NBank Engagement für Niedersachsen Förderung für Energieeffizienz. Garvin Schröder Osnabrück,
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- Nicole Melsbach
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1 NBank Engagement für Niedersachsen Förderung für Energieeffizienz Garvin Schröder Osnabrück,
2 NBank Ausrichtung Gründung: 2004 Rechtsform: Anstalt des öffentlichen Rechts Gesellschafter: Land Niedersachsen Bilanzsumme in 2014: 5,7 Mrd. Ca. 400 Mitarbeiter Bündelung der Wirtschafts-, Arbeitsmarkt-, Wohnraum- und Infrastrukturförderung Seite 2
3 Regionale Verankerung Beratung und Förderung aus einer Hand Kapitalmarktzugang Einbindung der regionalen Förderkompetenz Kooperationsvereinbarungen mit Wirtschaftsförderern, Verbänden und Kammern Seite 3
4 Überblick Fördersegmente Wirtschaft Arbeitsmarkt Wohnraum Infrastruktur Existenzgründung Ausbildung & Wohneigentum Städtebau Innovation Qualifikation Mietwohnungen Infrastruktur Investition & Wachstum Energie & Umwelt Internationale Geschäfte Seite 4
5 Beratung Förderberatung Fachberatung Projektberatung Infrastruktur Projektberatung Arbeitsmarkt u. Jugendberufshilfe Finanzierungsberatung Innovationsberatung Internationalisierungsberatung Wohnraumförderberatung Projektberatung Klimaschutz Seite 5
6 Fünf Kernziele der EU- Förderung Im Rahmen der Strategie Europa 2020: Beschäftigung Forschung & Innovation Klimawandel & Energie Bildung Armut Seite 6
7 EU-Förderperiode: Erheblicher Mittelrückgang Volumen in Mio Konvergenz RWB EFRE EFRE ESF ESF Fonds Fonds Seite 7
8 Förderspektrum der NBank Energie & Umwelt Seite 8
9 Beratung Klimaschutz Beratungsangebot für Unternehmen und Kommunen Recherche geeigneter Fördermöglichkeiten für Klimaschutzvorhaben in Unternehmen Förderprogramme des Landes, des Bundes, der EU sowie von Stiftungen Vernetzung mit Akteuren in Niedersachsen und darüber hinaus Info-Veranstaltungen in den Regionen Seite 9
10 Niedersachsen-Kredit Energieeffizienz Gebäude (NEG) Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen bei KMU der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe sowie Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-) Dienstleistungen für einen Dritten erbringen Förderung von Investitionen in Neubau oder die Sanierung des Gebäudes sowie Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle bzw. technische Gebäudeausrüstung. Erreichen technischer Mindestanforderungen muss ein Sachverständiger bestätigen Zusätzlich zum Kredit zahlt die NBank einen Tilgungszuschuss in Abhängigkeit der erreichten Energieeinspareffekte Kreditrahmen bis 5 Mio. je Vorhaben Risikogerechtes Zinssystem bei Zinssubvention durch das Land Integrierte Bürgschaft der NBB mit Risikoübernahme 70 % bis maximal 1,25 Mio. Tilgungsfreistellung bis zu 2 Jahren (5/0, 10/1, 20/2) Seite 10
11 Niedersachsen-Kredit Energieeffizienz Produktion (NEP) Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen bei KMU der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe sowie Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-) Dienstleistungen für einen Dritten erbringen Energieeffizienzmaßnahmen bei Produktionsanlagen und -prozessen. Gefördert werden Investitionsmaßnahmen, Modernisierungsinvestitionen, Neuinvestitionen sowie Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung Beim Einstiegstandard sind mindestens 10 % Energie, beim Premiumstandard mindestens 30 % einzusparen. Nachweis durch Unternehmen oder Berater Kreditrahmen bis 5 Mio. je Vorhaben Risikogerechtes Zinssystem bei Zinssubvention durch das Land Integrierte Bürgschaft der NBB mit Risikoübernahme 70 % bis maximal 1,25 Mio. Tilgungsfreistellung bis zu 2 Jahren (5/0, 10/1, 20/2) Seite 11
12 Optimierung des betrieblichen Ressourcenund Energiemanagements Schwerpunkte: Energieeffizienzprojekte Ressourceneffizienz Betriebliche Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke Seite 12
13 Energieeffizienzprojekte Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Niedersachsen Investitionen in Gebäude und Anlagen zur Verringerung des Energieverbrauchs Errichtung von Anlagen zur Gewinnung von Wärme aus regenerativer Energie (inklusive die Errichtung von Wärmenetzen und innovativer Speicherung Erneuerbarer Energien am Ort ihres Entstehens) Förderfähig sind Bauausgaben inkl. Baunebenkosten, Anschaffungs- und Herstellungsausgaben, Ausgaben für Gutachten Zuschuss bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben (Beihilfeintensitäten gemäß der AGVO sind zu berücksichtigen) Zuschusshöhe von bis Vorlage eines Sachverständigengutachtens Antragstellung zum und eines jeden Jahres möglich Seite 13
