Solaranlagen im Ortsbild
|
|
- Karola Zimmermann
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Gemeindeseminare Baubewilligungen 2011 Solaranlagen im Ortsbild Thomas Eiermann, 21. Juni 2011 Seite 1
2 Aufbau 1. Rechtliche Aspekte 2. Integration der Anlagen 3. Kantonale Praxis Bauen ausserhalb Bauzone Denkmalpflege Ortsbildschutz 21. Juni 2011 Seite 2
3 Rechtliche Aspekte Dimension: Anlagen kleiner als 35 m 2 + nicht mehr als 20 cm über die Dachfläche -> nicht bewilligungspflichtig Lage: Kernzonen, im Geltungsbereich Schutzanordnung oder Inventars und ausserhalb der Bauzonen -> alle Anlagen bewilligungspflichtig Gestaltung: befriedige Einordnung ist minimale Pflicht, -> unabhängig von Bewilligungspflicht 21. Juni 2011 Seite 3
4 Rechtliche Aspekte Art. 18a RPG; Solaranlagen In Bau- und Landwirtschaftszonen sind sorgfältig in Dach- und Fassadenflächen integrierte Solaranlagen zu bewilligen, sofern keine Kultur- und Naturdenkmäler von kantonaler oder nationaler Bedeutung beeinträchtigt werden. - Bau- und Landwirtschaftszonen - sorgfältig in Dach- und Fassadenflächen integriert - Kultur- und Naturdenkmäler nicht beeinträchtigen - kantonale oder nationale Bedeutung 21. Juni 2011 Seite 4
5 Rechtliche Aspekte Bau- und Landwirtschaftszonen Bauzonen (Art. 15 RPG) Wohnzonen Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen Industrie- und Gewerbezonen Zentrumszonen und Landwirtschaftszonen (Art. 16 RPG) Schutzobjekt? Kantonale Bedeutung? Beeinträchtigung? Schutzzonen (Art. 17 RPG) Kernzonen Quartiererhaltungszonen Freihaltezone Weitere Zonen (Art. 18 RPG) Reservezonen Einzelfallprüfung Zonenkonformität Beeinträchtigung Schutzziel 21. Juni 2011 Seite 5
6 Schutzobjekte ( 203 PBG) u.a. Natur- und Kulturlandschaften Ortskerne, Quartiere, Strassen und Plätze, Gebäudegruppen Gebäude als wichtige Zeugen einer politischen, wirtschaftlichen, sozialen oder baukünstlerischen Epoche wertvolle Park- und Gartenanlagen, Bäume vorgeschichtliche und geschichtliche Stätten -> Ortsbilder, kommunale und überkommunal inventarisierte Objekte, sowie formell geschützte Objekte (in der Regel) inventarisiert formell unter Schutz gestellt Bedeutung: Einstufung nur zur Kompetenzklärung nicht an Wert des Objektes gebunden Prüfung der Beeinträchtigung unabhängig von kantonsinterner Einstufung 21. Juni 2011 Seite 6
7 Rechtliche Aspekte Zuständigkeiten: Landwirtschaftszone Schutzverordnung Abteilung Bauen ausserhalb Bauzonen: Schutzverordnung, Ausserhalb Bauzonen Abteilung Archäologie + Denkmalpflege: Personaldienstbarkeit, formell geschützt, Überkommunal inventarisiert Ortsbild / : Im Ortsbildperimeter Schutzobjekt 21. Juni 2011 Seite 7
8 Rechtliche Aspekte Verfahren: für Solaranlagen Anzeigeverfahren anwenden (keine Aussteckung, keine öffentliche Bekanntmachung) Bei Objekten des Natur- und Heimatschutzes oder ausserhalb der Bauzone -> ordentliches Verfahren (Rekursrecht Verbände) baurechtliche Bewilligungspflicht unabhängig von -> Zusprechung kantonaler Förderbeiträgen. frühzeitiger Kontakt mit zuständiger Fachbehörde bewährt sich 21. Juni 2011 Seite 8
9 Integration sorgfältig in Dach- und Fassadenflächen integriert Zusammenhang mit Gebäude Optisch-gestalterische Integration Anlage ist optisch Teil der Dachfläche Zusammenhängende Fläche Abgestimmt auf Dachbegrenzungslinien Farblich angepasst Bauliche Integration Anlage als Gebäudeteil Dachflächenbündig eingebaut Befriedigende Einordnung 238 Abs. 1 PBG Besondere Rücksichtnahme auf Schutzobjekte 238 Abs. 2 PBG 21. Juni 2011 Seite 9
10 Integration Platzierung Steildach in einer Fläche zusammengefasst (Minimierung der Störung) Dachflächenbündig Montage möglichst Band im Traufbereich (Beachtung Dachbegrenzungslinien) Vollflächige Bedeckung (ab 50% prüfen) 21. Juni 2011 Seite 10
