Antibiotika-Minimierung

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1 Antibiotika-Minimierung aktueller Stand der Umsetzung in Niedersachsen Tagung für Schweine-Tierärzte am 07. Dezember 2015 in Melle Dr. Sabine Kurlbaum LAVES, Dezernat 23 1

2 Dezernat 23 Tierarzneimittelüberwachung und Rückstandskontrolldienst Inhalt Grundlage für die Antibiotika-Minimierung Erste Erkenntnisse, Probleme und Konsequenzen Maßnahmenplan: Bewertung und Beispiele Überwachung Weiteres Vorgehen Fazit zur Umsetzung der 58a bis 58c AMG 2

3 Grundlage der Antibiotika-Minimierung 58a: Mitteilungen zur Tierhaltung Mitteilungspflicht für berufs- und gewerbsmäßige Halter von - Rindern, Schweinen, Hühnern, Puten zur Mast bestimmt - Hühner / Puten ab Schlupfzeitpunkt dieser Tiere - Rinder / Schweine ab dem Absetzen vom Muttertier Mitteilungspflicht gilt erst, wenn im Kalenderhalbjahr durchschnittlich mehr als 20 zur Mast bestimmte Rinder 250 zur Mast bestimmte Schweine Mastputen oder Masthühner gehalten werden. 3

4 Grundlage der Antibiotika-Minimierung 58b: Mitteilungen zur Arzneimittelverwendung Mitteilungsumfang je Tierhaltungsstandort / VVVO-Nr. für jede Behandlung jede Nutzungsart - Bezeichnung des angewendeten Arzneimittels - Anzahl und Art der behandelten Tiere - Anzahl der Behandlungstage (in HI-Tier: Wirktage) - Gesamtmenge des angewendeten Arzneimittels - Anzahl der je Tierart gehaltenen Tiere (zu Beginn des Halbjahres im Betrieb, Zugänge und Abgänge im lfd. Halbjahr, einschließlich Verlusten) 4

5 Behandlungstage / Wirktage (Empfehlungen von BMEL, BVL und BfR) One-Shot-Präparate 7 Wirktage Mehrmalige Applikation, Intervall > 24 h (1 + Intervall) x Anzahl Behandlungstage zum Bsp: 3 x Anwendung, Abstand 48 h (1 + 1) x 3 = 6 Wirktage zum Bsp: 3 x Anwendung, Abstand 72 h (1 + 2) x 3 = 9 Wirktage Mehrmalige Applikation, täglich Behandlungstage = Wirktage (s. auch Dt. Tierärzteblatt 03/2015) 5

6 Erste Erkenntnisse und Probleme Erfüllung der Pflicht zur Mitteilung der Tierhaltung Probleme: Fehlerhafte Erfassung von Tierzahlen keine oder falsche Therapiehäufigkeit berechnet Antibiotikaanwendung aber keine Tierbestandsmeldung Tierbewegungsmeldungen aber kein Anfangsbestand negativer Durchschnittsbestand Fehlerhafte Zuordnung Schwein > bzw. < 30 kg Mastferkel bis 30 kg Flatdeck Mastschweine ab 30 kg Maststall Betriebe unter Mitteilungsgrenze 6

7 Erste Erkenntnisse und Probleme Erfüllung der Pflicht zur Mitteilung des AB-Einsatzes Probleme: Doppeleingaben durch Tierhalter und Dritte (z.b. Tierarzt oder QS) Fehlende Abstimmung von Tierhalter und Dritten (Hinweis: Eingaben kann jeder Mitteilende nur für die von ihm eingetragenen Angaben korrigieren) Auch Fehleingaben durch QS möglich: Überprüfen Mehrfacherfassung von Datensätzen unterschiedlichen Gebindegrößen / Chargen für die gleiche Behandlung 7

8 Erste Erkenntnisse und Probleme Erfüllung der Pflicht zur Mitteilung des AB-Einsatzes Probleme: Fehlende Eingabe aller oder von Teilen der antibakteriellen Anwendungen Falsche / Fehlende Tierhaltererklärung Datum Berechtigung 8

