Betrieb. Checkliste Eigenkontrolle Rind und Schwein. Erfüllt. Bemerkung. Kriterium Ja Nein. 2. Allgemeine Anforderungen
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1 Checkliste Eigenkontrolle Betrieb 2. Allgemeine Anforderungen Dokumentation Stammdaten KO 2.2. Nährstoff Allgemeine Betriebsdaten Vergleich Adresse mit Registriernummern (z.b. VVVO-Nr., OGK-Nr., Unternehmernummer, Flächenprämienantrag) Kapazitäten/Betriebseinheiten Tierproduktion bzw. Anbauflächen Pflanzenproduktion Lagerkapazitäten für Ernteprodukte Betriebsskizze, Lagepläne Betrieblicher Zukauf und Wareneingang (Lieferscheine und Belege: Tiere, Futtermittel und Futterzusatzstoffe, Tierarzneimittel, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Dienstleistungen) Umsetzung Korrekturmaßnahmen KO Alle Korrekturmaßnahmen fristgerecht und wirksam umgesetzt 2.2. Nährstoffvergleich Jährliche Dokumentation des Nährstoffvergleichs Vorlage von Nachweisen bei überbetrieblicher Verwertung 2.3. Einhaltung und Dokumentation von Eigenkontrollmaßnahmen Dokumentation der durchgeführten Eigenkontrollen Dokumentation Eigenkontrolle (Checkliste) Feststellung und Dokumentation von Abweichungen Erfüllung der eingeleiteten Maßnahmen bei Abweichungen Beseitigung sämtlicher Abweichungen aus der Eigenkontrolle Beseitigung sämtlicher Abweichungen aus der neutralen Kontrolle KO 2.4. Ereignis- Faltblatt 2.4. Ereignisfaltblatt Das QS-Ereignisfaltblatt liegt dem Betrieb vor. Version: Status: Freigabe Seite 1 von 9
2 . Spezielle Anforderungen Tierproduktion Kennzeichnung der Tiere, Herkunft KO Rind: 2 Ohrmarken 3.1. Herkunft/Rückverfolgbarkeit Schwein: eindeutige Kennzeichnung, Ohrmarke oder Schlagstempel Rind: Haltung der QS-Rinder mind. 6 Monate vor Schlachtung auf QS-Betrieb Kälber: Haltung der Mastkälber gesamte Mastdauer unter QS-Bedingungen Schwein: Zukauf von Ferkeln aus QS-Betrieben Führung Bestandsregister KO Dokumentation sämtlicher Tierbewegungen: Ankauf, Verkauf, Geburt, Tierverluste. Belege der Tierkörperbeseitigungsanstalt Registrierung als Futtermittelunternehmen bei der zuständigen Landesstelle Futtermittelbezug KO Bezug ausschließlich von QS-anerkannten Futtermittelherstellern Lieferscheine oder Abrechnungen, Sackanhänger Einzelfuttermittel gemäß Positivliste KO 3.2. Futtermittel Ausschließlicher Einsatz von Einzelfuttermitteln gemäß Positivliste für Einzelfuttermittel Dokumentation Rationsberechnungen, Mischprotokolle Erstellung von Rationsberechnungen oder Mischprotokollen bei eigener Futtermittelherstellung Einsatz von Futtermittelzusatzstoffen (z.b. Säuren, Vitamine, Aminosäuren) nach HACCP-Grundsätzen, Dokumentation vgl. Merkblatt für den Einsatz von Futtermittelzusatzstoffen, Einsatz fahrbarer Mahl- und Mischanlagen KO Ausschließlicher Einsatz QS-zugelassener fahrbarer Mahlund Mischanlagen Futtermittelmonitoring Version: Status: Freigabe Seite 2 von 9
3 Landwirtschaftliche Selbstmischer: Teilnahme am Futtermittelmonitoring, Organisation über landwirtschaftliche Bündler. Gute Verfahrenspraxis Es muss sichergestellt werden, dass Arbeitsvorgänge so organisiert und durchgeführt werden, dass Gefahren, die die Sicherheit der Futtermittel beeinträchtigen können, verhütet, beseitigt oder minimiert werden Sicherheit von Futtermitteln und Sauberkeit von Wasser Schutz der Futtermittel vor Kontamination und Verunreinigung Kontrolle sämtlicher technischen Anlagen (z.b. Lager, Silo, Mühle, Mischer, Fütterungs- und Tränkeinrichtungen) Sauberkeit des Wassers Futtermittellagerung Sauberkeit von Lager und Futtermitteln Maßnahmen zum Schutz vor Schädlingen, Schadnagern, Vögeln, Krankheiten Trennung von verschiedenen Futterarten Getrennte Lagerung von Abfällen, Chemikalien, Medikamenten, Saatgut etc. Schädlingsbekämpfung bei Befall Dokumentation des Schädlings- und Krankheitsbefalls 3.3. Tiergesundheit/ Arzneimittel Betreuungsvertrag Hoftierarzt KO Schriftlicher Betreuungsvertrag Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen KO Besuchsprotokoll, tierärztliche Untersuchungsbefunde Milch: Gesundheit der Kühe, Bestand frei von Tuberkulose und Brucellose, Eutergesundheit Aufzeichnungen über Bezug und Verbleib der KO Arzneimittel Dokumentation Medikamentenbezug (Arzneimittelabgabeund anwendungsbelege oder Apothekenbeleg) Version: Status: Freigabe Seite 3 von 9
