Konversion von Komplexträgereinrichtungen der Behindertenhilfe; Ergebnisse der Interministeriellen Arbeitsgruppe

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Konversion von Komplexträgereinrichtungen der Behindertenhilfe; Ergebnisse der Interministeriellen Arbeitsgruppe"

Transkript

1 MINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALORDNUNG, FAMILIE, FRAUEN UND SENIOREN DER AMTSCHEF Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg Postfach Stuttgart Oberkirchenrat Dieter Kaufmann Diakonisches Werk Württemberg Heilbronner Str Stuttgart Datum Name Herr Dr. Kalbfell Durchwahl Aktenzeichen (Bitte bei Antwort angeben) Präsident Roger Kehle Gemeindetag Baden-Württemberg Panoramastr Stuttgart Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Gerd Weimer - im Hause - Konversion von Komplexträgereinrichtungen der Behindertenhilfe; Ergebnisse der Interministeriellen Arbeitsgruppe Anlage Zusammenfassung der Ergebnisse der Interministeriellen Arbeitsgruppe Konversion von Komplexträgereinrichtungen der Behindertenhilfe Sehr geehrter Herr Kaufmann, sehr geehrter Herr Kehle, sehr geehrter Herr Weimer, der Ministerrat hat im vergangenen Jahr auf Initiative des Sozialministeriums eine interministerielle Arbeitsgruppe (IMA) zur Konversion von Komplexträgereinrichtun- Schellingstraße Stuttgart Telefon Telefax poststelle@sm.bwl.de

2 - 2 - gen der Behindertenhilfe auf der Ebene der Amtschefs eingerichtet. Die IMA hatte den Auftrag, bestehende Problemlagen der Dezentralisierung von Komplexträgerstandorten der Behindertenhilfe zu lokalisieren, mögliche Lösungsmöglichkeiten aus Sicht des Landes aufzuzeigen und dem Ministerrat über die gefundenen Ergebnisse zu berichten. Mit meinen Kollegen aus dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft, dem Innenministerium, dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sowie dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur habe ich intensiv nach gemeinsam realisierbaren Lösungsmöglichkeiten gesucht. Dabei haben wir uns in Bezug auf die unterschiedlichen Fragestellungen an den Forderungen und Anregungen des im Rahmen des Gültsteinprozesses entstandenen Impulspapiers Inklusion orientiert. Mittlerweile ist die Arbeit der IMA abgeschlossen und die erzielten Ergebnisse wurden dem Ministerrat in seiner Sitzung vom 1. April 2014 zur Kenntnis gegeben und von ihm gebilligt. Ich freue mich daher, Ihnen in der Anlage zu diesem Schreiben die Ergebnisse der IMA bekannt zu geben, die in dieser Form auch dem Ministerrat vorlagen. Für die Weiterleitung dieses Schreibens an die Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg bzw. durch den Gemeindetag an eventuell betroffene Standortgemeinden, wäre ich Ihnen dankbar. Gerne kann auch der Landesbehindertenbeirat informiert werden. Abschließend bin ich der Ansicht, dass mit den konkreten Ergebnissen der IMA das Land und alle an der Dezentralisierung Beteiligten einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gegangen sind. Mit freundlichen Grüßen gez. Jürgen Lämmle Ministerialdirektor

3 Anlage Zusammenfassung der Ergebnisse der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMA) Konversion von Komplexträgereinrichtungen der Behindertenhilfe : 1.) Sondergebietsproblematik Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat die Frage mit den Regierungspräsidien im Rahmen einer Dienstbesprechung erörtert und entsprechende Maßgaben im Wege eines Erlasses übermittelt. Die Regierungspräsidien sind gehalten, die städtebauliche Entwicklungsaufgabe der Konversion von Komplexstandorten der Behindertenhilfe im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für Flächennutzungspläne als örtlich oder regional bedingte Besonderheit innerhalb der Plausibilitätsprüfung zu berücksichtigen. 2.) Infrastrukturproblematik Die Ressorts sehen keine Möglichkeit, die Einrichtungsträger oder deren Standortkommunen durch direkte finanzielle Hilfen aus dem Landeshaushalt, dem Kommunalen Finanzausgleich oder aus EU-Fördermitteln beim Erhalt der Infrastruktur zu unterstützen. Mittel aus dem Ausgleichsstock sind praktisch nicht nutzbar zu machen. Für sog. verkehrswichtige Straßen innerhalb des Gebiets der Einrichtungen kommt eine Förderung nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz in Betracht. Investitionen im Bereich der Wasserver- und -entsorgung können über eine Gebührenerhebung finanziert werden. Zum Thema Erschließungsbeiträge für Infrastrukturmaßnahmen kommt es auf die jeweilige Situation vor Ort und den konkreten Einzelfall vor dem Hintergrund des Erschließungsbeitragsrechts an. Die IMA hat des Weiteren die Idee entwickelt, dass im Bereich der Infrastruktur eine quotale Teilung der Kosten zwischen Kommune und Träger in die Diskussion gebracht wird. Maßstab der Kostenverteilung könnte der jeweilige Anteil der Flächen des neuen Stadtteils sein. Maßgeblich wäre, zu welchem Anteil die Flächen der Komplexträgereinrichtung überwiegend öffentlich-kommunal oder noch ausschließlich vom Träger genutzt werden. Denkbar wäre auch eine quotale Aufteilung nach dem Bewohnermaßstab.

