Essener Seniorenförderplan

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1 Essener Seniorenförderplan April 2016 Amt für Soziales und Wohnen STADT ESSEN

2 Impressum Herausgeberin: Daten, Aufbereitung und Kartendarstellung: Fotos: Redaktionelle Bearbeitung, Bildgestaltung, Layout: Tabellen: Kontakt & Antragsstellung: Stadt Essen Der Oberbürgermeister Amt für Soziales und Wohnen Steubenstraße 53, Essen Amt für Statistik, Stadtforschung und Wahlen Amt für eoinformation, Vermessung und Kataster Presse- und Kommunikationsamt Elke Brochhagen Jugendamt Peter Herzogenrath Amt für Soziales und Wohnen Hartmut Laebe Amt für Soziales und Wohnen Hartmut Laebe, Viktoria Hedfeld Amt für Soziales und Wohnen Jörg Klotz Amt für Soziales und Wohnen, Seniorenreferat Steubenstraße 53, Essen Tel / seniorenreferat@essen.de Essen im April 2016

3 Inhaltsverzeichnis Impressum 2 Herausforderungen in der Essener Seniorenpolitik 4 Dialogveranstaltung 12 Der Seniorenförderplan als neues Instrument in der Seniorenpolitik 13 Aktionsräume, Indikatoren, Daten 16 esetzliche rundlage 26 Richtlinie zur Projektförderung 28 3

4 Herausforderungen an die Essener Seniorenpolitik Älter bunter weniger- so lassen sich die Herausforderungen des demographischen Wandels beschreiben, denen sich auch die Stadt Essen stellen muss. Die Herausforderungen sind groß, aber gestaltbar, da sie bekannt sind. Sie betreffen jeden Einzelnen, das Zusammenleben in der esellschaft und das Handeln der politischen Akteure. Seniorenpolitik ist eine Querschnittsaufgabe über fast alle Bereiche der Verwaltung, die auf der einen Seite ressortübergreifendes Handeln erforderlich macht, die auf der anderen Seite für, aber auch mit den Seniorinnen und Senioren gestaltet werden muss. Nach wie vor ist es wichtig, für den steigenden Bedarf an Pflege eine entsprechende Infrastruktur vorzusehen, dennoch sind aber auch Angebote in der offenen Altenhilfe zu schaffen, bzw. weiter zu entwickeln, denn diese ermöglichen älteren Menschen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und Wirken somit präventiv. Um die Altenhilfe zukünftig weiter finanzierbar und bedarfsgerecht gestalten zu können, muss die im Jahr 2007 begonnene Neuausrichtung der kommunalen Seniorenpolitik weiter vorangebracht werden. Strukturwandel des Alters Herausforderungen für eine generationengerechte Stadt Immer mehr Menschen werden immer älter. Dies ist jedoch kein isoliertes Phänomen, sondern ist im Kontext des gesellschaftlichen Zusammenlebens aller enerationen auch in der Stadt Essen zu sehen. Die Stadt Essen ist insofern herausgefordert, senioren- und generationengerechte Lebensbedingungen zu gewährleisten. Der Strukturwandel des Alters, kann auch für die Stadt Essen mit folgenden Dimensionen beschrieben werden (vgl. Handbuch für Sozialplanung für Senioren, 08/2011): Zeitliche Ausdehnung der Altersphase Höhere Lebenserwartung und mit abnehmender Tendenz ein früherer Berufsausstieg haben die eigentliche Altersphase immer weiter ausgedehnt. Sie beträgt zum Teil über 30 Jahre. Menschen, die heute endgültig aus dem Erwerbsleben ausscheiden, haben im Schnitt noch ein Viertel ihrer Lebenszeit vor sich. 4

5 Differenzierung des Alters Mit der ausgeweiteten Lebensphase Alter gehen vielfältige Differenzierungsprozesse innerhalb der Altenbevölkerung einher. Die Einteilung in junge Alte (unter 65 Jahre), mittlere Alte (zwischen 65 und 80 Jahre) und Hochaltrige (über 80 Jahre) ist weit verbreitet. Mittlerweile verschieben sich diese Altersdifferenzierungen durch die zunehmende Lebenserwartung nach oben, so dass zunehmend von Hochaltrigkeit erst ab einem Alter von 85 Jahren gesprochen wird. Diese Differenzierung ist insofern von Bedeutung, weil mit unterschiedlichen Lebenslagen auch unterschiedliche soziale Probleme verbunden sind. Entsprechend müssen zielgruppenspezifische Konzepte entwickelt werden. Kulturelle Differenzierung des Alters Da ältere Menschen mit Migrationshintergrund und Spätaussiedler zunehmend dauerhaft in Deutschland bleiben, verändert sich auch die kulturelle Zusammensetzung der Altenbevölkerung. Umso wichtiger ist es, die spezifischen Bedürfnisse dieser wachsenden Bevölkerungsgruppen in der Alten- und Sozialpolitik zu berücksichtigen. Diese Herausforderung ist abhängig von der Höhe des Anteils der Menschen mit Migrationshintergrund in einer Stadt bzw. einem Stadtteil und wird sicher nicht in allen Kommunen und Regionen von gleich hoher Bedeutung sein. Verjüngung des Alters Einzelne Altersphänomene treten zum Teil in immer früheren Stadien des Lebenslaufes auf (z. B. Berufsaustritt). Durch den ökonomischen und sozialen Wandel werden die Menschen immer früher alt gemacht, ohne dass diese kalendarisch alt sind oder sich selbst alt fühlen. Studien zufolge stufen sich Menschen heute etwa ab dem 75. Lebensjahr als alt ein. Singularisierung des Alters: Immer mehr Menschen leben im Alter allein. Dies trifft bundesweit auf etwa 40 % der Bevölkerung ab 65 Jahre zu, in roßstädten liegt der Anteil noch höher. Davon sind 85 % Frauen. Ein rund dafür sind die weiterhin höheren Sterbeziffern bei Männern. Zunehmend bestimmen aber auch älter werdende Singles (Ledige, eschiedene bzw. getrennt Lebende) den Trend zur Singularisierung des Alters, darunter überdurchschnittlich häufig Männer. 5

