Gesamtbetriebliches Qualitätssicherungs-System

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1 Gesamtbetriebliches Qualitätssicherungs-System für landwirtschaftliche Betriebe in Bayern 2012 Auszug: Eigenkontroll-Checkliste GQ-Bayern Produktbereich: Schweine und Schweinefleisch

2 Checklisten für die Eigenkontrolle der Grundanforderungen an den landwirtschaftlichen Betrieb aus Fachrecht, Cross Compliance, KULAP und privatwirtschaftlichen Qualitätssicherungssystemen Impressum: Herausgeber: für Landwirtschaft (LfL) Vöttinger Straße 38, Freising-Weihenstephan Internet: Redaktion: Institut für Ernährung und Markt Menzinger Str. 54, München Tel.: 089/ , Fax: 089/ Stand: April 2012 LfL Nachdruck und Vervielfältigung sind nur mit Zustimmung des Herausgebers gestattet. für Landwirtschaft

3 Mit stellt die Landesanstalt für Landwirtschaft den bayerischen Landwirten eine Internet- Anwendung zur Verfügung, mit der sie die Anforderungen von Fachrecht, Cross-Compliance (CC), Qualitätssicherungssystemen und ökologischen Anbauverbänden leichter bewältigen können. Über einen Checklistengenerator lassen sich mit betriebsindividuelle Checklisten zur Eigenkontrolle und ein Ablageregister zur Dokumentation erstellen. Die Merkblattsammlung dient der weiteren Information. Unter der Internetadresse sind der Checklistengenerator zur Erstellung der Checklisten sowie Erläuterungen und Informationen zu zu finden. Herausgeberhinweise zu wird von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) herausgegeben. GQS- Bayern wird in Anlehnung an GQS BW Gesamtbetriebliche Qualitäts-Sicherung für landwirtschaftliche Unternehmen in Baden-Württemberg der Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und ländlichen Räume (LEL) erstellt. als Eigenkontrollsystem wird durch Zusammenarbeit von folgenden bayerischen Organisationen unterstützt und empfohlen: Bayerischer Bauernverband (BBV), Fleischprüfring Bayern e.v. (FPR), Hopfenring Hallertau e.v. (HR), Kuratorium Bayerischer Maschinen- und Betriebshilfsringe (KBM), Landeskuratorium für pflanzliche Erzeugung in Bayern e.v. (LKP), Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e.v. (LKV), Milchprüfring Bayern e.v. (MPR) und Landwirtschaftliche Qualitätssicherung Bayern GmbH (LQB). Hinweise zur Datengrundlage Inhaltliche Grundlage für die gesetzlichen Bestimmungen und die Anforderungen nach Cross Compliance stellen die einschlägigen Rechtsvorschriften der EU und deren nationale Umsetzung sowie rechtliche Vorgaben des Bundes und des Freistaates Bayern in ihrer jeweils aktuellen Fassung dar. Bezüglich der verschiedenen vertraglichen Qualitätssicherungssysteme wurden die jeweils aktuellen Anforderungen der Systeme QS (Qualität und Sicherheit), QM Milch, GLOBALGAP, KAT sowie Geprüfte Qualität - Bayern aufgenommen. Im Öko-Landbau werden neben den Kriterien der EG-Öko-VO die Anforderungen des Programms Öko- Qualität garantiert Bayern sowie der Anbauverbände Bioland e.v., Biokreis e.v., Demeter e. V. und Naturland e.v. angeboten. Hinweise zur Gewährleistung und Haftung bietet Arbeitshilfen und gibt Informationen und Anregungen generalisierender Art. Die Prüfung im Einzelfall anhand der anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und vertragsrechtlichen Bestimmungen wird dadurch nicht ersetzt. Eine etwaige rechtliche Beratung sollte im Einzelfall erfolgen. wird von der LfL sorgfältig erstellt und fachlich überprüft. Wegen der Vielzahl von Verordnungen, Richtlinien und Leitfäden kann keine Gewährleistung und Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität übernommen werden. Die LfL haftet auch nicht für eine falsche Anwendung aufgeführter oder in Bezug genommener gesetzlicher Vorschriften und vertragsrechtlicher Bestimmungen. Hinweise zur Urheberschaft ist ein unabhängig von seiner Form in allen Teilen urheberrechtlich geschütztes Werk und Datenbanksystem. ede Verwendung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz zugelassen ist, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die LfL. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronische Systeme. für Landwirtschaft Freising, im April 2012 für Landwirtschaft

4 1 Checkliste Betrieb 1. Lebens-und Futterm ittelsicherheit 1.2. Rückverfolgbarkeit und W arenfluss Merkblatt D11 Rückverfolgbarkeit Aufzeichnungen (z.b. Lieferscheine, Rechnungen, Barbelege, Verträge) vorhanden und aktuell über Bezug und Abgabe von - Tieren - Futtermitteln und Futtermittelzusatzstoffen (z.b. Säuren) - Lebensmitteln - Betriebsmitteln (z.b. Saat- und Pflanzgut, ungpflanzen, Pflanzenschutz-, Schädlingsbekämpfungs- und Düngemittel, Reinigungs- und Desinfektionsmittel) - Hinweis für GQ-Bayern: Aufzeichnungen nur für die Betriebsmittel, die den jeweiligen GQ-Bayern- Produktionsbereich betreffen W arenfluss In der Regel durch Buchführungsunterlagen gewährleistet Bei einigen zur Lebensmittelgewinnung dienenden Tierarten (z.b. Rinder, Schweine) wird die Rückverfolgbarkeit durch die Einhaltung der Vorschriften zur Tierkennzeichnung und -registrierung erfüllt Ausnahme: Abgabe von Lebensmitteln an den Endverbraucher Erzeugnisse und Futtermittel während der Lagerung und des Transports jederzeit identifizierbar (z.b. über Lagepläne, Beschilderung von Lagerstätten, Silos und Behältern) Vermischung von Erzeugnissen während der Lagerung und des Transports zuverlässig verhindert (z.b. standfeste Stellwände in Lägern) Lagerstätten, Silos und Behälter eindeutig gekennzeichnet bzw. numeriert 1.3. Krisenm anagem ent bei nicht sicheren Lebens-und Futterm itteln Merkblätter B02, D05 W enn Hinweise (z.b. Untersuchungsergebnisse)auf nicht sichere Lebens-oder Futterm ittel vorliegen Speziell für Futtermittel - Verfütterungsverbot eingehalten und Verfütterung durch Dritte sicher verhindert 1.4. Lagerung,Behandlung,Transport sowie Direktverm arktung von Lebens-bzw. Futterm itteln Anlagen,Ausrüstungen,Behälter und Fahrzeuge geeignet Reinigung,Desinfektion Lagerräume, Anlagen, Ausrüstungen, Behälter, Kisten und Fahrzeuge sauber oder vor Gebrauch gereinigt und bei Bedarf desinfiziert Reinigungs- und Desinfektionspläne vorhanden Durch sachgerechte Handhabung (z.b. Lagerung/Transport)der Lebens-und Futterm ittel wird unzulässige Kontam ination verm ieden durch z.b. unzulässige, unerwünschte oder verbotene Stoffe in Futtermitteln, Pflanzenschutzoder Arzneimittelhöchstmengenüberschreitung in Lebensmitteln (s. Merkblatt B02) Merkblätter B07, D20 z.b. leicht zu reinigen, Förderanlagen ohne Abrieb etc. Merkblatt D08 für Landwirtschaft

