Leitfaden für die Landwirtschaft (Rind)

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1 Leitfaden für die Landwirtschaft (Rind) Version: Status: Freigabe

2 Vorwort zum Leitfaden Landwirtschaft Rind Zur dauerhaften Sicherung der Qualität der Lebensmittel und zur Gewährleistung einer umwelt- und tiergerechten Produktion führt die deutsche Ernährungswirtschaft in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft, Futtermittelwirtschaft, den Schlacht-, Zerlege-, Verarbeitungsbetrieben sowie dem Fleischgroßhandel und dem Lebensmitteleinzelhandel das stufenübergreifende QS-Prüfzeichen ein. Dieses Prüfzeichen zeigt dem Verbraucher an, dass die von den Beteiligten festgelegten Anforderungen eingehalten und überwacht werden. Diese festgelegten Anforderungen werden in einem detaillierten Anforderungskatalog, dem QS-Systemhandbuch für die einzelnen Produktgruppen zusammengefasst. Das QS- Systemhandbuch in der jeweils geltenden Fassung ist für die Teilnahme am QS-System verbindliche Grundlage. Grundlage für die Prüfsystematik ist die Prüfsystematik Rind. Der vorliegende Leitfaden beschreibt die Anforderungen in der Stufe Landwirtschaft für die Produktgruppe Rind.

3 Leitfaden Landwirtschaft Rind 1. Grundsätzliches 2. Allgemeine Betriebsdaten 3. Rinderhaltung 3.1 Anforderungen an die Dokumentation und Eigenkontrolle für Schlachtrinder-/ Kälber 3.2 Erläuterungen der Kriterien zur Dokumentation und der Eigenkontrolle 3.3 Arbeitshilfen zur Dokumentation LeitfadenLandwirtschaftRind doc Version Status: Freigabe Seite 1 von 29

4 1. Grundsätzliches a) Zielsetzung: Zur dauerhaften Sicherung der Qualität der Nahrungsmittel und zur Gewährleistung einer umweltund tiergerechten Haltung führt die deutsche Landwirtschaft in Zusammenarbeit mit der Ernährungswirtschaft und dem LEH ein über alle Stufen der Produktionskette Produktübergreifendes QS-Qualitätssicherungssystem ein. Jeder landwirtschaftliche Betrieb kann sich über einen Sys temteilnehmer zur Teilnahme am Qualitätssicherungssystem anmelden. Bei Erfüllung der Systemanforderungen wird zur Schaffung der Wiedererkennbarkeit ein Prüfzeichen vergeben. b) Anforderungen: Für die Teilnahme an dem QS-System gelten für die Stufe der landwirtschaftlichen Erzeugung folgende Voraussetzungen: Landwirtschaftliche Betriebe müssen bei der Erzeugung von Produkten im Rahmen des Prüfzeichens sicherstellen, dass die geltenden rechtlichen Vorgaben sowie weitergehende Bedingungen eingehalten werden. Die Anforderungen an die Dokumentation und Eigenkontrolle im Rahmen des Programms sind in den produktspezifischen Kapiteln im Einzelnen beschrieben. * Es sind ausdrücklich auch flächenunabhängige Betriebe eingeschlossen. c) Umsetzung: Die Einhaltung der Prüfzeichenanforderungen wird auf allen Stufen durch ein Dokumentationsund Kontrollsystem gewährleistet. Dokumentationssystem Zur Umsetzung der Dokumentation ist eine Systematik entwickelt worden, welche sich gliedert in: - Allgemeine Betriebsdaten (Stammdaten); - produktspezifische Darstellung der Kriterien und entsprechender Anforderungen an Dokumentation und Eigenkontrolle; - Arbeitshilfen, die verwendet werden können; LeitfadenLandwirtschaftRind doc Version Status: Freigabe Seite 2 von 29

5 1. Grundsätzliches Kontrollsystem Das Kontrollsystem ist 3-stufig. Die erste Stufe ist eine Eigenkontrolle in Verantwortung des teilnehmenden Betriebes. Im Rahmen der Eigenkontrolle kontrolliert der Betriebsleiter mindestens vierteljährlich seinen Bestand auf Einhaltung der Kriterien (Selbstauditierung, siehe Checkliste Eigenkontrolle Rind) sowie monatlich anhand der Checkliste Eigenkontrolle Rind Stichprobenkontrolle. Darüber hinaus dokumentiert der Betriebsleiter kontinuierlich die Produktionseinrichtungen und prozesse gemäß QS-Leitfaden, z.b. das Bestandsregister im Rahmen des Kriteriums Herkunft/Rückverfolgbarkeit (gemäß Viehverkehrsverordnung 24i), jede Futtermittellieferung (Kriterium Futtermittel), jede Arzneimittelanwendung (siehe Kriterium Tiergesundheit / Arzneimittel) etc. Dabei können die beiliegenden Arbeitshilfen zur Durchführung der Kontrolle und zur Dokumentation genutzt werden. Die zweite Stufe der Kontrolle ist eine neutrale Kontrolle. Die neutrale Kontrolle wird durch ein akkreditiertes Unternehmen durchgeführt, welches vom Prüfzeichennehmer (Bündler) beauftragt wird. Die Ergebnisse der neutralen Kontrollen werden dem Betrieb und dem Bündler zugeleitet. In einer dritten Stufe erfolgt eine Überprüfung der neutralen Kontrolle. d) Anmeldung und Teilnahme am Prüfzeichen Jeder landwirtschaftliche Betrieb kann sich über einen Systemnehmer (Bündler) zur Teilnahme am Qualitätssicherungsprogramm durch eine Teilnahmeerklärung anmelden. Systemnehmer können u.a. sein: -> Schlachtbetriebe -> Erzeugergemeinschaften -> Markennutzer -> Interessenvertretungen e) Aufgaben des Bündlers Der Bündler meldet die teilnehmenden Betriebe (Systemteilnehmer), die sich per Unterschrift verpflichten, zur Teilnahme am QS-System an. Er sorgt für die Durchführung der neutralen Kontrolle und fordert bei Auftreten von Mängeln Korrekturmaßnahmen ein. Bei schweren Verstößen können Geldstrafen bis hin zum Ausschluss aus dem System von QS verhängt werden. Für die Umsetzung der Sanktionen hat der Bündler zu sorgen. LeitfadenLandwirtschaftRind doc Version Status: Freigabe Seite 3 von 29

