Einführung in Buch II des CIC. 2 Die katholische Kirche und die nichtkatholischen Kirchen und Gemeinschaften.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Einführung in Buch II des CIC. 2 Die katholische Kirche und die nichtkatholischen Kirchen und Gemeinschaften."

Transkript

1 1 - Einführung in Buch II des CIC CIC Buch II: Das Volk Gottes Lumen Gentium: Dogmatische Konstitution über die Kirche 1. Kap.: Das Mysterium der Kirche Teil I (ab c. 204): Die Gläubigen 2. Kap.: Das Volk Gottes Teil II (ab c. 330): Die hierarchische Verfassung der Kirche Teil III (ab c. 573): Institute des geweihten Lebens und Gesellschaften des apostolischen Lebens 3. Kap.: Die hierarchische Verfassung der Kirche 4. Kap.: Die Laien 5. Kap.: Die allgemeine Berufung zur Heiligkeit 6. Kap.: Die Ordensleute 7. Kap.: Der endzeitliche Charakter der pilgernden Kirche 8. Kap.: Maria im Geheimnis Christi und der Kirche Christen = Getaufte (c ) 2 Die katholische Kirche und die nichtkatholischen Kirchen und Gemeinschaften Katholiken (c ) nichtkatholische Christen = Nichtkatholiken Angehörige einer nichtkatholischen Kirche Angehörige einer nichtkatholischen kirchlichen Gemeinschaft nichtkatholische kirchliche nichtkatholische Kirchen des Ostens nichtkatholische Kirchen Gemeinschaften 1

2 3 Die Gläubigen Die drei Bande Christus propheta munus docendi vinculum symbolicum Christus sacerdos munus sanctificandi vinculum liturgicum Christus rex munus regendi vinculum hierarchicum Katholiken, die nicht voll in der Gemeinschaft der katholischen Kirche stehen aufgrund von Mängeln im Hinblick auf den Glauben: Apostaten (c. 751) Häretiker (c. 751) wegen fehlender Sakramentengemeinschaft: Exkommunizierte (c. 1331) Interdizierte (c. 1332) solche, die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren (c. 915) wegen fehlender Unterordnung unter die kirchliche Leitung: Schismatiker (c. 751) Christen = Getaufte (c ) Katholiken (c ) nichtkatholische Christen = Nichtkatholiken Exkommunizierte, Interdizierte (cc ) solche, die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren (c. 915) voll in der nicht in voller Gemeinschaft Gemeinschaft: der Apostaten, Häretiker, katholischen Schismatiker (c. 751) Angehörige Kirche einer nicht- (c. 205) katholischen Kirche Angehörige einer nichtkatholischen kirchlichen Gemeinschaft Verwendungsweisen des Ausdrucks Laien : 4 Die kanonischen Lebensstände 1. Gläubige, die nicht Kleriker sind (c CIC; vgl. 2. Vat., LG 43) 2. Gläubige, die nicht Kleriker sind und nicht dem Ordensstand angehören (2. Vat., LG 31 = c. 399 CCEO) 3. Gläubige, denen der Weltcharakter (indoles saecularis) eigen ist (2. Vat., LG 31, zweiter Absatz) 2

3 Eheleute Kleriker geweihtes Leben L a i e n Gläubige Vier Kataloge von Pflichten und Rechten im CIC: 5 Die Pflichten und Rechte der Gläubigen 1) Pflichten und Rechte aller Gläubigen (cc ) 2) Pflichten und Rechte der Laien (cc ) 3) Pflichten und Rechte der Kleriker (cc ) 4) Pflichten und Rechte der [Ordens-]Institute und ihrer Mitglieder (cc ) c. 208: Gleichheit der Gläubigen Ungleichbehandlung von Männern und Frauen im CIC: eher marginale Unterschiede: cc (Rituszugehörigkeit), 604 (Jungfrauenstand), 1089 (Frauenraub) besondere Vorschriften für Nonnen und Nonnenklöster (cc , 616 4, und 4) Vorbehalt des Weihesakraments für Männer (c. 1024) vgl. Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Ordinatio sacerdotalis vom , Nr. 4 Dienste des Lektors und Akolythen (c ) c. 219: freie Wahl des Lebensstandes konkretere Aussagen im Hinblick auf die einzelnen Lebensstände: Ehe: cc. 1058, 1103 Weihe: cc. 1026, 1036 Ordensstand: cc , 4, 656, 4 Hindernisse u. ä.: Ehe: cc. 1071, , 1124 Weihe: cc , Ordensstand: cc , 656, 658 3

4 c : Rechtsschutz Gegenstand Rechtsmittel subjektive Rechte gerichtliche Klage (c. 1491) Gerichtsurteil Berufung oder sonstige Anfechtung (cc ) Verwaltungsakt Beschwerde (cc ) Verwaltungsakt der Römischen Kurie Gesetz einer Autorität unterhalb des Apostolischen Stuhls gerichtliche Klage an die Apost. Signatur (c ) Überprüfung der Übereinstimmung mit dem gesamtkirchlichen Recht durch den PCI (AK Pastor Bonus, Art. 158) 7 Die Inkardination der Kleriker Rechtsfolgen der Inkardination Verpflichtung zum kirchlichen Dienst Recht auf Verwendung im kirchlichen Dienst Recht auf existentielle Absicherung, im Hinblick auf die persönliche Betreuung die materielle Versorgung Inkardinationsbefähigung Diözese oder andere Teilkirche (cc. 265, 368) auch das Militärordinariat (aber nicht in Deutschland) Personalprälatur (cc. 265, 295 1) Ordensinstitut (c ) ggf. auch: Gesellschaft des apostolischen Lebens (c , 738 3) Säkularinstitut (cc , 715 2) neue Form des geweihten Lebens (c. 605) Vereine: keine Inkardinationsbefähigung (vgl. aber c CCEO!) von: Änderung des Inkardinationsverhältnisses nach: Klerikern, die einer Teilkirche inkardiniert sind Klerikern, die einem kanonischen Lebensverband inkardiniert sind Teilkirche explizit (c. 267) Fünfjahresregel (c ) Bischofsernennung Inkardination sofort, nach Probezeit oder nach fünf Jahren (c. 693) Bischofsernennung kanonischer Lebensverband Inkardination durch endgültige Inkorporation (c ) erst Probezeit Inkardination durch endgültige Inkorporation (cc.268 2; 684) 4

5 8 Die Pflichten und Rechte der Kleriker Weltkleriker, eigener Bischof: Gehorsamsversprechen bei der Diakonen- und Priesterweihe Promittis mihi et successoribus meis reverentiam et oboedientiam? Weltkleriker, Promittis fremder Ordinario Od otuo Bischof: reverentiam et oboedientiam? Ordensleute: Promittis Episcopo dioecesano necon legitimo Superiori tuo reverentiam et oboedientiam? Versprichst du mir und meinen Nachfolgern Ehrfurcht und Gehorsam? Versprichst du deinem Bischof Ehrfurcht und Gehorsam? Versprichst du dem Bischof, in dessen Bistum du tätig bist, und deinem Oberen Ehrfurcht und Gehorsam? Kirchengewalt (potestas sacra) Weihegewalt (potestas ordinis) übertragen durch Spendung des Weihesakraments Leitungsgewalt (= Hirtengewalt) (potestas regiminis = potestas iurisdictionis) übertragen durch kanonische Sendung, z. B. durch Amtsübertragung gesetzgebende G. ausführende G. richterliche G. (p. legislativa) (p. exsecutiva (p. iudicialis) = p. administrativa) 9 Der Verlust des Klerikerstandes Folgen des Verlustes des Klerikerstandes Verlust der Rechte als Kleriker Verlust aller Ämter und Aufgaben Verlust der Inkardination weitgehende Befreiung von den Pflichten auch vom Zölibat? bestimmte Betätigungsverbote im Übrigen: rechtliche Stellung eines Laien 5