5 1 Checkliste Betrieb 1. Lebens-und Futterm ittelsicherheit Gefahrstoffe (z.b. Biozide, Pflanzenschutzmittel, Mineraldünger, Diesel, Reinigungs- und Stalldesinfektionsmittel, Motorenöl) andere Düngemittel (z..b. W irtschaftsdünger, verarbeitete tierische Proteine) Kontaminanten (z.b. Mykotoxine, Schwermetalle, Dioxine) Fremdstoffe (z.b. Kot, Glas, Metall) gebeiztes Saat- und Pflanzgut Tierarzneimittel (insbes. Fütterungsarzneimittel) Abfälle Tierkadaver Tiere, Schädlinge oder Schaderreger Lagerung von Lebens-und Futterm itteln Allgemeine Anforderungen - Die Lagerung von Lebens- und Futtermitteln entspricht sämtlichen rechtlichen Anforderungen - geschützt vor - Bodenfeuchte - W itterung - Verkotung durch Haus- und W ildtiere (z.b. keine Vogelnistplätze, Türen und Tore geschlossen, Lagergut abgedeckt) - Glasbruch - Verunreinigungen durch Lager- und Transportbehälter (z.b. unbedenkliche Schutzanstriche in Silos) - Schädlingen und Schadnagern - Verunreinigungen durch Verpackungsmaterial (z.b. gereinigte Säcke, unbedenklicher Kunststoff) Misch- und Alleinfuttermittel - nach Tierarten getrennt gelagert - nach Starter-, Mast- und Endmastfutter getrennt Tierarzneimittelhaltige Futtermittel - eindeutig erkennbar getrennt von Futtermitteln ohne Arzneimitteln (z.b. gekennzeichnete Behälter ausschließlich für arzneimittelhaltige Futtermittel) oder - Lagerstätten, Silos oder Behälter, die arzneimittelhaltige Futtermittel enthalten, vor einer W iederbefüllung mit Futtermitteln ohne Arzneimittel sorgfältig gereinigt 1.5. Aufzeichnungen und Mitteilungen zur Lebens-und Futterm ittelsicherheit Untersuchungsergebnisse Untersuchungsergebnisse und -berichte von Tieren und tierischen Erzeugnissen (z.b. Milch) aufbewahrt Untersuchungsergebnisse von Futtermitteln aufbewahrt Nachweise über die Art und die Herkunft der eingesetzten Futterm ittel vorhanden Biozide sind Vorrats-, Schadnagerbekämpfungsmittel sowie Hygiene- und Desinfektionsmittel für Landwirtschaft

6 1 Checkliste Betrieb 2. Hygiene Merkblätter D03, D Lagerschutz sowie Bekäm pfung von Schadnagern und Vorratsschädlingen Merkblätter B20, B21, D09 Lagerstätten und Ställe system atisch auf Schadnagerund Voratsschädlingsbefall überprüft Schadnager-und Vorratsschädlingsbekäm pfung bei Befall durchgeführt Auslage (z.b. in Köderstationen) getrennt von Lebens- und Futtermitteln unzugänglich für Haus- und Nutztiere (z.b. in Köderstationen) 3. Lagerung von Gefahrstoffen 3.6. Lagerung von Gülle,auche,Mist,Kom post,silage und Rebenhäckseln Merkblätter B08, B09 5. Entsorgung Allgem eine Anforderungen für alle Anlagen Eintrag von Gülle, auche, Festmist- und Silagesickersäften durch Ab- oder Überlaufen in Grund- und Oberflächengewässer (z.b. Bäche) und in die Kanalisation wird zuverlässig verhindert Eintrag von Sickersäften durch Ablaufen aus Feldmieten und nicht ortsfesten Behelfssilos (Freigärhaufen) bzw. Festmistzwischenlagern in Grund- und Oberflächengewässer (z. B. Bäche) und in die Kanalisation wird zuverlässig verhindert 5.1. Abfälle Entsorgung 9. Geprüfte Qualität -Bayern Tierarzneimittelbehälter bzw. -reste nach Angabe des Herstellers entsorgt oder Restmüll 9.1. Erzeugung/Verm arktung von Tieren (Rinder,Schweine)und tierischen Produkten unter GQ-Bayern verm arktete Tiere in Bayern in zertifizierten Betrieben geboren,aufgezogen und gem ästet oder zugekaufte Ferkel stam m en von GQ-Bayern-oder bayerischen QS-Ferkelerzeugerbetrieben Inform ationen der Vorbesitzer der Tiere über die Teilnahm e an dem Program m "Offene Stalltür" bzw. GQ-Bayern liegen vor Austritt von Mistbrühe (nach unten und seitlich) wird zuverlässig verhindert Hinweis: Garantieerklärung der bayerischen QS-Ferkelerzeuger vorhanden für Landwirtschaft

7 1 Checkliste Betrieb 12. Eigenkontrolle,Dokum entation und Managem ent Eigenkontrolle Eigenkontrolle jährlich durchgeführt und dokum entiert (Eigenkontrollchecklisten aufbewahrt) Korrekturm aßnahm en um gesetzt und dokum entiert Dokum entation und Meldungen allgem eines Betriebsdatenblatt vorhanden Prüfbericht über neutrale Kontrolle liegt vor Herkunftssicherung der nach GQ-Bayern erzeugten W are lückenlose Dokumentation der bayerischen Herkunft vorhanden Ergebnis der Eigenkontrolle: Eigenkontrolle durchgeführt am: Konformitätsbescheinigung bzw. GQ- Garantieerklärung wird an die nächste Stufe weitergegeben Kopie der Erklärungen müssen 3 ahre aufgehoben werden kurz-/mittel-/langfristig behebbare Mängel: für Landwirtschaft

