Antibiotikamonitoring QS /HIT

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1 Antibiotikamonitoring QS /HIT I. QS-Datenbank Überblick aktueller Stand II. staatliche Datenbank AB-Minimierungskonzept nach 58 AMG Mitteilungspflichten Zeitlicher Ablauf III. Abgabe der Meldeverpflichtung an Dritte Ergänzungen zum Betreuungsvertrag IV. Maßnahmenplan bei Überschreitung der KZ 2 ( 58d AMG)

2 QS-Datenbank Initiative der Wirtschaft Träger: Verbände und Organisationen der Ernährungswirtschaft = die 4 Gesellschafter der QS GmbH Dt. Raiffeisenverband (Futtermittel) Dt. Bauernverband (Landwirtschaft) Verband der dt. Fleischindustrie Verband der Fleischwarenindustrie

3 Registrierung Landwirt Übernahme der Stammdaten (Adresse, VVVO-Nr., QS.- Nr.) aus der QS Plattform Bündler:je Standort und Produktionsart durchschnittlich pro Jahr belegte Tierplätze Mastschweine kg (2001) Ferkelaufzucht (2008) Sauen incl. Jungsauen (2004, keine Angaben zu Saugferkeln nötig) Jungsauen/ Jungeberaufzucht(2002) Fehlende Registrierung kann Liefersperre des Betriebes im QS System zur Folge haben

4 Registrierung Tierarzt Tierhalter meldet an QS, welche Tierarztpraxis ihn betreut Verpflichtungserklärung und Datenschutzerklärung unterschreiben und an QS senden Anerkennung des QS-Leitfadens Antibiotikamonitoring in der jeweils aktuellen Form Anmeldung bei QualitypeVetproof(eigentliche Datenbank) Nach Eingang der unterschriebenen Verpflichtungserklärung erfolgt Freischaltung des Tierarztes

5 Dateneingabe Tierarzt ist verantwortliche für korrekte Dateneingabe (Verpflichtungserklärung!) seit Pflicht für Mastschweinehaltende Betriebe im QS-System, seit Januar 2014 auch für Sauenhaltung, Ferkelaufzucht und Jungeber/Jungsauenaufzucht seit Pflicht für Kälbermast, freiwillig für übrige Rinderhaltung

6 Dateneingabetechnik > Eingabe von Hand in Eingabemaske Datenbank Vetproof > Hochladen einer CVS-Datei aus dem Praxissoftwareprogramm in die AB-Datenbank > Eingabe über direkte Schnittstellen mit Praxissoftware Umfangreiche Vorarbeiten hinsichtlich Medikamenten und Tierhalterdaten, Produktionsarten etc. in den Praxissystemen zum Abgleich mit VetproofEingabemaske z. B. exakte Arzneimittelbezeichnung, Zul. Nr., Mengenangaben etc. Korrektur von Falscheingaben sind auch nach Eingabe in Datenbank noch möglich, ebenso Rücknahme und Neuverschreibung Eingabe nicht-behandelte Quartale

7 Dateneingabetechnik Nur Eingabe der verpflichtenden Daten lt. Verpflichtungserklärung (in VetproofDatenbank mit * gekennzeichnet) Tierarzt, Betrieb mit VVVO-Nr., Beleg-Nr., Produktionsart Betrieb, Produktionsart u. Anzahl behandelte Tiere, Abgabedatum, Arzneimittel, Behandlungsmenge, Anwendungsdauer incl. Wirktage (seit ) Angaben zu Diagnosen, Dosierungen Wartezeiten etc. sind freiwillig

8 Dateneingabetechnik Produktionsarten und behandelte Tiergruppen Produktionsart Tiergruppe 2001 Mastschweine 2001 Mastschweine 2002 Jungsauen/Jungeberaufzucht 2002 Jungsauen 2902 Jungeber 2004 Sauenhaltungu. Ferkel bis z. Absetzen 2004 Saugferkel 2904 Sauen 2804 Eber 2008 Ferkelaufzucht 2008 Aufzuchtferkel Kombinationen: z.b = Sauenhaltungund Ferkel bis z. Absetzen + Ferkelaufzucht + Schweinemast

