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1 1 - Einführung in Buch II des CIC

2 CIC Buch II: Das Volk Gottes Lumen Gentium: Dogmatische Konstitution über die Kirche 1. Kap.: Das Mysterium der Kirche Teil I (ab c. 204): Die Gläubigen 2. Kap.: Das Volk Gottes Teil II (ab c. 330): Die 3. Kap.: Die hierarchische hierarchische Verfassung der Verfassung der Kirche Kirche Teil III (ab c. 573): Institute des geweihten Lebens und Gesellschaften des apostolischen Lebens 4. Kap.: Die Laien 5. Kap.: Die allgemeine Berufung zur Heiligkeit 6. Kap.: Die Ordensleute 7. Kap.: Der endzeitliche Charakter der pilgernden Kirche 8. Kap.: Maria im Geheimnis Christi und der Kirche

3 2 Die katholische Kirche und die nichtkatholischen Kirchen und Gemeinschaften

4 Christen = Getaufte (c ) Katholiken (c ) nichtkatholische Christen = Nichtkatholiken Angehörige einer nichtkatholischen Kirche Angehörige einer nichtkatholischen kirchlichen Gemeinschaft

5 nichtkatholische kirchliche nichtkatholische Kirchen des Ostens nichtkatholische Kirchen Gemeinschaften

6 3 Die Gläubigen

7 Die drei Bande Christus propheta munus docendi vinculum symbolicum Christus sacerdos munus sanctificandi vinculum liturgicum Christus rex munus regendi vinculum hierarchicum

8 Katholiken, die nicht voll in der Gemeinschaft der katholischen Kirche stehen G aufgrund von Mängeln im Hinblick auf den Glauben: Apostaten (c. 751) Häretiker (c. 751) wegen fehlender Sakramentengemeinschaft: Exkommunizierte (c. 1331) Interdizierte (c. 1332) solche, die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren (c. 915) wegen fehlender Unterordnung unter die kirchliche Leitung: Schismatiker (c. 751)

9 Christen = Getaufte (c ) voll in der Gemeinschaft der katholischen Kirche (c. 205) Katholiken (c ) nichtkatholische Christen = Nichtkatholiken nicht in voller Gemeinschaft: Apostaten, Häretiker, Schismatiker (c. 751) Exkommunizierte, Interdizierte (cc ) 1332) solche, die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren (c. 915) Angehörige einer nichtkatholischen Kirche Angehörige einer nichtkatholischen kirchlichen Gemeinschaft

10 4 Die kanonischen Lebensstände

11 Verwendungsweisen des Ausdrucks Laien Laien : : 1. Gläubige, die nicht Kleriker sind (c CIC; vgl. 2. Vat., LG 43) 2. Gläubige, die nicht Kleriker sind und nicht dem Ordensstand angehören (2. Vat., LG 31 = c. 399 CCEO) 3. Gläubige, denen der Weltcharakter (indoles saecularis) eigen ist (2. Vat., LG 31, zweiter Absatz)

12 Eheleute Kleriker Laien geweihtes Leben Gläubige

13 5 Die Pflichten und Rechte der Gläubigen

14 Vier Kataloge von Pflichten und Rechten im CIC: 1) Pflichten und Rechte aller Gläubigen (cc ) 223) 2) Pflichten und Rechte der Laien (cc ) 3) Pflichten und Rechte der Kleriker (cc ) 4) Pflichten und Rechte der [Ordens-]Institute 4) Pflichten und Rechte der [Ordens ]Institute und ihrer Mitglieder (cc )

15 c. 208: Gleichheit der Gläubigen Ungleichbehandlung von Männern und Frauen im CIC: eher marginale Unterschiede: cc (Rituszugehörigkeit), 604 (Jungfrauenstand), 1089 (Frauenraub) besondere Vorschriften für Nonnen und Nonnenklöster (cc , 616 4, und 4) Vorbehalt des Weihesakraments für Männer (c. 1024) vgl. Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Ordinatio sacerdotalis vom , Nr. 4 Dienste des Lektors und Akolythen (c )

16 c. 219: freie Wahl des Lebensstandes konkretere Aussagen im Hinblick auf die einzelnen Lebensstände: Ehe: cc. 1058, 1103 Weihe: cc. 1026, 1036 Ordensstand: cc , 4, 656, 4 Hindernisse u. ä.: Ehe: cc. 1071, , 1124 Weihe: cc , Ordensstand: cc , 656, 658