6 1. Grundsätzliches f) Geltungsbereich Die vorliegende Dokumentationshilfe gilt für alle Teilnehmer der Erzeugerstufe (Landwirtschaft) Produktgruppe Rind am QS-System. g) Verantwortlichkeiten Die vollständige und korrekte Dokumentation der Produktion und der Eigenkontrolle liegen in der Verantwortung des Betriebsleiters. h) Aufbewahrungsfristen Die Dokumente und Aufzeichnungen im Rahmen des QS-Systems müssen - soweit nicht gesetzlich längere Aufbewahrungsfristen im Einzelnen festgelegt sind - im Sinne der Sorgfalts- und Nachweispflicht gegenüber Dritten mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden. i) Teilnahmeerklärung Mit der Teilnahmeerklärung erklärt sich der Landwirt bereit, am QS-System teilzunehmen. Mit der Gegenzeichnung des Bündlers gilt der Vertrag verbindlich. LeitfadenLandwirtschaftRind doc Version Status: Freigabe Seite 4 von 29

7 - Mindestanforderungen - Teilnahme- und Vollmachtserklärung Name: Vorname: Straße: Postleitzahl: Telefonnummer: Adresse Ort: Telefax: Tierbestand/Fläche Anzahl Schweine: Anzahl Rinder: Anzahl Mastkälber: Anzahl Hähnchen: Anzahl Puten: ha LN: Registriernr.: VVVO Hiermit erkläre ich die Teilnahme am QS-System mit meinem landwirtschaftlichen Betrieb für den Betriebszweig: Schweinehaltung Rinderhaltung Kälbermast Hähnchenmast Putenmast (Zutreffendes ankreuzen) Ich beauftrage und bevollmächtige als Bündler, meine Interessen im Rahmen des QS-Systems wahrzunehmen und rechtsverbindliche Erklärungen gegenüber QS abzugeben. Ich erkenne die Teilnahmebedingungen des QS-Systems in der jeweils gültigen Fassung an. Mit der Teilnahme am QS-System und der Beauftragung des Bündlers verpflichte ich mich gegenüber dem Bündler und auch gegenüber QS unmittelbar: - jederzeit unangemeldete Kontrollen durch die Prüfinstitute des QS-Systems auf meinem Betrieb zuzulassen und die erforderlichen Prüfungen und die Entnahme von Proben vornehmen zu lassen, - die ggf. festgestellten Mängel umgehend zu beheben, ggf. Sanktionen zu befolgen und ggf. verhängte Vertragsstrafen unmittelbar an die QS Qualität und Sicherheit GmbH, der diese Ansprüche abgetreten sind, zu zahlen, - Belastungen von Futtermitteln mit unerwünschten Stoffen an den Bündler sofort zu melden - mich an den entstehenden Kosten wie z.b. den Systemgebühren, Verwaltungs- und Organisationskosten sowie Prüfkosten durch eine Umlage in Höhe von zu beteiligen. Ich verpflichte mich, den Umlagebetrag fristgerecht zu zahlen. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass sämtliche für das QS-System erforderlichen Daten von dem Bündler oder einer anderen Stelle im QS-System gespeichert und diese Daten an die im QS-System zuständige Stelle weitergeleitet werden. Personen- und betriebsspezifische Daten, außer der Tatsache, dass mein Unternehmen am QS-System teilnimmt, dürfen nur nach vorheriger Genehmigung durch den Systemteilnehmer (Landwirt) an Dritte außerhalb QS weitergegeben werden. Ort, Datum Systemteilnehmer Ort, Datum Ablageregister 1 Systemnehmer (Bündler) LeitfadenLandwirtschaftRind doc Version Status: Freigabe Seite 5 von 29

8 2. Allgemeine Betriebsdaten Es ist eine Betriebsübersicht zu erstellen mit folgenden Inhalten: Betrieb: Tel.: Anschrift: Fax: Registriernummer: Kapazitäten/Betriebseinheiten Es können vorhandene Dokumentationen genutzt werden (z. B. Anträge zur GAP). In Erzeugerbetrieben mit mehreren Einzelställen oder Betriebsabteilungen ist eine Betriebsskizze anzulegen, aus dem Lage und Nutzung der Betriebsteile erkennbar werden. Hierzu können auch Lagepläne und Baupläne der Ställe herangezogen werden. Ablageregister 2 LeitfadenLandwirtschaftRind doc Version Status: Freigabe Seite 6 von 29