4 Dokumentation der Arzneimittelanwendung (Bestandsbuch, Kombibeleg, Impfplan etc.) Einhaltung der Wartezeiten Medikamentenlagerung gemäß Herstellervorgaben Identifikation der behandelten Tiere KO Identifikation sämtlicher behandelter Tiere für die Dauer der Wartezeit Milchproduktion: getrennte Milchgewinnung bei Arzneimitteleinsatz mit Wartezeiten Zustand von Gebäuden und Anlagen Guter baulicher Zustand Schwein: ordnungsgemäße Desinfektion möglich Hinweisschild Tierbestand Betreten verboten oder ähnlicher Hinweis Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen Reinigung zwischen Ausstallung und Wiederbelegung Rind: Reinigung Viehtransportfahrzeuge im abgebenden Betrieb Milchvieh: regelmäßige Stallreinigung, insbesondere Liegebereich 3.4. Hygiene Schwein: Reinigung und Desinfektion zwischen Ausstallung und Wiederbelegung, Dokumentation der Reinigung und Desinfektion Einhaltung der QS-Hygieneanforderungen Besucher nur nach Absprache Einwegkleidung vorhanden Schwein: Hygieneschleuse Kadaverlagerung außerhalb vom Stallbereich Rind: abgedeckt Schwein: geschlossener Behälter oder Raum Schadnagerbekämpfung bei Befall Lagerung von Jauche, Gülle und Silosickersaft: ausreichende Lagerkapazität kein Eintrag in Grund- und Oberflächengewässer Version: Status: Freigabe Seite 4 von 9
5 Anforderungen der Schweinehaltungshygieneverordnung Schutz von Futter und Einstreu vor Wildschweinen Tägliche Dokumentation der Tierverluste (Todesfälle, Aborte, Totgeburten) Dungausbringung: Lagerung mind. 3 Wochen, flüssig mind. 8 Wochen oder Ausbringung bodennah zusätzlich bei > 700 Mastschweine, > 150 Sauen Stallabteile, Zucht- und Mastschweine getrennt Betriebseinfriedung; verschließbare Tore bzw. andere Einfriedung Ver- und Entladeeinrichtung: befestigter Platz, Rampe o. ä. betriebseigene Einrichtung Umkleideraum stallnah, nass zu reinigen und zu desinfizieren Isolierstall, mind. 3 Wochen Quarantänezeit Tiertransport Schwarz-Weiß-Prinzip wird eingehalten (Stallungen etc. werden von betriebsfremdem Personal so wenig wie möglich betreten) Unbefugte betreten die Fahrerkabine bzw. Ladefläche des Fahrzeugs nicht 3.5 Monitoringprogramme und Befunddaten Mastschweine: Teilnahme am Salmonellenprogramm Teilnahme am Salmonellenmonitoring für Mastschweine; vollständige und gleichmäßige Beprobung der Mastschweine gemäß Probenschlüssel Mastschweine: Dokumentation des Salmonellenstatus Kategorisierung, Dokumentation des Salmonellenstatus Mastschweine: Dokumentation der eingeleiteten Maßnahmen Bei Kategorie III in Abstimmung mit dem Hoftierarzt: Identifikation der Salmonelleneintragsquellen Aufzeichnungen über festgelegte Maßnahmen zur Reduzierung der Salmonellenbelastung Version: Status: Freigabe Seite 5 von 9
6 Dokumentation der Befunddaten aus der Schlachtung Schwein: festgestellte Organveränderungen Schwein, Kalb: Information zur Lebensmittelkette KO Lebensmittelketteninformation, Gesundheitsbescheinigung bzw. Standarderklärung Einhaltung der gesetzlichen Tierschutzvorschriften KO Anforderungen aus Tierschutzgesetz, Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung Stalleinrichtung und Pflege der Tiere Betreuung und Pflege der Tiere nach guter fachlicher Praxis Keine vermeidbaren Gesundheitsschäden oder Verhaltensstörungen durch Bauweise, Material, technische Ausstattung 3.6. Tierschutzgerechte Haltung Rind: regelmäßige Kontrolle von Tiergesundheit, Futterund Wasserversorgung auch bei Weidehaltung; angemessene Wartezeiten nach Dünge- und Pflanzenschutzmaßnahmen Milchkühe: mind. zeitweise Zugang zu Laufstall, Weide oder Laufhof Böden Böden rutschfest und trittsicher Rind: ausreichend trockene und saubere Liegefläche im Laufstall Kälber und Schwein: Vorgaben zur Bodengestaltung Beschäftigungsmaterial Schwein: Material gesundheitlich unbedenklich, zu untersuchen und zu bewegen, veränderbar Zusatz Sauenhaltung keine Anbindehaltung, nach dem Absetzen 4 Wochen täglich freie Bewegung in Neubauten: Zeitraum 4 Wochen nach dem Decken bis 1 Woche vor Abferkeln Gruppenhaltung Zusatz Saugferkel Version: Status: Freigabe Seite 6 von 9