11 Sorgfältige Integration Flachdach zu einer Dachkante parallel montiert Abstand von Fassaden aufgrund Einsehbarkeit Fassade: Meist nur bei Neubauten möglich Stimmiges architektonisches Konzept Nebenbauten: Meist weniger empfindlich Vollflächige Bedeckung prüfen 21. Juni 2011 Seite 11
12 Sorgfältige Integration Materialisierung Nicht reflektierende Kollektoren mit dunklem Absorber Blechabschlüsse in Dachfarbe Bei Neubauten Dachmaterial im Farbton Solaranlage 21. Juni 2011 Seite 12
13 Sorgfältige Integration Bauen ausserhalb Bauzone - Zusammenhängend, möglichst im Traufbereich - Dachflächenbündig, nicht mehr als 20 cm über die Dachfläche - Einfassung auf Farbe des Daches abstimmen - Keine freistehenden Anlagen 21. Juni 2011 Seite 13
14 Sorgfältige Integration Denkmalpflege Gesamter Baubestand : Bauten (100%) überkommunalen Inventar: Bauten (1.26%) Flachdächer: Solaranlagen (dh. Voltaik und Kollektoren) in der Regel möglich. Steildächer: Fotovoltaik in der Regel nicht möglich (nicht ortsgebunden) Einkauf in bestehende Anlage favorisieren Kollektoren (ortsgebunden) möglichst auf nicht einsehbaren Nebenbauten Sehr objektabhängig, falls möglich: sorgfältig eingepasste Gestaltung, ruhige Anordnung flächenbündig eingesetzt möglichst keine Blendwirkung Berücksichtigung aller Elemente auf Dach 21. Juni 2011 Seite 14
15 Fazit Kein pauschaler Ausschluss und keine pauschale Bewilligung bei Schutzobjekten Und allgemein: Man kann es gut oder weniger gut machen 21. Juni 2011 Seite 15
16 Und, alles hat seine Grenzen! Besten Dank für die Aufmerksamkeit 21. Juni 2011 Seite 16
Richtlinien für Aussenwerbung
Richtlinien für Aussenwerbung Beschluss des Stadtrates Nr. 05-00 vom 7. November 05 Richtlinien für Aussenwerbung Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen... II. Reklameanlagen...
MehrSolar-Anlagen (PV und thermisch) Bewilligung und Brandschutz
vzgv, Fachsektion Bau und Umwelt, 3. Dezember 2013 Solar-Anlagen (PV und thermisch) Bewilligung und Brandschutz AWEL, Abteilung Energie Beat Lehmann, Energietechnik 1 Solaranlagen: Typen und Eigenschaften
MehrMehr Schub für Energieeffizienz und erneuerbare Energien
Das klimafreundliche MFH Mehr Schub für Energieeffizienz und erneuerbare Energien Globale Jahresmittelwerte der bodennahen Lufttemperatur 1860-2003 ppm jährl. Abweichung gleitendes Mittel (der Temp.änderung
Mehrg der Sonnenenergie Infoveranstaltung Donnerstag, 23. August 2012 in Bätterkinden Referent: Andreas Oestreicher y
Nutzung g der Sonnenenergie g Infoveranstaltung Donnerstag, 23. August 2012 in Bätterkinden Referent: Andreas Oestreicher Geschäftsführer Syntas Solutions AG y Ablauf 1. Richtlinien statt Empfehlungen
MehrLeitfaden für die Beurteilung von Solarenergieanlagen
Bern, Juli 2013 Leitfaden für die Beurteilung von Solarenergieanlagen 1. Gegenstand Der von Bundesrat und Parlament beschlossene Ausstieg aus der Kernenergie bedingt grundlegende Veränderungen der schweizerischen
MehrSolaranlagen richtig gut. Richtlinien zur Anwendung von Artikel 18a des Bundesgesetzes über die Raumplanung. www.solaranlagen-richtig-gut.tg.
Solaranlagen richtig gut Richtlinien zur Anwendung von Artikel 18a des Bundesgesetzes über die Raumplanung www.solaranlagen-richtig-gut.tg.ch INHALT 4 Worum es geht: die Sonne nutzen! 8 Was passt zu Ihrem
MehrRichtlinien Solaranlagen
Richtlinien Solaranlagen Photovoltaische / Solarthermische Anlagen Ausgabe Juni 2013 Richtlinien Solaranlagen 2 / 12 Einleitung Die Energiewende wie auch ästhetisch ansprechende Gebäude - insbesondere
MehrLizentiatsprüfung Öffentliches Recht II
Prof. Dr. Alain Griffel Herbstsemester 2010 Lizentiatsprüfung Öffentliches Recht II 7. Januar 2011, 08.00 13.00 Uhr Wichtige Hinweise: Kontrollieren Sie bitte bei Erhalt der Prüfung die Anzahl der Aufgabenblätter.
