Kfz-Versicherung nach dem neuen VVG
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- Lucas Linden
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1 VRR Schriften für die Verkehrsrechtspraxis Kfz-Versicherung nach dem neuen VVG von Jost Henning Kärger Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, München
2 ISBN: ZAP Verlag LexisNexis Deutschland GmbH, Münster 2008 Ein Unternehmen der Reed Elsevier Gruppe Alle Rechte sind vorbehalten. Dieses Werk und alle in ihm enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Mit Ausnahme der gesetzlich zugelassenen Fälle ist eine Verwertung ohne Einwilligung des Verlages unzulässig. Druck: Bercker, Kevelaer
3 Vorwort Vorwort Das neue Versicherungsvertragsrecht anzuwenden für alle neu nach dem abgeschlossenen Verträge und ab dem auch für die bis zum geschlossenen bestehenden Versicherungsverträge wird gerade im Bereich der Kraftfahrzeugversicherung in der Regulierungspraxis zahlreiche Veränderungen mit sich bringen. Zunächst wird sich im Bereich des Vertragsschlusses die Rechtsprechung in Bezug auf die Informations- und Beratungspflichten neu positionieren müssen: wann muss wie beraten werden, welcher Verzicht ist zulässig und welche Formulierungen in den Anträgen und Policen sind gesetzeskonform. Spannend wird vor dem Hintergrund der diesbezüglichen gesetzlichen Neuregelungen auch die Auslegung von Inhalt und Umfang der vorläufigen Deckung werden. Insbesondere im Bereich der Obliegenheiten führt der Wegfall der vollständigen Leistungsfreiheit bei grober Fahrlässigkeit und der Kausalitätsgegenbeweis gerade bei Vorsatz zur interessanten juristischen Neubewertung von alltäglichen Fallkonstellationen und neuen Argumentationsmustern des Rechtsanwalts gegenüber den Versicherern. Das gilt auch für den Bereich der Rettungskosten bspw. beim Wildschaden oder dem sog. Familienprivileg beim Regress, bei dem der geschützte Personenkreis erweitert wurde. Zu all diesen Punkten will das Werk dem Praktiker eine erste Orientierung geben, was es zukünftig zu beachten gilt, wie für den Mandanten argumentiert werden kann und in welche Richtung sich die jeweilige Rechtsprechung entwickeln könnte. Dabei werden die bekannten alten Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) in der bisherigen Fassung 2004 den vollkommen neuen AKB 2008 gegenübergestellt, die sich durch einen vollständig neuen Aufbau kennzeichnen, den es künftig ebenfalls zu beherrschen gilt. München, im November 2007 Jost Henning Kärger V
4 Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort V Inhaltsverzeichnis VII Literaturverzeichnis XV Abkürzungsverzeichnis XVII A. Rechtsgrundlagen I. Versicherungsvertragsgesetz und Informationspflichten-Verordnung... 1 II. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB). 