Rechtslage für Varroabekämpfungsmittel 2014 Stand: (Angaben ohne Gewähr) Zuständig für Zulassungen: BASG
|
|
- Maike Winter
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Rechtslage für Varroabekämpfungsmittel 2014 Stand: (Angaben ohne Gewähr) Zuständig für Zulassungen: BASG Rudolf Moosbeckhofer AGES, Institut für Saat- und Pflanzgut, Pflanzenschutzdienst und Bienen Abt. Bienenkunde und Bienenschutz
2 Neue Rechtslage ab Aufgrund der Änderung des Arzneimittelrechtes: Mit Ende 2013 endete Übergangsfrist für "alternative" Mittel, die Wirkstoffe aus Gruppen der organischen Säuren (Milch-, Ameisen-, Oxalsäure) und ätherischen Öle (Thymol, Menthol, Kampfer, Eucalyptol) enthalten und gemäß 11b (altes) Arzneimittelgesetz gemeldet worden waren (zur Varroose-Prophylaxe). Mittel zur Varroabekämpfung brauchen ab Zulassung als Tierarzneimittel (TAM) Bienen dürfen nur mit für diese Tierart zugelassenen Stoffen (Verordnung (EU) Nr. 37/2010) behandelt werden ( 4 (5) TAKG) Rechtslage Varroabekaempfungsmittel - Stand Abt. Bienenkunde und Bienenschutz 2
3 Aktuell in Österreich zugelassene TAM Stand: laut Arzneispezialitätenregister BASG, (1) _afrwindowmode=0&_adf.ctrl-state=yc2dklgdm_4 Apiguard Wirkstoff Thymol Wartezeit: Honig: 0 Tage Nicht anwenden während der Tracht Rezept- und apothekenpflichtig Rechtslage Varroabekaempfungsmittel - Stand Abt. Bienenkunde und Bienenschutz 3
4 Aktuell in Österreich zugelassene TAM Stand: laut Arzneispezialitätenregister BASG, (2) owmode=0&_adf.ctrl-state=yc2dklgdm_4 APILIFE VAR Wirkstoffe: Thymol, Eucalyptol, Menthol, Kampfer Wartezeit(en): Honig: 0 Tage Nicht anwenden während der Tracht, um eine Beeinträchtigung des Honiggeschmacks zu vermeiden Rezeptfrei, Abgabe: Apotheken, Drogerien und Imkereifachhandel (gem. 59 Abs7 AMG) Rechtslage Varroabekaempfungsmittel - Stand Abt. Bienenkunde und Bienenschutz 4
5 Aktuell in Österreich zugelassene TAM Stand: laut Arzneispezialitätenregister BASG, (3) &_afrWindowMode=0&_adf.ctrl-state=yc2dklgdm_4 Thymovar Wirkstoff Thymol Wartezeit Honig: 0 Tage. Nicht vor oder während der Tracht einsetzen. Die Waben, die während der Behandlung mit THYMOVAR im Brutraum waren, dürfen im folgenden Frühjahr nicht geschleudert werden. Rezeptfrei, Abgabe: Apotheken, Drogerien und Imkereifachhandel (gem. 59 Abs7 AMG) Rechtslage Varroabekaempfungsmittel - Stand Abt. Bienenkunde und Bienenschutz 5
6 Gibt es in Österreich weitere Zulassungsanträge für Bienen- Tierarzneimittel? Ja! Zulassungsstand bzw. Zeitpunkt einer möglichen Erledigung sind dzt. unbekannt! Voraussetzungen: Dazu befugte Firma muss Antrag stellen Erforderliche Unterlagen einreichen Kosten übernehmen Rechtslage Varroabekaempfungsmittel - Stand Abt. Bienenkunde und Bienenschutz 6
7 Vor Kauf/Anwendung Abfrage im Arzneispezialitätenregister des BASG _afrwindowmode=0&_adf.ctrl-state=109omhsmib_4 Abfrage: Rechtslage Varroabekaempfungsmittel - Stand Abt. Bienenkunde und Bienenschutz 7
8 Legale medikamentöse Alternativen zu den zwei zugelassenen Präparaten Falls für Therapie keines dieser Mittel geeignet ist, kann Tierarzt eine im EWR-Raum für Bienen zugelassene Arzneispezialität nach den Bestimmungen des Arzneiwareneinfuhrgesetzes einführen, oder eine magistrale Herstellung eines geeigneten Arzneimittels in einer öffentlichen Apotheke anordnen, sofern es in keinem EU-Land zugelassenes Mittel gibt. Dabei können die Substanzen eingesetzt werden, die in der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 der Kommission vom 22. Dezember 2012 über pharmakologisch wirksame Stoffe und ihre Einstufung hinsichtlich der Rückstandshöchstmengen in Lebensmitteln tierischen Ursprungs für alle Lebensmittel liefernden Tiere (Ameisensäure, Milchsäure, Thymol) bzw für Bienen (Oxalsäure) angeführt sind. Einschaltung eines Tierarztes unumgänglich Von diesem abgegebene Mittel dürfen nur im Abgabebetrieb eingesetzt werden Aufzeichnungspflichten für Tierarzneimitteleinsatz sind einzuhalten Rechtslage Varroabekaempfungsmittel - Stand Abt. Bienenkunde und Bienenschutz 8
