Bayerisches Staatsministerium des Innern

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1 Bayerisches Staatsministerium des Innern Bayerisches Staatsministerium des Innern München Verteilerliste Regierungen mit Kopien für die Kreisverwaltungsbehörden Erding Landshut Landratsamt Freising Landratsamt Landshuter Str. 31 Veldener Straße Freising Landshut Passau Fürstenfeldbruck Geschäftsstelle Landratsamt Rathausplatz 2 Postfach Passau Fürstenfeldbruck Zweckverband für Rettungsdienst Region Ingolstadt Geschäftsstelle Dreizehnerstr Ingolstadt Zweckverband für Rettungsdienst Straubing Siemensstraße 15 a Straubing Rettungszweckverband München Zweckverband für Rettungsdienst Geschäftsstelle Amberg Ruppertstraße 19 Spitalgraben München Amberg Rosenheim Regensburg Landratsamt Dieter Neubert Wittelsbacher Straße 53 c/o Landratsamt Regensburg Rosenheim Altmühlstraße Regensburg Telefon: poststelle@stmi.bayern.de Odeonsplatz München Telefax: Internet: U3, U4, U5, U6, Bus 100 (Odeonspl.)

2 - 2 - Traunstein Landratsamt Weiden Ludwig-Thoma-Straße 2 Dr.-Pfleger-Str Traunstein Weiden i.d. OPf. Oberland Landratsamt Weilheim-Schongau Bamberg-Forchheim Pütrichstraße 8 Paradiesweg Weilheim Bamberg Bayreuth/Kulmbach Bayerischer Untermain Postfach Dalbergstraße Bayreuth Aschaffenburg Coburg Landratsamt Schweinfurt Lauterer Straße 60 Landratsamt Coburg Schrammstr Schweinfurt Würzburg Hochfranken Landratsamt Geschäftsstelle Zeppelinstraße 15 Postfach Würzburg Hof Ansbach Augsburg Nürnberger Straße 32 Maximilianstraße Ansbach Augsburg Nürnberg Allgäu Rathaus Rathausplatz 29 Hauptmarkt 18/IV Kempten Nürnberg Mittelfranken Süd Donau-Iller Landratsamt Landratsamt Günzburg Weinbergweg 1 Postfach Roth Günzburg

3 - 3 - Arbeiter-Samariter-Bund e.v. Bayerisches Rotes Kreuz Landesverband Bayern Landesgeschäftsstelle Gundstraße 9 Volkartstraße Erlangen München Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Johanniter Unfallhilfe e.v. Landesverband Bayern e.v. Landesverband Bayern Woffenbacher Straße 34 Einsteinstraße Neumarkt Unterschleißheim Malteser Hilfsdienst e.v. Landesvereinigung Privater Rettungsdienste Landesgeschäftsstelle in Bayern e.v. Streitfeldstraße 1 Reichenhaller Straße München München Bayerische Landesärztekammer agbn - Arbeitsgemeinschaft Mühlbaurstraße 16 der in Bayern tätigen Notärzte München Sandweg Würzburg Arbeitsgemeinschaft der Staatliche Feuerwehrschule Geretsried Leiter der Berufsfeuerwehren Bayerns Sudetenstraße 81 An der Hauptfeuerwache Geretsried München nachrichtlich: Staatliche Feuerwehrschule Würzburg Staatliche Feuerwehrschule Regensburg Weißenburgstraße 60 Michael-Bauer-Straße Würzburg Lappersdorf Landesfeuerwehrverband Bayern e.v. Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Carl-von-Linde-Straße 42 Der Landesbeauftrage für Bayern Unterschleißheim Hedwig-Dransfeld-Allee München