17 c : Rechtsschutz Gegenstand Rechtsmittel subjektive Rechte gerichtliche Klage (c. 1491) Gerichtsurteil Berufung oder sonstige Anfechtung (cc ) Verwaltungsakt Beschwerde (cc ) Verwaltungsakt der Römischen Kurie Gesetz einer Autorität unterhalb des Apostolischen Stuhls gerichtliche Klage an die Apost. Signatur (c ) Überprüfung der Übereinstimmung mit dem gesamtkirchlichen Recht durch den PCI (AK Pastor Bonus, Art. 158)

18 7 Die Inkardination der Kleriker

19 Rechtsfolgen der Inkardination Verpflichtung zum kirchlichen Dienst Recht auf Verwendung im kirchlichen Dienst Recht auf existentielle Absicherung, im Hinblick auf die persönliche Betreuung die materielle Versorgung

20 Inkardinationsbefähigung Diözese oder andere Teilkirche (cc. 265, 368) auch das Militärordinariat (aber nicht in Deutschland) Personalprälatur (cc. 265, 295 1) Ordensinstitut (c ) ggf. auch: Gesellschaft des apostolischen Lebens (c , 738 3) Säkularinstitut (cc , 715 2) neue Form des geweihten Lebens (c. 605) Vereine: keine Inkardinationsbefähigung (vgl. aber c CCEO!)

21 Änderung des Inkardinationsverhältnisses von: nach: Teilkirche kanonischer Lebensverband b Klerikern, die einer Teilkirche inkardiniert sind explizit (c. 267) Fünfjahresregel (c ) Bischofsernennung Inkardination durch endgültige Inkorporation (c ) Klerikern, die einem kanonischen Lebensverband inkardiniert sind Inkardination sofort, nach Probe- erst Probezeit Inkardination zeit oder nach fünf durch endgültige Jahren (c. 693) Inkorporation Bischofsernennung (cc.268 2; 684)

22 8 Die Pflichten und Rechte der Kleriker

23 Weltkleriker, eigener Bischof: Weltkleriker, fremder Bischof: Ordensleute: Gehorsamsversprechen bei der Diakonen- und Priesterweihe Promittis mihi et successoribus meis reverentiam et oboedientiam? Promittis Ordinario Od tuo reverentiam et oboedientiam? Promittis Episcopo p dioecesano necon legitimo Superiori tuo reverentiam et oboedientiam? Versprichst du mir und meinen Nachfolgern Ehrfurcht und Gehorsam? Versprichst du deinem Bischof Ehrfurcht und Gehorsam? Versprichst du dem Bischof, in dessen Bistum du tätig bist, und deinem Oberen Ehrfurcht und Gehorsam?

24 Kirchengewalt (potestas sacra) Weihegewalt (potestas ordinis) übertragen durch Spendung des Weihesakraments Leitungsgewalt (= Hirtengewalt) (potestas regiminis = potestas iurisdictionis) übertragen durch kanonische Sendung, z. B. durch Amtsübertragung gesetzgebende G. ausführende G. richterliche G. (p. legislativa) (p. exsecutiva (p. iudicialis) = p. administrativa)

25 9 Der Verlust des Klerikerstandes

26 Folgen des Verlustes des Klerikerstandes Verlust der Rechte als Kleriker Verlust aller Ämter und Aufgaben Verlust der Inkardination weitgehende Befreiung von den Pflichten auch vom Zölibat? bestimmte Betätigungsverbote im Übrigen: rechtliche h Stellung eines Laien

27 Vorgänge, die vom Verlust des Klerikerstandes zu unterscheiden sind Amtsverlust, t z.b. aufgrund von Amtsenthebung (cc ) Suspension (c. 1333) Irregularitäten und Hindernisse für die Ausübung der Weihen (cc ) Dispens vom Zölibat (c. 291)

28 im Falle der Nichtigkeit der Weihe (c. 290, 1 ) Verlust des Klerikerstandes Nichtigerklärung auf fdem Verwaltungsweg (c ) gerichtliches Nichtigkeitsurteil (cc ) mit Dispens vom Zölibat (c. 291) auf Antrag des Klerikers (gnadenweise) durch Heirat Reskript eines des Ap. Diakons Stuhls in Todesgefahr (c. 290, 3 ) (c. 1079) ohne Dispens vom Zölibat bei gültiger Weihe ohne Antrag des Klerikers (strafweise) durch Straf- prozess (c. 290, 2 ) durch Verwal- tungsakt (im CIC nicht vorge- sehen)