9 3.1 Anforderungen an die Dokumentation und Eigenkontrolle für Schlachtrinder / -kälber Lfd.- Nr. Kriterium Forderung Dokumentation 1 Herkunftssicherung Dokumentation gemäß Viehverkehrsverordnung Bestandsregister, Tierpässe 2 Futtermittel Dokumentation des Zukaufs von Mischfutter sowie Einzelkomponenten. Einkauf von Mischfutter nur bei QS anerkannten Betrieben. Einkauf von Einzelfuttermitteln ab nur von QS anerkannten Herstellern. Offene Deklaration der Komponenten nach Anteilen absteigend Dokumentation Gemengteile bei Eigenmischung Gemengteile gemäß Positivliste Verzicht auf antibiotische Leistungsförderer Futtermitteleinkauf Lieferschein mit allen Angaben zur Rückverfolgbarkeit Lieferschein Futter-Misch-Protokoll Lieferschein und Futter- Misch-Protokoll Lieferschein Futtermitteleinkauf 3 Tiergesundheit / Arzneimittel Dokumentation der hygienisch einwandfreien Lagerung der Futtermittel sowie der Hygiene der Fütterungstechnik Betreuung durch einen Tierarzt auf Basis einer schriftlichen Vereinbarung Aufzeichnung über Bezug und Verbleib der Arzneimittel Dokumentation der Behandlung mit Ohrmarkennummer des Tieres Betreuungsvertrag Besuchsprotokoll Bestandsbuch Tierärztliche Abgabebelege LeitfadenLandwirtschaftRind doc Version Status: Freigabe Seite 7 von 29

10 Lfd.- Nr. Kriterium Forderung Dokumentation Rückstandsuntersuchungen bei Mastkälbern (Als Mastkälber im QS-System gelten nur Rinder bis zum Alter von 8 Monaten) Ergebnisse Rückstands- Kontroll-Programm 4 Hygiene Stallhygiene nach Guter fachlicher Praxis 5 Tierschutz Einhaltung der Haltungsvorschriften 6 Umwelt Einhaltung der Düngeverordnung Nährstoffvergleich Die Einhaltung der Kriterien ist ständig zu prüfen. Mängel sind so schnell wie möglich zu beseitigen. Anhand einer Checkliste ist mindestens vierteljährlich die Eigenkontrolle zu dokumentieren sowie stichprobenartig monatlich. Darüber hinaus dokumentiert der Betriebsleiter kontinuierlich die Produktionseinrichtungen und prozesse gemäß QS-Leitfaden. LeitfadenLandwirtschaftRind doc Version Status: Freigabe Seite 8 von 29

11 Ablageregister Rind Nr. Dokument / Aufzeichnung Befindet sich in Ablage* 1 Teilnahmeerklärung 2 Allgemeine Betriebsdaten 3 Bestandsregister 4 Tierpässe 5 Lieferscheine Futtermittel 6 Futter-Misch-Protokoll 7 Ergebnisse Futtermitteluntersuchungen 8 Betreuungsvertrag mit dem Tierarzt 9 Bestandsbuch (Arzneimittel) 10 Tierärztliche Arzneimittelabgabebelege, Verschreibungen, Herstellungsaufträge für Fütterungsarzneimittel 11 Weitere tierärztliche Aufzeichnungen 12 Ergebnisse Rückstandskontroll- Programm für Mastkälber 13 Nährstoffvergleich 14 Protokolle der Kontrollen 15 Checkliste Eigenkontrolle Rind mit Eigenkontrolle Rind Stichprobenkontrolle (vom Landwirt zu ergänzen) Sollten Sie ein anderes Ablagesystem nutzen, tragen Sie hier bitte ein, wo die genannten Dokumente zu finden sind. LeitfadenLandwirtschaftRind doc Version Status: Freigabe Seite 9 von 29

12 3.2 Erläuterungen der Kriterien zur Dokumentation und der Eigenkontrolle Kriterium: 1. Herkunftssicherung Kennzeichnung Der Rinderhalter hat jedes Rind mit zwei Ohrmarken zu kennzeichnen, die ihm von der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle zugeteilt werden. Verliert ein Rind eine Ohrmarke, so hat der Tierhalter eine Ersatzohrmarke von der zuständigen Stelle zu beantragen und erneut zu kennzeichnen. HIT-Datenbank Der Rinderhalter muss jede Veränderung des Rinderbestandes der zuständigen Behörde innerhalb von 7 Tagen melden unter Angabe der Ohrmarkennummer, des Datum des Zugangs oder Abgangs. Ferner muss jedes Rind von einem Rinderpass begleitet sein. Bestandsregister Jeder Tierhalter ist nach der Viehverkehrsverordnung (VVVO) zur zeitnahen Führung eines Bestandsregisters verpflichtet. Insbesondere im Seuchenfall ist es dringend erforderlich, schnell einen Überblick über den Tierverkehr und die Verlustsituation im Bestand zu gewinnen. Folgende Inhalte sind unverzüglich zu erfassen: 1. Zugangsdatum, 2. Lieferant 3. Ohrmarkennummer, Geburtsdatum, Rasse, Geschlecht, Ohrmarkennummer der Mutter 4. Abgangsdatum, 5. Abnehmer Der Nachweis dieser Information kann auch durch die elektronische Datenbank (HIT) erfolgen. Belege für Tierbewegung Zu- und Abgänge (Ausnahme Geburt) müssen im Bestandsregister und durch Tierpässe belegt sein. Die Überprüfung der Systemteilnahme erfolgt über die Abfrage des Systemteilnehmers in der zentralen Datenbank (Suchkriterium: VVVO-Nr.). Nur Tiere aus QS-zertifizierten Stufen der Tierproduktion dürfen mit QS gekennzeichnet werden. Bis zum müssen Rinder und Mastkälber mind. 6 Monate vor der Schlachtung unter QS Bedingungen gehalten worden sein (Das QS-Logo wird mit dem Zusatz im Aufbau gekennzeichnet). Ab dem müssen Rinder mind. 12 Monate und Mastkälber mind. 6 Monate vor der Schlachtung unter QS Bedingungen gehalten worden sein. Ab dürfen Kälber nur noch aus QS Betrieben bezogen werden. (Ablageregister 3 und 4) LeitfadenLandwirtschaftRind doc Version Status: Freigabe Seite 10 von 29

