8 Gesetze und Gewohnheitsrecht

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1 8 Gesetze und Gewohnheitsrecht

2 Zuständigkeit für das Erlassen von Gesamtkirche Rechtsnormen Inhaber gesetzgebender g Gewalt Papst Bischofskollegium mit päpstlicher Beteiligung auch die Behörden der römischen Kurie überdiözesane Partikularkonzil k il Ebene Diözese Bischofskonferenz (für bestimmte Angelegenheiten) Diözesanbischof und ihm Gleichgestellte

3 Werdegang eines Gesetzes Ausarbeitung des Gesetzesinhalts Beschluss über den Inhalt des Gesetzes Unterzeichnen der Gesetzesurkunde ggf. Überprüfung durch eine übergeordnete Autorität ggf. Festlegung egu g des Termins für das Inkrafttreten attete Promulgation nach Ablauf der Gesetzesschwebe (vacatio legis): Inkrafttreten Rezeption

4 Gewohnheiten Gewohnheiten ohne die Absicht, Recht zu schaffen Rechtsgewohnheiten nicht gutgeheißene Rechts- gewohnheiten Gewohnheitsrec h ht (consuetudo) gesetzes- außer- gesetz- widriges G. gesetzliches G. mäßiges G. (c. contra (c. praeter (c. secundum legem) legem) legem)

5 Handeln der Gemeinschaft Handeln der kirchlichen Autorität Gewohnheitsrecht consuetudo approbatio Gesetzesrecht receptio legislatio

6 9 Rechtssubjekte

7 Rechtssubjekte einzelne ideale Rechtssubjekte Menschen (Personen- und Sachengesamtheiten) natürliche Ungetaufte juristische Personen- Personen in der Personen gesamtheiten ohne Rechts- Kirche persönlichkeit = Getaufte öffentliche private (einfache ( einfache (c. 96) juristische Personen juristische Personen Kollegien )

8 kanonischer Wohnsitz Ordensleute: entsprechend ihrer Ordens- niederlassung (c. 103) Minderjährige unter 18 J. usw.: wie ihre Eltern bzw. ihr Vormund (c. 105) andere: wo sie keine ständig Absicht, bleiben ständig am wollen jetzigen Ort (c ) zu bleiben wo sie sich bereits fünf Jahre aufhalten (c ) Aufenthalt unter fünf Jahren: kein Wohnsitz vorhanden

9 Quasi-Wohnsitz Kinder (unter 7 Jahren): wie Eltern/Vormund (c ) andere: wo sie keine Absicht, wenigstens drei Monate drei Monate zu bleiben bleiben wollen wo sie sich Aufenthalt (c ) bereits unter drei drei Monaten: Monate kein Quasiaufhalten Wohnsitz (c ) vorhanden

10 Erwerb der Zugehörigkeit zur lateinischen Kirche bzw. zu einer katholischen Ostkirche Eltern verheiratet beide kath. unter 14 Jahren: beide in dersel- ben kath. Kirche: Eltern nicht verheiratet: durch Taufe wie Mutter nur ein kath. Elternteil: wie Eltern (c ) wie dieses Elternteil ab 14 Jahren: freie Wahl (c ) durch Konversion: in der katholischen Kirche desselben Ritus wie bisher (c. 35 CCEO) Eltern in verschiedenen kath. Kirchen: freie Einigung keine Einigung: (c ) wie Vater (c )

11 Beispiele für jur. Pers. aus dem Bereich des Verfassungsrechts katholische Kirche Vereinigungsrecht und Stiftungen öffentliche Vereine Apostolischer Stuhl + Ordensinstitute, einzelne Dikasterien -provinzen und (vgl. Pastor Bonus, Art. 4) -niederlassungen öffentliche jp Bischofskonferenz Gesellschaften des von Rechts Kirchenprovinz apostolischen Lebens, wegen Diözese usw. ggf. auch ihre Til Teile Pfarrei Kanonikerkapitel k it und Niederlassungen (c ) Seminar öffentliche Stiftungen ggf. öffentl. jp Kirchenregion i Konferenz der höhe- kraft (c ) ren Oberen (c. 709) Verleihung ggf. private jp --- private Vereine kraft (c ) Verleihung private Stiftungen

12 Vergleich zwischen natürlichen und juristischen Personen Entstehung andere ähnliche Rechtssubjekte natürl. Personen in der Kirche durch Taufe Ungetaufte juristische Personen von Rechts wegen oder durch Verleihung einfache Kollegien Kriterium für die kanon. Wohnsitz Sitz und Wirkungsbereich Zuständigkeit (cc ) (vgl. c ) rechtliche selbst bzw. durch gemäß Recht oder Statuten Vertretung Eltern/Vormund (c. 118) Erlöschen Vermögens- verwendung bei Erlöschen durch Tod (gemäß Testament oder staatl. Recht) durch Aufhebung, 100jähri- ge Untätigkeit usw. (c. 120) gemäß Recht oder Statuten (c. 123)

13 11 Leitungsgewalt

14 Gewalt vis ( Zwang ) vgl. c potestas ( Vollmacht )

15 Gewalt in der Kirche die der Kirche von Christus übertragene Gewalt: Kirchengewalt (sacra potestas) andere Arten von Gewalt in der Kirche: Elterliche li Gewalt Konsoziativgewalt Weihegewalt (potestas ordinis) Leitungsgewalt = Jurisdiktionsgewalt = Hirtengewalt (potestas regiminis = p. iurisdictionis) i i