6 Vorgänge, die vom Verlust des Klerikerstandes zu unterscheiden sind Amtsverlust, z.b. aufgrund von Amtsenthebung (cc ) Suspension (c. 1333) Irregularitäten und Hindernisse für die Ausübung der Weihen (cc ) Dispens vom Zölibat (c. 291) im Falle der Nichtigkeit der Weihe (c. 290, 1 ) Nichtigerklärung auf fdem Verwaltungsweg (c ) Verlust des Klerikerstandes gerichtliches Nichtigkeitsurteil (cc ) mit Dispens vom Zölibat (c. 291) Reskript des Ap. Stuhls (c. 290, 3 ) auf Antrag des Klerikers (gnadenweise) durch Heirat eines Diakons in Todesgefahr (c. 1079) ohne Dispens vom Zölibat bei gültiger Weihe ohne Antrag des Klerikers (strafweise) durch Strafprozess (c. 290, 2 ) 10 Die Leitung der Gesamtkirche Leitungsorgane der Gesamtkirche höchste Autorität: zugeordnete Organe: Papst Bischofssynode Kardinäle Römische Kurie Gesandte des Papstes Bischofskollegium Rechtsstellung des Papstes Typische Dokumente im Zusammenhang mit einer Bischofssynode im kirchlichen Rechtsbereich: oberster Hirte der Gesamtkirche Haupt des Bischofskollegiums Haupt der Lateinischen Kirche Bischof von Rom Völkerrechtssubjekt als Heiliger Stuhl im staatlichen Rechtsbereich durch Verwaltungsakt (im CIC nicht vorgesehen) Staatsoberhaupt des Vatikanstaates vor der Synode Lineamenta = erste Skizze Instrumentum laboris = Grundlage für die Diskussion von der Propositiones = Vorschläge an den Synode Papst beschlossen Botschaft an die Gläubigen weltweit nach der Synode Nachsynodales Apostolisches Schreiben (Adhortatio Apostolica Post-Synodalis) = vom Papst verfasst 6

7 9 Kongregationen: Glaubenslehre Ostkirchen Gottesdienst und Sakramentenordnung Selig- und Heiligsprechungsprozesse Bischöfe Evangelisierung der Völker Klerus Institute des geweihten Lebens und G. d. ap. L. Katholisches Bildungswesen Römische Kurie Staatssekretariat 3 Gerichtshöfe : Apostolische Pönitentiarie Apostolische Signatur Römische Rota 11 Päpstliche Räte: Laien Einheit der Christen Gesetzestexte usw. Sonstige Einrichtungen unfehlbares Lehramt authentisches Lehramt Gesetzgebung Ausübung der päpstlichen Gewalt durch die Römische Kurie (nur Papst persönlich; auch: Heiligsprechungen) Kongregation für die Glaubenslehre Kurienbehörden nur mit besonderer päpstlicher Approbation (approbatio [in forma] specifica) Verwaltung Staatssekretariat / Kongregationen / z. T. Räte Rechtsprechung Römische Rota Apostolische Signatur 11 Das Bistum (Erz)Bistümer (2659) Eparchien (190) für bestimmte Arten von Gläubigen: Formen Ordinariat für Gläubige von Teilkirchen Militärordinariat (36) Ordinariat für Gläubige der katholischen Ostkirchen (5) Exarchate u. ä. (34) Apostolische Personaladministration (1) Personalordinariat (3) in Missionsgebieten: Apostolisches Vikariat (87) Apostolische Präfektur (40) missio sui iuris (8) andere Arten: Gebietsprälatur (44) Gebietsabtei (11) für dauernd errichtete Apostolische Administratur (8) Ausübung der bischöflichen Gewalt (c ) Bischöfe authentische Verkündigung des Glaubens (c. 753) nur persönlich Diözesanbischöfe Titularbischöfe gesetzgebende Gewalt nur persönlich (c ) ausführende Gewalt richterliche Gewalt persönlich oder durch Generalvikar oder Bischofsvikar oder durch Delegation (normalerweise nicht persönlich, sondern:) durch den Gerichtsvikar (= Offizial) und die übrigen Richter mit dem Titel eines emeritierten Diözesanbischofs mit dem Titel des Bischofskoadjutors eines Bistums mit dem Titel eines untergegangenen Bistums: Auxiliarbischof Nuntius u. a. 7

8 Ordinarius ( Oberhirte, c ) Ortsordinarius (c ): Papst Diözesanbischof Generalvikar Bischofsvikar Sonstiger Ordinarius in bestimmten klerikalen kanonischen Lebensverbänden: der höhere Obere (Superior maior, c. 620): Generaloberer Provinzoberer bzw. Abt bei Abwesenheit auch ihre Stellvertreter in einer Personal- Prälatur (c ): Prälat 12 Diözesane Versammlungen und Gremien Versammlungen obligatorisch fakultativ im CIC nicht erwähnt Gremien Priesterrat Konsultorenkollegium (bzw. Domkapitel) Vermögensverwaltungsrat Diözesansynode Diözesanforum u. ä. Bischofsrat (Diözesan-)Pastoralrat Diözesanrat der Katholiken = Katholikenrat Kirchensteuerrat Bischöfl. Rat, Geistlicher Rat Diakonenrat Rat der Gläubigen anderer Muttersprache Ordensrat 13 Kirchenprovinz und Bischofskonferenz Kommissionen der DBK I. Glaube II. Ökumene III. Pastoral IV. Geistliche Berufe und Kirchliche Dienste V. Liturgie VI. Gesellschaftliche und soziale Fragen VII. Erziehung und Schule VIII. Wissenschaft und Kultur IX. Publizistische Kommission X. Weltkirche XI. Ehe und Familie XII. Jugend XIII. Caritas XIV. Migration 8

9 14 Die Pfarrei und der Pfarrer Pfarrei Pfarrer paroecia = parochia parochus Zuordnung zwischen Pfarreien und Pfarrern betreut durch: eine Pfarrei mehrere Pfarreien --- Priesterteam wegen Priester- mangels (c ) während der Vakanz der Pfarrei oder bei Behinderung der Amtsausübung des Pfarrers (c. 539) Pfarrer = der Regelfall ll (c ) wegen Priestermangels oder anderer Umstände (c ) Nichtpriester oder Gemeinschaft Pfarradministrator wo die Umstände es erfordern (c ) 15 Die übrigen pastoralen Dienste Terminologie des CIC Pfarrvikar (vicarius paroecialis; c ) Kaplan (cappellanus; c. 564) Quasi-Pfarrer (vgl. c. 516) übliche deutsche Terminologie: = Kaplan = = je nach Aufgabe: Gefängnisseelsorger, Krankenhauspfarrer usw. Pfarrer, Pfarrvikar, Rektoratspfarrer u. a. 9

10 Die pfarrlichen Räte im CIC und in Deutschland 16 Die pfarrlichen Räte und die Vermögensverwaltung der Pfarrei nach dem CIC im größten Teil Deutschlands im Bistum Rottenburg-Stuttg.; z. T. im Erzbistum Hamburg und im Bistum Trier für pastorale Fragen Pastoralrat (consilium pastorale, c. 536) für Vermögensangelegenheiten Pfarrgemeinderat Vermögensverwaltungsrat (consilium a rebus oeconomicis, c. 537) Kirchenvorstand Kirchenvorstand, Verwaltungsrat, Kirchenverwaltung, Stiftungsrat u. ä. Kirchengemeinderat Der Pastoralrat nach dem CIC und in Deutschland Bezeichnung Vorsitz Stimmrecht Zielsetzung CIC c. 536 consilium pastorale Pfarrer nur beratend Förderung der Seelsorgstätigkeit Deutschland (außer im Bistum Regensburg) Pfarrgemeinderat gewählter Vorsitzender; normalerweise nicht der Pfarrer zum Teil beschließend; Vetorecht des Pfarrers 1. Beratung des Pfarrers 2. als Organ des Laienapostolats Anregung und Koordinierung von Initiativen in der Pfarrei mögliche Rechtsträger des Pfarrvermögens Körperschaften (K. d. ö. R): die Kirchengemeinde der Kirchengemeindeverband (öffentlich-rechtliche) Stiftungen: die fabrica ecclesiae ( Kirchenfabrik, Fabrikfonds, Gotteshausvermögen, Kirchenstiftung, Kirchenpflege u. ä.) der Pfründefonds ( Benefizium ) andere Stiftungen 17 Zwischenebenen zwischen Pfarrei und Diözese Zwischenebenen zwischen Pfarrei und Diözese vorwiegend pastorale Zielsetzung: Kirchengemeinde- verband, Gesamtverband oberhalb Dekanat des Dekanats: Region, Stadt-/ Kreisdekanat, Bezirk unterhalb des Dekanats: Pfarrverband, Gemeindeverbund, Pfarreiengemeinschaft, Seelsorgeeinheit, Seelsorgebezirk, Pastoraler Raum vorwiegend administrative Zielsetzung: 10