13 3.2 Erläuterungen der Kriterien zur Dokumentation und der Eigenkontrolle Kriterium: 2. Futtermittel Tierhalter dürfen nur solche Futtermittel zukaufen und einsetzen, die von QS anerkannten Futtermittelherstellern stammen. Diese Futtermittel, die nach QS-Bedingungen hergestellt und von QS- Betrieben angeboten werden, unterliegen in den tierhaltenden Betrieben keinen weiteren Untersuchungen im Rahmen von QS. Bei Futtermitteleigenmischungen gelten folgende Grundsätze: - Offene Deklaration der Gemengteile, - Einhaltung der Positivliste, - Verzicht auf antibiotische Leistungsförderer für Masttiere Ab dem dürfen auch Einzelfuttermittel nur noch von QS anerkannten Herstellern bezogen werden. Das eigenerzeugte Futter wird neutral kontrolliert (siehe Kontrollplan für Futtermitteluntersuchungen in landwirtschaftlichen Betrieben). Die Organisation zur Kontrolle der Futtereigenmischungen obliegt dem Bündeler. Sie wird nach einem einheitlichen Kontrollplan durchgeführt und berücksichtigt u.a. die Untersuchungen auf tierische Bestandteile und Mykotoxine. Die Untersuchungsergebnisse werden auf dem Betrieb abgeheftet. Die Tierhalter müssen jede Futtermittellieferung anhand von Lieferscheinen oder Abrechnungen belegen. Die Lieferscheine müssen alle Angaben zur Rückverfolgbarkeit enthalten. Die Silozellen sind eindeutig zu kennzeichnen. Bei der Eigenkontrolle sind folgende Kriterien besonders zu beachten: -Kontrolle der technischen Einrichtungen, die für die Herstellung von Futtermischungen benötigt werden, -sorgfältige Lagerung der Futtermittel, Vermeidung von Verunreinigungen, -bei Schädlings- oder Schadnagerbefall sind entsprechende Bekämpfungsmaßnahmen durchzuführen. Betriebe, die Futtermittel in eigenen Anlagen mischen, haben für die verschiedenen Mischungen ein Mischprotokoll anzufertigen, aus dem die Anteile der Komponenten hervorgehen. Ablageregister 5 bis 7 Arbeitshilfen: Muster Futter-Misch-Protokoll LeitfadenLandwirtschaftRind doc Version Status: Freigabe Seite 11 von 29

14 4.2 Erläuterungen der Kriterien zur Dokumentation und der Eigenkontrolle Kriterium: 3. Tiergesundheit und Arzneimittel Betreuungsvertrag Jeder Tierbesitzer hat im Rahmen der betriebseigenen Kontrollen seinen Bestand durch einen Tierarzt betreuen zu lassen. QS verlangt, dass das Betreuungsverhältnis durch einen schriftlichen Vertrag vereinbart wird. Die Bestandsbetreuung umfasst die Beratung mit dem Ziel, den Gesundheitsstatus aufrechtzuerhalten und erforderlichenfalls zu verbessern Nachweise über den Bezug von Arzneimitteln Die vom Tierhalter bezogenen Arzneimittel müssen ordnungsgemäß gekennzeichnet sein (u.a. Hersteller, Bezeichnung, Chargenbezeichnung, Art der Anwendung, Bestandteile, Verfallsdatum, Wartezeit). Der Landwirt muss jederzeit die Belege über den Erwerb der apothekenpflichtigen Tierarzneimittel vorlegen können. Dies können sein: - Tierärztlicher Arzneimittel-Anwendungs und Abgabebeleg - Quittungen der Apotheke - Belege der Verschreibung oder des Herstellungsauftrages bei Fütterungsarzneimitteln. Es ist darauf zu achten, dass die Belege vom Tierarzt vollständig ausgefüllt werden. Die Belege sind chronologisch abzuheften. Anwendungsnachweis der Arzneimittel (Bestandsbuch) Der Tierhalter hat jede Arzneimittelanwendung an seine Nutztiere im Bestandsbuch (auch als Ordner oder in elektronischer Form möglich) zu dokumentieren. Bei der Verabreichung der Arzneimittel durch den Tierhalter sind die Anweisungen des Tierarztes exakt zu befolgen, die den o.g. Belegen über den Erwerb zu entnehmen sind. Folgende Inhalte sind unmittelbar nach jeder Behandlung schriftlich festzuhalten: 1. Anzahl, Art und Identität der Tiere sowie der Standort 2. Arzneimittelbezeichnung / Nummer des Tierärztlichen Arzneimittel- Anwendungs- und Abgabebeleges / Datum der Anwendung / 3. Art und Menge der Verabreichung / Wartezeit / Name der Person Verabreicht der Tierarzt das Arzneimittel selbst, genügt es, in das Bestandsbuch die Nummer des Tierärztlichen Arzneimittel- Anwendungs- und Abgabebeleges einzutragen. Strikt ist die Einhaltung der Wartezeiten, die der Tierarzt anzugeben hat, einzuhalten. LeitfadenLandwirtschaftRind doc Version Status: Freigabe Seite 12 von 29

