1 - Einführung in Buch II des CIC
|
|
- Alfred Heintze
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 1 - Einführung in Buch II des CIC
2 CIC Buch II: Das Volk Gottes Lumen Gentium: Dogmatische Konstitution über die Kirche 1. Kap.: Das Mysterium der Kirche Teil I (ab c. 204): Die Gläubigen 2. Kap.: Das Volk Gottes Teil II (ab c. 330): Die 3. Kap.: Die hierarchische hierarchische Verfassung der Verfassung der Kirche Kirche Teil III (ab c. 573): Institute des geweihten Lebens und Gesellschaften des apostolischen Lebens 4. Kap.: Die Laien 5. Kap.: Die allgemeine Berufung zur Heiligkeit 6. Kap.: Die Ordensleute 7. Kap.: Der endzeitliche Charakter der pilgernden Kirche 8. Kap.: Maria im Geheimnis Christi und der Kirche
3 2 Die katholische Kirche und die nichtkatholischen Kirchen und Gemeinschaften
4 Christen = Getaufte (c ) Katholiken (c ) nichtkatholische Christen = Nichtkatholiken Angehörige einer nichtkatholischen Kirche Angehörige einer nichtkatholischen kirchlichen Gemeinschaft
5 nichtkatholische kirchliche nichtkatholische Kirchen des Ostens nichtkatholische Kirchen Gemeinschaften
6 3 Die Gläubigen
7 Die drei Bande Christus propheta munus docendi vinculum symbolicum Christus sacerdos munus sanctificandi vinculum liturgicum Christus rex munus regendi vinculum hierarchicum
8 Katholiken, die nicht voll in der Gemeinschaft der katholischen Kirche stehen G aufgrund von Mängeln im Hinblick auf den Glauben: Apostaten (c. 751) Häretiker (c. 751) wegen fehlender Sakramentengemeinschaft: Exkommunizierte (c. 1331) Interdizierte (c. 1332) solche, die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren (c. 915) wegen fehlender Unterordnung unter die kirchliche Leitung: Schismatiker (c. 751)
9 Christen = Getaufte (c ) voll in der Gemeinschaft der katholischen Kirche (c. 205) Katholiken (c ) nichtkatholische Christen = Nichtkatholiken nicht in voller Gemeinschaft: Apostaten, Häretiker, Schismatiker (c. 751) Exkommunizierte, Interdizierte (cc ) 1332) solche, die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren (c. 915) Angehörige einer nichtkatholischen Kirche Angehörige einer nichtkatholischen kirchlichen Gemeinschaft
10 4 Die kanonischen Lebensstände
11 Verwendungsweisen des Ausdrucks Laien Laien : : 1. Gläubige, die nicht Kleriker sind (c CIC; vgl. 2. Vat., LG 43) 2. Gläubige, die nicht Kleriker sind und nicht dem Ordensstand angehören (2. Vat., LG 31 = c. 399 CCEO) 3. Gläubige, denen der Weltcharakter (indoles saecularis) eigen ist (2. Vat., LG 31, zweiter Absatz)
12 Eheleute Kleriker Laien geweihtes Leben Gläubige
13 5 Die Pflichten und Rechte der Gläubigen
14 Vier Kataloge von Pflichten und Rechten im CIC: 1) Pflichten und Rechte aller Gläubigen (cc ) 223) 2) Pflichten und Rechte der Laien (cc ) 3) Pflichten und Rechte der Kleriker (cc ) 4) Pflichten und Rechte der [Ordens-]Institute 4) Pflichten und Rechte der [Ordens ]Institute und ihrer Mitglieder (cc )
15 c. 208: Gleichheit der Gläubigen Ungleichbehandlung von Männern und Frauen im CIC: eher marginale Unterschiede: cc (Rituszugehörigkeit), 604 (Jungfrauenstand), 1089 (Frauenraub) besondere Vorschriften für Nonnen und Nonnenklöster (cc , 616 4, und 4) Vorbehalt des Weihesakraments für Männer (c. 1024) vgl. Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Ordinatio sacerdotalis vom , Nr. 4 Dienste des Lektors und Akolythen (c )
16 c. 219: freie Wahl des Lebensstandes konkretere Aussagen im Hinblick auf die einzelnen Lebensstände: Ehe: cc. 1058, 1103 Weihe: cc. 1026, 1036 Ordensstand: cc , 4, 656, 4 Hindernisse u. ä.: Ehe: cc. 1071, , 1124 Weihe: cc , Ordensstand: cc , 656, 658
17 c : Rechtsschutz Gegenstand Rechtsmittel subjektive Rechte gerichtliche Klage (c. 1491) Gerichtsurteil Berufung oder sonstige Anfechtung (cc ) Verwaltungsakt Beschwerde (cc ) Verwaltungsakt der Römischen Kurie Gesetz einer Autorität unterhalb des Apostolischen Stuhls gerichtliche Klage an die Apost. Signatur (c ) Überprüfung der Übereinstimmung mit dem gesamtkirchlichen Recht durch den PCI (AK Pastor Bonus, Art. 158)
18 7 Die Inkardination der Kleriker
19 Rechtsfolgen der Inkardination Verpflichtung zum kirchlichen Dienst Recht auf Verwendung im kirchlichen Dienst Recht auf existentielle Absicherung, im Hinblick auf die persönliche Betreuung die materielle Versorgung
20 Inkardinationsbefähigung Diözese oder andere Teilkirche (cc. 265, 368) auch das Militärordinariat (aber nicht in Deutschland) Personalprälatur (cc. 265, 295 1) Ordensinstitut (c ) ggf. auch: Gesellschaft des apostolischen Lebens (c , 738 3) Säkularinstitut (cc , 715 2) neue Form des geweihten Lebens (c. 605) Vereine: keine Inkardinationsbefähigung (vgl. aber c CCEO!)
21 Änderung des Inkardinationsverhältnisses von: nach: Teilkirche kanonischer Lebensverband b Klerikern, die einer Teilkirche inkardiniert sind explizit (c. 267) Fünfjahresregel (c ) Bischofsernennung Inkardination durch endgültige Inkorporation (c ) Klerikern, die einem kanonischen Lebensverband inkardiniert sind Inkardination sofort, nach Probe- erst Probezeit Inkardination zeit oder nach fünf durch endgültige Jahren (c. 693) Inkorporation Bischofsernennung (cc.268 2; 684)
22 8 Die Pflichten und Rechte der Kleriker
23 Weltkleriker, eigener Bischof: Weltkleriker, fremder Bischof: Ordensleute: Gehorsamsversprechen bei der Diakonen- und Priesterweihe Promittis mihi et successoribus meis reverentiam et oboedientiam? Promittis Ordinario Od tuo reverentiam et oboedientiam? Promittis Episcopo p dioecesano necon legitimo Superiori tuo reverentiam et oboedientiam? Versprichst du mir und meinen Nachfolgern Ehrfurcht und Gehorsam? Versprichst du deinem Bischof Ehrfurcht und Gehorsam? Versprichst du dem Bischof, in dessen Bistum du tätig bist, und deinem Oberen Ehrfurcht und Gehorsam?
