Initiative Tierwohl: Vergleich der Wahlpflicht- und Wahlkriterien mit der österreichischen Gesetzeslage.

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1 Initiative Tierwohl: Vergleich der Wahlpflicht und Wahlkriterien mit der österreichischen Gesetzeslage. Einen LANDWIRT Fachartikel dazu finden Sie in der LANDWIRT Ausgabe 16/2015. Kriterium Wahlpflichtkriterien 10 % mehr Platzangebot in der Ständiger Zugang zu Raufutter in der und Bereitstellung von organischem Beschäftigungsmate rial Bonus (Euro) Deutschland Österreich 1,40 bis 5 Jungsauen 2,035 m²/jungsau bis 5 Jungsauen 1,85 m²/jungsau 6 bis 39 Jungsauen 1,815 m²/jungsau 6 bis 39 Jungsauen 1,65 m²/jungsau ab 40 Jungsauen 1,65 m²/jungsau ab 40 Jungsauen 1,50 m²/jungsau bis 5 Sauen 2,75 m²/sau bis 5 Sauen 2,50 m²/sau 6 bis 39 Sauen 2,475 m²/sau 6 bis 39 Sauen 2,25 m²/sau ab 40 Sauen 2,255 m²/sau ab 40 Sauen 2,05 m²/sau 0,90 Die Sauen bzw. Jungsauen müssen in der Gilt für alle Schweine: ständig Zugang zu gesundheitlich unbedenklichem Raufutter Schweine müssen ständigen Zugang zu ausreichenden haben. Außerdem muss den Sauen in der Woche vor dem Mengen an Materialien haben, die sie untersuchen und ermittelten Geburtstermin bis zur Geburt geeignetes bewegen können, wie z. B. Stroh, Heu, Holz, Sägemehl, Nestbaumaterial (z.b. Stroh, Jutesack) zur Verfügung stehen. Pilzkompost, Torf oder eine Mischung dieser Materialien, Das Raufutter muss zusätzlich zum Futter angeboten werden. durch die die Gesundheit der Tiere nicht gefährdet Das Raufutter kann auf dem Boden, bodennah, in einer Raufe werden kann. oder in anderer geeigneter Form (auch über dem Trog) vorgelegt werden. Die Tierzahl je Futterstelle ist genau festgelegt. 1

2 Wahlkriterien Kastration mit wirksamer Schmerzausschaltun g Zusätzliches organisches Beschäftigungsmate rial Saufen aus der offenen Fläche in der Saufen aus der offenen Fläche im Abferkelbereich 1,50 Werden männliche Ferkel kastriert, muss dies bis zum 7. Lebenstag und mit wirksamer Schmerzausschaltung erfolgen. Dazu muss ein Arzneimittel verabreicht werden, das nach arzneimittelrechtlichen Vorschriften für die Schmerzausschaltung bei der Kastration zugelassen ist. Damit ist ein Verfahren gemeint, dass den Schmerz während des Eingriffs ausschaltet und nach Tierschutzgesetz durch den Landwirt möglich ist, sich derzeit aber noch in der Entwicklung befindet und nicht verfügbar ist. Alternativ sind andere Verfahren, die dieselbe Wirkung haben und z.b. durch den Tierarzt angewandt werden können (z.b. Isofluran, usw.). Davon unberührt ist der Einsatz von Schmerzmittel zur Behandlung des Schmerzes nach dem Eingriff. 1,15 Zusätzlich zum gesetzlich geforderten Beschäftigungsmaterial muss allen Tieren jederzeit weiteres, organisches Beschäftigungsmaterial zur Verfügung gestellt werden. Das Beschäftigungsmaterial muss gesundheitlich unbedenklich und veränderbar sein. Sofern es sich um einzelne Objekte handelt (z.b. Holz, Hanfseil, Jutesack, usw.) muss es mindestens im Verhältnis 1:20 Tiere zur Verfügung stehen. Dieses Kriterium ist bei allen Sauen (auch in Einzelhaltung) umzusetzen. 0,07 Den Sauen in muss das Saufen aus offener Wasserfläche möglich sein (z.b. Schalen oder Beckentränken). Die offenen Tränkeplätze müssen mindestens im Verhältnis 1:36 Tiere vorhanden sein. 0,18 Es muss sichergestellt sein, dass sowohl die Muttersau als auch die Ferkel aus einer offenen Tränke saufen können. Dabei ist zu beachten, dass für Sauen und Ferkel jeweils bedarfsgerechte Tränken angeboten werden. Eine gemeinsame Tränke ist möglich, wenn diese sowohl den Ansprüchen der Sau als auch der Ferkel gerecht wird. Die Ferkel müssen bis zum 7. Lebenstag kastriert werden. Zusätzlich gibt es eine Branchenvereinbarung, die besagt, dass die im Verband Österreichischer Schweinebauern (VÖS) organisierten Sauenhalter ihre Ferkel unter Anwendung von Schmerzmitteln kastrieren müssen. Auch AMAGütesiegelBetriebe sind seit verpflichtet, Schmerzmittel anzuwenden. Gilt für alle Schweine: Alle Schweine müssen ständig Zugang zu ausreichend Frischwasser haben. Das Angebot an Tränkevorrichtungen ist an die Gruppengröße anzupassen. 2