11 Zielgruppen der kategorialen Seelsorge 18 Kategoriale Seelsorge Menschen in bestimmten Häusern u. ä.: Krankenhäuser, Altenheime, Gefängnisse, Kasernen, Heime, Schiffe... Berufe u. ä.: Soldaten, Polizei, Schüler/innen, Studierende, Arbeitslose... Menschen mit bestimmten Eigenschaften: Gläubige anderer Muttersprache, Männer, Frauen, Jugendliche, Behinderte... Menschen in bestimmten Situationen: Kranke, Flüchtlinge, Urlauber... Gemeinschaften: Ordenshäuser, Verbände, Vereine Organisationsformen der kategorialen Seelsorge Organisationsform Erwähnung im CIC Beispiele Personaldiözese, Personalpfarrei cc , 518, 383 2, 813 St. Rochus Mainz (Unikliniken); KHG Mainz und Bonn Hochschulzentrum c. 813 die meisten KHGs Bischofsvikar, cc , 476, Pfarrvikar für Gläubige Pfarrvikar ( Kaplan ) einer anderen Muttersprache Kaplan (cappellanus) dauerhafte Beauftragung von Priestern dauerhafte Beauftragung von Laien cc cc , 813 Krankenhaus-, Gefängnis-, Schiffsseelsorger, Hausgeistlicher usw. PastRef. als Krhs.-, Gefängnisseelsorger Seelsorge für Gläubige anderer Muttersprache Organisationsform Charakteristika in Deutschland Seelsorge für Gläubige anderer Muttersprache Organisationsform Charakteristika in Deutschland Pfarrei alles wie bei einer Territorialpfarrei nicht üblich im Prinzip wie Pfarrei (auch eigene Missio cum cura für größere Kirchenbücher, animarum Gemeinden üblich Befugnis zur Eheschl.assistenz) Ernennung eines cappellanus nebenamtliche Beauftragung eines Priesters für kleinere Gemeinden üblich (Formen: Missio sine cura animarum, einfache Seelsorgestelle) Eparchie mit eigener Hierarchie Seelsorge für Gläubige der katholischen Ostkirchen Exarchie ohne eigene Hierarchie (c CCEO) keine eigenen Kirchenbücher, keine Befugnis zur Eheschließungsassistenz Personaldiözese, Personalpfarrei Bischofsvikar Beauftragung von Priestern 11

12 Vereinigungen in der Kirche 20 Vereine ohne kanonische Anerkennung mit kanonischer Anerkennung Vereine Personalprälatur kanonische Lebensverbände private Vereine öffentliche Vereine Gesellschaften des apostolischen Lebens Institute des geweihten Lebens neue Formen des geweihten Lebens Säkular- Religioseninstitute institute Kongregationen Orden ohne kanonische Anerkennung: freier Zusammenschluss von Gläubigen (c. 215) Vereinigungen in der Kirche ohne Rechtspersönlichkeit (c. 322) privater Verein (c. 299) mit kanonischer Anerkennung: kanonischer Verein öffentlicher Verein (c. 301) mit Rechtspersönlichkeit (c. 322) sonstige anerkannte Vereinigung g Vereinigung freier Zusammenschluß von Gläubigen (c. 215) privater Verein öffentlicher Verein Zustandekommen durch Privatinitiative; keine kanonische Anerkennung Privatinitiative + Überprüfung (recognitio) der Statuten (c ) Errichtung durch die zuständige kirchliche Autorität (c. 301) Verschiedene Arten von Vereinen Vereine, die sich die Bezeichnung katholisch zulegen (c. 300) von der kirchlichen Autorität belobigte oder empfohlene Vereine (c ) Vereine mit / ohne Rechtspersönlichkeit (c. 322) klerikale l Vereine (c. 302) Vereine von Laien (cc ) Dritte Orden u. ä. (c. 303) Dachverbände (vgl. c. 313) Vereinigungen, die Machenschaften gegen die Kirche betreiben (c. 1374) Genehmigung der Statuten von Vereinen freier Zusammenschluss privater Verein privater Verein mit Rechtspersönlichkeit öffentlicher Verein (keine Genehmigung) c recognitio Überprüfung c probatio Billigung c. 314 approbatio Genehmigung 12

13 21 Kanonische Lebensverbände Kanonische Lebensverbände Verwandte Begriffe: (früher:) status perfectionis = Stand der Vollkommenheit (nur für eine Teil passend:) vita religiosa = Ordensleben (seit der Zeit des 2. Vatikanums, aber auch nicht für alle passend:) vita consecrata = (Gott-)Geweihtes Leben Die drei Arten von kanonischen Lebensverbänden Religioseninstitute Säkularinstitute Gesellschaften des apostolischen Lebens ja ja ja ja, durch öffentliche Gelübde ja, durch Gelübde oder andere heilige Bindungen möglich, aber nicht durch öffentliche Gelübde ja möglich ja Hausoberer höherer Oberer oberster Leiter Drei Stufen von Oberen für eine Niederlassung in selbständigen Häusern: = Hausoberer (z. B. Äbtissin) i in zentralisierten Lebensverbänden: = Provinzial für den gesamten Lebensverband (z. B. Generaloberer ) Aufsicht über kanonische Lebensverbände Aufsicht über Seelsorge, öffentlichen Gottesdienst und Apostolatswerke Aufsicht über die interne Leitung und Rechtsordnung Verbände diözesanen Rechts Diözesanbischof (c. 594) Diözesanbischof (c ) Verbände päpstlichen Rechts Apostolischer Stuhl (c. 593) Einteilung der kan. Lebensverbände im Päpstlichen Jahrbuch Leben nach den evangelischen Räten ausdrückliche Verpflichtung der einzelnen auf die evangelischen Räte Gemeinschaftsleben Religioseninstitute Säkularinstitute Gesellschaften des apostolischen Lebens männlich Orden: Regularkanoniker Mönche Bettelorden Regularkleriker Kongregationen: g klerikal laikal Säkularinstitute Gesellschaften des apostolischen Lebens weiblich mit selbständigen Häusern zentralisierte Institute Säkularinstitute Gesellschaften des apostolischen Lebens 13

14 22 Kirchen, Kapellen und Friedhöfe CIC, Buch IV, Teil III: Heilige Orte allgemeine Bestimmungen (cc ) Kapitel I: Kirchen (cc ) Kapitel II: Kapellen und Privatkapellen (cc ) Kapitel III: Heiligtümer (= Wallfahrtsstätten) (cc ) Kapitel IV: Altäre (cc ) Kapitel V: Friedhöfe (cc ) Kirche (ecclesia) Kapelle (oratorium) Privatkapelle (sacellum privatum) Definition c c c eigenes Gebäude ja nicht notwendig nicht notwendig für wen? alle Gläubigen eine Gemeinschaft oder ein Kreis eine oder mehrere physische Personen zuständige Autorität Widmung zulässige Gottesdienste Diözesanbischof normalerweise Weihe, zumindest Segnung alle; aber Vorrang der Pfarrkirchen Ordinarius Segnung ist angemessen im Prinzip alle; aber Einschränkungen möglich Ordinarius Segnung ist angemessen nur mit Erlaubnis des Ortsordinarius Arten von Kirchen Basilika höhere Basilika (basilica maior) (= fünf in Rom und zwei in Assisi) niedere Basilika (basilica minor) (weltweit zur Zeit 1563 basilicae minores) Kathedrale / Dom Stiftskirche Propsteikirche Pfarrkirche Klosterkirche Rektoratskirche Kirche Pfarrkirche der üblicherweise Verantwortliche Pfarrer Kapitelskirche Kirche eines Ordenshauses Kapitel Hausoberer sonstige Kirche: Kirchenrektor (c. 556) Seminarkirche Rektor ( Regens ) (c ) Kirche einer Gemeinschaft der cappellanus (falls vorhanden; c. 570) 14

15 30 Die Hochschulen Katholische Universitäten und vergleichbare Hochschulen Kirchliche Universitäten und Fakultäten im CIC cc cc Apostolische Konstitution Ex corde Ecclesiae (1990) Sapientia christiana (1979) Befähigung zur Verleihung akademischer Grade in der Regel vom Staat verliehen vom Heiligen Stuhl verliehen; je nach Staat ggf. staatlich anerkannt (z. B. in Deutschland) Trägerschaft Kirche Kirche oder Staat Anzahl der im Annuario Pontificio 2012 genannten Hochschulen Anzahl der im Index 2005 genannten Hochschulen Anzahl der Hochschulen in Deutschland Istituti Superiori di Scienze Religiose durch Affiliation usw. verbundene Einrichtungen 7 22 (kirchlich: 11; staatlich: 11) Apostolischer Stuhl Das Nihil obstat römisches Nihil obstat: bei Berufung eines Professors auf Lebenszeit Ortsordinarius Kultusministerium bischöfliches Nihil obstat: für alle Lehrenden 15

1 - Einführung in Buch II des CIC

1 - Einführung in Buch II des CIC 1 - Einführung in Buch II des CIC CIC Buch II: Das Volk Gottes Lumen Gentium: Dogmatische Konstitution über die Kirche 1. Kap.: Das Mysterium der Kirche Teil I (ab c. 204): Die Gläubigen 2. Kap.: Das Volk