4 Bayerisches Staatsministerium des Innern Bayerisches Staatsministerium des Innern München Anschriften lt. vorgehefteter Verteilerliste Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Bearbeiterin München ID Frau Lenz Telefon / - Fax Zimmer 089/ / L9 ulrike.lenz@stmi.bayern.de Richtlinien für die Bewältigung von Schadensereignissen mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker (Massenanfall von Verletzten) IMBek vom , AllMBl S. 687; Bestellung der Organisatorischen Leiter (OrgL) und Aus- und Fortbildung der OrgL unter Einbindung der Leitenden Notärzte Anlagen Ausbildungsnachweisheft (Anlage 1) Prüfungsrichtlinien (Anlage 2) Richtlinie zur Vergabe der Fortbildungspunkte (Anlage 3) Übersicht über den Ausbildungsgang (Anlage 4) Sehr geehrte Damen und Herren, die Bestellung der Organisatorischen Leiter ist derzeit in Nr. 4.2 der o.g. Richtlinien geregelt. Die Ausbildung der Organisatorischen Leiter (OrgL) besteht seit 2003 (vgl. IMS vom , Az. ID ) aus der Teilnahme an einer Führungsausbildung einer Sanitätsorganisation oder der Teilnahme an einem einwöchigen OrgL-Einführungslehrgang bei den Hilfsorganisationen und der Teilnahme an dem einwöchigen Lehrgang Organisatorischer Leiter an der Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried. Telefon: poststelle@stmi.bayern.de Odeonsplatz München Telefax: Internet: U3, U4, U5, U6, Bus 100 (Odeonspl.)

5 - 5 - Erfahrungen bei der Bestellung und Ausbildung der Organisatorischen Leiter nach bisherigem Muster haben einen Bedarf zur Überarbeitung der Aus- und Fortbildung und des Bestellungsverfahrens der OrgL aufgezeigt. Im Sinne einer Qualitätsverbesserung und -sicherung wurde daher von einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des Arbeiter-Samariter Bundes, des Bayerischen Roten Kreuzes, der Johanniter-Unfall-Hilfe, des Malteser Hilfsdienstes, der Deutschen Lebens- Rettungs-Gesellschaft, der Bayerischen Landesärztekammer, der Landesvereinigung Privater Rettungsdienste, der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren Bayerns, der Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried und des Staatsministeriums des Innern gemeinsam ein Neukonzept der Aus- und Fortbildung der Organisatorischen Leiter erarbeitet. Ein wichtiger Schritt ist die Integration der Leitenden Notärzte in die Lehrgänge. So ist es bereits in der Ausbildung möglich, die spätere gemeinsame Tätigkeit in der Sanitäts-Einsatzleitung kennenzulernen und zu üben. Ab Juli 2008 gelten für die Bestellung und die Aus- und Fortbildung der Organisatorischen Leiter daher folgende Neuregelungen: 1. Bestellung der Organisatorischen Leiter Für die Bestellung der Organisatorischen Leiter wird in Abweichung zu Nr. 4.2 der Richtlinien für die Bewältigung von Schadensereignissen mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker (Massenanfall von Verletzten) IMBek vom , AllMBl S. 687, Folgendes festgelegt: Die Kreisverwaltungsbehörden bestellen im Voraus, also ohne Bezug auf ein konkretes Schadensereignis, im Benehmen mit allen Hilfsorganisationen und sonstigen im Rettungsdienst mitwirkenden Organisationen (private Rettungsdienstunternehmen, im Rettungsdienst tätige Berufsfeuerwehr usw.) in ihrem Bereich die zur Sicherstellung des Einsatzes notwendige Anzahl von Organisatorischen Leitern; dies sind in der Regel bis zu sechs. Die Bestellung zum Organisatorischen Leiter ist auf fünf Jahre zu befristen.

