicherungsleistungen nach Alter des jüngsten Kindes und von selbstständig lebende jungen Erwachsenen (Kanton Bern, alle Haushalte) 18% 16% 14% 12% 10% 8% 6% 13% 15% 13% 4% 2% 8% 8% 0% Haushalte jüngstes Kind <15 Jahre Haushalte Haushalte jüngstes Kind jüngstes Kind 16- bis 17-jährig 18- bis 25-jährig Selbständige junge Erwachsene Alle andere Haushalte Quelle: BFS, Sozialhilfestatistik 2008; eigene Berechnungen; N=2358 Alle Dossiers mit finanzieller Leistung im Referenzjahr, ohne Doppelzählungen und ohne einmalige Zahlungen ohne Budget. Die Anteile der Unterstützungseinheiten mit Sozialversicherungsleistungen liegen im Kanton Bern durchgehend unter dem Schweizer Durchschnitt, ausser bei den selbstständig lebenden jungen Erwachsenen, wo kein Unterschied festzustellen ist (Abbildung 28). So beziehen im Kanton Bern 8 % der Haushalte mit jüngstem Kind bis zu15 Jahre Sozialversicherungsleistungen, während es im schweizerischen Durchschnitt 11 % sind. Der Anteil im Kanton Waadt liegt näher bei den schweizerischen Durchschnittswerten, Ausnahmen sind Haushalte mit jüngstem Kind zwischen 15 und 16 Jahren sowie selbstständig lebenden junge Erwachsenen. 12 Diese Interpretation wird gestützt durch die Ergebnisse der Studie von Fluder et al. (2009, S. 63), wo gezeigt wird, dass die Bezugsquote von IV-Renten der Jährigen deutlich höher ist als der jüngeren Personen unter 46 Jahren. 35

38 Abbildung 28: Anteil der Haushalte mit Sozialversicherungsleistungen nach Alter des jüngsten Kindes sowie bei selbstständig lebenden jungen Erwachsenen (Kantone Bern und Waadt, Schweiz; alle Haushalte) 25% 20% 15% 12% 11% 13% 23% 17% 15% 21% 20% 13% 14% 15% 10% 8% 8% 8% 5% 5% 0% BE VD CH Haushalte jüngstes Kind <15 Jahre BE VD CH Haushalte jüngstes Kind 16- bis 17- jährig BE VD CH Haushalte jüngstes Kind 18- bis 25- jährig BE VD CH Selbständige junge Erwachsene BE VD CH Alle andere Haushalte Quelle: BFS, Sozialhilfestatistik 2008; eigene Berechnungen; N (BE)=2358 Alle Dossiers mit finanzieller Leistung im Referenzjahr, ohne Doppelzählungen und ohne einmalige Zahlungen ohne Budget; CH: Kt. Basel-Landschaft wurde aus Gründen der Datenqualität ausgeschlossen. Am häufigsten sind Leistungen der Arbeitslosenversicherung und der Invalidenversicherung vor (Abbildung 29). Die Unterschiede zwischen den einzelnen Haushaltstypen sind gross, was mit dem jeweiligen durchschnittlichen Alter der betreffenden Gruppen zusammenhängt (vgl. Anmerkung 12). Häufiger als die übrigen Gruppen beziehen Paare mit Kindern Leistungen der Arbeitslosenversicherung, Einzelpersonen und Paare ohne Kinder über 25 Jahre Leistungen der Invalidenversicherung. 36

39 Abbildung 29: Anteil Haushalte mit Sozialversicherungsleistungen nach Art der Sozialversicherung und Haushaltstyp (Kanton Bern, alle Haushalte ) % 1.0% 2.0% 3.0% 4.0% 5.0% 6.0% 7.0% ALV IV-Rente und IV-Taggelder 1.4% 3.2% 2.9% 2.8% 2.9% 3.8% 5.8% 6.3% Alleinerziehende Paare mit Kindern SUVA-Rente, BVG, KV-Taggelder AHV: Alters- und Witwenrenten 0.8% 0.4% 0.8% 0.3% 1.0% 2.9% 2.8% 2.7% Junge Erwachsene ohne Kinder alle anderen Haushalte ohne Kinder andere Leistungen 0.4% 0.1% 0.7% 0.6% Quelle: BFS, Sozialhilfestatistik 2008; eigene Berechnungen; N=2349 Alle Dossiers mit finanzieller Leistung im Referenzjahr, ohne Doppelzählungen und ohne einmalige Zahlungen ohne Budget. Bei Werten in Klammern ist das N<15. Lesebeispiel: Von allen Paaren mit Kindern beziehen 6 % Leistungen der ALV. Tabelle 5 stellt die Anteile der Unterstützungseinheiten mit Sozialversicherungsbezug nach Haushaltstypen im Vergleich der Kantone Bern und Waadt sowie der gesamten Schweiz dar. Die Unterschiede sind gering. Bei den Alleinerziehenden fällt auf, dass sowohl im Kanton Bern wie im Kanton Waadt der Anteil mit Leistungen der Arbeitslosenversicherung 2 % unter dem schweizerischen Wert liegt, was im Kanton Bern auch durch den geringeren Anteil der Erwerbslosen in der Sozialhilfe bedingt sein kann. Bei den Leistungen der Invalidenversicherung liegen die Anteile im Kanton Bern bei allen Haushaltstypen unter den Werten sowohl des Kantons Waadt als auch der Schweiz. Eine mögliche Erklärung für diesen Unterschied könnte darin liegen, dass im Kanton Bern zusätzlich zu den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV kantonale Leistungen (Zuschüsse nach Dekret) ausgerichtet werden können, um den Existenzbedarf zu sichern. 13 UV-Taggelder und Hilflosenentschädigung werden nicht dargestellt (zu wenige Fälle). 37