29 10 Die Leitung der Gesamtkirche

30 Leitungsorgane der Gesamtkirche höchste Papst Bischofskollegium Autorität: zugeordnete Organe: Bischofssynode Kardinäle Römische Kurie Gesandte des Papstes

31 Rechtsstellung des Papstes im kirchlichen h Rechtsbereich: oberster Hirte der Gesamtkirche Haupt des Bischofskollegiums i Haupt der Lateinischen Kirche Bischof von Rom Völkerrechtssubjekt als Heiliger Stuhl im staatlichen Rechtsbereich Staatsoberhaupt des Vatikanstaates

32 Typische Dokumente im Zusammenhang mit einer Bischofssynode vor der Synode von der Synode beschlossen nach der Synode Lineamenta = erste Skizze Instrumentum laboris = Grundlage für die Diskussion Propositiones = Vorschläge an den Papst Botschaft an die Gläubigen weltweit Nachsynodales Apostolisches Schreiben (Adhortatio Apostolica Post-Synodalis) = vom Papst verfasst

33 Römische Kurie 9 Kongregationen: Glaubenslehre Ostkirchen Gottesdienst und Sakramentenordnung Selig- und Heiligsprechungsprozesse Bischöfe Evangelisierung der Völker Klerus Institute des geweihten Lebens und G. d. ap. L. Katholisches Bildungswesen Staatssekretariat 3 Gerichtshöfe : Apostolische Pönitentiarie Apostolische Signatur Römische Rota 11 Päpstliche Räte: Laien Einheit der Christen Gesetzestexte usw. Sonstige Einrichtungen

34 unfehlbares Lehramt authentisches Lehramt Gesetzgebung Ausübung der päpstlichen Gewalt durch die Römische Kurie (nur Papst persönlich; auch: Heiligsprechungen) Kongregation für die Glaubenslehre Kurienbehörden nur mit besonderer päpstlicher Approbation (approbatio [in forma] specifica) Verwaltung Staatssekretariat / Kongregationen / z. TRät T. Räte Rechtsprechung Römische Rota Apostolische Signatur

35 11 Das Bistum

36 (Erz)Bistümer (2659) Eparchien (190) für bestimmte Arten von Gläubigen: in Missionsgebieten: e e Apostolisches Vikariat (87) Apostolische Präfektur äe (40) missio sui iuris (8) Militärordinariat (36) Ordinariat für Gläubige der katholischen Ostkirchen (5) Exarchate u. ä. (34) Apostolische Personaladministration (1) Personal- ordinariat (3) Formen von Teilkirchen andere Arten: Gebietsprälatur (44) Gebietsabtei (11) für dauernd errichtete Apostolische Administratur (8)

37 Ausübung der bischöflichen Gewalt (c ) authentische Verkündigung des Glaubens (c. 753) nur persönlich gesetzgebende Gewalt nur persönlich (c ) ausführende Gewalt richterliche Gewalt persönlich oder durch Generalvikar oder Bischofsvikar oder durch Delegation (normalerweise nicht persönlich, sondern:) durch den Gerichtsvikar (= Offizial) und die übrigen Richter

38 Bischöfe Diözesanbischöfe Titularbischöfe mit dem Titel eines emeritierten Diözesan- bischofs mit dem Titel des Bischofskoadjutors eines Bistums mit dem Titel eines untergegangenen Bistums: Auxiliarbischof Nuntius u. a.

39 Ordinarius ( Oberhirte, c ) Ortsordinarius (c ): Sonstiger Ordinarius Papst Diözesanbischof Generalvikar Bischofsvikar in bestimmten klerikalen kanonischen Lebensverbänden: der höhere Obere (Superior maior, c. 620): Generaloberer Provinzoberer bzw. Abt bei Abwesenheit auch ihre Stellvertreter in einer Personal- Prälatur (c ): Prälat

40 12 Diözesane Versammlungen g und Gremien

41 Gremien Versammlungen obliga- torisch fakultativ im CIC nicht erwähnt Priesterrat Konsultorenkollegium (bzw. Domkapitel) Vermögensverwaltungsrat Diözesansynode Diözesanforum u. ä. Bischofsrat (Diözesan-)Pastoralrat Diözesanrat der Katholiken = Katholikenrat Kirchensteuerrat Bischöfl. Rat, Geistlicher Rat Diakonenrat Rat der Gläubigen anderer Muttersprache Ordensrat