4 - 2 - Unabhängig davon gelte, dass die Standortkommunen wie bereits in der Vergangenheit auch für die Bewohnerinnen und Bewohner der Behinderteneinrichtungen entsprechende Schlüsselzuweisungen aus dem Finanzausgleich erhalten. 3.) Landeswohnraumförderungsprogramm Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft hat zugesagt, dass im Bereich der allgemeinen sozialen Mietwohnraumförderung bei der Förderung des Neubaus und des Erwerbs neuen Mietwohnraums für Zwecke des ambulanten betreuten Wohnens die Antragsmindestgröße von 10 Wohneinheiten im Landeswohnraumförderungsprogramm fallen gelassen und das Programm langfristig attraktive Förderkriterien für barrierefreien Wohnraum vorsehen wird. Diese Zusage wurde bereits in der aktuellen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Finanzen- und Wirtschaft zum Landeswohnraumförderungsprogramm 2014 (VwV-LWFPr 2014) in Nr (Verbesserung der Förderbedingungen) und Nr (keine Antragsmindestgröße mehr) umgesetzt. 4.) Städtebauförderung Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft hat zugesichert, die Standortkommunen im Bereich Städtebauförderung analog zur militärischen Konversion beratend zu unterstützen. Im Einzelfall ist bei Vorliegen eines städtebaulichen Missstands eine Förderung möglich. 5.) Zweckbindungsfristen Es gelten die Vorgaben des Zuwendungsrechts. Ein Zuwendungsbescheid ist regelmäßig nach 49 Abs. 3 LVwVfG mit Wirkung auch für die Vergangenheit ganz oder teilweise zu widerrufen, soweit die Zuwendung (hier innerhalb der Zweckbindungsfrist von 25 Jahren) nicht mehr ihrem Zweck entsprechend verwendet wird. Näheres wird in Nr der Verwaltungsvorschrift zu 44 LHO beschrieben. Danach kann die Bewilligungsbehörde im Einzelfall nach Ermessen auf den Rückforderungsanspruch verzichten. Sie kann von einem Widerruf des Zuwendungsbescheides absehen (Nr der VV zu 44 LHO), wenn die Gegenstände für gleichartig zuwendungsfähige Zwecke verwendet werden sollen und sichergestellt wird, dass sie für die Restzeit der zeitlichen Bindung dem neuen Zweck entsprechend verwendet werden.

5 - 3 - In Konkretisierung von Nr der VV zu 44 LHO kommen somit folgende Folgenutzungen die einen Verzicht auf eine Rückforderung rechtfertigen in Betracht: Bei der beabsichtigten Folgenutzung bleibt ein Bezug zum ursprünglichen Förderzweck bestehen: Beispiel: Umwandlung von geförderten Bereichen in Tageseinrichtungen für Menschen mit Behinderung. Die beabsichtigte Nachfolgenutzung fördert nachhaltig die Inklusion, indem die Umwandlung von geförderten Bereichen zu alltäglichen Begegnungs- und Kommunikationsmöglichkeiten von Menschen mit und ohne Behinderungen führt. Soweit später innerhalb der ursprünglichen Zweckbindungsfrist eine wirtschaftliche Verwertung erfolgen sollte, ist entsprechend anteilig zurückzufordern. Der Rückforderungsanspruch lebt in diesen Fällen für den Zeitraum der noch offenen Zweckbindungsfrist wieder auf. Bleibt bei der beabsichtigten Folgenutzung kein Bezug zum ursprünglichen Förderzweck bestehen, kann von einem Widerruf nur im Rahmen von Nr zu 44 LHO abgesehen werden. Bei der Ermessensentscheidung sind alle Aspekte, die für den Zuwendungsempfänger sprechen, den öffentlichen Interessen gegenüberzustellen. Ein Verzicht auf die Rückforderung kommt nicht in Betracht, wenn und soweit die geförderten Gebäudeteile z.b. durch Veräußerung, Vermietung oder Verpachtung oder die Erzielung eines sonstigen Nutzungsentgelts durch den Einrichtungsträger einer wirtschaftlichen Verwertung zugeführt werden. 6.) Strukturelle Auswirkungen Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat dem Sozialministerium Informationen zum Vorgehen bei der Konversion von Bundeswehrstandorten zur Verfügung gestellt, und zwar insbesondere zu räumlichen Wirkungsanalysen und Entwicklungskonzepten. Das Sozialministerium prüft, inwieweit sich dieses Vorgehen auf die Konversion der Behinderteneinrichtungen übertragen lässt.

EUR (in Worten: neunzigtausend Euro)

EUR (in Worten: neunzigtausend Euro) MINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALORDNUNG, FAMILIE, FRAUEN UND SENIOREN Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg Postfach 103443 70029 Stuttgart Landesarbeitsgemeinschaft

Mehr

MINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALORDNUNG, FAMILIE, FRAUEN UND SENIOREN

MINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALORDNUNG, FAMILIE, FRAUEN UND SENIOREN MINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALORDNUNG, FAMILIE, FRAUEN UND SENIOREN Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Postfach 103443 70029 Stuttgart An die Stadt- und Landkreise Per E-Mail

Mehr

Sonderaufwendungen im Rahmen des SGB VIII für vollstationäre Hilfen Barbeträge ab Fortschreibung der Ziffer 2

Sonderaufwendungen im Rahmen des SGB VIII für vollstationäre Hilfen Barbeträge ab Fortschreibung der Ziffer 2 KVJS Zweigstelle - Postfach 41 09, 76026 Karlsruhe Stadt- und Landkreise und kreisangehörige Städte mit einem Jugendamt in Einrichtungen der Erziehungshilfe in Nachrichtlich: Verbände der freien Wohlfahrtspflege