6 Mit fast 50 % bildet der Zweipersonenhaushalt (zumeist verheiratet) derzeit die wichtigste Wohnform im Alter. Der Mehrgenerationenhaushalt, d. h. das Zusammenleben mit den Kindern unter einem Dach, ist für ältere Menschen dagegen eher zur Ausnahme geworden. Neue Formen des emeinschaftswohnens finden sich bei älteren Menschen (noch) eher selten. Alleinleben bedeutet überdurchschnittlich häufig, auf die praktische Unterstützung durch Dritte angewiesen zu sein (Naegele/Reichert 1999). Hochaltrigkeit Ein Leben jenseits des 80. eburtstages gilt als herausragender Indikator für den Strukturwandel des Alters. Sozialpolitisch relevant ist hierbei die Tatsache, dass Krankheit, Hilfe- und Pflegebedürftigkeit u. a. in sehr hohem Alter auftreten. Mit der Hochaltrigkeit geht außerdem ein wachsender Bedarf an Unterstützung durch organisierte soziale Dienste einher. Das ist insofern von Bedeutung, da sonstige traditionelle, vor allem familiäre Unterstützungssysteme für diesen Personenkreis demografisch wie sozial-strukturell bedingt schwächer werden und oft nicht vergleichbar durch andere Hilfesysteme ausgeglichen werden können. Feminisierung des Alters Das Bild vom Alter wird weitgehend von Frauen geprägt. Aufgrund der längeren Lebenserwartung der Frauen und der sehr hohen Mortalitätsraten der Männer während des Zweiten Weltkriegs überwiegt ihr Anteil in der Altenbevölkerung in Deutschland. Derzeit beträgt der Frauenanteil bei den 60-Jährigen und Älteren über 60 %. Mit zunehmendem Alter wächst dieser Anteil noch weiter an. Strukturen ändern sich und fordern die Stadtgesellschaft Helfende und/oder pflegende Familienangehörige sind eine zunehmend wichtige zweite Zielgruppe der Altenpolitik und -arbeit geworden. Allerdings wird die Kindergeneration wegen der rückläufigen eburtenrate kontinuierlich kleiner. Bei wachsenden Scheidungs- und Trennungsquoten in allen Altersgruppen und sinkender Wiederverheiratungshäufigkeit ist zu erwarten, dass sich auch der Familienstand älterer Menschen langfristig hin zu einem wachsenden Anteil eschiedener, Verwitweter und Nicht-Verheirateter entwickeln wird. Folglich wird der Anteil der Älteren zunehmen, die außerhalb der eigenen Kernfamilie leben und über kein oder nur ein sehr geringes familiäres Unterstützungspotenzial verfügen (Deutscher Bundestag 2002). 6

7 Weiterentwicklung des rundsatzes ambulant vor stationär Das Amt für Soziales und Wohnen erhielt im Februar 2007 vom Rat der Stadt Essen den Auftrag, ein Konzept zur Umsetzung des rundsatzes ambulant vor stationär zu entwickeln. Im Rahmen dieser Konzeptentwicklung sollten unter Berücksichtigung des Sozialraumes gezielte präventive und vernetzte Angebote aufgebaut und ein frühzeitiger Kontakt zu den Seniorinnen und Senioren hergestellt werden. emeinsam mit Kooperationspartnern in den Stadtteilen Altendorf, Altenessen-Süd, Bergeborbeck, Borbeck, Bochold, Katernberg und Kray wurden Runde Tische Senioren initiiert. Sie werden vom Amt für Soziales und Wohnen begleitet. Die zentrale Fragestellung ist wie können ältere Menschen in Zukunft ein zufriedenes, gesundes und selbstbestimmtes Leben so lange wie möglich in der eigenen Wohnung führen?. Teilnehmende an den Runden Tischen Senioren sind u. a. Wohlfahrtsverbände, Verwaltung, Bezirksvertretung, Politik, Seniorenbeauftragte, Kirchengemeinden, Hausärzte, Wohnungswirtschaft, ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen und Seniorinnen und Senioren aus den Stadtteilen. Ziel der Runden Tische Senioren ist einerseits eine Bestandsaufnahme aller Angebote für die unterschiedlichen Lebensbereiche älterer Menschen im Stadtteil zu fertigen, alle vorhandenen Angebote den Seniorinnen und Senioren aber auch den Akteuren am Seniorenmarkt bekannt zu machen, Problemfelder und Lücken zu identifizieren und damit in den Aufbau bedarfsgerechter Strukturen einzusteigen, andererseits aber auch die Aktivierung der Menschen des Stadtteiles, an diesem Prozess teilzunehmen. 7

8 Durch Errichtung der Runden Tische Senioren in mehreren Stadtteilen ist es gelungen, ein integriertes Handeln aller Akteure zu erreichen. Die Vernetzung der Akteure im Sozialraum ist gelungen, Transparenz wurde in die Angebotsstrukturen gebracht und neue Zugangswege zu den Seniorinnen und Senioren erarbeitet und umgesetzt. Um die Seniorinnen und Senioren der Stadteile auf die große Vielfalt der Angebote für alle Lebenslagen angefangen bei Präventionsangeboten, Treffpunkten für Senioren, Kultur-, Bildungs- und Freizeitangeboten, Wohnen im Alter bis hin zu Unterstützung und Entlastung im Alltag und Hilfe und Beratung im Pflegefall aufmerksam zu machen, wurden in den vorgenannten Stadteilen Senioren-Infotage organisiert. Die Senioren-Infotage wurden sehr interessiert von den Besucherinnen und Besuchern angenommen und haben auch dazu beigetragen, das vielfältige Angebot für Seniorinnen und Senioren bekannt zu machen und so Wege gezeigt, den Wusch, so lange wie möglich selbstbestimmt und selbstständig in der eigenen Wohnung wohnen zu bleiben, zu realisieren. Senioren- und Pflegewegweiser online Der Senioren- und Pflegewegweiser der Stadt Essen ist seit Juni 2009 online. Wer Unterstützung im Alltag benötigt, um weiter in seiner eigenen Wohnung leben zu können, findet im Senioren- und Pflegewegweiser ebenso Hilfsangebote, wie pflegende Angehörige. Wenn die Pflegebedürftigkeit bereits eingetreten ist, oder man sich vorsorglich informieren möchte, listet der Senioren- und Pflegewegweiser stadtteilbezogen alle bekannten ambulanten Pflegedienste, vollstationäre Pflegeheime, Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeanbieter und Hospize auf. 8