9 AUFZEICHNUNGEN Verpflichtung zur Dokumentation Tierarzt Der behandelnde Tierarzt ist verpflichtet die Behandlungen (jede Anwendung!!) noch am Tage der Behandlung in das Bestandsregister einzutragen! ( 12 (1) RückstK-V) / ( 8 TAKG) Verpflichtung zur Dokumentation Imker ist verpflichtet die Behandlungen noch am Tage der Behandlung einzutragen - sofern dies nicht bereits durch den Tierarzt erfolgt ist Wartezeiten einzuhalten Aufzeichnungen fünf Jahre lang aufzubewahren Aufzeichnungen auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen ( 12 (2) RückstK-V) Rechtslage Varroabekaempfungsmittel - Stand Abt. Bienenkunde und Bienenschutz 9
10 AUFZEICHNUNGEN Was ist aufzuzeichnen? Zeitpunkt der verordneten oder durchgeführten Behandlungen Art der verordneten oder durchgeführten Behandlungen (Bezeichnung des TAM, Menge des TAM, Art der Anwendung) Angaben zur Identität der behandelten Tiere / Anzahl der behandelten Bienenvölker, Beute, u.a.. Kennzeichnung der Standorte Wartezeit Name des Imkers (Anwenders) Name des Tierarztes Rechtslage Varroabekaempfungsmittel - Stand Abt. Bienenkunde und Bienenschutz 10
11 Wie geht es 2014 mit Varroabekämpfung weiter? (1) Weiterhin uneingeschränkt anwendbar sind: Nicht medikamentöse + biotechnische Verfahren Drohnenbrutentnahme Bannwabenverfahren Totalbrutentnahme Thermobehandlung Rechtslage Varroabekaempfungsmittel - Stand Abt. Bienenkunde und Bienenschutz 11
12 B) Varroabekämpfungsmittel ohne österr. Zulassung (Stand: ) - aber mit Zulassung als TAM in einigen anderen EU- Ländern B-1) Alternative Wirkstoffe in TAM mit Zulassung in EU-MS: Thymol Kombination äther. Öle Ameisensäure Oxalsäure Achtung Zulassungsstatus kann sich ändern Informationen zu verfügbaren Präparaten einholen! Rechtslage Varroabekaempfungsmittel - Stand Abt. Bienenkunde und Bienenschutz 12
13 B) Varroabekämpfungsmittel ohne österr. Zulassung (Stand: ), aber mit Zulassung als TAM in einigen EU-Ländern B-2) Klassische Wirkstoffe in TAM mit Zulassung in einigen EU- Mitgliedstaaten: tau-fluvalinat, Flumethrin, Amitraz, Coumaphos, Amitraz + tau-fluvalinat (Kombination) Achtung Zulassungsstatus kann sich ändern Informationen zu verfügbaren Präparaten einholen! Rechtslage Varroabekaempfungsmittel - Stand Abt. Bienenkunde und Bienenschutz 13
Aktueller Stand zugelassener Varroabekämpfungsmittel in Österreich
Aktueller Stand zugelassener Varroabekämpfungsmittel in Österreich Dr. Rudolf Moosbeckhofer AGES, Bereich Ernährungssicherung Inst. für Saat- und Pflanzgut, Pflanzenschutzdienst und Bienen, Abt. Bienenkunde
MehrZulassung von Tierarzneimitteln für Bienen in der EU
Zulassung von Tierarzneimitteln für Bienen in der EU Gesine Hahn, BVL Berlin 18. September 2014 Seite 1 Gesetzliche Grundlagen Ein Tierarzneimittel darf in einem EU Mitgliedsstaat erst dann in Verkehr
MehrArzneimittelrechtliche Bestimmungen bei der Behandlung von Bienen. Dr. Daniela Pietsch
Arzneimittelrechtliche Bestimmungen bei der Behandlung von Bienen Dr. Daniela Pietsch Überblick Arzneimittelbegriff Verkaufsabgrenzung von Arzneimitteln (AM) und Bezugsmöglichkeiten für Tierhalter Anwendungsmöglichkeiten
MehrDie Varroamilbe. Eine Bedrohung seit 1982 in Österreich. Wolfgang Oberrisser. Gesundheitsreferent ÖIB NÖ-Imkerschule Warth. Wolfgang Oberrisser
Die Varroamilbe Eine Bedrohung seit 1982 in Österreich Gesundheitsreferent ÖIB NÖ-Imkerschule Warth Folie 1 Ziel Die Erarbeitung einer einheitlichen Schulungsmeinung für ImkerNeueinsteiger zur Varroabekämpfung
MehrMedikamentöse Bekämpfungsmöglichkeiten
Medikamentöse Bekämpfungsmöglichkeiten Sind nur dann erfolgreich, wenn sie rechtzeitig und den Eigenschaften des jeweiligen Medikamentes entsprechend durchgeführt werden. Medikamente töten nur die Varroamilben
MehrBayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau. Zugelassene Varroabekämpfungsmittel
Zugelassene Varroabekämpfungsmittel Varroabehandlungen nach dem Abschleudern (Bayvarol ) (einfache Anwendung, jedoch vielerorts resistente Milben, auch in Bayern!) Thymol Ameisensäure Lange Behandlungsdauer
MehrBericht Bienengesundheit. Norbert Lummerstorfer
Bericht Bienengesundheit Norbert Lummerstorfer Überblick Amerikanische Faulbrut 2015 Statistik. Wie geht s mit Varroabehandlung weiter Vespa Velutina nigrithorax Anzahl Neuasbrüche AFB-Neuausbrüche in
MehrVarroa-Bekämpfung Warum? Wie? Was sagt das Gesetz?