24 Kirchengewalt (potestas sacra) Weihegewalt (potestas ordinis) übertragen durch Spendung des Weihesakraments Leitungsgewalt (= Hirtengewalt) (potestas regiminis = potestas iurisdictionis) übertragen durch kanonische Sendung, z. B. durch Amtsübertragung gesetzgebende G. ausführende G. richterliche G. (p. legislativa) (p. exsecutiva (p. iudicialis) = p. administrativa)
25 9 Der Verlust des Klerikerstandes
26 Folgen des Verlustes des Klerikerstandes Verlust der Rechte als Kleriker Verlust aller Ämter und Aufgaben Verlust der Inkardination weitgehende Befreiung von den Pflichten auch vom Zölibat? bestimmte Betätigungsverbote im Übrigen: rechtliche h Stellung eines Laien
27 Vorgänge, die vom Verlust des Klerikerstandes zu unterscheiden sind Amtsverlust, t z.b. aufgrund von Amtsenthebung (cc ) Suspension (c. 1333) Irregularitäten und Hindernisse für die Ausübung der Weihen (cc ) Dispens vom Zölibat (c. 291)
28 im Falle der Nichtigkeit der Weihe (c. 290, 1 ) Verlust des Klerikerstandes Nichtigerklärung auf fdem Verwaltungsweg (c ) gerichtliches Nichtigkeitsurteil (cc ) mit Dispens vom Zölibat (c. 291) auf Antrag des Klerikers (gnadenweise) durch Heirat Reskript eines des Ap. Diakons Stuhls in Todesgefahr (c. 290, 3 ) (c. 1079) ohne Dispens vom Zölibat bei gültiger Weihe ohne Antrag des Klerikers (strafweise) durch Straf- prozess (c. 290, 2 ) durch Verwal- tungsakt (im CIC nicht vorge- sehen)
29 10 Die Leitung der Gesamtkirche
30 Leitungsorgane der Gesamtkirche höchste Papst Bischofskollegium Autorität: zugeordnete Organe: Bischofssynode Kardinäle Römische Kurie Gesandte des Papstes
31 Rechtsstellung des Papstes im kirchlichen h Rechtsbereich: oberster Hirte der Gesamtkirche Haupt des Bischofskollegiums i Haupt der Lateinischen Kirche Bischof von Rom Völkerrechtssubjekt als Heiliger Stuhl im staatlichen Rechtsbereich Staatsoberhaupt des Vatikanstaates
32 Typische Dokumente im Zusammenhang mit einer Bischofssynode vor der Synode von der Synode beschlossen nach der Synode Lineamenta = erste Skizze Instrumentum laboris = Grundlage für die Diskussion Propositiones = Vorschläge an den Papst Botschaft an die Gläubigen weltweit Nachsynodales Apostolisches Schreiben (Adhortatio Apostolica Post-Synodalis) = vom Papst verfasst
33 Römische Kurie 9 Kongregationen: Glaubenslehre Ostkirchen Gottesdienst und Sakramentenordnung Selig- und Heiligsprechungsprozesse Bischöfe Evangelisierung der Völker Klerus Institute des geweihten Lebens und G. d. ap. L. Katholisches Bildungswesen Staatssekretariat 3 Gerichtshöfe : Apostolische Pönitentiarie Apostolische Signatur Römische Rota 11 Päpstliche Räte: Laien Einheit der Christen Gesetzestexte usw. Sonstige Einrichtungen
34 unfehlbares Lehramt authentisches Lehramt Gesetzgebung Ausübung der päpstlichen Gewalt durch die Römische Kurie (nur Papst persönlich; auch: Heiligsprechungen) Kongregation für die Glaubenslehre Kurienbehörden nur mit besonderer päpstlicher Approbation (approbatio [in forma] specifica) Verwaltung Staatssekretariat / Kongregationen / z. TRät T. Räte Rechtsprechung Römische Rota Apostolische Signatur
35 11 Das Bistum
36 (Erz)Bistümer (2659) Eparchien (190) für bestimmte Arten von Gläubigen: in Missionsgebieten: e e Apostolisches Vikariat (87) Apostolische Präfektur äe (40) missio sui iuris (8) Militärordinariat (36) Ordinariat für Gläubige der katholischen Ostkirchen (5) Exarchate u. ä. (34) Apostolische Personaladministration (1) Personal- ordinariat (3) Formen von Teilkirchen andere Arten: Gebietsprälatur (44) Gebietsabtei (11) für dauernd errichtete Apostolische Administratur (8)
37 Ausübung der bischöflichen Gewalt (c ) authentische Verkündigung des Glaubens (c. 753) nur persönlich gesetzgebende Gewalt nur persönlich (c ) ausführende Gewalt richterliche Gewalt persönlich oder durch Generalvikar oder Bischofsvikar oder durch Delegation (normalerweise nicht persönlich, sondern:) durch den Gerichtsvikar (= Offizial) und die übrigen Richter
38 Bischöfe Diözesanbischöfe Titularbischöfe mit dem Titel eines emeritierten Diözesan- bischofs mit dem Titel des Bischofskoadjutors eines Bistums mit dem Titel eines untergegangenen Bistums: Auxiliarbischof Nuntius u. a.
39 Ordinarius ( Oberhirte, c ) Ortsordinarius (c ): Sonstiger Ordinarius Papst Diözesanbischof Generalvikar Bischofsvikar in bestimmten klerikalen kanonischen Lebensverbänden: der höhere Obere (Superior maior, c. 620): Generaloberer Provinzoberer bzw. Abt bei Abwesenheit auch ihre Stellvertreter in einer Personal- Prälatur (c ): Prälat
40 12 Diözesane Versammlungen g und Gremien
41 Gremien Versammlungen obliga- torisch fakultativ im CIC nicht erwähnt Priesterrat Konsultorenkollegium (bzw. Domkapitel) Vermögensverwaltungsrat Diözesansynode Diözesanforum u. ä. Bischofsrat (Diözesan-)Pastoralrat Diözesanrat der Katholiken = Katholikenrat Kirchensteuerrat Bischöfl. Rat, Geistlicher Rat Diakonenrat Rat der Gläubigen anderer Muttersprache Ordensrat
42 13 Kirchenprovinz und 13 Kirchenprovinz und Bischofskonferenz
43 Kommissionen der DBK I. Glaube II. Ökumene III. Pastoral IV. Geistliche Berufe und Kirchliche Dienste V. Liturgie VI. Gesellschaftliche und soziale Fragen VII. Erziehung und Schule VIII. Wissenschaft und Kultur IX. Publizistische Kommission X. Weltkirche XI. Ehe und Familie XII. Jugend XIII. Caritas XIV. Migration
44 14 Die Pfarrei und der Pfarrer
45 Pfarrei Pfarrer paroecia = parochia parochus
46 Zuordnung zwischen Pfarreien und Pfarrern betreut durch: Priester- team Nichtpriester oder Gemeinschaft Pfarr- administrator Pfarrer eine Pfarrei mehrere Pfarreien --- wegen Priester- mangels (c ) während der Vakanz der Pfarrei oder bei Behinderung der Amtsausübung des Pfarrers (c. 539) = der Regelfall ll (c ) wegen Priestermangels oder anderer Umstände (c ) wo die Umstände es erfordern (c )
47 15 Die übrigen pastoralen Dienste
48 Terminologie i des übliche deutsche CIC Terminologie: Pfarrvikar (vicarius i i paroecialis; = Kaplan c ) Kaplan (cappellanus; c. 564) = je nach Aufgabe: Gefängnisseelsorger, Krankenhauspfarrer usw. Quasi-Pfarrer Pfarrer, Pfarrvikar, = (vgl. c. 516) Rektoratspfarrer Rektoratspfarrer u. a.