Mehr

Vorgesehene Ämter und Gremien im Verfassungsrecht der Kirche

Vorgesehene Ämter und Gremien im Verfassungsrecht der Kirche Ebene 1 Einzelne Amtsträger u.ä I. Gesamtkirche Höchste Autorität Papst (besitzt oberste, volle, universale, unmittelbare und ordentliche Gewalt). Es gibt in der Kirche keinen Träger einer ihm übergeordneten

Mehr

Einführung. Wo kann man das Sakramentenrecht finden? (1) Habilität des Handelnden. (2) Wesensbestandteile der Handlung

Einführung. Wo kann man das Sakramentenrecht finden? (1) Habilität des Handelnden. (2) Wesensbestandteile der Handlung (2) Wesensbestandteile der Handlung (1) Habilität des Handelnden 1 - Einführung c. 124 1: Zur Gültigkeit einer Rechtshandlung ist erforderlich, dass sie von einer dazu befähigten Person vorgenommen wurde

Mehr

(2) Wesensbestandteile der Handlung. c : Zur Gültigkeit einer Rechtshandlung ist erforderlich, dass sie von einer dazu befähigten

(2) Wesensbestandteile der Handlung. c : Zur Gültigkeit einer Rechtshandlung ist erforderlich, dass sie von einer dazu befähigten 1 - Einführung (2) Wesensbestandteile der Handlung (1) Habilität des Handelnden c. 124 1: Zur Gültigkeit einer Rechtshandlung ist erforderlich, dass sie von einer dazu befähigten Person vorgenommen wurde

Mehr

Die Katholische Kirche

Die Katholische Kirche Münsterischer Kommentar zum CODEX IURIS CANONICI Beiheft 37 Hugo Schwendenwein Die Katholische Kirche Aufbau und rechtliche Organisation Ludgerus Verlag Inhaltsverzeichnis III INHALTSVERZEICHNIS Vorwort

Mehr

Univ.-Prof. Dr. Klaus Lüdicke. Grundfragen des Kirchenrechts und der Kirchenverfassung

Univ.-Prof. Dr. Klaus Lüdicke. Grundfragen des Kirchenrechts und der Kirchenverfassung Univ.-Prof. Dr. Klaus Lüdicke Grundfragen des Kirchenrechts und der Kirchenverfassung EINLEITUNG I. HAUPTTEIL: GRUNDFRAGEN DES KIRCHENRECHTS A. Was ist Recht? 1. Vorstaatliches und staatliches Recht. Funktionen

Mehr

Gewohnheitsrec ht (consuetudo)

Gewohnheitsrec ht (consuetudo) 8 Gesetze und Gewohnheitsrecht Zuständigkeit für das Erlassen von Rechtsnormen Inhaber gesetzgebender Gesamtkirche überdiözesane Ebene Diözese Papst Bischofskollegium mit päpstlicher Beteiligung auch die

Mehr

8 Gesetze und Gewohnheitsrecht

8 Gesetze und Gewohnheitsrecht 8 Gesetze und Gewohnheitsrecht Zuständigkeit für das Erlassen von Gesamtkirche Rechtsnormen Inhaber gesetzgebender g Gewalt Papst Bischofskollegium mit päpstlicher Beteiligung auch die Behörden der römischen

Mehr

Partizipative Kirche!? Kirchenrechtlicher Blick

Partizipative Kirche!? Kirchenrechtlicher Blick Abteilung für Kirchenrecht Partizipative Kirche!? Kirchenrechtlicher Blick Prof. Dr. Bernhard Anuth, 13.04.2018 50 Jahre Kirchengemeindeordnung 50 Jahre kooperative Leitung (Fachtagung, 12./13.04.2018)

Mehr

Kleines Konzilskompendium

Kleines Konzilskompendium Karl Rahner Herbert Vbrgrimler Kleines Konzilskompendium Sämtliche Texte des Zweiten Vatikanums Allgemeine -16 spezielle Einführungen ausfuhrliches Sachregister HERDER fj) FREIBURG BASELvWIEN" --* 0 5

Mehr

Vertrag zwischen der

Vertrag zwischen der Vertrag zwischen der Unabhängig-katholische Kirche, weiterhin UKK genannt vertreten durch seine Eminenz Erzbischof der UKK Karl-Michael Soemer, 1. Vorsitzender und der Keltischen Kirche in Deutschland,

Mehr

Pfarrei und pfarrliche Seelsorge

Pfarrei und pfarrliche Seelsorge HERIBERT HALLERMANN Pfarrei und pfarrliche Seelsorge Ein kirchenrechtliches Handbuch fiir Studium und Praxis 2004 Ferdinand Schôningh Paderborn Munchen Wien Zurich Inhalt Abkurzungen 13 Einleitung 19 Erstes

Mehr

Thema: Grundrechte in der Kirche Grundlagen und Probleme in der kirchlichen Gesetzgebung

Thema: Grundrechte in der Kirche Grundlagen und Probleme in der kirchlichen Gesetzgebung Tagung Benediktushöhe 02.03. bis 04.03.2015 Thema: Grundrechte in der Kirche Grundlagen und Probleme in der kirchlichen Gesetzgebung Montag, 02.03.2015 Weh den Gesetzesmachern (Jes 10, 1-3) Prof. Dr. Sabine

Mehr

Katholisches Kirchenrecht

Katholisches Kirchenrecht Richard Puza 2008 AGI-Information Management Consultants May be used for personal purporses only or by libraries associated to dandelon.com network. Katholisches Kirchenrecht 2., überarbeitete Auflage

Mehr

Die Sustentation der Kleriker

Die Sustentation der Kleriker Münsterischer Kommentar zum CODEX IURIS CANONICI Beiheft 24 Peter Platen Die Sustentation der Kleriker Der Neuansatz in der Versorgung der Kleriker mit Blick auf ausgewählte Problemstellungen Ludgerus

Mehr

Die Präambel der Synodalordnung. in einfacher Sprache

Die Präambel der Synodalordnung. in einfacher Sprache Die Präambel der Synodalordnung in einfacher Sprache 1 VORWORT in SCHWERER SPRACHE VORWORT IN EINFACHER SPRACHE Mit Gutem mehr Menschen erreichen! Bald wird die Synodalordnung des Bistums Limburg 50 Jahre

Mehr

Der Heilige Stuhl. 1. Sie dient dem Papst sowohl im Apostolischen Palast als auch, wenn er in Rom oder in Italien auf Reisen ist.

Der Heilige Stuhl. 1. Sie dient dem Papst sowohl im Apostolischen Palast als auch, wenn er in Rom oder in Italien auf Reisen ist. Der Heilige Stuhl - Weitere Einrichtungen der Römischen Kurie - Die Anwälte - Einrichtungen, die mit dem Hl. Stuhl verbunden sind VII. WEITERE EINRICHTUNGEN DER RÖMISCHEN KURIE Präfektur des Päpstlichen

Mehr

VERLAUTBARUNGEN DES APOSTOLISCHEN STUHLS

VERLAUTBARUNGEN DES APOSTOLISCHEN STUHLS 1 2 3 4 5 6 Enzyklika REDEMPTOR HOMINIS Seiner Heiligkeit Papst 4. März 1979 an die verehrten Mitbrüder im Bischofsamt, die Priester und Ordensleute, die Söhne und Töchter der Kirche und an alle Menschen

Mehr

Wie ein neuer Bischof von Chur ernannt wird

Wie ein neuer Bischof von Chur ernannt wird Wie ein neuer Bischof von Chur ernannt wird 1. Sedisvakanz In dem von der Kongregation für die Bischöfe herausgegebenen Direktorium für den Hirtendienst der Bischöfe vom 22. Februar 2004 [in der Folge:

Mehr

Adressbuch für das katholische Deutschland

Adressbuch für das katholische Deutschland Adressbuch für das katholische Deutschland 1. Weltkirche 9 1.1 Papst und Kurie 9 1.2 Diplomatische Vertretungen 14 1.3 Päpstliche Universitäten, Hochschulen, Akademien und Kollegien in Rom 16 1.4 Kontinentale

Mehr

Allgemeines Dekret der Deutschen Bischofskonferenz zum Kirchenaustritt

Allgemeines Dekret der Deutschen Bischofskonferenz zum Kirchenaustritt Allgemeines Dekret der Deutschen Bischofskonferenz zum Kirchenaustritt I. Infolge der Säkularisation der Kirchengüter waren die deutschen Staaten zu materiellen Leistungen an die Kirchen verpflichtet.