AGES, Dr. Rudolf Moosbeckhofer Varroa-Bekämpfung Warum? Wie? Was sagt das Gesetz? 1 Ausgangslage Varroa ist nach wie vor gefährlich und ein großes Problem der Bienenzucht. Ohne Gegenmaßnahmen sterben die
MehrRegelung der Betriebskontrolle (Blaue Kontrolle)
Regelung der Betriebskontrolle (Blaue Kontrolle) Bruno Reihl, Leit. Bieneninspektor der Urkantone Themen Tierseuchenverordnung: Bienenrelevante Artikel Veterinärkontrolle (Blaue Kontrolle) Varroa-Behandlung
MehrMerkblatt für Tierärzte (Stand )
Merkblatt für Tierärzte (Stand 15.07.2014) Informationen für Tierärzte zu rechtlichen Bestimmungen zum Tierarzneimittelverkehr innerhalb von EU-Mitgliedstaaten bzw. EWR- Vertragsstaaten Grundsatz Verbringungsverbot
MehrVeterinärkontrollen: erste Erfahrungen und Ausblick 2015 (Blaue Kontrolle)
Veterinärkontrollen: erste Erfahrungen und Ausblick 2015 (Blaue Kontrolle) Bruno Reihl, Leit. Bieneninspektor der Urkantone Themen Tierseuchenverordnung: Bienenrelevante Artikel Veterinärkontrolle - Primärproduktions
MehrDas Buch. fürs Volk. Perizin. Bayvarol Strips. Bestandsbuch zur Dokumentation der Anwendung von Arzneimitteln bei Bienen. Für gesunde Winterbienen.
Das Buch fürs Volk Bestandsbuch zur Dokumentation der Anwendung von Arzneimitteln bei Bienen. Bayvarol Strips Für gesunde Winterbienen. Perizin Schützt ganze Völker. Das Buch für Sie. Als fleißige Honigproduzenten
MehrNeues aus der Rechtssetzung
Neues aus der Rechtssetzung und mangelhafte Umsetzung von älteren Verordnungen Fortbildungsveranstaltung des TBV Oberfranken 17.03.2010 Himmelkron Dr. Iris Fuchs Regierung von Oberfranken Novellierung
MehrAntrag auf Freistellung aus der Apothekenpflicht. Varroose-Mittel zur Anwendung bei Bienen
Antrag auf Freistellung aus der Apothekenpflicht Varroose-Mittel zur Anwendung bei Bienen Inhalt Varroose Pathogenese einer Erkrankung Wirtschaftliche Folgen der Varroose Behandlung der Varroose Antrag
MehrVarroa-Bekämpfung Warum? Wie? Was sagt das Gesetz?
Varroa-Bekämpfung Warum? Wie? Was sagt das Gesetz? Rudolf Moosbeckhofer Abt. Bienenkunde und Bienenschutz Inst. Saat- und Pflanzgut, Pflanzenschutzdienst und Bienen Österreichische Agentur für Gesundheit
MehrDokumentationspflichten bei Erwerb und Anwendung von Arzneimitteln
Dokumentationspflichten bei Erwerb und Anwendung von Arzneimitteln Unterer Lindenhof Neues aus dem Hühnerstall, 23.03.2011 Dr. Dagmar Duda-Spiegel, Stabsstelle Ernährungssicherheit (SES) 1. Vorstellung
MehrRückstände in Bienenprodukten
Rückstände in Bienenprodukten Dr. Stefan Berg Dr. Ingrid Illies Rückstände in Bienenprodukten Imker Medikamente Landwirtschaft Umwelt Rauch Repellent Holzschutz Varroazide Schwelfel... Pflanzenschutz GVO
MehrVarroa-Mittel und deren Wirkung auf dem Prüfstand
88. Deutschsprachiger Imkerkongress Schwäbisch Gmünd Varroa-Mittel und deren Wirkung auf dem Prüfstand Renate Wapenhensch, NOD Europe Ltd. 13.09.2014 Kongress deutschsprachiger Imker Die Ausbreitung der
MehrFred Klockgether Freier Berater für Bienengesundheit. Deutschland, Österreich, Schweiz Bayer Bee Care Center
Fred Klockgether Freier Berater für Bienengesundheit Deutschland, Österreich, Schweiz Bayer Bee Care Center Bestäuber brauchen unsere Hilfe. Die Probleme sind vielschichtig Milben und andere Parasiten
MehrIng. Andreas Platzer Bildungsstätte für Bienenkunde Fachschule für Obst-, Wein- & Gartenbau Laimburg
Ing. Andreas Platzer Bildungsstätte für Bienenkunde Fachschule für Obst-, Wein- & Gartenbau Laimburg 75.000 Imker 1.560.000 Völker 5% der Imker bewirtschaften ca. 50% der Völker 11.000 Berufsimker Konsum
MehrEquiden: Arzneimittelrecht
Equiden: Arzneimittelrecht Neuerungen in 16. AMG Novelle bei Therapie von Equiden? Dr. Iris Fuchs 16. AMG Novelle: Kurzfassung Zielsetzung: Reduktion des Antibiotikaeinsatz Vermeidung von Resistenzen Wen
MehrInformationen für Pferdehalter
Informationen für Pferdehalter Merkblatt (Fassung vom 20.11.2006) der Stabsstelle Ernährungssicherheit am Regierungspräsidium Tübingen Die Inhalte stellen eine verkürzte Zusammenfassung der rechtlichen