49 16 Die pfarrlichen Räte p und die Vermögensverwaltung der Pfarrei
50 Die pfarrlichen Räte im CIC und in Deutschland nach dem CIC im größten Teil Deutschlands im Bistum Rottenburg-Stuttg.; z. T. im Erzbistum Hamburg und im Bistum Trier für pastorale für Vermögens- Fragen angelegenheiten Pastoralrat Vermögensverwaltungsrat (consilium (consilium a rebus pastorale, oeconomicis, c. 537) c. 536) Kirchenvorstand Kirchenvorstand, Pfarrgemeinderat Kirchenverwaltung, Stiftungsrat u. ä. Verwaltungsrat, Kirchengemeinderat
51 Der Pastoralrat nach dem CIC und in Deutschland Bezeichnung Vorsitz Stimmrecht Zielsetzung CIC c. 536 consilium pastorale Pfarrer nur beratend Förderung der Seelsorgstätigkeit Deutschland (außer im Bistum Regensburg) g) Pfarrgemeinderat gewählter Vorsitzender; normalerweise nicht der Pfarrer zum Teil beschließend; Vetorecht des Pfarrers 1. Beratung des Pfarrers 2. als Organ des Laienapostolats Anregung und Koordinierung von Initiativen in der Pfarrei
52 mögliche Rechtsträger des Pfarrvermögens Körperschaften (K. d. ö. R): die Kirchengemeinde der Kirchengemeindeverband (öffentlich-rechtliche) Stiftungen: die fabrica ecclesiae ( Kirchenfabrik, Fabrikfonds, Gotteshausvermögen, Kirchenstiftung, Kirchenpflege u. ä.) der Pfründefonds ( Benefizium ) andere Stiftungen
53 17 Zwischenebenen zwischen Pfarrei und Diözese
54 Kirchengemeinde- verband, Gesamtverband oberhalb des Dekanats: Zwischenebenen zwischen Pfarrei und Diözese vorwiegend pastorale Zielsetzung: Region, Stadt-/ Kreisdekanat, Bezirk Dekanat unterhalb des Dekanats: Pfarrverband, Gemeindeverbund, Pfarreiengemeinschaft, Seelsorgeeinheit, Seelsorgebezirk, Pastoraler Raum vorwiegend administrative Zielsetzung:
55 18 Kategoriale Seelsorge
56 Zielgruppen der kategorialen Seelsorge Menschen in bestimmten Häusern u. ä.: Krankenhäuser, Altenheime, Gefängnisse, Kasernen, Heime, Schiffe... Berufe u. ä.: Soldaten, Polizei, Schüler/innen, Studierende, Arbeitslose... Menschen mit bestimmten Eigenschaften: Gläubige anderer Muttersprache, Männer, Frauen, Jugendliche, Behinderte... Menschen in bestimmten t Situationen: ti Kranke, Flüchtlinge, Urlauber... Gemeinschaften: Od Ordenshäuser, Verbände, Vereine
57 Organisationsformen der kategorialen Seelsorge Organisationsform Erwähnung im CIC Beispiele Personaldiözese, cc , 518, St. Rochus Mainz Personalpfarrei 383 2, 813 (Unikliniken); KHG Mainz und Bonn Hochschulzentrum c. 813 die meisten KHGs Bischofsvikar, cc , 476, Pfarrvikar für Gläubige Pfarrvikar ( Kaplan ) einer anderen Muttersprache Kaplan cc Krankenhaus-, (cappellanus) Gefängnis-, dauerhafte cc , 813 Schiffsseelsorger, Beauftragung von Hausgeistlicher Priestern usw. dauerhafte Beauftragung von Laien PastRef. als Krhs.-, Gefängnisseelsorger
58 Seelsorge für Gläubige anderer Muttersprache Organisationsform Charakteristika in Deutschland
59 Seelsorge für Gläubige anderer Muttersprache Organisationsform Charakteristika in Deutschland Pfarrei Missio cum cura animarum Ernennung eines cappellanus nebenamtliche Beauftragung eines Priesters alles wie bei einer Territorialpfarrei im Prinzip wie Pfarrei (auch eigene Kirchenbücher, Befugnis zur Eheschl.assistenz) keine eigenen Kirchenbücher, h keine Befugnis zur Eheschließungs- assistenz nicht üblich für größere Gemeinden üblich für kleinere Gemeinden e üblich (Formen: Missio sine cura animarum, einfache Seelsorgestelle)
60 Seelsorge für Gläubige der katholischen Ostkirchen mit eigener Hierarchie ohne eigene Hierarchie (c CCEO) Eparchie Exarchie Personaldiözese, Personalpfarrei Bischofs- vikar Beauf- tragung von Priestern
61 20 Vereine
62 Vereinigungen in der Kirche ohne kanonische Anerkennung Vereine private öffentliche Vereine Vereine mit kanonischer Anerkennung Personalprälatur kanonische Lebensverbände Gesellschaften Institute des des aposto- geweihten Lebens lischen Lebens neue Formen des geweihten Lebens Säkular- Religioseninstitute institute Kongregationen Orden
63 ohne kanonische Anerkennung: Vereinigungen in der Kirche mit kanonischer Anerkennung: freier kanonischer sonstige Zusammenschluss Verein anerkannte von Gläubigen Vereinigung g (c. 215) privater öffentlicher Verein Verein (c. 299) (c. 301) ohne Rechts- persönlichkeit it (c. 322) mit Rechts- persönlichkeit it (c. 322)
64 Vereinigung freier Zusammenschluß von Gläubigen (c. 215) privater Verein öffentlicher Verein Zustandekommen durch Privatinitiative; keine kanonische Anerkennung Privatinitiative + Überprüfung (recognitio) der Statuten (c ) Errichtung durch die zuständige kirchliche Autorität (c. 301)
65 Verschiedene Arten von Vereinen Vereine, die sich die Bezeichnung katholisch zulegen (c. 300) von der kirchlichen Autorität belobigte oder empfohlene Vereine (c ) Vereine mit / ohne Rechtspersönlichkeit (c. 322) klerikale l Vereine (c. 302) Vereine von Laien (cc ) Dritte Orden u. ä. (c. 303) Dachverbände (vgl. c. 313) Vereinigungen, die Machenschaften gegen die Kirche betreiben (c. 1374)
66 Genehmigung der Statuten von Vereinen privater Verein (keine Geneh migung) c recognitio Überprüfung c probatio Billigung c. 314 approbatio Genehmigung privater Verein mit Rechtsper- sönlichkeit öffentlicher Verein freier Zusammenschluss
67 21 Kanonische Lebensverbände
68 Kanonische Lebensverbände Verwandte Begriffe: (früher:) status perfectionis = Stand der Vollkommenheit (nur für eine Teil passend:) vita religiosa = Ordensleben (seit der Zeit des 2. Vatikanums, aber auch nicht für alle passend:) vita consecrata = (Gott-)Geweihtes Leben
69 Die drei Arten von kanonischen Lebensverbänden Leben nach den evangelischen Räten ausdrückliche Verpflichtung der ja, durch einzelnen auf die öffentliche evangelischen Gelübde Räte Gemeinschafts- leben Religiosen- Säkular- Gesellschaften des institute institute apostolischen Lebens ja ja ja ja, durch Gelübde oder andere heilige Bindungen möglich, aber nicht durch öffentliche Gelübde ja möglich ja
70 Drei Stufen von Oberen Hausoberer für eine Niederlassung höherer Oberer oberster Leiter in selbständigen Häusern: = Hausoberer (z. B. Äbtissin) i in zentralisierten Lebensverbänden: bä = Provinzial für den gesamten Lebensverband (z. B. Generaloberer )
71 Aufsicht über kanonische Lebensverbände Aufsicht über Seelsorge, öffentlichen Gottesdienst und Apostolatswerke Aufsicht über die interne Leitung und Rechtsordnung Verbände Verbände diözesanen päpstlichen Rechts Rechts Diözesanbischof (c ) Diözesanbischof Apostolischer (c. 594) Stuhl (c. 593)
72 Einteilung der kan. Lebensverbände im Päpstlichen Jahrbuch männlich weiblich Religiosen- Orden: mit selbständigen institute Regularkanoniker Mönche Bettelorden Häusern zentralisierte Institute Regularkleriker Kongregationen: g klerikal laikal Säkular- institutei Gesellschaften des apostolischen Lebens Säkularinstitute Säkularinstitute Gesellschaften des Gesellschaften des apostolischen apostolischen Lebens Lebens