9 Fristen: Bis 14. Jan. / 14. Juli: Eingaben in HI-Tier!! Korrekturen (noch) bis Ende des Halbjahres möglich Anfang März/Sept.: Versand betriebl. Therapiehäufigkeit Informationsschreiben, auch online möglich (TAM-Profil) / : bundesweite Kennzahlen Ende Juli/Januar: ggf. Einreichung des Maßnahmenplan Keine Aufforderung oder Hinweis zur Eingruppierung in entsprechendes Quartil Eingaben nach dem Stichtag sind verfristet und können mit Bußgeld belegt werden. 9

10 Erste Erkenntnisse und Probleme 10

11 Erste Erkenntnisse und Probleme Aktualisierung der Daten nach verspäteter Eingabe 11

12 TAM-Profil 12

13 Konsequenzen 58d (1): Abgleich der mitgeteilten betrieblichen Therapiehäufigkeit mit den bundesweiten Kennzahlen 1 und 2 Ergebnis dokumentieren, z. B Muster Ergänzung ab (bzw ) Mitteilungspflichtige Nutzungsart Betriebl. Therapiehäufigkeit Kennzahl 1 Kennzahl 2 Bewertung am Ferkel bis einschl. 30 kg Ferkel bis einschl. 30 kg Mastschweine über 30 kg 3 5,930 20,611 i. O. 7 5,930 20,611 Prüfung notwendig 11 0,757 6,474 Maßnahmenplan notw. 13

14 Konsequenzen 58 d (2): betriebliche Therapiehäufigkeit > Kennzahl 2 Maßnahmenplan ist zu erstellen Verordnung mit arzneimittelrechtlichen Vorschriften über die Arzneimittelverwendung in landwirtschaftlichen Betrieben (AMVLBV) vom gültig seit Mindestangaben für den schriftlichen Plan (Maßnahmenplan) 14

15 Maßnahmenplan Mindestangaben gem. 3 Abs. 1 AMVLBV: 1. Angaben zum Betrieb hinsichtlich a. des Systems des Zu- oder Verkaufs der Tiere (z.b. geschlossenes System, Zukauf, Anzahl Herkünfte), b. der Hygiene (z.b. Maßnahmen zur Biosicherheit, Dauer der Leerstandszeiten), c. der Fütterung einschließlich Wasserversorgung d. der Art und Weise der Mast, einschließlich der Mastdauer (z.b. rein / raus, kontinuierlich, mit Auslauf, Freiland, konventionell, Alter / Gewicht bei Einstallung) e. der Ausstattung, Einrichtung und Besatzdichte der Ställe f. des Namens und der Anschrift des den Bestand behandelnden Tierarztes sowie, soweit vorhanden, weiterer Tierärzte g. der Art und Weise der Verabreichung von Arzneimitteln, die antibakteriell wirksame Stoffe enthalten 15

16 Maßnahmenplan 2. Mutmaßliche Gründe, die zu der Überschreitung der Kennzahl 2 der bundesweiten halbjährlichen Therapiehäufigkeit geführt haben könnten, Angaben zum Krankheitsgeschehen, einschließlich Befunden zur Diagnostik und Tierverlusten sowie bestehenden Prophylaxeprogrammen 3. das Ergebnis der tierärztlichen Beratung, die vorgeschrieben ist, wenn die Kennzahl 2 überschritten wurde, 4. Einzelheiten der beabsichtigten Maßnahmen, mit denen eine Verringerung der Behandlung mit Arzneimitteln, die antibakteriell wirksame Stoffe enthalten, erreicht werden soll, 5. Zeitraum, in dem die Maßnahmen nach Nr. 4 umgesetzt werden sollen 16

17 Maßnahmenplan Erstes Muster für einen Maßnahmenplan erstellt - in Zusammenarbeit mit LWK und TÄK - wird weiter angepasst und überarbeitet - viele gute Vorschläge aus der Praxis - als Word-Dokument verfügbar erleichtert Bearbeitung 17