9 Der Senioren- und Pflegewegweiser online der Stadt Essen wird kontinuierlich aktualisiert. Neue Anbieter oder bisher nicht erfasste Anbieter können jederzeit aufgenommen werden. Neben der lebenslagenorientierten, stadtteilbezogenen Suchfunktion bietet er auch noch allgemeine Informationen zu den unterschiedlichsten Bereichen des Älterwerdens in Essen und wurde um die Themenbereiche esundheit und Krankheit im Alter, Hilfe und Beratung bei einer Demenzerkrankung und interkulturelle Altenhilfe erweitert. Nicht erfasste Angebote für Seniorinnen und Senioren können jederzeit dem Amt für Soziales und Wohnen mitgeteilt werden. Sie werden kurzfristig in den Wegweiser eingepflegt. Pflegestützpunkte in Essen Das zum durch das Pflegeweiterentwicklungsgesetz (PfW) novellierte Sozialgesetzbuch XI (SB XI) Soziale Pflegeversicherung sieht unter anderem die Einführung von Pflegestützpunkten vor. Seit dem gibt es in Essen vier stationäre Pflegestützpunkte, jeweils in räumlicher und organisatorischer Anbindung an die AOK Rheinland/Hamburg, die Novitas BKK, die Knappschaft und das Amt für Soziales und Wohnen. Der kommunale Stützpunkt ist mit Dependancen in allen neun Stadtbezirken als mobiler Pflegestützpunkt auch für mobilitätseingeschränkte Menschen wohnortnah erreichbar. In den Pflegestützpunkten erhalten Ratsuchende Informationen und Beratung zu Hilfs- und Unterstützungsangeboten vor Eintritt des Pflegefalls, aber auch zu allen Leistungen bei Pflegebedürftigkeit. Zu Themen wie altersgerechtes Wohnen, Entlastungsangebote für Pflegende Angehörige und Unterstützung im Alltag, Unterstützung in finanziellen, rechtlichen und sozialen Angelegenheiten, Fragen zum Kultur-, Bildungs- und Freizeitangebot, Leistungen der gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherung sowie der Sozialhilfe und Unterstützung bei der Klärung von Kostenträgerfragen bekommen Interessierte in der Beratung in den Pflegestützpunkten Auskunft von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes für Soziales und Wohnen und der Pflegekassen. Neben der täglichen Beratung in den Pflegestützpunkten der Pflegekassen und des Amtes für Soziales und Wohnen wird in den Dependancen der Pflegestützpunkte in den Stadtbezirken zweimal monatlich eine wohnortnahe und trägerneutrale Beratung angeboten. 9

10 Durch die Errichtung der drei Pflegestützpunkte der Pflegekassen und des Pflegestützpunktes beim Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Essen mit den Dependancen in den Stadtbezirken wird den Bürgerinnen und Bürgern ein neues, sehr komfortables Beratungsangebot mit Hilfen aus einer Hand geboten. Durch gezielte und langfristig angelegte Öffentlichkeitsarbeit haben die Bürgerinnen und Bürger das Beratungsangebot wahrgenommen. Seniorenbeirat Der Seniorenbeirat ist die politische Interessenvertretung der rd Bürgerinnen und Bürgern der Stadt ab 65 Jahren. Seine Mitglieder vertreten ehrenamtlich die Belange der älteren eneration gegenüber Rat und Verwaltung. Im Oktober 2014 hat ein neu gewählter Seniorenbeirat die Arbeit aufgenommen. Die Sitzungen finden jeweils am ersten Mittwoch des Monats im Ratssaal des Rathauses Essen statt. Beginn ist stets um 10:00 Uhr. 10

11 Zukunft der Essener Seniorenpolitik Klassische Pflegeheime haben auf der einen Seite bei den Betroffenen stark an Akzeptanz verloren, auf der anderen Seite wird dieser Weg auf Dauer für die Stadt Essen kaum noch zu finanzieren sein, da zukünftig immer mehr Heimbewohnerinnen und Heimbewohner auf Sozialhilfe angewiesen sein werden. Die Stadt Essen steht vor großen Herausforderungen, wenn sie eine moderne und angemessene Infra- und Versorgungsstruktur für ihre älteren Bürgerinnen und Bürger sicherstellen und die Kostenentwicklung in der Hilfe zur Pflege beeinflussen will. Wesentliche Elemente einer quartiersbezogenen Altenhilfeplanung und Seniorenpolitik sind die Abkehr von reinen Versorgungsstrukturen und stattdessen die Stärkung des Wohnens im Quartier und in der eigenen Wohnung sowie die Stärkung von Mitwirkung und Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger. Ambulant vor Stationär Mit der bisher umgesetzten Neuausrichtung der Seniorenpolitik durch Weiterentwicklung des rundsatzes ambulant vor stationär und den damit einhergehenden Maßnahmen befindet sich die Stadt Essen bereits auf einem sehr guten Weg. Um aber einen nachhaltigen Erfolg damit zu erreichen, muss die Neuausrichtung strategisch nicht nur auf das Thema Pflege ausgerichtet sein, sondern muss viel früher ansetzen und konsequent gemäß dem rundsatz Ungleiches muss auch ungleich behandelt werden umgesetzt werden. Das erfordert ein sozialräumliches Engagement dort wo der meiste Bedarf ist. Eine Verteilung von Ressourcen ausschließlich mit der ießkanne wird deshalb ausgeschlossen sein. Die Umsetzung einer quartiersbezogenen kommunalen Seniorenpolitik ist allerdings nicht von heute auf morgen zu erreichen, sondern ist ein Prozess, der nicht allein von der Stadtverwaltung gestaltet wird. Alle Akteure der Altenhilfe müssen eingebunden werden. Ohne Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger kann eine senioren- und generationengerechte Stadt nicht gelingen. enerationengerecht steht für den Ausgleich der enerationen: Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Erwachsene, Familien und Senioren. 11

12 Dialogveranstaltung zum Seniorenförderplan Im Vorfeld der Erstellung des Essener Seniorenförderplans trafen sich im Juni 2013 über 80 Akteure der Altenhilfe in Essen zu einer Dialogveranstaltung unter dem Motto: Essener Senioren: Aktiv und Mobil In mehreren Workshops und in Expertenrunden diskutierten Expertinnen und Experten aus der operativen und aus der strategischen Ebene miteinander. Ziel der Dialogveranstaltung war es, folgende Handlungsfelder für den Seniorenförderplan zu bestimmen: 1. Engagement 2. Beratung 3. Teilhabe / Partizipation 4. Bildung 5. esundheit Alle Projekte und Maßnahmen, die aus Mitteln des Seniorenförderplan finanziert werden, müssen einem oder mehreren Handlungsfeldern zugeordnet werden können. Die ausführliche Dokumentation der Veranstaltung wurde allen Teilnehmenden sowie den zuständigen politischen und fachlichen remien vorgelegt 1. 1 Vorlage lfd. Nr. 1237/2013/B 5 12