MehrVorschriften, Bewilligungsverfahren,
Solaranlagen Vorschriften, Bewilligungsverfahren, Brandschutz EnergiePraxis-Seminar 2015-1 Cyrill Studer Korevaar Rotkreuz, 2. Juni 2015 Potential Solarenergie Kanton Luzern 1 Halbierung Verbrauch = Verdoppelung
MehrAntrag. Uster, 29. Juni 2010 Nr. 611/2010 V4.04.71. An die Mitglieder des Gemeinderates
Uster, 29. Juni 2010 Nr. V4.04.71 Stadtrat An die Mitglieder des Gemeinderates Postulat Nr. 611 der Ratsmitglieder Petra Bättig und Matthias Bickel betreffend «Alternative Heizsysteme in geschützten Ortsbildern»
MehrBau- und Zonenordnung
Kanton Zürich Gemeinde Flaach Revision Kommunale Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung Von der Gemeindeversammlung festgesetzt am 27. Januar 1997 Namens der Gemeindeversammlung, Der Präsident Die Schreiberin
MehrRichtlinien für Reklameanlagen und Plakatanschlagstellen der Politischen Gemeinde Fällanden
Richtlinien für Reklameanlagen und Plakatanschlagstellen der Politischen Gemeinde Fällanden I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Artikel Einleitung 1 Geltungsbereich 2 II. III. IV. BEGRIFFE Reklameanlagen 3 Plakatanschlagstellen
MehrREVISION ZONENREGLEMENT
REVISION ZONENREGLEMENT Themen Allgemeine Informa.onen Vorschläge der Kommission Stellungnahme Gemeinderat Weiteres Vorgehen Fragen und Diskussion ALLGMEINE INFORMATIONEN Kommission Markus Chapuis Erwin
MehrEnergetische Sanierung von Kulturdenkmalen
Energetische Sanierung von Kulturdenkmalen Denkmalschutz energetische Sanierung Konflikt??? Einleitung Folgende Objekte sind vorhanden freistehende Objekte, wie Wohnstallhäuser, Umgebindehäuser, massive
MehrBaubewilligungspflicht von Erdsonden Kurs Erdwärmenutzung 2009, Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Titelmasterformat durch Klicken bearbeiten Textmasterformate durch Klicken bearbeiten Zweite Ebene Dritte Ebene Vierte Ebene»Fünfte Ebene Baubewilligungspflicht von Erdsonden Seite 1 Umfrage Welche Gemeinden
MehrInventare Denkmalschutz Erläuterungen zur Erarbeitung, Festsetzung und Anwendung
Kanton Zürich Baudirektion Amt für Raumentwicklung Archäologie und Denkmalpflege Kantonale Denkmalpflege Inventarisation Inventare Denkmalschutz Erläuterungen zur Erarbeitung, Festsetzung und Anwendung
MehrSOLARANLAGEN VOM GUTEN ZUM BESTEN
Kanton St.Gallen SOLARANLAGEN VOM GUTEN ZUM BESTEN Am richtigen Ort richtig installiert Empfehlungen zur Errichtung von Solaranlagen Eine Kooperation der Energiefachstelle (Baudepartement) mit der Denkmalpflege
MehrFaktenblatt BLN / Nr. 1 September 2014
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Arten, Ökosysteme, Landschaften Sektion Landschaftsmanagement Faktenblatt BLN / Nr. 1
MehrSurvey: Rechtliche Rahmenbedingungen der Photovoltaik in der Schweiz
Center for Law and Sustainability (CLS) Working Papers Series Survey: Rechtliche Rahmenbedingungen der Photovoltaik in der Schweiz Working Paper No. 2 Markus Schreiber, Ass. iur. Please note: The content
MehrFenster historischer Bauten
Fenster historischer Bauten Wegleitung für Hauseigentümer/, Bauherrschaften, Architekturbüros und Unternehmungen Fenster erfüllen anspruchsvolle Funktionen. Mit ihrer Form, Anordnung und Materialisierung
MehrPrivater Gestaltungsplan Klinik Lindberg, Winterthur
Kanton Zürich Privater Gestaltungsplan Klinik Lindberg, Winterthur 20.03.2014 Festsetzung durch die Grundeigentümerin am Swiss Healthcare Properties AG Zugerstrasse 74 CH-6340 Baar Unterschrift: Zustimmung
MehrRegeln für die Gestaltung von Wohnbauten in der Obwaldner Landschaft
Regeln für die Gestaltung von Wohnbauten in der Obwaldner Landschaft Philipp Maurer, Raumplaner ETH NDS SIA Sarnen, 2. Juni 2016 2 Warum Regeln? Abbruch und Wiederaufbau seit 2012 zulässig. Art. 24c Abs.