8 III. Tarifbedingungen IV. Geschäftsplanmäßige Erklärungen B. Vertragsschluss I. Nach altem Recht (bis zum ) Antragsmodell Policenmodell Unterschiedliche Angaben in Antrag/Police II. Nach neuem Recht (ab dem ) Policenmodell Antragsmodell a) Beratungspflichten ( 6 VVG n.f.) aa) Inhalt der Beratungspflichten bb) Dokumentation cc) Verzicht auf die Beratung und Dokumentation dd) Fortdauern der Beratungspflicht während der Laufzeit des Versicherungsvertrags ee) Schadensersatzpflicht aufgrund einer Verletzung der Beratungspflicht b) Beispiel: Beratungspflichten bei Vertragschluss c) Informationspflicht ( 7 VVG n.f.) aa) Umfang der Informationspflicht bb) Verzicht auf Informationen cc) Schadensersatzpflicht aufgrund einer Verletzung der Informationspflicht C. Beendigung des Vertrags I. Anfechtung II. Rücktritt des Versicherers VII
5 1. Nach altem Recht Nach neuem Recht III. Kündigung Ordentliche Kündigung Außerordentliche Kündigung des Versicherungsnehmers IV. Risikowegfall/Fahrzeugverkauf Risikowegfall Fahrzeugverkauf Beispiel: Fehlende Anzeige über den Verkauf V. Widerspruchsrecht nach altem Recht ( 5a VVG a.f.) VI. Widerrufsrecht nach neuem Recht ( 8 VVG n.f.) Frist ( 8 Abs. 1 VVG n.f.) Ausnahmen ( 8 Abs. 3 VVG n.f.) Rechtsfolgen des Widerrufs ( 9 VVG n.f.) VII. Ablauf VIII. Aufhebung D. Vorläufige Deckungszusage I. Nach altem Recht Zustandekommen Inhalt der Kfz-Haftpflichtversicherung/Deckungssumme Inhalt der Kfz-Kaskoversicherung Beendigung Rückwirkender Wegfall ( 1 Abs. 4 Satz 2 AKB 2004 bzw. B.2.4 AKB 2008) II. Nach neuem Recht Zustandekommen Inhalt des Vertrags/Geltung der Versicherungsbedingungen a) Allgemeines b) Beispiel: Geltung der Versicherungsbedingungen Beweislast Beendigung Prämie Widerrufsrecht Rückwirkender Wegfall Beispiel: Beendigung der vorläufigen Deckung durch Abschluss eines Vertrags bei einem anderen Versicherer E. Geltungsbereich I. Kfz-Haftpflichtversicherung II. Kfz-Kaskoversicherung VIII
6 F. Einwendungen des Versicherers I. Prämienverzug Erstprämie a) Nach altem Recht ( 38 VVG a.f.) b) Nach neuem Recht ( 37 VVG n.f.) c) Beispiel: Erstprämie Folgeprämie a) Nach altem Recht ( 39 VVG a.f.) b) Nach neuem Recht ( 38 VVG n.f.) Teilzahlungen a) Nach altem Recht b) Nach neuem Recht Beweisfragen Aufrechnung a) Nach altem Recht b) Nach neuem Recht II. Obliegenheiten Gesetzliche Obliegenheiten Vertragliche Obliegenheiten Vorvertragliche Anzeigeobliegenheiten a) Nach altem Recht b) Nach neuem Recht aa) Belehrungspflicht ( 19 Abs. 5 VVG n.f.) bb) Arglist cc) Rücktritt dd) Fristen c) Beispiel: Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung bzgl. Dublette d) Beispiel: Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung bei Fahrten ins Ausland Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls ( 2b Abs. 1 AKB 2004 bzw. D AKB 2008) a) Nach altem Recht aa) Beweislast bb) Kausalitätsgegenbeweis ( 6 Abs. 2 VVG a.f.) cc) Kündigungserfordernis ( 6 Abs. 1 Satz 3 VVG a.f.) dd) Leistungsfreiheit b) Nach neuem Recht aa) Beweislast bb) Vorsatz IX