42 13 Kirchenprovinz und 13 Kirchenprovinz und Bischofskonferenz

43 Kommissionen der DBK I. Glaube II. Ökumene III. Pastoral IV. Geistliche Berufe und Kirchliche Dienste V. Liturgie VI. Gesellschaftliche und soziale Fragen VII. Erziehung und Schule VIII. Wissenschaft und Kultur IX. Publizistische Kommission X. Weltkirche XI. Ehe und Familie XII. Jugend XIII. Caritas XIV. Migration

44 14 Die Pfarrei und der Pfarrer

45 Pfarrei Pfarrer paroecia = parochia parochus

46 Zuordnung zwischen Pfarreien und Pfarrern betreut durch: Priester- team Nichtpriester oder Gemeinschaft Pfarr- administrator Pfarrer eine Pfarrei mehrere Pfarreien --- wegen Priester- mangels (c ) während der Vakanz der Pfarrei oder bei Behinderung der Amtsausübung des Pfarrers (c. 539) = der Regelfall ll (c ) wegen Priestermangels oder anderer Umstände (c ) wo die Umstände es erfordern (c )

47 15 Die übrigen pastoralen Dienste

48 Terminologie i des übliche deutsche CIC Terminologie: Pfarrvikar (vicarius i i paroecialis; = Kaplan c ) Kaplan (cappellanus; c. 564) = je nach Aufgabe: Gefängnisseelsorger, Krankenhauspfarrer usw. Quasi-Pfarrer Pfarrer, Pfarrvikar, = (vgl. c. 516) Rektoratspfarrer Rektoratspfarrer u. a.

49 16 Die pfarrlichen Räte p und die Vermögensverwaltung der Pfarrei

50 Die pfarrlichen Räte im CIC und in Deutschland nach dem CIC im größten Teil Deutschlands im Bistum Rottenburg-Stuttg.; z. T. im Erzbistum Hamburg und im Bistum Trier für pastorale für Vermögens- Fragen angelegenheiten Pastoralrat Vermögensverwaltungsrat (consilium (consilium a rebus pastorale, oeconomicis, c. 537) c. 536) Kirchenvorstand Kirchenvorstand, Pfarrgemeinderat Kirchenverwaltung, Stiftungsrat u. ä. Verwaltungsrat, Kirchengemeinderat

51 Der Pastoralrat nach dem CIC und in Deutschland Bezeichnung Vorsitz Stimmrecht Zielsetzung CIC c. 536 consilium pastorale Pfarrer nur beratend Förderung der Seelsorgstätigkeit Deutschland (außer im Bistum Regensburg) g) Pfarrgemeinderat gewählter Vorsitzender; normalerweise nicht der Pfarrer zum Teil beschließend; Vetorecht des Pfarrers 1. Beratung des Pfarrers 2. als Organ des Laienapostolats Anregung und Koordinierung von Initiativen in der Pfarrei

52 mögliche Rechtsträger des Pfarrvermögens Körperschaften (K. d. ö. R): die Kirchengemeinde der Kirchengemeindeverband (öffentlich-rechtliche) Stiftungen: die fabrica ecclesiae ( Kirchenfabrik, Fabrikfonds, Gotteshausvermögen, Kirchenstiftung, Kirchenpflege u. ä.) der Pfründefonds ( Benefizium ) andere Stiftungen

53 17 Zwischenebenen zwischen Pfarrei und Diözese

54 Kirchengemeinde- verband, Gesamtverband oberhalb des Dekanats: Zwischenebenen zwischen Pfarrei und Diözese vorwiegend pastorale Zielsetzung: Region, Stadt-/ Kreisdekanat, Bezirk Dekanat unterhalb des Dekanats: Pfarrverband, Gemeindeverbund, Pfarreiengemeinschaft, Seelsorgeeinheit, Seelsorgebezirk, Pastoraler Raum vorwiegend administrative Zielsetzung:

55 18 Kategoriale Seelsorge

56 Zielgruppen der kategorialen Seelsorge Menschen in bestimmten Häusern u. ä.: Krankenhäuser, Altenheime, Gefängnisse, Kasernen, Heime, Schiffe... Berufe u. ä.: Soldaten, Polizei, Schüler/innen, Studierende, Arbeitslose... Menschen mit bestimmten Eigenschaften: Gläubige anderer Muttersprache, Männer, Frauen, Jugendliche, Behinderte... Menschen in bestimmten t Situationen: ti Kranke, Flüchtlinge, Urlauber... Gemeinschaften: Od Ordenshäuser, Verbände, Vereine