15 Grundsätzlich dürfen Sera, Impfstoffe und Antigene nur von Tierärzten angewendet werden. Die zuständige Behörde kann auf Antrag des Tierarztes im Einzelfall Ausnahmen zulassen ( 34 Tierimpfstoff-VO). Medikamentenaufbewahrung Die vom Tierarzt/Apotheke erhaltenen Medikamente sind entsprechend der Medikamentaufdrucke (z.t. im Kühlschrank) aufzubewahren. Nach Ablauf der Verfallsdaten sind die Arzneimittel zu entsorgen (über Hausmüll soweit der Hersteller keine anderen Hinweise gibt). Die Sauberkeit und Zweckmäßigkeit der Instrumente ist sicherzustellen. Rückstandskontroll-Programm für Mastkälber Mastkälber unterliegen Rückstandskontrollen u.a. auf Hormone, Beta-Agonisten, etc. Hierzu werden Blut-, Urin-, und Haarproben entnommen. Die Kontrollen werden von neutralen Instituten nach einem festgelegten Kontrollplan je eingestallte Mastgruppe durchgeführt. Die Ergebnisse sind abzuheften (siehe Rückstandskontrollplan für Mastkälber). Als Mastkälber im QS-System gelten nur Rinder bis zum Alter von 8 Monaten. Ablageregister 8 bis 12 Arbeitshilfen: 1. Muster Betreuungsvertrag 2. Muster Bestandsbuch für die Anwendung von Arzneimitteln 3. Muster Arzneimittel-Abgabebeleg LeitfadenLandwirtschaftRind doc Version Status: Freigabe Seite 13 von 29

16 3.2 Erläuterungen der Kriterien zur Dokumentation und der Eigenkontrolle Kriterium: 4. Hygiene Anforderungen an alle Rinderhaltungen 1. Bauzustand Die Ställe sowie die dazugehörigen Nebenräume befinden sich in einem guten baulichen Zustand. Der bauliche Zustand des Stalles und der Nebenräume muss eine ordnungsgemäße Reinigung ermöglichen. 2. Hinweisschild Der Stall ist durch ein Schild Rinderbestand - für Unbefugte Betreten verboten o.ä. kenntlich gemacht. 3. Reinigung und Desinfektion Zwischen der Ausstallung und der Wiederbelegung wird der frei gewordene Stall einschließlich der vorhandenen Einrichtungen und Gerätschaften gereinigt. Die von verschiedenen Betrieben unmittelbar in der Rinderhaltung gemeinsam genutzten Viehtransportfahrzeuge werden jeweils im abgebenden Betrieb gereinigt. In Milchviehställen sind regelmäßige Reinigungsmaßnahmen, besonders im Liegebereich der Tiere, durchzuführen. 4. Schutzkleidung für betriebsfremde Personen Es wird darauf geachtet, dass der Stall und der sonstige Aufenthaltsort der Rinder von betriebsfremden Personen nur in Abstimmung mit dem Tierbesitzer betreten werden darf. Betriebsfremden Personen wird ausreichend Einwegkleidung oder betriebseigene Schutzkleidung zur Verfügung gestellt. 5. Kadaverlagerung Die Rinder sind abgedeckt bis zur Abholung durch die TKBA zu lagern. Die Kadaverlagerung ist möglichst außerhalb vom Stallbereich vorzunehmen. 6. Schadnager Schadnager werden bei Bedarf bekämpft. LeitfadenLandwirtschaftRind doc Version Status: Freigabe Seite 14 von 29

17 3.2 Erläuterungen der Kriterien zur Dokumentation und der Eigenkontrolle Kriterium: 5. Tierschutz Tierschutzgerechte Haltung Der Stall muss nach seiner Bauweise, seinem Material, seiner technischen Ausstattung und seinem Zustand so beschaffen sein, dass von ihm keine vermeidbaren Gesundheitsschäden ausgehen und keine Verhaltensstörungen verursacht werden. Bei ganzjähriger Weidehaltung ist die gute fachliche Praxis anzuwenden. Eine regelmäßige Kontrolle auf Tiergesundheit, Futterund Wasserversorgung ist auch bei der Weidehaltung erforderlich. 1. Böden Der Boden muss im Aufenthaltsbereich der Rinder rutschfest und trittsicher sein. Kälber im Alter von bis zu 2 Wochen dürfen nur in Ställen gehalten werden, wenn ihnen eine mit Stroh oder ähnlichem Material eingestreute Liegefläche zur Verfügung steht. Bei Rindern bis zu einem Alter von 6 Monaten (Kälber) darf, sofern es sich um einen Spaltenboden handelt, die Spaltenweite höchstens 2,5 cm, bei elastisch ummantelten Balken oder bei Balken mit elastischen Auflagen höchstens 3 cm betragen, mit einer Toleranz von 0,3 cm. Die Auftrittsbreite der Balken muss mindestens 8 cm betragen. Bei älteren Rindern sollte die Schlitzweite 6 cm nicht überschreiten und die Auftrittsbreite rund 10 cm betragen. 2. Flächenangebot Kälber im Alter von 2 bis 8 Wochen dürfen einzeln nur in Boxen gehalten werden, wenn die Box 1. a) bei innen angebrachten Trog mindestens 180 Zentimeter b) bei außen angebrachten Trog mindestens 160 Zentimeter lang ist und 2. die frei verfügbare Boxenbreite bei Boxen mit bis zum Boden und über mehr als die Hälfte der Boxenlänge reichenden Seitenbegrenzungen mindestens 100 Zentimeter, bei anderen Boxen mindestens 90 Zentimeter beträgt. LeitfadenLandwirtschaftRind doc Version Status: Freigabe Seite 15 von 29

