NBank Engagement für Niedersachsen. Carola Lührs, Walsrode,
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1 NBank Engagement für Niedersachsen Carola Lührs, Walsrode,
2 NBank Engagement für Niedersachsen Ausrichtung Aktuelle Förderung Initiativen der NBank Seite 2
3 NBank Ausrichtung Gründung: 2004 Rechtsform: Anstalt des öffentlichen Rechts Gesellschafter: Land Niedersachsen Bilanzsumme in 2015: 4,9 Mrd. Ca. 450 Mitarbeiter Bündelung der Wirtschafts-, Arbeitsmarkt-, Wohnraum- und Infrastrukturförderung Seite 3
4 Gebündelte Förderkompetenz Wirtschaft Arbeitsmarkt Wohnraum Infrastruktur Beratung über Fördermöglichkeiten Begleitung von Förderanträgen Abwicklung von Förderanträgen Seite 4
5 NBank Engagement für Niedersachsen NBank Ausrichtung Aktuelle Förderung Initiativen der NBank Seite 5
6 Energetische Modernisierung von Wohneigentum I Ziel der Förderung CO 2 -Minderung, Energieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Energien bzw. durch Maßnahmen an älterem selbst genutztem Wohnraum Wer wird gefördert? Hauseigentümer, die ein älteres selbstgenutztes Wohngebäude (Fertigstellung bis zum ) energetisch modernisieren wollen Was wird gefördert? nachträgliche Wärmedämmung Fenster- und Außentürenerneuerung Erneuerung von Heizungstechnik auf Basis fossiler Brennstoffe Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien Seite 6
7 Energetische Modernisierung von Wohneigentum II Wie wird gefördert? zinsgünstiges Darlehen Darlehenshöhe bis 40 % der Ausgaben von mind und max Weitere Bedingungen: Einkommensgrenzen gem. DVO-NWoFG sind zu beachten Angemessene Wohnungsgröße im Verhältnis zur Haushaltsgröße Seite 7
8 Energetische Modernisierung von Mietwohnungen I Ziel der Förderung CO 2 -Minderung, Energieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Energien bzw. durch Maßnahmen an älterem selbst genutztem Wohnraum Wer wird gefördert? Investoren, die ältere Mietwohnungen (Fertigstellung bis zum ) energetisch modernisieren wollen Was wird gefördert? nachträgliche Wärmedämmung Fenster- und Außentürenerneuerung Erneuerung von Heizungstechnik auf Basis fossiler Brennstoffe Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien Seite 8
9 Energetische Modernisierung von Mietwohnungen II Wie wird gefördert? Zinsgünstiges Darlehen Darlehenshöhe bis 65 % der der durch die Maßnahme verursachten Kosten; maximal aber Kosten eines vergleichbaren Neubaus Weitere Bedingungen: Einkommensgrenzen gem. DVO-NWoFG sind zu beachten Angemessene Wohnungsgröße im Verhältnis zur Haushaltsgröße Preisgebundene Miete 5,60 /m² Wohnfläche p.m. für drei Jahre Zweckbindung der Wohnungen für die Dauer von 20 Jahren Seite 9
10 Antragsverfahren Energetische Modernisierungsvorhaben Antragssteller: Alle Investoren im Mietwohnungsbau Wohnraumförderstellen (WFS): Beratung, Entgegennahme und Prüfung der Anträge Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen und Freistellungen Überwachung der zweckbestimmten Nutzung der Wohnungen NBank Prüfung der Voranträge, Kreditprüfungen mit Entscheidung über Hauptanträge, Förderzusagen, Auszahlung und Verwaltung der Förderdarlehen Seite 10
11 Landesbürgschaften für den Wohnungsbau I Ziel der Förderung Sicherung der Finanzierung des Wohnungsbaus Wer wird gefördert? Investoren für selbstgenutzte und vermietete Wohngebäude Was wird gefördert? Bürgschaften zur Schaffung von Wohnraum durch Wohnungsbau zur Modernisierung von Wohnraum, insbesondere zur energetischen und / oder altersgerechten Modernisierung für den Erwerb von bestehendem Wohnraum zur Selbstnutzung zur Anschlussfinanzierung von verbürgten Darlehen, auch bei gleichzeitigem Gläubigerwechsel Seite 11