8 2 Checkliste Pflanzenbau 5. Düngung Merkblatt P Betrieblicher Nährstoffvergleich Ausnahmen siehe Merkblatt P11 für Stickstoff jährlich bis des Folgejahres als Flächenbilanz oder aggregierte Schlagbilanz erstellt für Phosphat jährlich bis des Folgejahres als Flächenbilanz oder aggregierte Schlagbilanz erstellt Merkblätter P06, P09, P10, P11 Hinweis für /CC: Der Nährstoffvergleich muss richtig und vollständig sein! Hinweis für : Der Nährstoffvergleich muss richtig und vollständig sein! Klärschlam m einsatz Merkblätter P14, P15 Ausbringverbot eingehalten Auf Ausbringung von industriellem, gewerblichem und kommunalem Klärschlamm (oder Klärschlammgemischen) verzichtet - im gesamten Betrieb - Hinweis für Geprüfte Qualität - Bayern für Schweine: Bereits 3 ahre vor Teilnahme an GQ-B darf kein Klärschlamm ausgebracht werden inkl. Pacht- u- Tauschflächen Ausnahme: Ausschließlich hauseigenen Fäkalschlamm aus betriebseigenen Kleinkläranlagen ausgebracht Ergebnis der Eigenkontrolle: Eigenkontrolle durchgeführt am: kurz-/mittel-/langfristig behebbare Mängel: für Landwirtschaft

9 5 Checkliste Biogas 6. Inverkehrbringen und Einsatz von Gärresten aus Biogasanlagen 6.3. Ausgangsm aterial auf Gärreste aus Nicht-NaW aro-biogasanlagen verzichtet seit einem ahr vor Teilnahme an GQ-Bayern für Schweine Ergebnis der Eigenkontrolle: Eigenkontrolle durchgeführt am: kurz-/mittel-/langfristig behebbare Mängel: für Landwirtschaft

10 6 Checkliste Tierhaltung 1. Haltung 1.2. Bestandsbetreuung Tierbetreuer fähig und in der Lage,Tiere sachgerecht zu versorgen Tierbestand durch direkte Inaugenscheinnahm e täglich überprüft verendetetiere bei jeder Kontrolle entfernt 1.3. Gebäude und Stalleinrichtung In allen Ställen Bauteile im Tierbereich und Haltungseinrichtungen (z.b. Böden, W ände, Schalung, Stalleinrichtung) ohne erkennbare Verletzungs- und Gefährdungsrisiken (z.b. durch hervorstehende Nägel, scharfe Kanten) Tiere sind so untergebracht und haben so viel Bewegungsfreiheit, dass es den Bedürfnissen ihrer Art entspricht und keine Schmerzen und vermeidbaren Leiden oder Schäden (z.b. an Gelenken) auftreten Baumaterial, Anstriche und Einstreu im Tierbereich unbedenklich (z.b. schadstoffarme Rostschutz- und Imprägnierungsmittel, Sägemehl aus unbelastetem Holz) Böden rutschfest und trittsicher (CC speziell für Schweine und Kälber) Ausnahme: Tiere, die von keiner menschlichen Versorgung abhängig sind, in solchen Abständen kontrolliert, dass ein Leiden von Tieren vermieden wird (z.b. bei extensiver W eidehaltung). Verletzungen oder sonstige Gefährdungen sind so sicher ausgeschlossen, wie dies nach dem Stand der Technik möglich ist Hinweise zur Bewegungsfreiheit: - Tiere verhaltensgemäß untergebracht. Die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung darf nicht so eingeschränkt werden, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. - Ist ein Tier ständig oder regelmäßig angebunden oder angekettet oder befindet es sich ständig oder regelmäßig in Haltungssystemen, so muss es über einen Platz verfügen, der der praktischen Erfahrung und wissenschaftlichen Erkenntnissen nach seinen physiologischen und ethologischen Bedürfnissen angemessen ist. im Haltungsbereich der Tiere Hinweis: z.b. Holzspaltenbödenböden, die nicht mit Gummimatten ausgelegt oder bei denen keine Querrillen eingefräst sind, sind nicht trittsicher in Treibgängen auf Laderampen Betriebsbedingter Geräuschpegel im Aufenthaltsbereich der Tiere auf ein Mindestmaß beschränkt 1.5. Stallklim a Merkblatt T07 Luftzirkulation,Schadgasgehalt (z.b. Am m oniak, Kohlendioxid,Schwefelwasserstoff),Staubgehalt, Tem peratur und relative Luftfeuchtigkeit für die jeweilige Tierart unschädlich Konkrete Informationen erteilt das Veterinäramt für Landwirtschaft

11 6 Checkliste Tierhaltung 1. Haltung 1.6. Beleuchtung Merkblatt T07 Beleuchtungsintensität und -dauer in den Ställen erfüllen die physiologischen und ethologischen Bedürfnisse (ggf. durch künstliche Beleuchtung) Beleuchtung ausreichend,um die Tiere kontrollieren und gründlich untersuchen zu können (z.b. helle Stallbeleuchtung,Handlam pe) 1.7. Technische Einrichtungen Versorgungseinrichtungen,Lüftung und Beleuchtung täglich überprüft Mängel unverzüglich behoben technische Einrichtungen (z.b. Lager,Mühle,Mischer) zur Herstellung von Futterm ischungen regelm äßig überprüft Notfallvorsorge für elektrisch betriebene Einrichtungen Bei ausschließlich elektrisch betriebener Versorgung der Tiere mit - Frischluft (CC) - Licht ( ) - Futter ( ) und - W asser ( ) - Notversorgung gewährleistet (z.b. durch Fütterung per Hand oder Ersatzvorrichtung für Luftaustausch, z.b. Türen und Fenster) oder - durch funktionsgeprüftes Notstromaggregat und Ersatzvorrichtungen sichergestellt Zusätzlich bei elektrisch betriebener Lüftung Alarmanlage vorhanden und funktionsgeprüft 2. Fütterung Merkblatt B Futterm ittel Herkunft und Zusam m ensetzung zugekaufte und wirtschaftseigene Futtermittel nach Positivliste Verfütterungsverbot für bestimmte Futtermittel tierischer Herkunft eingehalten auf Verfütterung von Fischmehl an Mastschweine verzichtet auf Verfütterung von Fischöl an Ferkel und Mastschweine verzichtet Verfütterungsverbot von unzulässigen tierischen Fetten eingehalten Verfütterungsverbot für Küchen- und Speiseabfälle eingehalten Hersteller von Mischfutter,Einzelfutterm itteln und Futterm ittelzusatzstoffen (Misch-und Einzelfutterm ittel) Teilnahme an einem nachvollziehbaren und dokumentierten Qualitätssicherungs- oder Qualitätsmanagementsystem (A-Futter, QS-Futter) W enn dies nicht möglich, sind bis zu ihrer Behebung Vorkehrungen zum Schutz der Tiere zu treffen. Alle Mängel müssen spätestens bis zur Neueinstallung behoben sein Ist die ausreichende Lüftung durch Fenster und Türen nicht möglich, muss eine Ersatzvorrichtung für den Ausfall der eigentlichen Lüftungsanlage vorhanden sein Merkblatt T02 Merkblatt T03 für Landwirtschaft