6 - 6 - Zum Organisatorischen Leiter kann nur bestellt werden, wer: Rettungssanitäter oder Rettungsassistent ist, über eine mindestens fünfjährige Einsatzerfahrung im Rettungs-, Sanitätsoder Betreuungsdienst verfügt und regelmäßig im Einsatz ist, über umfassende Kenntnisse der Organisation und Leistungsfähigkeit des Rettungs-, Sanitäts- und Betreuungsdienstes und des Gesundheitswesens in seinem künftigen Einsatzbereich verfügt, mindestens das 25. und noch nicht das 63. Lebensjahr vollendet hat, eine Führungsausbildung und die Ausbildung zum Organisatorischen Leiter nach Nr. 2 dieses IMS erfolgreich absolviert hat. Nach Ablauf des Bestellungszeitraums von fünf Jahren ist eine erneute Bestellung möglich, wenn: ein entsprechender Bedarf besteht, der Organisatorische Leiter seine Fortbildungsverpflichtung nach Nr. 3 dieses Schreibens erfüllt hat und eine erneute Prüfung (Rezertifizierung) nach Nr. 4 dieses Schreibens erfolgreich abgelegt hat. Die Tätigkeit als Organisatorischer Leiter endet mit Vollendung des 63. Lebensjahres. 2. Ausbildung zum Organisatorischen Leiter Ziel der Ausbildung ist es, die als Organisatorische Leiter vorgesehenen Personen auf ihre Aufgabe vorzubereiten und entsprechend zu qualifizieren. Dem angehenden OrgL sollen insbesondere die später von ihm geforderten organisatorisch-taktischen Fähigkeiten vermittelt werden. Die Ausbildung besteht aus insgesamt drei inhaltlich aufeinander aufbauenden Abschnitten: einem Qualifizierungslehrgang, einem Grundlehrgang und einem Abschlusslehrgang für Organisatorische Leiter. Zwischen den einzelnen Abschnitten sind verschiedene Einweisungen (siehe Nummern 2.5 und 2.7) verpflichtend vorgeschrieben. Am Ende jedes

7 - 7 - Lehrgangs hat der angehende OrgL eine Prüfung (schriftlich, mündlich, praktisch) abzulegen. Detaillierte Vorgaben zu den einzelnen Prüfungen sind in den Prüfungsrichtlinien (Anlage 2) enthalten. Insgesamt darf die Ausbildungsdauer vom Beginn der Ausbildung (Qualifizierungslehrgang) bis zur Abschlussprüfung am Ende des Abschlusslehrgangs drei Jahre nicht überschreiten. Der gesamte Ausbildungsgang im Überblick ist in Anlage 4 dargestellt. 2.1 Zulassungsvoraussetzungen zur Ausbildung zum OrgL Die Ausbildung zum Organisatorischen Leiter kann beginnen, wer die unter Nummer 1 dargestellten Voraussetzungen mit Ausnahme des Alters und des erfolgreichen Bestehens der OrgL-Ausbildung erfüllt und zudem mindestens das 24., maximal das 58. Lebensjahr vollendet hat sowie von der Kreisverwaltungsbehörde für die Bestellung zum Organisatorischen Leiter zeitnah vorgesehen ist. 2.2 Ausbildungs- und Fortbildungsnachweisheft Die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen, alle Ausbildungsschritte der angehenden Organisatorischen Leiter sowie Fortbildungen der bestellten OrgL werden in einem einheitlichen Ausbildungs- und Fortbildungsnachweisheft dokumentiert. Eine Vorlage ist in Anlage 1 beigefügt. 2.3 Anmeldung zu den Lehrgängen Die Kreisverwaltungsbehörde meldet den angehenden OrgL zu allen Lehrgängen (und ggf. zur Zulassungsprüfung) unter Vorlage der jeweils notwendigen Unterlagen (siehe Nummern 2.4, 2.6 und 2.8) über die Regierung bei der Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried nach dem üblichen Verfahren an.