12 Landesbürgschaften für den Wohnungsbau II Wie wird gefördert? Übernahme von Ausfallbürgschaften für Darlehen von mind soweit sie außerhalb der Beleihungsgrenze für erststellige Darlehen dinglich gesichert sind Weitere Bedingungen: Angemessene Wohnungsgröße im Verhältnis zur Haushaltsgröße Seite 12
13 Antragsverfahren Landesbürgschaft für den Wohnungsbau Antragssteller: Alle Investoren für selbstgenutzte und vermietete Wohngebäude NBank Beratung, Entgegennahme und Prüfung der Anträge, Förderzusage an Darlehensnehmer und Darlehensgeber, Verwaltung der Bürgschaft Seite 13
14 Landesbürgschaft WEG I Ziel der Förderung Sicherung von Darlehen an Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) für geeignete Projekte Wer wird gefördert? Antragsberechtigt sind WEG, vertreten durch den vertraglich beauftragten Hausverwalter gemeinsam mit dem Kreditinstitut Was wird gefördert? Modernisierung von Wohnraum, insbesondere energetische und / oder altersgerechte Maßnahmen sowie allgemeine Modernisierungsmaßnahmen Seite 14
15 Landesbürgschaft WEG II Wie wird gefördert? Bürgschaften bis zu 80 % des Darlehensbetrages von max je Wohneinheit mind Bürgschaftsbetrag; max Bürgschaftsbetrag je Wohneinheit 2 % einmaliges Bearbeitungsentgelt des Bürgschaftsbetrages 0,2 % jährlich auf das Restkapital des Bürgschaftsbetrages Keine dingliche Sicherstellung im Grundbuch Seite 15
16 Antragsverfahren Landesbürgschaft WEG Antragssteller: Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gemeinsam mit KI NBank Prüfung der Anträge, Einholen der Zustimmung von MS und MF, Erteilung des Bürgschaftsbescheides an WEG und KI KI/NBank/WEG Abgabe der erforderlichen Bestätigungen durch KI Zahlung des Bearbeitungsentgelts durch WEG Aushändigung der Bürgschaftserklärung an KI Seite 16
17 Landesbürgschaft WEG: Fast Zinsersparnis möglich! Kapitalmarktdarlehen mit Landesbürgschaft ohne Landesbürgschaft Differenz Darlehensbetrag (in ) Zinsbindung (in Jahren) Zinssatz (in %) 3,22 4,20 Tilgungssatz (in %) 1,00 1,00 Rate p. a. (in ) Restschulden nach Zinsbindung (in ) Zahlungen bis Zinsbindung (in ) Zins-Ersparnis (in ) * * Davon sind insgesamt ein einmaliges Bearbeitungs- und für die Dauer von 20 Jahren ein Bürgschaftsentgelt abzuziehen, so dass sich letztendlich eine Gesamtersparnis von ca ergibt Seite 17
18 NBank Engagement für Niedersachsen NBank Ausrichtung Aktuelle Förderung Initiativen der NBank Seite 18
19 NBank-Beratungssprechtage Gemeinsame Förderberatung von NBank, örtlichen Wirtschaftsfördereinrichtungen sowie IHK und HWK Zielgruppe: Existenzgründer und mittelständische Unternehmen Beratung zu Fördermöglichkeiten von Bund, Land und EU sowie zu konkreten Finanzierungsanlässen Regelmäßige Termine an derzeit ca. 30 niedersächsischen Standorten Seite 19
20 NBlick Der Newsletter der NBank Immer auf dem Laufenden: Wünschen Sie aktuelle Informationen zu Förderthemen, Richtlinienänderungen, Sonderschwerpunkten und Fördermöglichkeiten? Abonnieren Sie Ihren persönlichen NBank-Newsletter unter Sie entscheiden, was Sie wirklich interessiert! Wählen Sie einfach die für Sie relevanten Themen im Newsletter-Abo aus. Seite 20
21 Mehr Informationen zur NBank finden Sie unter Rufen Sie uns gerne an: Montag bis Freitag von 8.00 bis Uhr! Unsere Infoline: Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Die NBank ist die Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen
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