73 22 Kirchen, Kapellen und Friedhöfe
74 CIC, Buch IV, Teil III: Heilige Orte allgemeine Bestimmungen (cc ) Kapitel I: Kirchen (cc ) Kapitel II: Kapellen und Privatkapellen (cc ) Kapitel III: Heiligtümer (= Wallfahrtsstätten) (cc ) Kapitel IV: Altäre (cc ) Kapitel V: Friedhöfe (cc )
75 Kirche (ecclesia) Kapelle (oratorium) Privatkapelle (sacellum privatum) Definition c c c eigenes Gebäude für wen? zuständige Autorität ja nicht notwendig nicht notwendig alle Gläubigen Diözesan- bischof eine Gemeinschaft oder ein Kreis Ordinarius Widmung normalerweise Segnung ist Weihe, zumindest Segnung angemessen zulässige alle; aber im Prinzip alle; Gottesdienste Vorrang der aber Einschrän- Pfarrkirchen kungen möglich eine oder mehrere physische Personen Ordinarius Segnung ist angemessen nur mit Erlaubnis des Ortsordinarius
76 Arten von Kirchen Basilika höhere Basilika (basilica maior) (= fünf in Rom und zwei in Assisi) niedere Basilika (basilica minor) (weltweit zur Zeit 1563 basilicae minores) Kathedrale / Dom Stiftskirche Propsteikirche Pfarrkirche Klosterkirche Rektoratskirche
77 Kirche Pfarrkirche Kapitelskirche Kirche eines Ordenshauses der üblicherweise Verantwortliche tli Pfarrer Kapitel Hausoberer sonstige Kirche: Kirchenrektor (c. 556) Seminarkirche Rektor ( Regens ) (c ) Kirche einer der cappellanus Gemeinschaft (falls vorhanden; c. 570)
78 30 Die Hochschulen
79 Katholische Universitäten und vergleichbare Hochschulen Kirchliche Universitäten und Fakultäten im CIC cc cc Apostolische Konstitution Ex corde Ecclesiae (1990) Sapientia christiana (1979) Befähigung zur Verleihung akademischer Grade in der Regel vom Staat verliehen vom Heiligen Stuhl verliehen; je nach Staat ggf. staatlich anerkannt (z. B. in Deutschland) Trägerschaft Kirche Kirche oder Staat Anzahl der im Annuario Pontificio 2012 genannten Hochschulen h Anzahl der im Index 2005 genannten Hochschulen Anzahl der Hochschulen in Deutschland Istituti Superiori di Scienze Religiose durch Affiliation usw. verbundene Einrichtungen 7 22 (kirchlich: 11; staatlich: 11)
80 Das Nihil obstat Apostolischer Stuhl römisches Nihil obstat: bei Berufung eines Professors auf Lebenszeit Ortsordinarius bischöfliches Nihil obstat: für alle Lehrenden Kultusministerium
Einführung in Buch II des CIC. 2 Die katholische Kirche und die nichtkatholischen Kirchen und Gemeinschaften.
1 - Einführung in Buch II des CIC CIC Buch II: Das Volk Gottes Lumen Gentium: Dogmatische Konstitution über die Kirche 1. Kap.: Das Mysterium der Kirche Teil I (ab c. 204): Die Gläubigen 2. Kap.: Das Volk
MehrVorgesehene Ämter und Gremien im Verfassungsrecht der Kirche
Ebene 1 Einzelne Amtsträger u.ä I. Gesamtkirche Höchste Autorität Papst (besitzt oberste, volle, universale, unmittelbare und ordentliche Gewalt). Es gibt in der Kirche keinen Träger einer ihm übergeordneten
Mehr(2) Wesensbestandteile der Handlung. c : Zur Gültigkeit einer Rechtshandlung ist erforderlich, dass sie von einer dazu befähigten
1 - Einführung (2) Wesensbestandteile der Handlung (1) Habilität des Handelnden c. 124 1: Zur Gültigkeit einer Rechtshandlung ist erforderlich, dass sie von einer dazu befähigten Person vorgenommen wurde
MehrEinführung. Wo kann man das Sakramentenrecht finden? (1) Habilität des Handelnden. (2) Wesensbestandteile der Handlung
(2) Wesensbestandteile der Handlung (1) Habilität des Handelnden 1 - Einführung c. 124 1: Zur Gültigkeit einer Rechtshandlung ist erforderlich, dass sie von einer dazu befähigten Person vorgenommen wurde
MehrDie Katholische Kirche
Münsterischer Kommentar zum CODEX IURIS CANONICI Beiheft 37 Hugo Schwendenwein Die Katholische Kirche Aufbau und rechtliche Organisation Ludgerus Verlag Inhaltsverzeichnis III INHALTSVERZEICHNIS Vorwort
MehrUniv.-Prof. Dr. Klaus Lüdicke. Grundfragen des Kirchenrechts und der Kirchenverfassung
Univ.-Prof. Dr. Klaus Lüdicke Grundfragen des Kirchenrechts und der Kirchenverfassung EINLEITUNG I. HAUPTTEIL: GRUNDFRAGEN DES KIRCHENRECHTS A. Was ist Recht? 1. Vorstaatliches und staatliches Recht. Funktionen
MehrGewohnheitsrec ht (consuetudo)
8 Gesetze und Gewohnheitsrecht Zuständigkeit für das Erlassen von Rechtsnormen Inhaber gesetzgebender Gesamtkirche überdiözesane Ebene Diözese Papst Bischofskollegium mit päpstlicher Beteiligung auch die
MehrPartizipative Kirche!? Kirchenrechtlicher Blick
Abteilung für Kirchenrecht Partizipative Kirche!? Kirchenrechtlicher Blick Prof. Dr. Bernhard Anuth, 13.04.2018 50 Jahre Kirchengemeindeordnung 50 Jahre kooperative Leitung (Fachtagung, 12./13.04.2018)
Mehr8 Gesetze und Gewohnheitsrecht
8 Gesetze und Gewohnheitsrecht Zuständigkeit für das Erlassen von Gesamtkirche Rechtsnormen Inhaber gesetzgebender g Gewalt Papst Bischofskollegium mit päpstlicher Beteiligung auch die Behörden der römischen
MehrKleines Konzilskompendium
Karl Rahner Herbert Vbrgrimler Kleines Konzilskompendium Sämtliche Texte des Zweiten Vatikanums Allgemeine -16 spezielle Einführungen ausfuhrliches Sachregister HERDER fj) FREIBURG BASELvWIEN" --* 0 5
MehrThema: Grundrechte in der Kirche Grundlagen und Probleme in der kirchlichen Gesetzgebung
Tagung Benediktushöhe 02.03. bis 04.03.2015 Thema: Grundrechte in der Kirche Grundlagen und Probleme in der kirchlichen Gesetzgebung Montag, 02.03.2015 Weh den Gesetzesmachern (Jes 10, 1-3) Prof. Dr. Sabine
MehrVertrag zwischen der
Vertrag zwischen der Unabhängig-katholische Kirche, weiterhin UKK genannt vertreten durch seine Eminenz Erzbischof der UKK Karl-Michael Soemer, 1. Vorsitzender und der Keltischen Kirche in Deutschland,
MehrPfarrei und pfarrliche Seelsorge
HERIBERT HALLERMANN Pfarrei und pfarrliche Seelsorge Ein kirchenrechtliches Handbuch fiir Studium und Praxis 2004 Ferdinand Schôningh Paderborn Munchen Wien Zurich Inhalt Abkurzungen 13 Einleitung 19 Erstes
MehrKatholisches Kirchenrecht
Richard Puza 2008 AGI-Information Management Consultants May be used for personal purporses only or by libraries associated to dandelon.com network. Katholisches Kirchenrecht 2., überarbeitete Auflage
MehrDie Präambel der Synodalordnung. in einfacher Sprache
Die Präambel der Synodalordnung in einfacher Sprache 1 VORWORT in SCHWERER SPRACHE VORWORT IN EINFACHER SPRACHE Mit Gutem mehr Menschen erreichen! Bald wird die Synodalordnung des Bistums Limburg 50 Jahre
MehrDie Sustentation der Kleriker
Münsterischer Kommentar zum CODEX IURIS CANONICI Beiheft 24 Peter Platen Die Sustentation der Kleriker Der Neuansatz in der Versorgung der Kleriker mit Blick auf ausgewählte Problemstellungen Ludgerus
MehrDer Heilige Stuhl. 1. Sie dient dem Papst sowohl im Apostolischen Palast als auch, wenn er in Rom oder in Italien auf Reisen ist.