57 Organisationsformen der kategorialen Seelsorge Organisationsform Erwähnung im CIC Beispiele Personaldiözese, cc , 518, St. Rochus Mainz Personalpfarrei 383 2, 813 (Unikliniken); KHG Mainz und Bonn Hochschulzentrum c. 813 die meisten KHGs Bischofsvikar, cc , 476, Pfarrvikar für Gläubige Pfarrvikar ( Kaplan ) einer anderen Muttersprache Kaplan cc Krankenhaus-, (cappellanus) Gefängnis-, dauerhafte cc , 813 Schiffsseelsorger, Beauftragung von Hausgeistlicher Priestern usw. dauerhafte Beauftragung von Laien PastRef. als Krhs.-, Gefängnisseelsorger

58 Seelsorge für Gläubige anderer Muttersprache Organisationsform Charakteristika in Deutschland

59 Seelsorge für Gläubige anderer Muttersprache Organisationsform Charakteristika in Deutschland Pfarrei Missio cum cura animarum Ernennung eines cappellanus nebenamtliche Beauftragung eines Priesters alles wie bei einer Territorialpfarrei im Prinzip wie Pfarrei (auch eigene Kirchenbücher, Befugnis zur Eheschl.assistenz) keine eigenen Kirchenbücher, h keine Befugnis zur Eheschließungs- assistenz nicht üblich für größere Gemeinden üblich für kleinere Gemeinden e üblich (Formen: Missio sine cura animarum, einfache Seelsorgestelle)

60 Seelsorge für Gläubige der katholischen Ostkirchen mit eigener Hierarchie ohne eigene Hierarchie (c CCEO) Eparchie Exarchie Personaldiözese, Personalpfarrei Bischofs- vikar Beauf- tragung von Priestern

61 20 Vereine

62 Vereinigungen in der Kirche ohne kanonische Anerkennung Vereine private öffentliche Vereine Vereine mit kanonischer Anerkennung Personalprälatur kanonische Lebensverbände Gesellschaften Institute des des aposto- geweihten Lebens lischen Lebens neue Formen des geweihten Lebens Säkular- Religioseninstitute institute Kongregationen Orden

63 ohne kanonische Anerkennung: Vereinigungen in der Kirche mit kanonischer Anerkennung: freier kanonischer sonstige Zusammenschluss Verein anerkannte von Gläubigen Vereinigung g (c. 215) privater öffentlicher Verein Verein (c. 299) (c. 301) ohne Rechts- persönlichkeit it (c. 322) mit Rechts- persönlichkeit it (c. 322)

64 Vereinigung freier Zusammenschluß von Gläubigen (c. 215) privater Verein öffentlicher Verein Zustandekommen durch Privatinitiative; keine kanonische Anerkennung Privatinitiative + Überprüfung (recognitio) der Statuten (c ) Errichtung durch die zuständige kirchliche Autorität (c. 301)

65 Verschiedene Arten von Vereinen Vereine, die sich die Bezeichnung katholisch zulegen (c. 300) von der kirchlichen Autorität belobigte oder empfohlene Vereine (c ) Vereine mit / ohne Rechtspersönlichkeit (c. 322) klerikale l Vereine (c. 302) Vereine von Laien (cc ) Dritte Orden u. ä. (c. 303) Dachverbände (vgl. c. 313) Vereinigungen, die Machenschaften gegen die Kirche betreiben (c. 1374)

66 Genehmigung der Statuten von Vereinen privater Verein (keine Geneh migung) c recognitio Überprüfung c probatio Billigung c. 314 approbatio Genehmigung privater Verein mit Rechtsper- sönlichkeit öffentlicher Verein freier Zusammenschluss

67 21 Kanonische Lebensverbände

68 Kanonische Lebensverbände Verwandte Begriffe: (früher:) status perfectionis = Stand der Vollkommenheit (nur für eine Teil passend:) vita religiosa = Ordensleben (seit der Zeit des 2. Vatikanums, aber auch nicht für alle passend:) vita consecrata = (Gott-)Geweihtes Leben