MehrGestaltung von Solaranlagen (thermische Solarkollektoren und Photovoltaikanlagen) Prämbel
Gaschurn, 14. September 2012 Seite 1 von 15 Gestaltung von Solaranlagen (thermische Solarkollektoren und Photovoltaikanlagen) Prämbel I. Vorbemerkungen Die Errichtung von Solaranlagen wird im Hinblick
MehrAuszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. November 2008 KR-Nr. 267/2008 1702. Anfrage (Handhabung von BLN-Gebieten im Kanton Zürich) Die Kantonsräte Martin Farner,
MehrDenkmalpflege. Erziehungsdirektion des Kantons Bern / Amt für Kultur
Grundlage Gesetzgebung 1 International: z. B. Charta von Venedig National: Natur- und Heimatschutzgesetz Raumplanungsgesetz Richtlinien der eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege Grundlage Gesetzgebung
MehrRatgeber Baubewilligung. Energetische Sanierung von Ein- und Mehrfamilienhäusern: Informationen und Tipps für Hauseigentümer und Baufachleute
Ratgeber Baubewilligung Energetische Sanierung von Ein- und Mehrfamilienhäusern: Informationen und Tipps für Hauseigentümer und Baufachleute 1 Einleitung Bei Sanierungsvorhaben ist in der Regel eine Baubewilligung
MehrReglement über Grundeigentümerbeiträge
Einwohnergemeinde Zuchwil Reglement über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren Beschluss der Gemeindeversammlung vom 28. Juni 1999 Nachführungen bis 12.12.2005 Seite 2 von 8 Die Einwohnergemeinde Zuchwil
MehrZonenplan- und Baureglementsänderung ZPP «Des Alpes-Areal»
Beschlussfassung Einwohnergemeinde Interlaken Zonenplan- und Baureglementsänderung ZPP «Des Alpes-Areal» Baureglementsänderung Die Änderung besteht aus: Zonenplanänderung Baureglementsänderung Weitere
MehrEnergieeffizienz und Denkmalpflege am Beispiel der Stadt Winterthur. Partner für eine nachhaltige Entwicklung
Energieeffizienz und Denkmalpflege am Beispiel der Stadt Winterthur Partner für eine nachhaltige Entwicklung Denkmalpflege: Eine Aufgabe mit Tradition 1630 erste staatliche Denkmalpflege in Schweden Die
MehrRichtlinien zur Gestaltung von Solaranlagen (thermische Solarkollektoren und Photovoltaikanlagen) Begleittext
Schruns, 11. Juni 2012 Seite 1 von 16 Richtlinien zur Gestaltung von Solaranlagen (thermische Solarkollektoren und Photovoltaikanlagen) Begleittext I. Vorbemerkungen: Die Errichtung von Solaranlagen wird
MehrRICHTLINIE ÜBER DIE FARBGESTALTUNG IN DER GEMEINDE ROOT
RICHTLINIE ÜBER DIE FARBGESTALTUNG IN DER GEMEINDE ROOT 2 Artur Bucher Dipl. Architekt SIA SWB REG A Kapuzinerweg 4a CH-6006 Luzern Tel 0414201000 Fax 0414201033 info@arturbucher.ch www.arturbucher.ch
MehrImpressum Herausgeber: Projektgruppe: Gestaltung: Skizzen: Fotos: Zu beziehen bei:
Richtlinien Baubewilligungsfreie Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien Regierungsrat des Kantons Bern Juni 2012 Impressum Herausgeber: Projektgruppe: Gestaltung: Skizzen: Fotos: Bau-, Verkehrs- und
MehrMerkblatt zum baurechtlichen Verfahren
Urdorf, August 2014/BLP Merkblatt zum baurechtlichen Verfahren Guten Tag Sie möchten ein Baugesuch einreichen oder haben dies kürzlich bereits gemacht. Mit dem vorliegenden Merkblatt überlassen wir Ihnen
MehrEnergiePraxis- Seminar 1 / 2012. AWEL, Abteilung Energie
EnergiePraxis- Seminar 1 / 2012 AWEL, Abteilung Energie 03.07.2012 AWEL, Abteilung Energie Anpassung Energievorschriften MuKEn EnDK 04.04.2008 Schritt 1: Änderung ABV 10.09.2008 Schritt 2: Änderung BBV
MehrLandschaftsqualität aus Sicht der Raumplanung
Bundesamt für Raumentwicklung ARE Office fédéral du développement territorial ARE Ufficio federale dello sviluppo territoriale ARE Uffizi federal da svilup dal territori ARE Landschaftsqualität aus Sicht
Mehrvom Inhaltsübersicht
Satzung über die besonderen Anforderungen an die äußere Gestaltung und über das Verbot der Errichtung von Werbeanlagen in der Stadt Rothenburg ob der Tauber (Werbeanlagensatzung) vom 05.04.2011 Inhaltsübersicht
MehrSatzung. über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen (Baugestaltungssatzung) für. den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 16/77/III - Leimbacher Berg -
Satzung über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen (Baugestaltungssatzung) für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 16/77/III - Leimbacher Berg - einschl. der Änderungen zu diesem Bebauungsplan vom 09.