Mehr

Kooperation, Fusion und Union katholischer Kirchengemeinden und Kirchenstiftungen aus rechtlicher Perspektive

Kooperation, Fusion und Union katholischer Kirchengemeinden und Kirchenstiftungen aus rechtlicher Perspektive von n Kooperation, Fusion und Union katholischer n und Kirchenstiftungen aus rechtlicher Perspektive Vortrag beim CBW Landshut RAe PartG 17. April 2013 1 / 12 Inhaltsverzeichnis von n von n 2 / 12 Ein

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1.Teil: I. Einleitung 1. II. Hintergründe der Kooperation (Geschichte) Die Entwicklung zur Kooperation 5

Inhaltsverzeichnis. 1.Teil: I. Einleitung 1. II. Hintergründe der Kooperation (Geschichte) Die Entwicklung zur Kooperation 5 Roland Sieger Inhaltsverzeichnis 1.Teil: Einführung in die kooperative Pastoral 1 I. Einleitung 1 II. Hintergründe der Kooperation (Geschichte) 5 1. Die Entwicklung zur Kooperation 5 2. Ausblick auf die

Mehr

Vorwort 5. Abkürzungsverzeichnis 13. Literaturverzeichnis, Nachschlagewerke 21. Abwesenheit (absentia a domo religiosa) 27.

Vorwort 5. Abkürzungsverzeichnis 13. Literaturverzeichnis, Nachschlagewerke 21. Abwesenheit (absentia a domo religiosa) 27. Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 Literaturverzeichnis, Nachschlagewerke 21 Begriffsverzeichnis Abwesenheit (absentia a domo religiosa) 27 Apostolat 31 Archiv 42 Aufenthaltsverbot 46

Mehr

Interview mit Msgr. Ocáriz: Opus Dei offen für alle

Interview mit Msgr. Ocáriz: Opus Dei offen für alle Startseite - News - Interview mit Msgr. Ocáriz: Opus Dei offen für alle Interview mit Msgr. Ocáriz: Opus Dei offen für alle 22.3.2008 Interview mit der Nummer zwei der Personalprälatur, die jetzt 25 Jahre

Mehr

Missio canonica: Voraussetzungen für die Erteilung mit Blick auf die Stellen und die Personen Richtlinien

Missio canonica: Voraussetzungen für die Erteilung mit Blick auf die Stellen und die Personen Richtlinien Bistum Basel Abteilung Personal Missio canonica: Voraussetzungen für die Erteilung mit Blick auf die Stellen und die Personen Richtlinien Einleitung: Die Hirtensorge des Diözesanbischofs und das pastorale

Mehr

Diözesanrat gegen kirchliche Würdigung katholischer Familien

Diözesanrat gegen kirchliche Würdigung katholischer Familien Pressemitteilung 24. März 2014 Diözesanrat gegen kirchliche Würdigung katholischer Familien Gegen die Erwähnung familiärer katholischer Bildung auf der Homepage der Erzdiözese München und Freising München

Mehr

Vorlesung Das Volk Gottes (Buch II des CIC) und der Verkündigungsdienst der Kirche (Buch III des CIC)

Vorlesung Das Volk Gottes (Buch II des CIC) und der Verkündigungsdienst der Kirche (Buch III des CIC) Prof. Dr. Ulrich Rhode SJ Vorlesung Das Volk Gottes (Buch II des CIC) und der Verkündigungsdienst der Kirche (Buch III des CIC) Stand: März 2014 Inhaltsübersicht Buch II 1 Einführung in Buch II des CIC...

Mehr

In der katholischen Kirche herrscht inzwischen auch unter praktizierenden und

In der katholischen Kirche herrscht inzwischen auch unter praktizierenden und Sabine Demel Kirche als Gemeinschaft des Volkes Gottes Eine fromme Utopie gegen die hierarchische Realität? In der katholischen Kirche herrscht inzwischen auch unter praktizierenden und engagierten Katholiken

Mehr

Gemeinschaft Emmanuel

Gemeinschaft Emmanuel Gründung einer K L E R I K E R V E R E I N I G U N G der Gemeinschaft Emmanuel Zusammenfassung Die Kongregation für den Klerus hat am 15. August 2017 die Klerikervereinigung der Gemeinschaft Emmanuel errichtet,

Mehr

Aufgaben und Kompetenzen des Pfarrgemeinderats

Aufgaben und Kompetenzen des Pfarrgemeinderats Aufgaben und Kompetenzen des Pfarrgemeinderats H.-J. Ditz 1 Die Wurzeln Zwei Schlüsseltexte des 2. Vatikanischen Konzils: Christus Dominus (CD) 27: Empfehlung an die Bischöfe, Seelsorgeräte einzusetzen

Mehr

ERKLÄRUNG DER DEUTSCHEN BISCHÖFE ZUR PARTEIPOLITISCHEN TÄTIGKEIT DER PRIESTER

ERKLÄRUNG DER DEUTSCHEN BISCHÖFE ZUR PARTEIPOLITISCHEN TÄTIGKEIT DER PRIESTER ERKLÄRUNG DER DEUTSCHEN BISCHÖFE ZUR PARTEIPOLITISCHEN TÄTIGKEIT DER PRIESTER Vorwort Aus Sorge um die Schäden, die der Kirche aus der parteipolitischen Betätigung der Priester erwachsen, haben die deutschen

Mehr

Wiederverheiratete Geschiedene. Für einen offenen Umgang mit Geschiedenen und Wiederverheirateten in der Kirche. Seite 3

Wiederverheiratete Geschiedene. Für einen offenen Umgang mit Geschiedenen und Wiederverheirateten in der Kirche. Seite 3 Katholischer Deutscher FRAUENBUND Wiederverheiratete Geschiedene Für einen offenen Umgang mit Geschiedenen und Wiederverheirateten in der Kirche Seite 3 1. Ehe zwischen Frau und Mann Leben und Glaube in

Mehr

Kirche und Recht in Korea

Kirche und Recht in Korea Oe-Sun Cho Kirche und Recht in Korea Entstehung, Organisation und Rechtsgrundlagen der katholischen Mission in Korea Verlag Dr. Kova INHALTSVERZEICHNIS VORWORT * KOREAS KULTUR UND RECHT VOR DER BEGEGNUNG

Mehr

Diözesane Schieds- und Schlichtungsstellen in der katholischen Kirche

Diözesane Schieds- und Schlichtungsstellen in der katholischen Kirche Diözesane Schieds- und Schlichtungsstellen in der katholischen Kirche Eine rechtssystematische Untersuchung für den Bereich der Deutschen Bischofskonferenz von Wilhelm Handschuh 1. Auflage Diözesane Schieds-

Mehr

ON! DVD Religion und Ethik Die Evangelische Kirche Arbeitsmaterialien Seite 1. Aufbau und Organisation der Evangelischen Kirche

ON! DVD Religion und Ethik Die Evangelische Kirche Arbeitsmaterialien Seite 1. Aufbau und Organisation der Evangelischen Kirche ON! DVD Religion und Ethik Die Evangelische Kirche Arbeitsmaterialien Seite 1 Aufbau und Organisation der Evangelischen Kirche Einstieg Zu Beginn der Einheit wird die Folie Nachgefragt aufgelegt und die

Mehr

Grundprinzipien des Miteinanders in der Kirche (Basis für das erste gewählte Modul)

Grundprinzipien des Miteinanders in der Kirche (Basis für das erste gewählte Modul) Grundprinzipien des Miteinanders in der Kirche (Basis für das erste gewählte Modul) 1. Die Sendung der Kirche - missionarisch Kirche sein Evangelisierung als Sendungsauftrag Darum geht zu allen Völkern

Mehr

Konziliare Kirchenbilder

Konziliare Kirchenbilder LG 8 Der einzige Mittler Christus hat seine heilige Kirche... hier auf Erden als sichtbares Gefüge gestiftet (constituit).... Die mit hierarchischen Organen ausgestattete Gesellschaft (societas) und der

Mehr

RAHMENSTATUT FÜR DIE DEKANATE IM BISTUM CHUR

RAHMENSTATUT FÜR DIE DEKANATE IM BISTUM CHUR RAHMENSTATUT FÜR DIE DEKANATE IM BISTUM CHUR PRÄAMBEL Um die Seelsorge durch gemeinsames Handeln zu fördern, können mehrere benachbarte Pfarreien zu besonderen Zusammenschlüssen, z.b. zu Dekanaten, vereinigt

Mehr

Gesprächskreis Geistlicher Gemeinschaften bei DBK und ZdK. Impuls für Begegnung mit TGG Franz-Adolf Kleinrahm

Gesprächskreis Geistlicher Gemeinschaften bei DBK und ZdK. Impuls für Begegnung mit TGG Franz-Adolf Kleinrahm Gesprächskreis Geistlicher Gemeinschaften bei DBK und ZdK Impuls für Begegnung mit TGG Franz-Adolf Kleinrahm Definition Geistliche Gemeinschaften, Kirchliche Bewegungen bzw. Vereinigungen von Gläubigen