MehrNAME UND ANSCHRIFT DES ZULASSUNGSINHABERS UND, WENN UNTER- SCHIEDLICH, DES HERSTELLERS, DER FÜR DIE CHARGENFREIGABE VERANTWORTLICH IST
GEBRAUCHSINFORMATION THYMOVAR; 15 g Streifen für den Bienenstock, für Honigbienen NAME UND ANSCHRIFT DES ZULASSUNGSINHABERS UND, WENN UNTER- SCHIEDLICH, DES HERSTELLERS, DER FÜR DIE CHARGENFREIGABE VERANTWORTLICH
MehrPermethrin Antrag des BVL auf Aufhebung der Ausnahme von der Verschreibungspflicht für den Hund Josa Preuß
Permethrin Antrag des BVL auf Aufhebung der Ausnahme von der Verschreibungspflicht für den Hund Josa Preuß Abteilung 3 Tierarzneimittel BVL-Berlin Josa Preuß 30. Juni 2009 Seite 1 Problem-Arzneimittelsicherheit:
MehrVarroa sicher diagnostizieren. Kampf der Milbe mit sicherem Konzept im Großbetrieb
Institut für Bienenkunde Celle BZB Guido Eich Postfach 39 49 26029 Oldenburg 0441/57026-124, Fax: - 179 mobil: 0178/3121853 email: Guido.Eich@LAVES.Niedersachsen.de Varroa sicher diagnostizieren Kampf
MehrBestandsregister für Schweinehaltungen
Bestandsregister für Schweinehaltungen Übertrag (Anzahl Tiere): Name: Registriernummer nach VVVO: Anschrift der Betriebsstätte: Gesamtzahl am Stichtag 01.01.20 : Davon Zuchtsauen: Davon sonstige Zucht-
MehrKraft ß Emmerich. MemoVet. Dörfelt ß Abbrederis ß Hirschberger. Dosierungsvorschläge für Arzneimittel bei Hund und Katze. 6.
Kraft ß Emmerich MemoVet Dörfelt ß Abbrederis ß Hirschberger Dosierungsvorschläge für Arzneimittel bei Hund und Katze 6. Auflage Al lg em ei ne H in weis e und Er läuter ung de r Sy mbol e Folgende Symbole
MehrDieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen
2004R1646 DE 24.09.2004 000.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 1646/2004 DER
MehrEquidenpass-Verordnung NEU Was muss ich als Tierarzt wissen?
Equidenpass-Verordnung NEU Was muss ich als Tierarzt wissen? Dr. Sabine Kirisits Amt der OÖ Landesregierung Equidenpass - Verordnung bereits seit 1. Juli 2009: EU (VO) 504/2008 Verpflichtender Equidenpass
MehrSuchtmittel Nachweisungen Jahresstatistik
Suchtmittel Nachweisungen Jahresstatistik Mag. (FH) Andrea Ungersbäck Institut Überwachung, Abteilung GMDP AGES Gespräch Fokus Suchtmittel Wien, 12.01.2017 Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen
MehrDokumentationshilfe Einzelhändler - Arzneimittelrecht
Dokumentationshilfe Einzelhändler - Arzneimittelrecht Besichtigung des Bestandes an Arzneimitteln Fertigarzneimittel Der Einzelhändler bringt nur freiverkäufliche Arzneimittel in den Verkehr ( 43 Abs.
MehrAntrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht. -Doramectin-
Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht Antrag auf Entlassung von Doramectin aus der Verschreibungspflicht für die topische Anwendung bei Königspython, Abgottschlange und Bartagame bei einem
MehrAnwendung von Medikamenten zur Varroosebekämpfung
Anwendung von Medikamenten zur Varroosebekämpfung Dr. Ilka Emmerich VETIDATA, Institut für Pharmakologie, Pharmazie und Toxikologie Emmerich, 05.01.2016 Rechtliche Grundlagen und Medikamente Veterinärmedizinische
MehrGesundheitsbericht 2016
Gesundheitsbericht 2016 Themen 1) Laborbericht 2016 2) FKP Projekt 2017 3) Varroasituation 2016/2017 1) Futterkranzproben 2016 Insgesamt 2502 FKP gemacht! 2085 negativ 83,3% 332 gering positiv 13,3% 85
MehrImkerumfrage MV Ergebnisse
Imkerumfrage MV 2015 Ergebnisse BioMath GmbH Schnickmannstraße 4 18055 Rostock Autoren: Email: Telefon: Fax: Jörg Schmidtke, Kerstin Schmidt kerstin.schmidt@biomath.de 0381 375661-0 0381 375661-18 1 Der
MehrOrdentliche Mitgliederversammlung des BVDVA. Die österreichische Arzneimittelfernabsatzverordnung
Ordentliche Mitgliederversammlung des BVDVA 10. Juni 2015, Berlin Die österreichische Arzneimittelfernabsatzverordnung Jakob Hütthaler-Brandauer Rechtsanwalt Arzneimittelversandhandel Österreich - Überblick
MehrDer Imker als Lebensmittelunternehmer Teil 1- rechtliche Grundlagen
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Der Imker als Lebensmittelunternehmer Teil 1- rechtliche Grundlagen Veranstaltung des Kreisimkerverbandes Krefeld- Viersen, Albert- Mooren-Halle 29-04-2017 Allgemeines
MehrWas ist bei der Bekämpfung der Varroose zu beachten?
