Solaranlagen im Ortsbild

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1 Gemeindeseminare Baubewilligungen 2011 Solaranlagen im Ortsbild Thomas Eiermann, 21. Juni 2011 Seite 1

2 Aufbau 1. Rechtliche Aspekte 2. Integration der Anlagen 3. Kantonale Praxis Bauen ausserhalb Bauzone Denkmalpflege Ortsbildschutz 21. Juni 2011 Seite 2

3 Rechtliche Aspekte Dimension: Anlagen kleiner als 35 m 2 + nicht mehr als 20 cm über die Dachfläche -> nicht bewilligungspflichtig Lage: Kernzonen, im Geltungsbereich Schutzanordnung oder Inventars und ausserhalb der Bauzonen -> alle Anlagen bewilligungspflichtig Gestaltung: befriedige Einordnung ist minimale Pflicht, -> unabhängig von Bewilligungspflicht 21. Juni 2011 Seite 3

4 Rechtliche Aspekte Art. 18a RPG; Solaranlagen In Bau- und Landwirtschaftszonen sind sorgfältig in Dach- und Fassadenflächen integrierte Solaranlagen zu bewilligen, sofern keine Kultur- und Naturdenkmäler von kantonaler oder nationaler Bedeutung beeinträchtigt werden. - Bau- und Landwirtschaftszonen - sorgfältig in Dach- und Fassadenflächen integriert - Kultur- und Naturdenkmäler nicht beeinträchtigen - kantonale oder nationale Bedeutung 21. Juni 2011 Seite 4

5 Rechtliche Aspekte Bau- und Landwirtschaftszonen Bauzonen (Art. 15 RPG) Wohnzonen Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen Industrie- und Gewerbezonen Zentrumszonen und Landwirtschaftszonen (Art. 16 RPG) Schutzobjekt? Kantonale Bedeutung? Beeinträchtigung? Schutzzonen (Art. 17 RPG) Kernzonen Quartiererhaltungszonen Freihaltezone Weitere Zonen (Art. 18 RPG) Reservezonen Einzelfallprüfung Zonenkonformität Beeinträchtigung Schutzziel 21. Juni 2011 Seite 5

6 Schutzobjekte ( 203 PBG) u.a. Natur- und Kulturlandschaften Ortskerne, Quartiere, Strassen und Plätze, Gebäudegruppen Gebäude als wichtige Zeugen einer politischen, wirtschaftlichen, sozialen oder baukünstlerischen Epoche wertvolle Park- und Gartenanlagen, Bäume vorgeschichtliche und geschichtliche Stätten -> Ortsbilder, kommunale und überkommunal inventarisierte Objekte, sowie formell geschützte Objekte (in der Regel) inventarisiert formell unter Schutz gestellt Bedeutung: Einstufung nur zur Kompetenzklärung nicht an Wert des Objektes gebunden Prüfung der Beeinträchtigung unabhängig von kantonsinterner Einstufung 21. Juni 2011 Seite 6

7 Rechtliche Aspekte Zuständigkeiten: Landwirtschaftszone Schutzverordnung Abteilung Bauen ausserhalb Bauzonen: Schutzverordnung, Ausserhalb Bauzonen Abteilung Archäologie + Denkmalpflege: Personaldienstbarkeit, formell geschützt, Überkommunal inventarisiert Ortsbild / : Im Ortsbildperimeter Schutzobjekt 21. Juni 2011 Seite 7

8 Rechtliche Aspekte Verfahren: für Solaranlagen Anzeigeverfahren anwenden (keine Aussteckung, keine öffentliche Bekanntmachung) Bei Objekten des Natur- und Heimatschutzes oder ausserhalb der Bauzone -> ordentliches Verfahren (Rekursrecht Verbände) baurechtliche Bewilligungspflicht unabhängig von -> Zusprechung kantonaler Förderbeiträgen. frühzeitiger Kontakt mit zuständiger Fachbehörde bewährt sich 21. Juni 2011 Seite 8

9 Integration sorgfältig in Dach- und Fassadenflächen integriert Zusammenhang mit Gebäude Optisch-gestalterische Integration Anlage ist optisch Teil der Dachfläche Zusammenhängende Fläche Abgestimmt auf Dachbegrenzungslinien Farblich angepasst Bauliche Integration Anlage als Gebäudeteil Dachflächenbündig eingebaut Befriedigende Einordnung 238 Abs. 1 PBG Besondere Rücksichtnahme auf Schutzobjekte 238 Abs. 2 PBG 21. Juni 2011 Seite 9

10 Integration Platzierung Steildach in einer Fläche zusammengefasst (Minimierung der Störung) Dachflächenbündig Montage möglichst Band im Traufbereich (Beachtung Dachbegrenzungslinien) Vollflächige Bedeckung (ab 50% prüfen) 21. Juni 2011 Seite 10

11 Sorgfältige Integration Flachdach zu einer Dachkante parallel montiert Abstand von Fassaden aufgrund Einsehbarkeit Fassade: Meist nur bei Neubauten möglich Stimmiges architektonisches Konzept Nebenbauten: Meist weniger empfindlich Vollflächige Bedeckung prüfen 21. Juni 2011 Seite 11

12 Sorgfältige Integration Materialisierung Nicht reflektierende Kollektoren mit dunklem Absorber Blechabschlüsse in Dachfarbe Bei Neubauten Dachmaterial im Farbton Solaranlage 21. Juni 2011 Seite 12

13 Sorgfältige Integration Bauen ausserhalb Bauzone - Zusammenhängend, möglichst im Traufbereich - Dachflächenbündig, nicht mehr als 20 cm über die Dachfläche - Einfassung auf Farbe des Daches abstimmen - Keine freistehenden Anlagen 21. Juni 2011 Seite 13

14 Sorgfältige Integration Denkmalpflege Gesamter Baubestand : Bauten (100%) überkommunalen Inventar: Bauten (1.26%) Flachdächer: Solaranlagen (dh. Voltaik und Kollektoren) in der Regel möglich. Steildächer: Fotovoltaik in der Regel nicht möglich (nicht ortsgebunden) Einkauf in bestehende Anlage favorisieren Kollektoren (ortsgebunden) möglichst auf nicht einsehbaren Nebenbauten Sehr objektabhängig, falls möglich: sorgfältig eingepasste Gestaltung, ruhige Anordnung flächenbündig eingesetzt möglichst keine Blendwirkung Berücksichtigung aller Elemente auf Dach 21. Juni 2011 Seite 14

15 Fazit Kein pauschaler Ausschluss und keine pauschale Bewilligung bei Schutzobjekten Und allgemein: Man kann es gut oder weniger gut machen 21. Juni 2011 Seite 15

16 Und, alles hat seine Grenzen! Besten Dank für die Aufmerksamkeit 21. Juni 2011 Seite 16

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