3 Scheuermöglichkeit in der spätestens ab 6. Tag nach Belegung 0,05 Den Sauen in müssen stabile Scheuermöglichkeiten mit rauer Oberfläche angeboten werden, z.b. in Form von Scheuerbalken oder Bürsten. Scheuermöglichkeiten müssen mindestens im Verhältnis 1:50 Tiere vorhanden und frei zugängig sein. Die Scheuermöglichkeiten müssen so in der Bucht angebracht werden, dass die Tiere auch ihren Rücken daran scheuern können (Neigungswinkel ). 1,40 Die Sauen müssen spätestens ab den 6. Tag nach der Belegung in der Gruppe gehalten werden. Freie Abferkelung 2,00 Allen Sauen muss zur Abferkelung eine mindestens 7 m² große Abferkelbucht zur Verfügung stehen. In der Abferkelbucht darf keine permanente Fixierungsmöglichkeit installiert sein. Hinweis: Abferkelbuchten, in denen der Kastenstand hochbzw. aufgeklappt werden kann, erfüllen diese Anforderung nicht. Sauen und Jungsauen sind für einen Zeitraum, der nach dem Decken beginnt und fünf Tage vor dem voraussichtlichen Abferkeltermin endet, in Gruppen zu halten. Abferkelsysteme ab : Fünf Tage vor dem zu erwartenden Abferkeln sowie während des Abferkelns und Säugens können Jungsauen und Sauen von anderen Schweinen abgetrennt in Abferkelbuchten gehalten werden. Abferkelbuchten müssen so gestaltet sein, dass die Ferkel ungehindert gesäugt werden können und einschließlich der Liegenester für die Ferkel folgende Mindestflächen aufweisen: 4 m²/sau bis 10 kg Saugferkelgewicht, 5m²/Sau über 10 kg Saugferkelgewicht Abferkelsysteme ab : Abferkelbuchten müssen so gestaltet sein, dass sich Sauen und Jungsauen frei bewegen können und dass die Ferkel ungehindert gesäugt werden können. Die Abferkelbuchten müssen einschließlich der Liegenester für die Ferkel eine Mindestfläche von 5,50 m² aufweisen. Davon muss mindestens die Hälfte dem Liegebereich von Sau und Ferkeln zugeordnet sein. Die Mindestbreite der Abferkelbucht muss 160 cm betragen. Bis zum Ende der kritischen Lebensphase der Saugferkel kann die Sau zum Schutz der Saugferkel vor Erdrücken 3