Was ist bei der Bekämpfung der Varroose zu beachten? Dr. Ilka Emmerich Emmerich, 23.11.2016 Varroosebekämpfung 1 Arzneimittelbegriff 2 Absatz 1 AMG (1) Arzneimittel sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen,
MehrAnwendung der Retterspitz Animal Pflegeprodukte bei Tieren für die Lebensmittelgewinnung
Kundeninformation der Retterspitz Animal Pflegeprodukte bei Tieren für die Lebensmittelgewinnung Diese Fragestellung wird durch die sogenannte Rückstandshöchstmengenverordnungen der EU, Nr. 470/2009 und
MehrVerordnung des EDI über Fremd- und Inhaltsstoffe in Lebensmitteln
Verordnung des EDI über Fremd- und Inhaltsstoffe in Lebensmitteln (Fremd- und Inhaltsstoffverordnung, FIV) Änderung vom 26. November 2008 Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) verordnet: I Die
MehrVERORDNUNG (EU) Nr. 26/2011 DER KOMMISSION vom 14. Januar 2011 zur Zulassung von Vitamin E als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten
2011R0026 DE 02.10.2015 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EU) Nr. 26/2011 DER KOMMISSION
MehrJahresversammlung des Kreisverbandes Imker Bamberg
Jahresversammlung des Kreisverbandes Imker Bamberg Sonntag 17. März 2013 Dr. Hermann Knörl Landratsamt Bamberg 1. Anzeigepflichtige Bienenkrankheiten - Bösartige Faulbrut 2. Arzneimittel zur Varroabehandlung
MehrJahrgang 1977 Ausgegeben am 25. November Stück
P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien 3555 Jahrgang 1977 Ausgegeben am 25. November 1977 163. Stück 555. Verordnung: Zusatz von Stoffen mit antioxidierender Wirkung bei Lebensmitteln
MehrVarroa Bekämpfung. Weiterbildung Imkergrundkurs Ausbildungsordner Kapitel Autor: Walter Gasser Arbeitsgruppe VDRB
Varroa Bekämpfung Weiterbildung Imkergrundkurs Ausbildungsordner Kapitel 2.1 2.3 Autor: Walter Gasser Arbeitsgruppe VDRB 16.02.2009 VDRB 2009 1 Inhalt Varroa Der Feind in meinem Bienenvolk Bekämpfungsstrategie
MehrUmstellung auf biologische Landwirtschaft
Administration des Services Techniques de l'agriculture Leitfaden Umstellung auf biologische Landwirtschaft 2011 Wir bedanken uns bei folgenden Personen für Ihre Mitarbeit: Bernd Ewald, IBLA-Bioberatung
MehrRückstandsproblematik in Bienenprodukten. Was sollte der Imker wissen?
Rückstandsproblematik in Bienenprodukten. Was sollte der Imker wissen? Dr. Klaus Wallner Universität Hohenheim Landesanstalt für Bienenkunde August-von-Hartmann-Str. 13 70593 Stuttgart Tel: 0049-711-4592-22662
MehrBedürfnisse der Überwachung
Arbeitsgruppe Tierarzneimittel (AG TAM) der Länderarbeitsgruppe Verbraucherschutz (LAV) Bedürfnisse der Überwachung Tierarzneimittelrecht in der Europäischen Gemeinschaft nach 2010 Dr. Christine Höfer
MehrAktuelle Neuigkeiten aus dem Lebensmittelrecht. September 2012 Joachim Mehnert
Aktuelle Neuigkeiten aus dem Lebensmittelrecht September 2012 Joachim Mehnert Überblick Grundlagen was wissen meine Fachleute? was enthält meine HACCP Schulung? Welche Details sind relevant? Änderungen/Hinweise
MehrVerordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel
in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. November 1988 (BGBl. I S. 2150) in Verbindung mit Artikel 3 der Verordnung vom 26. Oktober 1988 (BGBl. I S. 2103) Erster Abschnitt Freigabe aus der Apothekenpflicht
MehrFortbildung FA Bieneninspektion: Tierarzneimittel. Aufbau 1. UM WAS GEHT ES? 1. Um was geht es?
Fortbildung FA Bieneninspektion: Tierarzneimittel 01. Februar 2014 Zollikofen BE 08. Februar 2014 Waldstatt AR Dr. med. vet. Marco Jäggi, Abteilung Marktkontrolle Swissmedic Swissmedic Institut suisse
MehrBehandlungsjournal und Inventarliste für Tierarzneimittel
Behandlungsjournal und Inventarliste für Tierarzneimittel Anleitung zu den Norm-Formularen Aufzeichnungs- und Buchführungspflicht für Tierarzneimittel (TAM) Die Aufzeichnungs- und Buchführungspflicht unterstützt
Mehr3) An die Lebensmitteluntersuchungsanstalt Kärnten
1) An alle Landeshauptmänner ivb@vlr.gv.at sanla.post@ooe.gv.at post@m59.magwien.gv.at v.mischi@tirol.gv.at lmi.abt12@ktn.gv.at fa8b@stmk.gv.at post.gs3@noel.gv.at alexander.breit@salzburg.gv.at post.gesundheit@bgld.gv.at
MehrAntibiotika in der Nahrung tierischen Ursprungs? Mag.med.vet. Kurt Frühwirth Präsident der Österreichischen Tierärztekammer
Antibiotika in der Nahrung tierischen Ursprungs? Mag.med.vet. Kurt Frühwirth Präsident der Österreichischen Tierärztekammer Einleitung Finden sich wirklich AB in der Nahrung? An welchen Stellen der tierischen
MehrKriterienkatalog für nachhaltig erzeugte Lebensmittel Version: 28.05.2014
Kriterienkatalog für nachhaltig erzeugte Lebensmittel Version: 28.05.2014 Es gelten alle aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien. Nr. Produkt Beschreibung Dokumentation/Kontrolle 1 Rindfleisch
MehrFachgespräch Pferdehaltung. Arbeitsgemeinschaft Landtechnik. Baden-Württemberg e.v. 19. November 2009 in Aalen-Oberalfingen