14 Ressourceneffizienzprojekte Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Einrichtungen, Verbände, Kammern und Branchenvertretungen die KMU in Fragen der Energie- und Ressourceneffizienz unterstützen Wissenschaftliche Untersuchungen und Durchführbarkeitsstudien Beratung vom KMU zum effizienten Material- und Ressourceneinsatz Betriebliche Investitionen zum effizienten Material- und Ressourceneinsatz Aufbau einer Lernfabrik / eines Kompetenzzentrums Förderfähig sind Anschaffungs- und Herstellungsausgaben, Ausgaben für zertifizierte Berater und Personalausgaben Zuschuss bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben (Beihilfeintensitäten gemäß AGVO sind zu berücksichtigen) Zuschusshöhe für Maßnahmen zu Ressourceneffizienz max Vorlage eines Sachverständigengutachtens Antragstellung zum und eines jeden Jahres möglich Seite 14
15 Betriebliche Energieeffizienz- und Klimaschutz- Netzwerke Einrichtungen, Unternehmen, Verbände, Kammern, Branchenvertretungen mit Sitz in Niedersachsen, die KMU in Fragen der Energie- und Ressourceneffizienz unterstützen Betriebliche Netzwerkprojekte zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung der CO 2 -Emissionen in beteiligten Unternehmen Erfahrungsaustausch zur Erarbeitung von Energieoptimierungskonzepten 7 15 Teilnehmer pro Netzwerk, mehrheitlich KMU Förderfähig sind Personalausgaben, Sachausgaben, Reisekosten, Ausgaben für Honorare sowie Ausgaben für Auftakt- und Abschlussveranstaltungen Zuschuss bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben Max pro Antragsteller (De-Minimis Beihilfen) Antragstellung zum und eines jeden Jahres möglich Seite 15
16 Energieeinsparung und Energieeffizienz bei öffentlichen Trägern sowie Kultureinrichtungen Förderung von investiven Maßnahmen der Energieeinsparung und Energieeffizienz zur nachhaltigen Reduzierung von Treibhausgasemissionen Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung u. a. an Kommunen, gemeinnützige Organisationen, gesundheitliche und soziale Einrichtungen, Kultureinrichtungen, Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände zur Abwasserbehandlung Zuschuss von max. 50 % der förderfähigen Ausgaben unter Berücksichtigung der Beihilfeintensitäten der AGVO, höchstens 1 Mio. Seite 16
17 Energieeinsparung und Energieeffizienz bei öffentlichen Trägern sowie Kultureinrichtungen Was wird gefördert? Investitionen in energetische Sanierung oder den Neubau von Nichtwohngebäuden, im Eigentum der möglichen Zuwendungsempfänger Neubaumaßnahmen nur als innovative Modell- oder Pilotvorhaben Einschließlich Sanierung oder Neuanschaffung von Anlagen zur energetischen Versorgung vorgenannter Gebäude, ebenfalls im Eigentum der möglichen Zuwendungsempfänger Speicherung von Erneuerbaren Energien am Ort ihres Entstehens Seite 17
18 Energieeinsparung und Energieeffizienz bei öffentlichen Trägern sowie Kultureinrichtungen Was wird gefördert? Errichtung von Anlagen zur Gewinnung von Wärme aus regenerativer Energie inklusive der Errichtung von Wärmenetzen einschließlich Erstellung von Wärmekonzepten Errichtung von Wärmenetzen nur im Zusammenhang mit energetischen Sanierungen und unter Einsatz regenerativer Energien Gefördertes Wärmenetz maximal bis zur Grundstücksgrenze der geförderten Anlage Verlegung von Wärme- oder Kälteleitungen auf Grundstück der geförderten Anlage zulässig Seite 18
19 Energieeinsparung und Energieeffizienz bei öffentlichen Trägern sowie Kultureinrichtungen Vorgaben der Richtlinie keine Förderung von Sakralbauten Erwartete Energieeinsparung mind. 140t CO2-Äquivalente pro Jahr und je ,00 Beispiel: Bei einer Investitionssumme von ,00 ist eine Einsparung von 70t CO2-Äquivalente nachzuweisen Mindestzuwendung beträgt ,00, demnach bei 50%-Fördersatz mind. Investitionssumme von ,00 Maximale Zuwendung beträgt ,00 Seite 19
20 Energieeinsparung und Energieeffizienz bei öffentlichen Trägern sowie Kultureinrichtungen Vorgaben der Richtlinie Vorlage eines Gutachtens über die erwartete Einsparung Zertifizierung als Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC oder öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger mit der besonderen Sachkunde auf dem Gebiet der Energieeffizienz und der Erneuerbaren Energien Sachverständigengutachten darf nicht von dem mit der Planung der Maßnahme beauftragten Ingenieur- oder Planungsbüro erstellt werden Eingehende Projektförderanträge werden nach Scoring-Verfahren bewertet! Kriterien: Erwartete Energieeinsparung dargestellt als Rückgang der THG- Emissionen, Kosten-Nutzen-Verhältnis, Wirksamkeit in der Öffentlichkeit, Innovativer Ansatz, Qualität des Gesamtkonzepts, Synergieeffekte, Nichtdiskriminierung, Gleichstellung von Frauen und Männern Seite 20