Der Heilige Stuhl - Weitere Einrichtungen der Römischen Kurie - Die Anwälte - Einrichtungen, die mit dem Hl. Stuhl verbunden sind VII. WEITERE EINRICHTUNGEN DER RÖMISCHEN KURIE Präfektur des Päpstlichen
MehrWie ein neuer Bischof von Chur ernannt wird
Wie ein neuer Bischof von Chur ernannt wird 1. Sedisvakanz In dem von der Kongregation für die Bischöfe herausgegebenen Direktorium für den Hirtendienst der Bischöfe vom 22. Februar 2004 [in der Folge:
MehrKooperation, Fusion und Union katholischer Kirchengemeinden und Kirchenstiftungen aus rechtlicher Perspektive
von n Kooperation, Fusion und Union katholischer n und Kirchenstiftungen aus rechtlicher Perspektive Vortrag beim CBW Landshut RAe PartG 17. April 2013 1 / 12 Inhaltsverzeichnis von n von n 2 / 12 Ein
MehrAdressbuch für das katholische Deutschland
Adressbuch für das katholische Deutschland 1. Weltkirche 9 1.1 Papst und Kurie 9 1.2 Diplomatische Vertretungen 14 1.3 Päpstliche Universitäten, Hochschulen, Akademien und Kollegien in Rom 16 1.4 Kontinentale
MehrMissio canonica: Voraussetzungen für die Erteilung mit Blick auf die Stellen und die Personen Richtlinien
Bistum Basel Abteilung Personal Missio canonica: Voraussetzungen für die Erteilung mit Blick auf die Stellen und die Personen Richtlinien Einleitung: Die Hirtensorge des Diözesanbischofs und das pastorale
MehrVERLAUTBARUNGEN DES APOSTOLISCHEN STUHLS
1 2 3 4 5 6 Enzyklika REDEMPTOR HOMINIS Seiner Heiligkeit Papst 4. März 1979 an die verehrten Mitbrüder im Bischofsamt, die Priester und Ordensleute, die Söhne und Töchter der Kirche und an alle Menschen
MehrInterview mit Msgr. Ocáriz: Opus Dei offen für alle
Startseite - News - Interview mit Msgr. Ocáriz: Opus Dei offen für alle Interview mit Msgr. Ocáriz: Opus Dei offen für alle 22.3.2008 Interview mit der Nummer zwei der Personalprälatur, die jetzt 25 Jahre
MehrRollenprofil des Priesters im Seelsorgeraum
Rollenprofil des Priesters im Seelsorgeraum 1. Vorbemerkung Die Bildung von Seelsorgeräumen erfordert eine Vergewisserung und Neuorientierung betreffend den Dienst des Priesters, seine Rolle und Aufgabe
MehrAufgaben und Kompetenzen des Pfarrgemeinderats
Aufgaben und Kompetenzen des Pfarrgemeinderats H.-J. Ditz 1 Die Wurzeln Zwei Schlüsseltexte des 2. Vatikanischen Konzils: Christus Dominus (CD) 27: Empfehlung an die Bischöfe, Seelsorgeräte einzusetzen
MehrVorwort 5. Abkürzungsverzeichnis 13. Literaturverzeichnis, Nachschlagewerke 21. Abwesenheit (absentia a domo religiosa) 27.
Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 Literaturverzeichnis, Nachschlagewerke 21 Begriffsverzeichnis Abwesenheit (absentia a domo religiosa) 27 Apostolat 31 Archiv 42 Aufenthaltsverbot 46
MehrInhaltsverzeichnis. 1.Teil: I. Einleitung 1. II. Hintergründe der Kooperation (Geschichte) Die Entwicklung zur Kooperation 5
Roland Sieger Inhaltsverzeichnis 1.Teil: Einführung in die kooperative Pastoral 1 I. Einleitung 1 II. Hintergründe der Kooperation (Geschichte) 5 1. Die Entwicklung zur Kooperation 5 2. Ausblick auf die
MehrVorlesung Das Volk Gottes (Buch II des CIC) und der Verkündigungsdienst der Kirche (Buch III des CIC)
Prof. Dr. Ulrich Rhode SJ Vorlesung Das Volk Gottes (Buch II des CIC) und der Verkündigungsdienst der Kirche (Buch III des CIC) Stand: März 2014 Inhaltsübersicht Buch II 1 Einführung in Buch II des CIC...
MehrERKLÄRUNG DER DEUTSCHEN BISCHÖFE ZUR PARTEIPOLITISCHEN TÄTIGKEIT DER PRIESTER
ERKLÄRUNG DER DEUTSCHEN BISCHÖFE ZUR PARTEIPOLITISCHEN TÄTIGKEIT DER PRIESTER Vorwort Aus Sorge um die Schäden, die der Kirche aus der parteipolitischen Betätigung der Priester erwachsen, haben die deutschen
MehrDiözesanrat gegen kirchliche Würdigung katholischer Familien
Pressemitteilung 24. März 2014 Diözesanrat gegen kirchliche Würdigung katholischer Familien Gegen die Erwähnung familiärer katholischer Bildung auf der Homepage der Erzdiözese München und Freising München
MehrAllgemeines Dekret der Deutschen Bischofskonferenz zum Kirchenaustritt
Allgemeines Dekret der Deutschen Bischofskonferenz zum Kirchenaustritt I. Infolge der Säkularisation der Kirchengüter waren die deutschen Staaten zu materiellen Leistungen an die Kirchen verpflichtet.