Mehr

Regelbedarfsermittlungsgesetz Umsetzung zum 1. Januar 2017

Regelbedarfsermittlungsgesetz Umsetzung zum 1. Januar 2017 MINISTERIUM FÜR SOZIALES UND INTEGRATION Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg Postfach 103443 70029 Stuttgart Regierungspräsidien Stuttgart Karlsruhe Freiburg Tübingen Datum 07.12.2016

Mehr

Sonderaufwendungen im Einzelfall Regelsätze und Barbeträge ab Fortschreibung der Ziffer 2

Sonderaufwendungen im Einzelfall Regelsätze und Barbeträge ab Fortschreibung der Ziffer 2 KVJS - Postfach 10 60 22, 70049 Stuttgart Landkreise und Stadtkreise Jugendämter in Kreisangehörige Städte mit Jugendämtern in Einrichtungen der Erziehungshilfe in Dezernat Jugend - Landesjugendamt Andrea

Mehr

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Integration zur Änderung der VwV-Integration

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Integration zur Änderung der VwV-Integration Städtetag Baden-Württemberg Postfach 10 43 61 70038 Stuttgart Dezernent Mitgliedstädte nachrichtlich: AK Kommunale Integrationsbeauftragte Bearbeiter Gerhard Mauch E gerhard.mauch@staedtetag-bw.de T 0711

Mehr

M I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G

M I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G M I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach 10 14 53 70013 Stuttgart E-Mail: poststelle@mfw.bwl.de Per E-Mail an: Landeskreditbank Baden-Württemberg

Mehr

M I N I S T E R I U M F Ü R I N T E G R A T I O N B A D E N - W Ü R T T E M B E R G

M I N I S T E R I U M F Ü R I N T E G R A T I O N B A D E N - W Ü R T T E M B E R G M I N I S T E R I U M F Ü R I N T E G R A T I O N B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach 10 34 64 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@intm.bwl.de FAX: 0711/33503-444 An den Präsidenten des Landtags

Mehr

Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren

Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Förderaufruf Ideenwettbewerb für Strategien gegen Armut I. Ausgangssituation Die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung gehört

Mehr

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuwendungen zur Sanierung und den Bau von Tierheimen

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuwendungen zur Sanierung und den Bau von Tierheimen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuwendungen zur Sanierung und den Bau von Tierheimen (VwV-Tierheime) Vom 01.03.2015 - Az.: 34-9185.24-1. Zuwendungsziel,

Mehr

Neuregelung der Förderung von Betreuungsvereinen zum 1. Januar 2011

Neuregelung der Förderung von Betreuungsvereinen zum 1. Januar 2011 MINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALORDNUNG, FAMILIEN UND SENIOREN Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden-Württemberg Postfach 103443 70029 Stuttgart Über den Kommunalverband

Mehr

MINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALORDNUNG, FAMILIE, FRAUEN UND SENIOREN

MINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALORDNUNG, FAMILIE, FRAUEN UND SENIOREN MINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALORDNUNG, FAMILIE, FRAUEN UND SENIOREN Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Postfach 103443 70029 Stuttgart An die Stadt- und Landkreise Per E-Mail

Mehr

Impulse Inklusion 2015 Selbstbestimmtes Wohnen und Nachbarschaft

Impulse Inklusion 2015 Selbstbestimmtes Wohnen und Nachbarschaft Impulse Inklusion 2015 Selbstbestimmtes Wohnen und Nachbarschaft Projektförderung zu allgemeinen Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg A. Allgemeines Die Umsetzung

Mehr

Verbesserung der medizinischen Versorgung wohnungsloser Menschen in Baden-Württemberg

Verbesserung der medizinischen Versorgung wohnungsloser Menschen in Baden-Württemberg Aufruf zur Einreichung von Anträgen zur Teilnahme am Projekt Verbesserung der medizinischen Versorgung wohnungsloser Menschen in Baden-Württemberg 1. Projektziel Obwohl ein Teil der wohnungslosen und von

Mehr

Landesinklusionstag Fachforum 1 Wohnen

Landesinklusionstag Fachforum 1 Wohnen Landesinklusionstag Fachforum 1 Wohnen Kurzimpuls von Ministerialrätin Petra Clauss Referat 32 Menschen mit Behinderungen Stuttgart, 26. Oktober 2015 Wohn-Themen 1. Dezentralisierung von Komplexeinrichtungen

Mehr

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport über die Umsetzung des Kinderbetreuungsfördergesetzes (VwV KinderBFG)

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport über die Umsetzung des Kinderbetreuungsfördergesetzes (VwV KinderBFG) Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport über die Umsetzung des Kinderbetreuungsfördergesetzes (VwV KinderBFG) Vom 11. August 2015 - Az: 31-6930.1640/2 - INHALTSÜBERSICHT Erster

Mehr

3. Welche landeseigenen Förderprogramme kommen in welcher Höhe in Heilbronn konkret zur Anwendung?

3. Welche landeseigenen Förderprogramme kommen in welcher Höhe in Heilbronn konkret zur Anwendung? Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6458 05. 02. 2015 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Mehr

MINISTERIUM FÜR SOZIALES UND INTEGRATION

MINISTERIUM FÜR SOZIALES UND INTEGRATION MINISTERIUM FÜR SOZIALES UND INTEGRATION Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg Postfach 103443 70029 Stuttgart Per E-Mail An den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden Württemberg