4 4wöchige Säugezeit 1,00 Nach dem Abferkeln müssen die Ferkel für eine 4wöchige Säugezeit bei der Muttersau verbleiben, d.h. der geplante Produktionszyklus der Sauen muss bei 21 Wochen liegen. Abgedecktes Ferkelnest in der Abferkelbucht 0,10 Das Ferkelnest muss mit einer Abdeckung versehen sein. Diese muss mindestens 0,7 m² groß sein. Hier zählt auch eine Aussparung im Deckel mit, wenn diese entweder durch die Wärmequelle (z.b. Infrarotlampe) besetzt oder alternativ dazu verschlossen ist. Ferkelschlupf 0,05 Ein Ferkelschlupf muss den Kontakt von Ferkeln zwischen mindestens zwei Würfen ermöglichen. Er ist so anzulegen, dass die Ferkel auch zum Ende der Säugezeit den Ferkelschlupf passieren können. Der Ferkelschlupf muss spätestens am 10. Tag nach dem Abferkeln bis zum Ende der Säugephase geöffnet sein. Wühlerde für Ferkel in der Abferkelbucht 0,33 Den Ferkeln muss über die gesamte Säugephase Wühlerde angeboten werden. Als Wühlerde darf nur solches Material eingesetzt werden, dass für Ferkel geeignet ist. Es muss thermisch behandelt sein, um die Keimbelastung zu reduzieren. Die Verwendung von Gartentorf ist nicht zulässig. fixiert werden, wobei die Abferkelstände sowohl in der Quer als auch in der Längsrichtung auf die Körpergröße der Sauen bzw. Jungsauen einstellbar sein müssen. Ferkel dürfen erst ab einem Alter von 28 Tagen abgesetzt werden, sofern nicht das Wohlergehen der Sau oder der Ferkel ein früheres Absetzen erfordert. Die Ferkel dürfen jedoch zur Verringerung der Gefahr der Übertragung von Krankheitserregern bis zu sieben Tage früher abgesetzt werden, wenn sie in spezielle Ställe verbracht werden, die von den Ställen der Sauen getrennt sind und leer, gründlich gereinigt und desinfiziert sind. Ein angemessen großer Teil der Bodenfläche ist als Liegenest vorzusehen, so dass sich alle Tiere auch gleichzeitig hinlegen können. Das Liegenest muss eine geschlossene und trockene Oberfläche aufweisen und einen ausreichenden Schutz vor Unterkühlung, z. B. durch Wärmelampen, Bodenheizung, Einstreu oder Abdeckungen, bieten. 4

5 Außenklimareize im Wartebereich/Grup penhaltung 20 % mehr Platzangebot in der 40 % mehr Platzangebot in der Komfortliegefläche im Wartebereich/Grup penhaltung 0,30 Alle Sauen in müssen so gehalten werden, dass sie jederzeit einen Außenklimareiz haben. Diese natürlichen Klimareize können u.a. durch ganzjährige Auslauf, Freiland oder Hüttenhaltung sowie durch Offenfrontställe oder vergleichbare Systeme erreicht werden. Hinweis: das Öffnen der Stalltür erfüllt diese Anforderung nicht. 2,20 bis 5 Jungsauen 2,22 m²/jungsau siehe oben 6 bis 39 Jungsauen 1,98 m²/jungsau ab 40 Jungsauen 1,80 m²/jungsau bis 5 Sauen 3,00 m²/sau 6 bis 39 Sauen 2,70 m²/sau ab 40 Sauen 2,46 m²/sau 4,40 bis 5 Jungsauen 2,59 m²/jungsau siehe oben 6 bis 39 Jungsauen 2,31 m²/ Jungsau ab 40 Jungsauen 2,10 m²/ Jungsau bis 5 Sauen 3,50 m²/sau 6 bis 39 Sauen 3,15 m²/sau ab 40 Sauen 2,87 m²/sau 0,80 Allen Tieren muss eine Komfortliegefläche mit weicher Unterlage angeboten werden (ausgelegt z.b. mit Gummimatten). Die Fläche darf bis zu 10 % perforiert sein. Die Mindestgröße der Komfortliegeflächen muss folgenden Werten entsprechen: Jungsauen: 0,950 m²/tier; Sauen: 1,30 m²/tier. Alternativ kann der Stall ausreichend eingestreut werden. Auslauf 0,60 Alle Sauen in müssen die Möglichkeit haben, jederzeit befestigte Flächen im Außenbereich des Stalles Gilt für alle Schweine: Die Böden müssen rutschfest sein und dürfen keine wesentlichen Unebenheiten aufweisen. Sie müssen so gestaltet werden, dass die Schweine keine Verletzungen oder Schmerzen erleiden. Sie müssen für die Größe und das Gewicht der Schweine geeignet sein und wenn keine Einstreu zur Verfügung gestellt wird eine starre, ebene und stabile Oberfläche aufweisen. Weisen geschlossene Böden im Liegebereich der Tiere keine Beläge auf, die ihren Ansprüchen auf Wärmedämmung ausreichend genügen, so sind sie ausreichend mit Stroh oder ähnlich strukturiertem Material einzustreuen. 5

6 aufzusuchen. Der Auslauf muss mit einem Sonnenschutz groß genug für alle Tiere gleichzeitig versehen sein. Mindestgröße: Jungsauen: 0,95 m²/jungsau Sauen: 1,30 m²/sau. 6

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