7 Schutzvorrichtungen gegen Erdrücken, Liegebereich ausreichend eingestreut oder wärmegedämmt und beheizbar, perforierter Boden abgedeckt Absetzen frühestens nach 21 Tagen Überwachung und Pflege der Tiere Schweine: 2x täglich Tierkontrolle, Versorgung aller Schweine mit Futter und Wasser in ausreichender Menge und Qualität Schweine: mindestens 1x täglich Fütterung jederzeit (ab Geburt) Zugang zu Wasser tragende Jungsauen und Sauen bis eine Woche vor dem Abferkeln täglich mind. 200 g Rohfaser oder Alleinfutter mit mind. 8 % Rohfaser Einhaltung der Bestands- bzw. Besatzdichte Kälber 2-8 Wochen.: Haltung in Boxen möglich ab 8 Wochen Gruppenhaltung: Einhaltung der Mindestflächen Schwein: Einhaltung der Mindestflächen Beleuchtung und Stallklima 3.6. Tierschutzgerechte Haltung Rind: Ställe mit Lichtöffnungen und Kunstlicht Kälber: mindestens 80 Lux Schwein: bei künstlichem Licht mindestens 80 Lux, 8 Std. Tagesrhythmus, Orientierungslicht außerhalb Beleuchtungszeit : NH 3 max. 20 cm³/m³ Luft CO 2 max cm³/m³ Luft H 2 S max. 5 cm³/m³ Luft Stalltemperatur Einhaltung der Temperaturvorgaben abhängig von Haltungsform und Gewicht Technische Einrichtungen: Notstromaggregat, Alarmanlage Notversorgung für den Fall einer Betriebsstörung regelmäßige Überprüfung der Funktionsfähigkeit; Notstromaggregat, Alarmanlage Version: Status: Freigabe Seite 7 von 9
8 3.7.1 Freilandhaltung 3.7.Integriertes Produktionssystem (freiwillige Zusatzanforderungen) Grundsätzlich keine Freilandhaltung, außer Nachweis, dass keine Gefahr ausgeht. Ausnahme: Saugferkel bis Absetzen Touristen- oder Campingbetrieb Kein Touristen- oder Campingbetrieb, außer Nachweis, dass keine Gefahr ausgeht Müllhalden und Hausmüll Kein Zugang zu Müllhalden oder Hausmüll, Information der Behörde über Mülldeponie Silageverfütterung Keine Silageverfütterung, außer Nachweis, dass keine Gefahr ausgeht Abwässer und Klärschlamm Kein Kontakt zu Flüssigkeiten aus Abwasserbehandlung und Klärschlamm, wenn nicht ordnungsgemäß behandelt Umgang mit Tieren Die Tiere müssen so behandelt werden, dass ihnen keine unnötigen Verletzungen oder Leiden zugefügt werden. Der Einsatz von elektrischen Treibhilfen ist möglichst zu vermeiden Transportfähigkeit Nur transportfähige Tiere werden transportiert 3.8. Tiertransport Beförderungsdauer Die Beförderungsdauer muss so kurz wie möglich sein. Der Transport muss ohne Verzögerungen erfolgen Anforderungen an das Transportmittel Die Transportmittel müssen so konstruiert, gebaut und in Stand gehalten sein, dass den Tieren Verletzungen und Leiden erspart werden und ihre Sicherheit gewährleistet ist. Trennwände und Transportbehälter müssen den Transportbelastungen sowie Einwirkungen durch die Tiere standhalten. Technisch und hygienisch einwandfreier Zustand der Trennwände und Transportbehälter Version: Status: Freigabe Seite 8 von 9
9 Rutschfester Boden Platzbedarf beim Transport Den Tieren muss entsprechend ihrer Größe und geplanten Beförderung ausreichend Platz zur Verfügung stehen. Die Tiere müssen in aufrechter Haltung stehen und alle Tiere gleichzeitig liegen können Ver- und Entladung Die Ver- und Entladevorrichtungen müssen so konstruiert sein, dass den Tieren Verletzungen und Leiden erspart bleiben und die Sicherheit der Tiere gewährleistet ist. Der Neigungswinkel der Rampe entspricht den Vorgaben Begleitpapiere Lebensmittelketteninformation für Scheine und Mastkälber ist vorhanden. Das Stammdatenblatt für Rinder ist vorhanden Lieferpapiere Vollständige Angaben auf den Lieferpapieren. en: Abweichung Korrektur Datum Datum, Unterschrift Version: Status: Freigabe Seite 9 von 9
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