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2 Antibiotika werden in der Geflügelhaltung ausschließlich bei erkrankten Tieren eingesetzt, sofern es ihre Behandlung erfordert. Im Falle einer Erkrankung muss der zuständige Bestandsveterinär hinzugezogen werden, um nach eingehender Diagnose über eine angemessene Behandlung zu entscheiden und bei entsprechender Indikation den Einsatz von Antibiotika anzuordnen. 2

3 Über den Einsatz von Antibiotika entscheidet ausschließlich der Veterinär Zum Einsatz von Antibiotika kommt es immer nur therapeutisch, niemals prophylaktisch. Eine tierärztliche Diagnose muss davor zwingend erfolgen. Stellt der Landwirt Anzeichen einer Erkrankung fest, zieht er einen Veterinär zu Rate und erörtert mit ihm die Behandlung der Tiere. Bei einer leichten Erkrankung der Tiere genügt zur Therapie oft schon die Verabreichung alternativer Mittel wie zum Beispiel Menthol, vorbeugend können gezielt Vitamine und Aminosäuren eingesetzt werden. 3

4 Wird hingegen eine bakterielle Infektion diagnostiziert, entscheidet immer der Veterinär, ob und wie lange Antibiotika eingesetzt werden sowie welcher konkrete Wirkstoff eingesetzt wird. Zur eingehenderen Analyse gehört ein sogenanntes Antibiogramm. Durch diesen Labortest wird ermittelt, mit welcher Art von Keim die Tiere sich infiziert haben und welche Wirkstoffe dagegen in Betracht kommen. So ist sichergestellt, dass nur ein wirksames Antibiotikum zum Einsatz kommt. Die Geflügelhalter sind verpflichtet, jedes verabreichte Medikament in den Kontrolldokumenten zur Aufzucht zu vermerken (Arzneimittelgesetz 58b). 4

5 Es gibt keine gesundheitlich bedenklichen Rückstände von Antibiotika in Geflügelfleisch Wenn die Tiere nach entsprechender Indikation mit Antibiotika behandelt worden sind, dürfen sie aus Gründen der Lebensmittelsicherheit anschließend nicht gleich geschlachtet werden. Eine für das eingesetzte Präparat vorgegebene Wartezeit muss zwingend eingehalten werden. Diese Mindestdauer ist für Präparate, in deren Beipackzettel keine andere Wartezeit vermerkt ist, im Arzneimittelgesetz (AMG 59) und der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV 12a) festgelegt. Durch die Einhaltung der Wartezeit ist sichergestellt, dass sich keine gesundheitlich bedenklichen Medikamentenrückstände im Fleisch befinden. 5

6 Wird ein Tier im Laufe der Aufzucht krank, muss es behandelt werden aus Verantwortung für das Wohlergehen der Tiere und nach den Geboten des Tierschutzes. Verbraucher können sich dabei auf die Sicherheit von deutschem Geflügelfleisch verlassen. Dass das Fleisch frei von gesundheitlich bedenklichen Antibiotikarückständen ist, bestätigt der jährliche Nationale Rückstandskontrollplan (NRKP) des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). 6

7 Der wird kontinuierlich reduziert Für die Reduzierung des es in der Geflügelhaltung hat sich die deutsche Geflügelwirtschaft konkrete Ziele gesetzt: Innerhalb von fünf Jahren soll der um 30 Prozent verringert werden. Vor diesem Hintergrund befürwortet die Branche die in der Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMK) zum 1. April 2014 vorgesehene bundesweite Erfassung des es in der Tierhaltung. 7

8 Die deutsche Geflügelwirtschaft hat ein solches Monitoring indes schon zwei Jahre zuvor realisiert: Im Rahmen des QS-Systems, einem branchenübergreifenden Qualitätssicherungssystem für die Herstellung von Lebensmitteln, hat sie ein umfassendes Antibiotika-Monitoring etabliert, um eine valide Datenbasis zu schaffen. Bei Bedarf können so auf dieser Basis betriebsindividuelle Minimierungsstrategien erarbeitet und umgesetzt werden. 8

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