13 Seniorenförderplan als neues Instrument in der Seniorenpolitik in Essen Am trat das Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen - AP NRW - in Kraft. Es löste das 1966 eingeführte Landespflegegesetz NRW ab. Ziel des AP NRW ist die Sicherstellung einer leistungsfähigen und nachhaltigen Unterstützungsstruktur für ältere und pflegebedürftige Menschen sowie deren Angehörige durch die Förderung der Entstehung, Entwicklung und Qualität von Dienstleistungen, Beratungsangeboten, Pflegeeinrichtungen und alternativen Wohnformen ( 1 AP NRW). Ferner sind die kreisfreien Städte verpflichtet, eine den örtlichen Bedarfen entsprechende pflegerische Angebotsstruktur nach Maßgabe dieses esetzes sicherzustellen Diese Verpflichtung bezieht sich ausdrücklich auf nicht pflegerische Angebote, wenn diese Angebote nachweisbar dazu beitragen, den aktuellen oder späteren Bedarf an pflegerischen Angeboten zu vermeiden oder zu verringern 2. Der Essener Seniorenförderplan greift diese Anforderung des AP NRW auf, indem er den Verbleib älterer Menschen in ihrer häuslichen Umgebung und im Quartier stärkt und fördert. Die Auswahl von Projekten und Maßnahmen, die diesem Ziel entsprechen, erfolgt auf rundlage seniorenspezifischer Bevölkerungs-, Sozial- und Infrastrukturdaten auf Stadtteilebene. Der Handlungsschwerpunkt des Essener Seniorenförderplans liegt in der Altersgruppe 65 Jahre und älter. In dieser Altersphase führt die überwiegende Mehrzahl der Betroffenen, ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung. Pflege erfolgt in der Regel nicht stationär, sondern ambulant. Durch geeignete Projekte und Maßnahmen sollen mit dem Essener Seniorenförderplan innovative Projekte erprobt, neue Zielgruppen erreicht und bereits bestehende und bewährte Angebote, die den Zielen des Seniorenförderplans entsprechen, können im Einzelfall weiterentwickelt werden. 2 4 Sicherstellung und Koordinierung der Angebotsstruktur (1) Die Kreise und kreisfreien Städte sind verpflichtet, eine den örtlichen Bedarfen entsprechende pflegerische Angebotsstruktur nach Maßgabe dieses esetzes sicherzustellen, und beziehen hierbei die kreisangehörigen Städte und emeinden ein. (2) Die Verpflichtung des Absatz 1 erstreckt sich auch auf nicht pflegerische Angebote für ältere, pflegebedürftige, von Pflegebedürftigkeit bedrohte Menschen sowie auf pflegende Angehörige, wenn diese Angebote nachweisbar dazu beitragen, den aktuellen oder späteren Bedarf an pflegerischen Angeboten zu vermeiden oder zu verringern. Dies gilt nur, soweit der den Kreisen und kreisfreien Städten für diese Angebote entstehende Aufwand höchstens dem Aufwand entspricht, den sie zur Sicherstellung der durch diese Angebote entbehrlich werdenden pflegerischen Angebote hätten aufwenden müssen. Einklagbare Rechtsansprüche werden hierdurch nicht begründet. 13

14 Handlungsfelder und Ziele Mit dem Seniorenförderplan sollen in jedem Handlungsfeld darauf abgestimmte Ziele erreicht werden. Die Projekte und Maßnahmen des Seniorenförderplans sollen einen Beitrag zur Erreichung dieser Zielsetzungen leisten. Handlungsfeld Engagement: (Bürger)-engagement, Freiwilligenarbeit, Ehrenamt stellen einen unverzichtbaren gesellschaftlichen Beitrag für Mitmenschen und für das insgesamt emeinwesen dar. Vereine, Einrichtungen und Organisationen und Personen prägen mit ihrem Engagement die Stadtgesellschaft und das Miteinander in unserer Stadt. Sie leisten vor allem im sozialen, sportlichen und kulturellen Bereich einen großen Beitrag zur estaltung unseres Zusammenlebens. Es wird durch ihre Kreativität und Ideenvielfalt lebendig und reichhaltig. erade in der Seniorenarbeit hat Bürgerengagement, Freiwilligenarbeit und Ehrenamt eine lange Tradition und eine große generationenübergreifende Verbreitung. Entsprechend existieren umfangreiche Unterstützungs- und Hilfsstrukturen. Dort wo, diese noch nicht vorhanden sind, oder wo ein Ausbau geboten ist, sollen Projekte und Maßnahmen des Seniorenförderplans die Strukturen für (Bürger)-engagement, Freiwilligenarbeit und Ehrenamt verbessern. Handlungsfeld Beratung: Die besten Angebote in der Altenhilfe können nicht angenommen werden, wenn sie nicht bekannt sind. Beratung ist deshalb zentraler Bestandteil der Altenhilfe. Beratung und Information muss adressatengerecht erfolgen. Aufgabe von Beratung in der Altenhilfe ist es, Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf sowie ihre Bezugspersonen trägerneutral, umfassend und wohnortnah zu beraten. Fachleute und Experten geben Auskünfte über Leistungen und Entlastungsangebote für Pflegepersonen, zur gesetzlichen Pflegeversicherung, zur Krankenversicherung und zur Sozialhilfe sowie kompetente Beratung und Hilfe zu allen Dienstleistungen rund um die (Vor)- Pflege. Dort wo Beratung Personen oder Personengruppen nicht oder nur unvollständig erreicht, sollen Projekte und Maßnahmen des Seniorenförderplans das Beratungsangebot etablieren oder ausweiten. Ziel ist eine umfassende Information und Beratung aller älteren Menschen in Essen. 14