12 6 Checkliste Tierhaltung 2. Fütterung 2.3. Einsatz von Futterm ittel-zusatzstoffen (z.b. Konservierungsstoffe, Am inosäuren) Verwendung von Futterm ittel-zusatzstoffen im Betrieb ausschließlich die für die jeweilige Tierart oder Tierkategorie zugelassenen Zusatzstoffe eingesetzt 2.5. Futter-und W asserversorgung Alle Tiere werden täglich entsprechend ihrem Bedarf m it (art-und altersgerechtem )Futter und W asser in ausreichender Menge versorgt Qualität versorgt Tränken funktionsfähig W assermenge bzw. -durchfluss tierart- und altersgerecht 2.6. Aufzeichnungen Futterm itteleinsatz Deklaration bei Mischfutter vorhanden Futterm ittelkom ponenten je nach Anteilen absteigend deklariert für zugekaufte nicht zertifzierte Einzelfutterm ittel liegen Garantieerklärungen der Vorlieferanten oder Produktdatenblätter vor Nachweise über die Art und Herkunft der eingesetzten Futterm ittel (auch selbst erzeugte) vorhanden Verfütterungsnachweis (z.b. Mischprotokoll, Rationsberechnung,Futterm ittelbuch)vorhanden und aktuell geführt 3. Tierärztliche Behandlungen und Tierarzneim ittel Merkblätter T01, T21 Die Dokumentationspflicht selbst erzeugter und verfütterter Futtermittel ist mit den Flächenangaben im Mehrfachantrag erfüllt. Alle abgegebenen und bezogenen Futtermittel müssen unabhängig davon separat dokumentiert werden. Merkblatt T Erwerb von Arzneim itteln und Tierim pfstoffen verschreibungspflichtige Tierarzneim ittel und - im pfstoffe nur über den Tierarzt oder auf tierärztliche Verschreibung über die Apotheke bezogen apothekenpflichtige Tierarzneim ittel und -im pfstoffe nur über den Tierarzt oder die Apotheke bezogen Medikam ente werden nur von den benannten Tierärzten bezogen 3.2. Lagerung von Tierarzneim itteln,tierim pfstoffen und Instrum enten Merkblatt T05 Nur befristete Aufbewahrung erlaubt Allgem eine Anforderungen Tierarzneimittel nach Herstellerangaben (trocken, kühl bzw. gekühlt, sauber, dunkel) gelagert Tierimpfstoffe nach tierärztlicher Anweisung (Anwendungsplan) gelagert getrennt von Lebens- und Futtermitteln sowie Tieren gelagert Instrumente fachgerecht und sauber gelagert für Landwirtschaft

13 6 Checkliste Tierhaltung 3. Tierärztliche Behandlungen und Tierarzneim ittel 3.3. Anwendung von Tierarzneim itteln und Tierim pfstoffen Merkblatt T05 Allgem eine Anforderungen ausschließlich zugelassene Tierarzneimittel verabreicht und zugelassene Behandlungen durchgeführt verschreibungspflichtige Arzneimittel nur nach tierärztlicher Behandlungsanweisung oder durch den Tierarzt eingesetzt apothekenpflichtige Tierarzneimittel nur nach tierärztlicher Behandlungsanweisung bzw. nach Herstellerangaben angewendet zugelassene Tierimpfstoffe nur durch den Tierarzt oder nach tierärztlichem Anwendungsplan durch den Tierhalter angewendet Verpackung bzw. Behälter eindeutig beschriftet Verfallsdatum nicht abgelaufen behandelte Tiere oder Tiergruppen sind eindeutig identifizierbar (z.b. Farbmarkierung, Fesselband, Buchtnummer, Standplatz, elektronische Sperre im Melkstand) W artezeiten eingehalten Instrum ente (z.b. Spritzen für Medikam ente) sauber zweckmäßig (z.b. Nadeln einwandfrei, nicht stumpf, ohne W iderhaken) falls abgebrochene Injektionsnadeln im Tier verbleiben, das Tier dauerhaft gekennzeichnet Stoffe m it thyreostatischer,östrogener,androgener oder gestagener W irkung sowie ß-Agonisten m it anaboler W irkung nicht auf dem Betrieb vorhanden nicht eingesetzt Hinweis: Das Datum des Vorfalls ist im Bestandsbuch zu vermerken und das Schlachtunternehmen über die Lebensmittelketteninformation zu informieren. Merkblatt T Aufzeichnungen zur Arzneim ittelanwendung Merkblätter T05, T08 Erwerb von apotheken-und verschreibungspflichtigen Tierarzneim itteln einschließlich Im pfstoffe tierärztliche Anwendungs- und Abgabenachweise (z.b. Kombibeleg), Verschreibungen (z.b. für Fütterungsarzneimittel) und Apothekenbelege (z.b. Rechnungen) vollständig vorhanden Aufzeichnungen über die Anwendung von apothekenbzw. verschreibungspflichtigen Tierarzneim itteln (einschließlich Im pfstoffe)vorhanden und übersichtlich,chronologisch und aktuell geführt m it Angaben zu Anzahl, Art und Identität der behandelten Tiere (ggf. auch den Standort) Bezeichnung des Arzneimittels bzw. des Impfstoffes Chargenbezeichnung bei Impfstoffen Befund, Diagnose Nummer des tierärztlichen Abgabebelegs verabreichte Menge Hinweis: Aufzeichnungen können auch elektronisch geführt werden, wenn Daten jederzeit lesbar und unveränderbar sind (auch durch Kombibeleg möglich) Die Identifizierung der behandelten Tiere muss während der W artezeit jederzeit gewährleistet sein - ggf. Standort der Tiere vermerken für Landwirtschaft