MehrKirche und Recht in Korea
Oe-Sun Cho Kirche und Recht in Korea Entstehung, Organisation und Rechtsgrundlagen der katholischen Mission in Korea Verlag Dr. Kova INHALTSVERZEICHNIS VORWORT * KOREAS KULTUR UND RECHT VOR DER BEGEGNUNG
MehrDiözesane Schieds- und Schlichtungsstellen in der katholischen Kirche
Diözesane Schieds- und Schlichtungsstellen in der katholischen Kirche Eine rechtssystematische Untersuchung für den Bereich der Deutschen Bischofskonferenz von Wilhelm Handschuh 1. Auflage Diözesane Schieds-
MehrON! DVD Religion und Ethik Die Evangelische Kirche Arbeitsmaterialien Seite 1. Aufbau und Organisation der Evangelischen Kirche
ON! DVD Religion und Ethik Die Evangelische Kirche Arbeitsmaterialien Seite 1 Aufbau und Organisation der Evangelischen Kirche Einstieg Zu Beginn der Einheit wird die Folie Nachgefragt aufgelegt und die
MehrKonziliare Kirchenbilder
LG 8 Der einzige Mittler Christus hat seine heilige Kirche... hier auf Erden als sichtbares Gefüge gestiftet (constituit).... Die mit hierarchischen Organen ausgestattete Gesellschaft (societas) und der
MehrWiederverheiratete Geschiedene. Für einen offenen Umgang mit Geschiedenen und Wiederverheirateten in der Kirche. Seite 3
Katholischer Deutscher FRAUENBUND Wiederverheiratete Geschiedene Für einen offenen Umgang mit Geschiedenen und Wiederverheirateten in der Kirche Seite 3 1. Ehe zwischen Frau und Mann Leben und Glaube in
MehrIn der katholischen Kirche herrscht inzwischen auch unter praktizierenden und
Sabine Demel Kirche als Gemeinschaft des Volkes Gottes Eine fromme Utopie gegen die hierarchische Realität? In der katholischen Kirche herrscht inzwischen auch unter praktizierenden und engagierten Katholiken
MehrGemeinschaft Emmanuel
Gründung einer K L E R I K E R V E R E I N I G U N G der Gemeinschaft Emmanuel Zusammenfassung Die Kongregation für den Klerus hat am 15. August 2017 die Klerikervereinigung der Gemeinschaft Emmanuel errichtet,
MehrRAHMENSTATUT FÜR DIE DEKANATE IM BISTUM CHUR
RAHMENSTATUT FÜR DIE DEKANATE IM BISTUM CHUR PRÄAMBEL Um die Seelsorge durch gemeinsames Handeln zu fördern, können mehrere benachbarte Pfarreien zu besonderen Zusammenschlüssen, z.b. zu Dekanaten, vereinigt
MehrGrundprinzipien des Miteinanders in der Kirche (Basis für das erste gewählte Modul)
Grundprinzipien des Miteinanders in der Kirche (Basis für das erste gewählte Modul) 1. Die Sendung der Kirche - missionarisch Kirche sein Evangelisierung als Sendungsauftrag Darum geht zu allen Völkern
MehrVerbindliche Handreichung der Diözesanleitung für Priester und Kirchengemeinden
Seite 1 von 5 Verbindliche Handreichung der Diözesanleitung für Priester und Kirchengemeinden Der priesterliche Dienst hat sich verändert Der priesterliche Dienst hat sich in den vergangenen Jahren auf
MehrGesprächskreis Geistlicher Gemeinschaften bei DBK und ZdK. Impuls für Begegnung mit TGG Franz-Adolf Kleinrahm
Gesprächskreis Geistlicher Gemeinschaften bei DBK und ZdK Impuls für Begegnung mit TGG Franz-Adolf Kleinrahm Definition Geistliche Gemeinschaften, Kirchliche Bewegungen bzw. Vereinigungen von Gläubigen
MehrDas Zweite Vatikanische Konzil. Verlauf Ergebnisse Bedeutung
Das Zweite Vatikanische Konzil Verlauf Ergebnisse Bedeutung Was ist ein Konzil? Lat. concilium, Versammlung. Kirchenversammlung aller rechtmäßigen Bischöfe der katholischen Kirche unter Vorsitz des Papstes
MehrIm Geiste des Zweiten Vatikanischen Konzils Mitbestimmung und Mitverantwortung
Im Geiste des Zweiten Vatikanischen Konzils Mitbestimmung und Mitverantwortung Die Möglichkeit zur Mitbestimmung und zur Teilhabe an Entscheidungen sind ein wesentlicher Anreiz für eine ehrenamtliche Tätigkeit
MehrStatut für die Krankenhausseelsorger/innen im Bistum Münster (NRW-Teil)
r/innen im Bistum Münster (NRW-Teil) Präambel 1. Ein Krankendienst, der dem Menschen gerecht werden will, schließt nach christlichem Verständnis immer die Seelsorge mit ein. Krankenhausseelsorge ist ein
MehrIch, der neue Papst! II
Ich, der neue Papst! II 3 Jeder Papst hat sein eigenes Wappen. Gestalte dein eigenes Wappen. Denke dabei an die Dinge, die du in deinem Profil geschrieben hast. 4 Was möchtest du mit der Gestaltung deines
Mehr1Themenstellung... 17
Kirchenrechtliche Stellung und pastorale Situation der katholischen Gemeinden anderer Muttersprache in den Bistümern der Bundesrepublik Deutschland im Kontext der europäischen und deutschen Migrationspolitik
Mehr1.2) C CIC/1983
Lehramtliche Aussagen bzw. kirchenrechtliche Normen hinsichtlich einer Beauftragung von hauptamtlichen Laien allgemein zum pastoralen Dienst und zu liturgischen Diensten, speziell zur Leitung von Wort-Gottes-Feiern
MehrKatholische Gemeinden anderer Muttersprache in der Bundesrepublik Deutschland
Cristina Fernändez Molina Katholische Gemeinden anderer Muttersprache in der Bundesrepublik Deutschland Kirchenrechtliche Stellung und pastorale Situation in den Bistümern im Kontext der europäischen und
MehrGesetzesauslegung im Kirchenrecht
Libero Gerosa Gesetzesauslegung im Kirchenrecht Anregungen und Zukunftsperspektiven für die katholische Kanonistik LlT INHALT Einleitung 13 TEILI THEOLOGISCHE GRUNDLAGEN UND GESETZESAUSLEGUNG IN DER KATHOLISCHEN
MehrDiözesanrat - was ist das?
- was ist das? DIÖZESANRAT Katholiken in Württemberg wählen vertritt als Katolikenrat Kirchengemeinderäte/ Pastoralräte Priester Verbände Jugend Orden u. a. wählen wählen/benennen Dekanatsvertreter Priesterrat
MehrVerordnung zur Seelsorge für Katholiken anderer Muttersprache im Bistum Limburg
Verordnung zur Seelsorge für Katholiken anderer Muttersprache im Bistum Limburg Für die im Bistum Limburg lebenden Katholiken anderer Muttersprache werden, soweit es sich als notwendig erweist,»gemeinden
MehrDer Kirche ein Gesicht geben. Pastorale und rechtliche Weiterentwicklung der Seelsorgeeinheiten in der Erzdiözese Freiburg
Der Kirche ein Gesicht geben Pastorale und rechtliche Weiterentwicklung der Seelsorgeeinheiten in der Erzdiözese Freiburg Veränderungen in Kirche und Gesellschaft Veränderungsprozesse im ehrenamtlichen
MehrDer Heilige Stuhl. Der Begriff Römische Kurie. Die Struktur der Dikasterien I. ALLGEMEINE NORMEN. Art. 1
Der Heilige Stuhl I. ALLGEMEINE NORMEN Der Begriff Römische Kurie Art. 1 Die Römische Kurie ist die Gesamtheit der Dikasterien und Einrichtungen, die dem Papst bei der Ausübung seines höchsten Hirtendienstes
Mehr1. Abschnitt. Der Militärbischof
Päpstliche Statuten für den Jurisdiktionsbereich des Katholischen Militärbischofs für die Deutsche Bundeswehr AAS LXXXI, 1989, 1284-1294 vom 6.12.1989. VOBlatt des Kathol. Militärbischofs für die Deutsche
MehrDer Heilige Stuhl. Das Staatssekretariat hilft dem Papst unmittelbar bei der Ausübung seines höchsten Amtes.