9 Dateneingabetechnik Produktionsarten Rind Produktionsart Produktionsart 1001 Rindermast 1016 Mutterkuhhaltung 1002 Kälbermast 1040 Michproduktion, Milchviehhaltung u. Kälberproduktion 1004 Fresser / Kälberaufzucht 1032 Schlachtkühe 1008 Milchvieh / Jungvieh Zucht 1901 Mastrinder < 9 Mon. Z. Zt. noch Probleme mit der Zuordnung der Produktionsarten

10 Therapie-Index Anz. Behandlungstage X Anz. Wirkstoffe X Anz. behandelter Tiere TI= durchschnittl. Anz. belegter Tierplätze pro Jahr Auswertungszeitraum quartalsweise

11 Aktueller Stand: Schnittstelle zwischen QS -und HIT-Datenbank zur Übertragung der meldepflichtungendaten an die staatliche Datenbank besteht seit Mitte Dezember Von nach AMG meldepflichtigen Betrieben haben am Betriebe QS über die Tierhaltererklärung zur Datenübertragung ermächtigt. Für Rinder haltende Betriebe ist bis Mitte Januar 2015 noch kein Eingabe über QS an HIT möglich (geringe Anzahl freigeschalteter Betriebe, Unklarheiten bzgl. Produktionsarten und Produktionsstätten)

12 Aktueller Stand Kälbermastbetriebe: Nutzung der QS Datenbank verpflichtend Freiwillige Nutzung der QS Datenbank für alle Rinder-haltenden Betriebe möglich Anmeldung über Bündler Kosten: 50 Eur Freischaltung plus 25 Eur jährlich QS Systemgebühr (vgl. Schwein > 7,50 Eur)

13 II. Staatliche Datenbank / HIT Antibiotika-Minimierungskonzept 58 a f, 16. AMG Novelle Start: erster Erhebungszeitraum : Meldepflichtig ist der Tierhalter von Masttieren Nutzungsart, Bestandsänderungen, AM-Anwendungen Möglichkeit der Übertragung auf Dritte, z.b. Tierarzt oder QS, ( muss der Behörde angezeigt werden) Empfehlung: keine Meldung zur Tierhaltung durch TA, nur zur AM Anwendung!

14 Mitteilungen zur Tierhaltung Meldepflicht für Masttiere Rind, Schwein, Huhn, Pute Je Tierart und VVVO- Nr. Differenziert nach Nutzungsgruppen > Rind: Mastkälber bis 8 Mon., Mastrinder ab 8 Mon. > Schwein: Ferkel vom Absetzen bis 30 kg, Mastschweine ab 30 kg Bestandsuntergrenzen Schwein : < 250 pro Halbjahr Bestandsuntergrenzen Rind : < 20 pro Halbjahr Bestandsänderungen incl. Verluste tagesgenau

15 Mitteilungen zur Arzneimittelanwendung Halbjährliche Meldung, je Betrieb (VVVO-Nr.), je Nutzungsart > Bezeichnung des angewendeten AM > Anzahl und Art der Tiere > Anzahl Behandlungstage incl. Wirktage > Gesamtmenge des angewendeten AM > Anz. durchschnittl. gehaltener Tiere pro Halbjahr Alternativ : Meldung über AUA-Beleg, z. B. bei Meldung durch TA

16 Mitteilungen zur Arzneimittelverwendung Möglichkeiten der Meldung über Dritte Tierarztpraxis direkt an HIT ( von Hand oder über Schnittstelle, oder über CSV-Datei) Tierarztpraxis an QS, QS weiter an HIT Meldender Dritter muss in HIT freigeschaltet sein Möglichkeiten der Dateneinsicht in HIT sicherstellen, insb. bei Weiterleitung durch QS

17 Mitteilung zur Arzneimittelanwendung Wirktage: Verabreichung alle 24 Std. > Anz. Behandlungstage = Anzahl Wirktage ( 3 X = 3 Behandlungstage) Einmalige Verabreichung z. B. Draxxin : 7 Behandlungstage Intervallweise Verabreichung: 2 X alle 48 Std. = 4 Behandlungstage