18 Kälber über 8 Wochen dürfen nur in Gruppen gehalten werden. Entsprechend seinem Lebendgewicht muss hierbei jedem Kalb mindestens eine uneingeschränkt benutzbare Bodenfläche nach folgender Tabelle zur Verfügung stehen: Lebendgewicht Bodenfläche je Tier in Quadratmeter bis 150 kg mindestens 1,5 von 150 bis 220 kg mindestens 1,7 über 220 kg mindestens 1,8 über 400 kg mindestens 2,2 Kälber dürfen in einer Gruppe bis zu drei Tieren nur in einer Bucht gehalten werden, die im Falle - von Kälbern im Alter von bis acht Wochen 4,5 Quadratmeter, - von Kälbern von über acht Wochen 6 Quadratmeter Mindestbodenfläche hat. In Laufställen müssen der Tierzahl entsprechend ausreichend Liegeplätze vorhanden sein. 3. Beleuchtung Die Ställe für Rinder müssen mit Lichtöffnungen und Kunstlicht ausgestattet sein. im Aufenthaltsbereich der Kälber ist eine Lichtstärke von mindestens 80 Lux sicherzustellen. 4. Stallklima Im Aufenthaltsbereich der Rinder sollen je Kubikmeter Luft folgende Werte nicht überschritten sein: Gas Kubikzentimeter Ammoniak 20 Kohlendioxid Schwefelwasserstoff 5 5. Stalltemperatur Im Liegebereich der Rinder soll die Lufttemperatur 25 C nicht überschreiten. LeitfadenLandwirtschaftRind doc Version Status: Freigabe Seite 16 von 29

19 6. Betriebsstörung Für den Fall einer Betriebsstörung muss für ausreichende Frischluftzufuhr, ausreichende Beleuchtung und ausreichende Fütterungs- und Tränkemöglichkeiten gesorgt sein. Für einen Stall, in dem bei Stromausfall eine ausreichende Versorgung der Rinder nicht sichergestellt ist, muss ein Notstromaggregat einsatzbereit gehalten werden. Ist ein Stall auf elektrisch betriebene Lüftung angewiesen, so muss eine Alarmanlage vorhanden sein, die dem Tierhalter eine Betriebsstörung meldet. Die Alarmanlage muss regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden. 7. Fütterung und Pflege der Tiere sowie Überwachung der Anlage Die für die Fütterung und Pflege verantwortliche Person hat das Befinden der Rinder täglich zu überprüfen (Ausnahme Weide). Es muss sichergestellt sein, dass alle Rinder mit Wasser in ausreichender Menge und Qualität versorgt werden. In der Anbindehaltung muss von jedem Kuhplatz aus eine Selbsttränke zu erreichen sein. Die Tränken sind regelmäßig zu reinigen. Alle Rinder müssen gleichzeitig fressen können (Ausnahme Transponder oder TMR bzw. Vorratsfütterung). Kälbern ist spätestens vom 8. Lebenstag an Raufutter oder sonstiges rohfaserreiches strukturiertes Futter anzubieten. LeitfadenLandwirtschaftRind doc Version Status: Freigabe Seite 17 von 29

20 3.2 Erläuterungen der Kriterien zur Dokumentation und der Eigenkontrolle Kriterium: 6. Umwelt Nährstoffvergleich Der für die Betriebe gemäß Düngeverordnung vorgeschriebene Nährstoffvergleich dokumentiert die jeweilige Nährstoffsituation im Betrieb. Seine Durchführung ist nachzuweisen. Überbetriebliche Verwertung Bei einer überbetrieblichen Verwertung von Wirtschaftsdüngern ist ein Nachweis über den Verbleib zu erbringen. Belege sind abzulegen. Ausbringung von Wirtschaftsdünger im eigenen Betrieb Die Ausbringung erfolgt entsprechend der Richtlinien der guten fachlichen Praxis. Lagerkapazität von Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft Die Lagerung von Gülle und Jauche ist mindestens für einen Zeitraum von zwei Monaten zu gewährleisten. Ablageregister 13 Mitgeltende Unterlagen Allgemeine Prüfsystematik QS Checkliste zur neutralen Kontrolle (Rind): Landwirtschaft Checkliste zur neutralen Kontrolle (Rind): Landwirtschaft Stichprobenkontrolle Rückstandskontrollplan für Mastkälber Kontrollplan für Futtermitteluntersuchungen in landw. Betrieben Positivliste für Futtermittel } Tierschutzgesetz } Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung } in der jeweils gültigen Fassung Bestandsbuchverordnung } Düngeverordnung } LeitfadenLandwirtschaftRind doc Version Status: Freigabe Seite 18 von 29

21 3.3 Arbeitshilfen zur Dokumentation - Rinderhaltung - Die nachfolgenden Arbeitshilfen können im Rahmen der Eigenkontrolle verwendet werden. Anlagen: 1. Bestandsregister 2. Futter-Misch-Protokoll 3. Tierärztlicher Betreuungsvertrag 4. Bestandsbuch 5. Tierärztlicher Arzneimittel-Anwendungs- und Abgabebeleg 6. Checkliste Eigenkontrolle Rind mit Eigenkontrolle Rind Stichprobenkontrolle LeitfadenLandwirtschaftRind doc Version Status: Freigabe Seite 19 von 29

