REGULARIEN FÜR DIE UNTERSTÜTZUNG VON UNTERTITELUNGEN UND MARKETING SOWIE REISEKOSTEN BEI INTERNATIONALEN FESTIVALS

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1 REGULARIEN FÜR DIE UNTERSTÜTZUNG VON UNTERTITELUNGEN UND MARKETING SOWIE REISEKOSTEN BEI INTERNATIONALEN FESTIVALS I. UNTERTITELUNGS- UND MARKETING-ZUSCHÜSSE German Films unterstützt die Präsentation deutscher Filme und Koproduktionen bei internationalen Filmfestivals durch die Bezuschussung von Untertitelfassungen und Marketingmaßnahmen. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach dem jeweiligen Festival und der Sektion, in der der Film programmiert ist. Die genannten Zuschüsse (1.a. & 1.b.) gelten für rein deutsche Filme (ab 60 Min. und einem deutschen Produktionsanteil von 100%). Für Koproduktionen mit einem deutschen Produktionsanteil von bis zu 99% wird der Zuschuss anteilig vergeben es ist eine BAFA Bescheinigung vorzulegen. Pro Film kann nur einmal ein Untertitelungs- und einmalig ein Marketing-Zuschuss bewilligt werden. Zuschüsse müssen mit den auf verfügbaren Formularen beantragt werden. Antragsberechtigt ist der in den Rechnungen genannte Vertragspartner. Dem Antrag sind folgende Dokumente anzufügen: - Kopie der Festivaleinladung - Kopie der BAFA-Bescheinigung (sollte diese Bescheinigung noch nicht vorliegen, kann provisorisch mit einer vorläufigen Projektbescheinigung des Bundesamtes gearbeitet werden. Die BAFA-Bescheinigung ist in diesem Falle nachzureichen) - Kostenkalkulation oder Kostenvoranschläge einschließlich der Auflistung der konkreten Maßnahmen - Finanzierungsplan einschließlich Angaben zu weiteren beantragten und/oder bewilligten Förderungen und Zuschüssen - Lizenzvereinbarung zwischen Produzent und Weltvertrieb, wenn der Weltvertrieb der Antragsteller ist. Frist für den Antragseingang sind 10 Tage vor Beginn des Festivals, auf dem die zu bezuschussende Präsentation eines Filmes stattfindet. Nach Eingang und Bewilligung wird eine Fördervereinbarung erstellt. Die finalen Kosten werden durch die Vorlage von Rechnungskopien nachgewiesen. Diese Abrechnung der Kosten hat mit einer Frist von 3 Monaten nach Festivalpräsentation zu erfolgen. Bei bezuschussten Festivalteilnahmen ab September eines jeden Kalenderjahres liegt die späteste Frist in allen Fällen jedoch am 1. Dezember des gleichen Kalenderjahres. Die Abrechnung erfolgt unter Verwendung der ebenfalls in der Producers Corner bereitgestellten Invoice Submission Form. Gewährt German Films eine Untertitel- oder Marketing-Unterstützung, ist der Empfänger verpflichtet, das Logo von German Films im Abspann des Filmes und auf Drucksachen zu verwenden, sofern dies mit einem zumutbaren technischen und finanziellen Aufwand möglich ist. I.a. UNTERSTÜTZUNG UNTERTITEL Es können ausschließlich Untertitelungen in denjenigen Sprachfassungen bezuschusst werden, welche vom jeweiligen Festival auf Kosten des Rechteinhabers eingefordert werden. Eine Bezuschussung deutscher Untertitelungen und barrierefreier Fassungen ist ausgeschlossen. Die Kosten für die Herstellung eines DCP werden nicht bezuschusst. RegularienUntertitelungMarketingUnterstützung_20_Dezember_2016 1

2 I.a.a. UNTERSTÜTZUNG UNTERTITEL BEI INTERNATIONALEN FESTIVALS (ALLGEMEIN) FESTIVAL WETTBEWERB / HAUPTSEKTION Berlinale Cannes Venedig Toronto San Sebastian Locarno Montreal Karlovy Vary Sonstige A-Festivals, Rotterdam, Sundance, Shanghai, Rom, Annecy (Langfilm) São Paulo, Torino, Istanbul, Busan** Giffoni, TIFF Kids, Chicago Children s FF, Zlin Gala: Piazza Grande: OFFIZIELLES PROGRAMM / OUT OF COMPETITION / 2. WETTBEWERB Out of Out of Competition / Un Certain Regard: Out of Special Presentation / Masters: New Directors Wettbewerb / Semaine de la Critique/ Cinéastes du Présent: 1 st Films East of the West Competition / Documentary SONSTIGE SEKTIONEN Panorama / Forum / Generation / Special / Lola@Berlinale / Perspektive: * Quinzaine des Réalisateurs / Semaine de la Critique: Orizzonti / Venice Days / Settimana della Critica: restliche Sektionen: Zabaltegi: **Busan: Wide Angle bzw. Flash Forward: * Kurzfilme bis 30 Min. werden mit bis zu 500 unterstützt, ab 30 Min. 59 Min. beträgt der Maximalzuschuss RegularienUntertitelungMarketingUnterstützung_20_Dezember_2016 2