18 Ermittlung der Therapiehäufigkeit je Nutzungsart Zuständige Behörde : betriebl. halbjährl. TH an Tierhalter halbj. TH je Betrieb an BVL und BfR BVL: bundesweite halbj. TH je Nutzungsart Kennzahl 1 ( Median) Kennzahl 2: (3. Quartil) Veröffentlichung im Bundesanzeiger Tierhalter: Vergleich der eigenen betrieblichen TH mit bundes- weiter TH Maßnahmen bei Überschreitung der Kennzahlen

19 Maßnahmen zur Minimierung des AB-Einsatzes TH < Kennzahl 1: keine Maßnahmen TH < Kennzahl 1 > Kennzahl 2: Hinzuziehung Tierarzt Gründe für Überschreitung prüfen Reduktionsmöglichkeiten im AB. Einsatz prüfen

20 Maßnahmen zur Minimierung des AB-Einsatzes TH > Kennzahl 2: Tierärztliche Beratung binnen 2 Monaten schriftlicher Maßnahmenplan zur AB-Reduktion Zeitplan, wenn Umsetzung > 6 Mon. Übermittlung Maßnahmenplan an zuständige Behörde (unaufgefordert)

21 Maßnahmenplanbei Überschreitung der Kennzahl 2 BMEL v Verordnung zur Durchführung der 58 a 58 f des AMG 3 : Schriftlicher Plan nach 58 d: Mindestanforderungen an Angaben Vorschlag AG Schwein der TK s Nordrhein und Westf.- Lippe : schlanker Plan mit Mindestangaben Besprechung mit den Vet.- Ämtern

22 Maßnahmenplan bei Überschreitung der Kennzahl 2

23 Maßnahmenplan bei Überschreitung der Kennzahl 2

24 Zeitschiene Verkündigung des Gesetzes Beginn 1. Erhebungszeitraum Ende 1. und Beginn 2. Erhebungszeitraum HIT teilt TH an Betriebe / Behörde mit Behörde teilt TH an BVL mit Ermittlung K1, K2, Veröffentl. im Bundesanzeiger Tierhalter vergleicht eigene TH mit bundesweiten K1, K tierärztl. Beratung und schriftl. Maßnahennplanbei Betrieben mit > K2, Übersendung an Behörde Ende 2. und Beginn 3. Erhebungszeitraum Sommer `15 Prüfung/Bewertung dieser Minimierungspläne

25 Meldepflicht nach 58 AMG Abgabe der Meldeverpflichtung an Dritte ( > Tierarzt) Anlagen zum Bestandsbetreuungsvertrag

26 Meldeweg QS : Vetproof Datenbank Meldender ist der Tierarzt Unterschrift Verpflichtungserklärung Antibiotikamonitoring Anerkennung des QS Leitfadens AB- Monitoring in der jeweils aktuellen Form Verpflichtung gegenüber QS, alle Antibiotikagaben nach Maßgabe des QS- Leitfadens AB-Monitoring in die Datenbank Vetproof einzugeben

27 Meldeweg QS Name des Tierarztes (bzw. -Praxis) Tierhaltungsbetrieb mit VVVO- Nr. Nr. des AUA-Beleges Produktionsart des Betriebes Produktionsart der behandelten Tiergruppe und Anzahl der Tiere Abgabedatum Arzneimittel Menge des Arzneimittels Anwendungsdauer

28 Ergänzung zum Bestandsbetreuungsvertrag Meldung in Vetproof- Datenbank Absicherung des eingebenden Tierarztes > Datenschutz > Einsichtnahme Bündler > Haftung bei Fehl- und Falschmeldungen

29 Ergänzung zum Bestandsbetreuungsvertrag Meldung in Vetproof Datenbank 1: Zusammenarbeit mit QS und Qualitype-Vetproof 2: Pflichten des Tierarztes, Vertragsdauer, Vergütung : zwingende und freiwillige Daten, Regelung bei Änderung der Leitfäden, Vertragsdauer, Vergütung 3: Kontrollpflichten des Tierhalters, Mitteilung bei Abweichungen 4: Haftung und Haftungsfreistellung (Tierhalter / Tierarzt) 5 : Schweigepflichtsentbindung (gesonderte Erklärung, kann bei Änderungen jeweils separat neu unterzeichnet werden