8 - 8 - Die Plätze der im Jahr 2008 an der SFS-G stattfindenden OrgL- Lehrgänge werden auf die Regierungsbezirke jeweils wie folgt verteilt: Regierung von Oberbayern: 3 Plätze Regierung von Niederbayern: 2 Plätze Regierung der Oberpfalz: 1 Platz Regierung von Oberfranken: 2 Plätze Regierung von Mittelfranken: 1 Platz Regierung von Unterfranken: 1 Platz Regierung von Schwaben: 2 Plätze 2.4 Qualifizierungslehrgang Zweck des Qualifizierungslehrgangs ist es, allen als Organisatorische Leiter vorgesehenen Personen eine einheitliche Wissensbasis für die weitere OrgL- Ausbildung zu vermitteln. Der Qualifizierungslehrgang umfasst mindestens 40 Unterrichtseinheiten (einschließlich Zulassungsprüfung, s.u.) und wird von den Hilfsorganisationen durchgeführt. Die Zugangsvoraussetzungen für den Qualifizierungslehrgang sind in Nummer 2.1 aufgeführt. Am Ende des Qualifizierungslehrgangs steht die Zulassungsprüfung für den Grundlehrgang. Diese besteht aus einem schriftlichen Teil (Dauer: 45 Minuten, 20 multiple-choice und freie Fragen gemischt) und einem praktischen Teil (Dauer: 30 Minuten; Planübung). Näheres ist in den Prüfungsrichtlinien (Anlage 2) geregelt. Auf den Besuch des Qualifizierungslehrgangs kann verzichtet werden, wenn der angehende Organisatorische Leiter nachweist, dass ihm die Inhalte dieses Lehrgangs bereits anderweitig (z.b. durch organisationsinterne Ausbildung) vermittelt wurden. In diesem Fall müssen die Inhalte in einer entsprechenden tabellarischen Aufstellung im Ausbildungs- und Fortbildungsnachweisheft von der entsendenden Stelle bestätigt werden. Der angehende OrgL beginnt die Ausbildung dann direkt mit der Zulassungsprüfung für den Grundlehrgang.

9 - 9 - Hierfür gelten die gleichen Zugangsvoraussetzungen wie für den Qualifizierungslehrgang. Über die Termine der in 2008 stattfindenden Qualifizierungslehrgänge bzw. Zulassungsprüfungen für den Grundlehrgang werden wir zu gegebener Zeit informieren. 2.5 Praktische Einweisungen Teil 1 Zwischen dem Qualifizierungslehrgang und dem Grundlehrgang sollte nach Möglichkeit ein Zeitabstand von sechs Monaten liegen. In diesem Zeitraum soll sich der angehende Organisatorischen Leiter in seinem zukünftigen Wirkungsbereich orientieren und sich mit örtlichen Besonderheiten vertraut machen. Folgende Einweisungen sind dabei vorgesehen: Einweisung in die Arbeit der Polizeieinsatzzentrale, Rettungsleitstelle / Integrierten Leitstelle, des THW, der Kreisbrandinspektion / Branddirektion und der UG-SanEL Die Einweisungen sind im Ausbildungs- und Fortbildungsnachweisheft des angehenden OrgL aufgeführt und sind dort von der jeweiligen einweisenden Stelle zu bestätigen. 2.6 Grundlehrgang Im Grundlehrgang soll der angehende Organisatorische Leiter befähigt werden, seine Aufgabe bei Schadensereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle verantwortlich wahrzunehmen. Zugangsvoraussetzung für den Grundlehrgang ist das erfolgreiche Bestehen der Zulassungsprüfung (siehe Nr. 2.4) und das Absolvieren der vorgeschriebenen Einweisungen (siehe Nr. 2.5). Der Grundlehrgang umfasst mindestens 40 Unterrichtseinheiten und findet an der Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried statt.