7 cc) Grobe Fahrlässigkeit dd) Kausalitätsgegenbeweis ee) Arglist ff) Kein Kündigungserfordernis mehr gg) Quotale Entschädigung bei grober Fahrlässigkeit c) Mehrere Obliegenheitsverletzungen aa) Allgemeines bb) Sonderfälle cc) Zusammenfassung d) Verwendungsklausel ( 2a Abs. 1 Satz 1a) AKB 2004 bzw. D.1.1 AKB 2008) aa) Nach altem Recht bb) Nach neuem Recht e) Schwarzfahrten ( 2 Abs. 1 Satz 1 b) AKB 2004 bzw. D.1.2 AKB 2008) aa) Nach altem Recht bb) Nach neuem Recht f) Führerscheinklausel ( 2b Abs. 1 Satz 1 c) AKB 2004 bzw. D.1.3 AKB 2008) aa) Nach altem Recht bb) Nach neuem Recht cc) Beispiel: Führerscheinklausel g) Rennveranstaltungen ( 2b Abs. 1 Satz 1 d) AKB 2004 bzw. D.2.2 AKB 2008) aa) Nach altem Recht bb) Nach neuem Recht h) Trunkenheitsklausel ( 2b Abs. 1 Satz 1 e) AKB 2004 bzw. D.2.1 AKB 2008) aa) Nach altem Recht bb) Nach neuem Recht cc) Beispiel: Trunkenheitsfahrten Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls a) Nach altem Recht aa) Beweislast bb) Kausalitätsgegenbeweis cc) Leistungsfreiheit des Versicherers ( 7 V AKB 2004 bzw. E.6 AKB 2008) dd) Relevanz ee) Belehrung b) Nach neuem Recht X
8 aa) Belehrung bb) Beweislast (1) Vorsatz (2) Grobe Fahrlässigkeit (3) Kausalitätsgegenbeweis (4) Arglist cc) Quotale Entschädigung bei grober Fahrlässigkeit c) Anzeigepflicht ( 7 I Abs. 2 Satz 1 AKB 2004 bzw. E.1.1 AKB 2008) d) Aufklärungsobliegenheiten ( 7 I Abs. 2 Satz 4 AKB 2004 bzw. E.1.3 AKB 2008) e) Verletzung von Weisungen f) Unfallflucht aa) Allgemeines bb) Beispiel: Unfallflucht g) Nachtrunk h) Kaufpreis i) Kilometerstand aa) Allgemeines bb) Beispiel: Falscher Kilometerstand j) Andere Falschangaben zum Fahrzeug aa) Vorschäden bb) Beispiel: Falschangabe über Vorschäden III. Grobe Fahrlässigkeit Definition Objektive Voraussetzungen a) Nach altem Recht b) Nach neuem Recht Subjektive Voraussetzungen a) Nach altem Recht b) Nach neuem Recht Kausalität Augenblicksversagen a) Nach altem Recht b) Nach neuem Recht Beweislast a) Nach altem Recht b) Nach neuem Recht Auswirkungen der groben Fahrlässigkeit auf die Versicherungsleistung nach altem Recht ( 61 VVG a.f.) XI
9 8. Auswirkungen der groben Fahrlässigkeit auf die Versicherungsleistung nach neuem Recht a) Quotale Entschädigung statt vollständiger Leistungsfreiheit b) Bestimmung des Grades des Verschuldens aa) Durch den Gesetzgeber/durch die Rechtsprechung bb) Durch vertragliche Konkretisierungen Rechtsprechung nach altem Recht zu einzelnen Fallgruppen a) Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit aa) Allgemeines bb) Beispiel: Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit b) Fahrzeugschlüssel aa) Rechtsprechungsnachweise für das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit bb) Rechtsprechungsnachweise für nicht grob fahrlässiges Handeln c) Kraftfahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung d) Rotlichtverstoß aa) Rechtsprechungsnachweise für nicht grob fahrlässiges Handeln bb) Beispiel: Rotlichtverstoß e) Übermüdung am Steuer f) Mangelnde Sicherung g) Leichtfertige Fahrweise h) Fahrzeugüberlassung i) Brandermöglichung j) Repräsentantenhaftung IV. Gefahrerhöhung Nach altem Recht a) Vom Versicherungsnehmer veranlasste Gefahrerhöhung (subjektive Gefahrerhöhung/ 23 Abs. 1 VVG a.f.) b) Gegen oder ohne den Willen des Versicherungsnehmers eintretende Gefahrerhöhung (objektive Gefahrerhöhung/ 27 VVG a.f.) c) Konsequenzen/Beweisfragen Nach neuem Recht a) Vom Versicherungsnehmer veranlasste Gefahrerhöhung (subjektive Gefahrerhöhung/ 23 Abs. 1 und Abs. 2 VVG n.f.) b) Gegen oder ohne den Willen des Versicherungsnehmers eintretende Gefahrerhöhung (objektive Gefahrerhöhung/ 23 Abs. 3 VVG n.f.) XII