MehrGesetz über den Natur- und Heimatschutz im Kanton Schaffhausen
45.00 Gesetz über den Natur- und Heimatschutz im Kanton Schaffhausen vom. Februar 968 Der Grosse Rat des Kantons Schaffhausen beschliesst als Gesetz: I. Allgemeines Art. ) Schützenswerte Landschaften,
MehrZONENREGLEMENT DER EINWOHNERGEMEINDE OEKINGEN
ZONENREGLEMENT DER EINWOHNERGEMEINDE OEKINGEN Genehmigungen: Öffentliche Planauflage 14.05.2009 15.06.2009 Gemeinderat Beschluss Sitzung Nr. 11 22. Juni 2009 Regierungsrat Beschluss Nr. 2010/135 25.01.2010
MehrGestaltungssatzung der Stadt Markneukirchen für den historischen Bereich der Stadt Markneukirchen
Gestaltungssatzung der Stadt Markneukirchen für den historischen Bereich der Stadt Markneukirchen Zur Erhaltung des räumlichen und gestalterischen Zusammenhanges und dem Schutz des vorhandenen Ortsbildes,
MehrGebührentarif des Amtes für Baubewilligungen srs vom 11. Dezember
Gebührentarif des Amtes für Baubewilligungen srs 731.112 vom 11. Dezember 2012 1 Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 70 Abs. 1 der Bauordnung vom 29. August 2000 / 15. November 2005 2 in Verbindung
MehrBau- und Umweltrecht. Pierre Brahimi stv. Leiter Amt für Baubewilligungen Stadt St.Gallen Sekretär Baubewilligungskommission
Bau- und Umweltrecht Pierre Brahimi stv. Leiter Amt für Baubewilligungen Stadt St.Gallen Sekretär Baubewilligungskommission Die Baubewilligung Zonenkonformität funktioneller Zusammenhang mit Zonenzweck
MehrGemeinde Münchenbuchsee Revision Arbeitszonenvorschriften und Zonenplanfestlegungen
Gemeinde Münchenbuchsee Revision Arbeitszonenvorschriften und Zonenplanfestlegungen Geltende A-Zonenvorschriften im Baureglement: Art. 62 Arbeitszonen 1 In den Arbeitszonen A1a, A1b, A2a, A2b, A3a und
MehrModernisierungsmaßnahmen in der WEG
Modernisierungsmaßnahmen in der WEG Voraussetzungen und Grenzen der Beschlussfassung 14. Oktober 2016 2 Gliederung 1. Ausgangslage 2. Sondereigentum 3. Gemeinschaftseigentum 4. Verwaltung 5. Beschlüsse
MehrSolarkataster der Stadt St. Gallen
Solarkataster der Stadt St. Gallen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer erfahren im Solarkataster, wie gut ihre Hausdächer für die Sonnenenergie-Nutzung (Produktion von Strom oder Warmwasser) geeignet
MehrFaktenblatt BLN / Nr. 1 Oktober 2009
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Natur und Landschaft Sektion Landschaften von nationaler Bedeutung Faktenblatt BLN /
MehrEinwohnergemeinde Hochwald. Baureglement. Von der Gemeindeversammlung genehmigt am: 27. Oktober 2003
Einwohnergemeinde Hochwald Von der Gemeindeversammlung genehmigt am: 7. Oktober 00 Der Gemeindepräsident: St. Renz Der Gemeindeschreiber: Th. Zaeslein Vom Regierungsrat des Kantons Solothurn genehmigt
MehrREGLEMENT ÜBER DIE ABWASSERGEBÜHREN & GEBÜHRENORDNUNG. Einwohnergemeinde Schnottwil
REGLEMENT ÜBER DIE ABWASSERGEBÜHREN & GEBÜHRENORDNUNG Einwohnergemeinde Schnottwil OKTOBER 00 ABKÜRZUNGEN: AfU ARA GEP GSchG Amt für Umwelt Abwasserreinigungsanlage Genereller Entwässerungsplan Bundesgesetz
MehrWie soll sich Bauma in Zukunft entwickeln?
Wie soll sich Bauma in Zukunft entwickeln? Informationsveranstaltung zur Ortsplanungsrevision Bauma vom 3. Oktober 2013 1 Ablauf der Veranstaltung Begrüssung und Ziel der Informationsveranstaltung Rahmenbedingungen
MehrEinwohnergemeinde Ostermundigen. Änderung Baureglement MITWIRKUNG_VORPRÜFUNG
MITWIRKUNG_VORPRÜFUNG Einwohnergemeinde Ostermundigen Die (BauR) besteht aus: Ergänzung mit Art. 11a Anpassung im Art. 42 Ziffer 5 weitere Unterlagen: Erläuterungsbericht 12. Januar 2016 ecoptima Spitalgasse
MehrGestaltungssatzung. Präambel
Gestaltungssatzung der Stadt Meckenheim über die Gestaltung baulicher Anlagen für einen Teilbereich des Bebauungsplans 118 Bahnhof - Nördliche Stadterweiterung I Präambel Die Erscheinungsform von Gebäuden
MehrRevision Baulinienplan Ortsteil Glarus. Planungsbericht nach Art. 47 RPV. Gemeinde Glarus
Revision Baulinienplan Ortsteil Glarus Planungsbericht nach Art. 47 RPV Gemeinde Glarus Stand Vorprüfung und freiwillige Mitwirkung, 28. April 2015 Bearbeitung Beat Suter Marc Schneiter Jasmin Klein dipl.
MehrVerordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom 22. Juli 1979 (Raumplanungsverordnung)
700. Verordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom. Juli 979 (Raumplanungsverordnung) vom 4. Dezember 98 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, gestützt auf Art. 6 Abs. des Bundesgesetzes vom.