10 Am Ende des Grundlehrgangs steht die Zwischenprüfung. Diese besteht aus einem schriftlichen Teil (Dauer: 90 Minuten, frei zu beantwortende Fragen) und einem praktischen Teil (Dauer: 60 Minuten, Einsatzübung im Rahmen einer angenommenen größeren Schadenslage). Näheres ist in den Prüfungsrichtlinien (Anlage 2) geregelt. Im Jahr 2008 wird an der Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried vorerst folgender Grundlehrgang angeboten: 14. bis 19. Juli 2008 Ein weiterer Grundlehrgang im September 2008 ist in Planung. 2.7 Praktische Einweisungen Teil 2 Zwischen dem Grundlehrgang und dem Abschlusslehrgang sollte nach Möglichkeit ein Zeitabstand von sechs Monaten liegen. In diesem Zeitraum soll der angehende Organisatorische Leiter sich in seinem zukünftigen Wirkungsbereich weiter orientieren und sich mit örtlichen Besonderheiten näher vertraut machen (vgl. Nr. 2.5). Folgende Einweisungen sind dabei vorgesehen: Einweisung in die Arbeit und Aufgaben der Kreisverwaltungsbehörde als Katastrophenschutzbehörde (Führungsgruppe Katastrophenschutz FüGK) Einblick in Katastrophenschutz-Sonderpläne und Krankenhausalarmund Einsatzpläne wenn möglich: Teilnahme an drei OrgL Einsätzen als Begleiter Die Einweisungen sind im Ausbildungs- und Fortbildungsnachweisheft des angehenden OrgL aufgeführt und sind dort von der jeweiligen einweisenden Stelle zu bestätigen. 2.8 Abschlusslehrgang Ziel des Abschlusslehrgangs ist es, den angehenden Organisatorischen Leiter zu befähigen, seine Aufgabe im Katastrophenfall verantwortlich wahrzunehmen. Zugangsvoraussetzung zum Abschlusslehrgang ist das erfolgreiche Be-

11 stehen der Zwischenprüfung und das Absolvieren der vorgeschriebenen Einweisungen. Der Abschlusslehrgang umfasst mindestens 40 Unterrichtseinheiten und findet an der Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried statt. Am Ende des Abschlusslehrgangs steht die Abschlussprüfung. Diese besteht aus einem mündlichen Teil (Dauer: 15 Minuten) und einem praktischen Teil (Dauer: 30 Minuten, Planübung). Die Staatliche Feuerwehrschule Geretsried vergibt nach bestandenem Abschlusslehrgang ein persönliches Zertifikat an den angehenden Organisatorischen Leiter, das diesen zur Bestellung zum Organisatorischen Leiter für fünf Jahre durch die Kreisverwaltungsbehörde befähigt, sofern alle weiteren unter Nummer 1 genannten Voraussetzungen vorliegen. Nach Erwerb des Zertifikats muss innerhalb einer Frist von zwei Jahren die Bestellung zum Organisatorischen Leiter erfolgen. Andernfalls verliert das persönliche Zertifikat seine Gültigkeit. Im Jahr 2008 wird folgender Abschlusslehrgang angeboten: 08. bis 12. Dezember Fortbildung Im Sinne einer beständigen Qualitätssicherung ist jeder bestellte Organisatorische Leiter verpflichtet, sich in seinem fünfjährigen Bestellungszeitraum fortzubilden. Die Fortbildung setzt sich aus Pflichtfortbildungen und weiteren freien Fortbildungsveranstaltungen nach Wahl zusammen. Für die Teilnahme an Pflichtfortbildungsveranstaltungen und Fortbildung nach Wahl werden dem Organisatorischen Leiter Fortbildungspunkte gutgeschrieben. Insgesamt hat der Organisatorische Leiter im Fünfjahreszeitraum die Zahl von 250 Fortbildungspunkten zu erbringen. 3.1 Pflichtfortbildung Jeder bestellte Organisatorische Leiter sollte jährlich eine Pflichtfortbildungsveranstaltung besuchen. Für die Teilnahme an einer Pflichtfortbildungsveranstaltung werden dem OrgL 30 Fortbildungspunkte gutgeschrieben. Es werden