Mehr

1.2) C CIC/1983

1.2) C CIC/1983 Lehramtliche Aussagen bzw. kirchenrechtliche Normen hinsichtlich einer Beauftragung von hauptamtlichen Laien allgemein zum pastoralen Dienst und zu liturgischen Diensten, speziell zur Leitung von Wort-Gottes-Feiern

Mehr

Rollenprofil des Priesters im Seelsorgeraum

Rollenprofil des Priesters im Seelsorgeraum Rollenprofil des Priesters im Seelsorgeraum 1. Vorbemerkung Die Bildung von Seelsorgeräumen erfordert eine Vergewisserung und Neuorientierung betreffend den Dienst des Priesters, seine Rolle und Aufgabe

Mehr

Im Geiste des Zweiten Vatikanischen Konzils Mitbestimmung und Mitverantwortung

Im Geiste des Zweiten Vatikanischen Konzils Mitbestimmung und Mitverantwortung Im Geiste des Zweiten Vatikanischen Konzils Mitbestimmung und Mitverantwortung Die Möglichkeit zur Mitbestimmung und zur Teilhabe an Entscheidungen sind ein wesentlicher Anreiz für eine ehrenamtliche Tätigkeit

Mehr

Das Zweite Vatikanische Konzil. Verlauf Ergebnisse Bedeutung

Das Zweite Vatikanische Konzil. Verlauf Ergebnisse Bedeutung Das Zweite Vatikanische Konzil Verlauf Ergebnisse Bedeutung Was ist ein Konzil? Lat. concilium, Versammlung. Kirchenversammlung aller rechtmäßigen Bischöfe der katholischen Kirche unter Vorsitz des Papstes

Mehr

Statut für die Krankenhausseelsorger/innen im Bistum Münster (NRW-Teil)

Statut für die Krankenhausseelsorger/innen im Bistum Münster (NRW-Teil) r/innen im Bistum Münster (NRW-Teil) Präambel 1. Ein Krankendienst, der dem Menschen gerecht werden will, schließt nach christlichem Verständnis immer die Seelsorge mit ein. Krankenhausseelsorge ist ein

Mehr

Ich, der neue Papst! II

Ich, der neue Papst! II Ich, der neue Papst! II 3 Jeder Papst hat sein eigenes Wappen. Gestalte dein eigenes Wappen. Denke dabei an die Dinge, die du in deinem Profil geschrieben hast. 4 Was möchtest du mit der Gestaltung deines

Mehr

1Themenstellung... 17

1Themenstellung... 17 Kirchenrechtliche Stellung und pastorale Situation der katholischen Gemeinden anderer Muttersprache in den Bistümern der Bundesrepublik Deutschland im Kontext der europäischen und deutschen Migrationspolitik

Mehr

Gesetzesauslegung im Kirchenrecht

Gesetzesauslegung im Kirchenrecht Libero Gerosa Gesetzesauslegung im Kirchenrecht Anregungen und Zukunftsperspektiven für die katholische Kanonistik LlT INHALT Einleitung 13 TEILI THEOLOGISCHE GRUNDLAGEN UND GESETZESAUSLEGUNG IN DER KATHOLISCHEN

Mehr

Katholische Gemeinden anderer Muttersprache in der Bundesrepublik Deutschland

Katholische Gemeinden anderer Muttersprache in der Bundesrepublik Deutschland Cristina Fernändez Molina Katholische Gemeinden anderer Muttersprache in der Bundesrepublik Deutschland Kirchenrechtliche Stellung und pastorale Situation in den Bistümern im Kontext der europäischen und

Mehr

Verbindliche Handreichung der Diözesanleitung für Priester und Kirchengemeinden

Verbindliche Handreichung der Diözesanleitung für Priester und Kirchengemeinden Seite 1 von 5 Verbindliche Handreichung der Diözesanleitung für Priester und Kirchengemeinden Der priesterliche Dienst hat sich verändert Der priesterliche Dienst hat sich in den vergangenen Jahren auf

Mehr

Verordnung zur Seelsorge für Katholiken anderer Muttersprache im Bistum Limburg

Verordnung zur Seelsorge für Katholiken anderer Muttersprache im Bistum Limburg Verordnung zur Seelsorge für Katholiken anderer Muttersprache im Bistum Limburg Für die im Bistum Limburg lebenden Katholiken anderer Muttersprache werden, soweit es sich als notwendig erweist,»gemeinden

Mehr

Schwerpunktthema: Rechte und Pflichten des Diakons im CIC/1983

Schwerpunktthema: Rechte und Pflichten des Diakons im CIC/1983 Schwerpunktthema: Rechte und Pflichten des Diakons im CIC/1983 Einordnung: - Buch II Volk Gottes - Teil 1 Die Gläubigen - Teil III Geistliche Diener - Kapitel III Pflichten und Rechte der Kleriker 1. Einleitung

Mehr

Der Kirche ein Gesicht geben. Pastorale und rechtliche Weiterentwicklung der Seelsorgeeinheiten in der Erzdiözese Freiburg

Der Kirche ein Gesicht geben. Pastorale und rechtliche Weiterentwicklung der Seelsorgeeinheiten in der Erzdiözese Freiburg Der Kirche ein Gesicht geben Pastorale und rechtliche Weiterentwicklung der Seelsorgeeinheiten in der Erzdiözese Freiburg Veränderungen in Kirche und Gesellschaft Veränderungsprozesse im ehrenamtlichen

Mehr

Frauen und kirchliches Amt

Frauen und kirchliches Amt Sabine Demel Frauen und kirchliches Amt Grundlagen Grenzen Möglichkeiten Vorwort....................................... 11 Frauen und Kirche ein Blitzlicht, worum es geht....... 13 1 Jüngerinnen Jesu auch

Mehr

Der Heilige Stuhl. Der Begriff Römische Kurie. Die Struktur der Dikasterien I. ALLGEMEINE NORMEN. Art. 1

Der Heilige Stuhl. Der Begriff Römische Kurie. Die Struktur der Dikasterien I. ALLGEMEINE NORMEN. Art. 1 Der Heilige Stuhl I. ALLGEMEINE NORMEN Der Begriff Römische Kurie Art. 1 Die Römische Kurie ist die Gesamtheit der Dikasterien und Einrichtungen, die dem Papst bei der Ausübung seines höchsten Hirtendienstes

Mehr

2. Grundlegende Perspektiven

2. Grundlegende Perspektiven Glaube öffnet 2. Grundlegende Perspektiven kirchlichen Handelns Das kirchliche Handeln ist ökumenisch ausgerichtet, weltkirchlich verankert, schöpfungsverantwortlich orientiert und der sozialen Gerechtigkeit

Mehr

1. Abschnitt. Der Militärbischof

1. Abschnitt. Der Militärbischof Päpstliche Statuten für den Jurisdiktionsbereich des Katholischen Militärbischofs für die Deutsche Bundeswehr AAS LXXXI, 1989, 1284-1294 vom 6.12.1989. VOBlatt des Kathol. Militärbischofs für die Deutsche

Mehr

Hochwürdigster Herr Bischof, wo sind Ihre Priester?

Hochwürdigster Herr Bischof, wo sind Ihre Priester? An den hochwürdigsten Herrn Bischof Dr. Heinrich Mussinghoff Klosterplatz 7 52062 Aachen 25.05.2012 Hochwürdigster Herr Bischof, wo sind Ihre Priester? Hausgemachter Priestermangel zur Begründung einer

Mehr

Der Heilige Stuhl. Das Staatssekretariat hilft dem Papst unmittelbar bei der Ausübung seines höchsten Amtes.

