Praktische Umsetzung der Meldungen durch die Tierhalter in die Antibiotika-Datenbank
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- Dagmar Wetzel
- vor 7 Jahren
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1 Praktische Umsetzung der Meldungen durch die Tierhalter in die Antibiotika-Datenbank Kristina Herold Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Erforderliche Meldungen: 1. Nutzungsart 2. Tierbestand und Bestandsveränderungen 3. Antibiotikaverwendungen 4. ggf. Beauftragung Dritter 5. ggf. Tierhalter-Versicherung 1
2 Meldewege: Eingabe aller Daten in die Antibiotika-Datenbank in HI-Tier Meldung direkt in die HIT-Datenbank - direkt durch den Landwirt - über beauftragte Dritte (z. B. QS, TA, Beratungsdienst) Meldung an die zuständige Behörde -> Weitergabe an den LKV Meldung über Meldekarten an den LKV (gebührenpflichtig) Meldung über Kopien der Aufzeichnungen im Betrieb an den LKV (Abrechnung über Zeitaufwand) Meldung in die HIT-Datenbank Quelle: HIT - Handbuch für Schweinehalter 2
3 Zugang zur Antibiotika-Datenbank in HI-Tier: 1. Aufruf 2. Anmeldung mit Registriernummer (VVVO) + PIN 3
4 Eingabefelder Übersicht über bereits erfolgte Meldungen 1. Eingabe der Nutzungsart Meldung der Nutzungsart bis spätestens Änderungen bzw. neue Betriebe müssen innerhalb von 14 Tagen gemeldet werden Voraussetzung für weitere Meldungen (Tierbestand, Antibiotika- Einsatz) Meldungen nur für Bestände mit meldepflichtigen Tierbeständen oberhalb der Bestandsuntergrenzen verpflichtend ABER: freiwillige Angaben sind möglich z.b. wenn Bestände unterhalb der Bestandsuntergrenzen liegen oder andere Tierarten (z.b. Milchkühe) gehalten werden 4
5 1. Eingabe der Nutzungsart Freiwillige Angaben sind möglich ZWECK: auch für Tierbestände unterhalb der Bestandsuntergrenzen kann die Therapiehäufigkeit abgerufen werden geplant: Führen der Arzneimitteldokumentation für den kompletten Betrieb über HIT möglich (Bestandsbuch) Die zuständige Behörde hat nur Zugriff auf die nach dem AMG mitteilungspflichtigen Daten! 1. Eingabe der Nutzungsart Speziell für rinderhaltende Betriebe: Zur besseren Einschätzung des Durchschnittsbestandes wird mit der Abfrage des Bestandsregisters in der Rinderdatenbank automatisch der Durchschnittsbestand ausgegeben. Die Berechnung bezieht sich auf den für die Abfrage des Bestandsregisters angegebenen Zeitraum. 5
6 1. Eingabe der Nutzungsart 1. Eingabe der Nutzungsart 6
7 2. Eingabe von Tierbestand und Bestandsveränderungen Meldungen verpflichtend ab getrennt für jede Registriernummer und jede Nutzungsart nur möglich, wenn vorher Nutzungsart gemeldet wurde Halbjährliche Meldungen, spätestens bis bzw jeden Jahres - laufende oder zusammengefasste Meldungen möglich - eine oder mehrere Meldungen möglich Meldung von: - Stichtagsbestand zum bzw allen Tierbestandsveränderungen (tagesgenau) 2. Eingabe von Tierbestand und Bestandsveränderungen Die Angaben zu den gehaltenen Tieren sind gemäß AMG für jede Behandlung zu machen. Falls in einem Halbjahr keine Antibiotika-Behandlung stattfand, erübrigen sich die Mitteilungen zu den Veränderungen im Tierbestand für dieses Halbjahr. Für diese Nutzungsart wird von der Antibiotika-Datenbank automatisch die Therapiehäufigkeit 0 ermittelt. 7
8 Quelle: LKV Baden- Württemberg 2. Eingabe von Tierbestand und Bestandsveränderungen 8
9 Meldemaske für Bestandsmeldungen 1. Eingabe Stichtagsbestand 2. Eingabe Bestandsveränderungen 3. Abspeichern der Meldungen Quelle: HIT - Handbuch für Geflügelhalter 9
10 Meldemaske für kombinierte Bestandsmeldungen Meldemaske für kombinierte Bestandsmeldungen 10
11 Meldemaske für Rinderbestandsmeldungen Meldemaske für Rinderbestandsmeldungen Auswahl, ob Mastbetrieb oder gemischter Betrieb Alter, in die Kälber vom Muttertier abgesetzt werden 11