18 18

19 Sachstand Maßnahmenpläne Frist zur Einreichung war der , für 2015/I Frist bis Aktuell 97 % der Maßnahmenpläne eingegangen, fehlende wurden nachgefordert 19

20 Bewertung der Pläne Bewertung der Maßnahmenpläne - Prüfung auf Vollständigkeit der Angaben nur wenig Nachforderungen nächstes Hj: Angaben nach AMVLBV erforderlich - Vergleich mit Angaben in HI-Tier - Bewertung der Maßnahmen bei Unklarheiten Rücksprache mit Tierarzt / Tierhalter Mastrinder > 8 Mon: Kennzahlen 1 und 2 bei Null Bei TH < 1 wird von Einzeltierbehandlung ausgegangen kurze Mitteilung: keine Reduktion möglich, Tierschutz! Stichprobenweise Überprüfung im Einzelfall Behandlung muss erfolgen! 20

21 Bewertung der Pläne Angaben im Maßnahmenplan: muss von Behörde nachvollziehbar sein gemäß QS oder SchHaltHygV Angabe ja / nein teilw. wenig aussagekräftig s. AUA-Beleg nicht ausreichend Tiere krank 21

22 Bewertung der Pläne Probleme: Maßnahmen müssen erst Wirkung erzielen evtl. Frustration bei Tierhaltern bei nächstem MP Reduktion Reduktion (Präparat Wirktage) Beurteilung muss nach Papierlage erfolgen Immer 25 % über Kennzahl 2 Bei Krankheitsgeschehen wird immer Behandlung notwendig sein Behandlung muss erfolgen! genaue Angaben zum Geschehen Diagnose und Befunde inkl. Resistenztests 22

23 Überwachung risikoorientierte Überwachung seitens des LAVES grundsätzlich gezielte Auswertung je Tierart / Nutzungsart Verteilung der Kontrollen über alle Kategorien In der Anfangsphase gezielte Plausibilitätsprüfungen, um Eingabefehler zu erkennen bzw. Eingabegenauigkeit zu erhöhen Schwerpunkt: - nicht berechnete Therapiehäufigkeiten - betriebliche halbjährliche Therapiehäufigkeit = 0 - Überschreitung Kennzahl 2 23

24 Überwachung Planung der Kontrolle: - i.d.r. angemeldete Kontrollen - Information des Veterinäramtes - Ggf. Abstimmung mit prakt. TA durch den Tierhalter Informationsaustausch mit praktizierenden Tierärzten aus Sicht des LAVES wünschenswert Vorgehen vor Ort : - Überprüfung der Daten in HI-Tier anhand der Dokumentation vor Ort (ggf. Fehleingaben erklären und korrigieren) - Rundgang im Tierbestand zur Plausibilisierung der Daten - Beratung der Tierhalter zur Tierarzneimitteldatenbank Kontrolle im Dialog 24

25 Weiteres Vorgehen Problematik der Nichtmelder muss angegangen werden Vermehrt Auswertungen zu Meldefehlern und Versäumnissen Korrekte Eingaben und Mitteilungen notwendig, in 2016 kommen auch Bußgelder! Schwerpunkte auf Höchstverbraucher bei Bewertung der Maßnahmenpläne und Vor-Ort-Kontrollen Aber Wichtig: Tiergesundheit vor Antibiotika-Minimierung! 25

26 Fazit Fazit zur Umsetzung der 58a bis 58c AMG Durch 16. AMG-Novelle die Erfassung und Auswertung der Antibiotika möglich Benchmarking / Vergleich innerhalb der Nutzungsarten Reduktion der Antibiotikamengen in der Tierhaltung Therapiehäufigkeit dient als Indikator für Tierhalter, Tierarzt und Überwachungsbehörde Vorrangig ist der Tierhalter gefordert!! Tierarzt als Berater zur Verbesserung der Tiergesundheit 26

27 Noch Fragen??? Erst Tiergesundheit verbessern, dann Reduktion der Antibiotika! Keine Reduktion der Antibiotika zu Lasten des Tierschutzes! 27

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