14 6 Checkliste Tierhaltung 3. Tierärztliche Behandlungen und Tierarzneim ittel Datum der Anwendung W artezeit in Tagen Name des Anwenders zusätzlich bei Anwendung von Im pfstoffen durch den Tierhalter Impfstoffanwendungsplan des Tierarztes vorhanden 4. Tiergesundheit 4.3. Kranke und verletzte Tiere erforderlichenfalls unverzüglich behandelt vom Tierbestand abgesondert tierärztlich untersucht in geeigneten Haltungseinrichtungen m it trockener und weicher Einstreu (oder Unterlage)gehalten 5. Hygiene 5.1. Personalhygiene und Personenverkehr Betriebe m it Einrichtungen für Tourism us oder Cam ping Einrichtungen von der Tierhaltung so getrennt, dass kein Kontakt zu betriebsfremden Personen besteht Stallungen werden von betriebsfremden Personen nur mit Schutzkleidung betreten Stallungen werden von betriebsfremden Personen nur unter Aufsicht betreten Tiere haben keinen direkten Kontakt zu betriebsfremden Personen 5.2. Stallhygiene Ställe und Einrichtungen leicht zu reinigen und zu desinfizieren Ställe,Einrichtungen und Geräte regelm äßig gereinigt und ggf. desinfiziert Reinigungs-und Desinfektionsm ittel entsprechend der Produktinform ation verwendet und gelagert Aufzeichnungen über Reinigung und Desinfektion vorhanden und aktuell geführt Einstreum aterial tiergerechte, hygienische, trockene und saubere Einstreu verwendet Einstreu augenscheinlich frei von Pilzbefall Einstreu regelmäßig erneuert Einstreumaterial sorgsam gelagert, sodass Verunreinigungen verhindert werden Einstreumaterial vor Schädlingen geschützt Ställe und Einrichtungen sauber keine Nachgärung, keine Verschmutzung, kein altes Futter für Landwirtschaft

15 6 Checkliste Tierhaltung 5. Hygiene 5.3. Fütterungs-und Tränkehygiene Fütterungseinrichtungen und Tränken so konstruiert und eingebaut,dass Verschm utzungen verhindert werden Fütterungseinrichtungen (z.b. Transportschnecken, Mischbehälter und Tröge)und Tränken sauber Futterm ittel augenscheinlich zur Verfütterung geeignet (z.b. kein Schim m el,keine Nachgärung oder Verschm utzung) Tränkewasser augenscheinlich sauber und für die jeweiligen Tiere geeignet 5.4. Tierhygiene und Tierverkehr Schlachttiere bei Abgabe zur Schlachtung sauber 5.5. Kadaver-Lagerung außerhalb des Haltungsbereiches (kein Überkreuzen m it Personen-und Tierverkehr) vor unberechtigtem Zugriff geschützt geschützt vor Schadnagern,Haus-und W ildtieren geschützt vor W itterungseinflüssen (Abdeckm öglichkeit vorhanden) Keine dauerhaften Ablagerungen und Verschmutzungen 6. Tiertransport Merkblatt T11 Hinweise zu : - Das Fachrecht gilt nicht für den Transport von Hobbypferden oder zur Tierklinik unter tierärztlicher Aufsicht. - In der dargestellten Auflistung sind die wesentlichen (jedoch nicht sämtliche) Auflagen zum Tiertransport dargestellt. W eitere Vorgaben sind dem Merkblatt T11 zu entnehmen und/oder bei der zuständigen Veterinärbehörde zu erfragen Be-und Entladen,Beförderung Transportdauer Transportdauer nach Verladung max. 4 Std. 7. Tierzu-und -verkauf 7.3. Befunddaten aus der Schlachtung Ergebnisse der Organbefundung aufbewahrt Hinweis: Transportdauer wird bei GQ-B beim Schlachtbetrieb überprüft für Landwirtschaft

16 6 Checkliste Tierhaltung Ergebnis der Eigenkontrolle: Eigenkontrolle durchgeführt am: kurz-/mittel-/langfristig behebbare Mängel: für Landwirtschaft

17 7 Checkliste Schweinehaltung 1. Haltung (alle Betriebe) 1.2. Gebäude und Stalleinrichtung gesetzliche Tierschutzvorschriften eingehalten Liegebereiche in allen Ställen trocken Liegebereich in allen Ställen sauber Liegebereich so groß,dass alle Tiere gleichzeitig liegen,aufstehen und natürliche Körperhaltungen einnehm en können Liegebereich so beschaffen,dass eine Unterkühlung bzw. ein Hitzestau verm ieden wird geeignete Vorrichtung zur Verm eidung der W ärm ebelastung vorhanden Liegebereich bei Gruppenhaltung m it m ax. 15 % Perforierung Einzelbuchten so,dass sich die Schweine ungehindert um drehen können (gilt nur für den Zeitraum,in dem die Gruppenhaltungspflicht vorgeschrieben ist) gesundheitlich unbedenkliches,bewegliches, veränderbares Beschäftigungsm aterial (z.b. Stroh, Raufutter,Ketten m it Beißholz)in ausreichender Menge für alle Schweine vorhanden und jederzeit zugänglich Beleuchtung Helligkeit im Aufenthaltsbereich mind. 80 Lux für mind. 8 Std. täglich (dem Tagesrhythmus angeglichen) außerhalb der Beleuchtungszeit Orientierungslicht vorhanden Bestandsbetreuung technisch bedingter Geräuschpegel kleiner 85 db(a) dauerhafter und plötzlicher Lärm vermieden Tierbestand mind. 2 x täglich überprüft 1.3. Betonspalten Ein angemessenes Ableitungssystem (für Kot und Harn) ist vorhanden Hinweis: Schweine zeigen ein normales Liegeverhalten, z.b. Bauch-/Seitenlage Ausnahme: Übergangsregelung für Altbauten (Ställe, die vor dem bereits genehmigt worden oder in Benutzung genommen sind) bis Ausnahme: Absatzferkel; Übergangsregelung für Altbauten (Ställe, die vor dem bereits genehmigt worden oder in Benutzung genommen sind) bis Hinweis: Ausnahme von der Gruppenhaltungspflicht beachten! Übergangsregelung nach CC für Betriebe, die bereits seit dem unverändert bestehen, bis Nach Fachrecht ist die Möglichkeit des Umdrehens von Zuchtsauen bei Altbauten (Ställe, die vor dem bereits genehmigt worden oder in Benutzung genommen sind) bis nicht notwendig, wenn die Sauen nach dem Absetzen insgesamt 4 W ochen lang täglich freien Auslauf erhalten. Ausnahmen und Übergangsregelungen gelten jedoch nicht für kranke, verletzte und aggressive Tiere! edes Schwein soll ungefähr von derselben Lichtmenge erreicht werden für Landwirtschaft