12 jeweils über zwei Jahre zwei verschiedene Themen angeboten. Dies bedeutet, dass in den Jahren eins und zwei die Themen A und B angeboten werden, in den Jahren drei und vier die Themen C und D usw.. Der OrgL hat damit die Möglichkeit in einem Jahr zwei Pflichtfortbildungen zu absolvieren und sich so die Erfüllung seiner Fortbildungsverpflichtung flexibel einzuteilen. Es sind 150 Punkte über die Pflichtfortbildung (einschließlich Rezertifizierung, s.u.) im Fünfjahres-Zeitraum zu erbringen. Im fünften Jahr der OrgL-Bestellung gilt die Rezertifizierung (siehe unten Nr. 4) als Pflichtfortbildung. Dem OrgL werden für die Teilnahme am Rezertifizierungslehrgang 30 Fortbildungspunkte gut geschrieben, eine eigene Pflichtfortbildungsveranstaltung braucht in diesem Jahr also nicht besucht werden. Die weiteren Details für die Durchführung der Pflichtfortbildung werden wir mit einem eigenen Schreiben bekannt geben. 3.2 Freie Fortbildung Von den 250 Fortbildungspunkten sind 100 über freie Fortbildungsveranstaltungen zu erbringen. Die Entscheidung für die Anrechenbarkeit und Anerkennung dieser Fortbildungsveranstaltungen liegt in der Regel bei der Kreisverwaltungsbehörde, in einigen Fällen (Kongresse, Publikation von Fachartikeln u.a.) bei der Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried als Zertifizierungsstelle. Die Anzahl der Fortbildungspunkte, die erreicht werden können, richtet sich nach Art und Umfang der Fortbildungsveranstaltung. Entsprechende Richtlinien für die Vergabe von Fortbildungspunkten enthält Anlage 3. Die Anbieter von Kongressen können im Vorfeld bei der Zertifizierungsstelle die Anerkennung von Fortbildungspunkten für Organisatorische Leiter beantragen. 4. Rezertifizierungslehrgang und -prüfung Voraussetzung für eine erneute Bestellung zum OrgL nach Ablauf des Bestellungszeitraums von fünf Jahren (siehe oben unter Nummer 1) ist u.a. das erfolgreiche Ablegen einer sog. Rezertifizierungsprüfung. Diese erneute Prüfung

13 steht am Ende eines Rezertifizierungslehrgangs, der maximal 20 Unterrichtseinheiten umfasst und an der Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried stattfindet. Zugangsvoraussetzung ist der Nachweis über die Erfüllung der Fortbildungspflicht (220 Fortbildungspunkte). Die Rezertifizierungsprüfung besteht aus einem mündlichen Teil (Dauer: 15 Minuten) und einem praktischen Teil (Dauer 30 Minuten, Planübung). Näheres ist in den Prüfungsrichtlinien (Anlage 2) geregelt. 5. Einbindung der Leitenden Notärzte Im Hinblick auf die spätere enge Zusammenarbeit in der Sanitäts- Einsatzleitung ist es wichtig, die bestellten Leitenden Notärzte bereits in die Ausbildung der Organisatorischen Leiter einzubinden. Je Grund- und Abschlusslehrgang für angehende Organisatorische Leiter an der Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried können daher bis zu sechs Leitende Notärzte teilnehmen. Wünschenswert wäre dabei, wenn nach Möglichkeit zu den angehenden OrgL jeweils Leitende Notärzte aus dem zugehörigen Rettungsdienstbereich am Lehrgang teilnehmen. Die teilnehmenden Leitenden Notärzte müssen den Grundlehrgang vor dem Abschlusslehrgang absolvieren. Die teilnehmenden Leitenden Notärzte erhalten von der Bayerischen Landesärztekammer für Grund- und Abschlusslehrgang jeweils Fortbildungspunkte für das freiwillige Fortbildungszertifikat der Bayerischen Landesärztekammer gemäß den in Bayern gültigen Regularien zuerkannt. Wir bitten die Rettungszweckverbände / Zweckverbände für Rettungsdienst-, die bestellten Leitenden Notärzte in ihrem jeweiligen Rettungsdienstbereich von diesem Angebot in Kenntnis zu setzen. Die Leitenden Notärzte melden sich über ihren Zweckverband an der Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried zur Teilnahme am Grund- bzw. Abschlusslehrgang an.