Arbeitsgemeinschaft Landtechnik und Ländliches Bauwesen Baden-Württemberg e.v. in Aalen-Oberalfingen Stabsstelle Ernährungssicherheit (SES) am Regierungspräsidium Tübingen ALB Baden-Württemberg Arzneimittelrechtliche
MehrNeue Regelungen im Tierarzneirecht
Thüringer Ökolandbau-Fachtagung Schwerpunkt Tierhaltung/-zucht Neue Regelungen im Tierarzneirecht Dr. Matthias Link, prakt. Tierarzt, 27259 Varrel Die Neuordnung der Tierarzneimittelgesetzgebung wurde
MehrZUSAMMENFASSUNG DER MERKMALE DES TIERARZNEIMITTELS
ZUSAMMENFASSUNG DER MERKMALE DES TIERARZNEIMITTELS 1 1. BEZEICHNUNG DES TIERARZNEIMITTELS Dany s BienenWohl - 3,5 % (m/m) Oxalsäuredihydrat-Lösung zum Träufeln für Honigbienen 2. QUALITATIVE UND QUANTITATIVE
MehrARZNEIMITTEL ANWENDUNG UND DOKUMENTATION. Tiergesundheitsdienst
ARZNEIMITTEL ANWENDUNG UND DOKUMENTATION Tiergesundheitsdienst Arzneimittel - Anwendung und Dokumentation Der Einsatz von Arzneimitteln hat streng unter den gesetzlich vorgegebenen Rahmenbedingungen zu
MehrTierhalter Arzneimittel - Nachweisverordnung
Dezernat 23 Tierarzneimittelüberwachung und Rückstandskontrolldienst Tierhalter Arzneimittel - alte Bestandsbuch-Verordnung Ziele der neuen Verordnung 1 Nachweispflichten des Betriebes / Tierhalters, der
MehrThymian / Primel. Sachverständigen-Ausschuss für Apothekenpflicht 13. Juni Sachverständigen-Ausschuss für Apothekenpflicht 13.
Thymian / Primel Sachverständigen-Ausschuss für Apothekenpflicht 13. Juni 2017 Sachverständigen-Ausschuss für Apothekenpflicht 13. Juni 2017 Seite 1 Antrag Thymiankraut und seine Zubereitungen, auch in
MehrErläuterungen zum Fragebogen zur Erfassung und Dokumentation von Völkerverlusten und Bienenschäden 2016 mit Vergiftungsverdacht
AGES Abteilung Bienenkunde und Bienenschutz Spargelfeldstraße 191 1220 Wien Erläuterungen zum Fragebogen zur Erfassung und Dokumentation von Völkerverlusten und Bienenschäden 2016 mit Vergiftungsverdacht
MehrAlternative Varroabekämpfung
Alternative Varroabekämpfung Anton Imdorf und Jean-Daniel Charrière, Schweizerisches Zentrum für Bienenforschung Forschungsanstalt für Milchwirtschaft, Liebefeld, CH-3003 Bern Der Bienenparasit Varroa
MehrSchutzgebühr: 1,50 EUR. 1 Inhaltsverzeichnis. 2 Impressum Herausgeber:
1 Inhaltsverzeichnis 1 Inhaltsverzeichnis...3 2 Impressum...3 3 Vorbemerkungen...4 3.1 Anwendungshinweise für zugelassene Medikamente 6 3.2 Inhalte eines Bestandsbuches 6 4 Bestandsbuch für die Anwendung
Mehr6. Fortbildungsveranstaltung des Regierungspräsidiums Darmstadt und der LTK Hessen für Tierärztinnen und Tierärzte des Regierungsbezirks Darmstadt
6. Fortbildungsveranstaltung des Regierungspräsidiums Darmstadt und der LTK Hessen für Tierärztinnen und Tierärzte des Regierungsbezirks Darmstadt Darmstadt, 23. November 2016 1 Tierimpfstoffe Ausgangssituation
MehrBeiblatt zum Fragebogen zur Erfassung und Dokumentation von Völkerverlusten und Bienenschäden 2015 mit Vergiftungsverdacht
AGES Abteilung Bienenkunde und Bienenschutz Spargelfeldstraße 191 1220 Wien Beiblatt zum Fragebogen zur Erfassung und Dokumentation von Völkerverlusten und Bienenschäden 2015 mit Vergiftungsverdacht Bei
MehrDie neue Tierarzneimittelverordnung - Gedanken zur Umsetzung beim Geflügel
Die neue Tierarzneimittelverordnung - Gedanken zur Umsetzung beim Geflügel Prof. Richard Hoop Vetsuisse-Fakultät Zürich Ziele fachgerechter Einsatz von Tierarzneimitteln Lebensmittelsicherheit (unzulässige
MehrGesunde Bienen auf natürliche Weise
Gesunde Bienen auf natürliche Weise Apiguard ist eine neue Behandlung, die auf natürlichen Inhaltsstoffen basiert. Sie sind besonders effektiv, sicher und wirken sich gleichzeitig vorteilhaft auf die Gesundheit
MehrMeldung der Antibiotikaanwendungen nach 58b Arzneimittelgesetz (AMG)
Meldung der Antibiotikaanwendungen nach 58b Arzneimittelgesetz (AMG) Betriebe, die im Halbjahr durchschnittlich mehr als 250 Ferkel bzw. Schweine, 20 Kälber bzw. Rinder, 10.000 Hähnchen oder 1.000 Puten
MehrMerkblatt Tierseuchenrechtliche Vorschriften für Bienenhalter
Der Landrat des Kreises Bergstraße Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Merkblatt Tierseuchenrechtliche Vorschriften für Bienenhalter Überblick über die Verpflichtungen von Bienenhaltern gemäß
MehrAntrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht. -Diclazuril-
Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht Antrag der Firma: Erweiterung des Eintrags in der AMVV von derzeit Diclazuril in Diclazuril ausgenommen zur Anwendung bei Bartagame und Leopardgecko
MehrLeitlinie Kommentar Arbeitshilfe. Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung. Prüfung der Fertigarzneimittel und apothekenpflichtigen
Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Prüfung der Fertigarzneimittel und apothekenpflichtigen Medizinprodukte Stand der Revision:16.06.2016 Inhaltsverzeichnis
MehrWAS SIE BEKOMMEN? Gefälschte Medikamente können töten. Gehen Sie auf Nummer sicher. Nutzen Sie das Logo.