16 Übertragung von Leitungsgewalt durch Gott (missio divina) durch Menschen e (missio canonica i. e. S.) durch menschliches Handeln im Einzelfall von Rechts wegen durch durch durch durch Amtsüber- Delegation Gesetz Gewohn- tragung heitsrecht z. B. Suppletion Ersitzung

17 Die Unterscheidung zwischen Weihe- und Leitungsgewalt Weihegewalt Leitungsgewalt zur Feier von Verlier- e Sakramenten a barkeit erforderliche Gewalt: verlierbar unverlierbar durch kanonische Über- Tragung durch Weihe Sendung (missio canonica) Gegen- Sakramente, bestimmte Leitung der Kirche stände liturgische Handlungen

18 erforderliche Gewalt für die Feier von Sakramenten Sakrament erforderliche Gewalt Weihesakrament Weihegewalt (Bischofsweihe) ih Firmung Bußsakrament Eucharistie Krankensalbung Taufe Ehe Weihegewalt (Priesterweihe) und facultas (Firm-, Beichtbefugnis) Weihegewalt (Priesterweihe) (keine Gewalt erforderlich)

19 Leitungsgewalt (potestas regiminis = potestas iurisdictionis) gesetzgebende ausführende richterliche Gewalt Gewalt Gewalt (potestas legislativa) (potestas exsecutiva = potestas administrativa) (potestas iudicialis)

20 Ausübungsweisen der Leitungsgewalt (c. 130) forum externum forum internum forum internum non sacramentale forum internum sacramentale

21 Inhaber ordentlicher Leitungsgewalt volle Leitungsgewalt g gesetzgebende Gewalt ausführende Gewalt richterliche Gewalt Gesamtkirche Papst Bischofskollegium Dikasterien --- des Apostol. Stuhls Gerichte des Apost. Stuhls überdiözesan --- Partikularkonzil Bischofskonferenz --- Teil- kirche Diözesan- bischof + ihm Gleichgestellte Generalvikar --- Bischofsvikar Gerichts- vikar (= Offizial) Richter Vereinigungen bestimmte höhere Obere

22 12 Kirchenämter

23 Formen der Amtsübertragung nach der Aufzählung in c. 147: freie Verleihung (c. 157) Einsetzung eines Präsentierten (cc ) Bestätigung einer Wahl (cc ) Zulassung eines Postulierten (c. 183) nicht bestätigungsbedürftige Wahl (cc ) sonstige Formen: z. B. von Rechts wegen eintretende Amtsinhaberschaft (z. B. c )

24 einzelne Schritte im Zusammenhang mit einer Amtsübertragung vorbereitende Schritte (z. B. Erkundigungen, Anhörungsrechte, Zustimmungsrechte, Personaldebatte, Erlaubnisse, nihil obstat,...) Auswahl der Person Amtsübertragung Annahme der Amtsübertragung t (z. B. Annahme einer Wahl) Amtsantritt (z. B. Besitzergreifung, Amtseinführung)

25 Auswahl der Person / Amtsübertragung Auswahl der Person Amtsübertragung (Auswahl durch den Verleihenden) Präsentation bestätigungsbedürftige Wahl Postulation nicht bestätigungsbedürftige Wahl freie Amtsverleihung Einsetzung Bestätigung Zulassung (Amtsübertragung erfolgt von Rechts wegen mit der Wahl.)

26 Amtserledigung ed g Zeitablauf Erreichen der Altersgrenze Verzicht (= Rücktritt ) (cc ) annahmebedürftig nicht annahmebedürftig Versetzung (cc ) Amtsenthebung (cc ) durch menschliches Handeln im Einzelfall von Rechts wegen (z. B. cc. 194, 481 1) Absetzung (c. 196)

27 14 - Rechtsprechung

28 Gerichte in der katholischen Kirche ordentliche Gerichte: 1. Instanz: Offizialat oder Konsistorium 2. Instanz: Metropolitangericht Gerichte des Apostolischen Stuhls: Römische Rota Apostolische Signatur (Apostolische Pönitentiarie) Gerichte für bestimmte Angelegenheiten: in Deutschland: Disziplinargerichte für Kirchenbeamte Kirchliche Arbeitsgerichtsbarkeit für Fragen des kollektiven kirchlichen Arbeitsrechts beim Apostolischen Stuhl: gerichtliche h Vollmachten der Glaubenskongregation

29 Zusammensetzung der Diözesangerichte Gerichtsvikar (vicarius iudicialis) = Offizial ggf. stellvertretender Gerichtsvikar = Vizeoffizial Diözesanrichter (iudex) ggf. Vernehmungsrichter (auditor) (Ehe-)Bandverteidiger (defensor vinculi) Kirchenanwalt (promotor iustitiae) Notare

30 Im CIC vorgesehene Arten von Gerichtsverfahren das ordentliche Streitverfahren (cc ) das mündliche Streitverfahren (cc ) 1670) das Ehenichtigkeitsverfahren (cc ) 1691) das Verfahren zur Trennung der Ehegatten (cc ) 1696) das Weihenichtigkeitsverfahren (cc ) den Strafprozess (cc )

31 Phasen eines es Gerichtsverfahrens e e s erste Instanz a) Eröffnungsphase b) Beweisaufnahme c) Diskussionsphase d) Entscheidungsphase ggf. Urteilsanfechtung Berufung (appellatio) Nichtigkeitsklage it kl (querela nullitatis) ti Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (restitutio in integrum) zweite und ggf. weitere Instanzen

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