15 Handlungsfeld Teilhabe / Partizipation: Aktiver Teil der esellschaft zu sein, an ihren Veranstaltungen teilzunehmen, ihre Institutionen nutzen zu können und weder faktisch noch bewusst ausgeschlossen zu werden, ist wichtig für ein selbstbestimmtes Leben. Dabei umfasst Teilhabe sowohl eine aktive Mitgestaltung durch eigenes Engagement als auch eine eher passive Nutzung bestehender Angebote. elingende Teilhabe ist der beste Schutz vor dem Verlust sozialer Bezüge und einer sozialen Isolation älterer Menschen. Die Bedeutung von Teilhabe für ältere Menschen ist unabhängig von der Frage der Wohnform, von Mobilität, von ethnischer, kultureller und religiöser Herkunft zu sehen. Dort wo, Teilhabe älteren Menschen nicht oder nur unvollständig zur Verfügung steht, sollen Projekte und Maßnahmen des Seniorenförderplans Angebote schaffen oder sie ausweiten. Handlungsfeld Bildung: Ziele im Handlungsfeld Bildung sind eng verbunden mit den Bereichen Teilhabe /Partizipation sowie Beratung. Darüber hinaus sollen Bildungsangebote elegenheiten bieten, kommunikative Fähigkeiten zu schulen und soziale Kontakte zu knüpfen und zu stärken. Auch im Alter können neue Freundschaften einer Vereinsamung entgegenwirken. Aktive Beteiligung an Bildungs- und Freizeitangeboten im Sinne von fit und aktiv ist eine wichtige Voraussetzung zur Führung eines selbstbestimmtes Lebens in der eigenen häuslichen Umgebung. Dort wo, Angebote und Voraussetzungen für Teilhabe und Partizipation fehlen oder nur unvollständig vorhanden sind, sollen Projekte und Maßnahmen dies ermöglichen. Handlungsfeld esundheit: Selbstbestimmtes Wohnen erfordert spezifische Angebote zur Verbesserung der häuslichen Situation. Aus Angst vor Stürzen wird die Mobilität eingeschränkt. Angebote zur Sturz-Prophylaxe, - z.b. Bewegungstraining nach dem Ulmer Modell können dem entgegen wirken. Angebote zur Entlastung demenzkranker Angehöriger und Sportangebote für Demenzkranke haben nachweislich positive Einflüsse auf den Krankheitsverlauf. Ältere - besonders Alleinstehende - Menschen mit depressiver Störung leiden unter gedrückter Stimmung, Interessenverlust, Freudlosigkeit und Abnahme des Antriebs. Isolation kann Auslöser depressiver Verstimmungen sein. Dort wo Angebote den o.g. Entwicklungen entgegentreten, oder deren Folgen mindern, sollen diese gefördert werden. 15

16 Aktionsräume, Indikatoren, Daten Projekte und Maßnahmen des Seniorenförderplans sollen möglichst viele betroffene ältere Menschen erreichen. Zwischen den Stadtteilen bestehen hinsichtlich einzelner Personengruppen und deren sozialer Lage große Unterschiede. Deshalb definiert der Seniorenförderplan einzelne Stadtteile als sogenannte Aktionsräume. Aktionsräume im Sinne des Seniorenförderplans sind Stadtteile, in denen eine einzelne Personengruppen und bestimmte soziale Lagen besonders häufig vertreten sind. Träger, bzw. Antragsteller erhalten so Hinweise, in welchen Stadtteilen die von ihnen geplanten Projekte und Maßnahmen sinnvoll sind und viele Betroffene erreichen. Die erzielbaren Wirkungen von Maßnahmen aus dem Seniorenförderplan werden durch Lenkung in ausgewählte Stadtteile, bzw. in Aktionsräume, optimiert. Die Bestimmung von Aktionsräumen erfolgt durch Auswertung von Daten auf Stadtteilebene, die in der Einwohnerdatei regelmäßig erhoben werden. Die Erstellung von Zeitreihen ist so mit vergleichsweise geringem Aufwand möglich. Ausgewertet werden absolute Zahlen. Aus den in der Einwohnerdatei des Amtes für Statistik, Stadtforschung und Wahlen zur Verfügung stehenden Daten wurden drei Indikatoren 3 für den Seniorenförderplan ausgewählt: 1. Personen im Alter ab 65 Jahren 2. Doppelstaater/-innen und Nichtdeutsche im Alter ab 65 Jahren 3. 1-Personen-Haushalte mit Betroffenen im Alter ab 65 Jahren 3 Ein Indikator ist ein Merkmal, welches als statistisch verwertbares Anzeichen für eine bestimmte Entwicklung, bzw. einen eingetretenen Zustand dient. 16

17 Diagramm Bevölkerung im Alter ab 65 Jahre Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung im Alter ab 65 Jahre am Stadtbezirk I Huttrop Südviertel Südostviertel Frillendorf Nordviertel Ostviertel Westviertel Stadtkern Stadtbezirk II Rüttenscheid Bergerhausen Stadtwald Rellinghausen Stadtbezirk III Frohnhausen Holsterhausen Altendorf Haarzopf Margarethenhöhe Fulerum Stadtbezirk IV Bochold Borbeck-Mitte Bedingrade Schönebeck Frintrop Dellwig erschede Bergeborbeck Stadtbezirk V Altenessen-Süd Altenessen-Nord Karnap Vogelheim Stadtbezirk VI Katernberg Stoppenberg Schonnebeck Stadtbezirk VII Steele Freisenbruch Kray Horst Leithe Stadtbezirk VIII Heisingen Kupferdreh Burgaltendorf Überruhr-Hinsel Überruhr-Holthausen Byfang Stadtbezirk IX Kettwig Bredeney Werden Heidhausen Fischlaken Schuir

18 Diagramm: Nichtdeutsche und Doppelstaater im Alter ab 65 Jahre Stadtbezirk I Huttrop Südostviertel Nordviertel Südviertel Ostviertel Stadtkern Frillendorf Westviertel Stadtbezirk II Rüttenscheid Bergerhausen Stadtwald Rellinghausen Stadtbezirk III Altendorf Frohnhausen Holsterhausen Margarethenhöhe Haarzopf Fulerum Stadtbezirk IV Bochold Borbeck-Mitte erschede Bedingrade Dellwig Frintrop Bergeborbeck Schönebeck Stadtbezirk V Altenessen-Süd Altenessen-Nord Vogelheim Karnap Stadtbezirk VI Katernberg Stoppenberg Schonnebeck Stadtbezirk VII Freisenbruch Kray Steele Horst Leithe Stadtbezirk VIII Überruhr-Holthausen Kupferdreh Heisingen Überruhr-Hinsel Burgaltendorf Byfang Stadtbezirk IX Kettwig Bredeney Werden Heidhausen Fischlaken Schuir Nichtdeutsche und Doppelstaater am Ort der Hauptwohnung im Alter ab 65 Jahre am

19 Diagramm: 1-Personen-Haushalte im Alter ab 65 Jahre Stadtbezirk I Huttrop Südviertel Südostviertel Nordviertel Ostviertel Frillendorf Stadtkern Westviertel Stadtbezirk II Rüttenscheid Bergerhausen Stadtwald Rellinghausen Stadtbezirk III Frohnhausen Holsterhausen Altendorf Margarethenhöhe Haarzopf Fulerum Stadtbezirk IV Bochold Borbeck-Mitte Bedingrade Schönebeck Dellwig Frintrop erschede Bergeborbeck Stadtbezirk V Altenessen-Süd Altenessen-Nord Karnap Vogelheim Stadtbezirk VI Katernberg Stoppenberg Schonnebeck Stadtbezirk VII Steele Freisenbruch Kray Horst Leithe Stadtbezirk VIII Heisingen Kupferdreh Überruhr-Hinsel Burgaltendorf Überruhr-Holthausen Byfang Stadtbezirk IX Kettwig Bredeney Werden Heidhausen Fischlaken Schuir Personen in 1-Personen Haushalten (Hauptwohnsitzbevölkerung) im Alter ab 65 Jahre am