Mehr

Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg. Az.: /1158

Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg. Az.: /1158 Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg Az.: 3894.0/1158 Sonderprogramm 2015/2016 zur Förderung von Maßnahmen zum Umbau von Bushaltepunkten vom 22.05.2015 1. Allgemeines Das Land Baden-Württemberg

Mehr

Förderung Toiletten für Alle

Förderung Toiletten für Alle Förderung Toiletten für Alle A. Allgemeines Öffentliche Toiletten ob für Rollstuhlfahrer oder mit Babywickeltisch sind vielerorts längst selbstverständlich. Für Menschen mit komplexen Behinderungen, die

Mehr

Sonderaufwendungen im Rahmen des SGB VIII für vollstationäre Hilfen Regelsätze und Barbeträge ab Fortschreibung der Ziffern 2 und 6

Sonderaufwendungen im Rahmen des SGB VIII für vollstationäre Hilfen Regelsätze und Barbeträge ab Fortschreibung der Ziffern 2 und 6 KVJS - Postfach 10 60 22, 70049 Stuttgart Stadt- und Landkreise - Jugendämter und kreisangehörige Städte mit Jugendämtern in Einrichtungen der Erziehungshilfe in Dezernat Jugend - Landesjugendamt Ansprechpartner:

Mehr

MINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALES DER AMTSCHEF

MINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALES DER AMTSCHEF MINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALES DER AMTSCHEF Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg Pf. 103443 70029 Stuttgart Landesverbände der Pflegekassen in Baden-Württemberg Kommunale Landesverbände

Mehr

Abteilung 3 Stuttgart, den 16. Juli 2013 Az.: /98/1. Hinweise zur Umsetzung der VwV Investitionen Kleinkindbetreuung

Abteilung 3 Stuttgart, den 16. Juli 2013 Az.: /98/1. Hinweise zur Umsetzung der VwV Investitionen Kleinkindbetreuung MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT Abteilung 3 Stuttgart, den 16. Juli 2013 Az.: 31-6930.160/98/1 Hinweise zur Umsetzung der VwV Investitionen Kleinkindbetreuung Das Ministerium für Kultus, Jugend

Mehr

2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom

2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 31.7.2014 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Landesprogramms 1000 x 1000 - Anerkennung für den Sportverein RdErl. d. Ministeriums

Mehr

Inklusion in Baden-Württemberg. Inklusion beginnt in den Köpfen Gemeinsam können wir viel erreichen. DUICHWIR Alle inklusive.

Inklusion in Baden-Württemberg. Inklusion beginnt in den Köpfen Gemeinsam können wir viel erreichen. DUICHWIR Alle inklusive. Inklusion in Baden-Württemberg Inklusion beginnt in den Köpfen viel erreichen DUICHWIR Alle inklusive. Die Kampagne Inklusion geht uns alle an musst nicht viel tun. Inklusion was bedeutet das? Inklusion

Mehr

Postfach Stuttgart FAX:

Postfach Stuttgart   FAX: MINISTERIUM FÜR FINANZEN UND WIRTSCHAFT BADEN- WÜRTTEMBERG Postfach 10 14 53 70013 Stuttgart E-Mail: poststelle@mfw.bwl.de FAX: 0711 123-4791 Präsidenten des Landtags von Baden-Württemberg Herrn Guido

Mehr

Erstellung von Lärmaktionsplänen für bundeseigene Haupteisenbahnstrecken

Erstellung von Lärmaktionsplänen für bundeseigene Haupteisenbahnstrecken MINISTERIUM FÜR VERKEHR UND INFRASTRUKTUR Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Postfach 103452 70029 Stuttgart Gemeindetag Baden-Württemberg Herrn Gerhard Müller Panoramastraße 31 70174 Stuttgart

Mehr

Entschließung des Bundesrates zur Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)

Entschließung des Bundesrates zur Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Bundesrat Drucksache 742/13 29.10.13 Antrag des Landes Schleswig-Holstein Entschließung des Bundesrates zur Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Der Ministerpräsident Kiel, 29. Oktober 2013 des

Mehr

MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, ARBEIT UND WOHNUNGSBAU BADEN- WÜRTTEMBERG

MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, ARBEIT UND WOHNUNGSBAU BADEN- WÜRTTEMBERG MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, ARBEIT UND WOHNUNGSBAU BADEN- WÜRTTEMBERG Postfach 10 01 41 70001 Stuttgart E-Mail: poststelle@wm.bwl.de Telefax: 0711 123-2121 An die Regierungspräsidien Stuttgart 17.11.2017

Mehr

2. Richtlinie. zur Förderung eines Programmes der Stärkung einer familiennahen und selbsthilfeorientierten Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern

2. Richtlinie. zur Förderung eines Programmes der Stärkung einer familiennahen und selbsthilfeorientierten Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern VII 500/ch 2. Richtlinie zur Förderung eines Programmes der Stärkung einer familiennahen und selbsthilfeorientierten Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Die nachfolgende

Mehr

Richtlinie über die Förderung von kommunalen Schwimmsportstätten in Schleswig-Holstein. (Schwimmsportstättenförderrichtlinie)

Richtlinie über die Förderung von kommunalen Schwimmsportstätten in Schleswig-Holstein. (Schwimmsportstättenförderrichtlinie) Richtlinie über die Förderung von kommunalen Schwimmsportstätten in Schleswig-Holstein (Schwimmsportstättenförderrichtlinie) Fundstelle: Amtsblatt Schl.-H. 2016, S. 194 Erlass des Ministeriums für Inneres

Mehr

wir bedanken uns für die Beteiligung im Hinblick auf die Fortschreibung der VwV FED in o. g. Fassung.

wir bedanken uns für die Beteiligung im Hinblick auf die Fortschreibung der VwV FED in o. g. Fassung. Liga der freien Wohlfahrtspflege Stauffenbergstr. 3 70173 Stuttgart An das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg Postfach 10 34 43 70029 Stuttgart Liga

Mehr

Entschließung des Bundesrates zur Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)

Entschließung des Bundesrates zur Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Bundesrat Drucksache 742/13 (Beschluss) 29.11.13 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates zur Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Der Bundesrat hat in seiner 917. Sitzung am 29.