18 7 Checkliste Schweinehaltung 1. Haltung (alle Betriebe) m ax. Spaltenweite (m m )bei nicht abgesetzten Ferkeln: 11 mm abgesetzten Ferkeln: 14 mm Zuchtläufern/Mastschweinen: 18 mm gedeckten ungsauen, Sauen, Ebern: 20 mm Auftrittsbreite der Balken Saug- und Absetzferkel mind. 5 cm Schweine außer Saug- und Absatzferkel mind. 8 cm 1.5. Sauen und ungsauen Übergangsregelung nach CC für Schweine unter 30 kg bei Betrieben, die seit dem unverändert bestehen. Übergangsregelung nach CC und Fachrecht für Schweine über 30 kg bei Altbauten (Ställe, die vor dem bereits genehmigt wurden oder in Benutzung worden genommen sind) bis Übergangsregelung für Altbauten (Ställe, die vor dem bereits genehmigt wurden oder in Benutzung genommen worden sind) bis max. 22 mm Übergangsregelung für über 30 kg schwere Schweine bei Altbauten (Ställe, die vor dem bereits genehmigt wurden oder in Benutzung genommen worden sind) bis nicht angebunden in der Zeit zwischen 4 W ochen nach dem Belegen und Ausnahme: 1 W oche vor dem Abferkeln in Gruppen gehalten - Betrieb mit weniger als 10 Sauen - vorübergehend für kranke, verletzte oder aggressive Tiere - bei Altbauten (Ställe, die vor dem bereits genehmigt wurden oder in Benutzung genommen worden sind) bis Sauen in Kastenständen nur dann, wenn im Kastenstand zwischen 2 Abferkelungen mind. 4 W ochen lang täglich freie Bewegung möglich (gilt nicht für kranke, verletzte oder aggressive Tiere) 1.6. Saugferkel Kastenstände verletzungssicher und so beschaffen, das jedes Schwein ungehindert aufstehen,sich hinlegen sowie den Kopf und in Seitenlage die Gliedm aßen ausstrecken kann Allgem eine Anforderungen Schutzvorrichtungen gegen Erdrücken der Ferkel vorhanden alle Saugferkel können gleichzeitig liegen alle Saugferkel können gleichzeitig ungehindert saugen Säugedauer mind. 28 Tage oder Säugedauer mind. 21 Tage, wenn Ferkel unverzüglich in gereinigte und desinfizierte Ställe oder Stallabteilungen, die vollständig getrennt von Sauen sind, verbracht werden Durchschnittsgewicht beim Absetzen mind. 5 kg Liegeflächen bei Saugferkeln Die Haltung in Kastenständen darf nicht zur nachhaltigen Erregung bei Sauen führen. Ausnahme: Gesundheit der Sau oder der Ferkel gefährdet Ausnahme: Gesundheit der Sau oder der Ferkel gefährdet, z.b. durch Milchmangel, Gesäugeverletzungen für Landwirtschaft

19 7 Checkliste Schweinehaltung 1. Haltung (alle Betriebe) ausreichend eingestreut oder wärmegedämmt und beheizbar befestigt (nicht perforiert) oder Schlitze abgedeckt (z.b. Liegematten, Stroh) 1.7. Mindesttem peraturen bei Ferkeln während der ersten 10 Lebenstage m ind. 30 C im Liegebereich ab dem 11. Lebenstag m it Einstreu bis 10 kg Durchschnittsgewicht mind. 16 C von 10 kg bis 20 kg Durchschnittsgewicht mind. 14 C über 20 kg Durchschnittsgewicht mind. 12 C ab dem 11. Lebenstag ohne Einstreu bis 10 kg Durchschnittsgewicht mind. 20 C von 10 kg bis 20 kg Durchschnittsgewicht mind. 18 C über 20 kg Durchschnittsgewicht mind. 16 C 1.8. Absatzferkel,Mastschweine,Zuchtläufer uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche bis 10 kg Durchschnittsgewicht: mind 0,15 m²/tier über 10 bis 20 kg Durchschnittsgewicht: mind. 0,20 m²/tier über 20 bis 30 kg Durchschnittsgewicht: mind. 0,35 m²/tier über 30 bis 50 kg Durchschnittsgewicht: mind. 0,50 m²/tier über 50 bis110 kg Durchschnittsgewicht: mind. 0,75 m²/tier über 110 kg Durchschnittsgewicht: mind 1,00 m²/tier Ausgestaltung der nutzbaren Bodenfläche mind. 50 % als Liegebereich (max. 15 % perforiert) W asserversorgung jederzeit Zugang zu Frischwasser für alle Schweine für jeweils höchstens 12 abgesetzte Ferkel oder Schweine in Gruppenhaltung eine Tränkestelle vorhanden und funktionsfähig Ausnahme: Übergangsregelung für Altbauten (Ställe, die vor dem bereits genehmigt wurden oder in Benutzung genommen worden sind) bis , wenn mind. 0,3 m²/tier Ausnahme: Übergangsregelung für Altbauten (Ställe, die vor dem bereits genehmigt wurden oder in Benutzung genommen worden sind) bis , wenn mind 0,4 m²/tier Ausnahme: Übergangsregelung für Altbauten (Ställe, die vor dem bereits genehmigt wurden oder in Benutzung genommen worden sind) bis , wenn - für kg mind. 0,55 m²/tier - für kg mind. 0,65 m²/tier Liegebereich nur notwendig für Zuchtläufer und Mastschweine über 30 kg Körpergewicht für Landwirtschaft