MehrMehr Sonnenenergie in Graubünden. Fördermöglichkeiten. Energie-Apéro
Mehr Sonnenenergie in Graubünden Fördermöglichkeiten Energie-Apéro 20.06.2007 Andrea Lötscher, Gliederung Energie heute Energie morgen Schwerpunkte der Energiepolitik in Graubünden Fördermöglichkeiten
MehrS a t z u n g über Werbeanlagen im Stadtteil Mittelurbach vom
S a t z u n g über Werbeanlagen im Stadtteil Mittelurbach vom 16.04.2007 Aufgrund 74 Abs. 1 Ziffer 2 der Landesbauordnung (LBO) vom 08.08.1995 (Gbl. S. 617) zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.12.2004
MehrAussenwerbung auf privatem Grund
Departement Bau Baupolizeiamt Fachstelle Reklamen Neumarkt 4 8402 Winterthur Telefon 052 267 54 03 Fax 052 267 62 78 E-Mail christine.felix@win.ch www.baupolizei.winterthur.ch Aussenwerbung auf privatem
MehrHerzlich Willkommen Programm heute Abend
Herzlich Willkommen Programm heute Abend 18:30 Uhr Eröffnung der Tischausstellung 19:15 Uhr Begrüssung & Präsentationen 20:15 Uhr Fragen, Ausstellung und Apéro Begrüssung Andreas Kaufmann, Gemeindepräsident
MehrStadtbildkommission Schaffhausen Pflichtenheft
Stadtbildkommission Schaffhausen Pflichtenheft vom 20. August 2013 Der Stadtrat, gestützt auf Art. 9 der Bauordnung vom 10. Mai 2005 (Stand 1. Juni 2010), beschliesst: 1. Aufgaben Die Stadtbildkommission
MehrWegleitung zur Bau- und Zonenordnung 1994 mit Teilrevision 2004
Gemeinde Küsnacht ZH Wegleitung zur Bau- und Zonenordnung 1994 mit Teilrevision 2004 Fassung gemäss Beschluss der Baukommission vom 14. Juni 2005 1. Juli 2005 Inhaltsverzeichnis Seite Abkürzungen der
MehrBotschaft an den Gemeinderat Freigabe der Bestimmungen über die Standortplanung für Mobilfunkanlagen
Stadtrat Sperrfrist für Medien Veröffentlichung jeweils nach der Medienkonferenz zum Thema Gemeinderatssitzung Botschaft an den Gemeinderat Freigabe der Bestimmungen über die Standortplanung für Mobilfunkanlagen
MehrSchutz der Umgebung von Denkmälern
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege EKD Schutz der Umgebung von Denkmälern Grundsatzpapier Referenz/Aktenzeichen 362.64 1. Ziel Jedes Denkmal steht in
MehrGestaltungsrichtlinien
GEMEINDE SCHENKENZELL Heilig-Garten Stand zum 01. April 2015 Die städtebauliche Sanierung des Ortskerns von Schenkenzell ist ein wesentliches Element der zukünftigen Gemeindeentwicklung und bezieht sich
MehrAbstände für Mauern, Einfriedigungen und Pflanzen zu Nachbargrundstücken und zu öffentlichen Strassen
Gemeinde Egg Bauamt Forchstrasse 145 Postfach 8132 Egg Tel: 043 277 11 20 Fax: 043 277 11 29 Mail: bauamt@egg.ch Abstände für Mauern, Einfriedigungen und Pflanzen zu Nachbargrundstücken und zu öffentlichen
MehrSatzung über Werbeanlagen in der Stadt Kulmbach
Satzung über Werbeanlagen in der Stadt Kulmbach Vom 2. Februar 1989 Die Stadt Kulmbach erlässt aufgrund von Art. 91 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2 Nr. 1 sowie Art. 89 Abs. 1 Nr. 10 der Bayerischen Bauordnung
MehrDer Königsweg der Gebäudesanierung
Der Königsweg der Gebäudesanierung DIE spezialisten DER GEBÄUDEHÜLLE Der Schweizerische Verband Dach und Wand ist das führende Kompetenzzentrum und der professionelle Dienstleistungs anbieter für die Gebäudehülle.
MehrGemeinde Habsburg Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland
Gemeinde Gesamtrevision Siedlung und Kulturland 1 Agenda Vorstellung Grundlagen / Vorarbeiten zur der Planungskommission Verfahren Zeitplan Kreditantrag 2 Vorstellung Stefan Giess, dipl. Ing. FH in Raumplanung
MehrÖrtliche Bauvorschrift über Gestaltung für den Helmstedter Altstadtbereich
Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung für den Helmstedter Altstadtbereich Aufgrund der 6 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in Verbindung mit 56 und 97 der Niedersächsischen Bauordnung
MehrWERBESATZUNG F Allgemeine Anforderungen
Satzung über die Gestaltung von Außenwerbeanlagen und Warenautomaten zur Wahrung und Pflege des Stadtbildes der Altstadt sowie weiterer ausgewählter Stadtteile (Werbesatzung) Aufgrund des 86 der Landesbauordnung
MehrWerbeanlagensatzung vom Teil 1: Begriffsbestimmungen
Seite 1 von 5 Werbeanlagensatzung vom 22.10.2003 Aufgrund von Art. 91 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 und Abs. 2 Nr. 1 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erlässt die Gemeinde Oberschleißheim folgende Satzung: Teil
MehrDEUTSCHE ROCKWOOL AUSGABE 11/2015. Stand: November Steinwolle Brandriegel im EPS-WDVS. Neue konstruktive Vorgaben für Brandschutzmaßnahmen
DEUTSCHE ROCKWOOL AUSGABE 11/2015 Stand: November 2015 Steinwolle Brandriegel im EPS-WDVS Neue konstruktive Vorgaben für Brandschutzmaßnahmen Neue Regelungen für schwerentflammbare WDVS Erhöhung des Einsatzes
MehrDachkonstruktion und den lotrecht darunter liegenden Punkten auf dem massgebenden Terrain. Die Gemeinde legt die Gesamthöhen fest.