MedikamentE im INternet KAUFEN? WISSEN SIE wirklich, WAS SIE BEKOMMEN? Gefälschte Medikamente können töten. Gehen Sie auf Nummer sicher. Nutzen Sie das Logo. Erkennen Sie die Gefahr Illegale Arzneimittel,
MehrVerordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts über die vereinfachte Zulassung und die Meldepflicht von Arzneimitteln
Verordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts über die vereinfachte Zulassung und die Meldepflicht von Arzneimitteln (VAZV) vom 9. November 2001 (Stand am 28. Dezember 2001) Das Schweizerische Heilmittelinstitut
MehrSpalte 3 angegeben Anwendungsgebieten und unter den in Spalte 4 genannten Bedingungen angewendet werden. Ausnahmen für Anwendung zu tierzüchterische
E n t wurf Verordnung des Bundesministers für Gesundheit über die Anwendung von bestimmten Stoffen mit hormonaler oder thyreostatischer Wirkung und von Beta-Agonisten in der tierischen Erzeugung (Hormonverordnung
MehrBremische Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BremBHV1-V)
Bremische Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BremBHV1-V) Zum 29.09.2017 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Aufgrund des 38 Absatz 9 in
MehrTeil 7. Grundlagen und Praxis der medizinischen Versorgung SS06 Teil VII. 1
Teil 7 Grundlagen und Praxis der medizinischen Versorgung SS06 Teil VII. 1 VII. Arzneimittel und Medizinprodukte Grundlagen und Praxis der medizinischen Versorgung SS06 Teil VII. 2 Arzneimittelgesetz Arzneimittel
MehrFühren einer tierärztlichen Hausapotheke in der Kleintierpraxis
Führen einer tierärztlichen Hausapotheke in der Kleintierpraxis Dr. Anke Litwicki, Dr. Nadine Werth Inhaltsübersicht A Gesetzliche Grundlagen B Allgemeines Verfahren (Ablauf einer Kontrolle) C Schwerpunkte
MehrEinschlägige Rechtsvorschriften in der arzneimittelrechtlichen Überwachung. Anwendung von Tierarzneimitteln 23./
Einschlägige Rechtsvorschriften in der arzneimittelrechtlichen Überwachung Anwendung von Tierarzneimitteln 23./24.11.2011 Zielsetzung Der ordnungsgemäße Erwerb von Arzneimitteln und deren Anwendung ist
MehrWir dürfen trotz unserer Faulbrutsituation die Varroamilbe nicht vergessen!
Imkerverein Dresden e.v. Bienengesundheitsgruppe Eisenberger Str. 11 01127 Dresden Wir dürfen trotz unserer Faulbrutsituation die Varroamilbe nicht vergessen! Behandlungsanleitung Liebe Imkerinnen, liebe
MehrMonatliche Kontrolle der Eutergesundheit
Monatliche Kontrolle der Eutergesundheit Eutergesundheit: Die Euter aller laktierenden Kühe sind mindestens einmal pro Monat mit dem Schalmtest zu kontrollieren. Die Schalmtestergebnisse sind schriftlich
MehrERFOLGREICHE VARROA BEKÄMPFUNG OHNE AMEISENSÄURE IN SÜDTIROL
ERFOLGREICHE VARROA BEKÄMPFUNG OHNE AMEISENSÄURE IN SÜDTIROL WANDERLEHRER LARCHER ERICH VIZE OBMANN DES SÜDTIROLER IMKERBUNDES OBMANN DES SÜDTIROLER KÖNIGINZUCHTVEREINS St.Andrä Lavantal Kärnten 06.02.2016
MehrGemeinschaftsregister der Futtermittelzusatzstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003
Gemeinschaftsregister der Futtermittelzusatzstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 Erläuterungen (Stand: Veröffentlichung im Noember 2006) [Rev. 6] Direktion D Tiergesundheit und Tierschutz Referat
Mehr077582/EU XXIV. GP. Eingelangt am 29/03/12 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 28. März 2012 (29.03) (OR. fr) 8286/12 AGRILEG 48 ENV 250
077582/EU XXIV. GP Eingelangt am 29/03/12 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 28. März 2012 (29.03) (OR. fr) 8286/12 AGRILEG 48 ENV 250 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum:
MehrAktuelle Datenlage in Niedersachsen aus Sicht der Tiermedizin und Überwachung
Antibiotika-Einsatz in der Tierproduktion ein Risiko? Aktuelle Datenlage in Niedersachsen aus Sicht der Tiermedizin und Überwachung Prof. Dr. Eberhard Haunhorst Präsident des Niedersächsischen Landesamtes
MehrAntibiotikaeinsatz. Infopool: Sicherheit l. Antibiotikaeinsatz. Wir, die Geflügelwirtschaft für Deutschland.