12 Meldemaske für Rinderbestandsmeldungen Quelle: HIT - Handbuch für Rinderhalter Meldemaske für Rinderbestandsmeldungen Quelle: HIT - Handbuch für Rinderhalter 12
13 3. Eingabe der Antibiotika-Verwendung Meldungen seit verpflichtend Halbjährliche Meldungen bis bzw laufende Meldungen oder zusammengefasst - eine oder mehrere Meldungen auf einmal möglich Notwendige Daten: Nutzungsart, Anzahl behandelte Tiere, Bezeichnung des Arzneimittels, angewendete Menge, Datum der Anwendung, Behandlungs- und Wirktage Wenn keine Antibiotika-Einsätze stattgefunden haben, entfällt die Meldepflicht Wenn eine Behandlung über das Ende eines Halbjahres hinausgeht, reicht eine Meldung aus Wenn sich während der Behandlung die Nutzungsart ändert, wird diese Behandlung der ersten Nutzungsart zugerechnet Meldung über Meldekarten an den LKV Meldungen über den LKV Quelle: LKV Baden- Württemberg 13
14 3. Eingabe der Antibiotika-Verwendung reine Suchmaske nach Datum Eingabemaske 14
15 Eingabemaske Antibiotika-Verwendung Abgabe / Anwendung Unterscheidung, welchen Ursprung die Eintragungen zur Arzneimittelverwendung haben ANWENDUNG: Die Eintragungen beruhen auf dem Bestandsbuch des Tierhalters, inkl. der Anwendungen durch den Tierarzt ABGABE: Die Eintragungen beruhen auf Angaben aus den Anwendungs- und Abgabebelege des behandelnden Tierarztes - Tierhalter muss dem Tierarzt zum Zeitpunkt des Erwerbs schriftlich versichern, dass er von den Behandlungsanweisungen nicht ohne Rücksprache abweicht - Tierhalter muss zum Ende des Halbjahres der Behörde schriftlich versichern, dass er nicht von den Behandlungsanweisungen des Tierarztes abgewichen ist Eingabemaske Antibiotika-Verwendung Nutzungsart Auswahl der Nutzungsart, bei der das Antibiotikum eingesetzt wurde Anzahl der behandelten Tiere 15
16 Eingabemaske Antibiotika-Verwendung Arzneimittel Suchfunktion vorhanden, es reicht die Eingabe des Anfangsbuchstaben Eingesetztes Antibiotikum aus der Liste auswählen Die Suchfunktion kann auf für diese Tierart zugelassene Antibiotika begrenzt werden Eingabemaske Antibiotika-Verwendung Menge pro Tier und Tag ODER Gesamtanwendungsmenge Die Maßeinheit wird automatisch anhand des angegebenen Arzneimittels zugewiesen und erst nach dem Abspeichern angezeigt. Sie kann aber auch manuell ausgewählt werden. 16
17 Eingabemaske Antibiotika-Verwendung Datum Anwendung Behandlungstage Anzahl der Tage, an denen das Antibiotikum verabreicht wurde Wirkungstage Bei täglicher Verabreichung: Anzahl Behandlungstage = Anzahl Wirktage Bei Wirkung > 24 Stunden: Eintragung der Wirktage (inkl. Behandlungstage) notwendig, diese sind ggf. vom Tierarzt zu erfragen Achtung: die Wirktage entsprechen nicht der Wartezeit!!! Quelle: HIT-Handbuch für Rinderhalter 17
18 Eingabemaske Antibiotika-Verwendung Stornieren Stornieren einzelner Datensätze möglich 4. Beauftragung Dritter Die Landwirte können Dritte beauftragen, Meldungen für sie vorzunehmen Verantwortlich bleibt immer der Tierhalter! Viele Daten werden von den Tierärzten ohnehin schon in die QS-Datenbank gemeldet Es gibt eine Schnittstelle von der QS-Datenbank in HIT Über die QS-Datenbank können auch Daten von Betrieben gemeldet werden, die nicht an QS teilnehmen Als Dritter beauftragt werden muss derjenige, der die Meldungen in der HIT- Datenbank vornimmt Dieser Dritte muss sich mit eigener Registriernummer und PIN anmelden Für jeden Dritten muss eine separate Meldung erfolgen 18
19 Quelle: HIT-Handbuch für Rinderhalter Beauftragung des Tierarztes zur Mitteilung der Angaben des AuA-Belegs 19
Meldung der Antibiotikaanwendungen nach 58b Arzneimittelgesetz (AMG)
Meldung der Antibiotikaanwendungen nach 58b Arzneimittelgesetz (AMG) Betriebe, die im Halbjahr durchschnittlich mehr als 250 Ferkel bzw. Schweine, 20 Kälber bzw. Rinder, 10.000 Hähnchen oder 1.000 Puten
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