3 I.a.b. UNTERSTÜTZUNG DOKUMENTARFILM BEI SPEZIALISIERTEN DOKUMENTARFILMFESTIVALS FESTIVAL UNTERTITELZUSCHUSS FÜR ANDERE SEKTIONEN WETTBEWERB, HAUPTSEKTION Visions du Réel, Nyon (ab 60 Min.) 800 (30 bis 59 Min.) Hot Docs, Toronto World Showcase: FID Marseille Millenium Docs Against Gravity, Polen AFI DOCS, Washington, D.C. Festival dei Populi, Florenz It s All True, Brasilien Sheffield Doc/Fest IDFA, Amsterdam Jihlava Yamagata Darüber hinaus kann auch die Untertitelung von Dokumentarfilmen bezuschusst werden, die auf mindestens zwei Dokumentarfilmfestivals von internationaler Bedeutung zu sehen sind. In diesem Fall entfällt die Verpflichtung, den Zuschussantrag 10 Tage vor Festivalbeginn zu stellen. Die Antragsstellung sollte jedoch zeitnah zum zweiten Dokumentarfilmfestival geschehen. Bei einigen Dokumentarfilmfestivals organisiert German Films eine Sammeleinreichung, die Anmeldegebühren entfallen für die Rechteinhaber, German Films übernimmt Flüge für deutsche Regisseure. Dies betrifft Hot Docs, Toronto, und die IDFA in Amsterdam. Bei Dokumentarfilmen mit einer Laufzeit von unter 60 Minuten ist nur nach Rücksprache eine Bezuschussung möglich. RegularienUntertitelungMarketingUnterstützung_20_Dezember_2016 3

4 I.b. UNTERSTÜTZUNG MARKETING BEI INTERNATIONALEN FESTIVALS ALLGEMEIN FESTIVAL WETTBEWERB / HAUPTSEKTION Berlinale 1 Cannes Venedig Wettbewerb Out of Out of Competition / Un Certain Regard: Out of Toronto Gala / Special Presentation / Masters: Locarno San Sebastian Karlovy Vary Sundance Rotterdam Wettbewerb / Piazza Grande: Tiger SONSTIGE SEKTIONEN Special / Panorama / Forum / Perspektive Deutsches Kino: 500 (majoritär deutsche Langfilme*) Quinzaine / Semaine de la Critique: Cannes Classics : Orizzonte / Venice Days / Settimana della Critica: Contemporary World Cinema: TIFF Docs, Vanguard, Midnight Madness, Discovery: Semaine de la Critique / Cinéastes du Présent: New Directors Wettbewerb East of the West/Documentary *Gilt nur für Marketingmaterialien (Flyer, Presseheft, Poster, Gestaltung) und für Filme, die im jeweiligen Hauptprogramm der o.g. Sektionen vorgeführt werden. Hierfür bedarf es keiner Einreichung eines ausgefüllten Antrages. Die Abrechnung erfolgt durch Einreichung der Invoice Submission Form, der Rechnungskopien und der Kontonummer zur Auszahlung des Zuschusses. RegularienUntertitelungMarketingUnterstützung_20_Dezember_2016 4