Der Heilige Stuhl. Das Staatssekretariat hilft dem Papst unmittelbar bei der Ausübung seines höchsten Amtes. Der Heilige Stuhl - Staatssekretariat - Kongregationen - Gerichtshöfe - Päpstliche Räte - Ämter II. STAATSSEKRETARIAT Art. 39 Das Staatssekretariat hilft dem Papst unmittelbar bei der Ausübung seines höchsten

Mehr

Der Heilige Stuhl APOSTOLISCHES SCHREIBEN IN FORM EINES «MOTU PROPRIO» VON PAPST FRANZISKUS

Der Heilige Stuhl APOSTOLISCHES SCHREIBEN IN FORM EINES «MOTU PROPRIO» VON PAPST FRANZISKUS Der Heilige Stuhl APOSTOLISCHES SCHREIBEN IN FORM EINES «MOTU PROPRIO» VON PAPST FRANZISKUS "VOS ESTIS LUX MUNDI"»Ihr seid das Licht der Welt. Eine Stadt, die auf einem Berg liegt, kann nicht verborgen

Mehr

Statut Seelsorgerat. im Bistum St. Gallen

Statut Seelsorgerat. im Bistum St. Gallen 5.3.3.3 Statut Seelsorgerat im Bistum St. Gallen 2015 Zweck Art. 1 Der Seelsorgerat ist ein repräsentatives Organ von Laien der Diözese, das den Bischof in Fragen der Seelsorge berät und ihn bei der Erfüllung

Mehr

Freude und Hoffnung der Menschen teilen

Freude und Hoffnung der Menschen teilen Freude und Hoffnung der Menschen teilen Katholische Moral und Ethik vor und nach dem Vatikanum II 1962-65 Paulus Akademie Zürich 3. Dezember 2012 Hans Halter, Luzern 1. Katholische Kirche vor Vatikanum

Mehr

Katholische Gemeinden anderer Muttersprache in der Bundesrepublik Deutschland

Katholische Gemeinden anderer Muttersprache in der Bundesrepublik Deutschland Katholische Gemeinden anderer Muttersprache in der Bundesrepublik Deutschland Kirchenrechtliche Stellung und pastorale Situation in den Bistümern im Kontext der Migrationspolitik von Cristina Fernández

Mehr

Die kirchlichen Gerichte im Lichte der Anforderungen des Art 6 Abs 1 EMRK. Barbara Brückner, LL.M

Die kirchlichen Gerichte im Lichte der Anforderungen des Art 6 Abs 1 EMRK. Barbara Brückner, LL.M Die kirchlichen Gerichte im Lichte der Anforderungen des Art 6 Abs 1 EMRK Barbara Brückner, LL.M Art 6 Abs 1 EMRK Gericht isd Art 6 Abs 1 EMRK autonome Auslegung durch den EGMR... über Streitigkeiten in

Mehr

Personalwechsel zum 1. September - gemäß der Personalplanung unter Berücksichtigung der Strukturplanung 2020

Personalwechsel zum 1. September - gemäß der Personalplanung unter Berücksichtigung der Strukturplanung 2020 Start der Umsetzung Personalwechsel zum 1. September - gemäß der Personalplanung 2020 - unter Berücksichtigung der Strukturplanung 2020 Prägende Form in der territorialen Seelsorge ist der Pfarrverband

Mehr

Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Schleswig-Holstein

Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Schleswig-Holstein ACK-Richtlinien SH ACKSHRL 1.304-503 Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Schleswig-Holstein Stand 29. April 1999 1 1 Red. Anm.: Der Text der Neufassung wurde von der Kirchenleitung

Mehr

Religiöse Minderheiten in der Türkei und in Deutschland - am Beispiel der katholischen Kirche in der Türkei

Religiöse Minderheiten in der Türkei und in Deutschland - am Beispiel der katholischen Kirche in der Türkei Religiöse Minderheiten in der Türkei und in Deutschland - am Beispiel der katholischen Kirche in der Türkei Peter Wehr Zunächst danke ich für die Einladung zu diesem Workshop nach Ankara, um über die Katholische

Mehr

Priester RUF BERUF BERUFUNG

Priester RUF BERUF BERUFUNG RUF BERUF BERUFUNG Im Dienst Jesu Durch meinen Dienst als Priester komme ich immer wieder mit vielen Menschen zusammen. Als Jugendseelsorger bin ich mit Jugendlichen auf dem Weg. Ich habe Mitarbeiterinnen

Mehr

Katholiken und Evangelikale. Gemeinsamkeiten und Unterschiede Teil 2

Katholiken und Evangelikale. Gemeinsamkeiten und Unterschiede Teil 2 Katholiken und Evangelikale Gemeinsamkeiten und Unterschiede Teil 2 Katholiken und Evangelikale Gemeinsamkeiten und Unterschiede 1. Einführung a. Ziele und Methode der Vortragsreihe b. Quellen c. Was sind

Mehr

Inhalt. Theologiegeschichtliche Perspektiven. Vorwort... 13. Einführung... 15

Inhalt. Theologiegeschichtliche Perspektiven. Vorwort... 13. Einführung... 15 Vorwort.................................. 13 Einführung................................ 15 Theologiegeschichtliche Perspektiven Weder Bischof noch Vollmacht : Episkopen im Neuen Testament.. 20 Sabine Bieberstein

Mehr

Römisch-katholische Kirche

Römisch-katholische Kirche Römisch-katholische Kirche Die katholische Kirche ist, wie die andern christlichen Glaubensgemeinschaften, aus dem Glauben an Jesus Christus herausgewachsen. Sie beruft sich traditionell auf die Gründung

Mehr

Teil II: Katholisches Kirchenrecht

Teil II: Katholisches Kirchenrecht apl. Prof. Dr. Gernot Sydow, M.A. / Dr. Philipp Reimer Vorlesung Recht und Religion, Wintersemester 2012/2013 Vorlesungsmaterialien für die Vorlesungsblöcke Prof. Dr. Sydow Teil II: Katholisches Kirchenrecht

Mehr

Rahmenordnung für Ständige Diakone in der Diözese Gurk-Klagenfurt

Rahmenordnung für Ständige Diakone in der Diözese Gurk-Klagenfurt Rahmenordnung für Ständige Diakone in der Diözese Gurk-Klagenfurt Tätigkeitsprofil Grundsätzlich ist das Tätigkeitsfeld für Ständige Diakone in den Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls im Direktorium

Mehr

Statut für die Dekane und stellvertretenden Dekane (Prodekane) im Bistum Augsburg

Statut für die Dekane und stellvertretenden Dekane (Prodekane) im Bistum Augsburg Statut für die Dekane und stellvertretenden Dekane (Prodekane) im Bistum Augsburg (gültig ab 1. Dezember 2012) Unter Außerkraftsetzung des Statuts vom 01. Mai 2001 gelten nachfolgende Bestimmungen. I.

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 2.1 Programm Katharina Kaspers für den der Kongregation vorausgehenden

Inhaltsverzeichnis. 2.1 Programm Katharina Kaspers für den der Kongregation vorausgehenden Inhaltsverzeichnis Einleitung 1. Leben im Kontext epochaler Veränderungen 15 2. Gegenstand, Ziel, Methode und Aufbau der vorliegenden Arbeit 18 3. Stand der Forschung 21 Teil A Zur Biographie der Ordensgründerin

Mehr

CONGREGATIO PRO CLERICIS. Dekret

CONGREGATIO PRO CLERICIS. Dekret CONGREGATIO PRO CLERICIS Prot. N. 20172741 Dekret Die Gemeinschaft Emmanuel wurde 1973 vom Diener Gottes Pierre Goursat gegründet. Als internationale öffentliche Vereinigung von Gläubigen wurde sie am

Mehr

DIE ENTWICKLUNG UND DIE GÜLTIGE REGELUNG DER KONGREGATION FÜR DEN GOTTESDIENST UND SAKRAMENTENORDNUNG

DIE ENTWICKLUNG UND DIE GÜLTIGE REGELUNG DER KONGREGATION FÜR DEN GOTTESDIENST UND SAKRAMENTENORDNUNG KATHOLISCHE UNIVERSITÄT PÉTER PÁZMÁNY POSTGRADUALES INSTITUT FÜR KANONENRECHT DIE ENTWICKLUNG UND DIE GÜLTIGE REGELUNG DER KONGREGATION FÜR DEN GOTTESDIENST UND SAKRAMENTENORDNUNG Thesenheft Themenleiter:

Mehr

Empfehlungen der Deutschen Bischofskonferenz für die Spendung der Jungfrauenweihe gemäß can. 604 CIC

Empfehlungen der Deutschen Bischofskonferenz für die Spendung der Jungfrauenweihe gemäß can. 604 CIC Empfehlungen der Deutschen Bischofskonferenz für die Spendung der Jungfrauenweihe gemäß can. 604 CIC 1. Die Lebensform der gottgeweihten Jungfrau Wesen und Pflichten Gottgeweihte Jungfrauen (virgines consecratae)

Mehr

INHALT. Verzeichnis der Präfationen 11* DOKUMENTE. 1. Das Meßbuch

INHALT. Verzeichnis der Präfationen 11* DOKUMENTE. 1. Das Meßbuch INHALT Verzeichnis der Präfationen 11* 1. Das Meßbuch DOKUMENTE I. Approbationsbeschluß der Bischöfe 15* II. Dekret der Gottesdienstkongregation 17* III. Apostolische Konstitution 19* IV. Allgemeine Einführung

Mehr

Der heilige Leib des Herrn. Hirtenbrief zur Fastenzeit 2008 von Msgr. Dr. Vitus Huonder Bischof von Chur

Der heilige Leib des Herrn. Hirtenbrief zur Fastenzeit 2008 von Msgr. Dr. Vitus Huonder Bischof von Chur Der heilige Leib des Herrn Hirtenbrief zur Fastenzeit 2008 von Msgr. Dr. Vitus Huonder Bischof von Chur Zum Titel dieses Schreibens vgl. den Römischen Kanon der heiligen Messe:... und wenn wir durch unsere

Mehr

Satzung für die Kreiskomitees der Katholiken im Bistum Münster Zusammenschluss der organisierten Kräfte des Laienapostolates in den Kreisdekanaten

Satzung für die Kreiskomitees der Katholiken im Bistum Münster Zusammenschluss der organisierten Kräfte des Laienapostolates in den Kreisdekanaten Satzung für die Kreiskomitees der Katholiken im Bistum Münster Zusammenschluss der organisierten Kräfte des Laienapostolates in den Kreisdekanaten 1 Das Kreiskomitee der Katholiken 1. Das Kreiskomitee

Mehr

Diözesanrat - was ist das?