Mehr

EU-Vertragsverletzungsverfahren 2016/2116 wg. fehlender Lärmaktionspläne

EU-Vertragsverletzungsverfahren 2016/2116 wg. fehlender Lärmaktionspläne MINISTERIUM FÜR VERKEHR Ministerium für Verkehr Postfach 103452 70029 Stuttgart Siehe Verteiler Nur per E-Mail Stuttgart 24.10.2016 Name Tim Kemnitzer Durchwahl 0711 231-5675 E-Mail Tim.Kemnitzer@vm.bwl.de

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie 25. Februar 2016 Grundsätze zur Förderung der Gründung und des Betriebs von Energieagenturen in Bayern 1 Der Freistaat Bayern

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie 25. Februar/12. Dezember 2016 Grundsätze zur Förderung der Gründung und des Betriebs von Energieagenturen in Bayern 1 Der

Mehr

Staatliche Zuwendungen an Kommunen

Staatliche Zuwendungen an Kommunen ImkeAulbert Staatliche Zuwendungen an Kommunen Nomos Inhaltsverzeichnis Vorwort 7 Erster Teil: Einleitung 15 1 Thema der vorliegenden Untersuchung 17 2 Entwicklung des Zuwendungsrechts 19 3 Der Zuwendungsbegriff

Mehr

Antrag der Fraktion der SPD Aktuelle Entwicklungen im Strafvollzug und die daraus folgenden Notwendigkeiten Drucksache 16/865

Antrag der Fraktion der SPD Aktuelle Entwicklungen im Strafvollzug und die daraus folgenden Notwendigkeiten Drucksache 16/865 DER MINISTER DER JUSTIZ UND FÜR EUROPA Justizministerium Baden-Württemberg Postfach 103461 70029 Stuttgart Präsidentin des Landtags von Baden-Württemberg Frau Muhterem Aras MdL Haus des Landtags Konrad-Adenauer-Straße

Mehr

2231-A. Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen

2231-A. Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen 2231-A Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und

Mehr

13. Wahlperiode 26. 06. 2003

13. Wahlperiode 26. 06. 2003 13. Wahlperiode 26. 06. 2003 Antrag der Abg. Thomas Oelmayer u. a. GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt und Verkehr US Cross-Border-Leasing und Zuwendungsrecht Antrag Der Landtag wolle beschließen,

Mehr

28. Arbeitsmedizinischer Qualitätszirkel: Was gibt es Neues bei persönlichen Schutzausrüstungen?

28. Arbeitsmedizinischer Qualitätszirkel: Was gibt es Neues bei persönlichen Schutzausrüstungen? REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART STAATLICHER GEWERBEARZT Regierungspräsidium Stuttgart Postfach 10 29 42 70025 Stuttgart Stuttgart 12.10.2011 Name Dr. Müller-Barthelmeh/Edi Durchwahl 0711 904-39610 Aktenzeichen

Mehr

Kriterienhandblatt In leichter Sprache

Kriterienhandblatt In leichter Sprache Kriterienhandblatt In leichter Sprache für innovative, inklusive Vorhaben nach Ziffer 1.4 der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren für die Gewährung

Mehr

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover /

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover / Niedersächsisches Kultusministerium, Postfach 1 61, 30001 Hannover Niedersächsisches Kultusministerium Träger der Schulen in freier Trägerschaft in Niedersachsen (nur per E-Mail durch LSchB) Bearbeitet

Mehr

Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2015 Nr. 33 vom Seite 719 bis 732

Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2015 Nr. 33 vom Seite 719 bis 732 Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2015 Nr. 33 vom 30.11.2015 Seite 719 bis 732 Richtlinien über die Gewährung von arbeitsplatzschaffenden Existenzgründungshilfen für Handwerksmeister/-innen (Meistergründungsprämie

Mehr

MINISTERIUM FÜR LÄNDLICHEN RAUM, ERNÄHRUNG UND VERBRAUCHERSCHUTZ LANDESBETRIEB FORST BADEN-WÜRTTEMBERG

MINISTERIUM FÜR LÄNDLICHEN RAUM, ERNÄHRUNG UND VERBRAUCHERSCHUTZ LANDESBETRIEB FORST BADEN-WÜRTTEMBERG MINISTERIUM FÜR LÄNDLICHEN RAUM, ERNÄHRUNG UND VERBRAUCHERSCHUTZ LANDESBETRIEB FORST BADEN-WÜRTTEMBERG Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum, ForstBW Baden-Württemberg Postfach 10 34 44 70029 Stuttgart

Mehr

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationsberatung Schleswig-Holstein (Förderrichtlinie Migrationsberatung)

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationsberatung Schleswig-Holstein (Förderrichtlinie Migrationsberatung) Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationsberatung Schleswig-Holstein (Förderrichtlinie Migrationsberatung) vom 11.01.2016 Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten

Mehr

M I N I S T E R I U M F Ü R W I S S E N S C H A F T, F O R S C H U N G U N D K U N S T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G

M I N I S T E R I U M F Ü R W I S S E N S C H A F T, F O R S C H U N G U N D K U N S T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G M I N I S T E R I U M F Ü R W I S S E N S C H A F T, F O R S C H U N G U N D K U N S T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach 10 34 53 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@mwk.bwl.de FAX: 0711 279-3080

Mehr

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen. vom 12. Dezember 2013 ( )

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen. vom 12. Dezember 2013 ( ) 2163 Gewährung von Zuwendungen aus dem Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2013-2014 sowie Gewährung von Landeszuwendungen zu den Bau- und Ausstattungskosten von Kindertagesstätten Verwaltungsvorschrift

Mehr

Richtlinie für Zuwendungen für Familienentlastende Dienste für Behinderte (Titel ) Erlass des Sozialministeriums

Richtlinie für Zuwendungen für Familienentlastende Dienste für Behinderte (Titel ) Erlass des Sozialministeriums Richtlinie für Zuwendungen für Familienentlastende Dienste für Behinderte (Titel 1005-684.07) Erlass des Sozialministeriums Vom 22. Januar 2001 - IX 440.43.071 Fundstelle: AmtsBl. M-V 2001 S. 226 1. Zuwendungszweck,

Mehr

Markterkundung Breitband Für die Stadt Meßkirch

Markterkundung Breitband Für die Stadt Meßkirch Bürgermeisteramt Conradin-Kreutzer-Straße 1 88605 Meßkirch Markterkundung Breitband Für die Stadt Meßkirch Hauptamt Matthias Henle Tel.: 07575/206-22 Fax.: 07575/206-51 E-Mail & Internet henle@messkirch.de

Mehr

Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes hier: Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Drucksache 16/308

Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes hier: Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Drucksache 16/308 Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 581 19. 09. 2016 Mitteilung der Präsidentin des Landtags Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes hier: Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Fraktion

Mehr

Fragen zur Podiumsdiskussion nach Themenfeldern

Fragen zur Podiumsdiskussion nach Themenfeldern Fragen zur Podiumsdiskussion nach Themenfeldern () Handlungsfeld Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben 3 4 5 6 Wir begrüßen den Aktionsplan der Stadt Dresden zur Umsetzung der UN-BRK. Wie kann

Mehr

Vom 6. Oktober Az.: / Investitionsprogramm des Bundes Kinderbetreuungsfinanzierung

Vom 6. Oktober Az.: / Investitionsprogramm des Bundes Kinderbetreuungsfinanzierung Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zur Umsetzung des Investitionsprogramms des Bundes Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020 (VwV Investitionen Kinderbetreuung) Vom 6. Oktober 2017 - Az.: 31-6930.160/303-1

Mehr

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Postfach 22 00 03 80535 München Bayer. Staatskanzlei Bayer. Staatsministerium des Innern Oberste Baubehörde im Bayer.

Mehr

Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen Herrn Andre Kuper MdL Platz des Landtags Düsseldorf

Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen Herrn Andre Kuper MdL Platz des Landtags Düsseldorf Ministerium für Heimat, Kommunales. Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MHKBG Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen Herrn Andre

Mehr

Schriftliche Anhörung des Ausschusses für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr

Schriftliche Anhörung des Ausschusses für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr Düsseldorf, 04.10.2016 Sozialverband VdK Nordrhein-Westfalen e.v. Fürstenwall 132 40217 Düsseldorf Telefon: 0211 38412 41 Telefax: 0211 38412 66 Kontakt: sozialpolitik.nrw@vdk.de 16 STELLUNGNAHME 16/4307

Mehr

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Integration von Spätaussiedlern und Ausländern durch das Land Sachsen-Anhalt

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Integration von Spätaussiedlern und Ausländern durch das Land Sachsen-Anhalt Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Integration von Spätaussiedlern und Ausländern durch das Land Sachsen-Anhalt RdErl. des MI vom 12. 8. 2004-42.1H-12230 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

Mehr

Sonderaufwendungen im Rahmen des SGB VIII für vollstationäre Hilfen

Sonderaufwendungen im Rahmen des SGB VIII für vollstationäre Hilfen KVJS Postfach 10 60 22, 70049 Stuttgart Landkreise und Stadtkreise Jugendämter in Baden-Württemberg Kreisangehörige Städte mit Jugendämtern in Baden-Württemberg Einrichtungen der Erziehungshilfe in Baden-Württemberg

Mehr

Antrag beim Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg zur Förderung von Gestaltungsbeiräten in Kommunen

Antrag beim Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg zur Förderung von Gestaltungsbeiräten in Kommunen Antrag beim Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg zur Förderung von Gestaltungsbeiräten in Kommunen Stadt / Gemeinde (Ober-)BürgermeisterIn AnsprechpartnerIn Straße, Hausnummer PLZ,

Mehr

Förderkriterien für die Gewährung von Zuwendungen der Regionalen Kulturförderung in Niedersachsen

Förderkriterien für die Gewährung von Zuwendungen der Regionalen Kulturförderung in Niedersachsen Förderkriterien für die Gewährung von Zuwendungen der Regionalen Kulturförderung in Niedersachsen 1. Förderzweck, Förderungsziel, Rechtsgrundlage 1.1 Der Landschaftsverband Hameln-Pyrmont gewährt als Regionale

Mehr

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Postfach 22 00 03 80535 München Bayer. Staatskanzlei Bayer. Staatsministerium des Innern Oberste Baubehörde im Bayer.