5 II.a. REISEKOSTEN (REGIE-REISEN) Darüber hinaus können Filmemacher einen Antrag auf Unterstützung von Reisekosten zu ausländischen Festivals direkt bei German Films stellen. Zuschüsse für Flugkosten werden gewährt, sofern ein Festival für das betreffende Land relevant und eine überregionale Pressewirksamkeit gegeben ist. Pro Film kann nur zweimal ein Zuschuss zu den Reisekosten für den Regisseur des Films bewilligt werden. Soweit für eine Festivalpräsentation ein Marketingzuschuss bewilligt wird, kann kein zusätzlicher Reisekostenzuschuss für dieselbe Festivalpräsentation gewährt werden. In diesen Fällen sind Regie-Reisekosten als Marketingkosten zu kalkulieren. Der Regisseur verpflichtet sich im Gegenzug, einen kurzen Festivalbericht zu verfassen. Der Festivalbericht sollte Informationen zu folgenden Punkten enthalten: Veranstaltungsname und Veranstaltungsdatum Wie lief die Organisation des Festivals ab? Waren bei den Vorführungen Projektion und Ton einwandfrei? Wie war die Gästebetreuung organisiert? Wie engagiert zeigte sich das Publikum? Wurden Q&As durchgeführt? Wie war die Auslastung des Kinosaals? Ergaben sich Möglichkeiten zum Networking? Waren Branchenvertreter (Fachbesucher, nationale Verleiher) anwesend? Wie war die Präsenz von Pressevertretern? In welchen Medien fand Berichterstattung statt (national, international, regional, lokal)? Sind Filmbesprechungen zu dem gezeigten Film erschienen? Wie schätzen Sie das Kosten-Nutzen-Verhältnis Ihrer Festivalreise ein? II.b. REISEKOSTEN (PRODUZENTEN-REISEN) Produzenten von Kinofilmen (Dokumentar- und Spielfilm) können einen Antrag auf Reisekostenunterstützung bei German Films stellen, wenn sie mit ihrem Projekt zu einem internationalen Koproduktionsmarkt oder einer internationalen Pitch-Veranstaltung eingeladen worden sind. Dem Antrag ist eine schriftliche Einladung des Veranstalters inklusive einer Auskunft über die vom Veranstalter übernommenen Kosten und Leistungen (z.b. Hotelunterbringung etc.) beizufügen. Über die Höhe des Zuschusses entscheidet German Films nach Vorlage der gesamten Reisekosten (Flugkosten, Hotelkosten). Es kommen folgende Produzenten für einen Reisekostenzuschuss in Frage: 1. Der Produzent hat bereits einen Kinofilm fertiggestellt, der im Kino ausgewertet wurde oder wird. 2. Der Produzent hat vor der Antragstellung maximal drei Kinofilme produziert. 3. Der Produzent ist federführend bei dem Kinofilmprojekt, das für den Koproduktionsmarkt oder die Pitch-Veranstaltung ausgewählt wurde und zu dessen Präsentation er zu dieser internationalen Veranstaltung reisen will. 4. Der Produzent kann für ein und dasselbe Projekt nur 1x einen Antrag auf Reisekosten- Unterstützung für einen Koproduktionsmarkt oder eine Pitch-Veranstaltung bei German Films stellen. 5. Der Produzent kann generell maximal 2x im Jahr bei German Films einen Antrag auf RK- Unterstützung für einen Koproduktionsmarkt oder eine Pitch-Veranstaltung stellen. 6. Der Koproduktionsmarkt oder die Pitch-Veranstaltung, bei dem/der das Projekt vorgestellt wird, ist international relevant und hat in dem Territorium, in welchem er/sie veranstaltet wird, eine herausgehobene Bedeutung und Branchenrelevanz. RegularienUntertitelungMarketingUnterstützung_20_Dezember_2016 5

6 7. Es kann nur einen Zuschuss zu den Flugkosten (Economy) und Hotel beantragt werden, weder können u.a. Akkreditierungsgebühren, Kranken- oder Reiserücktrittsversicherung, Visakosten noch Taxifahrten bezuschusst werden. 8. Der Produzent legt einen Bericht über das Ergebnis der Reise vor, insbesondere inwiefern konkrete Gespräche mit interessierten Koproduzenten zustande gekommen sind und inwieweit das vorgestellte Projekt in seiner Entwicklung und Finanzierung durch die Veranstaltungsteilnahme vorangetrieben werden konnte. 9. Ein Produzent, der erst ein bis drei Kinofilme produziert hat, kann darüber hinaus auch einen Antrag auf Reisekostenunterstützung stellen, wenn sein fertiger Film zu einem internationalen Festival eingeladen wurde und der Regisseur bei German Films keine Reisekostenunterstützung für dieses Festival beantragt hat. 10. Es können keine Anträge auf Reisekostenzuschüsse für TV-Projekte und TV-Veranstaltungen (Pitch-Veranstaltungen, Koproduktionsmärkte und messen oder ähnliches) gestellt werden. III. UNTERSTÜTZUNG KURZFILM Zuschüsse für Reisekosten und Untertitel/DCP-Erstellung werden von der AG Kurzfilm in Abstimmung mit German Films vergeben. Förderrichtlinien und Antragsformulare sind unter folgendem Link zu finden: Untertitelung/DCP: Die Zuschüsse können gewährt werden, wenn der Film zum Wettbewerb eines internationalen Festivals im Ausland eingeladen wurde, das international oder im jeweiligen Land eine überragende Bedeutung hat und an dem ein breites Publikum, wichtige Vertreter der Presse und Filmbranche teilnehmen. Pro Film können nur einmal Zuschüsse fürdcp und Untertitelung vergeben werden. Gefördert werden bis zu 75% der Nettokosten, die Herstellung eines DCP wird mit maximal 200 bezuschusst. Reisekosten: Die Zuschüsse können gewährt werden, wenn der Film zum Wettbewerb eines international oder im jeweiligen Land herausragenden Festivals eingeladen wurde, an dem ein breites Publikum, wichtige Vertreter der (internationalen) Presse und Filmbranche teilnehmen. Dies gilt auch für Festivals, bei denen die Teilnahme des Regisseurs an Pitching- Veranstaltungen geplant ist. Die Zuschüsse werden dem Regisseur, nur in begründeten Fällen einem anderen Teammitglied gewährt. Pro Film können nur einmal Zuschüsse vergeben werden. Eine weitere Förderung ist nur in absoluten Ausnahmefällen bei Veranstaltungen von überragender Bedeutung möglich. Die Reisekostenzuschüsse belaufen sich auf 70% der Gesamtsumme mit einer Obergrenze für Flüge/Züge von 200 für Mitteleuropa, 300 für Osteuropa, 500 für Übersee und 100 für Übernachtungen. RegularienUntertitelungMarketingUnterstützung_20_Dezember_2016 6

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