40 Tabelle 5: Sozialversicherungsleistungen nach Haushalten mit Kindern sowie selbstständig lebenden jungen Erwachsenen (Kantone Bern und Waadt, Schweiz; alle Haushalte) Alleinerziehende Paare mit Kindern Junge Erwachsene ohne Kinder alle anderen Haushalte ohne Kinder BE VD CH BE VD CH BE VD CH BE VD CH ALV 3% 3% 5% 6% 6% 7% 3% 3% 4% 3% 3% 3% IV-Rente und IV-Taggeld 1% 5% 3% 3% 6% 4% 4% 2% 3% 6% 7% 7% SUVA-Rente, BVG, KV-Taggeld 1% 1% 1% 3% 4% 3% (0%) (0%) 0% 3% 3% 4% AHV: Alters- und Witwenrenten 1% 2% 1% (0%) 1% 0% 1% 1% 1% 3% 3% 3% andere Leistungen 0% (0%) 1% (0%) (0%) 1% 1% (0%) 1% 1% 0% 1% Anzahl Personen mit Leistungsbezug ' ' '358 1'546 1'243 10'486 Anzahl Personen Total 4'128 3'367 23'115 2'496 2'407 13'965 3'187 2'662 16'347 11'883 9'010 69'147 Quelle: BFS, Sozialhilfestatistik 2008; eigene Berechnungen; N=2349 Alle Dossiers mit finanzieller Leistung im Referenzjahr, ohne Doppelzählungen und ohne einmalige Zahlungen ohne Budget. Bei Werten in Klammern ist das N< Bezug von bedarfsabhängigen Sozialleistungen In diesem Abschnitt werden Leistungen betrachtet, die ebenfalls wie die Sozialhilfe bedarfsabhängig ausgerichtet werden. In erster Linie sind dies die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, gefolgt von kantonalen Leistungen. Der Kanton Bern kennt im Gegensatz zu vielen Kantonen nur zwei bedarfsabhängige kantonale Sozialleistungen: Stipendien und Zuschüsse nach Dekret (ZuDe). 14 Die Alimentenbevorschussung, die im Inventar für bedarfsabhängige Leistungen des BfS ebenfalls aufgeführt wird, wird im Kanton Bern unabhängig vom Bedarf ausgerichtet, wird aber in der vorliegenden Untersuchung bei den bedarfsabhängigen Leistungen aufgeführt. Der Kanton Waadt hingegen kennt eine ganze Reihe von kantonalen bedarfsabhängigen Leistungen: Leistungen zur Finanzierung von Aufenthalten in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, Behinderte sowie Betagte, Mutterschaftsbeiträge, Beiträge für minderjährige Behinderte. 15 Hier stellt sich die Frage, inwieweit diese bedarfsabhängigen Leistungen den Existenzbedarf der Haushalte zu decken vermögen. Ergänzungsleistungen zur AHV/IV sollten in der Regel den Existenzbedarf decken; tatsächlich ist der Anteil der Unterstützungseinheiten mit dieser Leistung sehr gering (Abbildung 31). Bedarfsabhängige Leistungen spielen bei Haushalten mit Kindern eine wichtigere Rolle als bei den selbstständig lebenden jungen Erwachsenen und den Haushalten ohne Kinder (Abbildung 30). 14 Die im Inventar der bedarfsabhängigen Leistungen der BFS aufgeführte Leistung im Bereich der Wohnbeihilfen scheint im vorliegenden Kontext keine Rolle zu spielen. 15 Siehe Inventar für bedarfsabhängige Leistungen Mutterschaftsbeiträge Beiträge für minderjährige Behinderte werden bei der Sozialhilfe nicht angerechnet und erscheinen deshalb nicht in der Sozialhilfestatistik. 38

41 Abbildung 30: Anteil der Haushalte mit bedarfsabhängigen Leistungen nach Alter des jüngsten Kindes sowie bei selbstständig lebenden jungen Erwachsenen (Kanton Bern, alle Haushalte) 16% 14% 12% 10% 8% 6% 4% 9% 14% 11% 2% 0% Haushalt jüngstes Kind <15 Jahre Haushalt jüngstes Kind 16- bis 17-jährig Haushalt jüngstes Kind 18- bis 25-jährig 5% Selbständige junge Erwachsene 3% Alle andere Haushalte Quelle: BFS, Sozialhilfestatistik 2008; eigene Berechnungen; N=672 Alle Dossiers mit finanzieller Leistung im Referenzjahr, ohne Doppelzählungen und ohne einmalige Zahlungen ohne Budget. Bei Werten in Klammern ist das N<15. Abbildung 31: Anteil Haushalte mit bedarfsabhängigen Sozialleistungen nach Art der Leistung und Haushaltstyp (Kanton Bern, alle Haushalte) Quelle: BFS, Sozialhilfestatistik 2008; eigene Berechnungen; N= 1129 Alle Dossiers mit finanzieller Leistung im Referenzjahr, ohne Doppelzählungen und ohne einmalige Zahlungen ohne Budget. Bei Werten in Klammern ist das N<15. Lesebeispiel: Von allen selbstständig lebenden jungen Erwachsenen ohne Kinder beziehen 2 % Stipendien. 39

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