Mehr

Vom Az.: /4-

Vom Az.: /4- Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums über die Gewährung von Zuwendungen an Frauen- und Kinderschutzhäuser in Baden-Württemberg (VwV Frauen- und Kinderschutzhäuser) Vom 20.12.2016 -Az.: 45-4918.2-001/4-

Mehr

MINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALORDNUNG, FAMILIE, FRAUEN UND SENIOREN

MINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALORDNUNG, FAMILIE, FRAUEN UND SENIOREN MINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALORDNUNG, FAMILIE, FRAUEN UND SENIOREN Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Postfach 103443 70029 Stuttgart An die Stadt- und Landkreise Per E-Mail

Mehr

Verteiler. Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Verteiler. Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 1. Hess. Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Postfach 31 09 D-65021 Wiesbaden

Mehr

A. Beschlussvorschlag

A. Beschlussvorschlag Rheinlandpfalz MINISTERIUM DES INNERN DER MINISTER Schillerplatz 3-5 55116 Mainz Telefon 06131 16-0 Telefax 06131 16-3720 Mail: Poststelle@mdi.rlp.de www.mdi.rlp.de. November 2016 Mein Aktenzeichen Ihr

Mehr

Gem. Rd.Erl. d. MK u. MS v /3; /02 27/1 - VORIS

Gem. Rd.Erl. d. MK u. MS v /3; /02 27/1 - VORIS Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen im Bereich der Kinderbetreuung der unter Dreijährigen (Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung) Gem. Rd.Erl. d. MK u. MS v.

Mehr

2160-A. Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe

2160-A. Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe 2160-A Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 19.12.2008 Az.: VI5/6523-1/23

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Dezember 2013 Grundsätze zur Förderung der Gründung von Energieagenturen in Bayern Der Freistaat Bayern fördert als Teil

Mehr

Vom Regelungen - INHALTSÜBERSICHT

Vom Regelungen - INHALTSÜBERSICHT Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung im Rahmen des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (VwV-KInvFG Breitband)

Mehr

Vom 5. Februar 2013 Az.: Präambel

Vom 5. Februar 2013 Az.: Präambel Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung Familienentlastender Dienste auf dem Gebiet der Hilfen für Menschen mit Behinderungen (VwV FED) Vom 5. Februar

Mehr

Gemeinsamer abfall- und immissionsschutzrechtlicher Erlass zur Getrennthaltung und Entsorgung von HBCD-haltigen Bauabfällen

Gemeinsamer abfall- und immissionsschutzrechtlicher Erlass zur Getrennthaltung und Entsorgung von HBCD-haltigen Bauabfällen MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Postfach 103439 70029 Stuttgart Regierungspräsidien: Freiburg Karlsruhe Stuttgart

Mehr

Landesweite Kampagne für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt; hier: Fördermittel für kommunale LSBTI*- Projekte in den Jahren 2017 und 2018

Landesweite Kampagne für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt; hier: Fördermittel für kommunale LSBTI*- Projekte in den Jahren 2017 und 2018 Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Postfach 141, 30001 Hannover An die Landkreise, kreisfreien Städte, Region und Landeshauptstadt Hannover und Stadt Göttingen nachrichtlich:

Mehr

216 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereiches

216 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereiches 216 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereiches des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend,

Mehr

bis zum entstanden sind.

bis zum entstanden sind. Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der Aufbauhilfe Hochwasser: Programm zur Unterstützung vom Hochwasser 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Das Land

Mehr

MINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALORDNUNG, FAMILIE, FRAUEN UND SENIOREN

MINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALORDNUNG, FAMILIE, FRAUEN UND SENIOREN - Entwurf - Geschr.: Speicherst.: abgesandt: MINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALORDNUNG, FAMILIE, FRAUEN UND SENIOREN Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg

Mehr

Verwaltungsvorschrift nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zum Kommunalen Straßenbau (VwV-LGVFG KStB)

Verwaltungsvorschrift nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zum Kommunalen Straßenbau (VwV-LGVFG KStB) MINISTERIUM FÜR VERKEHR UND INFRASTRUKTUR Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Postfach 103452 70029 Stuttgart Landkreistag Baden-Württemberg posteingang@lankreistag-bw.de Städtetag Baden-Württemberg

Mehr

Soziale Wohnraumförderung durch Gewährung von Tilgungszuschüssen bei Inanspruchnahme von ISB-Darlehen (Tilgungszuschüsse Wohnraumförderung)

Soziale Wohnraumförderung durch Gewährung von Tilgungszuschüssen bei Inanspruchnahme von ISB-Darlehen (Tilgungszuschüsse Wohnraumförderung) 23301 Soziale Wohnraumförderung durch Gewährung von Tilgungszuschüssen bei Inanspruchnahme von ISB-Darlehen (Tilgungszuschüsse Wohnraumförderung) Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen vom

Mehr

Bitte bei Antwort angeben

Bitte bei Antwort angeben Abdruck Staatsministerin Emilia Müller, MdL Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration - 80792 München NAME Eva-Maria Schwendl Frau Präsidentin des Bayerischen Landtags

Mehr

Zuwendungsantrag. Erbbauberechtigter

Zuwendungsantrag. Erbbauberechtigter An das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Abteilung B Referat B3 Franz-Josef-Röder-Straße 23 66119 Saarbrücken Zuwendungsantrag Zuwendung zur Förderung der Anpassung vorhandenen Wohnraums

Mehr

55116 Mainz Speyer. nachrichtlich; Trier. Staatskanzlei. Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur. Ministerium der Finanzen