20 Tabelle: Seniorenwohnen 4 Seniorenwohnungen öffentl. gefördert frei finanziert Seniorenwohnungen in unmittelbarer Nähe zu Pflegeheimen öffentl. gefördert frei finanziert öffent. gefördert Wohnen mit Service Betreutes Wohnen frei finanziert barrierefreie Wohnungen Bezirk I gesamt: Stadtteile: Stadtkern Ostviertel Nordviertel Westviertel Südviertel Südostviertel Huttrop Frillendorf Bezirk II gesamt: Stadtteile: Rüttenscheid Rellinghausen Bergerhausen Stadtwald Bezirk III gesamt: Stadtteile: Altendorf Frohnhausen Holsterhausen Fulerum Haarzopf Margarethenhöhe Bezirk IV gesamt: Stadtteile: Schönebeck Bedingrade Frintrop Dellwig erschede Borbeck Bochold Bergeborbeck Erhebung: Amt für Soziales und Wohnen, Stand Feb. 2014, ohne Anspruch auf Vollständigkeit 20

21 öffentl. gefördert frei finanzierderdert öffentl. geför- frei finanziert öffent. geför- frei finanziert Bezirk V gesamt: Stadtteile: Altenessen-Nord Altenessen-Süd Karnap Vogelheim Bezirk VI gesamt: Stadtteile: Schonnebeck Stoppenberg Katernberg Bezirk VII gesamt: Stadtteile: Steele Kray Freisenbruch Horst Leithe Bezirk IX gesamt: Stadtteile: Bredeney Schuir Werden Heidhausen Fischlaken Kettwig Stadt gesamt: Bezirk VIII gesamt: Stadtteile: Heisingen Kupferdreh Byfang Überruhr-Hinsel Überruhr Holthausen Burgaltendorf Seniorenwohnungen gesamt:

22 Tabelle: stationäre Pflegeeinrichtungen 5 Bezirk Stadtteil = gemeinnützig P= privat Frohn- III hausen P II Stadtwald Träger / Name der Einrichtung Straße PLZ Essen Pflegeplätze gesamt es. f. Soz. Dienstleistungen Essen mbh Aachener Str Alfried-Krupp-Heim Arkanum Wohnresidenz mbh Ahornstr. 25 Ahorn Residenz IX Kettwig P Haus Kettwig, Pflegeheim mbh Akademiestr Altenessen- P Altenessener Seniorenzentrum, Altenessener Str. 170 V Süd ESOP mbh -Dr. Winter Caritasverband für die Stadt Essen e.v. Am lockenberg 34 II Stadtwald Altenkrankenheim Lambertus P esellschaft für Pflege u. Eingliedg. K Am Handwerkerpark VI Katernberg Betreuungszentrum Zollverein Arbeiterwohlfahrt Essen e.v. Auf'm Bögel 8 III Haarzopf Marie-Juchacz-Haus Ev. Kirchengem. Königssteele Freisenbruch-Horst- Eiberg, Martineum - Ev. Seniorenzentrum Essen- Augenerstr. 36 VII Steele Steele, Altenkrankenheim Ev. Kirchengem. Königssteele Freisenbruch-Horst- Eiberg, Martineum - Ev. Seniorenzentrum Essen- Augenerstr. 38 VII Steele Steele, Paul-Bever-Haus Holster- Arbeiterwohlfahrt Essen e.v. Barthel-Bruyn-Str. 46 III hausen Otto-Hue-Haus Stiftung St. Ludgeri Altenheim Brückstr. 87/89 IX Werden St. Ludgeri Altenheim Diakoniewerk Essen e.v. Burgundenweg 3-5 VII Kray Altenzentrum Kray es. f. Soz. Dienstleistungen Essen mbh Deilbachtal 106 VIII Kupferdreh Altenheim Deilbachtal es. f. Soz. Dienstleistungen Essen mbh Deilbachtal 40 VIII Kupferdreh Franz-Hennes-Heim Schonne- es. f. Soz. Dienstleistungen Essen mbh Drostenbusch 61 VII beck Hospital zum Heiligen eist Stoppen- CASA REHA Betriebs- und Beteiligungsgesellschaft Essener Straße VII berg P mbh, Bad Homburg Kath. Kirchengem. St. eorg Kath. VIII Heisingen Alten-u. Pflegeheim St. eorg Fährenkotten Rütten- P Mundus Senioren-Residenzen mbh, irardetstr II scheid Mundus Senioren-Residenz im irardet Haus I Südviertel P Nova Vita Residenz, Am Folkwang Museum oethestr Stoppenberg es. f. Soz. Dienstleistungen Essen mbh rabenstr. 90 VII Seniorenheim rabenstraße Altenwohn- u. Pflegeheim der Nikolaus roß Hafenstr. 118 V Vogelheim mbh, Albert-Schmidt-Haus IV Bochold St. Elisabeth-Stiftung, Seniorenstift Haus Berge Haus-Berge-Str. 231 e Kath. Kliniken Ruhrhalbinsel gmbh Heidbergweg 33 VIII Kupferdreh Altenkrankenheim St. Josef IX IX IX Heidhausen Heidhausen Heidhausen P Adolphi-Stiftung Senioreneinr. gmbh, Paul-Hannig-Heim Heidhauser Str Adolphi-Stiftung Senioreneinr. gmbh, Paul-Hannig-Heim Heidhauser Str es. für Senioren- und Behindertenbetreuung K Haus St. Augustinus Heidhauser Str Stand Februar