21 Landesbürgschaften für Darlehen an WEG: Die Eckdaten Antragsberechtigt sind Hausverwalter im Auftrag der WEG, der diesen gemeinsam mit dem Kreditinstitut stellt Förderzweck: Modernisierung von Wohnraum, insbesondere energetische und / oder altersgerechte Maßnahmen Bürgschaften bis zu 80 % des Darlehensbetrages mind Bürgschaftsbetrag; max Bürgschaftsbetrag je Wohneinheit 2 % einmaliges Bearbeitungsentgelt des Bürgschaftsbetrages 0,2 % Bürgschaftsentgelt jährlich auf das Restkapital des Bürgschaftsbetrages Keine dingliche Sicherstellung im Grundbuch Seite 21
22 Landesbürgschaften für Darlehen an WEG: Fast Zinsersparnis möglich! Kapitalmarktdarlehen mit Landesbürgschaft ohne Landesbürgschaft Differenz Darlehensbetrag (in ) Zinsbindung (in Jahren) Zinssatz (in %) 3,22 4,20 Tilgungssatz (in %) 1,00 1,00 Rate p. a (in ) Restschulden nach Zinsbindung (in ) Zahlungen bis Zinsbindung (in ) Zins-Ersparnis (in ) * * Davon sind insgesamt ein einmaliges Bearbeitungs- und für die Dauer von 20 Jahren ein Bürgschaftsentgelt abzuziehen, so dass sich letztendlich eine Gesamtersparnis von ca ergibt Seite 22
23 Landesbürgschaften für Darlehen an WEG: Die Vorteile Energetische und/oder altersgerechte Maßnahmen möglich Unterstützung von Klimaschutz und Barrierefreiheit Sinnvolle Zusammenlegung aller notwendigen Investitionen Keine grundbuchliche Absicherung Günstige Darlehenszinsen Heizkostenersparnis Immobilienaufwertung Aufwertung des Quartiers Seite 23
24 Vorteile des Kundenportal Ein zentrales Portal für den Kontakt zur NBank Gesicherter Rahmen für die elektronische Kommunikation Weniger in Papier einzureichende Unterlagen Mehr Hilfestellung bei der Antragstellung durch Leitfäden und Hilfetexte Schnellere Bearbeitung in der NBank Gesetzliche Vorgabe: Art. 122 Abs. 3 VO(EU) Nr. 1303/2013 Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass spätestens ab dem 31. Dezember 2015 der gesamte Informationsaustausch zwischen den Begünstigten und einer Verwaltungsbehörde, Bescheinigungsbehörde, Prüfbehörde und den zwischengeschalteten Stellen über elektronische Datenaustauschsysteme erfolgen kann Seite 24
25 Kundenportal der NBank Seite 25
26 Kundenportal der NBank Seite 26
27 Antragstellung Schritt für Schritt Vor Antragstellung Registrierung als Benutzer Anmeldung mit registrierter Nutzerkennung Elektronische Antragstellung Daten prüfen, Fragebogen bearbeiten, Antragsformular herunterladen, lokale Speicherung, Antrag ausfüllen, Antragsformular hochladen Plausibilitätsprüfung automatisch im Kundenportal, Ggf. Überarbeitung im lokal gespeicherten Antragsformular, erneut hochladen Hochladen aller geforderten Zusatzdokumente Förderantrag elektronisch absenden Weiterer Ablauf Unterschriebenes Antragsformular im Original bei der NBank einreichen Weitere Kommunikation zur NBank erfolgt über die Postbox im Kundenportal Mittelabruf, Änderungsanträge etc. sind über das Kundenportal einzureichen Seite 27
28 Förderspektrum der NBank Wie kommen Sie zu uns? Seite 28
29 NBank-Beratungssprechtage Gemeinsame Förderberatung von NBank,örtlichen Wirtschaftsfördereinrichtungen sowie IHK und HWK Zielgruppe: Existenzgründer und mittelständische Unternehmen Beratung zu Fördermöglichkeiten von Bund, Land und EU sowie zu konkreten Finanzierungsanlässen Regelmäßige Termine an derzeit ca. 30 niedersächsischen Standorten Veranstaltungskalender über Seite 29
30 NBlick Der Newsletter der NBank Immer auf dem Laufenden: Wünschen Sie aktuelle Informationen zu Förderthemen, Richtlinienänderungen, Sonderschwerpunkten und Fördermöglichkeiten? Abonnieren Sie Ihren persönlichen NBank-Newsletter unter Sie entscheiden, was Sie wirklich interessiert! Wählen Sie einfach die für Sie relevanten Themen im Newsletter-Abo aus. Seite 30
31 Mehr Informationen zur NBank finden Sie unter Rufen Sie uns gerne an: Montag bis Freitag von 8.00 bis Uhr! Unsere Infoline: Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Die NBank ist die Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen
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