55116 Mainz Speyer. nachrichtlich; Trier. Staatskanzlei. Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur. Ministerium der Finanzen Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Postfach 3269 I 55022 Mainz Staatskanzlei Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur Stiftsstraße 9 Telefon 06131 16-0 Telefax

Mehr

A. Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit

A. Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit 8113.1-A Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie

Mehr

Inklusion in Baden-Württemberg. Beispiele aus dem Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen. Freizeit Sport Kultur

Inklusion in Baden-Württemberg. Beispiele aus dem Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen. Freizeit Sport Kultur Inklusion in Baden-Württemberg Beispiele aus dem Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen Freizeit Sport Kultur Inklusion geht uns alle an musst nicht viel tun. Das Ziel der Kampagne ist es,

Mehr

Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch im Bereich Kindertagespflege

Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch im Bereich Kindertagespflege Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch im Bereich Kindertagespflege Der Hessische Landtag hat am 14.12.2006 das Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch verabschiedet. Das Gesetz führt sechs Einzelgesetze

Mehr

Perspektiven der Gestaltung eines barrierefreien ÖPNV im ländlichen Raum vor dem Hintergrund der Änderung des PBefG

Perspektiven der Gestaltung eines barrierefreien ÖPNV im ländlichen Raum vor dem Hintergrund der Änderung des PBefG Perspektiven der Gestaltung eines barrierefreien ÖPNV im ländlichen Raum vor dem Hintergrund der Änderung des PBefG Die neuen Regelungen und die Rahmenbedingungen für deren Umsetzung Andreas Wille Ministerium

Mehr

HESSISCHER LANDTAG. Gesetzentwurf der Fraktion der SPD

HESSISCHER LANDTAG. Gesetzentwurf der Fraktion der SPD 18. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 18/7482 07. 06. 2013 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

Mehr

Bekanntmachung des Städtebauförderprogramms Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW vom 16. Januar 2017

Bekanntmachung des Städtebauförderprogramms Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW vom 16. Januar 2017 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Bekanntmachung des Städtebauförderprogramms Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017 vom 16.

Mehr

Dies führte seither zu einem erheblichen Ansteigen von Feuerwehreinsätzen bei Verkehrsunfällen, bei denen Öl freigesetzt wurde.

Dies führte seither zu einem erheblichen Ansteigen von Feuerwehreinsätzen bei Verkehrsunfällen, bei denen Öl freigesetzt wurde. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6373 22.07.2014 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2389 vom 18. Juni 2014 der Abgeordneten Christina Schulze Föcking und Werner

Mehr

Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit

Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit nach der Richtlinie für Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit vom 10.03.2015 1. Einleitung Gliederung 2. Richtlinie

Mehr

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von

Mehr

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von

Mehr

Militärische Konversionsflächen im Ländlichen Raum - regionale Konzepte -

Militärische Konversionsflächen im Ländlichen Raum - regionale Konzepte - Militärische Konversionsflächen im Ländlichen Raum - regionale Konzepte - Andrea Heidenreich Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg München, 27. März 2014 Neuausrichtung

Mehr

Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen. Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen

Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen. Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für NRW, 40190 Düsseldorf 18. September 2013 Bezirksregierung Arnsberg Detmold Düsseldorf Köln Münster Seite 1 von 5 Aktenzeichen (bei Antwort bitte angeben) 33-47.03.03/02- Telefon 0211 871-2467

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/1960 16. Wahlperiode 30.06.2008 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Heiner Garg (FDP) und Antwort der Landesregierung Ministerium für Soziales, Gesundheit,

Mehr

Quelle: Gliederungs-Nr: Fundstellen: GABl. 2017, 144, K. u. U. 2017, 40

Quelle: Gliederungs-Nr: Fundstellen: GABl. 2017, 144, K. u. U. 2017, 40 Landesrecht BW Vorschrift Normgeber: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Aktenzeichen: 31-6930.181/34 Erlassdatum: 06.03.2017 Fassung vom: 06.03.2017 Gültig ab: 01.01.2017 Gültig bis: 31.12.2017 Quelle:

Mehr

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten oder Maßnahmen zur Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten oder Maßnahmen zur Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum Stand: 01.04.2017 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten oder Maßnahmen zur Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum Erl. d. MS v. 08.06.2016 104.12 43590/29

Mehr

Das Innenministerium und das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft weisen im Benehmen mit dem Kultusministerium auf Folgendes hin:

Das Innenministerium und das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft weisen im Benehmen mit dem Kultusministerium auf Folgendes hin: Orientierungsdaten des Innenministeriums und des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft zur kommunalen Haushalts- und Finanzplanung im Jahr 2014 (Haushaltserlass 2014) Vom 17. Juni 2013 - Az.:2-2231/63

Mehr

Anreizförderung in den Programmen Aktive Kernbereiche in Hessen und Stadtumbau in Hessen im Rahmen der Städtebauförderung

Anreizförderung in den Programmen Aktive Kernbereiche in Hessen und Stadtumbau in Hessen im Rahmen der Städtebauförderung Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Anreizförderung in den Programmen Aktive Kernbereiche in Hessen und Stadtumbau in Hessen im Rahmen der Städtebauförderung - Informationen

Mehr

Überblick zur Förderung des Inlandstourismus in Deutschland

Überblick zur Förderung des Inlandstourismus in Deutschland Überblick zur Förderung des Inlandstourismus in Deutschland 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Überblick zur Förderung des Inlandstourismus in Deutschland Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 21.07.2016 Fachbereich:

Mehr