23 III II VIII III V VI II IV VIII VII V Margarethenhöhe Diakoniewerk Essen e.v. Seniorenzentrum Margarethenhöhe Helgolandring Rüttenscheid DRK Kreisverband Essen e.v. Altenheim C.H.-Schmitz-Stiftung Henri-Dunant-Str Überruhr- Marienheim Überruhr Hinseler Hof 24 Hinsel Träger: Theresia-Albers-Stiftung, Hattingen Holster- Stiftung Waldthausen, Hohlweg 2 hausen Waldthausen Stift Seniorenheim Altenessen Kath. Alten- u. Pflegeheime Essen mmbh Johanniskirchstr. 39 Altenheim St. Monika Katernberg Arbeiterwohlfahrt Essen e.v. Joseph-Oertgen-Weg Louise-Schröder-Sozialzentrum Rütten- Arbeiterwohlfahrt Essen e.v. Katharinenstr. 9 scheid otthard-daniels-haus Essen Bedingrade Kath. Sen.- u. Pflegeeinrichtung mbh Laarmannstr. 14 Seniorenstift St. Franziskus Überruhr- Diakoniewerk Essen e.v., Holthausen Heinrich-Held-Haus Langenberger Str Steele St. Elisabeth-StiftungSeniorenstift St. Laurentius Laurentiusweg Ev. Altenzentrum Am Emscherpark e.v. Lohwiese 20 Karnap Ev. Altenzentrum Am Emscherpark I I VII VIII III Huttrop Westviertel Freisenbruch Burgaltendorf Frohnhausen P P es. f. Soz. Dienstleistungen Essen mbh Blinden-Altenheim St. Altfrid Phönix Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft mbh, Haus Sonnengarten Wohn- u. Pflegezentrum DRK Kreisverband Essen e.v. DRK-Heim Freisenbruch Residenz zu den drei Linden, Träger: B&H Alternative enerationenpflege mbh Ev. Kirchengemeinde Frohnhausen Ev. Seniorenzentrum E-Frohnhausen, gmbh Kettwig Kath. Kirchengem. St. Peter IX Altenheim St. Josefshaus Altendorf Kath. Alten- u. Pflegeheime Essen mbh III Kath. Alten- u. Pflegeheim St. Anna Berger- Adolphi-Stiftung Senioreneinr. gmbh II hausen Seniorenstiftung Adolphinum Kath. Kirchengem. St. ertrud I Westviertel Alten- u. Pflegeheim Marienhaus Rüttenscheid St. Elisabeth-Stiftung II Seniorenstift St. Andreas Frohn- P es. f. Pflege u. Betreuung K III hausen Haus rotehof Westviertel es. f. Soz. Dienstleistungen Essen mbh, I erhard-kersting-haus Überruhr- Arbeiterwohlfahrt Essen e.v. VIII Holthausen Kurt-Schumacher-Zentrum II Rütten- Kath. Pflegehilfe Essen e.v. scheid Seniorenzentrum St. Martin Ev. Kirchengem. Königssteele Freisenbruch-Horst- VII Steele Eiberg, Martineum - Ev. Seniorenzentrum Essen- Steele, Haus Schäpenkamp VII Steele RHENANIA Seniorenresidenz mbh, P Kaiser-Otto-Residenz IV Dellwig Ev. Altenwohnungen E-Dellwig gmbh Evangelisches Altenwohnheim Essen Dellwig IV Schönebeck St. Elisabeth-Stiftung Seniorenstift Kloster Emmaus Mathilde-Kaiser-Str. 40 Maxstr. 34 Minnesängerstr. 76 Mölleneystr. 26 Möserstr. 38 Münzenbergerplatz 3 Oberdorfstr. 55a Obere Fuhr 42 Ottilienstr. 9 Paulinenstr Raumerstr. 80 Rheinische Straße 58 Rüpingsweg 51 Rüttenscheider Str Schäpenkamp Scheidtmanntor Schilfstr Schönebecker Str

24 V Altenessen Arbeiterwohlfahrt Essen e.v. Schonnefeldstraße 86 Friedrich-Ebert-Seniorenzentrum IX Kettwig Ev. Senioren Zentrum Kettwig gmbh Schulstr. 11 Haus Abendfrieden I Malteser St. Anna gmbh Duisburg Selmastr. 5 7 Stadtkern Malteserstift, St. Bonifacius I Ev. freikirchliches Sozialwerk Essen e.v. Ostviertel Johannes-Heim Söllingstr II P Arkanum Wohnresidenz mbh Stadtwaldplatz 5 Stadtwald Stadtwald Residenz VII Steele Fürstin-Franziska-Christine-Stiftung Steeler Str VIII Ev. Altenzentrum E-Heisingen Stemmering 18 Heisingen Ev. Altenzentrum Paulushof IX Werden P es. für Senioren- und Behindertenbetreuung K, Haus Barbara Tiergarten 2A I IV II V I IX IV Huttrop Frintrop Stadtwald Vogelheim Ostviertel Kettwig Borbeck P P Adolphi-Stiftung Senioreneinrichtungen gmbh Haus Abendfrieden Altenwohn-u. Pflegeheim der Nikolaus roß mbh, Papst Leo Haus Altenwohn- und Pflegeheim Essen e.v. Bettina von Arnim-Haus Altenwohn- u. Pflegeheim d. Nikolaus roß mbh, Haus St. Thomas Senioren- u. Pflegezentrum Christophorus mbh Ev. Senioren Zentrum Kettwig gmbh Ev. Altenkrankenheim Kettwig Ev. Kirchengemeinde, E-Borbeck-Vogelheim Ev. Altenheim Bethesda Töpferstr Unterstr Vittinghofstr Vogelheimer Str Volkeningstr Wilhelmstr Wüstenhöferstr esamtzahl Pflegeplätze

25 Karte: stationäre Altenpflegeeinrichtungen 25

26 esetzliche rundlagen rundlagen der Förderung durch den Seniorenförderplan sind: Sozialgesetzbuch XII, - Altenhilfe - (1) Alten Menschen soll außer den Leistungen nach den übrigen Bestimmungen dieses Buches Altenhilfe gewährt werden. Die Altenhilfe soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, am Leben in der emeinschaft teilzunehmen. (2) Als Leistungen der Altenhilfe kommen insbesondere in Betracht: 1. Leistungen zu einer Betätigung und zum gesellschaftlichen Engagement, wenn sie vom alten Menschen gewünscht wird, 2. Leistungen bei der Beschaffung und zur Erhaltung einer Wohnung, die den Bedürfnissen des alten Menschen entspricht, 3. Beratung und Unterstützung in allen Fragen der Aufnahme in eine Einrichtung, die der Betreuung alter Menschen dient, insbesondere bei der Beschaffung eines geeigneten Heimplatzes, 4. Beratung und Unterstützung in allen Fragen der Inanspruchnahme altersgerechter Dienste, 5. Leistungen zum Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der eselligkeit, der Unterhaltung, der Bildung oder den kulturellen Bedürfnissen alter Menschen dienen, 6. Leistungen, die alten Menschen die Verbindung mit nahe stehenden Personen ermöglichen. (3) Leistungen nach Absatz 1 sollen auch erbracht werden, wenn sie der Vorbereitung auf das Alter dienen. (4) Altenhilfe soll ohne Rücksicht auf vorhandenes Einkommen oder Vermögen geleistet werden, soweit im Einzelfall Beratung und Unterstützung erforderlich sind. 26