22 Bestandregister für Rinder Blatt Nummer: Name Registriernummer nach VVVO Anschrift der Betriebsstätte Lfd. Nr. Ohrenmarkennummer Rasse Code Geschlecht ankreuzen Herkunft Ohrenmarkennummer der Mutter männlich weib- lich Zugang von Vorbesitzer Datum Registriernummer Abgang an Abnehmer Datum Registriernummer Geburtsdatum * Herkunft: I = Inland 2 = EU Mitgliedstaat 3 = Drittland ** Die vollständige Anschrift kann auf der Rückseite aufgeführt werden. Sofern von einem Vorbesitzer oder Abnehmer mehrere Tiere übernommen bzw. geliefert wurden, genügt es, die vollständige Anschrift einmal aufzuführen. Alternativ genügt auch die Registriernummer der Betriebsstätte. LeitfadenLandwirtschaftRind doc Version Status: Freigabe Seite 20 von 29

23 Futter-Misch-Protokoll lfd. Nr. Tiergruppe Verwendungszeitraum Zusammensetzung der Mischung und Anteil der Komponenten von bis LeitfadenLandwirtschaftRind doc Version Status: Freigabe Seite 21 von 29

24 Muster Tierärztlicher Betreuungsvertrag zwischen Herrn/Frau/Unternehmer... (nachfolgend Tierhalter genannt) und Herrn/Frau/Tierarztpraxis... (nachfolgend Tierarzt genannt) 1 Vertragsgegenstand Der Tierhalter überträgt dem Tierarzt die Betreuung seines Tierbestandes im Betrieb.... Der landwirtschaftliche Tierbestand, auf den sich dieser Vertrag bezieht, umfasst.... Tierhalter und Tierarzt können in gegenseitiger Absprache im Bedarfsfall weitere Tierärzte hinzuziehen. 2 Leistungen des Tierarztes 1. Der Tierarzt übernimmt die Durchführung medizinisch notwendiger, zur Vorbeugung und Behandlung von Krankheiten erforderlichen veterinärmedizinischen Tätigkeiten im Bestand des Tierhalters. 2. Der Tierarzt legt im Einzelfall entsprechend den veterinärmedizinischen Erfordernissen und im medizinisch erforderlichen Umfang die Vorbeugungs- und Behandlungsmaßnahmen fest. Im Bedarfsfall wird der Tierarzt unverzüglich vom Tierhalter von einem Handlungsbedarf benachrichtigt. Außerhalb akuter Krankheitsfälle hat der Tierarzt dem Betrieb einen vorbeugenden Besuch mindestens... pro Jahr abzustatten. (In Schweinehaltenden Betrieben hat entsprechend der Schweinehaltungshygieneverordnung eine Bestandsbetreuung mindestens zweimal im Jahr oder einmal je Mastdurchgang zu erfolgen. Der Tierarzt muss über ein besonderes von der Tierärztekammer bestätigtes Fachwissen verfügen.) 3. Die zur Behandlung notwendigen Medikamente werden nur vom behandelnden Tierarzt abgegeben. 4. Der Tierarzt hat den Tierhalter über Behandlungs-Aussichten, -Risiken und Alternativen zu unterrichten. Er informiert darüber hinaus den Tierhalter über die Dosierung, Anwendung, (Anwendungsform), Aufbewahrung und Nachweisführung sowie über die zu beachtenden Wartefristen. LeitfadenLandwirtschaftRind doc Version Status: Freigabe Seite 22 von 29

25 5. Der Tierarzt hat die jeweiligen Behandlungen zu dokumentieren und hinterlässt diese Unterlagen im Betrieb einschließlich des vorgeschriebenen tierärztlichen Arzneimittel-Anwendungsund Abgabebeleges. 3 Leistungen des Tierhalters 1. Die Bereitstellung geeigneter Reinigungsmittel und Umkleidungsmöglichkeiten obliegt dem Tierhalter. 2. Der Tierhalter hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Tierarzt bei Untersuchungen und Behandlungen ausreichend Hilfestellung geleistet wird und dem Tierarzt tiergesundheits relevante Betriebsdaten zur Verfügung gestellt werden. 3. Bei ersten Anzeichen akuter Krankheitsfälle hat der Tierhalter den Tierarzt unverzüglich zu benachrichtigen. 4. Der Tierhalter ist verpflichtet, die tierärztlichen Anweisungen bezüglich der Verabreichung und Aufbewahrung von Arzneimitteln zu befolgen. Arzneimittelanwendungen sind vom Tierhalter im Bestandsbuch zu dokumentieren. 4 Vergütung Der Tierarzt erhält für die Bestandsbetreuung eine Vergütung entsprechend der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in der jeweils gültigen Fassung: - Monatliche / jährliche Vergütung von... netto, zuzüglich... % MwSt. - alternativ nach Zeitaufwand je Stunde... netto, zuzüglich... % MwSt. Mit dieser Vergütung sind folgende Grundleistungen des Tierarztes abgedeckt: Bestandsbesuche, Bestandsuntersuchungen einschließlich Beratung sowie die Aufstellung von Behandlungs- und Vorsorgeplänen. Darüber hinausgehende Einzelleistungen werden gesondert abgerechnet. Arzneimittel, das heißt sowohl die vom Tierarzt selbst verwendeten als auch die dem Tierhalter abgegebenen, werden vom Tierarzt separat in Rechnung gestellt. 5 Vertragsdauer 1. Der Vertrag beginnt am... und endet am.... LeitfadenLandwirtschaftRind doc Version Status: Freigabe Seite 23 von 29