10 3. Beispiel: Subjektive vorsätzliche Gefahrerhöhung V. Vorsatz Ausschluss der Versicherungsleistung Verkehrsopferhilfe e.v G. Kaskoversicherung I. Teilkaskoversicherung Brand ( 12 Abs. 1 I a) AKB 2004 bzw AKB 2008) Explosion ( 12 Abs. 1 I a) AKB 2004 bzw. A AKB 2008) Kurzschluss ( 12 Abs. 2 AKB 2004 bzw. A AKB 2008) Naturgewalten ( 12 Abs. 1 I c) AKB 2004 bzw. A AKB 2008) Entwendung/Unterschlagung a) Entwendung b) Unterschlagung c) Beweisführung aa) Beweismaßstab bb) Beweiserleichterungen für den Versicherungsnehmer cc) Beweiserleichterungen für den Versicherer dd) Redlichkeitsvermutung/unglaubwürdiger Versicherungsnehmer ee) Anhörung ( 141 ZPO) ff) Parteivernehmung ( 448 ZPO) gg) Vollbeweis hh) Regulierung nach neuem Recht bei nicht gelungenem Betrugsnachweis, aber möglicher grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls d) Schlüsselproblematik Wildschaden a) Schaden durch Zusammenstoß b) Schaden durch Ausweichmanöver/Rettungskosten aa) Nach altem Recht ( 62 Abs. 1 VVG a.f.) bb) Nach neuem Recht ( 90 VVG n.f.) cc) Beweispflicht dd) Beispiel: Rettungskostenersatz ee) Beispiel: Rettungskostenersatz und Kausalitätsgegenbeweis Marderbissschaden Glasschäden ( 12 Abs. 2 AKB 2004 bzw. A AKB 2008) Zubehör II. Vollkaskoversicherung Unfall i.s.d. Versicherungsbedingungen Abgrenzung zum Betriebsschaden XIII
11 3. Vandalismus Leistungsumfang a) Wiederbeschaffungswert aa) Definition bb) Umsatzsteuer cc) Beispiel: Neupreisklausel b) Wiederherstellungskosten c) Monatsfrist bei Diebstahl aa) Nach 13 Abs. 8 AKB bb) Nach A und A AKB III. Sachverständigenverfahren ( 14 AKB 2004 bzw. A.2.17 AKB 2008) IV. Klagefrist/Verjährungsfristen Klagefrist nach altem Recht ( 12 Abs. 3 VVG a.f.) Keine spezielle Klagefrist nach neuem Recht ( 15 VVG n.f.) Verjährungsfristen nach altem Recht ( 12 Abs. 1 VVG a.f.) Verjährungsfristen nach neuem Recht ( 15 VVG n.f.) V. Gerichtsstand Nach altem Recht Nach neuem Recht VI. Übergang von Ersatzansprüchen/ Familienprivileg Nach altem Recht ( 67 VVG a.f.) a) Rückgriff gem. 67 Abs. 1 VVG a.f b) Familienprivileg nach altem Recht ( 67 Abs. 2 VVG a.f.) Nach neuem Recht ( 86 Abs. 3 VVG n.f.) Beispiel: Familienprivileg H. Deckung durch Haftpflichtversicherungen I. Abgrenzung Eintrittspflicht Kfz-Haftpflichtversicherung zu Privathaftpflichtversicherung II. Direktanspruch nach neuem Recht nur gegenüber Pflichthaftpflichtversicherungen Anhang A. Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung AKB B. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts (Auszug aus der Bundesrats- Drucksache 583/07) Seite Stichwortverzeichnis XIV
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