14 Übergangsregelungen für bereits bestellte Organisatorische Leiter Mit In-Kraft-Treten der neuen Aus- und Fortbildungsstruktur bleiben alle bisherigen OrgL weiterhin bis zum bestellt, soweit die Bestellung nicht von der Kreisverwaltungsbehörde aus nicht in diesem Konzept liegenden Gründen aufgehoben wird. Dies gilt auch für diejenigen, die die Altersgrenze von 63 bereits überschritten haben oder bis zu diesem Zeitpunkt überschreiten werden. Ab beginnt jedoch auch für die bereits bestellten OrgL ein Übergangszeitraum von fünf Jahren zu laufen, in dem die unter Nummer 3 dieses Schreibens beschriebene Fortbildungsverpflichtung mit anschließender (Re)Zertifizierung (vgl. Nummer 4) besteht. 7. Organisation der Aus- und Fortbildung Verantwortlich für die Organisation und Abwicklung der Aus- und Fortbildung der Organisatorischen Leiter ist die Staatliche Feuerwehrschule Geretsried. Diese wird zur Zertifizierungsstelle für die Personenzertifizierung der Organisatorischen Leiter ernannt. Leiter der Zertifizierungsstelle ist der Leiter der Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried. Die Zertifizierungsstelle hat die Aufgabe, die Aus- und Fortbildung sowie Rezertifizierung der Organisatorischen Leiter in Bayern verantwortlich durchzuführen, weiter zu entwickeln und im Rahmen der Qualitätssicherung zu überwachen. Teil der Zertifizierungsstelle ist als Beratergremium der Landesarbeitskreis OrgL. Dieser setzt sich zusammen aus Vertretern folgender Organisationen, Behörden bzw. Stellen: - Arbeiter-Samariter Bund e.v. Landesverband Bayern (ASB) - Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren Bayerns (AGBF) - Bayerisches Rotes Kreuz (BRK) - Bayerisches Staatsministerium des Innern (StMI) - Bergwacht Bayern im Bayerischen Roten Kreuz

15 Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Bayern e.v. (DLRG) - Johanniter-Unfall-Hilfe e.v. Landesverband Bayern (JUH) - Landesvereinigung Privater Rettungsdienste (LPR) - Malteser Hilfsdienst e.v. (MHD) - Staatliche Feuerwehrschule Geretsried (SFS-G) - Wasserwacht Bayern im Bayerischen Roten Kreuz Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) und die Arbeitsgemeinschaft der in Bayern tätigen Notärzte (agbn) übernehmen als sonstige Mitglieder im Landesarbeitskreis OrgL beratende Funktion. Die Mitglieder des Landesarbeitskreises OrgL werden durch die entsendenden Stellen namentlich vorgeschlagen und durch das StMI ernannt. Es ist jeweils eine Person und ein Stellvertreter zu benennen. Der Landesarbeitskreis hat zur Aufgabe und ist berechtigt, fachliche Empfehlungen für alle Belange der Aus- und Fortbildung der Organisatorischen Leiter auszusprechen. Insbesondere unterbreitet er Vorschläge für die inhaltliche Gestaltung des Ausbildungsgangs, schlägt geeignete Personen als Dozenten vor, erarbeitet einheitliche Unterrichtsmaterialien und begleitet die Konzeption der Prüfungen. 8. Kosten Hinsichtlich der Finanzierung der Qualifizierungs-, Grund-, Abschluss- und Rezertifizierungslehrgänge aus dem Fonds zur Förderung des Katastrophenschutzes gilt Folgendes: Bei Lehrgängen an der Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried erhält der Teilnehmer für die Dauer des Lehrgangs amtliche Unterkunft und Verpflegung. Dem Lehrgangsteilnehmer werden die entstandenen Fahrtkosten (öffentliche Verkehrsmittel) erstattet. Evtl. anfallende fortgewährte Leistungen bzw. Verdienstausfallentschädigungen werden entsprechend den feuerwehrrechtlichen Vorschriften getragen.

16 Bei Lehrgängen, die von den Hilfsorganisationen durchgeführt werden, wird noch eine detaillierte Kostenregelung erarbeitet. Vom Grundsatz her sollen hierbei die Erstattungsregelungen für die bisherigen OrgL I Lehrgänge (nach alter Art) übernommen werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Remmele Ministerialdirigent

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