30 Meldeweg HIT 58 a,b AMG: Meldung über Antibiotikaanwendungen bei Masttieren Meldungen sind vom Tierhalter vorzunehmen Meldeverpflichtung kann aber auf Dritte, z. B. Hoftierarzt übertragen werden Anzeige elektronisch in HIT oder schriftlich bei der zuständigen Behörde

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32 Meldeweg HIT Nutzungsart > Meldung durch Tierhalter Anzahl gehaltener Tiere (Bestandsänderungen) > Meldung durch Tierhalter Antibiotikaanwendungen incl. Wirktage> Übernahme der Meldungen durch den Tierarzt Meldung der Antibiotikaanwendungen durch den Tierarzt auf der Basis des AUA-Belegs, nicht nach Bestandsbuch!!!

33 Meldeweg HIT Meldung durch den Tierarzt auf der Basis des AUA-Belegs: > Bezeichnung des vom TA erworbenen oder verschriebenen Arzneimittels > Anzahl der Tiere für die die Behandlungsanweisung ausgestellt wurde > Identität der behandelten Tiere (Nutzungsart) > Behandlungsdauer incl. Wirktage > Insgesamt vom TA angewendete oder abgegebene Menge des Arzneimittels

34 Meldeweg HIT Vorraussetzung : 1. schriftl. Versicherung des Tierhalters gegenüber dem Tierarzt, dass er nicht ohne vorherige Rücksprache von den Behandlungsanweisungen (AUA- Beleg) abweicht. > Unterschrift Abgabe-Beleg oder Vereinbarung Betreuungsvertrag 2. schriftliche Versicherung des Tierhalters gegenüber der zuständigen Behörde, dass er nicht von den Behandlungsanweisungen des Tierarztes abgewichen ist (halbjährliche Versicherung).

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36 Ergänzung zum Bestandsbetreuungsvertrag Meldung nach 58 AMG (HIT) Gesonderte Ergänzung zur Meldung in HIT (zusätzlich zur Ergänzung zur Meldung in Vetproof) 1: Meldeumfang des Tierarztes: Tierarzt meldet nach 58b Abs. 2 AMG die erforderlichen Daten unter Nutzung des AUA-Belegs. 2: Anzeige-und Meldepflicht des Tierhalters: Anzeige des meldenden Tierarztes an die Behörde, Anzeige von Nutzungsart und Bestandsveränderungen 3: Verpflichtung des Tierhalters zur Einhaltung des Behandlungsvertrags: keine Abweichung von Behandlungsanweisung ohne vorherige Rücksprache (Versicherung TA, Behörde)

37 Ergänzung zum Bestandsbetreuungsvertrag Meldung nach 58 AMG (HIT) 4: Dauer des Vertrages, Kosten der Meldung Meldungen sind kostenpflichtig, Abrechnung nach GOT Bsp. TK Nds.: Grundgebühr 17,18 /Mon. + 3 Eur. pro Datensatz 5: Kontrollpflicht des Tierhalters bzgl. Datenbankeingaben Tierhalter prüft auf evtl. Fehleingabe und meldet diese sofort, Korrektur durch Tierarzt 6: Haftung und Haftungsfreistellung Tierhalter: 3 5, Tierarzt: Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

38 Ergänzung zum Bestandsbetreuungsvertrag Meldung nach 58 AMG (HIT) Erklärung zur Schweigepflichtsentbindung Tierhalter entbindet den Tierarzt von der Schweigepflicht gegenüber der zuständigen Behörde hinsichtlich der Informationen über Antibiotikagaben bezogen auf den im Betreuungsvertrag aufgeführten Tierbestand. (Unbefristet bis auf Widerruf) Die Ergänzungen zum Betreuungsvertrag sind auf der Homepage der Tierärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe abrufbar.

39 Vielen Dank!

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