26 Die Vertragszeit verlängert sich jeweils um 1 Jahr, wenn der Vertrag nicht von einem der Vertragspartner durch schriftliche Kündigung mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt wird. 2. Bei Vorliegen eines wichtigen, schwerwiegenden Grundes kann das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung von beiden Seiten schriftlich gekündigt werden. Der Tierarzt erhält in diesem Fall die anteilige Vergütung bis zum Zugang der Kündigungserklärung. 3. Der Vertrag endet ferner, wenn der Tierhalter die Tierhaltung einstellt oder der Tierarzt die Praxis aufgibt. 6 Schriftform Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Eine Abänderung des Schriftformerfordernisses ist ebenfalls nur in schriftlicher Form möglich. Es bestehen zu diesem Vertrag keine mündlichen Nebenabreden. 7 Zusätzliche Vereinbarungen Salvatorische Klausel Sollte eine der in dieser Vereinbarung getroffenen Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen sind im Wege der Auslegung durch wirksame oder durchführbare Bestimmungen zu ersetzen. Ist eine Ersetzung im Wege der Auslegung nicht möglich, gelten Hilfsweise die gesetzlichen Bestimmungen (Ort, Datum) (Tierhalter) (Tierarzt) LeitfadenLandwirtschaftRind doc Version Status: Freigabe Seite 24 von 29

27 LeitfadenLandwirtschaftRind doc Version Status: Freigabe Seite 25 von 28

28 Tierärztlicher Arzneimittel-Anwendungs- und Abgabebeleg Nr. Name und Anschrift des Tierarztes Name und Anschrift des Tierhalters Fortlaufende Belegnummer des Tierarztes im jeweiligen Jahr Anzahl, Art und Angewendete-/Abgegebene Arzneimittel/Behandlungsanweisung Identität der Tiere Diagnose Arzneimittel- Chargen- Anwendungs- Abgabemenge Dosierung Dauer der Anwen- Wartezeit bezeichnung bezeichnung menge; Art der pro Tier und Tag dung Verabreichung Anwendungs-/Abgabedatum Unterschrift des Tierarztes oder seines Beauftragten Original Tierhalter Dieser Beleg ist mindestens 5 Jahre aufzubewahren LeitfadenLandwirtschaftRind doc Version Status: Freigabe Seite 26 von 29

29 Name: Checkliste Eigenkontrolle Rind Herkunftssicherung 1 Kennzeichnung der Tiere Datum der Eigenkontrolle: Beurteilung Ergebnis Bemerkung i. O. nicht i. O. 2 Bestandsregister/HIT-Datenbank 3 Tierpässe Futtermittel 1 Offene Deklaration 2 Einhaltung Positivliste 3 Verzicht auf antibiotische Leistungsförderer für Masttiere 4 Futteruntersuchungsergebnisse 5 Lieferscheine, Abrechnungen 6 Technische Einrichtungen für die Herstellung von Futtermischungen 7 Lagerung 8 Futter-Misch-Protokoll Tiergesundheit/ Arzneimittel 1 Betreuungsvertrag 2 Nachweise über den Bezug von Arzneimitteln 3 Bestandsbuch 4 Medikamentenaufbewahrung 5 Ergebnisse Rückstandskontroll- Programm bei Mastkälbern Hygiene 1 Bauzustand 2 Hinweisschild 3 Reinigung und Desinfektion 4 Schutzkleidung für betriebsfremde Personen 5 Kadaverlagerung 6 Schadnagerbekämpfung LeitfadenLandwirtschaftRind doc Version Status: Freigabe Seite 27 von 29

30 Beurteilung Ergebnis Bemerkung Tierschutz Umwelt 1 Böden 2 Flächenangebot 3 Beleuchtung 4 Stallklima 5 Stalltemperatur 6 Vorsorge vor Betriebsstörungen 7 Fütterung und Pflege der Tiere, Überwachung der Anlage 1 Nährstoffvergleich 2 Überbetriebliche Verwertung von Wirtschaftsdüngern 3 Ausbringung von Wirtschaftsdüngern 4 Lagerkapazität i. O. nicht i. O. Ablageregister 15 LeitfadenLandwirtschaftRind doc Version Status: Freigabe Seite 28 von 29

31 Name: Checkliste Eigenkontrolle Rind Stichprobenkontrolle Herkunftssicherung 1 Kennzeichnung der Tiere Datum der Eigenkontrolle: Beurteilung Ergebnis Bemerkung i. O. nicht i. O. 2 Bestandsregister/HIT-Datenbank 3 Tierpässe Ablageregister 15 LeitfadenLandwirtschaftRind doc Version Status: Freigabe Seite 29 von 29

Erläuterungen zur: Tiergesundheit tierärztlichen Betreuung/Arzneimitteleinsatz

Erläuterungen zur: Tiergesundheit tierärztlichen Betreuung/Arzneimitteleinsatz Erläuterungen zur: Tiergesundheit tierärztlichen Betreuung/Arzneimitteleinsatz Jeder Tierbesitzer hat im Rahmen der betriebseigenen Kontrollen seinen Bestand durch einen Tierarzt betreuen zu lassen. QS

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