20 7 Checkliste Schweinehaltung 1. Haltung (alle Betriebe) bei Gruppenhaltung zusätzliche Tränken in ausreichender Anzahl in jeder Bucht,räum lich getrennt von der Futterstelle vorhanden Hinweis:W asserversorgung durch Tränkeprogram m e über Flüssigfütterung ist nicht ausreichend. Breiautom aten können als Tränkestellen anerkannt werden,wenn W asser unabhängig vom Futter aufgenom m en werden kann Tierkennzeichnung und Tierregistrierung Ausnahme: Übergangsregelung für Altbauten (Ställe, die vor dem bereits genehmigt wurden oder in Benutzung genommen worden sind) bis Tierkennzeichnung alle Bestandstiere gekennzeichnet mit einer zugelassenen Ohrmarke Ferkel spätestens mit dem Absetzen gekennzeichnet Schlachttiere so gekennzeichnet, dass der Herkunftsbetrieb eindeutig nachvollziehbar ist (z.b. Schlagstempel) HIT-Meldungen Stichtagsmeldung zum 01. anuar durchgeführt Tierzugänge vollständig und aktuell gemeldet (d.h. innerhalb von 7 Tagen) Bestandsregister Bestandsregister vorhanden und nach amtlichen Vorgaben aktuell geführt Herkunftsnachweis Zukaufferkel und Mastläufer stammen nachweislich von einem GQ-Betrieb Personalhygiene und Personenverkehr Hinweis: Ohrmarken für Schweine sind beim LKV (Tel: 089/ ) erhältlich. Die Kennzeichnung von Schweinen aus anderen EU- Mitgliedsstaaten steht der deutschen Kennzeichnung gleich;derart gekennzeichnete Schweine müssen nicht erneut gekennzeichnet werden Die Stichtagsmeldung zum 01. anuar muss spätestens zum 15. anuar erfolgen (2 W ochen Kulanzzeit) Merkblatt T09 Merkblatt T10 Hinweis. Das Bestandsregister ist mind. 3 ahre aufzubewahren Ausnahme: Zukaufsferkel können auch von einem bayerischen QS-Betrieb zugekauft werden (Garantieerklärung erforderlich) Vorrichtungen zur Reinigung und Desinfektion von Schuhzeug (z.b. Desinfektionswanne)an den Ein-und Ausgängen vorhanden und jederzeit einsetzbar Ein-und Ausgänge der Stallungen so verschließbar, dass Schweine nicht entweichen und unbefugte Personen und Tiere nicht eindringen können Schild "Schweinebestand -Betreten durch Unbefugte verboten" vorhanden Stallungen und sonstige Einrichtungen (bzw. Aufenthaltsorte)für Schweine werden von betriebsfrem den Personen nur in Abstim m ung m it dem Tierbesitzer betreten Zusätzlich bei Auslaufhaltung Einfriedung so, dass kein Tier entweichen kann und ein direkter Kontakt zu W ildschweinen vermieden wird z.b. 1,50 m hoher engmaschiger Drahtzaun für Landwirtschaft

21 7 Checkliste Schweinehaltung 1. Haltung (alle Betriebe) Tierhygiene und Tierverkehr separater Krankenstall oder Abteil vorhanden Vorrichtungen zur Reinigung und Desinfektion von Fahrzeugen,Ställen und ggf. Schutzeinrichtungen (z.b. Hütten i. d. Freilandhaltung),wie z.b. HD- Reiniger,Rückenspritze,vorhanden und jederzeit einsetzbar Verladeeinrichtungen (z.b. Ram pe oder Platz) vorhanden und befestigt Tierärztliche Bestandsbetreuung Hinweis: Geschotteter Platz gilt nicht als befestigt. Verladeeinrichtung muss leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein. Tierarzt m it gültiger Anerkennung der Landes- Tierärztekam m er für besonderes Fachwissen im Bereich der Schweinegesundheit (auf 3 ahre befristet) tierärztlicher Betreuungsvertrag liegt vor und wird von beiden Seiten eingehalten Bestandsuntersuchung m ind. 1 x pro Mastdurchgang bzw. m ind. 2 x im ahr durchgeführt Salm onellenbekäm pfung bei Mastschweinen Merkblatt T13 Salm onellenuntersuchung (Blut-oder Fleischsaftprobe)bei m ehr als 50 Mastplätzen im Betrieb durchgeführt (Anzahl der Untersuchungen je nach erzeugten Schlachtschweinen/ahr;s. Merkblatt T13) oder Beprobung im Rahm en des QS- Salm onellenm onitorings oder eines vergleichbaren Überwachungssystem s gewährleistet Kategorisierung Salmonellenstatus bei kontinuierlicher Mast vierteljährlich anhand der Untersuchungsergebnisse des vorhergehenden 12-Monats-Zeitraums festgestellt Hinweis: Leerstandszeiten werden nicht auf den 12- Monats-Zeitraum angerechnet oder Salmonellenstatus im Rahmen eines Salmonellenüberwachungsprogramms festgestellt Salm onellenantikörperstatus I Hygienestatus des Betriebs anhand der "Checkliste zur Ermittlung von Salmonelleneintragsquellen"geprüft und dokumentiert Zusätzlich für Betriebe der Kategorie I (m ehr als 40 % positive Befunde in den Stichproben) zuständige Behörde innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung des Salmonellenstatus benachrichtigt Sanierungsmaßnahmen eingeleitet bakteriologische und epidemiologische Salmonellenunteruchungen vom Tierarzt durchgeführt, um Ursachen des Eintrags zu ermitteln Buchten bzw. Abteile nach dem Ausstallen gereinigt und desinfiziert Schadnagerbekämpfung durchgeführt Aufzeichnungen für Landwirtschaft

22 7 Checkliste Schweinehaltung 1. Haltung (alle Betriebe) 2. Stallhaltung Untersuchungsergebnisse und Statusfeststellung vorhanden bzw. verfügbar (z.b. QS- Salmonellendatenbank) Aufzeichnungen über durchgeführte Sanierungsmaßnahmen bei positivem Salmonellenbefund vorhanden zusätzliche Anforderungen an Betriebe mit einer Bestandsgröße ab 20 Mast- oder Aufzuchtplätzen oder 3 Sauenplätzen Hinweise: - Anforderungen des Kap sind ebenfalls zu erfüllen! - QS gilt für jeden Systemteilnehmer unabhängig von der Bestandsgröße Stallhygíene Ställe,Einrichtungen und Gegenstände vor jeder W iederbelegung gereinigt und desinfiziert Reinigungs-und Desinfektionsplan vorhanden Dungausbringung Dung vor dem Verbringen aus dem Betrieb mind. 3 W ochen lang gelagert oder Ausbringung erfolgt bodennah Aufzeichnungen zur Reinigung und Desinfektion werden geführt (z.b. Stallkarte,Reinigungsplan, Desinfektionsplan,Verfahrensanweisung) 2.2. Fütterungshygiene Futter und Einstreu gegen W ildschweine gesichert 2.3. Personalhygiene und Personenverkehr 3. Stallhaltung Schutzkleidung für betriebsfrem de Personen in ausreichender Menge vorhanden (Einwegkleidung oder saubere betriebseigene Schutzkleidung) Handwaschbecken,saubere Handtücher und Seifenspender vorhanden zusätzliche Anforderungen an Betriebe mit einer Bestandsgröße von mehr als 700 Mast- oder Aufzuchtplätzen oder 150 Sauenplätzen (Zuchtbetrieb, Ferkel max. 12 W ochen alt) oder 100 Sauenplätzen (andere Zuchtbetriebe oder gemischte Betriebe) Hinweise: - Anforderungen der Kap und 6.2 sind ebenfalls zu erfüllen! - QS gilt für jeden Systemteilnehmer unabhängig von der Bestandsgröße Gebäude und Stalleinrichtung Ställe in Abteilungen unterteilt Zucht-u. Mastschweine getrennt untergebracht Einfriedung des Betriebes vorhanden Betreten/Befahren nur über verschließbare Tore m öglich Betriebseigene Schutzkleidung oder Einwegkleidung nach dem Verlassen abgelegt und unschädlich entsorgt Ausnahme: Ferkel werden nicht abgesetzt für Landwirtschaft