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement 139 Berechnung 1 Die Gesamthöhe ist der grösste Höhenunterschied zwischen den höchsten Punkten der Dachkonstruktion und den lotrecht darunter liegenden Punkten
MehrUmsetzung der Gebäuderichtlinie
Umsetzung der EU-Geb Gebäuderichtlinie in KärntenK Mag. Sonja Köffler Abteilung 7 - Wirtschaftsrecht und Infrastruktur Amt der Kärntner Landesregierung Gebäuderichtlinie 2002/91/EG Umsetzung durch den
Mehr1 Reelle Notwendigkeit? 2 Neubau oder Umnutzung? 3 Adäquate Nutzung? 4 Richtige Lage? 5 Qualitätsvoll gestalteter
1 Reelle Notwendigkeit? 2 Neubau oder Umnutzung? 3 Adäquate Nutzung? 4 Richtige Lage? 5 Qualitätsvoll gestalteter Gebäudekörper mit Umgebung? 6 Sorgfältige Materialisierung und Konstruktion? 7 Wohlproportionierte
MehrAbstände von Bäumen, Sträuchern, Mauern und Zäunen gegenüber Strassen, Gewässern und Grundstücksgrenzen (gemäss EG ZGB)
Abstände von Bäumen, Sträuchern, Mauern und Zäunen gegenüber Strassen, Gewässern und Grundstücksgrenzen (gemäss EG ZGB) 1. Abstände gegenüber Grundstücksgrenzen 1.1 Bepflanzung 169 Gegen den Willen des
MehrHäufige Fragen und Antworten zur Novellierung des Denkmalschutzgesetzes in Schleswig-Holstein
Häufige Fragen und Antworten zur Novellierung des Denkmalschutzgesetzes in Schleswig-Holstein Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat am 12. Dezember 2014 ein neues Denkmalschutzgesetz verabschiedet. Es
MehrVerordnung über die Gebühren für die Siedlungsentwässerung
GEMEINDE GOSSAU ZH Verordnung über die Gebühren für die Siedlungsentwässerung (GebVO) Genehmigt vom Gemeinderat am 5. November 05 INHALTSVERZEICHNIS Seite Art. Grundsatz 3 Art. Umfang der öffentlichen
MehrGemeinde Lohn SH. Bauordnung 2000. Teilrevision 2007
Gemeinde Lohn SH Bauordnung 2000 Teilrevision 2007 Vorlage Gemeindeversammlung vom 2. Juni 2008 Gemeinde 8235 Lohn SH 2 Bauordnung BAUORDNUNG FÜR DIE GEMEINDE 8235 LOHN SH Die Gemeinde Lohn erlässt aufgrund
MehrSolAR Potenzialkarte
SolAR Potenzialkarte Erkenntnisse der für Sonnenenergie sinnvoll nutzbaren Dachflächen in Appenzell Ausserrhoden Olivier Brenner dipl. Ing. HTL/HLK Bau und Energie NDS/FH Amt für Umwelt www.energie.ar.ch
MehrRegierungsrat des Kantons Schwyz
Regierungsrat des Kantons Schwyz Beschluss Nr. 1004/2007 Schwyz, 7. August 2007 / ri Mobilfunkantennen und Bevölkerung Beantwortung der Motion M 7/07 1. Wortlaut der Motion Am 17. April 2007 haben die
MehrSatzung über besondere Anforderungen an Werbeanlagen in der Stadt Saalfeld
Werbeanlagen im Sinne nachfolgender Satzung sind alle ortsfesten Einrichtungen, die der gewerblichen sowie beruflichen Ankündigung, Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe und Beruf dienen und vom öffentlichen
MehrVerkaufsdokumentation
Verkaufsdokumentation Einfamilienhaus mit Weitsicht Hinterbühle 954 9427 Wolfhalden 2 Inhalt Fotos Seite 3-7 Lage / Situation Seite 8-9 Objektangaben / Preis / Kontakt Seite 10-12 Pläne Seite 13-18 Fotos
MehrGewässerraumausscheidung in Basel-Landschaft
Laura Chavanne ARP/KP Gewässerraumausscheidung in Basel-Landschaft 2. Juni 2016 2 Inhalte und Ablauf 1. Gesetzlicher Auftrag 2. Gewässerraum innerhalb Bauzonen 3. Gewässerraum ausserhalb Bauzonen 3 1.
MehrReglement über die Aussenwerbung (Reklamereglement)
Reglement über die Aussenwerbung (Reklamereglement) vom. November 0 DER GROSSE GEMEINDERAT VON ZUG, gestützt auf Art. 6 des Strassenverkehrsgesetzes vom 9. Dezember 958 ), Art. 95-00 der Signalisationsverordnung
MehrMerkblatt zur Anordnung und Gestaltung von Solaranlagen im Kanton Zug
Baudirektion Merkblatt zur Anordnung und Gestaltung von Solaranlagen im Kanton Zug Der Kanton Zug will mit dem Energieleitbild den Anteil der erneuerbaren Energien erhöhen und die Verwendung von Solaranlagen
MehrErläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV
Kanton Zürich Gemeinde Grüningen Teilrevision Nutzungsplanung Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV Öffentliche Auflage / Vorprüfung Suter von Känel Wild AG Siedlung Landschaft Verkehr Umwelt Förrlibuckstrasse
MehrBAUREGLEMENT EINWOHNERGEMEINDE LOSTORF
BAUREGLEMENT EINWOHNERGEMEINDE LOSTORF 2 3 Gestützt auf 133 des Planungs- und Baugesetzes vom 03. Dezember 1978 (PBG, Fassung vom 01. Juli 1997) und der Kantonalen Bauverordnung vom 03. Juli 1978 (Fassung
MehrDenkmalschutz und Energieeffizienz?