27 2. sowie 4 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen, Sicherstellung und Koordinierung der Angebotsstruktur (1) Die Kreise und kreisfreien Städte sind verpflichtet, eine den örtlichen Bedarfen entsprechende pflegerische Angebotsstruktur nach Maßgabe dieses esetzes sicherzustellen, und beziehen hierbei die kreisangehörigen Städte und emeinden ein. 3. (2) Die Verpflichtung des Absatz 1 erstreckt sich auch auf nicht pflegerische Angebote für ältere, pflegebedürftige, von Pflegebedürftigkeit bedrohte Menschen sowie auf pflegende Angehörige, wenn diese Angebote nachweisbar dazu beitragen, den aktuellen oder späteren Bedarf an pflegerischen Angeboten zu vermeiden oder zu verringern. Dies gilt nur, soweit der den Kreisen und kreisfreien Städten für diese Angebote entstehende Aufwand höchstens dem Aufwand entspricht, den sie zur Sicherstellung der durch diese Angebote entbehrlich werdenden pflegerischen Angebote hätten aufwenden müssen. Einklagbare Rechtsansprüche werden hierdurch nicht begründet. 27

28 Richtlinie zur Projektförderung Abschnitt I: Allgemeine Beschreibung des Zuwendungsbereichs 1. Förderungsziele und allgemeine Fördergrundsätze Die Stadt Essen bewilligt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen Zuwendungen für präventive Maßnahmen, welche die Zielsetzung ambulant vor stationär für Essener Seniorinnen und Senioren unterstützen. Die Förderung erfolgt auf der rundlage der Bestimmungen der Stadt Essen über Zuwendungen an Dritte (veröffentlicht im Mitteilungsblatt Nr. 7 der Stadt Essen vom ), ergänzt durch die hier vorliegenden Richtlinien zur Projektförderung für den Seniorenförderplan der Stadt Essen. Die Zuwendungsempfänger haben die Förderrichtlinien insgesamt zu beachten und erkennen diese mit der Antragstellung als verbindlich an. Über die ewährung einer Zuwendung entscheidet die Stadt Essen als Bewilligungsbehörde im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach pflichtgemäßem Ermessen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die ewährung einer Zuwendung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. 2. Zielgruppe Zielgruppe sind Seniorinnen und Senioren im Alter von 65 Jahren und älter, die ihren Wohnsitz in Essen haben. 3. egenstand der Förderung egenstand der Projektförderung sind die unter dem Kapitel Handlungsfelder und Ziele aufgeführten Inhalte der Handlungsfelder. 4. Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger sind alle anerkannten Träger der Altenhilfe, Vereine und sonstige Organisationen, die ihren Hauptsitz in Essen haben. 5. Zuwendungsvoraussetzungen 5.1 Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Antragsteller sein Projekt darstellt, Termine und Zeit abläufe beschreibt, eine Beschreibung über Ziel und Zweck des Projektes vorlegt sowie einen Ausgabenund Finanzierungsplan für die beantragten Aufwendungen beifügt. 5.2 efördert werden bevorzugt Projekte, die den Kriterien des Kapitels Aktionsräume und Indikatoren entsprechen. 28

29 6. Art und Umfang der Zuwendung 6.1 Art der Zuwendung Die Förderung wird i. d. R. als Anteilsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt. In begründeten Ausnahmefällen ist auf Antrag eine Vollfinanzierung möglich. 6.2 Zuwendungsfähige Ausgaben Zuwendungsfähige Ausgaben sind alle mit der Durchführung des Projektes entstehenden, notwendigen kassenmäßigen Ausgaben. 6.3 Umfang und Dauer der Zuwendung Der geförderte Projektzeitraum beträgt in der Regel 12 Monate. Im begründeten Einzelfall kann der Projektzeitraum auch länger sein. 6.4 Höhe der Zuwendung Die absolute Höhe der Zuwendung ist so ausgerichtet, dass die Förderung einer Vielzahl und Vielfalt von Projekten ermöglicht wird. Eine Anteilsfinanzierung erfolgt mit höchstens 90 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Einsatz der somit mindestens 10% der esamtausgaben umfassenden Eigenmittel kann auch durch den Nachweis eingesetzter Personalkosten erfolgen. 7. Verhältnis zu anderen Leistungen esetzliche Leistungen sowie andere öffentliche Mittel sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Eine Förderung nach dieser Richtlinie entfällt, soweit für den gleichen Zuwendungszweck andere Mittel in Anspruch genommen werden können. Abschnitt II: Verfahren 8. Antrags- und Bewilligungsverfahren 8.1 Zuwendungen können nur auf schriftlichen Antrag gewährt werden. Der verbindlich vorgesehene Antrag (formeller Antragsvordruck) kann zusammen mit den unter Ziffer 2. angesprochenen Allgemeingen Bewilligungsbestimmungen angefordert werden. Dem Antrag sind eine detaillierte Darstellung des Projektes, insbesondere zu Inhalt und Zielsetzung, ein Termin und Zeitplan und ein Ausgaben- und Finanzierungsplan beizufügen. 29

30 Der Antrag ist mit den vollständigen Anlagen und schriftlich bei der: Stadt Essen, Amt für Soziales und Wohnen, Seniorenreferat, -Seniorenförderplan-, Steubenstr.53, Essen einzureichen. Anträge für Projekte und Maßnahmen beginnen in der Regel zu Beginn eines Quartals. Die Anträge müssen zwei Monate vor Quartalsbeginn eingereicht werden. Bei später eingehenden Anträgen beginnt die Förderung dann zum darauf folgenden Quartal. 8.2 Die Bewilligung der Zuwendung erfolgt nach den Kriterien der Ziff. 5.2 dieser Richtlinie. Die Auswahl der Projekte sowie die Bewilligung der Mittel erfolgt durch das Amt für Soziales und Wohnen. Bewilligungsbehörde ist das Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Essen, das über die Bewilligung durch Bewilligungsbescheid entscheidet. 9. Verwendungsnachweis Einzelheiten zu der Form, Inhalt und Abgabefrist der Verwendungsnachweise sind den Allgemeinen Bewilligungsbedingungen/Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung der Stadt Essen (ANBest-P), Ziffer 5 zu entnehmen. 10. Formblätter/Anlagen 10.1 Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung 10.2 Muster für einen Zuwendungsbescheid 10.3 Muster für den Verwendungsnachweis 10.4 Allgemeine Bewilligungsbedingungen/Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung der Stadt Essen (ANBest-P) 11. Sonstiges Sachlich zuständig für die Rücknahme oder den Widerruf von Bewilligungsbescheiden und die Rückforderung von Zuwendungen ist das Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Essen 12. Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Richtlinie tritt mit dem Seniorenförderplan in Kraft und ist an die ültigkeit des Seniorenförderplans gekoppelt. 30

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