Der Heilige Stuhl - Staatssekretariat - Kongregationen - Gerichtshöfe - Päpstliche Räte - Ämter II. STAATSSEKRETARIAT Art. 39 Das Staatssekretariat hilft dem Papst unmittelbar bei der Ausübung seines höchsten
Mehr2. Grundlegende Perspektiven
Glaube öffnet 2. Grundlegende Perspektiven kirchlichen Handelns Das kirchliche Handeln ist ökumenisch ausgerichtet, weltkirchlich verankert, schöpfungsverantwortlich orientiert und der sozialen Gerechtigkeit
MehrPersonalwechsel zum 1. September - gemäß der Personalplanung unter Berücksichtigung der Strukturplanung 2020
Start der Umsetzung Personalwechsel zum 1. September - gemäß der Personalplanung 2020 - unter Berücksichtigung der Strukturplanung 2020 Prägende Form in der territorialen Seelsorge ist der Pfarrverband
MehrDie kirchlichen Gerichte im Lichte der Anforderungen des Art 6 Abs 1 EMRK. Barbara Brückner, LL.M
Die kirchlichen Gerichte im Lichte der Anforderungen des Art 6 Abs 1 EMRK Barbara Brückner, LL.M Art 6 Abs 1 EMRK Gericht isd Art 6 Abs 1 EMRK autonome Auslegung durch den EGMR... über Streitigkeiten in
MehrKatholische Gemeinden anderer Muttersprache in der Bundesrepublik Deutschland
Katholische Gemeinden anderer Muttersprache in der Bundesrepublik Deutschland Kirchenrechtliche Stellung und pastorale Situation in den Bistümern im Kontext der Migrationspolitik von Cristina Fernández
MehrStatut Seelsorgerat. im Bistum St. Gallen
5.3.3.3 Statut Seelsorgerat im Bistum St. Gallen 2015 Zweck Art. 1 Der Seelsorgerat ist ein repräsentatives Organ von Laien der Diözese, das den Bischof in Fragen der Seelsorge berät und ihn bei der Erfüllung
MehrSchwerpunktthema: Rechte und Pflichten des Diakons im CIC/1983
Schwerpunktthema: Rechte und Pflichten des Diakons im CIC/1983 Einordnung: - Buch II Volk Gottes - Teil 1 Die Gläubigen - Teil III Geistliche Diener - Kapitel III Pflichten und Rechte der Kleriker 1. Einleitung
MehrHochwürdigster Herr Bischof, wo sind Ihre Priester?
An den hochwürdigsten Herrn Bischof Dr. Heinrich Mussinghoff Klosterplatz 7 52062 Aachen 25.05.2012 Hochwürdigster Herr Bischof, wo sind Ihre Priester? Hausgemachter Priestermangel zur Begründung einer
MehrMitarbeiter der Diözesankurie
BO Nr. 5336 09.10.2013 PfReg. F 1.1a Die Neufassung der Regelungen des Bischöflichen Ordinariats für die Diözese, Dekanatsverbände 1, Dekanate, Kirchengemeinden und Gesamtkirchengemeinden (BO Nr. A 3539
MehrFreude und Hoffnung der Menschen teilen
Freude und Hoffnung der Menschen teilen Katholische Moral und Ethik vor und nach dem Vatikanum II 1962-65 Paulus Akademie Zürich 3. Dezember 2012 Hans Halter, Luzern 1. Katholische Kirche vor Vatikanum
MehrDIE ENTWICKLUNG UND DIE GÜLTIGE REGELUNG DER KONGREGATION FÜR DEN GOTTESDIENST UND SAKRAMENTENORDNUNG
KATHOLISCHE UNIVERSITÄT PÉTER PÁZMÁNY POSTGRADUALES INSTITUT FÜR KANONENRECHT DIE ENTWICKLUNG UND DIE GÜLTIGE REGELUNG DER KONGREGATION FÜR DEN GOTTESDIENST UND SAKRAMENTENORDNUNG Thesenheft Themenleiter:
MehrFrauen und kirchliches Amt
Sabine Demel Frauen und kirchliches Amt Grundlagen Grenzen Möglichkeiten Vorwort....................................... 11 Frauen und Kirche ein Blitzlicht, worum es geht....... 13 1 Jüngerinnen Jesu auch
MehrRahmenordnung für Ständige Diakone in der Diözese Gurk-Klagenfurt
Rahmenordnung für Ständige Diakone in der Diözese Gurk-Klagenfurt Tätigkeitsprofil Grundsätzlich ist das Tätigkeitsfeld für Ständige Diakone in den Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls im Direktorium
MehrInhaltsverzeichnis. 2.1 Programm Katharina Kaspers für den der Kongregation vorausgehenden
Inhaltsverzeichnis Einleitung 1. Leben im Kontext epochaler Veränderungen 15 2. Gegenstand, Ziel, Methode und Aufbau der vorliegenden Arbeit 18 3. Stand der Forschung 21 Teil A Zur Biographie der Ordensgründerin
MehrRichtlinien der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Schleswig-Holstein
ACK-Richtlinien SH ACKSHRL 1.304-503 Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Schleswig-Holstein Stand 29. April 1999 1 1 Red. Anm.: Der Text der Neufassung wurde von der Kirchenleitung
MehrReligiöse Minderheiten in der Türkei und in Deutschland - am Beispiel der katholischen Kirche in der Türkei
Religiöse Minderheiten in der Türkei und in Deutschland - am Beispiel der katholischen Kirche in der Türkei Peter Wehr Zunächst danke ich für die Einladung zu diesem Workshop nach Ankara, um über die Katholische
MehrSatzung für die Kreiskomitees der Katholiken im Bistum Münster Zusammenschluss der organisierten Kräfte des Laienapostolates in den Kreisdekanaten
Satzung für die Kreiskomitees der Katholiken im Bistum Münster Zusammenschluss der organisierten Kräfte des Laienapostolates in den Kreisdekanaten 1 Das Kreiskomitee der Katholiken 1. Das Kreiskomitee
MehrPriester RUF BERUF BERUFUNG
RUF BERUF BERUFUNG Im Dienst Jesu Durch meinen Dienst als Priester komme ich immer wieder mit vielen Menschen zusammen. Als Jugendseelsorger bin ich mit Jugendlichen auf dem Weg. Ich habe Mitarbeiterinnen
MehrKatholiken und Evangelikale. Gemeinsamkeiten und Unterschiede Teil 2
Katholiken und Evangelikale Gemeinsamkeiten und Unterschiede Teil 2 Katholiken und Evangelikale Gemeinsamkeiten und Unterschiede 1. Einführung a. Ziele und Methode der Vortragsreihe b. Quellen c. Was sind
MehrDer Heilige Stuhl APOSTOLISCHES SCHREIBEN IN FORM EINES «MOTU PROPRIO» VON PAPST FRANZISKUS
Der Heilige Stuhl APOSTOLISCHES SCHREIBEN IN FORM EINES «MOTU PROPRIO» VON PAPST FRANZISKUS "VOS ESTIS LUX MUNDI"»Ihr seid das Licht der Welt. Eine Stadt, die auf einem Berg liegt, kann nicht verborgen
MehrDer Heilige Stuhl DAS NEUE GRUNDGESETZ DES VATIKANSTAATES
Der Heilige Stuhl DAS NEUE GRUNDGESETZ DES VATIKANSTAATES Im Ergänzungsband der Acta Apostolicae Sedis, in dem gewöhnlich die Gesetze des Vatikanstaates veröffentlicht werden, erscheint heute der Text
MehrTeil II: Katholisches Kirchenrecht
apl. Prof. Dr. Gernot Sydow, M.A. / Dr. Philipp Reimer Vorlesung Recht und Religion, Wintersemester 2012/2013 Vorlesungsmaterialien für die Vorlesungsblöcke Prof. Dr. Sydow Teil II: Katholisches Kirchenrecht
MehrGemeinsam Kirche sein. Zur Rolle der Kirchenverwaltung in den Seelsorgeeinheiten der Diözese Augsburg
Gemeinsam Kirche sein Zur Rolle der Kirchenverwaltung in den Seelsorgeeinheiten der Diözese Augsburg Liebe Mitglieder der Kirchenverwaltungen, "Das einzig Beständige ist der Wandel". Wir alle kennen diesen
MehrKirchliche Kooperationspartner
Rahmenvereinbarung zur schulisch-kirchlichen Kooperation zwischen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern und der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs,
MehrWas den Entwicklungsweg der Diözese ausmacht. (Oktober 2015)
1 Was den Entwicklungsweg der Diözese 2015-2020 ausmacht (Oktober 2015) Was macht den Entwicklungsweg der Diözese Rottenburg-Stuttgart aus? Sechs Besonderheiten des Entwicklungsweges 2 1. Alle Ebenen 3
MehrS A T Z U N G. KIRCHE IN NOT / OSTPRIESTERHILFE Deutschland e. V.