69 Die drei Arten von kanonischen Lebensverbänden Leben nach den evangelischen Räten ausdrückliche Verpflichtung der ja, durch einzelnen auf die öffentliche evangelischen Gelübde Räte Gemeinschafts- leben Religiosen- Säkular- Gesellschaften des institute institute apostolischen Lebens ja ja ja ja, durch Gelübde oder andere heilige Bindungen möglich, aber nicht durch öffentliche Gelübde ja möglich ja

70 Drei Stufen von Oberen Hausoberer für eine Niederlassung höherer Oberer oberster Leiter in selbständigen Häusern: = Hausoberer (z. B. Äbtissin) i in zentralisierten Lebensverbänden: bä = Provinzial für den gesamten Lebensverband (z. B. Generaloberer )

71 Aufsicht über kanonische Lebensverbände Aufsicht über Seelsorge, öffentlichen Gottesdienst und Apostolatswerke Aufsicht über die interne Leitung und Rechtsordnung Verbände Verbände diözesanen päpstlichen Rechts Rechts Diözesanbischof (c ) Diözesanbischof Apostolischer (c. 594) Stuhl (c. 593)

72 Einteilung der kan. Lebensverbände im Päpstlichen Jahrbuch männlich weiblich Religiosen- Orden: mit selbständigen institute Regularkanoniker Mönche Bettelorden Häusern zentralisierte Institute Regularkleriker Kongregationen: g klerikal laikal Säkular- institutei Gesellschaften des apostolischen Lebens Säkularinstitute Säkularinstitute Gesellschaften des Gesellschaften des apostolischen apostolischen Lebens Lebens

73 22 Kirchen, Kapellen und Friedhöfe

74 CIC, Buch IV, Teil III: Heilige Orte allgemeine Bestimmungen (cc ) Kapitel I: Kirchen (cc ) Kapitel II: Kapellen und Privatkapellen (cc ) Kapitel III: Heiligtümer (= Wallfahrtsstätten) (cc ) Kapitel IV: Altäre (cc ) Kapitel V: Friedhöfe (cc )

75 Kirche (ecclesia) Kapelle (oratorium) Privatkapelle (sacellum privatum) Definition c c c eigenes Gebäude für wen? zuständige Autorität ja nicht notwendig nicht notwendig alle Gläubigen Diözesan- bischof eine Gemeinschaft oder ein Kreis Ordinarius Widmung normalerweise Segnung ist Weihe, zumindest Segnung angemessen zulässige alle; aber im Prinzip alle; Gottesdienste Vorrang der aber Einschrän- Pfarrkirchen kungen möglich eine oder mehrere physische Personen Ordinarius Segnung ist angemessen nur mit Erlaubnis des Ortsordinarius

76 Arten von Kirchen Basilika höhere Basilika (basilica maior) (= fünf in Rom und zwei in Assisi) niedere Basilika (basilica minor) (weltweit zur Zeit 1563 basilicae minores) Kathedrale / Dom Stiftskirche Propsteikirche Pfarrkirche Klosterkirche Rektoratskirche

77 Kirche Pfarrkirche Kapitelskirche Kirche eines Ordenshauses der üblicherweise Verantwortliche tli Pfarrer Kapitel Hausoberer sonstige Kirche: Kirchenrektor (c. 556) Seminarkirche Rektor ( Regens ) (c ) Kirche einer der cappellanus Gemeinschaft (falls vorhanden; c. 570)

78 30 Die Hochschulen

79 Katholische Universitäten und vergleichbare Hochschulen Kirchliche Universitäten und Fakultäten im CIC cc cc Apostolische Konstitution Ex corde Ecclesiae (1990) Sapientia christiana (1979) Befähigung zur Verleihung akademischer Grade in der Regel vom Staat verliehen vom Heiligen Stuhl verliehen; je nach Staat ggf. staatlich anerkannt (z. B. in Deutschland) Trägerschaft Kirche Kirche oder Staat Anzahl der im Annuario Pontificio 2012 genannten Hochschulen h Anzahl der im Index 2005 genannten Hochschulen Anzahl der Hochschulen in Deutschland Istituti Superiori di Scienze Religiose durch Affiliation usw. verbundene Einrichtungen 7 22 (kirchlich: 11; staatlich: 11)

80 Das Nihil obstat Apostolischer Stuhl römisches Nihil obstat: bei Berufung eines Professors auf Lebenszeit Ortsordinarius bischöfliches Nihil obstat: für alle Lehrenden Kultusministerium

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