Diözesanrat - was ist das? - was ist das? DIÖZESANRAT Katholiken in Württemberg wählen vertritt als Katolikenrat Kirchengemeinderäte/ Pastoralräte Priester Verbände Jugend Orden u. a. wählen wählen/benennen Dekanatsvertreter Priesterrat

Mehr

Der Heilige Stuhl DAS NEUE GRUNDGESETZ DES VATIKANSTAATES

Der Heilige Stuhl DAS NEUE GRUNDGESETZ DES VATIKANSTAATES Der Heilige Stuhl DAS NEUE GRUNDGESETZ DES VATIKANSTAATES Im Ergänzungsband der Acta Apostolicae Sedis, in dem gewöhnlich die Gesetze des Vatikanstaates veröffentlicht werden, erscheint heute der Text

Mehr

Mitarbeiter der Diözesankurie

Mitarbeiter der Diözesankurie BO Nr. 5336 09.10.2013 PfReg. F 1.1a Die Neufassung der Regelungen des Bischöflichen Ordinariats für die Diözese, Dekanatsverbände 1, Dekanate, Kirchengemeinden und Gesamtkirchengemeinden (BO Nr. A 3539

Mehr

Im Rahmen dieses Treffens unterzeichneten die beiden Vertreter eine vorläufige Vereinbarung über die Ernennung der Bischöfe.

Im Rahmen dieses Treffens unterzeichneten die beiden Vertreter eine vorläufige Vereinbarung über die Ernennung der Bischöfe. Kommuniqué über die Unterzeichnung eines vorläufigen Abkommens zwischen dem Heiligen Stuhl und der Volksrepublik China über die Ernennung von Bischöfen Im Rahmen der Kontakte zwischen dem Heiligen Stuhl

Mehr

Satzung für den Kirchensteuerrat der Röm.-Kath. Kirche im Oldenburgischen Teil der Diözese Münster (Offizialatsbezirk Oldenburg)

Satzung für den Kirchensteuerrat der Röm.-Kath. Kirche im Oldenburgischen Teil der Diözese Münster (Offizialatsbezirk Oldenburg) Satzung für den Kirchensteuerrat der Röm-Kath Kirche im Oldenburgischen Teil der Diözese Münster (Offizialatsbezirk Oldenburg) (Kirchl Amtsblatt 1971, Art 289,: Kirchl Amtsblatt 2004, Art 116, zuletzt

Mehr

S A T Z U N G. KIRCHE IN NOT / OSTPRIESTERHILFE Deutschland e. V.

S A T Z U N G. KIRCHE IN NOT / OSTPRIESTERHILFE Deutschland e. V. S A T Z U N G KIRCHE IN NOT / OSTPRIESTERHILFE Deutschland e. V. Präambel 1. Der Verein Kirche in Not/Ostpriesterhilfe Deutschland e. V., München, vertritt die rechtlichen Interessen der kanonischen Stiftung

Mehr

Weltkirche in Deutschland

Weltkirche in Deutschland Weltkirche in Deutschland Miteinander den Glauben leben Herausgegeben von Klaus Krämer und Klaus Vellguth 18 von Ludwig Schick Beim Begriff Weltkirche neigen viele dazu, den Blick ausschließlich auf ferne

Mehr

Erzbischof Dr. Ludwig Schick, Bamberg, Vorsitzender der Kommission Weltkirche der Deutschen Bischofskonferenz

Erzbischof Dr. Ludwig Schick, Bamberg, Vorsitzender der Kommission Weltkirche der Deutschen Bischofskonferenz Erzbischof Dr. Ludwig Schick, Bamberg, Vorsitzender der Kommission Weltkirche der Deutschen Bischofskonferenz Sehr verehrte Damen und Herren, liebe Mitbrüder im bischöflichen und priesterlichen Dienst,

Mehr

Meine Stimme. Für Gott und die Welt

Meine Stimme. Für Gott und die Welt Meine Stimme. Für Gott und die Welt Arbeitshilfe für Pfarrgemeinderäte Kirche bewegen, Welt gestalten Auftrag, Hintergründe und Kontexte der Arbeit der Laien im Pfarrgemeinderat //1 7 LAIE // so schreibt

Mehr

R U F B E R U F B E R U F U N G

R U F B E R U F B E R U F U N G R U F B E R U F B E R U F U N G Im Dienst Jesu Als Kind war ich mir sicher, dass ich später einmal als Lehrerin arbeiten wollte. Ich hatte große Freude daran, Wissen und Fähigkeiten mit anderen zu teilen

Mehr

Anlass Referent Ort Datum, Uhrzeit. Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK)

Anlass Referent Ort Datum, Uhrzeit. Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) Anlass Referent Ort Datum, Uhrzeit Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) Religionszugehörigkeit in Deutschland Religionszugehörigkeit Protestanten 23.600.000 33% 30% Zugehörige evangelische Freikirche

Mehr

Was den Entwicklungsweg der Diözese ausmacht. (Oktober 2015)

Was den Entwicklungsweg der Diözese ausmacht. (Oktober 2015) 1 Was den Entwicklungsweg der Diözese 2015-2020 ausmacht (Oktober 2015) Was macht den Entwicklungsweg der Diözese Rottenburg-Stuttgart aus? Sechs Besonderheiten des Entwicklungsweges 2 1. Alle Ebenen 3

Mehr

I. Einleitung 17. I. Einleitung

I. Einleitung 17. I. Einleitung I. Einleitung 17 I. Einleitung Die praktische Relevanz vereinsrechtlicher Fragestellungen im kanonischen Recht ergibt sich daraus, dass die Rechtsform des Vereines die überwiegende Form für Aktivitäten

Mehr

FUSION VON KIRCHENGEMEINDEN

FUSION VON KIRCHENGEMEINDEN FUSION VON KIRCHENGEMEINDEN Informationen und Regelungen für das Erzbistum Köln 1. Rechtliche Grundlagen Grundlage für die Zusammenlegung von Pfarreien ist can. 515 2 CIC. Dort heißt es: Pfarreien zu errichten,

Mehr

INHALTSÜBERSICHT: Erster Teil :

INHALTSÜBERSICHT: Erster Teil : INHALTSÜBERSICHT: Geleitwort des hochw. Ordensgenerals P. Dr. Augustinus Sepinski Vorwort der Herausgeber Inhaltsübersicht.......... Abkürzungen........... Einführung (P. Dr. Lothar Hardick OFM) Erster

Mehr

Nr. 52 Verlautbarungen des Apostolischen Stuhles - Gebetstag für die Heiligung der Priester Nr. 53 Abschluss des Jahres des Glaubens am

Nr. 52 Verlautbarungen des Apostolischen Stuhles - Gebetstag für die Heiligung der Priester Nr. 53 Abschluss des Jahres des Glaubens am Amtsblatt Nummer 5 vom 8. Mai 013 Inhalt: Nr. 5 Verlautbarungen des Apostolischen Stuhles - Gebetstag für die Heiligung der Priester Nr. 53 Abschluss des Jahres des Glaubens am 4.11.013 Nr. 54 Änderung

Mehr

Erklärt in leichter Sprache

Erklärt in leichter Sprache Erklärt in leichter Sprache 2 SYNODE IM BISTUM TRIER 1 Die Kirche in der Welt von heute: Wie soll unsere Kirche sein Vor über 2000 Jahren hat Jesus Christus die Kirche gegründet. Die Kirche gibt es also

Mehr

Bistum Basel Organisationsstatut Bistum Bistumsregion Dekanat

Bistum Basel Organisationsstatut Bistum Bistumsregion Dekanat Bistum Basel Organisationsstatut Bistum Bistumsregion Dekanat Das vorliegende Organisationsstatut Bistum Bistumsregion Dekanat ist das Ergebnis des Projekts "Grossräumige Regionalisierung des Bistums Basel.

Mehr