S A T Z U N G KIRCHE IN NOT / OSTPRIESTERHILFE Deutschland e. V. Präambel 1. Der Verein Kirche in Not/Ostpriesterhilfe Deutschland e. V., München, vertritt die rechtlichen Interessen der kanonischen Stiftung
MehrR U F B E R U F B E R U F U N G
R U F B E R U F B E R U F U N G Im Dienst Jesu Als Kind war ich mir sicher, dass ich später einmal als Lehrerin arbeiten wollte. Ich hatte große Freude daran, Wissen und Fähigkeiten mit anderen zu teilen
MehrINHALT. Verzeichnis der Präfationen 11* DOKUMENTE. 1. Das Meßbuch
INHALT Verzeichnis der Präfationen 11* 1. Das Meßbuch DOKUMENTE I. Approbationsbeschluß der Bischöfe 15* II. Dekret der Gottesdienstkongregation 17* III. Apostolische Konstitution 19* IV. Allgemeine Einführung
MehrAnlass Referent Ort Datum, Uhrzeit. Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK)
Anlass Referent Ort Datum, Uhrzeit Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) Religionszugehörigkeit in Deutschland Religionszugehörigkeit Protestanten 23.600.000 33% 30% Zugehörige evangelische Freikirche
MehrStrukturen der Katholischen Kirche im Kanton Zürich
der Katholischen Kirche im Kanton Zürich Synodalrat Dr. Benno Schnüriger Präsident Einführungsveranstaltung für Ebene Schweiz Schweizer Bischofskonferenz (SBK) 6 Diözesen / Bistümer 2 Gebietsabteien (Einsiedeln
MehrRömisch-katholische Kirche
Römisch-katholische Kirche Die katholische Kirche ist, wie die andern christlichen Glaubensgemeinschaften, aus dem Glauben an Jesus Christus herausgewachsen. Sie beruft sich traditionell auf die Gründung
MehrFUSION VON KIRCHENGEMEINDEN
FUSION VON KIRCHENGEMEINDEN Informationen und Regelungen für das Erzbistum Köln 1. Rechtliche Grundlagen Grundlage für die Zusammenlegung von Pfarreien ist can. 515 2 CIC. Dort heißt es: Pfarreien zu errichten,
MehrSatzung für den Kirchensteuerrat der Röm.-Kath. Kirche im Oldenburgischen Teil der Diözese Münster (Offizialatsbezirk Oldenburg)
Satzung für den Kirchensteuerrat der Röm-Kath Kirche im Oldenburgischen Teil der Diözese Münster (Offizialatsbezirk Oldenburg) (Kirchl Amtsblatt 1971, Art 289,: Kirchl Amtsblatt 2004, Art 116, zuletzt
MehrIm Rahmen dieses Treffens unterzeichneten die beiden Vertreter eine vorläufige Vereinbarung über die Ernennung der Bischöfe.
Kommuniqué über die Unterzeichnung eines vorläufigen Abkommens zwischen dem Heiligen Stuhl und der Volksrepublik China über die Ernennung von Bischöfen Im Rahmen der Kontakte zwischen dem Heiligen Stuhl
MehrCONGREGATIO PRO CLERICIS. Dekret
CONGREGATIO PRO CLERICIS Prot. N. 20172741 Dekret Die Gemeinschaft Emmanuel wurde 1973 vom Diener Gottes Pierre Goursat gegründet. Als internationale öffentliche Vereinigung von Gläubigen wurde sie am
MehrWeltkirche in Deutschland
Weltkirche in Deutschland Miteinander den Glauben leben Herausgegeben von Klaus Krämer und Klaus Vellguth 18 von Ludwig Schick Beim Begriff Weltkirche neigen viele dazu, den Blick ausschließlich auf ferne
MehrErzbischof Dr. Ludwig Schick, Bamberg, Vorsitzender der Kommission Weltkirche der Deutschen Bischofskonferenz
Erzbischof Dr. Ludwig Schick, Bamberg, Vorsitzender der Kommission Weltkirche der Deutschen Bischofskonferenz Sehr verehrte Damen und Herren, liebe Mitbrüder im bischöflichen und priesterlichen Dienst,
MehrStatut für die Dekane und stellvertretenden Dekane (Prodekane) im Bistum Augsburg
Statut für die Dekane und stellvertretenden Dekane (Prodekane) im Bistum Augsburg (gültig ab 1. Dezember 2012) Unter Außerkraftsetzung des Statuts vom 01. Mai 2001 gelten nachfolgende Bestimmungen. I.
MehrBischof Dr. Gebhard Fürst. Kirche an vielen Orten gestalten
Bischof Dr. Gebhard Fürst DER GEIST MACHT LEBENDIG Kirche an vielen Orten gestalten Hirtenbrief an die Gemeinden der Diözese Rottenburg-Stuttgart zur österlichen Bußzeit 2015 Der Bischof von Rottenburg-Stuttgart
MehrMeine Stimme. Für Gott und die Welt
Meine Stimme. Für Gott und die Welt Arbeitshilfe für Pfarrgemeinderäte Kirche bewegen, Welt gestalten Auftrag, Hintergründe und Kontexte der Arbeit der Laien im Pfarrgemeinderat //1 7 LAIE // so schreibt
MehrInhalt. Theologiegeschichtliche Perspektiven. Vorwort... 13. Einführung... 15
Vorwort.................................. 13 Einführung................................ 15 Theologiegeschichtliche Perspektiven Weder Bischof noch Vollmacht : Episkopen im Neuen Testament.. 20 Sabine Bieberstein
MehrEmpfehlungen der Deutschen Bischofskonferenz für die Spendung der Jungfrauenweihe gemäß can. 604 CIC
Empfehlungen der Deutschen Bischofskonferenz für die Spendung der Jungfrauenweihe gemäß can. 604 CIC 1. Die Lebensform der gottgeweihten Jungfrau Wesen und Pflichten Gottgeweihte Jungfrauen (virgines consecratae)
MehrVom 22. September (GVOBl. M-V S. 1026), in Kraft am 4. November GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr
Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Schleswig-Holstein über die Errichtung von Erzbistum und Kirchenprovinz Hamburg Vom
MehrHeute ist der Begriff Christentum ein Sammelbegriff für viele verschiedene Konfessionen 1. Doch alle Konfessionen haben einen gemeinsamen Ursprung.
Gemeinsamer Ursprung Heute ist der Begriff Christentum ein Sammelbegriff für viele verschiedene Konfessionen. Doch alle Konfessionen haben einen gemeinsamen Ursprung. Lest die Bibelstelle und interpretiert
Mehr