23 7 Checkliste Schweinehaltung 3. Stallhaltung 3.2. Personalhygiene und Personenverkehr Um kleideraum nass zu reinigen und zu desinfizieren 3.3. Tierverkehr Schutz vor Tierkrankheiten Verbreitung von Tierkrankheiten systematisch verhindert (Rein-Raus-Verfahren, arbeitsteilige Ferkelproduktion, Direktbezug, Zukauf aus Betrieben mit einem zugelassenen Gesundheitsprogramm) oder Tiere vor der Einstallung mind. 3 W ochen im Isolierstall gehalten Beginn, Verlauf und Ende der Absonderung im Isolierstall dokumentiert Hinweis: Isolierung kann auch auf dem abgebenden Betrieb erfolgen, wenn die Tiere direkt zum aufnehmenden Betrieb transportiert werden Isolierstall ausreichend groß, um einzustallende Tiere vollständig aufzunehmen separater Umkleideraum vorhanden Ergebnis der Eigenkontrolle: Eigenkontrolle durchgeführt am: kurz-/mittel-/langfristig behebbare Mängel: für Landwirtschaft

24 1 Ablageregister Betrieb Betrieb allgem ein Schnittstellen Anforderung Aufbewahrungsort Entf. Mindestaufbewahrungsfrist in ahren Allgemeine Betriebsdaten c System- bzw. Kontrollverträge (z.b. c Teilnahme- und Vollmachtserklärung) Lebens-und Futterm ittelsicherheit Schnittstellen Anforderung Aufbewahrungsort Entf. Mindestaufbewahrungsfrist in ahren Rückverfolgbarkeit Untersuchungsergebnisse von Tieren oder tierischen Erzeugnissen (z.b. Milch) Nachweise (Aufzeichnungen, Belege) über Art und Herkunft der Futtermittel Rechnungen, Lieferscheine, Barbelege mit Angaben zu Datum, Art und Menge für (Hinweis: Bei Buchführungspflicht beträgt die Aufbewahrungsfrist 10 ahre) c 5 Nach den rechtlichen Vorgaben sind die Nachweise einen angemessenen Zeitraum aufzubewahren; empfohlen werden 5 ahre c 5 Schnittstellen Anforderung Aufbewahrungsort Entf. Mindestaufbewahrungsfrist in ahren Tiere c 5 Nach den rechtlichen Vorgaben sind die Nachweise einen angemessenen Zeitraum aufzubewahren; empfohlen werden 5 ahre Futtermittel und Futterzusatzstoffe c 5 Nach den rechtlichen Vorgaben sind die Nachweise einen angemessenen Zeitraum aufzubewahren; empfohlen werden 5 ahre Lebensmittel (z.b. Milch, Getreide, Eier, Obst, W ein) Betriebsmittel (z.b. Saat- und Pflanzgut, ungpflanzen, Pflanzenschutz- und Düngemittel, Reinigungs- und Desinfektionsmittel) c 5 Nach den rechtlichen Vorgaben sind die Nachweise einen angemessenen Zeitraum aufzubewahren; empfohlen werden 5 ahre c GQ 3 für Landwirtschaft

25 1 Ablageregister Betrieb Hygiene Schnittstellen Anforderung Aufbewahrungsort Entf. Mindestaufbewahrungsfrist in ahren Reinigungs- und Desinfektionspläne für Betriebsstätten (z.b. Lagerstätten) und Hygieneeinrichtungen (z.b. Toiletten) Eigenkontrolle,Dokum entation und Managem ent c GQ 3 Schnittstellen Anforderung Aufbewahrungsort Entf. Mindestaufbewahrungsfrist in ahren Eigenkontrollchecklisten c GQ 3 Prüfbericht neutrale Kontrolle c GQ 3 Unterlagen zur Bestätigung der bayerischen Herkunft und zur Identifikation der GQ-W are (Konformitätsbescheinigungen, Partienbegleitscheine, Losnummern) c GQ 3 Teilnahmeerklärung c Durchschlag der GQ- Garantieerklärungen c GQ 3 für Landwirtschaft

26 2 Ablageregister Pflanzenbau Düngung Schnittstellen Anforderung Aufbewahrungsort Entf. Mindestaufbewahrungsfrist in ahren Nährstoffvergleiche c 7 9 für Unterlagen bis 12/05 für Landwirtschaft

27 3 Ablageregister Tierhaltung Tierhaltung allgem ein Schnittstellen Anforderung Aufbewahrungsort Entf. Mindestaufbewahrungsfrist in ahren Reinigungs- und Desinfektionsplan c Tierkörperbeseitigungs- (TKB-) scheine c Fütterung Schnittstellen Anforderung Aufbewahrungsort Entf. Mindestaufbewahrungsfrist in ahren Deklaration bei Mischfutter c GQ 3 Bescheinigung, dass es sich um qualitätsgesichertes Futter ( A- Futter, QS-Futter) handelt (auch Futtersäcke oder deren Anhänger zählen als Bescheinigung) Mischprotokoll bzw. Rationsberechnungen Spezifische Produktdatenblätter Einzelfuttermittel Garantieerklärungen, Säcke, Sackanhänger Tierarzt und Tierarzneim ittel c GQ 3 c GQ 3 c GQ 3 c GQ 3 Schnittstellen Anforderung Aufbewahrungsort Entf. Mindestaufbewahrungsfrist in ahren Tierärztliche Anwendungs- und Abgabebelege, Verschreibungen und Apothekenbelege Nachweise des Tierhalters zur Anwendung von Tierarzneimitteln (z.b. Bestandsbuch, ggf. mit Impfbuch) c 5 c 5 Impfstoff-Anwendungsplan c GQ Schweine Schnittstellen Anforderung Aufbewahrungsort Entf. Mindestaufbewahrungsfrist in ahren Bestandsregister c GQ 3 3 Bestandsbetreuungsvertrag c Nachweis über tierärztliche Bestandsuntersuchungen c 3 Herkunftsnachweis für Zukaufferkel und Mastläufer c GQ 3 Ergebnisse der Organbefundung c GQ 3 Salmonellenuntersuchungsergebnis se und Statusfeststellung Nachweis über Sanierungsmaßnahmen bei positivem Salmonellenbefund c 3 GQ 3 c 3 GQ 3

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