Antibiotika werden in der Geflügelhaltung ausschließlich bei erkrankten Tieren eingesetzt, sofern es ihre Behandlung erfordert. Im Falle einer Erkrankung muss der zuständige Bestandsveterinär hinzugezogen
MehrAnwendung und Dokumentation des Tierarzneimitteleinsatzes
Anwendung und Dokumentation des Tierarzneimitteleinsatzes Zulassungspflicht von AM Ausnahme: FAM, stallspezifische Vakzine, Abwehr einer Lebensbedrohung oder schwerer Schäden, etc. Registrierungspflicht
MehrArzneimittelfälschungen Realitäten zwischen illegalen Machenschaften und hoch regulierter Vertriebskette
22. Februar 2012 Arzneimittelfälschungen Realitäten zwischen illegalen Machenschaften und hoch regulierter Vertriebskette Dr. Jan Oliver Huber 39. Gesundheitspolitisches Forum 22. Februar 2012 Verband
MehrVerordnung zum Verbot von bestimmten die Ozonschicht abbauenden Halogenkohlenwasserstoffen (FCKW-Halon-Verbots-Verordnung)
Verordnung zum Verbot von bestimmten die Ozonschicht abbauenden Halogenkohlenwasserstoffen (FCKW-Halon-Verbots-Verordnung) Vom 6. Mai 1991 (BGBl. I S. 1090); geändert durch Gesetz v. 24.06.1994 (BGBl.
MehrAGES Medizinmarktaufsicht (MEA) steht für sichere und wirksame Arzneimittel und Medizinprodukte ein Überblick des Aufgabenbereichs
AGES Medizinmarktaufsicht (MEA) steht für sichere und wirksame Arzneimittel und Medizinprodukte ein Überblick des Aufgabenbereichs DI., Dr. Christa Wirthumer-Hoche Geschäftsfeldleiterin AGES Medizinmarktaufsicht
MehrRundschreiben an alle Wildhalter
Landesverband Bayerischer landwirtschaftlicher Wildhalter e. V Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. 089/55873-108 Fax: 089/55873-383 E-Mail: Wildhalter@BayerischerBauernVerband.de Landesverband Bayer.
MehrZu Artikel 1 Nummer 1a ( 4 Absatz 18 Satz 2 AMG) (Definition pharmazeutischer Unternehmer)
Änderungsantrag 1 Zu Artikel 1 Nummer 1a ( 4 Absatz 18 Satz 2 AMG) (Definition pharmazeutischer Unternehmer) In 4 Absatz 18 werden in Satz 2 nach dem Wort Arzneimittel die Wörter im Parallelvertrieb oder
MehrGEBRAUCHSINFORMATION PRACETAM 100 mg/g, Arzneimittelvormischung zur Herstellung von Fütterungsarzneimittel für Schweine
GEBRAUCHSINFORMATION PRACETAM 100 mg/g, Arzneimittelvormischung zur Herstellung von Fütterungsarzneimittel für Schweine 1.NAME UND ANSCHRIFT DES ZULASSUNGSINHABERS UND WENN UNTERSCHIEDLICH DES HERSTELLERS,
MehrVarroa: Ganzjährig unter Kontrolle! Die Varroamilbe bedroht die Bienenvölker
varroa Basiswissen Bienengesundheit Varroa: Ganzjährig unter Kontrolle! Die Varroamilbe bedroht die Bienenvölker von Januar bis Dezember. Keine Bekämpfungsmaßnahme ist frei von Nebenwirkungen. Vor allem
MehrDie 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes Was bedeutet dies für den Tierhalter?
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Die 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes Was bedeutet dies für den Tierhalter? Svenja Brünau Abteilung 6 - Dezernat 600 - Tierarzneimittelüberwachung
MehrTeil 1 Pflicht der Tierhalterin / des Tierhalters zur Mitteilung ihrer / seiner Masttierhaltung
Information zur 16. AMG Novelle 1 Teil 1 Pflicht der Tierhalterin / des Tierhalters zur Mitteilung ihrer / seiner Masttierhaltung Am 1. April 2014 ist die 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes in Kraft
MehrInhalt. Vorstellung. Historisches. Rechtliche Grundlagen. Meldung von Nebenwirkungen. Kontaktangaben
Inhalt Vorstellung Historisches Rechtliche Grundlagen Meldung von Nebenwirkungen Kontaktangaben 2 Wer sind wir Institut Pharmakovigilanz Gruppe KIVE (Kommunikation, Implementierung und Veterinär) 3 Definition
MehrInfoblatt Antibiotikadatenbank
Infoblatt Antibiotikadatenbank 1. Ziel der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes Resistenzen von Bakterien gegen Antibiotika haben in ihrer Häufigkeit und Ausprägung so zugenommen, dass Maßnahmen zur Bekämpfung
MehrEuropäische Gesetzgebung zu Tierarzneimitteln und Arzneifuttermitteln
Europäische Gesetzgebung zu Tierarzneimitteln und Arzneifuttermitteln Karlsruher Futtermitteltag LTZ Augustenberg, 18. Juni 2015, MLR, Referat 32 - Tierarzneimittel Gliederung Vorschlag für eine Verordnung
Mehr