Denkmalschutz und Energieeffizienz? EnergieeinsparVerordnung EnEV Prinzipiell auch im Denkmalschutz Ausnahmen: Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde Nachrüstungsanforderungen Anforderungen im Modernisierungsfall
MehrBegriffe und Messweisen
Anhang 1 Begriffe und Messweisen 1. Terrain 1.1 Massgebendes Terrain Als massgebendes Terrain gilt der natürlich gewachsene Geländeverlauf. Kann dieser infolge früherer Abgrabungen und Aufschüttungen nicht
MehrZiele des Bundes bei der. Gefahrenprävention
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Gefahrenprävention Ziele des Bundes bei der Gefahrenprävention Medienkonferenz SVV, Luzern - 22.
Mehr9 0 0 2 2 1 L e i t fa d e n D a c h l a n D s c h a f t e n Projektierungshilfe für Bauten im Dachbereich
12 2009 L e i t fa d e n Dachlandschaften Projektierungshilfe für Bauten im Dachbereich Herausgeberin: Stadt Zürich Hochbaudepartement (HBD) Amt für Städtebau (AfS) Inhalt/Redaktion: Barbara Bühler, Amt
MehrLernförderliche Faktoren und Rahmenbedingungen
CHECKLISTE 1 Lernförderliche Faktoren und Rahmenbedingungen In der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung sollten folgende Aspekte reflektiert werden: die Veranstaltung bezüglich Didaktik und
Mehr1. Erkenntnisse Vollzugsuntersuchung 2012/13 2. Energiegesetz-Änderung erste Erfahrungen
vzgv, Fachsektion Bau und Umwelt, 3. Dezember 2013 1. Erkenntnisse Vollzugsuntersuchung 2012/13 2. Energiegesetz-Änderung erste Erfahrungen AWEL, Abteilung Energie Alex Herzog, Energietechnik Seite 1 VOLLZUGSUNTERSUCHUNG
Mehr~ Baudirektion. Kanton Zürich. 2 0, Jan. 20t4
Direktion Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich Telefon: 0432592802 Telefax: 043 259 42 81 An - die Stadt- und Gemeinderäte der Städte und Gemeinden mit Anstoss an den Zürichsee - die Zürcher Planungsgruppe
MehrGEMEINDE ROETGEN BEBAUUNGSPLAN NR. 15 HACKJANSBEND 1. ÄNDERUNG
BEBAUUNGSPLAN NR. 15 HACKJANSBEND 1. ÄNDERUNG GESTALTUNGSSATZUNG RaumPlan Aachen Uwe Schnuis Uli Wildschütz Lütticher Strasse 10 12 52064 Aachen 08. November 2006 INHALT: 1. Geltungsbereich 2. Gestaltung
MehrAuf dem Hof. Projektbeschrieb. Wohnungsbau Schützenstrasse / Zollikofen. Inhalt. 2 Ort und Lage. 3 Bebauungskonzept. 4 Architektur.
Inhalt 2 Ort und Lage 3 Bebauungskonzept 4 Architektur 6 Zollikofen 7 Kontakt Zürcher Champignonkulturen AG, Belp / www.champignon-zuercher.ch 1 N Bhf Google Earth Ort und Lage Die Überbauung Auf dem liegt
MehrInteressenten wenden sich bitte an Frau Havemann unter folgenden Kontaktdaten:
Die Gemeinde Swisttal bietet die Möglichkeit an, die Dachflächen der nachfolgend aufgeführten Objekte anzumieten, um darauf eine Photovoltaikanlage zu errichten. Interessenten wenden sich bitte an Frau
MehrGenehmigung von Biogasanlagen nach Baurecht
Genehmigung von Biogasanlagen nach Baurecht am Mittwoch, den 09. Dezember 2009 Referent: Dipl.-Ing. Thomas Horn Fachbereichsleiter Bauaufsicht und Naturschutz im Landwirtschaftszentrum Eichhof in Bad Hersfeld
MehrEinwohnergemeinde Günsberg Z O N E N R E G L E M E N T
Einwohnergemeinde Günsberg Z O N E N R E G L E M E N T 5993.00/5993zot.doc/och 19. Juni 2006 Zonenreglement Günsberg Seite 2 von 16 1 Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich Massgebend für das Bauen
Mehrlassy architektur + raumplanung 1 Gestaltungs- und Bebauungsrichtlinie Windhaag bei Perg WINDHAAG BEI PERG STAND: OKTOBER 2013
lassy architektur + raumplanung 1 WINDHAAG BEI PERG STAND: OKTOBER 2013 lassy architektur + raumplanung 2 PRÄAMBEL Ziel dieser Richtlinie ist, das historische und neue Straßen-, Orts- und Landschaftsbild
MehrDer gemeinsame Betrieb einer PV-Anlage
Kanzlei für Bau- und Energierecht Der gemeinsame Betrieb einer PV-Anlage Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten Mittwoch, 4. Juli 2012 1 1. Einleitung 2. Wohnungseigentum und Solaranlage 3. Betreibergesellschaft
Mehr